Neuregelungen des Erbschaftsund Schenkungssteuerrechts

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1 Neuregelungen des Erbschaftsund Schenkungssteuerrechts Was Unternehmer jetzt beachten müssen. 22. September 2015

2 Agenda 1 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer 2 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 3 Neuregelung nach Regierungsentwurf 4 Handlungsempfehlung/Ausblick 1

3 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer 1

4 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer Steuersätze Erbschaftsteuersätze seit 2010 Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuerklasse I II III % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% % 35% 50% % 40% 50% > % 43% 50% 3

5 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer Freibeträge Persönliche Freibeträge Verwandtschaftsgrad Freibetrag Ehegatten (Stief-) Kinder Enkel (Groß-) Eltern im Erbfall Eltern bei Schenkung Geschwister, Nichten/Neffen Übrige (Lebensgefährte/in)

6 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer Begünstigung für Unternehmensvermögen (1/2) Verschonungsalternativen nach aktuellem Recht 13 a, b ErbStG Regelverschonung: Abschlag 85% Optionsverschonung: Abschlag 100% Begünstigtes Vermögen Verwaltungsvermögen beträgt max. 50% Behaltensfrist von 5 Jahren Lohnsumme von 400% der Ausgangslohnsumme nach 5 Jahren Begünstigtes Vermögen Verwaltungsvermögen max. 10% (Tochterges.: max. 50%) Behaltensfrist von 7 Jahren Lohnsumme von 700% der Ausgangslohnsumme nach 7 Jahren 5

7 Steuer in Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer Begünstigung für Unternehmensvermögen (2/2) 6,000,000 5,000,000 Wirkung der Verschonung Beispiel: A schenkt seiner Tochter T 100% der Anteile an der A-GmbH (Verkehrswert: 20 Mio. ) 5,29 Mio. 4,000,000 3,000,000 2,000,000 1,000, Vollverschonung Regelverschonung Keine Verschonung 6

8 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2

9 Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer BFH: Verfassungswidrige Überprivilegierung Vorlagebeschluss des BFH vom Regelungen zur Betriebsvermögensbegünstigung ( 13a, 13b ErbStG) verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG): verfassungswidrige Überprivilegierung Freistellung des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf den Wert des Erwerbs und die Leistungsfähigkeit des Erwerbers nicht gerechtfertigt Verwaltungsvermögensquote von 50% erlaubt übermäßige Verschonung von Privatvermögen; unbillige Verzerrungen in Konzernstrukturen ( Kaskadeneffekte ) Begünstigung von Betrieben mit 20 Arbeitnehmern ohne Lohnsummenklausel Haltefrist gemessen am Maß der Verschonung unverhältnismäßig kurz Hohe Gestaltungsanfälligkeit (z. B. Cash-GmbH ; zwischenzeitlich durch Gesetzgeber behoben!) 8

10 Neuregelung nach Regierungsentwurf 3

11 Neuregelung nach Regierungsentwurf Kernpunkte des Regierungsentwurfs Anpassungen der Lohnsummenkontrolle für Kleinunternehmen Alle Betriebe mit mehr als 3 Arbeitnehmern (Aufgriffsgrenze) Gleitregelung für Betriebe mit 4 bis 10 Mitarbeitern durch Absenkung der Mindestlohnsumme von 400% auf 250% (Regelverschonung) und 700% auf 500% (Optionsverschonung) 11 bis 15 Mitarbeiter Kernpunkte der Begünstigungsregelung von 400% auf 300% (Regelverschonung) von 700% auf 565% (Optionsverschonung) 10

12 Neuregelung nach Regierungsentwurf Definition begünstigtes Vermögen Definition Dem Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit dienend diejenigen Teile, die ohne die eigentliche betriebliche Tätigkeit zu beeinträchtigen, nicht aus dem Betriebsvermögen herausgelöst werden können. Indiz: 50%ige betriebliche Nutzung 10% nicht-betriebsnotwendiges Vermögen = unschädlich als Freibetrag Besteuerung des nicht produktiven Nettovermögens Verhältnis zwischen produktivem und nicht produktivem Netto-Vermögen Definitive Besteuerung des nicht begünstigten Vermögens 11

