Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016"

Transkript

1 Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016

2 Inhaltsverzeichnis Einführung Besteuerung aus Sicht des Übergebers Einkommensteuer Gewerbesteuer Besteuerung aus Sicht des Übernehmers Einkommensteuer Sonderfall Schenkungsteuer Weitere Besonderheiten Zusammenfassung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 2

3 Inhaltsverzeichnis Einführung Besteuerung aus Sicht des Übergebers Einkommensteuer Gewerbesteuer Besteuerung aus Sicht des Übernehmers Einkommensteuer Sonderfall Schenkungsteuer Weitere Besonderheiten Zusammenfassung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 3

4 Einführung (1) Mit der Übertragung des Unternehmens auf einen Nachfolger endet die Unternehmereigenschaft des Übergebers und beginnt die Unternehmereigenschaft des Nachfolgers. Die steuerlichen Aspekte sind dementsprechend unterschiedlich. Durch den Veräußerungserlös werden im Altunternehmen stille Reserven aufgedeckt. Stille Reserven können enthalten sein im Grund und Boden, in Gebäuden in Maschinen, maschinellen Anlagen im Firmenwert Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 4

5 Einführung (2) Beim Veräußerer ist die Frage nach der Herkunft der stillen Reserven unerheblich. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich wie folgt: Veräußerungserlös./. Buchwerte./. Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn Die Entstehung der stillen Reserven sind beim Erwerber von großer Bedeutung, und zwar vor dem Hintergrund der sich daraus ergebenden Nutzungsdauern. Das Finanzamt wird diesen Bereich im Rahmen einer Außenprüfung genau prüfen, sodass hier fachgerechte Begleitung im Rahmen der Nachfolgegespräche unabdingbar ist. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 5

6 Inhaltsverzeichnis Einführung Besteuerung aus Sicht des Übergebers Einkommensteuer Gewerbesteuer Besteuerung aus Sicht des Übernehmers Einkommensteuer Sonderfall Schenkungsteuer Weitere Besonderheiten Zusammenfassung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 6

7 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Einkommensteuer (1) Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer und gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ( 16 EStG). Steuerpflichtig ist die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder die Veräußerung eines Teilbetriebes. Das gleiche gilt für die Veräußerung des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft (OHG, KG). Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 7

8 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Einkommensteuer (2) Hat der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn nur herangezogen, soweit er ,00 übersteigt (Freibetrag) ,00 nicht übersteigt, hier erfolgt eine Ermäßigung des Freibetrages um den übersteigenden Betrag. Die Berücksichtigung des Freibetrages erfolgt ausschließlich auf Antrag. Der Freibetrag wird dem Veräußerer nur einmal gewährt. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 8

9 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Einkommensteuer (3) Zu den Veräußerungsgewinnen gehört auch die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Veräußerungsgewinn liegt immer dann vor, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war der Veräußerungsgewinn 9.060,00 - bezogen auf den Anteil - übersteigt und der Veräußerungsgewinn ,00 (Freibetrag) nicht übersteigt. Auch hier erfolgt eine Ermäßigung um den übersteigenden Betrag. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 9

10 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Einkommensteuer (4) Der Veräußerungsgewinn stellt keinen laufenden Gewinn dar. Die Besteuerung erfolgt gemäß 34 EStG (außerordentliche Einkünfte). Hier kommt in der Regel der so genannte halbe Steuersatz zum Tragen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen der Veräußerungsgewinn darf 5 Millionen Euro nicht übersteigen der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 10

11 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Einkommensteuer (5) Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, bezogen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen. Der Steuersatz beträgt mindestens 14 %. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 11

12 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Gewerbesteuer - (1) Grundsätzlich gilt Folgendes: Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, so gilt der Gewerbebetrieb als durch den Veräußerer eingestellt. Der Gewerbebetrieb gilt als durch den Erwerber neu gegründet, falls er nicht mit einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 12

13 Besteuerung aus Sicht des Übergebers - Gewerbesteuer (2) Der Gewerbesteuer unterliegt ausschließlich der laufende Gewinn. Somit unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung nicht der Gewerbesteuer. Ausnahme gilt bei Kapitalgesellschaften. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 13

