Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
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- Jasmin Pfeiffer
- vor 6 Jahren
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1 Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen 1 A. Allgemeine Angaben 2 Beteiligung an der Personengesellschaft Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Betriebsfinanzamt Tagsüber telefonisch erreichbar Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer 7 Beteiligungsverhältnis des (bisherigen) Gesellschafters 8 Höhe der Beteiligung des Gesellschafters Zähler Nenner oder % 9 Name, Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Finanzamt Steuernummer/Aktenzeichen/Steuer-Identifikationsnummer 13 Erwerber/Beteiligter am Feststellungsverfahren Höhe der auf den Erwerber/die Erbengemeinschaft übertragenen Beteiligung (Anteil, der von 8 erworben wurde) Name/Vorname/Bezeichnung der Erbengemeinschaft Zähler Nenner oder % 16 Straße und Hausnummer 17 Postleitzahl und Ort 18 Finanzamt Steuernummer/Aktenzeichen/Steuer-Identifikationsnummer 19 Basiswertregelung 20 Die Basiswertregelung nach 151 Abs. 3 BewG soll angewendet werden. (Bitte die Einzelheiten auf einem gesonderten Blatt erläutern.) 21 Sonstige Angaben /276 - BBW Anlage Betriebsvermögen Personengesellschaft (für Stichtage ab ) - Finanzverwaltung M-V 09/2017 (Doc.wd) 7/17
2 23 B. Ableitung aus Verkäufen Innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag haben folgende Verkäufe stattgefunden (Bitte Käufer und Verkäufer, ggf. Verwandtschaftsverhältnis, sowie einen ggf. im Kaufpreis enthaltenen Paketzuschlag auf einem gesonderten Blatt angeben und den Vertrag beifügen.): Zeitpunkt des Verkaufs Tag Monat Jahr Kaufpreis Veräußerter Anteil % 27 % Gemeiner Wert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen) Gemeiner Wert der erworbenen Beteiligung an der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen), übertragen in Teil G 64. Der Teil F ist nicht auszufüllen. Die vorgenannten Verkäufe sind zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht geeignet (bitte Begründung beifügen). Verkäufe, aus denen sich der gemeine Wert ableiten lässt, sind nicht bekannt. 31 C. Gutachtenwert 32 Wertermittlung erfolgt in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren (weiter mit Teil D). 33 Wertermittlung erfolgt nach einem Ertragswertverfahren laut beigefügtem Gutachten. 34 Wertermittlung erfolgt nach einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode laut beigefügtem Gutachten. 35 Name und Anschrift des Gutachters: Gemeiner Wert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen) In den Fällen eines Gutachtenwerts für den erworbenen Anteil an der Personengesellschaft: Gemeiner Wert der erworbenen Beteiligung an der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen) 39 Gemeiner Wert des erworbenen Sonderbetriebsvermögens lt. Gutachten 40 Gemeiner Wert der erworbenen Beteiligung an der Personengesellschaft oder Summe aus 38 und D. Wert nach vereinfachtem Ertragswertverfahren 42 ( 199 ff. BewG) Gemeiner Wert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen) laut beigefügter Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren 43 E. Substanzwert (Mindestwert nach 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) Substanzwert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft (ohne Sonderbetriebsvermögen) laut beigefügter Anlage Substanzwert In den Fällen eines Gutachtenwerts für den erworbenen Anteil an der Personengesellschaft ( 38 bis 40): Substanzwert der erworbenen Beteiligung an der Personengesellschaft (nach Aufteilung des Werts lt. 44 in Teil G n 52 bis 64) Gemeiner Wert des erworbenen Sonderbetriebsvermögens (lt. Teil G 71) 47 Summe der n 45 und F. Anzusetzender gemeiner Wert des Betriebsvermögens (gemeiner Wert, vorrangig B; andernfalls C oder D, mindestens E) 49 Gemeiner Wert des gesamten Betriebsvermögens lt. 28, 37, 42 oder Gemeiner Wert der erworbenen Beteiligung an der Personengesellschaft lt. 40 oder 47; Wert übertragen in Teil G 72