13 Neuregelung nach Regierungsentwurf Kernpunkte des Regierungsentwurfs Besteuerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Anteiliger Schuldenabzug Freibetrag 10% (Vergleich der Nettobeträge) Betriebsnotwendiges Vermögen bis 26 Mio. Euro wird wie bisher verschont Grenzwert erhöht sich auf 52 Mio. Euro, wenn Verfügungsbeschränkungen nachgewiesen Wahlrecht ab 26 Mio. Euro: Kernpunkte der Begünstigungsregelung Bedürfnisprüfung durch Einbeziehung des Privatvermögens der Erben oder Abschmelzung des Verschonungsabschlages bis auf 20 bzw. 35 % 12

14 Neuregelung nach Regierungsentwurf Verschonungskonzept nach Regierungsentwurf Nur begünstigtes Vermögen wird verschont! Erwerb = Unternehmensanteil (begünstigtes Betriebsvermögen) 26 Mio. Verschonung wie bisher: 85 od. 100% bei Einhaltung Haltefristen u. Lohnsumme > 26 Mio. Keine automatische Verschonung, ErbSt nach Tarif, aber: Wahlrecht des Erben Verschonungsbedarfsprüfung: 50% des Privatvermögens, mitübertragenes, vorhandenes und nicht begünstigtes BV muss zur ErbSt-Zahlung eingesetzt werden Verschonungsabschlag bei Großerwerben: Abschmelzen des Abschlages auf max. 20% oder 35% (alternativ) 13

15 Neuregelung nach Regierungsentwurf Belastung nach Verschonungsabschlag Beispiel: Optionsverschonung (100%) zu versteuern in % pro 1,5 Mio.: 1% Abschlag von 100% Ab 116 Mio.: konstanter Abschlag von 35% Wert der Übertragung in Mio. Euro 14

16 Neuregelung nach Regierungsentwurf Belastung nach Verschonungsabschlag Beispiel: Regelverschonung (85%) 75 zu versteuern in % pro 1,5 Mio.: 1% Abschlag von 85% Ab 116 Mio.: konstanter Abschlag von 20% Wert der Übertragung in Mio. Euro 15

17 Handlungsempfehlung/ Ausblick 4

18 Handlungsempfehlungen Gestaltungen in der Übergangszeit nutzen? Kann sinnvoll sein, wenn nicht mehr als 20 Arbeitnehmer vorhanden sind; ein signifikantes Verwaltungsvermögen existiert, das aber zumindest an Regelverschonung teilhaben würde; das Risiko besteht, künftig unter die Bedürfnisprüfung zu fallen. Bereits ab einem zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag von 1,5 Mio. ist ein Ertragswert von > 26 Mio. vorhanden aufgrund des hohen Kapitalisierungsfaktors (aktuell 18,21 Tendenz aufgrund des niedrigen Basiszins weiter steigend) Widerrufsmöglichkeiten vereinbaren! Abwägung im Einzelfall Gestaltungen sind behutsam zu nutzen (Stichwort: Vermeidung exzessiver Gestaltungen) 17

19 Ausblick Erforderlichkeit einer rechtzeitigen und sorgfältigen Nachfolgeplanung Sicherung des Fortbestandes und der Weiterentwicklung des Unternehmens. Ermöglichung eines kontrollierten Übergangs auf den Nachfolger unter sukzessivem Abbau der Einflussnahme der übertragenden Generation. Vermeidung der erheblichen Konsequenzen eines ungeplanten Erbfalls : Notfallkoffer! Maßnahmen (insbesondere) Führungsnachfolge jenseits der steuerlichen Themen Ausbildung der Familienmitglieder als Unternehmer und als Gesellschafter Rollen definieren. Langfristige Suche nach einem Nachfolger ggfs. auch außerhalb der Familie; Einbindung von Mitarbeitern. Schaffung belastbarer und verbindlicher Regelungen für Familie und Unternehmen. Schaffung nachfolgefreundlicher Unternehmensstrukturen (z. B. durch Vorschaltung einer Familien-Holding und sukzessive Übertragungen). 18

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jürgen Kreißig Partner, Corporate Tax Services Theodor-Heuss-Straße Stuttgart T M jkreissig@kpmg.com KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frank Mühlbauer Manager, Corporate Tax Services Theodor-Heuss-Straße Stuttgart T M fmuehlbauer@kpmg.com 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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