14 Inhaltsverzeichnis Einführung Besteuerung aus Sicht des Übergebers Einkommensteuer Gewerbesteuer Besteuerung aus Sicht des Übernehmers Einkommensteuer Sonderfall Schenkungsteuer Weitere Besonderheiten Zusammenfassung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 14

15 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Einkommensteuer - (1) Beim Erwerber reduzieren sich die steuerrechtlichen Aspekte auf den Bereich Anschaffungskosten. Die entscheidende Frage ist die Zusammensetzung des Kaufpreises. Was habe ich gekauft und wie viel sind die einzelnen Bereiche wert? Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 15

16 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Einkommensteuer - (2) Es werden im ersten Schritt die stillen Reserven in den Bereichen Grund und Boden, Gebäude Maschinen, maschinelle Anlagen Fahrzeuge Büro- und Geschäftsausstattung ermittelt Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 16

17 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Einkommensteuer - (3) Der nach dieser Ermittlung evtl. noch verbleibende Restbetrag entfällt auf den Firmenwert. Diese Ermittlung erfolgt ausschließlich vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Nutzungsdauern. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 17

18 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Einkommensteuer - (4) Nachfolgend ein Überblick über die gängigsten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern Grund und Boden: - keine AfA - Gebäude: 33 Jahre bzw. tatsächliche Nutzungsdauer Bewegliche Wirtschaftsgüter: 3-12 Jahre Firmenwert: 15 Jahre Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 18

19 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Sonderfall Schenkungsteuer - (1) Soll der Betrieb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden, sind die Besonderheiten des Erbschaftsteuergesetzes zu beachten. Die Schenkung kann erfolgen als reine Schenkung als gemischte Schenkung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 19

20 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Sonderfall Schenkungsteuer - (2) Bei der gemischten Schenkung stellen die übernommenen Verpflichtungen z. B. Auszahlung des weichenden Erben durch den Betriebsübernehmer Anschaffungskosten dar. Ansonsten gilt das Prinzip der Buchwertfortführung, da Gesamtrechtsnachfolge i. S. v BGB. Besonderer Freibetrag bei Betriebsvermögen, 13a ErbStG. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 20

21 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Sonderfall Schenkungsteuer - (3) Der Gesetzgeber hat ab die Neufassung des Gesetzes beschlossen. Hierbei wurde die Vererbung von Betriebsvermögen neu geregelt. Ein einheitlicher Kapitalisierungsfaktor von 13,75 % wird bei der Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren angewendet. Eine Trennung erfolgt beim begünstigen Betriebsvermögen und dem Verwaltungsvermögen. Es bleibt bei der Regelverschonung mit 85 % für das begünstigte Betriebsvermögen (Mindestlohnsumme 400 % und Behaltensfrist für 5 Jahre), sowie Vollverschonung auf Antrag mit 100 % (Mindestlohnsumme 700 % und Behaltensfrist für 7 Jahre). Für große Betriebsvermögen ab 26 Millionen gibt es nur eine eingeschränkte Begünstigung, ab 90 Millionen gibt es keine mehr. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 21

22 Besteuerung aus Sicht des Übernehmers - Weitere Besonderheiten - Wegfall von Verlustvorträgen bei Betriebsveräußerung bzw. unentgeltlichem Betriebsübergang (gilt auch für Gewerbesteuer) Veräußerung gegen Leibrente Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Versteuerung als nachträgliche Betriebseinnahmen Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven durch Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Betriebsübergabe bzw. gegen private Versorgungsrente. Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 22

23 Inhaltsverzeichnis Einführung Besteuerung aus Sicht des Übergebers Einkommensteuer Gewerbesteuer Besteuerung aus Sicht des Übernehmers Einkommensteuer Sonderfall Schenkungsteuer Weitere Besonderheiten Zusammenfassung Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 23

