Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

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1 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Gesetzesentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung (EEG 2014), Stand 7. Mai 2014 Darüber hinaus sind weiterführende Informationen, Stellungnahmen und Meinungen berücksichtigt worden, Stand 2. Juni 2014

2 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

3 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

4 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage Gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Prüfungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland Erzielte im Jahr 2013 einen Jahresumsatz von 63 Millionen Euro Beschäftigt 37 Partner und über 600 Mitarbeiter, davon mehr als 200 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte) Einheitliche Qualitätsstandards und strenge Qualitätskontrollen gewährleisten eine hohe fachliche Qualität der Arbeitsergebnisse Ist Mitglied des nationalen sowie internationalen PKF- Netzwerks Standorte PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4

5 Unser Unternehmen PKF Fasselt Schlage in Duisburg PKF Fasselt Schlage gehört zu den traditionsreichen mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Duisburg und in der Region Die Ursprünge der Gesellschaft reichen bis in die 30er Jahre zurück Am Standort in Duisburg sind heute 13 Partner und mehr als 200 Mitarbeiter tätig. Darunter sind 83 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, viele von ihnen mit Mehrfachqualifikation Tätigkeitskonzept: umfassende Betreuung aus einer Hand (Prüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, IT-Beratung) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5

6 Auszug unseres Prüfungs- und Beratungsportfolios Beratung für die Energiewirtschaft Unterstützung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei Antragsverfahren nach der besonderen Ausgleichsregelung (besar) des EEG Beratung für energieintensive Unternehmen Entwicklung von Konzepten zur Senkung der Energiebeschaffungskosten unter maximaler Ausnutzung der vorhandenen Förder-/Entlastungsmöglichkeiten; Nutzung des EEG- Eigenstromprivilegs, der Stromsteuerbefreiung und/oder der Energiesteuererstattungen Prüfungen und Bescheinigungen für Anlagenbetreiber, Netznutzer und Verbraucher nach EEG und KWK-G sowie nach Konzessionsabgabenverordnung (Grenzpreis) Beratung von Energiebeschaffungen am Markt (z.b. Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, Angebotsvergleiche, Vertragsverhandlungen) Erstellung von Energiesteueranmeldungen und -entlastungsanträgen Wirtschaftlichkeitsberechnungen von EEG-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wind, Solarenergie (Photovoltaik), Biomasse sowie Bio-, Deponie- und Klärgas Erneuerbare Energien und Energieerzeugung Konzeption von dezentralen Erzeugungsprojekten nach EEG und KWK-G Konzeption und Ausgestaltung einer kostenoptimierten Eigenstromerzeugung für Unternehmen und Kommunen unter Ausnutzung von energiesteuerlichen Vorteilen (z.b. Stromsteuerbefreiung) sowie dem EEG-Eigenstromprivileg Kaufmännische Bewertung der Werthaltigkeit und Ertragsaussichten von Beteiligungen an EE-Projekten Konzeption und Ausgestaltung von Bürgerbeteiligungsmodellen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6

7 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

8 Wer ist von der besar begünstigt? Grundsätzliche Voraussetzungen für die Antragsberechtigung ( 61 Abs. 1 Nr. 1 und 3) Unternehmen gehört zu den Branchen gemäß Liste 1 oder 2 (siehe Anhang 4, EEG 2014) Strommenge > 1 GWh Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001, EMAS) Grenzwerte für die Stromkostenintensität (SKI) ( 61 Abs. 1 Nr. 2a und 2b sowie 99 Abs. 4) Liste 1: Mindestens 16% im Begrenzungsjahr (BJ) 2015 bzw. 17% ab dem BJ 2016 Liste 2: Mindestens 20% Inanspruchnahme Härtefallregelung: Mindestens 14% Hinweis: SKI ist der Quotient aus Stromkosten und Bruttowertschöpfung (siehe folgende Folien) Um die Härtefallregelung ( 99 Abs. 4 Nr. 1) in Anspruch zu nehmen, muss dem Unternehmen für das Begrenzungsjahr 2014 eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung vorliegen Hinweis: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung führt in seiner Anlage 4 in zwei Listen insgesamt 219 Unternehmensbranchen auf (Liste 1 = 68 Branchen, Liste 2 = 151 Branchen). Die Unterteilung der Branchen erfolgt nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ-2008-Code), und richtet sich dabei nach Annex 3 und Annex 5 der Guidelines on State aid for environmental protection and energy in den Leitlinien der EU- Kommission (Download unter: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8

