Unternehmensbewertung im Lichte der Erbschaftsteuer Aktionstag Unternehmensnachfolge IHK Cottbus 9. November 2016

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1 Unternehmensbewertung im Lichte der Erbschaftsteuer Aktionstag Unternehmensnachfolge IHK Cottbus 9. November 2016 Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

2 Reform der Erbschaftsteuer Urteil vom 17. Dez Frist bis zum 30. Juni 2016! BVerfG Bundesverfassungsgericht/lorenz.fotodesign, Karlsruhe Anhörung BVerfG 1. Beratung BR Anhörung FA Beratung BR Anrufung VA Beratung BT Urteil BVerfG Gesetzgeber 1. Lesung BT Kompromiss CDU/CSU/SPD 1. Sitzung VA Juli Dez Juli Sept Okt Feb Juni Juli Sept. Okt. Kabinettsbeschluss Kabinett u. Gegenäußerung und 3. Lesung BT Sitzung VA Beratung BR Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

3 Kernaussagen des Urteils Unternehmenskultur explizit für alle familienbezogenen Unternehmen auch Kapitalgesellschaften Gemeinwohl: Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen Verschonungskonzept im Kern bestätigt Neue Regelung (Höchstwerte) zum Verwaltungsvermögen erforderlich Privilegierung großer Untern. nur nach Bedürfnisprüfung Ausnahmen bei Kleinstunternehmen neu regeln Gestaltungen ausschließen Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

4 Ergebnisse der Einigung BewG ErbStG ErbStG Unternehmensbewertung Kapitalisierungsfaktor 13,75 Vorab-Abschlag bis max. 30 % Aber: Voraussetzungen verschärft Gewinnentnahmen auf 37,5 % beschränkt! Abschmelzung Verschonungsabschlag bis 90 Mio. Euro Optionsverschonung (100 %) nur maximal 20 % Verw.verm. Stundung für 7 Jahre Aber: ab 2. Jahr 6 % Investitionsklausel Aber: Plan des Erblassers, od. schwankende Einnahmen!! Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

5 ErbStG - Grundkonzept Übertragung eines Unternehmens bzw. Unternehmensteils Bewertung z. B. Gutachten oder vereinfachtes Ertragswertverfahren mit einem Faktor von 13,75 begünstigtes Vermögen Abschlag von maximal 30 % bei Einhalten von Voraussetzungen bezüglich Verfügung und Thesaurierung nicht begünstigtes Vermögen (Verwaltungsvermögen) 1. Bemessungsgrundlage Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

6 ErbStG - Grundkonzept Begünstigtes Vermögen bis 26 Mio. Euro Begünstigtes Vermögen über 26 Mio. Euro Einhalten von Haltefristen und Lohnsummen (mehr als 5 AN) 5 Jahre = Abschlag 85 %, 7 Jahre = Abschlag 100 % Lohnsummen gestaffelt bis 15 AN Verschonungsbedarfsprüfung Abschmelzung Abschlag Einbringen von 50 % des vorhandenen und übertragenen Privatbzw. Verwaltungsvermögens 2. Bemessungsgrundlage Absenkung des Abschlags um 1 % je über 26 Mio. Euro bei 90 Mio. Euro = 0 % Abschlag Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

7 Bewertung des Betriebsvermögens Aktuell Gemeiner Wert nach 9 Abs. 3 BewG Problem: Verkehrswert? Keine Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen Vereinfachtes Ertragswertverfahren Faktor (zum ) von 17,85 auf Ertrag der letzten 3 Jahre (abzüglich 30 % Steuern) Neu Änderung des Faktors im Ertragswertverfahren ( 203 BewG) Festgeschriebener Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Vorababschlag von maximal 30 % unter bestimmten Voraussetzungen auf das begünstigte Vermögen Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

8 Bewertung des Vermögens Vorgaben des BVerfG aus den Jahren 1996 und 2006 Gleichbehandlung aller Vermögensarten Gemeiner Wert = Verkehrswert Keine Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen Wenn Verschonung, dann erst auf der 2. Ebene Umsetzung: 9 Abs. 1 BewG: gemeiner Wert 9 Abs. 2 BewG: keine Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen 9 Abs. 3 BewG: Verfügungsbeschränkungen = persönliche Verhältnisse Vereinfachtes Ertragswertverfahren in 199 ff. BewG Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

9 Verfahren zur Bewertung von Betriebsvermögen Vereinfachtes Ertragswertverfahren 199 ff. BewG Neuerungen gelten ab Problem: Rückwirkende Verschlechterung der Quoten für das Verwaltungsvermögen? Begründung im Gesetz: Änderung erfolgt zu Gunsten der Steuerpflichtigen eher fraglich Gutachten IdW S1 und weitere (z. B. AWH für Handwerker) Vorabschlag bei Familienunternehmen für begünstigtes Vermögen bei Einhaltung bestimmter Kriterien Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

