ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEGÜNSTIGUNGEN UND FALLSTRICKE. Katarzyna Dyla, Denize Hummel
|
|
- Kerstin Kneller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEGÜNSTIGUNGEN UND FALLSTRICKE Katarzyna Dyla, Denize Hummel
2 WO KOMMEN WIR HER? Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft - Berater des Mittelstandes - 2
3 UNSER NACHFOLGETEAM Katarzyna Dyla Diplom-Kauffrau Managerin Denize Hummel Rechtsanwältin Senior Tel: Tel: Christina Vosseler Diplom-Kauffrau Steuerberaterin Partnerin Bernd Schult Rechtsanwalt Steuerberater Partner Tel: Tel:
4 DIE OPTIONEN DES UNTERNEHMERS Familiäre Nachfolge Vererben Verschenken Verkaufen 4
5 WAS KANN ÜBERTRAGEN WERDEN? Privatvermögen Betriebsvermögen 5
6 VERSCHONUNG DES BETRIEBSVERMÖGENS Verschonungsoptionen (A/B) OPTION A Regelverschonung, 13a Abs. 1 ErbStG Kein Antrag nötig OPTION B Optionsverschonung, 13a Abs. 10 ErbStG Antrag erforderlich Sofort fällige Steuer 15 % Keine Begünstigung/ Verschonungsabschlag 85 % 100 % Verwaltungsvermögen (nicht begünstigt) Behaltensfrist Gleitender Abzugsbetrag von ,00 Bis zu 90 % unschädlich 5 Jahre Anteiliger Wegfall bei Verstoß bis Betriebsvermögen von 1 Mio. voll/ > 1 Mio. und < 3 Mio. anteilig/ ab 3 Mio. entfällt er erwerbs- und erwerberbezogen nur 1x in 10 Jahren Bis zu 20 % unschädlich 7 Jahre Anteiliger Wegfall bei Verstoß Kein Abzugsbetrag, da vollständige Steuerbefreiung 6
7 BEGÜNSTIGTES (BETRIEBS-)VERMÖGEN produktives Vermögen = begünstigt Verwaltungsvermögen = nicht begünstigt 7
8 ERMITTLUNG ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER übertragenes Vermögen./. Steuerbefreiungen./. persönlicher Freibetrag = steuerpflichtiges Vermögen x Steuersatz = Erbschaft- oder Schenkungsteuer 8
9 FALLBEISPIEL 1: KEIN PROBLEM? Wert des Unternehmens 1,4 Mio. (entspricht T 100 JÜ) darin: Schulden 0,5 Mio. ; Finanzmittel 0,5 Mio. 1 Kind als Erbe (Steuerklasse I) Freibetrag aufgebraucht! T T Vermögen /. Steuerbefreiung /. Abzugsbetrag /. persönlicher Freibetrag = steuerpflichtiges Vermögen 0 80 x Steuersatz 11% = Erbschaftsteuer 0 9 9
10 FALLBEISPIEL 2: HANDLUNGSBEDARF Wert des Unternehmens 1,4 Mio. (entspricht T 100 JÜ) bzw. 2,8 Mio. (T 200 JÜ) darin: Schulden 0,1 Mio. ; Finanzmittel 0,5 Mio. 1 Kind als Erbe (Steuerklasse I) T T Vermögen /. Steuerbefreiung /. Abzugsbetrag - -./. persönlicher Freibetrag = steuerpflichtiges Vermögen x Steuersatz 11% 15% = Erbschaftsteuer
11 FALLBEISPIEL 2: HANDLUNGSBEDARF Wert des Unternehmens 1,4 Mio. (entspricht T 100 JÜ) bzw. 2,8 Mio. (T 200 JÜ) darin: Schulden 0,1 Mio. ; Finanzmittel 0,5 Mio. 1 Kind als Erbe (Steuerklasse I) T T Vermögen /. Steuerbefreiung /. Abzugsbetrag - -./. persönlicher Freibetrag - - = steuerpflichtiges Vermögen x Steuersatz 15% 19% = Erbschaftsteuer Freibeträge aufgebraucht! 11
12 WIE KANN ICH GESTALTEN? Umwandlung Finanzmittel in produktives, begünstigtes Vermögen Aufgeschobene Investitionen umsetzen: Maschinen, Vorräte, Grundstücke Gestreckte Übertragung alle 10 Jahre (Nutzung von Freibeträgen) Investitionen mit Fremdkapital mehr Finanzmittel übertragbar (ggf. 2 Jahre im Voraus) Gestaltung ist möglich am besten rechtzeitig 12
13 VORSICHT BEI Grundstücken im Betriebsvermögen privaten Grundstücken, die vom Betrieb genutzt werden Abstimmung Gesellschaftsvertrag mit Testament Vorschenkungen Behaltensfristen 13
14 FAZIT 14