3 3 51 G. Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft 52 Gewinnverteilungsschlüssel des Gesellschafters Zähler Nenner Gemeiner Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft Anzusetzender gemeiner Wert des Betriebsvermögens laut 49 () Abzüglich Summe der Kapitalkonten aller Gesellschafter laut Gesamthandsbilanz zum Bewertungsstichtag (bei zurückbehaltenem Kapitalkonto siehe Erläuterungen) 56 Verbleibender gemeiner Wert des Betriebsvermögens Gemeiner Wert der Beteiligung des Gesellschafters 58 Kapitalkonto des bisherigen Gesellschafters laut Gesamthandsbilanz Zuzüglich anteiliger verbleibender gemeiner Wert des Betriebsvermögens (gemeiner Wert laut 56 x Gewinnverteilungsschlüssel laut 52) Gemeiner Wert der Beteiligung des bisherigen Gesellschafters (ohne Sonderbetriebsvermögen), Summe 58 und Umfang des erworbenen Anteils ( 14) % 62 Übertragenes Kapitalkonto ( 58 x 61) oder gesondert ermittelter Wert Zuzüglich übertragener Anteil am verbleibenden Wert des Betriebsvermögens ( 59 x 61) Zwischenwert (Summe 62 und 63) oder gemeiner Wert des erworbenen Anteils am (lt. 29) 65 Gemeiner Wert des erworbenen Sonderbetriebsvermögens Grundstücke Beteiligungen Übrige Wirtschaftsgüter und sonstige aktive Ansätze (z.b. Hinterbliebenenbezüge) Verbindlichkeiten Übrige Schulden und sonstige Abzüge 71 Wert des erworbenen Sonderbetriebsvermögens (n 66 bis 70) 72 Gemeiner Wert des erworbenen Anteils des Erwerbers (Summe n 64 und 71 oder Wert aus 50) 73 Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil Gemeiner Wert des Nießbrauchsrechts nach 13 bis 16 BewG (Bitte auf gesondertem Blatt, inklusive Wertberechnung des Nießbrauchrechts, erläutern.)
4 H. Angaben zu 13a, 13b und 13c ErbStG Verwaltungsvermögen im (einschl. Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel) Es liegen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke oder Grundstücksteile vor, die gemäß 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG nicht zum Verwaltungsvermögen zählen. (Bitte auf einem gesonderten Blatt erläutern.) Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Kunstgegenstände, Gegenstände der privaten Lebensführung, u.ä. 1 Wert (ohne Sonderbetriebsvermögen) 2 Von Spalte 1 junges Verwaltungsvermögen anteiliges Verwaltungsvermögen aus nachgeordneten Gesellschaften Summe /. Verwaltungsvermögen lt. n 79 bis 83, welches innerhalb von zwei Jahren ab dem Stichtag investiert wurde (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen.) Verwaltungsvermögen / junges Verwaltungsvermögen (ohne Finanzmittel) 87 Finanzmittel im (einschl. Altersversorgungsvermögen) Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen./. anteilige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Wert aus 219; bitte in den n 213 bis 219 näher erläutern)./. Finanzmittel, welche innerhalb von zwei Jahren ab dem Stichtag investiert wurden (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen.) anteilige Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften Finanzmittel Wert (ohne Sonderbetriebsvermögen) Junge Finanzmittel Einlagen von Finanzmitteln durch alle Gesellschafter innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag Entnahmen von Finanzmitteln durch alle Gesellschafter innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag Junge Finanzmittel ohne junge Finanzmittel nachgeordneter Gesellschaften ( 94./. 95) 97 anteilige junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften Junge Finanzmittel Wenn keine Altersversorgungsverpflichtungen bestehen, weiter bei Kürzung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen im Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen insgesamt./. Verwaltungsvermögen (einschl. Finanzmittel und junges Verwaltungsvermögen), das zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtung dient Saldo (mindestens 0 )
5 Verrechnung des Verwaltungsvermögens mit Altersversorgungsverpflichtungen im Junges Verwaltungsvermögen laut 86 Spalte 2./. darin enthaltenes Altersversorgungsvermögen (maximal kleinerer Wert aus 101 bzw. 102) Junges Verwaltungsvermögen nach Verrechnung mit Altersversorgungsverpflichtungen Verwaltungsvermögen laut 86 Spalte 1 Abzgl. bereits in 106 berücksichtigtes Altersversorgungsvermögen Verbleibendes Verwaltungsvermögen Darin enthaltenes Altersversorgungsvermögen soweit nicht bereits in 109 enthalten Maximal (kleinerer Wert aus 101 bzw. 102)./. 109 Abzuziehen ist kleinerer Wert aus 111 bzw. 112, maximal Verwaltungsvermögen (ohne Finanzmittel) nach Verrechnung mit Altersversorgungsverpflichtungen, 110./. 113 Finanzmittel laut 93 Darin enthaltenes Altersversorgungsvermögen Maximal (kleinerer Wert aus 101 bzw. 102)./. 109./. 