24 Zusammenfassung (1) Beim Veräußerer ist die Zusammensetzung des Verkaufserlöses von untergeordneter Bedeutung. Sollen Grundstücke und Gebäude mit veräußert werden, muss dies durch notariellen Kaufvertrag erfolgen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Wert von Grund und Boden und Gebäude gesondert aufgeführt werden. Achtung: Es fällt für den Erwerber Grunderwerbsteuer in Höhe von 5,0 % des Kaufpreises an. Nicht bei Übertrag von Eltern auf Kinder. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 24

25 Zusammenfassung (2) Die Inanspruchnahme des Freibetrages ist zu beantragen. Den Freibetrag gibt es nur einmal im Unternehmerleben. Dem Erwerber muss daran gelegen sein, den Kaufpreis sauber und belegbar aufgeschlüsselt zu bekommen. Sollte eine Kaufpreiszahlung in einer Summe nicht möglich sein, kann die Veräußerung gegen laufende Zahlungen erfolgen. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 25

26 Zusammenfassung (3) Diese Zahlungen sind beim Veräußerer laufende Einkünfte ohne steuerliche Vergünstigung. Umfangreiche Beratung im Vorfeld hilft bei der Optimierung der steuerlichen Folgen und führt damit sowohl beim Veräußerer als auch beim Erwerber zu einem hohen Maß an Rechtsicherheit. Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 27

28 Heinz Hauschild Unter den Linden Tostedt Telefon: Heinz Hauschild Steuerberater, Tostedt 28

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

Veranstaltung am 20. Oktober 2011

Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Planung und Gestaltung der U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV

Mehr

Unternehmensnachfolge. Steuerliche Aspekte. Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße Dortmund

Unternehmensnachfolge. Steuerliche Aspekte. Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße Dortmund Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte Relevante Steuergebiete bei der Unternehmensnachfolge Steuerrecht - Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer - Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Mehr

Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge

Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge Vortrag IHK 21.06.2017 Steuerberater Dipl.-Kfm. Olaf Onigkeit und Nicky Schönberg 1 Unternehmensnachfolge 2 Themenüberblick Was bedeutet Unternehmensnachfolge?

Mehr

Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe

Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. Regnery Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner mbb Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel.

Mehr

Konzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung

Konzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße

Mehr

Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten

Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008

Mehr

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit

Mehr

STEUERLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE

STEUERLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE Herzlich Willkommen! Zu unserer Informationsveranstaltung STEUERLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE Folie 1 Ihr Referent: ETL SteuerRecht GmbH RA/StB Dietrich Loll - Geschäftsführer - Mauerstraße 86-88

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf VPmed 09. Mai 2015 Ihr Referent Dipl.-Kfm. Thomas Karch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer VPmed Verlässliche Partner für mediziner 100%ige Spezialisierung

Mehr

Sicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Sicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge Sicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge 20. Juni 2017 Formen der Betriebsübergabe und deren steuerliche Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer Verkauf, Verpachtung,

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 EStG ist der Veräußerungsgewinn

Mehr

FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015 Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung?

Mehr

Die Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4

Die Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Die Autorinnen 3 Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 1. Erbrechtliche Grundlagen 4 a) Das

Mehr

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)

Mehr

Unternehmensnachfolge im Handwerk. Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe

Unternehmensnachfolge im Handwerk. Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Unternehmensnachfolge im Handwerk 19. Juni 2018 Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater, Chemnitz Vorstellung Person Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater

Mehr

Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis 1. Einkommensteuer. Bearbeitet von Prof. Stephan Schmidt, Prof. Jörg-Thomas Knies, Christiane Dürr

Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis 1. Einkommensteuer. Bearbeitet von Prof. Stephan Schmidt, Prof. Jörg-Thomas Knies, Christiane Dürr Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis 1 Einkommensteuer Bearbeitet von Prof. Stephan Schmidt, Prof. Jörg-Thomas Knies, Christiane Dürr 4., erweiterte, überarbeitete Auflage 2016. Buch. 488 S. Softcover

Mehr

Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht

Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht 27. Februar 2018 Informationsabend der IHK Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Reutlingen 1 Vorstellung Markus Mayer Rechtsanwalt, Steuerberater,

