Bestellnummer:
|
|
- Gitta Ursler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2
3
4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Juli Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie immer auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 13 1 Rechtsgrundlagen 29 2 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 4 Ermittlung des Jahresertrags 73 5 Kapitalisierung Substanzwert Bewertung von Gesellschaften Feststellungsverfahren Feststellungslast und Wahlrecht Schlussbetrachtungen Wortlaut des Gesetzes
6 13 Vordrucke Literaturhinweise Stichwortverzeichnis 247
7 Inhalt 1 Anlass für eine steuerliche Bewertung Bewertungsanlässe Erbschaftsteuer-Richtlinien Wertniveau ist gestiegen Wertniveau und Verschonungsabschlag Kerngedanke der steuerlichen Unternehmensbewertung Abkehr von alten Bewertungsmethoden Neue Konzeption Vereinfachtes Ertragswertverfahren auch bei der Ertragsteuer maßgeblich Auswirkung der steuerlichen Unternehmensbewertung Schwierigkeiten einer Prognose Plandaten des Unternehmens Vergangenheitserträge statt Plandaten Alles-oder-Nichts-Prinzip: Verwaltungsvermögen Verfassungsfestigkeit der Neuregelungen fraglich Rechtsgrundlagen Gesetzliche Rechtsgrundlagen Regelungen durch die Finanzverwaltung BV-Erlass vom BV-Erlass vom Erbschaftsteuer-Richtlinien Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien Bisher veröffentlichte zusätzliche Erlassregelungen Steuerliche Unternehmensbewertung Konzept der steuerlichen Unternehmensbewertung Systematik Kurswert Niedrigster Wert am Stichtag Frist von 30 Tagen
8 3.3.3 Vorzugsaktien Ableitung aus Verkäufen Maßgeblichkeit eines einzelnen Kaufpreises Ausgabe neuer Geschäftsanteile Verkäufe unter nahen Angehörigen Verkäufe in Zwangssituationen Bewertungsmethoden Vereinfachtes Ertragswertverfahren Grundsatz der Bewertung Berechnungsformel Eigenständige Wertansätze Nicht betriebsnotwendiges Vermögen Definition des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Begründung für den besonderen Wertansatz Ermittlung Schuld Beteiligungen an anderen Gesellschaften Begründung für den besonderen Wertansatz Zuständigkeit für den Grundlagenbescheid Vereinfachung durch den Basiswert Beteiligungen von geringer Bedeutung Kritische Einschätzung des 200 Abs. 3 BewG Fremd finanzierte Beteiligungen Bewertungsmethoden bei Beteiligungen Junges Betriebsvermögen Keine Identität mit jungem Verwaltungsvermögen Begründung für den gesonderten Wertansatz Gesonderter Wertansatz für Schulden Korrektur der Erträge Vorhandensein der Wirtschaftsgüter Ansatz eines Surrogats Aktiv- oder Aktiv/Passivtausch Gesonderte Feststellung Basiswert anwendbar
9 5 Ermittlung des Jahresertrags Zukünftig nachhaltig zu erzielender Jahresertrag Durchschnittsertrag Abkürzung des Ermittlungszeitraums Jahresertrag bei feststehenden Veränderungen Berechnung des Durchschnittsertrags Bedeutsames Wirtschaftsjahr Neu gegründete Unternehmen Umwandlung oder Einbringung Keine Einbeziehung von Rumpfwirtschaftsjahren Schema zur Ermittlung des Jahresertrags Ermittlung des Betriebsergebnisses Korrekturen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Hinzurechnungen Erhöhte Absetzungen für Abnutzung Geschäfts- oder Firmenwert Einmalige Vorgänge Investitionszulagen Ertragsteueraufwand Besondere Korrekturen Abzuziehende Beträge Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen Einmalige Vorgänge Investitionszulagen Unternehmerlohn Erstattung von Ertragsteuern Besondere Korrekturen Schema zur Ermittlung des gemeinen Werts im vereinfachten Ertragswertverfahren Nicht abziehbare Aufwendungen Korrekturen bei gesellschaftsrechtlichem Bezug Ausgangswert bei freiberuflich Tätigen