10 Bewertung von Betriebsvermögen: Wert nach 199 ff. BewG Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) Gewinn vor Steuern korrigiert um: Sonder-AfA, Firmenwert-AfA Einmalige Veräußerungsgewinne/-verluste Ertragsteueraufwand/-erstattung Angemessenen Unternehmerlohn Erträge/Aufwendungen aus nicht betriebsnotwendigem sowie kurzfristig eingelegtem Vermögen Pauschale Ertragsteuer i. H. v. 30 % Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

11 Ermittlung Kapitalisierungsfaktor 203 BewG (bisher) Kapitalisierungsfaktor = 1 Kapitalisierungszinssatz x 100 = 1 Basiszinssatz + Zuschlag x ,86 = 1 1,10 + 4,5 x 100 bis Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

12 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 13,75 Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

13 Beispiel: Wertentwicklung des Betriebsvermögens Jahr Basiszins in % 4,58 3,61 3,98 3,43 2,44 2,04 2,59 0,99 1,10 Wert des BV in T Kapitalisierungsfaktor Veränderung in % zum Vorjahr 11, , , , , , , , , ,8-4,1 +6,9 +14,3 +6,1-7,8 + 29,1-1,95 Bsp.: Euro Gewinn./ Euro Unternehmergehalt./ Euro Steuern (30 %) Euro neu: 13,75 = Euro x 17,85 = Euro (bisher) Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

14 Bewertung Vorababschlag 13b Abs. 9 Für begünstigtes Vermögen Abschlag von maximal 30 % Maßgeblich sind Gesellschaftsvertrag und Praxis Höhe des Abschlages: vereinbarte Abfindung bei Ausscheiden des Gesellschafters im Verhältnis zum Verkehrswert Vorabschlag erfolgt vor Prüfung der 26 Mio.-Euro-Grenze Beispiel: begünstigtes Vermögen beträgt 28 Mio. Euro, Abfindungsregelung von 10 % im Gesellschaftsvertrag, Kriterien für Vorababschlag sind erfüllt 10 % von 28 Mio. Euro = 2,8 Mio. Euro Ergibt ein begünstigtes Vermögen von 25,2 Mio. Euro Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

15 Bewertung Vorababschlag Voraussetzungen Entnahme- und Ausschüttungsbeschränkungen Entnahme 37,5 % des Gewinns (abzüglich Steuern auf Einkommen) Verfügungsbeschränkungen Verfügung ist nur zugunsten "Angehöriger i. S. des 15 Abs. 1 AO", zugunsten von Mitgesellschaftern oder Stiftungen zulässig Beschränkung eines etwaigen Abfindungsguthabens Abfindung Verkehrswert des Werts seines Gesellschaftsanteils 2 Jahre vor und 20 Jahre nach Übertragung Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

16 Was ist begünstigungsfähiges Vermögen? Inländischer Wirtschaftsteil des LuF-Vermögens Inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Gesellschaft, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Anteils daran, entsprechendes Betriebsvermögen, das einer Betriebsstätte in EU oder EWR dient Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, EU oder EWR und Beteiligung des Erblassers von mehr als 25 % Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

17 Konkrete Ermittlung des begünstigten Vermögens Gemeiner Wert des begünstigungsfähigen Vermögens 13b Abs. 1 ErbStG-E abzüglich Schädliches Nettovermögen - 13b Abs. 2 ErbStG-E ergibt Begünstigtes Vermögen - 13b Abs. 2 ErbStG-E Berücksichtigung Vorababschlag Prüfschwelle von 26 Mio. Euro Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

18 Was ist nicht-begünstigtes Vermögen (Verwaltungsvermögen)? Schädliches Verwaltungsvermögen Unschädliches Verwaltungsvermögen 13b Abs. 7 ErbStG-E - Junges Verwaltungsvermögen - Junge Finanzmittel Umwidmung von Nettoverwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen Abzuziehen vom gemeinen Wert des begünstigungsfähigen BVs und sofort zu versteuern 10 % vom gemeinen Wert des BV abzüglich Nettowert des Verwaltungsvermögens Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

19 Verwaltungsvermögen Brutto Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke außer: u. a. überlassene Grundstücke, die dem Absatz von eigenen Erzeugnissen dienen Anteile an Kapitalgesellschaften mit 25 % oder weniger Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, Oldtimer Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen Finanzmittel über 15 % des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft Netto Gemeiner Wert des Verwaltungsvermögens abzüglich quotale Schulden, ohne berücksichtigte Schulden bei Altersversorgungsverpflichtungen berücksichtigte Schulden bei Finanzmitteltest zuzüglich junges VV und junge Finanzmittel Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