15 ALLGEMEINES ZUM ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERRECHT 15
16 CHECKLISTE FÜR DAS ERSTGESPRÄCH Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre Gesellschaftsverträge Testamente Vorschenkungen Bei vermieteten Immobilien: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Eckdaten der Grundstücke 16
17 STEUERKLASSEN Steuerklassen und dazugehörige Personenkreise, 15 ErbStG Steuerklasse I II Person Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen Eltern und Voreltern bei Schenkungen Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, geschiedener Ehegatte, Schwiegerkinder, Schwiegereltern III übrige Erwerber und Zweckzuwendungen 17
18 FREIBETRÄGE UND TARIFE Steuerklassen und persönliche Freibeträge, 16 ErbStG Steuerklasse Person Persönlicher Freibetrag in Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerschaften ,00 I Kinder ,00 Enkel ,00 Eltern bei Erwerb von Todes wegen ,00 II Eltern bei Schenkungen, Geschwister, Neffen und Nichten, etc ,00 III Sonstige ,00 18
19 FREIBETRÄGE UND TARIFE Steuersätze, 19 ErbStG Wert des steuerpflichtigen Erwerbs in bis einschließlich Steuerklasse I II III % 15 % % 20 % % 25 % % 30 % % 35 % % 40 % und darüber 30 % 43 % 30 % 50 % 19
20 VERSORGUNGSFREIBETRAG Versorgungsfreibeträge, 17 ErbStG Steuerklasse Personenkreis Voraussetzungen Versorgungsfreibetrag 17 ErbStG in Ehegatten/Lebenspartner Keine ,00 Bis zum 5. Lebensjahr ,00 I Kinder Vom 5. bis 10. Lebensjahr ,00 Vom 10. bis 15. Lebensjahr ,00 Vom 15. bis 20. Lebensjahr ,00 Vom 20. bis 27. Lebensjahr ,00 20
21 SACHLICHE STEUERBEFREIUNGEN Sachliche Steuerbefreiungen, 13 ErbStG Personenkreis 13 ErbStG Begünstigungstatbestand Freibetrag in Nr. 1a Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke ,00 Steuerklasse I Nr. 1b Andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit nicht nach 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG befreit ,00 Steuerklasse II und III Nr. 1c Hausrat und andere körperliche Gegenstände ,00 21
22 DAS SELBSTGENUTZTE FAMILIENHEIM Steuerbefreiung für selbstgenutzte Familienheim, 13 Abs. 1 Nr. 4a - 4c ErbStG Übertragung zu Lebzeiten Übertragung im Todesfall Ehepartner steuerfrei 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ohne Behaltensfrist steuerfrei 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG 10 Jahre Selbstnutzungsbindung Fristverletzung unschädlich, wenn zwingende Gründe (Tod oder Pflegschaft) die Selbstnutzung hindern steuerpflichtig Kinder steuerfrei 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG 10 Jahre Selbstnutzungsbindung Fristverletzung unschädlich, wenn zwingende Gründe (Tod oder Pflegschaft) die Selbstnutzung hindern Wohnfläche bis max. 200 qm bei Überschreiten nur anteilige Steuerbefreiung 22
23 VERMIETETE IMMOBILIEN Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, 13d ErbStG Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ( 13d ErbStG) Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt ebenfalls unter Abschlag von 10 % Steuerstundung über 10 Jahre für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohneigentum Voraussetzung Steuer könnte nur durch die Veräußerung des erworbenen Vermögens aufgebracht werden. Die Stundung erfolgt bei Erwerb von Todes wegen zinslos. 23