10 5.10 Pauschaler Abschlag für Ertragsteuern Einfluss der Wirtschaftskrise Kapitalisierung Kapitalisierungszinssatz Basiszins Zuschlag Problematik des einheitlichen Zuschlags Kapitalisierungsfaktor Faktorentabelle Einschätzung des Faktors Substanzwert Notwendigkeit eines Mindestwerts Substanzwert des Bewertungsgesetzes Keine Berücksichtigung der Liquidationskosten Ausnahme bei feststehender Liquidation Substanzwert gilt bei allen Bewertungsverfahren Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter zum Betriebs - vermögen Zivilrechtliche versus ertragsteuerliche Betrachtungsweise Zuordnung zum ertragsteuerlichen Betriebs - vermögen nach den ErbStR Aufteilung im Feststellungsverfahren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im Einzelnen Betriebsgrundstücke Immaterielle Wirtschaftsgüter Erfindungen Umlaufvermögen Restwertansatz Drohverlustrückstellung Rücklagen Schulden und sonstige Abzüge Bilanz
11 Einnahme-Überschuss-Rechnung Schwierigkeiten beim Ansatz des gemeinen Werts Vermögensaufstellung Ermittlung des Wertansatzes Abweichender Abschlusszeitpunkt Vereinfachungsregelung Korrekturschema Rechtsgrundlagen der Vereinfachung Abweichender Abschlusszeitpunkt bei Gewerbe - betrieben Abweichender Abschlusszeitpunkt bei Kapital - gesellschaften Bewertung von Gesellschaften Personengesellschaften Beteiligung an einer Personengesellschaft Aufteilungsvorschrift Übersicht Aufteilung Umfang der Kapitalkonten Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften Wertansatz des Sonderbetriebsvermögens Ansatz von Forderungen und Schulden Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens Anteile an Kapitalgesellschaften Feststellungsverfahren Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung Örtliche Zuständigkeit Bedeutung der bisherigen nachrichtlichen Mitteilungen durch das Betriebsfinanzamt Feststellungsverfahren nach dem Steuerverein - fachungsgesetz Kontrollmitteilungen zur Überwachung Besonderheiten bei ausländischem Betriebsvermögen Erleichterungen durch den Basiswert Konsequenzen aus dem Wegfall des 99 Abs. 2 BewG 168
12 10 Feststellungslast und Wahlrecht Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer Änderungsversuch durch das JStG Feststellungslast beim Kompromissmodell Aktuelle Auffassung zur Feststellungslast Schema zur Bewertungshierarchie Neue Grundsätze zur Bewertungshierarchie Anhaltspunkte für den Ausschluss des vereinfachten Ertragswertverfahrens Schlussbetrachtungen Wortlaut des Gesetzes Vordrucke Anlage Betriebsvermögen Vordruck Anlage Betriebsvermögen Erläuterungen zum Vordruck Anlage Betriebsvermögen Anlage Substanzwert Vordruck Anlage Substanzwert Erläuterungen zum Vordruck Anlage Substanzwert Anlage Ertragswertverfahren Vordruck Anlage Ertragswertverfahren Erläuterungen zum Vordruck Anlage Ertragswert - verfahren Literaturhinweise Stichwortverzeichnis
13 Anlass für eine steuerliche Bewertung Bewertungsanlässe Erbschaftsteuer-Richtlinien Wertniveau ist gestiegen Wertniveau und Verschonungsabschlag Kerngedanke der steuerlichen Unternehmensbewertung Auswirkung der steuerlichen Unternehmensbewertung Schwierigkeiten einer Prognose Alles-oder-Nichts-Prinzip: Verwaltungsvermögen Verfassungsfestigkeit der Neuregelungen fraglich
14 1 1.1 Bewertungsanlässe Jede Steuer braucht eine Bemessungsgrundlage. Bei wertabhän - gigen Steuern gehört der Wert eines Unternehmens zu den klas - sischen Bemessungsgrundlagen. Die steuerliche Unternehmensbewertung ist eine Möglichkeit, diesen Wert zu ermitteln. Dies ist beispielsweise zur Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer unverzichtbar. Daneben gibt es eine Vielzahl von weiteren Berechnungsmetho - den, die mit unterschiedlichem Grad der Genauigkeit ebenfalls den Unternehmenswert bestimmen. Der Ermittlungs- und Rechenaufwand für die einzelnen Methoden ist sehr verschieden. Ein Gut - achten über den Wert eines Unternehmens ist regelmäßig kost - spielig. Deshalb ist die steuerliche Unternehmensbewertung für den Steuerzahler bereits aus Kostengründen eine interessante Alternative. Auch der Ermittlungsaufwand hält sich in akzeptablen Grenzen. Die