PKF FASSELT SCHLAGE. Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

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1 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

2 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

3 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

4 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage Gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Prüfungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland Erzielte im Jahr 2013 einen Jahresumsatz von 63 Millionen Euro Beschäftigt 37 Partner und über 600 Mitarbeiter, davon mehr als 200 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte) Einheitliche Qualitätsstandards und strenge Qualitätskontrollen gewährleisten eine hohe fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse Ist Mitglied des nationalen sowie internationalen PKF- Netzwerks Standorte PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4

5 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage in Duisburg PKF Fasselt Schlage gehört zu den traditionsreichen mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Duisburg und in der Region Die Ursprünge der Gesellschaft reichen bis in die 30er Jahre zurück Am Standort in Duisburg sind heute 13 Partner und mehr als 200 Mitarbeiter tätig. Darunter sind 83 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, viele von ihnen mit Mehrfachqualifikation Tätigkeitskonzept: umfassende Betreuung aus einer Hand (Prüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, IT-Beratung) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5

6 Auszug unseres Prüfungs- und Beratungsportfolios Beratung für die Energiewirtschaft Begleitung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei Antragsverfahren nach der besonderen Ausgleichsregelung (besar) des EEG und bei Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) inklusive Testierung Beratung für energieintensive Unternehmen Entwicklung von Konzepten zur Senkung der Energiebeschaffungskosten unter maximaler Ausnutzung der vorhandenen Förder-/Entlastungsmöglichkeiten; Nutzung des EEG- Eigenstromprivilegs, der Stromsteuerbefreiung und/oder der Energiesteuererstattungen Prüfungen und Bescheinigungen für Anlagenbetreiber, Netznutzer und Verbraucher nach EEG und KWKG sowie nach Konzessionsabgabenverordnung (Grenzpreis) Beratung von Energiebeschaffungen am Markt (z.b. Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Angebotsvergleiche, Vertragsverhandlungen) Erstellung von Energiesteueranmeldungen und -entlastungsanträgen Wirtschaftlichkeitsberechnungen von EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wind, Solarenergie (Photovoltaik), Biomasse sowie Bio-, Deponie- und Klärgas Erneuerbare Energien und Energieerzeugung Konzeption von dezentralen Erzeugungsprojekten nach EEG und KWKG Konzeption und Ausgestaltung einer kostenoptimierten Eigenstromerzeugung für Unternehmen und Kommunen unter Ausnutzung von energiesteuerlichen Vorteilen (z.b. Stromsteuerbefreiung) sowie dem EEG-Eigenstromprivileg Kaufmännische Bewertung der Werthaltigkeit und Ertragsaussichten von Beteiligungen an EE-Projekten Konzeption und Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsmodellen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6

7 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

8 Wer ist von der besar begünstigt? Grundsätzliche Voraussetzungen für die Antragsberechtigung ( 64 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3) Unternehmen und die jeweiligen Abnahmestellen gehören zu den Branchen gemäß Liste 1 oder Liste 2 (siehe Anhang 4, EEG 2014) Umlagepflichtige und selbst verbrauchte Strommenge an einer Abnahmestelle > 1 GWh Grenzwerte für die Stromkostenintensität (SKI) nach Liste 1 Mindestens 17 % ab dem Antragsjahr 2015 Grenzwerte für die Stromkostenintensität (SKI) nach Liste 2 Mindestens 20 % Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001, EMAS) Hinweis: Bei einem Stromverbrauch < 5 GWh sind alternative Systeme möglich Um die Härtefallregelung ( 103 Abs. 3 und 4) in Anspruch zu nehmen, muss dem Unternehmen für das Begrenzungsjahr 2014 eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung vorliegen und die SKI muss mehr als 14 % betragen Hinweis: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung führt in seiner Anlage 4 in zwei Listen insgesamt 219 Unternehmensbranchen auf (Liste 1 = 68 Branchen, Liste 2 = 151 Branchen). Die Unterteilung der Branchen erfolgt nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ-2008-Code), und richtet sich dabei nach Annex 3 und Annex 5 der Guidelines on State aid for environmental protection and energy in den Leitlinien der EU- Kommission (Download unter: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8

9 Begrifflichkeiten (1 von 3) Bezugsjahr/Geschäftsjahr, Antragsjahr und Begrenzungsjahr (2012) Bezugsjahre / die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (GJ): Liefern die Datengrundlage für das folgende Antragsjahr* 2015 Antragsjahr (AJ): Antrag gem. besar beim BAFA auf Basis der Daten der vorangegangenen, abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016 Begrenzungsjahr (BJ): Reduktion der für dieses Jahr ermittelten EEG-Umlage auf Basis des Antrags im vorangegangenen Antragsjahr * Für das Antragsjahr 2015 gilt eine Übergangsregelung, so dass nur die letzten zwei GJ berücksichtigt werden müssen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9