Mehr

Der Unternehmer und sein Nachfolger

Der Unternehmer und sein Nachfolger Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung

Mehr

Umwandlungssteuerrecht

Umwandlungssteuerrecht Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge Fiskalische Aspekte 1 A. Steuerliche Grundlagen der entgeltlichen Unternehmensnachfolge Inhalt B. Besteuerung der entgeltlichen Unternehmensnachfolge 1. Veräußerer = natürliche Person

Mehr

1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens

1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens Inhalt 1 Bewertung von Betrieben 1.1 Allgemeines 1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU 1.2.1 Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens 1.2.2 Besonderheiten von KMU 1.2.3 Abgrenzung

Mehr

Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf

Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Wirtschaft Andreas Laux Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf Steuern sparen durch strategische Steuerberatung Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Praxisverkauf -Steuern sparen durch

Mehr

Unternehmensverkauf und -nachfolge

Unternehmensverkauf und -nachfolge Unternehmensverkauf und -nachfolge am 07./ 08.09.2017 in Berlin beim DDIV Verwaltertag Referent: Alois Reutlinger, Steuerberater 1 Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge eines Verwaltungsunternehmens

Mehr

Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht

Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht Prof. Dr. Guido Förster Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Oeconomicum Live,

Mehr

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ , Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

1/0 Inhaltsverzeichnis

1/0 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf 1 Ihr Referentin am heutigen Tag ist: Diplom-Kauffrau Sylvia Dilg Steuerberaterin Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU / ISM ggmbh) dilg@bender-kollegen.de

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Vortragsveranstaltung

Vortragsveranstaltung Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 26. Februar 2015 ca. 80 Mitarbeiter Seite 2 Die Unternehmensgeneration stellt sich

Mehr

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien

Mehr

Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge

Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge Referenten: Bernd Maisenbacher, Steuerberater bei Maisenbacher, Hort & Partner Fachbereichsleiter Steuern, Wirtschaftsprüfung des

Mehr

Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Worauf es ankommt!

Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Worauf es ankommt! Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Worauf es ankommt! Sitzung des IHK-Ausschusses Hochtaunus/Main-Taunus 16. November 2017 Vorstellung 2 Vorstellung btu beraterpartner Mit umfassender Beratung in den

Mehr

Altersentlastungsbetrag sinkt

Altersentlastungsbetrag sinkt 116 µ Kapitel 7 Altersentlastungsbetrag sinkt Die Rente reicht nicht oder es macht einfach Spaß, gebraucht zu werden es gibt viele Gründe, auch im Ruhestand noch zu arbeiten. Der in vielen Kleinanzeigen

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer persönlicher Freibetrag Erbschaft- und Schenkungsteuer Ehegatte Quelle: ZdH, Berlin Stand: 12.12.2008, Reform ErbSt tritt zum 01.01.09 in Kraft Freibeträge ( 16 ErbStG) Kinder, Stiefk., Kinder verst. K.

Mehr

Steuerfallen für den Mittelstand

Steuerfallen für den Mittelstand CL WP/StB GmbH & Co. KG Steuerfallen für den Mittelstand Dr. Michael Ohmer (WP/StB) CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG Douglasstr. 11-15, 76133 Karlsruhe Tel: 0721-912 50 98 Email:

Mehr

Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der Familie

Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der Familie Rechtlicher und steuerlicher Rahmen Vertiefungsworkshop Nachfolge innerhalb der 25.11.2015 Simone Brenner, BDO AG Rostock 1 Gliederung I. Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform II. Allgemeine Vorgehensweise

Mehr

Steuerliche Grundlagen MIG 14

Steuerliche Grundlagen MIG 14 Steuerliche Grundlagen MIG 14 für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger (natürliche Person) Hinweis: Diese Unterlage dient lediglich einem Überblick über die steuerlichen Grundlagen

Mehr

Erfolgreiche Betriebsübergabe. Handwerk steuerliche Aspekte. Unternehmensnachfolge Steuerrecht. Rechtsanwalt/Steuerberater Dr.