Finanzverwaltung führt die steuerliche Unternehmensbewertung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren durch, das im Bewertungsgesetz geregelt ist. 1 Sämtliche Rechenschritte, die für dieses Bewertungsverfahren erforderlich sind, bildet die Finanzverwaltung innerhalb von Erklärungsvordrucken ab. Immer wenn der Wert eines Unternehmens von Bedeutung ist, muss entschieden werden, wie dieser zu berechnen ist. Beispiel: Ein Gewerbebetrieb wird unentgeltlich vom Unternehmer auf dessen Sohn übertragen. Hier liegt ein typischer Anlass für eine steuerliche Unternehmensbewertung vor, weil von der Höhe des gemeinen Werts des Gewerbebetriebs die Steuerbelastung abhängt, die der Sohn als Schenkungsteuer zu zahlen hat Abs. 2, 199 bis 203 BewG 14
15 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Beispiel: Ein Steuerzahler veräußert einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft, an der er innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als einem Prozent beteiligt war. Der Veräußerungsgewinn gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine Unternehmensbewertung ist hier nicht erforderlich. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. 1 Abwandlung: Der Steuerzahler führt die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Wege einer verdeckten Einlage einer anderen Kapitalgesellschaft zu. In diesem Fall könnte der Veräußerungsgewinn mangels Veräußerungspreis nicht ermittelt werden. Deshalb ist eine steuerliche Unternehmensbewertung erforderlich, bei der der gemeine Wert anzusetzen ist Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Die Erläuterungen zu den steuerlichen Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes sind in den sogenannten Erbschaftsteuer- Richtlinien kurz ErbStR 2011 enthalten. Das gilt auch für die steuerliche Unternehmensbewertung, für die ein vereinfachtes Ertragswertverfahren eingeführt worden ist. Aus den Hinweisen 4 zu den ErbStR 2011, die mit gleich lautenden Erlassen der Länder vom veröffentlicht worden sind, ergeben sich weitere Einzelheiten. Die Richtlinien-Regelungen sind erstmals im Jahr 2012 für die Finanzämter geschaffen worden. Die steuerliche Unternehmensbewertung gilt zwar bereits seit Jedoch sind die zu den gesetzli Abs. 2 Satz 2 EStG 3 ErbStR 2011, BStBl I, Sonder-Nr. 1, S.1 4 ErbStH 2011, BStBl I, Sonder-Nr. 1, S
Anlass für eine steuerliche Bewertung 13. Rechtsgrundlagen 29. Steuerliche Unternehmensbewertung 35. Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45
Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 13 Rechtsgrundlagen 29 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 Ermittlung des Jahresertrags 73 Kapitalisierung
MehrAnlass für eine steuerliche Bewertung 13. Rechtsgrundlagen 29. Steuerliche Unternehmensbewertung 35. Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45
Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 3 Rechtsgrundlagen 29 2 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 4 Ermittlung des Jahresertrags 73 5 Kapitalisierung
MehrVereinfachtes Ertragswertverfahren
Vereinfachtes Ertragswertverfahren Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Maßgeblicher Bewertungsmaßstab für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Anlässe ist der gemeine Wert des übertragenen
MehrVereinfachtes Ertragswertverfahren nach 199 ff. BewG
Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach 199 ff. BewG 1. Bewertungshierarchie gemäß 11 BewG... 1 2. Übliche Bewertungsmethoden... 2 3. Das vereinfachte Ertragswertverfahren im Einzelnen... 2 3.1 Anwendungsvoraussetzungen
Mehr5. Die Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften (seit 2009)
Teil B Bewertung 283 Soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts über ein Gutachten geführt werden, ist dazu regelmäßig ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen
MehrWas ist das Unternehmen wert?