113 Abzuziehen ist kleinerer Wert aus 116 bzw. 117, maximal Finanzmittel nach Verrechnung mit Altersversorgungsverpflichtungen 115./ Junge Finanzmittel laut Schulden im Schulden (ohne Altersversorgungsverpflichtungen) zusätzlich verrechenbare Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ( 103) Verbleibende Schulden (nach Verrechnung mit Altersversorgungsvermögen) Nicht verrechenbare Schulden 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG Schulden vorvorletztes Wirtschaftsjahr vor dem Bewertungsstichtag Schulden vorletztes Wirtschaftsjahr vor dem Bewertungsstichtag Schulden letztes Wirtschaftsjahr vor dem Bewertungsstichtag Durchschnittlicher Schuldenstand der letzten 3 Jahre (Summe n 126 bis 128) / 3./. verrechnete Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (kleinerer Wert aus 101 bzw. 102) Durchschnittlicher Schuldenstand nach Abzug verrechneter Altersversorgungsverpflichtungen Betrag der den durchschnittlichen Schuldenstand übersteigenden Schulden ( 124./. 131, mindestens 0)./. durch Betriebstätigkeit veranlasste Erhöhung des Schuldenstands wirtschaftlich nicht belastende Schulden nicht verrechenbare Schulden nach 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG 132./
6 Schulden nach Berücksichtigung von 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG 124./. 135./. anteilige Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen (Wert aus 228; bitte in den n 222 bis 228 näher erläutern) anteilige Schulden aus nachgeordneten Gesellschaften Schulden im Verwaltungsvermögen im erworbenen Sonderbetriebsvermögen (ohne Finanzmittel) Es liegen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke oder Grundstücksteile vor, die gemäß 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG nicht zum Verwaltungsvermögen zählen. (Bitte auf einem gesonderten Blatt erläutern.) Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Kunstgegenstände, Gegenstände der privaten Lebensführung, u.ä. 1 Wert (nur Sonderbetriebsvermögen) 2 Von Spalte 1 junges Verwaltungsvermögen anteiliges Verwaltungsvermögen aus nachgeordneten Gesellschaften Summe /. Verwaltungsvermögen lt. n 143 bis 147, welches innerhalb von zwei Jahren ab dem Stichtag investiert wurde (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen.) Verwaltungsvermögen / junges Verwaltungsvermögen (ohne Finanzmittel) 151 Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen./. Finanzmittel, welche innerhalb von zwei Jahren ab dem Stichtag investiert wurden (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen.) Wert (nur Sonderbetriebsvermögen) anteilige Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften 156 Finanzmittel 157 Junge Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen 158 Nur wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden: Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag Entnahmen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters aus dem Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag Junge Finanzmittel ohne junge Finanzmittel nachgeordneter Gesellschaften ( 159./. 160) 162 anteilige junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften 163 Junge Finanzmittel
7 Soweit Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen anteilig übertragen werden: Anteil der mitübertragenen Finanzmittel Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen ( 156) Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters % 166 Junge Finanzmittel 163 x Anteil der mitübertragenen Finanzmittel ( 165 Spalte 2) 167 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen 168 Schulden 169 anteilige Schulden aus nachgeordneten Gesellschaften 170 Schulden insgesamt 171 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte aus dem Gemeiner Wert des erworbenen Anteils am der Personengesellschaft lt. 64; oder höherer Wert aus 38 oder 45 Gemeiner Wert des s der Personengesellschaft Aufteilungsmaßstab: Wert des Verwaltungsvermögens 86 Spalte 1 oder 114 Wert des jungen Verwaltungsvermögens 86 Spalte 2 oder 107 Wert der Finanzmittel 93 oder 119 Wert der jungen Finanzmittel 98 oder 120 Wert der Schulden x 100 in % x 174 x 174 x 174 x 174 x 174 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte aus dem Sonderbetriebsvermögen Wert des übertragenen Verwaltungsvermögens 150 Spalte 1 Wert des übertragenen jungen Verwaltungsvermögens 150 Spalte 2 Wert der übertragenen Finanzmittel 156 Wert der übertragenen jungen Finanzmittel 166 Wert der übertragenen Schulden 170