Erfolgreiche Betriebsübergabe. Handwerk steuerliche Aspekte. Unternehmensnachfolge Steuerrecht. Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Erfolgreiche Betriebsübergabe im Handwerk steuerliche Aspekte Vortrag am 21. Juni 2017 im Rahmen der Veranstaltung der

Mehr

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am 08.06.2017 Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Lösung Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;

Mehr

Anlage Bitte aufbewahren

Anlage Bitte aufbewahren Anlage Bitte aufbewahren Merkblatt zu den Steuervergünstigungen beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß 13 a und 19

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS 2017 UMSTRUKTURIERUNG ÜBERBLICK: Vorgang Einbringung Einzelpraxis in BAG GbR oder MVZ PartG Umwandlung

Mehr

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der

Mehr

Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf

Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Kai Säland, Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Inhalt:

Mehr

I Lösung: 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten. 28 s. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten

I Lösung: 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten. 28 s. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten 28 s. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten Fall20: Betriebsaufspaltung ( 3 Nr. 40, 12, 15, 18, 19 EStG) Der in Berlin ansässige Steuerberater

Mehr

Veranstaltung Unternehmensnachfolge 16.07.2014 Bad Bocklet - Großenbrach Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Veranstaltung Unternehmensnachfolge 16.07.2014 Bad Bocklet - Großenbrach Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Veranstaltung Unternehmensnachfolge 16.07.2014 Bad Bocklet - Großenbrach Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Udo Zeiger Steuerberater RAUSCH, ZEIGER & PARTNER STEUERBERATER RECHTSANWALT Bad Brückenau

Mehr

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Mehr

Der Unternehmensnachfolger

Der Unternehmensnachfolger Der Unternehmensnachfolger Seine rechtliche und steuerliche Situation Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching 10.05.2011 Schenkung / Erbfall / Kauf Hurra, ich bekomme ein Unternehmen!!!

Mehr

Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Praktikerseminar Arbeitsrecht und Sozialrecht Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern StB Ass.-Prof. Dr. Klaus Rabel Graz, am 31. Mai 2006 Inhalt

Mehr

Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017

Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer

Mehr

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis

Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Ott Weitere Informationen zum Produkt mit Bestellmöglichkeit erhalten Sie in unserem Online-Angebot. Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

IHK Saarland Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Nachfolge vor?

IHK Saarland Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Nachfolge vor? IHK Saarland Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Nachfolge vor? Ort: UTZ St. Wendel Werschweilerstraße 40 66606 St. Wendel Datum: 07. Juni 2017 Referent: Dipl.-Betriebswirt Günther Sprunck Geschäftsführer

Mehr

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

UNTERNEHMENSNACHFOLGE 08.06.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de UNTERNEHMENSNACHFOLGE Wirtschaftsforum Großkarolinenfeld Vorstellung Ralph

Mehr

Erb. Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung. Bstg. 1. Musterfall. 2. Einkommensteuerliche Folgen der Variante 1

Erb. Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung. Bstg. 1. Musterfall. 2. Einkommensteuerliche Folgen der Variante 1 VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Der BFH (5.2.14, X R 22/12, DStR 14, 584) hatte sich mit der Frage beschäftigt,

Mehr

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite! StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite! PTG aktuell, 8. November 2010 Inhaltsverzeichnis Quellen einer Extrarendite Transaktionskonstellationen

Mehr

Das Steuer-1x1 des Familienpools

Das Steuer-1x1 des Familienpools Erben und Schenken Das Steuer-1x1 des Familienpools Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie

Mehr

Vertragsgestaltung und Steuerrecht

Vertragsgestaltung und Steuerrecht Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp

Mehr

Steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen

Steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen Ein Merkblatt Ihrer IHK Steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen 1. Überblick 1 2. Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung 2 2.1. Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 3 2.2. Veräußerung

Mehr

Ihre Referenten: StB Renate Kricke & StB Martin Selle

Ihre Referenten: StB Renate Kricke & StB Martin Selle Ihre Ansprechpartner Renate Kricke Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Beraterin für Stiftungen, Vereine Aufbau von Rechnungswesen Martin Selle Steuerberater Fachberater für Nachfolgeberater