Was ist das Unternehmen wert? Die neuen Bewertungsregeln zur Ermittlung des Betriebsvermögens Anton Pietz Betriebsberater der HWK für Oberfranken Anton Pietz, Betriebswierschaftlicher Berater, HWK für
Mehr1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens
Inhalt 1 Bewertung von Betrieben 1.1 Allgemeines 1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU 1.2.1 Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens 1.2.2 Besonderheiten von KMU 1.2.3 Abgrenzung
Mehr5. Die Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften (seit 2009)
233 Nach 9 BewG sind aber bei dem Ansatz des gemeinen Werts alle wertbeeinflussenden Umstände am Bewertungsstichtag zu berücksichtigen. Hierzu müssen auch die allgemeinen Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Ratgeber sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater
MehrDiskussionsentwurf für eine
Bearbeitungsstand: 08.02.2008 8:22 Uhr Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung des 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV) Vom [Datum
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrAnlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen
MehrHendrik Breimann. Typisierungsgerechtigkeit des
Hendrik Breimann Typisierungsgerechtigkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens zur Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2014 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Systematische
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrDritter Teil Beratungsschwerpunkte des neuen Bewertungsrecht
Dritter Teil Beratungsschwerpunkte des neuen Bewertungsrecht I. Bewertung von Betriebsvermögen 1. Überblick Zum 1.1.2009 ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz
MehrAnlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen Zeile 1 A.
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater
MehrBewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer
Ausbildung im Steuerrecht 7 Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer von Dipl.-Finanzwirt Martin Schäfer, Markus Strotmeier 5., überarbeitete und erweiterte Auflage Bewertung, Erbschaft-
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrBewertungsgesetz. Gleich lautende Erlasse. der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 5. Juni 2014
Bewertungsgesetz Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Juni 2014 Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft
MehrAnleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen
Anleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen. Bitte haben Sie Verständnis,
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Siegen
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Vizepräsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Rechtsanwalt FA f. StR Michael Steinrücke Siegen 04.09.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode
MehrDer faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis. Arnsberg
Der faire Wert Unternehmensbewertung in der Praxis Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater Volker Kaiser Arnsberg 01.02.2017 Bewertungsanlass und Bewertungsmethode Grundsätzlich
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
persönlicher Freibetrag Erbschaft- und Schenkungsteuer Ehegatte Quelle: ZdH, Berlin Stand: 12.12.2008, Reform ErbSt tritt zum 01.01.09 in Kraft Freibeträge ( 16 ErbStG) Kinder, Stiefk., Kinder verst. K.
MehrAnleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Anleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften Allgemeines Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.
MehrHeinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrInhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12
Inhaltsverzeichnis Ausführliches Inhaltsverzeichnis...5 Konzeption... 10 1. Gegenstand, Konzepte und Begriffe...12 1.1 Gegenstand und Anlässe der Unternehmensbewertung...13 1.2 Konzepte der Unternehmensbewertung...16
MehrDer Unternehmer und sein Nachfolger
Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung
MehrAnleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Anleitung zur Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften Allgemeines Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.
MehrErmittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen - Wiener Verfahren 1996
Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen - Wiener Verfahren 1996 Wie bereits in der Broschüre über das Bewertungsgesetz grundsätzlich erläutert, geht bei
MehrVorwort 5 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 27
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 27 A. Einführung 31 1. Das Erbschaftsteuerreformgesetz l 31 1.1 Das verfassungsrechtliche Ziel des Erbschaft steuerreformgesetzes l 31 1.2 Die Ermittlung
MehrJahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller
Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
MehrFit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017
Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer
MehrAktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer. Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen
Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen Verfassungsrechtlich notwendige Anpassungen 01.01.1996: Aufgabe der Einheitsbewertung
MehrBestellnummer: E-Book-ISBN:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von April 2011. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem
MehrBestellnummer:
Stand: Februar 2009 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Februar 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie
MehrUnternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer Ländererlass vom : Auswirkungen in der Praxis
Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer Ländererlass vom 25. 6. 2009: Auswirkungen in der Praxis Von WP StB CVA Prof. Andreas Creutzmann, Vorstandsvorsitzender der IVA VALUATION
MehrVorwort zur 2. Auflage
