PKF FASSELT SCHLAGE. Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016

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1 PKF FASSELT SCHLAGE Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016

2 Erbschaftsteuer Finale in Berlin Spielplan BMF Eckpunktepapier Referentenentwurf Regierungsentwurf Beratung im Bundesrat Finanzausschuss 1. Beratung im Bundesrat 1. Lesung im Bundestag 2

3 Erbschaftsteuer Finale in Berlin Spielplan Kabinettsbeschluss zur Gegenauslegung PKF Hintergrundgespräch: Erbschaftsteuer reform 3.0 Einigung der Großen Drei zur Reform der Erbschaftsteuer Gesetzesbeschluss im Bundestag PKF Hintergrundgespräch: Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Zustimmung Bundesrat oder Sommerferien 3

4 Erbschaftsteuer Finale in Berlin Wolfgang Schäuble: höhere Verfassungsfestigkeit durch geringere Verschonung Sigmar Gabriel: höhere Steuergerechtigkeit durch Begrenzung auf 90 Mio. als Verschonungsobergrenze Horst Seehofer: mehr Bayern durch Erhöhung der Bagatellgrenze für die Lohnsumme (5 statt 3!) und Abschlag für Familienunternehmen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4

5 Begünstigtes Vermögen - Neuregelung Verfassungswidrig ist:» Lohnsummenregelung als Rechtfertigung der Verschonung, soweit erst ab 20 Arbeitnehmern» Verwaltungsvermögensgrenze als Rechtfertigung, solange Alles oder Nichts- Prinzip gilt, das heißt Verwaltungsvermögen von 49 % verschont wird» Verschonung 85% / 100%, soweit ohne Bedürfnisprüfung gewährt ( enormes Ausmaß ), soweit sie nicht auf KMU begrenzt wird» Soweit sie nicht der Höhe (absolute Bemessungsgrundlage) nach begrenzt wird PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5

6 Begünstigtes Vermögen - Neuregelung Begünstigtes Vermögen = begünstigungsfähiges Vermögen./. Verwaltungsvermögen» Optionsverschonung: Ab 90 Mio. Wert des begünstigten Vermögens kein Verschonungsabschlag» Regelverschonung; Ab 89,75 Mio. kein Verschonungsabschlag» NEU: 116 Mio. auf 90 Mio. reduziert 52 Mio. Grenze zugunsten 30 % Familien- Abschlag weggefallen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6

7 Begünstigtes Vermögen - Neuregelung Begünstigtes Vermögen 13b Abs. 1 ErbStG» Land- und forstwirtschaftliches Vermögen» Inländisches und EU/EWR-Betriebsvermögen Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen Bei Erwerb - eines ganzen Gewerbebetriebes (Einzelunternehmen) - eines Teilbetriebes - einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (quotenunabhängig)» Anteile an Kapitalgesellschaften Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder EU/EWR-Mitgliedstaat Erblasser oder Schenker muss an Nennkapital unmittelbar oder über eine Poolvereinbarung zu mehr als 25% beteiligt sein (Mindestbeteiligungsquote) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 7

8 Begünstigtes Vermögen - Neuregelung Verwaltungsvermögen 13b Abs. 2 ErbStG Abschließender Negativkatalog des schädlichen Verwaltungsvermögens» durch Dritte genutzte Grundstücke (Ausnahme Betriebsaufspaltung und Wohnungsunternehmen)» Anteile an Kapitalgesellschaften bis 25 %» Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen» Liquides Nettovermögen über 15 % (vorher 20 %) des Werts des Betriebsvermögens» Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle» Partielles Alles oder nichts Prinzip bis 10 % Verwaltungsvermögen unschädlich ab 90 % Verwaltungsvermögen = 100 % nicht begünstigtes Vermögen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8

9 Verschont oder verhöhnt? Bis 5 Beschäftigte Regelverschonung Bis 26 Mio. pro Erbe Haltefrist: 5 Jahre keine Lohnsummenprüfung Optionsverschonung Haltefrist: 7 Jahre keine Lohnsummenprüfung Verschonungsabschlag 85 % Verschonungsabschlag 100 % Anzahl Beschäftigte Regelverschonung Optionsverschonung 5-11 Lohnsumme 250 % 500 % Lohnsumme 300 % 565 % ab 16 Lohnsumme 400 % 700 % Fazit: Bis 26 Mio. pro Erbe begünstigtes Vermögen: soweit so gut PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9