10 Begrifflichkeiten (2 von 3) Bruttowertschöpfung (BWS) Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten nach Definition des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007 ( 64 Abs. 6 Nr. 2) Ein Auszug ist als Download beim BAFA verfügbar unter: ie_eeg_bruttowertschoepfung.pdf Das Original ist zu beziehen beim Statistischen Bundesamt bzw. über Besonderheiten im neuen EEG 2014 BWS zu Faktorkosten ohne Abzug von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse Entspricht Bruttowertschöpfung abzgl. sonstiger indirekter Steuern zzgl. Subventionen Kosten für Leiharbeiter (offene und verdeckte) sind nicht mehr von der BWS abzuziehen ( 64 Abs. 6 Nr. 2) SKI sinkt dadurch tendenziell BWS wird als arithmetisches Mittel der letzten 3 Jahre berechnet ( 64 Abs. 2 Nr. 3 und 64 Abs. 6 Nr. 3) Aber Übergangsregeln beachten! ( 103 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10

11 Begrifflichkeiten (3 von 3) Stromkostenintensität (SKI) SKI ist das Verhältnis der maßgeblichen Stromkosten einschließlich der Stromkosten für nach 61 EEG 2014 umlagepflichtige selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strommengen zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Unternehmens [ ] ( 64 Abs. 6 Nr. 3) Aktuell geltende Übergangsregelung: Zur Berechnung der Stromkostenintensität wird das Verhältnis der von dem Unternehmen in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr zu tragenden tatsächlichen Stromkosten (einschließl. der Stromkosten für umlagepflichtige selbst verbrauchte und selbst erzeugte Strommengen) zur BWS im Sinne des EEG 2014 des Unternehmens ermittelt Nach Auslaufen der Übergangsregelung gilt folgende Regelung: Maßgebliche Stromkosten werden berechnet durch Multiplikation des durchschnittlichen Strompreises für Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen mit dem arithmetischen Mittel des Stromverbrauchs des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ODER dem standardisierten Stromverbrauch 94 Nr. 1 und 2 EEG 2014 implizieren eine entsprechende Verordnungsermächtigung für das BMWi zur Schaffung der benötigten Daten / Methoden, um den standardisierten Stromverbrauch und den durchschnittlichen Strompreis zu ermitteln WICHTIG: Bis diese vorliegen, gilt die Übergangsregelung! PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11

12 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

13 Wie hoch ist die Entlastung bzw. Belastung? Grundsätzliche Belastung durch EEG-Umlage ( 64 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 sowie 103 Abs. 3 u. 4) 100% für die erste GWh (sogenannter Selbstbehalt, aktuell EUR) 15% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Berechtigung zur besar besteht 20% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Härtefall 2* (gem. 103 Abs. 4) besteht Maximal Verdopplung der Belastung in Cent/kWh in einem Begrenzungsjahr zwischen 2015 und einschließlich 2018 (gilt auch, wenn Härtefall 1* (gem. 103 Abs. 3) besteht) MAX-Grenze Cap ( 64 Abs. 2 Nr. 3b) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 4 % der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI liegt zwischen 17 % und 20 % MAX-Grenze Super-Cap ( 64 Abs. 2 Nr. 3a) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 0,5 % der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI 20 % * Nähere Erläuterungen zu den zwei Arten der Härtefallregelung finden sich auf den Folien 16 und 17 PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13

14 Wie hoch ist die Entlastung bzw. Belastung? (2) Die zuvor dargestellten Maximalgrenzen (Cap und Super-Cap) werden auf der anderen Seite wiederum begrenzt durch Mindestbeiträge Neben dem Selbstbehalt sind diese Mindestbeiträge in jedem Fall von den begünstigten Unternehmen zu bezahlen Die Begrenzungen durch Cap und Super-Cap erfolgen nur so weit, als dass die von dem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage für den Stromanteil über 1 GWh folgende Werte nicht unterschreitet: MINDESTENS ist die Sockelumlage zuzüglich 0,1 Cent/kWh für den Stromverbrauch > 1 GWh zu zahlen ( 64 Abs. 2 Nr. 4b) MINDESTENS ist die Sockelumlage zuzüglich 0,05 Cent/kWh für den Stromverbrauch > 1 GWh zu zahlen ( 64 Abs. 2 Nr. 4a) Hinweis: Diese Ausnahme gilt nur für Unternehmen der Branchen Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, Blei, Zink und Zinn sowie Kupfer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 14