20 Berücksichtigung von Schulden Schulden sind zu unterteilen in: alle Schulden des Unternehmens Schulden, die bei Finanzmitteltest verrechnet werden Schulden, die bei Altersversorgungsverpflichtungen berücksichtigt werden nicht "belastende" Schulden z. B. bei Rangrücktritt Durchschnitt der Schulden der letzten 3 Jahre Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

21 Ermittlung der Quotalen Schulden zum Abzug beim Verwaltungsvermögen Gemeiner Wert Betriebsvermögen + Nettoschulden = Betriebsvermögen inkl. Schulden Gemeiner Wert des Verwaltungsvermögens / = Quote in % von = Nettoschulden Schulden des Unternehmens abzüglich - Schulden, die bei Finanzmitteltest und Altersversorgungsverpflichtungen berücksichtigt sind - nicht "belastende" Schulden - z. B. bei Rangrücktritt - Korrekturposten = Schulden ø Schulden der letzten 3 Jahre VV abzüglich Altersversorgung, aber inkl. 85 % Finanzmittel jeweils nach Schuldenverrechnung Quotale Schulden Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

22 Folge für Nettoverwaltungsvermögen Umwidmung von Nettoverwaltungsvermögen ( 13b Abs. 7 ErbStG-E) Anteil vom Verwaltungsvermögen in Höhe von 10 % des begünstigten Vermögens = unschädlich Berücksichtigung als begünstigtes Vermögen Freibetrag Darüber hinausgehendes Verwaltungsvermögen = schädlich Folge für (restliches) Verwaltungsvermögen: definitive Besteuerung des schädlichen Verwaltungsvermögens keine Verschonung Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

23 Ergänzung: Verschonungskonzept für Betriebsvermögen Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

24 Verschonungskonzept Nur "begünstigtes Vermögen" wird verschont! Erwerb = Unternehmensanteil (begünstigtes Betriebsvermögen) 26 Mio. Euro Wie bisher: 85 od. 100 % bei Einhaltung Haltefristen u. Lohnsumme > 26 Mio. Euro Keine automatische Verschonung, ErbSt nach Tarif, aber: Wahlrecht des Erben Verschonungsbedarfsprüfung 50 % des Privatvermögens, mitübertragenes, vorhandenes und nicht begünstigtes BV muss zur ErbSt-Zahlung eingesetzt werden Verschonungsabschlag bei Großerwerben: Abschmelzen des Abschlages auf 0 % bei einem Wert des begünstigten Vermögens von 90 Mio. Euro Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

25 Verschonungskonzept für begünstigtes Betriebsvermögen bis 26 Mio. Euro Verschonungsabschlag Sofortbesteuerungsanteil Regelverschonung 85 % 15 % Optionsverschonung 100 % 0 % Folgevoraussetzungen: Halte-/ Lohnsummenfrist Lohnsumme - Ausnahme - 6 bis 10 AN - 11 bis 15 AN Nachversteuerung bei Nichteinhaltung Verwaltungsvermögen 5 Jahre 7 Jahre 400 % 700 % Ausgangslohnsumme 0 Euro oder Betrieb 5 AN 250 % 500 % 300 % 565 % Zeitanteilig unter 90 % bis zu 20 % Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

26 Auf Antrag Verschonungsbedarfsprüfung 28a ErbStG-E Jeder Erwerber muss nachweisen, dass er persönlich (!) nicht in der Lage ist, die Steuerschuld aus seinem verfügbaren Vermögen sofort zu entrichten! Verfügbares Vermögen 28a Abs. 2 ErbStG-E: Privatvermögen des Erben + Nicht begünstigtes Vermögen = Verwaltungsvermögen zumutbar: 50 % das mitübertragene und das bereits vorhandene Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

27 Verschonungsbedarfsprüfung Befolgung der Lohnsummenregelung für 7 Jahre. Befolgung Haltefristen von 7 Jahren. Stundung von 6 Monaten ist möglich, wenn der Erwerber das Privatvermögen nicht sofort liquidieren kann (nur für Übertragungen im Todesfall). Reichen die sofort verfügbaren Mittel nicht aus, um die Steuerschuld zu tilgen, wird der Restbetrag erlassen, wenn die Haltefrist und Lohnsummenregel (7 Jahre) eingehalten werden. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren. Neues verfügbares Vermögen ist ebenfalls zu 50 % einzusetzen. Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

28 Option: Abschmelzmodell Je Euro über ein begünstigtes Vermögen von 26 Mio. Euro sinkt der Verschonungsabschlag um 1 % bis auf Null. Optionsverschonung Regelverschonung Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