10 Verschont oder verhöhnt? Aber: verschont wird ab sofort nur noch begünstigtes Vermögen, bis begünstigtes Vermögen + Verwaltungsvermögen, wenn Verwaltungsvermögen weniger als 50 % (sog. Alles oder nichts Prinzip). Positiv hingegen: mit Rückwirkung zu Stichtagen ab wird Kapitalisierungsfaktor bei sog. vereinfachten Ertragswertverfahren eingefroren PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10

11 Verschont oder verhöhnt?» Abschmelzmodell bei sog. Großerwerben (26 Mio. aus Steuersatztabelle) verringert sich auf Antrag der Verschonungsabschlag von 85% / 100% um jeweils 1 Prozentpunkt für jede volle 750 T. (Reg. Entwurf 1,5 Mio. ), die den Betrag von 26 Mio. begünstigtes Vermögen übersteigt» doppelt so schnelles Abschmelzen Mehr als 26 Mio. pro Erbe» ab 90 Mio. Erwerb keine Verschonung mehr!» Erlassmodell für Großerwerbe (Hartz IV für Reiche): auf Antrag Steuer zu erlassen, soweit Steuerpflichtiger nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuern aus der Hälfte seines Privatvermögens zu begleichen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11

12 Verschont oder verhöhnt?» Je größer der Erwerb und je verprasster das Privatvermögen, desto geringer die Steuer: Finale doch in Karlsruhe? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 12

13 Beispiele für Großerwerbe Erwerb 100 Mio. Familienholding. Mehr als 26 Mio.. Abschmelzung wird nicht gewährt: hat 60 Mio. Privatvermögen hat 1 Mio. Privatvermögen hat 100 T. Privatvermögen 30 Mio. Erbschaftsteuerschuld muss 30 Mio. zahlen muss 500 T. zahlen muss 50 T. zahlen Ohne-schriftlichen-Kommentar PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13

14 Beispiele für Großerwerbe Erwerb 56 Mio. Abschmelzung wird gewährt 30 Mio. über dem Schwellenwert 85 % Verschonungsabschlag wird auf 45 % abgeschmolzen 100 % Verschonungsabschlag wird auf 60 % abgeschmolzen Achtung: Der nicht begünstigte Teil (= Verwaltungsvermögen) wird mit 100 % versteuert. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 14

15 Beispiele für Großerwerbe» Unternehmenswert insgesamt 70 Mio. *» 56 Mio. begünstigtes Vermögen, 14 Mio. Verwaltungsvermögen» 45 % abgeschmolzener Verschonungsabschlag = 56 Mio. x 55 % = ,00 14 Mio. x 100 % = , ,00 Steuersatz x 30 % ,00 Steuern altes Recht: 70 Mio. x 15 % = ,00 x 23 % = ,00 Steuern * Voraussetzung der Regelverschonung (85 %) wird unterstellt. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 15

16 Discount - Kapitalisierungsfaktor Stichtag Basiszinssatz in Prozent Kapitalisierungszinssatz in Prozent Kapitalisierungsfaktor 2. Januar ,02 8,52 11,74 2. Januar ,58 9,08 11,01 2. Januar ,61 8,11 12,33 2. Januar ,98 8,48 11,79 2. Januar ,43 7,93 12,61 2. Januar ,44 6,94 14,41 2. Januar ,04 6,54 15,29 2. Januar ,59 7,09 14,10 2. Januar ,99 5,49 18,21 1. Januar ,50 10,00 12,50 PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 16

17 Discount - Kapitalisierungsfaktor Konsequenzen theoretisch besser Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Gegenüberstellung altes und neues Recht altes Recht neues Recht Jahresertrag (Durchschnitt der drei zurückliegenden Jahre; 201, 202 BewG 1 Mio. 1 Moi. Zuschlag zum Basiszinssatz ( 203 Abs. 1 BewG) 4,5% 4,5% Basiszinssatz ( 203 Abs. 2 BewG) 1,10% 3,5 bis 5,5% Kapitalisierungszinssatz = Summe 5,60% 8 bis 10% Kapitalisierungsfaktor ist der Kehrwert ( 203 Abs. 3 BewG) 17,85 10 bis 12,5 Ertragswert ist Produkt aus Jahresertrag und Kapitalisierungsfaktor 17,85 Mio. 10 bis 12,5 Mio. Geringerer Ertragswert nach neuem Recht in % 38,37 bis 29,98% Regelverschonung 85% 15,17 Mio. 8,5 bis 10,63 Mio. Steuerpflichtiger Erwerb 2,68 Mio. 1,5 bis 1,87 Mio. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 17

