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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Juli Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie immer auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Schnellübersicht Anlass für eine steuerliche Bewertung 13 1 Rechtsgrundlagen 29 2 Steuerliche Unternehmensbewertung 35 3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 45 4 Ermittlung des Jahresertrags 73 5 Kapitalisierung Substanzwert Bewertung von Gesellschaften Feststellungsverfahren Feststellungslast und Wahlrecht Schlussbetrachtungen Wortlaut des Gesetzes

6 13 Vordrucke Literaturhinweise Stichwortverzeichnis 247

7 Inhalt 1 Anlass für eine steuerliche Bewertung Bewertungsanlässe Erbschaftsteuer-Richtlinien Wertniveau ist gestiegen Wertniveau und Verschonungsabschlag Kerngedanke der steuerlichen Unternehmensbewertung Abkehr von alten Bewertungsmethoden Neue Konzeption Vereinfachtes Ertragswertverfahren auch bei der Ertragsteuer maßgeblich Auswirkung der steuerlichen Unternehmensbewertung Schwierigkeiten einer Prognose Plandaten des Unternehmens Vergangenheitserträge statt Plandaten Alles-oder-Nichts-Prinzip: Verwaltungsvermögen Verfassungsfestigkeit der Neuregelungen fraglich Rechtsgrundlagen Gesetzliche Rechtsgrundlagen Regelungen durch die Finanzverwaltung BV-Erlass vom BV-Erlass vom Erbschaftsteuer-Richtlinien Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien Bisher veröffentlichte zusätzliche Erlassregelungen Steuerliche Unternehmensbewertung Konzept der steuerlichen Unternehmensbewertung Systematik Kurswert Niedrigster Wert am Stichtag Frist von 30 Tagen

8 3.3.3 Vorzugsaktien Ableitung aus Verkäufen Maßgeblichkeit eines einzelnen Kaufpreises Ausgabe neuer Geschäftsanteile Verkäufe unter nahen Angehörigen Verkäufe in Zwangssituationen Bewertungsmethoden Vereinfachtes Ertragswertverfahren Grundsatz der Bewertung Berechnungsformel Eigenständige Wertansätze Nicht betriebsnotwendiges Vermögen Definition des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Begründung für den besonderen Wertansatz Ermittlung Schuld Beteiligungen an anderen Gesellschaften Begründung für den besonderen Wertansatz Zuständigkeit für den Grundlagenbescheid Vereinfachung durch den Basiswert Beteiligungen von geringer Bedeutung Kritische Einschätzung des 200 Abs. 3 BewG Fremd finanzierte Beteiligungen Bewertungsmethoden bei Beteiligungen Junges Betriebsvermögen Keine Identität mit jungem Verwaltungsvermögen Begründung für den gesonderten Wertansatz Gesonderter Wertansatz für Schulden Korrektur der Erträge Vorhandensein der Wirtschaftsgüter Ansatz eines Surrogats Aktiv- oder Aktiv/Passivtausch Gesonderte Feststellung Basiswert anwendbar

9 5 Ermittlung des Jahresertrags Zukünftig nachhaltig zu erzielender Jahresertrag Durchschnittsertrag Abkürzung des Ermittlungszeitraums Jahresertrag bei feststehenden Veränderungen Berechnung des Durchschnittsertrags Bedeutsames Wirtschaftsjahr Neu gegründete Unternehmen Umwandlung oder Einbringung Keine Einbeziehung von Rumpfwirtschaftsjahren Schema zur Ermittlung des Jahresertrags Ermittlung des Betriebsergebnisses Korrekturen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Hinzurechnungen Erhöhte Absetzungen für Abnutzung Geschäfts- oder Firmenwert Einmalige Vorgänge Investitionszulagen Ertragsteueraufwand Besondere Korrekturen Abzuziehende Beträge Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen Einmalige Vorgänge Investitionszulagen Unternehmerlohn Erstattung von Ertragsteuern Besondere Korrekturen Schema zur Ermittlung des gemeinen Werts im vereinfachten Ertragswertverfahren Nicht abziehbare Aufwendungen Korrekturen bei gesellschaftsrechtlichem Bezug Ausgangswert bei freiberuflich Tätigen

10 5.10 Pauschaler Abschlag für Ertragsteuern Einfluss der Wirtschaftskrise Kapitalisierung Kapitalisierungszinssatz Basiszins Zuschlag Problematik des einheitlichen Zuschlags Kapitalisierungsfaktor Faktorentabelle Einschätzung des Faktors Substanzwert Notwendigkeit eines Mindestwerts Substanzwert des Bewertungsgesetzes Keine Berücksichtigung der Liquidationskosten Ausnahme bei feststehender Liquidation Substanzwert gilt bei allen Bewertungsverfahren Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter zum Betriebs - vermögen Zivilrechtliche versus ertragsteuerliche Betrachtungsweise Zuordnung zum ertragsteuerlichen Betriebs - vermögen nach den ErbStR Aufteilung im Feststellungsverfahren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im Einzelnen Betriebsgrundstücke Immaterielle Wirtschaftsgüter Erfindungen Umlaufvermögen Restwertansatz Drohverlustrückstellung Rücklagen Schulden und sonstige Abzüge Bilanz

