Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht
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- Lilli Huber
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1 PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht Duisburg, 22. November 2017
2 Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 2
3 Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 3
4 Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v , III B6 V 4220/14/10001) (1) Ein wieder aufladbarer Speicher für Strom auf elektrochemischer Basis, der während des Betriebs ausschließlich an seinem geografischen Standort* verbleibt, *Der geografische Standort ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt. dauerhaft mit dem Versorgungsnetz verbunden und nicht Teil eines Fahrzeuges ist. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4
5 Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v , IIIB6 V 4220/14/10001) (2) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5
6 Ausgangslage - Batteriespeicher Öffentliches Netz Windkraftanlagen (2) (1) Speicher Private Versorgungsleitung PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6
7 Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v , IIIB6 V 4220/14/10001) (3) Grundsatz: Aufladen des Batteriespeichers durch Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz: Steuerentstehung gem. 5 Abs. 1 S. 1 StromStG. Keine Entlastung bei Wiedereinspeisung. (Nochmalige) Steuerentstehung durch Entnahme. Beachte: Batteriespeicher können als Teil des Versorgungsnetzes gelten ( 5 Abs. 4 StromStG). Ziel: Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an das Hauptzollamt unter den auf Folie 4 genannten Kriterien. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 7
8 Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8
9 Gasspeicher im Energiesteuerrecht (1) Grundsatz: Gasgewinnungsbetriebe und Gaslager gelten mit der Maßgabe als dem Leitungsnetz zugehörig, sodass ein dortiger Verbrauch von Erdgas als Entnahme aus dem Leitungsnetz gilt ( 38 Abs. 1 S. 2 EnerigeStG). Steuerschuldner ist derjenige, der das Erdgas aus dem Leitungsnetz entnimmt ( 38 Abs. 2 Nr. 2 EnerigeStG). Rechtsfolgen sind identisch, sofern der Speicher an das Versorgungsnetz angeschlossen ist: Aufladen des Speichers durch Entnahme von Gas aus dem Versorgungsnetz: Steuerentstehung gem. 38 Abs. 1 S. 2 EnergieStG. Keine Entlastung bei Wiedereinspeisung. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9
10 Gasspeicher im Energiesteuerrecht (2) Zollamtliche Erlaubnisse sind zu beachten: z. B. Verwender oder Verteiler von Erdgas. Anwendung des EMCS-Verfahrens bei nicht leitungsgebundenem Versand möglich Versand von Steuerlager zu Steuerlager (ohne dass eine Energiesteuer entsteht). PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10
11 Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11
12 Fazit Mit Vorausblick sind Batterie- bzw. Erdgasspeicher im Verbrauchssteuerrecht unproblematisch umsetzbar. Offen, wie ein Batteriespeicher, als an einem Ort verbleibend, dem Hauptzollamt nachgewiesen werden kann (z. B. Seriennummer?) und wie präzise müssen die Koordinaten gegenüber dem Hauptzollamt benannt werden? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 12
13 Kontakt StB Lukas Bien Telefon: Telefax: lukas.bien@pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte Schifferstraße Duisburg Telefon: Telefax: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13
14 Disclaimer Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 14
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