8 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte Wert des Verwaltungsvermögens im 175 Wert des jungen Verwaltungsvermögens im 176 Wert der Finanzmittel im 177 Wert der jungen Finanzmittel im Wert des Verwaltungsvermögens im Sonderbetriebsvermögen 181 Wert des jungen Verwaltungsvermögens im Sonderbetriebsvermögen 182 Wert der Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen 183 Wert der jungen Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen 184 Junge Finanzmittel ( 190 letzte Spalte, mind. 0 ; auf oberster Feststellungsebene: max. 189 letzte Spalte) Wert der Schulden im Ausgangslohnsumme 194 Wert der Schulden im Sonderbetriebsvermögen 185 Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft ohne solche in nachgeordneten Gesellschaften Anzahl Anteilig einzubeziehende Beschäftigte aus unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung an Personengesellschaften ( 13a Abs. 3 Satz 11 ErbStG) (Bitte Anlage beifügen auch mit Name, Anschrift, Steuernummer und Beteiligungshöhe.) Anteilig einzubeziehende Beschäftigte aus unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % ( 13a Abs. 3 Satz 11 und 12 ErbStG) (Bitte Anlage beifügen auch mit Name, Anschrift, Steuernummer und Beteiligungshöhe.) Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft einschließlich solcher in nachgeordneten Gesellschaften (Summe n 194 bis 196) Ausgangslohnsumme der Gesellschaft Anzahl Anzahl Anzahl Löhne/Gehälter der Gesellschaft ohne solche in nachgeordneten Gesellschaften der letzten fünf Wirtschaftsjahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer Wirtschaftsjahr Löhne und Gehälter Summe 200 bis Durchschnittliche Lohnsumme der Gesellschaft ohne solche in nachgeordneten Gesellschaften ( 205 geteilt durch die Anzahl der maßgeblichen Wirtschaftsjahre) Anteilige Ausgangslohnsummen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen an Personengesellschaften ( 13a Abs. 3 Satz 11 ErbStG) (Bitte Anlage beifügen auch mit Name, Anschrift, Steuernummer und Beteiligungshöhe) Anteilige Ausgangslohnsummen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % ( 13a Abs. 3 Satz 11 und 12 ErbStG) (Bitte Anlage beifügen auch mit Name, Anschrift, Steuernummer und Beteiligungshöhe) Ausgangslohnsumme der Gesellschaft einschließlich solcher in nachgeordneten Gesellschaften (Summe n 206 bis 208)
9 I. Forderungen und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen im Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Name des verbundenen Unternehmens (Schuldner) Steuernummer des verbundenen Unternehmens Name des übertragenen Unternehmens, das Gegenstand des Erwerbs ist (oberste Feststellungsebene) Höhe der Beteiligung des übertragenen Unternehmens lt. 215 am verbundenen Unternehmen lt. 213 Höhe der Beteiligung des übertragenen Unternehmens lt. 215 am zu bewertenden Unternehmen lt verbundenes Unternehmen 2. verbundenes Unternehmen in % in % in % in % Wert der Forderung am Bewertungsstichtag Nicht anzusetzender Teil der Forderung (Bitte die Ermittlung auf einem gesonderten Blatt erläutern.) Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen im Name des verbundenen Unternehmens (Gläubiger) 1. verbundenes Unternehmen 2. verbundenes Unternehmen 223 Steuernummer des verbundenen Unternehmens Name des übertragenen Unternehmens, das Gegenstand des Erwerbs ist (oberste Feststellungsebene) Höhe der Beteiligung des übertragenen Unternehmens lt. 224 am verbundenen Unternehmen lt. 222 Höhe der Beteiligung des übertragenen Unternehmens lt. 224 am zu bewertenden Unternehmen lt. 3 in % in % in % in % Wert der Schuld am Bewertungsstichtag Nicht anzusetzender Teil der Schuld (Bitte die Ermittlung auf einem gesonderten Blatt erläutern.) 229 J. Nachrichtliche Angaben Die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag ( 13a Abs. 9 ErbStG) liegen vor. (Bitte den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung und weitere zum Nachweis geeignete Unterlagen einreichen.) Die Höhe des Vorwegabschlags beträgt: (Bitte die Ermittlung auf einem gesonderten Blatt erläutern.) Zu dem übertragenen Betriebsvermögen gehören Grundstücke, die sowohl dem Betriebsvermögen als auch dem Grundvermögen zuzuordnen sind. Zu dem übertragenen Betriebsvermögen gehört Vermögen in Drittstaaten (nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums) belegener Betriebsstätten. Der Hauptzweck des Unternehmens ist eine Tätigkeit im Sinne des 13 Abs. 1, des 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG. in %
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