Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann
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1 Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann
2 Inhaltsverzeichnis I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 2
3 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 3
4 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Letzte Überprüfung 2006; Urteil Dezember 2007 Gesetz ab Bewertung: Ansatz des Vermögens mit gemeinem Wert Jetzt: Betriebsvermögen-Begünstigungen unvereinbar mit Gleichheitsgrundsatz Neuregelung bis spätestens Schlussfolgerung für Inhalt der Neuregelung 4
5 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 5
6 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG für Betriebsvermögen Regel: vereinfachtes Ertragswert-Verfahren Kapitalisierungsfaktoren Mindestwert = Substanzwert, 11 Abs. 2 BewG Gutachtenwert, wenn festgestellter Wert unrealistisch hoch 6
7 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG Kapitalisierungsfaktoren Historie Kapitalisierungsfaktor Jahr Kapitalisierungsfaktor , , , , , , , , ,21 7
8 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG Kapitalisierungsfaktoren Effekt Kapitalisierungsfaktor Unternehmen U erzielte in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Gewinn von Wert in Kapitalisierungsfaktor , , ,21 Bei gleichem Ertrag, 65 % Mehrwert! 8
9 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG für Betriebsvermögen Regel: vereinfachtes Ertragswert-Verfahren Kapitalisierungsfaktoren Mindestwert = Substanzwert, 11 Abs. 2 BewG Gutachtenwert, wenn festgestellter Wert unrealistisch hoch geltende Bewertungsverfahren nicht Gegenstand der Überprüfung bleiben! 9
10 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 10
11 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG Abschlag Behaltens - frist Lohnsummen Verwaltungsvermögen max. Regelverschonung 13 a Abs. 1 Optionsverschonung 13 a Abs % 5 Jahre 400 % 50 % 100 % 7 Jahre 700 % 10 % 11
12 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG Regelverschonung, 85%iger Abschlag nach Abs. 1 Unternehmenswert Stpfl. Betriebsvermögen Steuer - Klasse I (Freibetrag T 400)
13 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG Optionsverschonung, 100 % Verschonung nach 13 a Abs. 8 unbegrenzt im Wert des Unternehmens Vollverschonung Steuer = 0 13
14 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 14
15 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 3. Verwaltungsvermögen 13 b Abs. 2 ErbStG Beispiel: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke Anteile an Kapitalgesellschaften bis zu 25 % Finanzmittel (nach Nettobetrachtung und FB) Fallbeilprinzip, alles oder nichts! Erweiterung um Geldmittel und Forderungen ab Brutto-/Nettoansatz Verwaltungsvermögensquote { Stichtagsbetrachtung Regelverschonung max. 50 % Optionsverschonung max. 10 % 15
16 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG Beispiel Verwaltungsvermögensquote Unternehmenswert : 1 Mio. T Unternehmenswert: 1 Mio. T davon Verwaltungsvermögen davon Verwaltungsvermögen vermietetes Grundstück 501 Forderungen/Bank 501 Verbindlichkeiten 300 Verbindlichkeiten 300 Regelverschonung versagt! Unternehmenswert : 1 Mio. T davon Verwaltungsvermögen vermietetes Grundstück 500 Regelverschonung! 85 % Abschlag! Rechnung: 501./. 300 = 201 Freibetrag: Finanzmittel (20 % des Unternehmenswertes) Options- oder Regelverschonung möglich! 1 16
17 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 17
18 II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 4. Lohnsummentest Ab 20 Mitarbeiter In Abhängigkeit von gewählter Verschonung (400 % über 5 Jahre / 700 % über 7 Jahre) Basis bildet Ausgangslohnsumme 18
19 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 19
20 III. Eckpunkte der ErbSt-Reform vom BMF Bedürfnisprüfung für Großunternehmen Neudefinition Verwaltungsvermögen dessen Abtrennung und normale Besteuerung! erweiterter Lohnsummentest 20
21 I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zur Erbschaftsteuer II. Betriebsvermögen Begünstigungen nach geltendem ErbSt-Recht 1. Bewertungsverfahren 199 ff BewG 2. Verschonungsregel 13 a ErbStG 3. Verwaltungsvermögen 13 b ErbStG 4. Lohnsummentest III. Eckpunkte der ErbSt-Reform nach BMF IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? 21
22 IV. Welche Fragen stellen sich für die gegenwärtige Beratung? Was ist wirklich neu? Wo liegen für unsere Mandanten die Dreh- und Angelpunkte der Reform? Bis wann kann das geltende Recht angewendet werden? Sind Fälle denkbar, für die neues Recht von Vorteil sein könnte? 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen rufen Sie uns an: StBin Gisa Voßeler-König StB/WP Stephan Zwingmann DWAZ Wirtschaftskanzlei Kassel/Bad Wildungen 0561/ /
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