11 Einnahme-Überschuss-Rechnung Schwierigkeiten beim Ansatz des gemeinen Werts Vermögensaufstellung Ermittlung des Wertansatzes Abweichender Abschlusszeitpunkt Vereinfachungsregelung Korrekturschema Rechtsgrundlagen der Vereinfachung Abweichender Abschlusszeitpunkt bei Gewerbe - betrieben Abweichender Abschlusszeitpunkt bei Kapital - gesellschaften Bewertung von Gesellschaften Personengesellschaften Beteiligung an einer Personengesellschaft Aufteilungsvorschrift Übersicht Aufteilung Umfang der Kapitalkonten Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften Wertansatz des Sonderbetriebsvermögens Ansatz von Forderungen und Schulden Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens Anteile an Kapitalgesellschaften Feststellungsverfahren Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung Örtliche Zuständigkeit Bedeutung der bisherigen nachrichtlichen Mitteilungen durch das Betriebsfinanzamt Feststellungsverfahren nach dem Steuerverein - fachungsgesetz Kontrollmitteilungen zur Überwachung Besonderheiten bei ausländischem Betriebsvermögen Erleichterungen durch den Basiswert Konsequenzen aus dem Wegfall des 99 Abs. 2 BewG 168

12 10 Feststellungslast und Wahlrecht Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer Änderungsversuch durch das JStG Feststellungslast beim Kompromissmodell Aktuelle Auffassung zur Feststellungslast Schema zur Bewertungshierarchie Neue Grundsätze zur Bewertungshierarchie Anhaltspunkte für den Ausschluss des vereinfachten Ertragswertverfahrens Schlussbetrachtungen Wortlaut des Gesetzes Vordrucke Anlage Betriebsvermögen Vordruck Anlage Betriebsvermögen Erläuterungen zum Vordruck Anlage Betriebsvermögen Anlage Substanzwert Vordruck Anlage Substanzwert Erläuterungen zum Vordruck Anlage Substanzwert Anlage Ertragswertverfahren Vordruck Anlage Ertragswertverfahren Erläuterungen zum Vordruck Anlage Ertragswert - verfahren Literaturhinweise Stichwortverzeichnis

13 Anlass für eine steuerliche Bewertung Bewertungsanlässe Erbschaftsteuer-Richtlinien Wertniveau ist gestiegen Wertniveau und Verschonungsabschlag Kerngedanke der steuerlichen Unternehmensbewertung Auswirkung der steuerlichen Unternehmensbewertung Schwierigkeiten einer Prognose Alles-oder-Nichts-Prinzip: Verwaltungsvermögen Verfassungsfestigkeit der Neuregelungen fraglich

14 1 1.1 Bewertungsanlässe Jede Steuer braucht eine Bemessungsgrundlage. Bei wertabhän - gigen Steuern gehört der Wert eines Unternehmens zu den klas - sischen Bemessungsgrundlagen. Die steuerliche Unternehmensbewertung ist eine Möglichkeit, diesen Wert zu ermitteln. Dies ist beispielsweise zur Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer unverzichtbar. Daneben gibt es eine Vielzahl von weiteren Berechnungsmetho - den, die mit unterschiedlichem Grad der Genauigkeit ebenfalls den Unternehmenswert bestimmen. Der Ermittlungs- und Rechenaufwand für die einzelnen Methoden ist sehr verschieden. Ein Gut - achten über den Wert eines Unternehmens ist regelmäßig kost - spielig. Deshalb ist die steuerliche Unternehmensbewertung für den Steuerzahler bereits aus Kostengründen eine interessante Alternative. Auch der Ermittlungsaufwand hält sich in akzeptablen Grenzen. Die Finanzverwaltung führt die steuerliche Unternehmensbewertung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren durch, das im Bewertungsgesetz geregelt ist. 1 Sämtliche Rechenschritte, die für dieses Bewertungsverfahren erforderlich sind, bildet die Finanzverwaltung innerhalb von Erklärungsvordrucken ab. Immer wenn der Wert eines Unternehmens von Bedeutung ist, muss entschieden werden, wie dieser zu berechnen ist. Beispiel: Ein Gewerbebetrieb wird unentgeltlich vom Unternehmer auf dessen Sohn übertragen. Hier liegt ein typischer Anlass für eine steuerliche Unternehmensbewertung vor, weil von der Höhe des gemeinen Werts des Gewerbebetriebs die Steuerbelastung abhängt, die der Sohn als Schenkungsteuer zu zahlen hat Abs. 2, 199 bis 203 BewG 14

15 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Beispiel: Ein Steuerzahler veräußert einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft, an der er innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als einem Prozent beteiligt war. Der Veräußerungsgewinn gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine Unternehmensbewertung ist hier nicht erforderlich. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. 1 Abwandlung: Der Steuerzahler führt die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Wege einer verdeckten Einlage einer anderen Kapitalgesellschaft zu. In diesem Fall könnte der Veräußerungsgewinn mangels Veräußerungspreis nicht ermittelt werden. Deshalb ist eine steuerliche Unternehmensbewertung erforderlich, bei der der gemeine Wert anzusetzen ist Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 Die Erläuterungen zu den steuerlichen Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes sind in den sogenannten Erbschaftsteuer- Richtlinien kurz ErbStR 2011 enthalten. Das gilt auch für die steuerliche Unternehmensbewertung, für die ein vereinfachtes Ertragswertverfahren eingeführt worden ist. Aus den Hinweisen 4 zu den ErbStR 2011, die mit gleich lautenden Erlassen der Länder vom veröffentlicht worden sind, ergeben sich weitere Einzelheiten. Die Richtlinien-Regelungen sind erstmals im Jahr 2012 für die Finanzämter geschaffen worden. Die steuerliche Unternehmensbewertung gilt zwar bereits seit Jedoch sind die zu den gesetzli Abs. 2 Satz 2 EStG 3 ErbStR 2011, BStBl I, Sonder-Nr. 1, S.1 4 ErbStH 2011, BStBl I, Sonder-Nr. 1, S

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