Vorwor t zur 2. Auflage VII Vorwort zur 2. Auflage Die Erbschaftsteuer und damit im Zusammenhang die Bewertung für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke gehört zwar nicht zu den Alltagsthemen in der steuerberatenden
MehrVereinfachtes Ertragswertverfahren
Vereinfachtes Ertragswertverfahren Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Maßgeblicher Bewertungsmaßstab für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Anlässe ist der gemeine Wert des übertragenen
MehrJahresabschluss übrige Aktiva / Passiva
Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F. Nicht
MehrUnternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung
Unternehmensnachfolge: Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Sören Ruppik 06.05.2015 Unternehmensnachfolge im Handwerk 1 Übersicht Möglichkeiten der Kaufpreisermittlung Was ist das Unternehmen wert? Unternehmensbewertung
MehrAbschlag für Familienunternehmen beim
Erwerb von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Die Diskussion um die Neufassung der 13a, 13b ErbStG aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat letztlich zu neuen Grundsätzen für die Ermittlung
MehrOsnabrücker Erbrechtstage 2008
Osnabrücker Erbrechtstage 2008 Erbschaftsteuerreform konkrete Auswirkungen und verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer RA/StB Dr. Klaus Stein Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 (1 BvL 10/02)
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrBesteuerung der Gesellschaften
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-BStG Fachplan für das Studienfach Besteuerung der Gesellschaften Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich
MehrVolker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht
Volker Hommerberg Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Hartung-Gorre Verlag Konstanz 1999 I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom September 203. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem
MehrGestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Christoph Juhn LL.M./StB
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Christoph Juhn LL.M./StB Stand: November 2017 Kanzlei für Unternehmensteuerrecht: Kompetenzfelder Steuerrechtliche Gestaltungsberatung
MehrDie neue Erbschaftund Schenkungsteuer
Die neue Erbschaftund Schenkungsteuer Gesamtdarstellung mit den Vorschlägen der Sachverständigenkommission zur künftigen Bewertung des Grundbesitzes Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt
MehrPrivilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten
Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Vortrag 21.04.2010 Dipl. Kaufmann Werner Biedermann 85354 Freising, Obere Hauptstr. 20 Tel.: 08161/989 260 Fax: 08161/989 26-19
Mehr1/0 Inhaltsverzeichnis
Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke
MehrÜbung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten
MehrUnternehmensbewertungfür die Erbschaftsteuer Von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Christoph Wollny * nwb
www.nwb.de Unternehmensbewertungfür die Erbschaftsteuer Von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Christoph Wollny * nwb Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 5 19 27 A. Einführung 31
MehrDRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS
BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 27. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 27. Februar 2018 Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold Der Unternehmenswert ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens
MehrUnternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht. Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter. von. Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster
Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter von Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster 2. neubearbeitete Auflage 20- juristische GesamtbibliothöR
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrPreisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht
Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht von Dr. Nicole Tüchler ^f LexisNexis* Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Themenstellung und Aufbau der Arbeit 1 Teil A: Veräußerung aus dem
MehrAnleitung zur Anlage Betriebsvermögen
Anleitung zur Anlage Betriebsvermögen Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen. Bitte habe Sie Verständnis, dass in diesem Vordruck
MehrUnternehmensbewertung
Unternehmensbewertung Wert des Unternehmens Jeder Käufer will möglichst wenig bezahlen. Jeder Verkäufer will möglichst viel erlösen. Ziel der Bewertungsverfahren: Fairen und akzeptablen Preis finden. Wert
Mehr1. Kapitel Bewertungsgesetz
I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es
MehrAnleitung zur Anlage Betriebsvermögen
Anleitung zur Anlage Betriebsvermögen Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen. Bitte habe Sie Verständnis, dass in diesem Vordruck
MehrDie Erbschaft- und Schenkungsteuer 11/2010 Teil 3: Bewertung und Begünstigungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie
11/2010 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer Teil 3: Bewertung und Begünstigungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Betriebsvermögen ab dem 01.01.2009 1. Einleitung...2 2. Bewertung
MehrErbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012 Einräumung eines Nießbrauchsrechts, Überlassung der Ausübung des Nießbrauchs oder Verzicht
MehrDer Wert des Unternehmens: Freudenstadt, 19. Februar Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung. Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
Der Wert des Unternehmens: Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung Freudenstadt, 19. Februar 2019 ein zentraler Faktor Vom Wert des Unternehmens leitet sich bei der Übergabe ab die Erbschafts-/ Schenkungssteuer
MehrBewertung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bew. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bew Fachplan für das Studienfach Bewertung Grundstudium E 2015 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite 1 Semester 2: I.
