Steuerfallen für den Mittelstand
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- Friederike Kneller
- vor 5 Jahren
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1 CL WP/StB GmbH & Co. KG Steuerfallen für den Mittelstand Dr. Michael Ohmer (WP/StB) CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG Douglasstr , Karlsruhe Tel:
2 Rahmenbedingungen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Ehegatte/eingetr. geschied. Ehegatte Alle übrigen Lebenspartner aufgel. eingetr. LP Erwerber Kinder Stiefkinder Enkel Geschwister Nichten, Neffen Schwiegereltern Eltern u. Voreltern Eltern u. Voreltern im Erbfall bei Schenkung Stiefeltern Dr. Michael Ohmer 2
3 Freibeträge Ehegatte, Lebenspartner Kinder, Kinder verstorb. Kinder Enkel alle anderen Pers.der Stkl. I alle Personen der Stkl. II alle Personen der Stlkl. III EUR EUR EUR EUR EUR EUR Beachten: frühere Erwerbe innerhalb der letzten 10 Jahre Dr. Michael Ohmer 3
4 Steuersatz Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ( 10) bis einschließlich... Euro Vomhundertsatz in der Steuerklasse I II III Über Dr. Michael Ohmer 4
5 Bewertung von EU/EWR- Betriebsvermögen 1. Stufe Bewertung mit dem gemeinen Wert 2. Stufe Abschläge/Verschonungen Dr. Michael Ohmer 5
6 Bewertung von Betriebsvermögen - grundsätzlich rechtsformunabhängig - Ableitung aus Verkäufen unter fremden Dritten weniger als 1 Jahr vor dem Bewertungsstichtag - Ermittlung des gemeinen Werts unter Ertragsaussichten - Vereinfachtes Ertragswertverfahren, falls keine unzutreffenden Werte - Andere anerkannte u. für nicht-steuerliche Zwecke übliche Methoden - Substanzwert als Bewertungsuntergrenze Dr. Michael Ohmer 6
7 Risiko: Vereinfachtes Ertragswertverfahren BewG - Nachhaltiger Ertrag x Multiplikator (zinssatzabhängig) - Kapitalisierungsfaktor Basiszinssatz (2011: 3,43%) + 4,5% (für 2010 damit 7,93% => Multiplikator 12,61) Risiko: Sehr hoher Wert, oft ist Gutachten sinnvoll Dr. Michael Ohmer 7
8 Steuerbefreiungen - Lohnsumme = 0 Euro oder - nicht mehr als 20 Beschäftige Begünstigung von 85% des Vermögens Abzugsbetrag von 150 T (Verringerung um 50% des Wertes, um den der Vermögenswert 150 T überschreitet) Dr. Michael Ohmer 8
9 Betriebsvermögen - Verschonungsregeln Regelverschonung: 85 %-Verschonungsabschlag Behaltensfrist: 5 Jahre Nach 5 Jahren: Lohnsumme insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme Maximal 50 %Verwaltungsvermögen bei Übertragung Ggf. anteilsmäßiger Wegfall der Vergünstigung Dr. Michael Ohmer 9
10 Risiko ErbSt: Verwaltungsvermögen Umfang z.b. Wertpapiere, an Dritte vermietete Grundstücke, Beteiligung an KapG <25% Berechnung Aktiva: Passiva: Produktivvermögen 60 EK 50 Wertpapiere 40 Verb. 50 Gemeiner Wert Verwaltungsvermögen: 40 Gemeiner Wert Betrieb: 50 Verwaltungsvermögensquote: 80 % Dr. Michael Ohmer 10
11 Betriebsvermögen - Verschonungsregeln Verschonungsoption: 100 %-Verschonungsabschlag Behaltensfrist: 7 Jahre Nach 7 Jahren: Lohnsumme insgesamt 700 % der Ausgangslohnsumme Maximal 10 % Verwaltungsvermögen bei Übertragung Ggf. anteilsmäßiger Wegfall der Vergünstigung Dr. Michael Ohmer 11
12 Risiko ErbSt: Lohnsumme Die Anteile der A-GmbH wurden vererbt; es ist geplant, das Unternehmen zu verkleinern. Risiko: Anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlags. Dr. Michael Ohmer 12
13 Risiko ErbSt: Haltefristen B hat 100% der Anteile an der B-GmbH geerbt. Er möchte nunmehr alles verkaufen. Risiko: Haltefristen (5 Jahre) sind beachtlich, ansonsten anteiliger Wegfall Dr. Michael Ohmer 13
14 Risiko ErbSt: GmbH-Beteiligung < 25% A ist an der ertragsreichen B-GmbH zu 24% beteiligt, seine Schwester mit 10%. Risiko: Verschonungsabschlag gilt nur bei Beteiligungen > 25% evt. Poolvereinbarung Dr. Michael Ohmer 14
15 Poolvereinbarung - Voraussetzungen - Einheitlichkeit der Verfügung: einheitliche Verfügung über Anteile oder Verpflichtung ausschließlich auf andere, der selben Verpflichtung unterliegenden Anteilseigner zu übertragen (Verfügungsbeschränkung) - Stimmrechtsbindung: einheitliche Stimmrechtsausübung gegenüber nicht verpflichteten Gesellschaftern (Stimmrechtsbindung) Dr. Michael Ohmer 15
16 Risiko ErbSt: Abfindungsklausel Die A-GmbH sieht für ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung nach Stuttgarter Verfahren vor. Risiko Schenkung an die verbleibenden Gesellschafter, da diese bereichert sind. Dr. Michael Ohmer 16
17 Risiko ESt: Umstrukturierungen Die A-GmbH hat zwei Geschäftsbereiche, die getrennt werden sollen. Risiko: Umwandlungen außerhalb des UmwStG Dr. Michael Ohmer 17
18 ESt: Rechtsformwechsel A betreibt sein Unternehmen als Einzelkaufmann; aus Risikoerwägungen möchte er zukünftig eine GmbH. Risiko: Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsteuergesetzes Dr. Michael Ohmer 18
19 Risiko ESt: Betriebsaufspaltung (1) Die A-GmbH betreibt ihr Unternehmen im Verwaltungsgebäude ihres Alleingesellschafters A. Die Gesellschaft will umziehen. Risiko: Wegfall der Betriebsaufspaltung, Aufdeckung der stillen Reserven. Ähnliche Folgen: schrittweiser Anteilsverkauf Dr. Michael Ohmer 19
20 Risiko ESt: Betriebsaufspaltung (2) Die A-GmbH betreibt ihr Unternehmen im Verwaltungsgebäude ihres Alleingesellschafters A. A schenkt das Grundstück an Sohn B. Risiko: Wegfall der Betriebsaufspaltung, Aufdeckung der stillen Reserven. Ähnliche Folgen: falsche Nachfolgeplanung falsches Vererben Dr. Michael Ohmer 20
21 Exkurs: Risiko Schwarzgeld etc. Problem der Einkommensteuer etc. Problem der Erbschaftsteuer Probleme werden auf die nächste Generation verlagert Möglichkeiten der strafbefreiende Selbstanzeige werden tendenziell nicht großzügiger Dr. Michael Ohmer 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Michael Ohmer 22
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