29 Stundung 28 ErbStG Stundung der Erbschaftsteuer für 7 Jahre Auf Antrag für Erbschaftsteuer für begünstigtes Vermögen Ausschließlich bei Erwerb von Todes wegen (keine Schenkungen berücksichtigt) Im ersten Jahr zinslos, ab zweitem Jahr: 6 %! Aber: Einhalten der Lohnsumme und Haltefristen entsprechend Regel- oder Optionsverschonung Bei Stundung zusammen mit Verschonungsbedarfsprüfung = 7 Jahre Lohnsumme und Haltefristen einzuhalten Bei Verstoß bzw. Verwaltungsvermögen = keine Stundung Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

30 Investitionsklausel (1) Gilt nur bei Erwerb im Todesfall Verwaltungsvermögen = rückwirkend begünstigtes Vermögen, wenn Erwerber innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer Verwaltungsvermögen in begünstigungsfähiges Vermögen investiert und die Investition auf einem vorgefassten Plan des Erblassers beruht. Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

31 Investitionsklausel (2) Wegfall der Zurechnung zu schädlichen Finanzmitteln Finanzmittel = begünstigtes Vermögen, wenn innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer für Vergütungen an Arbeitnehmer verwendet, und zwar aufgrund wiederkehrender saisonaler Schwankungen wegen fehlender Einnahmen (saisonal schwankend) Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

32 Kontaktdaten Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

33 Relevante Vermögensarten (neu) Untern.vermögen Privatvermögen Betriebsvermögen produktives Vermögen Verwaltungsvermögen fremdvermietete Grundstücke Beteiligungen unter 25 % Zahlungsmittel, Forderungen, Einlagen, Aktien, wenn insgesamt über 15 % des Unternehmenswertes Kunstgegenstände mitübertragenes bereits vorhandenes Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

34 Ausnahme Lohnsummenregelung Lohnsummenregelung nicht einzuhalten für: Unternehmen mit Ausgangslohnsumme 0 Euro oder Unternehmen mit nicht mehr als 5 Beschäftigten Andere Lohnsummen gelten für Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten (250 %/500 %) Unternehmen mit 11 bis 15 Beschäftigten (300 %/565 %) Maßgeblich für Lohnsumme = Vergütungen der AN Bei Vergütungen und Anzahl bleiben außer Ansatz Saisonarbeiter und Auszubildende Krankengeld, Elterngeld, Mutterschutz Unklar: Leiharbeitnehmer? Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

35 Wegfall der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen Investitionsklausel nach 13b Abs. 5 ErbStG-E: Gilt nur bei Erwerb im Todesfall Verwaltungsvermögen = rückwirkend begünstigtes Vermögen, wenn Erwerber innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer Verwaltungsvermögen in begünstigungsfähiges Vermögen investiert und die Investition auf einem vorgefassten Plan des Erblassers beruht. Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

36 Wegfall der Zurechnung zu schädlichen Finanzmitteln Finanzmittel = begünstigtes Vermögen, wenn innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer für Vergütungen an Arbeitnehmer verwendet, und zwar aufgrund wiederkehrender saisonaler Schwankungen wegen fehlender Einnahmen (saisonal schwankend) Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

37 Beispiel mehrere Erwerbe : Übertragung von begünstigtem Vermögen im Wert von 65 Mio. Euro : Übertragung von weiteren 10 Mio. Euro von derselben Person Wahl der Abschmelzung des Verschonungsabschlages und Optionsverschonung (7 Jahre Haltefrist und Lohnsumme) Lösung: Zusammenrechnen beider Erwerbe: = 75 Mio. Euro Übersteigt 26 Mio. um 49 Mio. Geteilt durch = geminderten Abschlag um 65 Verschonungsabschlag = 35 % Für 10 Mio. Euro gilt ein Abschlag von 35 % (nicht 100 %) Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

38 Beispiel mehrere Erwerbe : Übertragung von begünstigtem Vermögen im Wert von 85 Mio. Euro : Übertragung von weiteren 10 Mio. Euro von derselben Person Wahl der Abschmelzung des Verschonungsabschlages und Optionsverschonung (7 Jahre Haltefrist und Lohnsumme) Lösung: Zusammenrechnen beider Erwerbe: = 95 Mio. Euro Abschlag auf 0 % gemindert, weil Deckelung auf 90 Mio. Euro Für 10 Mio. Euro gilt ein Verschonungsabschlag von 0 % (nicht 100 %) Dr. Rainer Kambeck, Aktionstag Unternehmensnachfolge, IHK Cottbus, 9. November

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