24 VERSCHONUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN Verschonungsoptionen für Betriebsvermögen (A/B) OPTION A Regelverschonung, 13a Abs. 1 ErbStG Kein Antrag nötig OPTION B Optionsverschonung, 13a Abs. 10 ErbStG Antrag erforderlich Sofort fällige Steuer 15 % Keine Begünstigung/ Verschonungsabschlag 85 % 100 % Abschmelzung bei > 26 Mio. begünstigtem BV um 1 % pro Verschonungsbedarfsprüfung Bei > 26 Mio. begünstigtem BV, 28a ErbStG Verwaltungsvermögen (nicht begünstigt) Behaltensfrist Gleitender Abzugsbetrag von ,00 Bis zu 90 % unschädlich 5 Jahre Anteiliger Wegfall bei Verstoß bis Betriebsvermögen von 1 Mio. voll/ > 1 Mio. und < 3 Mio. anteilig/ ab 3 Mio. entfällt er erwerbs- und erwerberbezogen nur 1x in 10 Jahren Bis zu 20 % unschädlich 7 Jahre Anteiliger Wegfall bei Verstoß Kein Abzugsbetrag, da vollständige Steuerbefreiung 24
25 KEINE VERSCHONUNG VON VERWALTUNGSVERMÖGEN Verwaltungsvermögen, 13b Abs. 4 ErbStG Verwaltungsvermögen wird nicht begünstigt, sondern vollumfänglich besteuert. Was ist steuerschädliches Verwaltungsvermögen? Vermietete Grundstücke Anteile an Kapitalgesellschaften 25 % Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Finanzmittel : Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen (hierunter fallen auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen an verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände) Kunstgegenstände, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände Junges Verwaltungsvermögen Zurechnung zum Betriebsvermögen weniger als 2 Jahre vor Besteuerungszeitpunkt 25
26 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR SIE Ertragsteuerrecht Erbschaftsteuerrecht Erbrecht rechtliche Beratung Bewertungsrecht steuerliche Beratung Begleitung im Finanzverfahren Ehe- und Güterstandsrecht Gesellschaftsrecht Minderjährigenrecht 26
27 STANDORTE DEUTSCHLAND Berlin Alt-Moabit Berlin Tel: Dresden Kleine Brüdergasse Dresden Tel: Düsseldorf Bennigsen-Platz Düsseldorf Tel: Frankfurt am Main Gervinusstraße Frankfurt am Main Tel: Theodor-Stern-Kai Frankfurt am Main Tel: Greifswald Steinbeckerstraße Greifswald Tel: Hamburg Domstraße Hamburg Tel: Köln Aachener Straße Köln Tel: Leipzig Petersstraße Leipzig Tel: Riemannstraße 29 b Leipzig Tel: München Herzog-Heinrich-Straße München Tel: Nürnberg Längenstraße Nürnberg Tel: Potsdam Hebbelstraße Potsdam Tel: Stuttgart Friedrichstraße Stuttgart Tel: HAMBURG DÜSSELDORF KÖLN FRANKFURT GREIFSWALD BERLIN POTSDAM LEIPZIG DRESDEN NÜRNBERG STUTTGART MÜNCHEN 27
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
MehrFit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017
Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer
MehrAxel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)
Das Testament des Immobilieneigentümers Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
MehrErbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
MehrErbschaftsteuer-Reform 2008/2009
Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Im schlimmsten Fall Das neue Erbschaftssteuerrecht Dipl.-Kffr. Eszter Hermesmeier Steuerberaterin Gliederung 1. Wesen der Erbschaftsteuer Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrVERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13
VERMÖGENSNACHFOLGE Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung Vorwort Status quo Gründe Folgen Nachlassfolgeplanung: I) Sachverhaltsaufnahme Vorbereitungshandlungen II) Rechtliche Gestaltung Beispiel
MehrErbschaft-/Schenkung-Steuer -