15 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

16 Härtefallregelungen Das EEG 2014 sieht zwei Arten von Härtefallregelungen vor: Härtefallregelung 1: 103 Abs. 3 Maximale Verdopplung der Umlage in Cent/kWh zwischen 2015 und 2018 Härtefallregelung 2: 103 Abs. 4 Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 % Voraussetzungen für beide Arten der Härtefallregelung: Für das BJ 2014 liegt ein positiver bestandskräftiger Begrenzungsbescheid vor Für das BJ 2015 beträgt die SKI mindestens 14 % PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 16

17 Härtefallregelungen (2) Härtefallregelung 1 (gem. 103 Abs. 3) Das Unternehmen ist in Liste 1 aufgeführt, erreicht aber NICHT die geforderte Stromkostenintensität (SKI) von 17 % Maximal Verdopplung der Belastung in Cent/kWh in einem BJ zw und 2018 Härtefallregelung 2 (gem. 103 Abs. 3) Das Unternehmen ist weder in Liste 1 noch in Liste 2 aufgeführt ODER es ist in Liste 2 aufgeführt, erreicht aber die geforderte SKI von 20 % nicht Für die Strommenge > 1 GWh müssen 20 % der EEG-Umlage bezahlt werden PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 17

18 Übergangsregelungen (Auszug) Übergangsregelung für die Jahre 2015 bis 2018 ( 103 Abs. 3) Begrenzung der Belastung durch die EEG-Umlage Wie zuvor schon erwähnt, darf sich die Belastung in Cent/kWh von Jahr zu Jahr maximal verdoppeln (siehe auch Härtefallregelung 1) Voraussetzung ist ein positiver, bestandskräftiger Begrenzungsbescheid für 2014 Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2016 bzw. das aktuelle Antragsjahr 2015 ( 103 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Wahlrecht: Zugrundelegung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (also 2013 und 2014) ODER der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre* ( 64 Abs. 2 Nr. 3, Normalfall) Zur Berechnung der Stromkostenintensität können die tatsächlichen Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres genutzt werden * Dabei ist zu beachten, dass die BWS der zugrunde gelegten drei Geschäftsjahre der BWS im Sinne des EEG 2014 entspricht. Dies kann insbesondere für das GJ 2012 zu nachträglichen Anpassungen der BWS-Berechnung führen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 18

19 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

20 Beispielrechnung Zugrunde gelegte Annahmen Betrachtet wird ein fiktives Unternehmen mit folgenden Rahmendaten: Konstanter Stromverbrauch von 5 GWh pro Jahr Unternehmen hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO bzw. EMAS BWS variiert je nach Szenario zwischen 3 und 6 Mio. EUR (als variable Größe für die SKI) Für das Begrenzungsjahr 2014 liegt ein positiver Begrenzungsbescheid vor Bis auf Szenario 5 ist das Unternehmen der Liste 1 (gem. Anhang 4 EEG 2014) zugeordnet Berechnet werden fünf verschiedene Szenarien 1. SKI konstant < 14 % keine besar, keine Härtefallregelung, volle EEG-Umlage 2. SKI konstant zwischen 14 und 16/17 % Härtefallregelung 1 greift 3. SKI konstant > 17 % aber kleiner als 20 % besar greift 4. SKI konstant > 20 % besar und zusätzlich Super-Cap greifen 5. SKI konstant < 20 % und Zuordnung zu Liste 2 Härtefallregelung 2 greift Weitere Rahmendaten EEG-Umlage beträgt 6,24 Cent/kWh im Jahr 2014 und sinkt dann jährlich um 2,5 % Strompreis von 15 Cent/kWh (netto, ohne EEG-Umlage) bleibt konstant Hinweis: Szenario 5 greift auch dann, wenn ein Begrenzungsbescheid für 2014 vorliegt, das Unternehmen aber WEDER in Liste 1 NOCH in Liste 2 aufgeführt ist PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 20

21 Beispielrechnung Grafische Darstellung von 5 verschiedenen Szenarien PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 21

22 Beispielrechnung Grafische Darstellung von verschiedenen Szenarien (2) Sobald ein Unternehmen Anspruch auf die besar hat, ergeben sich signifikante Einsparungen. Der vermeintlich geringe Unterschied zwischen den Szenarien 3 und 4 (ca EUR) resultiert aus dem zugrunde gelegten Stromverbrauch von nur 5 GWh. Mit steigendem Stromverbrauch steigt der Unterschied zwischen den Szenarien 3 und 4 aber deutlich an. In Szenario 2 greift die Härtefallregelung 1 (maximale Verdopplung der EEG- Umlage in ct/kwh pro Jahr). Diese Begrenzung greift jedoch nur im BJ 2015; für die Folgejahre muss die volle EEG- Umlage bezahlt werden. Wenn ein Unternehmen unter die Härtefallregelung 2 (Szenario 5) fällt, sind im Vergleich zu den Szenarien 1 und 2 erneut große Einsparungen möglich. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 22