18 Discount - Kapitalisierungsfaktor Konsequenzen praktisch schlechter Verwaltungsvermögen: Gegenüberstellung altes und neues Recht altes Recht neues Recht Ertragswert ist Produkt aus Jahresertrag und Kapitalisierungsfaktor 17,85 Mio. 10 bis 12,5 Mio. Verwaltungsvermögensanteil 5 Mio. 5,00 Mio. 5,00 Mio. Damit verschonungsfähig 17,85 Mio. 5 bis 7,5 Mio. Verschonungsabschlag 85% 15,17 Mio. 4,25 bis 6,38 Mio. Verbleiben steuerpflichtiges Betriebsvermögen 2,68 Mio. 0,75 bis 1,12 Mio. Dazu nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen 0 Mio. 5,00 Mio. Steuerpflichtiger Erwerb 2,68 Mio. 5,75 bis 6,12 Mio. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 18

19 BMF Familycard Sonderfreibetrag für Familienunternehmen, Abschlag auf Wert des begünstigten Vermögens von bis zu 30 %, (Regierungsentwurf : Erhöhung der 26 Mio. Freigrenze auf 52 Mio. ) wenn» Entnahme beschränkt ( nahezu vollständig )» Verfügung nur zugunsten Angehöriger» Abfindung im Falle des Ausscheidens unter Verkehrswert Voraussetzung 2 Jahre vor Entstehung der Steuer und 20 Jahre nach Entstehung der Steuer: 2038? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 19

20 BMF Wildcard Reinvestition Vermögen wird rückwirkend nicht zum Verwaltungsvermögen zugeordnet, wenn» Reinvestition vom Verwaltungsvermögen in begünstigungsfähiges Vermögen innerhalb von 2 Jahren investiert wird» und dies vorgefasstem Plan des Erblassers entspricht (Beweislast Steuerpflichtiger)? Wie, was dokumentieren? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 20

21 Rote Karte für Berlin (oder München)?» Der größte Hebel für die Steuerhöhung folgt aus der verfassungsrechtlichen gebotenen Aufhebung des Alles oder nichts Prinzips, also» für die Schwelle zur steuerlichen Schlechterbehandlung ab 26 Mio. spricht der Steuertarif» nicht verfassungsgemäß ist der Erlass nach persönlichem Bedarf» Abschlag für Familienunternehmen: 22 Jahre viel zu lang» Reinvestitionsklausel erfordert Reinkarnation des Erblassers PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 21

22 Rote Karte für Berlin (oder München)? Konjunkturprogramm für Berater, weil kompliziert (Reinvestition, Abschmelzmodell, Berechnung des Finanzmitteltests, Bedarfsprüfung, Privatvermögensqualifikation, postmortale Dokumentation, Unterscheidung begünstigungsfähigem zu begünstigten Vermögen) zu kompliziert, zu streitanfällig PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 22

23 Rote Karte für Berlin (oder München)? Abschmelzung erfolgt zu abrupt wirklich positiv für (bayerische) Kleinbetriebe mit weniger als 5 Mitarbeitern und weniger als 10 % Verwaltungsvermögen (Landwirte und Handwerker) deutliche Reduzierung des Unternehmenswertes nach dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren Beibehaltung der Abgrenzung nach Verwaltungsvermögen anstelle von unternehmerischen Hauptzweck zinslose Stundung der Erbschaftsteuer auf 10 Jahre (aber nur im Erbfall) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 23

24 Empfehlungen» intelligenter bewerten» mit Nießbrauch belasten» auf Einhaltung 10 % Verwaltungsvermögen achten» viele Erben zeugen» schlau dokumentieren» Privatvermögen ausgeben» Gesellschaftsvertrag bei Familienunternehmen anpassen» Berlin die rote Karte zeigen» Dexit der Familie? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 25

26 Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Frank Balmes Rechtsanwalt PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Mobil: Gereonstraße I Köln Postfach I Köln PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 26

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