Erbschaft-/Schenkung-Steuer - quo vadis? Presseerklärung der Koalition vom 20.06.2016 Michael Böhlk-Lankes Rechtsanwalt Steuerberater Erb Elsenheimerstraße 43 80687 München Tel: 089 / 57 83 82-0 E-mail:
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrDas System der gesetzlichen Erbfolge
Das System der gesetzlichen Erbfolge Urgroßeltern Großonkel/ Großtante 4. Ordnung Geschwister Neffen/ Nichten 2. Ordnung Großeltern Eltern Erblasser Kinder Enkel Urenkel 1. Ordnung Onkel/ Tanten Vettern/
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrUnternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer
Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer 1 Referentenvorstellung Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Übersicht Erbrechtliche Grundlagen Systematik der Erbschaftsteuer Übertragung
Mehrb) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21
Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...
MehrEckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen
MehrWichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20
Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Erbschaftsteuerreform Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
MehrDie steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt
Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die
MehrSCHILLER & JEROSCH. Mit Wirkung zum ist das derzeit geltende Erbschaftsteuergesetz in Kraft getreten. Welche Regelungen enthält dieses?
SCHILLER & JEROSCH Notar RAe SCHILLER JEROSCH Brackeler Hellweg 76 44309 Dortmund RECHTSINFORMATION AKTUELL HANS-MICHAEL SCHILLER und Notar Fachanwalt für Familienrecht SIGURD JEROSCH Fachanwalt für Erbrecht
MehrDas neue Erbschaftsteuerreformgesetz - Steuerklassen und Freibeträge
1 von 5 09.05.2010 11:45 ApoRisk News Apotheke Wir bringen Sie auf den neuesten Stand! Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker, hier ist der vollständige Text für Sie: ApoRisk News Apotheke:
MehrBetragsbestimmungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer/Betragsbestimmungen
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Betragsbestimmungen 1. Erbschaftsteuer-Gesetz ErbStG 1 Sat z 5, ab 29: S. 6 1 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 Nr. 1a Nr. 1b u. c Nr. 2 Rundung steuerpflichtiger Erwerb Kosten der Bestattung
MehrErbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer Die Bewertungsgrundsätze, Steuersätze und Freibeträge für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden zum 01.01.2009 grundlegend geändert. Am 01.01.2010 traten verschiedene
MehrDie Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht
Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht 27. Februar 2018 Informationsabend der IHK Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Reutlingen 1 Vorstellung Markus Mayer Rechtsanwalt, Steuerberater,
Mehr8. Steuertag. von Ministerialrat Manfred Porr Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
8. Steuertag Fachhochschule h h Worms 30. November 2007 Aktueller Stand der Eb Erbschaftsteuerreform t f von Ministerialrat Manfred Porr Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 1 Koalitionsvertrag vom
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Entwickelt von: Verlag für Deutsche www.vds-verlag.de A WoltersKluver Company 1 2 a) Die Steuerklasse des Erwerbers 1. Ehegatte Steuerklasse I 2. Kinder und Stiefkinder 3.
Mehrsteuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht
steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Vortragsthemen: 1. Anliegerbeiträge Werbungskosten
MehrReform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen 8. Juni 2015 Dr. Rainer Kambeck, DIHK IHK Siegen, 8. Juni 2015
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Referent: Dipl.-Kfm. Martin Schmidt-John Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Business Frühstück zusammen mit der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 5 Berufsträger
MehrErbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?
was ist zu tun? Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April 2008 2
MehrSteuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt
Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. 3 Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall 3.1 Ausschlagung 3.2 Geltendmachung des Pflichtteils
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerklassen und Steuersätze 2.4 Freibeträge 2.5 Steuerpflichtiger
MehrERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN
08.03.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de www.haubner-stb.de ERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN, Bad Aibling Vorstellung
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses und Steuerentstehungsjahren
MehrKonfliktfreie Nachfolgeplanung
Konfliktfreie Nachfolgeplanung Düsseldorf, den 29. Juni 2017 www.steuerbuero-krauss.de ,, Fachberater Internationales Steuerrecht geboren 1985, verheiratet 2004 2010 Studium der Betriebswirtschaftslehre
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrSchenkung- und Erbschaftsteuer ab 01.01.2009
Dr. Salfer & Kollegen Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notar Dr. Andreas Salfer Notar, Fachanwalt für Erbrecht Thomas Hansel Fachanwalt für Arbeits- u. Verkehrsrecht Anke Buck Fachanwältin für Familienrecht
MehrDie Bilanz der Erbschaftsteuerreform
Die Bilanz der Erbschaftsteuerreform u Ansatzpunkte zur Steuergestaltung Humboldt Universität zu Berlin Kölner Kolloquium zum Steuerrecht 5. Dezember 2016 Agenda 1. Ausgangssituation 2. Altes vs. neues
MehrSteuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
persönlicher Freibetrag Erbschaft- und Schenkungsteuer Ehegatte Quelle: ZdH, Berlin Stand: 12.12.2008, Reform ErbSt tritt zum 01.01.09 in Kraft Freibeträge ( 16 ErbStG) Kinder, Stiefk., Kinder verst. K.
MehrGO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN
GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Rechtsanwälte, Fachanwälte, München Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Informationen zusammengestellt von und Grundlagen, Reform Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige (insbesondere
MehrWarum einen Familienpool gründen?
Warum einen Familienpool gründen? Anwaltskanzlei Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching Telefon: 089/44119935, Fax: 089/44119936 E-Mail: kontakt@ra-dr-tremel.de;
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrFinanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Statistisches Bundesamt Finanzen und Steuern Erbschaft- und Schenkungsteuer 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 21.01.2014, aktualisiert am 29.01.2015 (Tabellengruppen 1.4, 1.5 und 2.3), korrigiert
MehrRechtsanwalt Frank Seliger KANZLEI SELIGER RECHTSANWALT FRANK SELIGER FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
KANZLEI SELIGER RECHTSANWALT FRANK SELIGER FACHANWALT FÜR STEUERRECHT Verkaufen Vererben Versteuern Nachfolgeregelungen in der Praxis Frank Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Am Brodhagen 102
MehrDas neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-
MehrFreibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer von convocat GbR, München www.convocat.de Einleitung Im Zusammenhang
MehrSteuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz
Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:
MehrDie Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer
Die Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer Sie erhalten eine große Erbschaft? Dann freuen Sie sich. Denn Ihr Vermögen wird sich schlagartig stark vermehren. Sie erhalten eine kleine oder mittlere Erbschaft?
MehrEinzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Einiges wird besser vieles schlechter Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln Die Nachfolge
MehrSteuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge Vortrag IHK 21.06.2017 Steuerberater Dipl.-Kfm. Olaf Onigkeit und Nicky Schönberg 1 Unternehmensnachfolge 2 Themenüberblick Was bedeutet Unternehmensnachfolge?