23 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

24 Antrag im Rahmen der besar Erste Schritte Prüfung, ob grundsätzliche Voraussetzungen für die besar erfüllt sind (Stromverbrauch, Umweltmanagementsystem, ggf. selbständiger Unternehmensteil, Übergangsregelungen). Prüfung der Wirtschaftszweig-Nummer (WZ). Trifft die bestehende Branchenzuordnung meines Unternehmens in seiner jetzigen Form noch zu? Prüfung, ob das Unternehmen insgesamt u.a.d. Abnahmestellen zu einer der begünstigten Branchen in Liste 1 oder Liste 2 und den dort vermerkten WZ-Nummern gehört. Erstellung einer (indikativen) Bruttowertschöpfungsrechnung zu Faktorkosten im Sinne des EEG 2014 und Berechnung der Stromkostenintensität. Abgleich mit den geforderten Werten gemäß Liste 1 oder Liste 2 Anforderungen erfüllt? falls nein, besteht ggf. Anspruch auf Härtefallregelung? Hinweis: Insbesondere bei der Sondierung der Antragsvoraussetzungen (und ggf. der Prüfung des Vorliegens eines selbständigen Unternehmensteils) kann eine externe Qualitätssicherung sinnvoll sein; PKF bietet hierzu einen Quick-Check an. Die neuen Regelungen des EEG 2014 erhöhen insgesamt den Arbeitsaufwand (Stichworte Berechnung BWS, Cap, Super-Cap). PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 24

25 Antrag im Rahmen der besar Ablauf des Antragsverfahrens Aufstellung des Jahresabschlusses und Ermittlung der BWS Prüfung nach 64 und ggf. 103 EEG 2014 inkl. Prüfungsvermerk Upload der Daten im BAFA-Portal Schriftliche Erklärung des Unternehmens zum Antrag (bis 30.6.) Antragsprüfung durch BAFA und ggf. Beantwortung von Rückfragen Entlastungsbescheid PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 25

26 Antrag im Rahmen der besar Ablehnungsquote von 20 % im Antragsjahr 2013 Im Antragsjahr 2013 wurden laut BAFA insgesamt für Abnahmestellen (in Unternehmen) Entlastungsanträge gestellt Begünstigt wurden letztendlich nur Abnahmestellen, was einer Ablehnungsquote von ca. 20 % entspricht Das BAFA erklärt, dass insbesondere bei den Erstantragstellern im Vergleich zu bisher schon begünstigten Unternehmen eine deutlich höhere Ablehnungsquote zu verzeichnen war ergrundpapier_2014.pdf Wiederholt waren vermeidbare Fehler wie Formfehler oder Fristversäumnisse Grund für eine Ablehnung Einsprüche/Klagen gegen eine Ablehnung waren bis dato noch nie erfolgreich Angesichts der durch das EEG 2014 nochmals gestiegenen Anforderungen für die Unternehmen kann das Risiko einer Negativbescheidung durch eine antragsbegleitende Prüfung deutlich minimiert werden. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 26

27 So können wir Sie unterstützen Das PKF Energieteam bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an (Erst-) Analyse & Quick-Check Optimierung Simulationsrechnungen Beratung bei Auslegungsfragen Qualitätssicherung Prüfung & Prüfungsvermerk Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage? Analyse, Planung und Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen, um in den Genuss der besar zu kommen Auf Basis von Unternehmensdaten werden Simulationsrechnungen über mehrere Jahre zur Abschätzung von Entlastungspotenzialen durchgeführt Beratung in Bezug auf das EEG oder die Vorgaben des BAFA für das Antragsverfahren Sichtung der Antragsunterlagen (Vollständigkeit, Konsistenz), Hilfestellung beim fristgerechten Upload im BAFA- Portal und Beantwortung von Anfragen des BAFA Vorgeschriebene Prüfung der Antragsunterlagen und Erteilung des Prüfungsvermerks für Unternehmen aller Branchen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 27

28 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

29 Kontakt Peter von Lackum Telefon: Telefax: peter.von.lackum@pkf-fasselt.de Ingo Hesse Telefon: Telefax: ingo.hesse@pkf-fasselt.de Franklin Hünger Telefon: Telefax: franklin.huenger@pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte Schifferstraße Duisburg Telefon: Telefax: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 29

30 Disclaimer Die in dieser Präsentation vorgestellten Inhalte und Beispielrechnungen basieren auf dem EEG 2014 (Gesetzesfassung vom 22. Dezember 2014). Die Inhalte dieser Präsentation können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzelfällen abgestimmten fachlichen Rat ersetzen. Deshalb sollten Sie sich ggf. individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 30

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