Mehr

Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht

Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht Unter besonderer Berücksichtigung der freiberuflichen Praxis 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal

Mehr

Unternehmertestament. - Einkommensteuer - Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Unternehmertestament. - Einkommensteuer - Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Unternehmertestament Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Einkommensteuer - Unternehmertestament Unternehmer-Dialog Gliederung I. Besteuerung

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge Steuerliche / Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Dr. Elisabeth Günther, CFP, EFA, Head of WA Tax, Foundations & Estate Planning Wien, 05. Mai 2015 Ausgangssituation Überblick 46.000

Mehr

Belastungsbeispiele des DIHK zum Referentenentwurf des. Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2015 zur

Belastungsbeispiele des DIHK zum Referentenentwurf des. Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2015 zur Belastungsbeispiele des DIHK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni 2015 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Rund um die vorweggenommene Erbfolge

Rund um die vorweggenommene Erbfolge Rund um die vorweggenommene Erbfolge Stand: März 2015 Referent: Prof. Dr. Gerd Brüggemann Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes

Mehr

Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2

Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Seite 1 von 5 Dokument 1 von 1 RW-Praxis RWP 2008/20 RWP 2008, 63 Heft 3 v. 16.05.2008 Fälle aus der Praxis Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Gastbeitrag:

Mehr

Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht

Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht von Dr. Nicole Tüchler ^f LexisNexis* Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Themenstellung und Aufbau der Arbeit 1 Teil A: Veräußerung aus dem

Mehr

Volker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht

Volker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Volker Hommerberg Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Hartung-Gorre Verlag Konstanz 1999 I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Das neue Erbschaftssteuergesetz bei Unternehmen

Das neue Erbschaftssteuergesetz bei Unternehmen Das neue Erbschaftssteuergesetz bei Unternehmen Neue Regelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Bereits am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung

Mehr

Mag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater

Mag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater Mag. Hermann Klokar Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater A 9125 Kühnsdorf Fernando-Colazzo-Platz 5 T +43(0)4232 / 89 333-0 F +43(0)4232 / 89 333-4 steuerberater@klokar.at www.klokar.at

Mehr

Steuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Steuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe Steuerliche Folgen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe Veräußerung, unentgeltliche Übertragung, Verlegung, Stü'legung, Änderung der Rechtsform Begründet von Dr. Otto M. Sauer Honorarprofessor an

Mehr

Landwirtschaftliche Hofstellen im Betriebsvermögen

Landwirtschaftliche Hofstellen im Betriebsvermögen Landwirtschaftliche Hofstellen im Betriebsvermögen Referent: Erich Gugel, Steuerberater BBV Beratungsdienst GmbH 01.03.2018 Landwirtschaftliche Hofstellen im Betriebsvermögen 1 VORBEMERKUNG Dieses Referat

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht...

Übersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel... 10 Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... 12 Kapitel 2 Grundlagen der Besteuerung... 13 2.1 Steuerbezogene

Mehr

18-Wochenlehrgang Curriculum 1

18-Wochenlehrgang Curriculum 1 18-Wochenlehrgang Curriculum 1 Unterrichtstag 1 Fach Thema 1 1 ESt Einführung, Steuerpflicht, Veranlagung, Tarif, Einkunftsermittlungsmethoden, Gewinneinkunftsarten; Einkünfte aus LuF 13 EStG, Einkünfte

Mehr

Antworten zu den Fragen

Antworten zu den Fragen Antworten zu den Fragen 1. Unter Gesellschafterwechsel verste ht man das Aussche iden ein es Gesellschafters und den gleichzeitigen Neue intritt eines neuen Gesellsch aft ers ; im weiteren Sinne jeden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 1 Regelungsziele des Unternehmertestaments... 17 1.1 Versorgung der nächsten Angehörigen... 17 1.2 Fortführung des Unternehmens... 17 1.2.1 Erhaltung der Liquidität...