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick
Muster Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Mus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrUmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009
UmwStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen
MehrPersonensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer
Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Grundlagen Veranlagungsteuer Körperschaftsteuer bindend für alle KStG bindend nur für Finanzverwaltung KStR Rechtsquellen Einkommensteuer
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrOFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
MehrInhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13
Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrÜbung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 10 Die A-GmbH (Alleingesellschafter
MehrGewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
NWB Ratgeber Steuerrecht Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken Von Professor Dr. Günter Söffing Rechtsanwalt, Steuerberater, Richter am Bundesfinanzhof a. D
MehrDer Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG
Pia Friedemann Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung...........15
MehrLösungen. 3) Die übertragenen Aktien sind Wertpapiere, die nach 11 Abs.1 BewG mit dem Kurswert z zu bewerten sind:
1 Lösungen zum BewG 1) Gem. 2 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten. Im vorliegenden Fall liegen 2 wirtschaftliche Einheiten vor, somit erhält X 2 Einheitswertbescheide. 2) Nach A
MehrBelastungsbeispiele des DIHK zum Referentenentwurf des. Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2015 zur
Belastungsbeispiele des DIHK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2015 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
MehrDie Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften
Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis Herausgegeben von Professor Dr. Georg Crezelius Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Von Reinhard Geck Juristische GesamtbibliothöR
Mehraktuell Erbschaftsteuerreform Ausgangslage Anwendungszeitpunkt Erwerbe ab dem
I 1 Erbschaftsteuerreform 2016... 1 1.1 Ausgangslage... 1 1.2 Anwendungszeitpunkt... 3 1.2.1 Erwerbe ab dem 1.7.2016... 3 1.2.2 Vollstreckungsanordnung war zu befürchten... 3 1.2.3 Rückwirkung... 4 1.2.4
MehrBilanzierung, Bewertung, Sonderfälle
Immaterielle Wirtschaftsgüter im Handels- und Steuerrecht Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle Von Dr. jur. Dr. rer. pol. Ursula Niemann Steuerberater, Köln b Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt
MehrNeuregelung der ErbSt und SchenkSt vom eine kritische Reflektion Neuregelung der ErbSt und SchenkSt vom
Auf dem Jäger 36, D- 44892 Bochum - Fon: 0049-234 - 68 72 640 - michalowski@kanzlei-michalowski.de 10.03.2017 Neuregelung der ErbSt und SchenkSt vom 04.11.2016 - eine kritische Reflektion 2 1 10.03.2017
MehrPraktiker-Seminare 2015/2016
Praktiker-Seminare 2015/2016 DAS NEUE ERBSCHAFTSTEUERRECHT RICHTIG ANWENDEN Dozent Prof. Dr. Gerd Brüggemann Januar 2016 Aachen - Bonn - Düren - Heinsberg - Köln I - Köln II - Köln III - Köln IV Rhein-Berg
MehrGunter Schmid Steuerberater
Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke
MehrPraktiker-Seminare 2018/2019
Praktiker-Seminare 2018/2019 ERBSCHAFTSTEUER 2018 Dozent Prof. Dr. Gerd Brüggemann Januar 2019 Aachen - Bonn - Düren - Heinsberg - Köln I - Köln II - Köln III - Köln IV Rhein-Berg - Rhein-Erft - Rhein-Sieg
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Gesamtdarstellung mit Bewertungsgesetz und den Änderungen zum 1. Januar 2010 Von ^s Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht 7., neu bearbeitete
MehrOptimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem
Dr. Andreas Guldan Optimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Werner Schaffer, European Business School Oestrich-Winkel
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 A. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und die dazugehörenden wichtigsten Bestimmungen des Bewertungsgesetzes... 19 I. Einführung...
MehrBewertung der GmbH-, OHG- und KG-Anteüe bei der Vermögensteuer
Bewertung der GmbH-, OHG- und KG-Anteüe bei der Vermögensteuer Richtlinien - Rechtsprechung - Anmerkungen von Ministerialrat a. D. Dr. Max Troll Bonn 4., neubearbeitete und erweiterte Auflage 1983 dar
MehrSteuerliche Aspekte der. Unternehmensnachfolge
15. WirtschaftsTalk Wallenhorst Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Markus Guth, Steuerberater Die richtige Entscheidung treffen Steuerfreiheit darf kein vorrangiges Ziel
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
Mehr