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Erbschaft- und Schenkungsteuer im Freistaat Sachsen 2016 L IV 5 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
M E R K B L A T T E R B. Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Steuerpflicht Im folgenden wird in aller Regel von der Erbschaftssteuer gesprochen, jedoch gelten diese Ausführungen auch für den Schenkungsfall.
MehrNomosPraxis. Pflegesozialrecht. Bearbeitet von Heinrich Griep, Heribert Renn. 6. Auflage Buch. 283 S. Softcover ISBN
NomosPraxis Pflegesozialrecht Bearbeitet von Heinrich Griep, Heribert Renn 6. Auflage 2017. Buch. 283 S. Softcover ISBN 978 3 8487 3745 1 Recht > Sozialrecht > SGB XI - Soziale Pflegeversicherung schnell
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
MehrDie neue Erbschaftsteuer und was ist mit den vermieteten Immobilien?
Die neue Erbschaftsteuer und was ist mit den vermieteten Immobilien? von Agnes Fischl Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht KLINGER FISCHL LETTL, München/Unterhaching www.rechtsanwälte-steuerberater-münchen.de
MehrBericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde
Deutscher Bundestag Drucksache 1611085 16. Wahlperiode 26. 11. 2008 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 167918,
MehrTransport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN
Transport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN HCI informiert Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schiffsbeteiligungen
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD L IV 6 - j/08 1. September 2011 Erben und Schenken in Hamburg und Schleswig-Holstein 2008 Ergebnisse der Erbschaft-
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrRichtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben
Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.
MehrFinanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Statistisches Bundesamt Finanzen und Steuern Erbschaft- und Schenkungsteuer 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 16. September 2015, korrigiert am 30. November 2016 (Schaubild 5.1) Artikelnummer:
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrHerzlich willkommen zum Mitglieder-Forum Richtig Schenken, Erben und Vererben. Lessing-Gymnasium Lampertheim 27. Februar 2013
Herzlich willkommen zum Mitglieder-Forum Richtig Schenken, Erben und Vererben Lessing-Gymnasium Lampertheim 27. Februar 2013 Erbrecht / Gesamtrechtsnachfolge Hagen Becker Rechtsanwalt Eintritt des Erbfalles
MehrSchiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN
Schiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN 2 Quelle: Dynamic Graphics Erbschaft- und Schenkungsteuer
MehrStatistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen 212 Bestell-Nr L513 212, (Kennziffer L IV j/12) wwwitnrwde
MehrL IV - j / 13. Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen Bestell - Nr
L IV - j / 13 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen 2013 Bestell - Nr. 11 409 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: LIV5_j15 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2015 in Hessen Februar 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude:
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: LIV5_j16 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 in Hessen November 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude:
MehrSchenkung- und Erbschaftsteuer Tipps und Tricks
Schenkung- und Erbschaftsteuer Tipps und Tricks Bürgerstiftung Braunschweig 9. Oktober 2014 Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Erbrecht - Fachanwalt für Steuerrecht Inhalte 1. Verfassungswidrigkeit
MehrSCHENKEN. gerecht, abgesichert und steuerfrei Haubner Schäfer & Partner Steuerberater Rechtsanwälte
23.03.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de SCHENKEN gerecht, abgesichert und steuerfrei Vorstellung Anja Schmid Diplomkauffrau
MehrErben und Schenken mit mylife Invest
Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer
MehrSTEUERLICHE FALLSTRICKE BEI DER INTERNATIONALISIERUNG DEUTSCHER EMERGING GROWTH COMPANIES. media:netlaw Berlin,
STEUERLICHE FALLSTRICKE BEI DER INTERNATIONALISIERUNG DEUTSCHER EMERGING GROWTH COMPANIES media:netlaw Berlin, 30.11.2016 FALLSTRICK NR. 1 WEGZUGSTEUER Fall: Gründung einer Emerging Growth Company () durch
Mehr4 Allgemeine Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes durch