Mehr

Inhalt. 6.1 Die Familiennachfolge Die schrittweise Übertragung eines Familienunternehmens Der vollständige Unternehmensverkauf

Inhalt. 6.1 Die Familiennachfolge Die schrittweise Übertragung eines Familienunternehmens Der vollständige Unternehmensverkauf Inhalt Einleitung... 11 1 Generationswechsel im deutschen. Mittelstand... 14 1.1 Die Ausgangssituation... 14 1.2 Die Nachfolgelösungen in der Praxis 17 1.3 Die Anforderungen an den. Unternehmer... 18 1.4

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Bevor aber ein Mitarbeiter zum Unternehmer wird, muss er sich bewusst machen, dass sich für ihn eine Vielzahl von Änderungen ergeben:

Bevor aber ein Mitarbeiter zum Unternehmer wird, muss er sich bewusst machen, dass sich für ihn eine Vielzahl von Änderungen ergeben: Im Blickpunkt: Unternehmensnachfolge Foto: Gabi Eder/Pixelio.de Betriebsübernahmen: Wenn Arbeitnehmer zum Chef werden Viele Gartenbaubetriebe werden in den kommenden Jahren aus Altersgründen einen Nachfolger

Mehr

Praktiker-Seminare 2014/2015

Praktiker-Seminare 2014/2015 Praktiker-Seminare 2014/2015 Einkommensteuerliche und ertragsteuerliche Risiken und Möglichkeiten bei der Generationennachfolge Dozent Prof. Dr. Brüggemann Januar 2015 Aachen - Bonn - Düren - Heinsberg

Mehr

2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien

2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern

Mehr

Abschlag für Familienunternehmen beim

Abschlag für Familienunternehmen beim Erwerb von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Die Diskussion um die Neufassung der 13a, 13b ErbStG aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat letztlich zu neuen Grundsätzen für die Ermittlung

Mehr

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/2 KOMPAKT

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/2 KOMPAKT STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/2 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:

Mehr

Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung Steuersparende Gestaltungen bei Einkommen-, Umsatz-, Erbschaftund Grunderwerbsteuer Von Arnold Obermeier Richter am FG 2. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe

Mehr

Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer. Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen

Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer. Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen Verfassungsrechtlich notwendige Anpassungen 01.01.1996: Aufgabe der Einheitsbewertung

Mehr

Kaufund Bewertung einer Steuerberaterpraxis

Kaufund Bewertung einer Steuerberaterpraxis www.nwb.de Kaufund Bewertung einer Steuerberaterpraxis Von Dipl.-Finanzwirt (FH) Hans Walter Schoor Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer und Ass.-jur. Anne Ueberfeldt 4. Auflage nwb Vorwort Literaturverzeichnis

Mehr

Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude

Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude Steuerberater Berthold Bauerbach LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbh Lessingstraße 1a 35039 Marburg Tel.: 06421 948120 Gliederung Anlass für Umnutzungen Einkommensteuerliche

Mehr

Vorwort............ 5 Abkürzungsverzeichnis........................................ 13 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.4.1 2.2.4.2 2.2.4.3 2.2.4.4 2.2.4.5 2.2.4.6

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab

Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab Autor: Dr. Manfred Thalmann Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 Nähere Informationen siehe BMF-Homepage www.bmf.gv.at/steuern/bürgerinformation/grundstücke und Steuern/Grundstücksveräußerungen

Mehr

Generationswechsel im Hotel- und Gastronomieunternehmen

Generationswechsel im Hotel- und Gastronomieunternehmen Generationswechsel im Hotel- und Gastronomieunternehmen Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling 81669 München Tel: 0 80 61 / 49 04-0 kanzlei@haubner-stb.de Tel:

Mehr

Unternehmensübergabe Himmel oder Hölle?

Unternehmensübergabe Himmel oder Hölle? Unternehmensübergabe Himmel oder Hölle? StBin Simone Dieckow/StB Torsten Lenk 24. September 2016 Folie 1 Simone Dieckow Beruf: Steuerberaterin Kanzleisitz: Dessau-Roßlau Spezialisierungen: Unternehmensnachfolge

Mehr