4.2 Änderung der persönlichen Freibeträge 37 4 Allgemeine Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes durch das Erbschaftsteuerreformgesetz Neben den umfassenden Änderungen bei der Bewertung des Grundbesitzes
MehrMandanten kommen zu Wort
* Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater Mandanten kommen zu Wort Mandantenveranstaltung am 16. November 2010 Schenkung-/Erbschaftsteuerliche Gestaltungshinweise zu Immobilienübertragungen Referent:
MehrMerkblatt. Schenkungsteuer. Inhalt. 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen
Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Persönliche Freibeträge 3 Steuersätze 4 Gestaltungsmöglichkeiten 4.1 Zehnjahresfrist 4.2 Verschonungsabschlag für Mietimmobilien 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen 4.4
MehrGesetze Materialien Erläuterungen. bearbeitet von. Dr. Sebastian Benz Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf
Erbschaftsteuerrefbrm 2016 Gesetze Materialien Erläuterungen bearbeitet von Dr. Sebastian Benz Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf Prof. Dr. Jens Blumenberg Steuerberater in Frankfurt
MehrVererben und verschenken 28.02.2008
Vererben und verschenken 28.02.2008 Wie Sie Ihr Vermögen erhalten und Steuer schonend weitergeben. Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament privatschriftlich notarielles Testament Ehegattentestament Optionen
MehrSteuern. - Aktueller Stand der Reform der Erbschaftsteuer -
Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: L IV 5 j/13 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2013 in Hessen Dezember 2014 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
MehrErben und Vererben. Erben ohne Scherben
Erben und Vererben Erben ohne Scherben Dr. Jörg Lehr, 26. Oktober 2010 Erbschaftsteuerreform warum? Vermögensgegenstand Barvermögen/Forderungen Wertpapiere ausländl. Grundbesitz inländ. Grundbesitz GmbH
MehrStatistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen 213 Bestell-Nr L513 213, (Kennziffer L IV j/13) wwwitnrwde
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: L IV 5 - j/14 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2014 in Hessen Oktober 2015 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Erbschaftsteuerreform Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 1334 und 94 98 06 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Thema Erbschaftsteuerreform
MehrL IV - j / 12. Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen Bestell - Nr
L IV - j / 12 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen 2012 Bestell - Nr. 11 409 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD L IV 6 - j/11 24. Januar 2013 Erben und Schenken in Hamburg und Schleswig-Holstein 2011 Ergebnisse der Erbschaft-
MehrErbschaft und Schenkung
Steuerliche Wertermittlungen Grundvermögen Erbschaft und Schenkung Stand Juli 2016 Gliederung Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetztes der gemeine Wert Definition der Grundstücksarten für das Bewertungsverfahren
MehrErbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2009 Vermögende Privatpersonen und Unternehmer
DISSMANN ORTH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH www.dolaw.de Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2009 Vermögende Privatpersonen und Unternehmer RA/StB/FAStR Dr. Jochen Ettinger
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick
Muster Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Mus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrEin Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben
MehrIhr Steuerberater ist ein erfahrener Spezialist, der für Sie die günstigste Regelung findet.
Die Berechnung der Erbschaftsteuer weist viele Besonderheiten auf, auf die im Rahmen einer Kurzfassung nicht eingegangen werden kann. Außerdem ist die Höhe der Erbschaftsteuer in großem Umfang von tatsächlichen
MehrReform der Erbschaftsteuer: Die verpasste Chance
Reform der Erbschaftsteuer: Die verpasste Chance Vortrag von Birger Scholz 9. Workshop des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen am 23. September 2016 in Leipzig Die Erbschaftsteuer in Deutschland Erbanfallsteuer
MehrTestament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer
Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling
MehrErbschaftsteuer, die 3.
IVD-Forum Immobilienwirtschaft IHK Koblenz, 12.05.2016 Erbschaftsteuer, die 3. Handlungsbedarf für Unternehmer? Dr. Michael Fromm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
Mehr