9 Begrifflichkeiten (1 von 3) Geschäftsjahr, Antragsjahr und Begrenzungsjahr 2013 Geschäftsjahr (GJ): Liefert die Datengrundlage für das folgende Antragsjahr* 2014 Antragsjahr (AJ): Antrag gem. besar beim BAFA auf Basis der Daten des vorangegangenen, abgeschlossenen Geschäftsjahres 2015 Begrenzungsjahr (BJ): Reduktion der EEG-Umlage für dieses Jahr auf Basis des Antrags im vorangegangenen Antragsjahr * Gilt unter der Voraussetzung, dass kein abweichendes Geschäftsjahr vorliegt (GJ = Kalenderjahr) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9

10 Begrifflichkeiten (2 von 3) Bruttowertschöpfung (BWS) Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten nach Definition des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007 ( 61 Abs. 6 Nr. 2) Ein Auszug ist als Download beim BAFA verfügbar unter: ie_eeg_bruttowertschoepfung.pdf Das Original ist zu beziehen beim Statistischen Bundesamt bzw. über Besonderheiten im neuen EEG 2014 Kosten für Leiharbeiter sind nicht mehr von der BWS abzuziehen ( 61 Abs. 6 Nr. 2) Nenner/Divisor (beim Quotienten zur Berechnung der SKI) steigt tendenziell Somit sinkt SKI tendenziell BWS wird als arithmetisches Mittel der letzten 3 Jahre berechnet ( 61 Abs. 2 Nr. 3) Aber Übergangsregeln beachten! ( 99 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10

11 Begrifflichkeiten (3 von 3) Stromkostenintensität (SKI) Verhältnis der maßgeblichen Stromkosten einschließlich der Stromkosten für nach 58 umlagepflichtige selbst verbrauchte Strommengen zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Unternehmens [ ] ( 61 Abs. 6 Nr. 3) Maßgebliche Stromkosten werden hierbei berechnet durch Multiplikation des durchschnittlichen Strompreises für Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen mit Dem arithmetischen Mittel des Stromverbrauchs des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ODER dem standardisierten Stromverbrauch Hinweis: Die Zugrundelegung eines standardisierten Stromverbrauchs ggf. unter Anwendung von Stromeffizienzreferenzwerten sowie eines durchschnittlichen Strompreises benötigt unter anderem die Entwicklung von Methodiken zur Festlegung von eben diesen durchschnittlichen Strompreisen, Effizienzreferenzwerten bzw. sonstigen Effizienzanforderungen. 91 Nr. 6 und 7 implizieren eine entsprechende Verordnungsermächtigung zur Schaffung der benötigten Daten/Methodiken. Bis diese vorliegen, gelten die bereits genannten Übergangsregelungen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11

12 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

13 Wie hoch ist die Entlastung bzw. Belastung? Grundsätzliche Belastung durch die EEG-Umlage ( 61 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 sowie 99 Abs. 4) 100% für die erste GWh (sogenannte Sockelumlage, aktuell EUR) 15% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Berechtigung zur besar besteht 20% für den Stromverbrauch > 1 GWh, wenn Härtefall besteht MAX-Grenze Cap ( 61 Abs. 2 Nr. 3b) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 4% der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI liegt zwischen 16/17% und 20% MAX-Grenze Super-Cap ( 61 Abs. 2 Nr. 3a) EEG-Umlagekosten für den Stromverbrauch > 1 GWh dürfen 0,5% der Bruttowertschöpfung nicht überschreiten Voraussetzung: SKI 20% MINDESTENS ist jedoch die Sockelumlage zuzüglich 0,1 Cent/kWh für den Stromverbrauch > 1 GWh zu zahlen ( 61 Abs. 2 Nr. 4) Eine Übergangsregelung ( 99 Abs. 3) sieht zudem vor, dass sich zwischen 2015 und 2018 die Belastung durch die EEG-Umlage in Cent/kWh pro Jahr maximal verdoppeln darf PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13

14 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

15 Härtefallregelung Härtefallregelung ( 99 insbes. Abs. 4) greift, wenn Für das BJ 2014 ein positiver bestandskräftiger Begrenzungsbescheid vorliegt Für das BJ 2015 die SKI mindestens 14% beträgt UND Das Unternehmen weder in Liste 1 noch in Liste 2 aufgeführt ist ODER in Liste 1 aufgeführt ist, aber die geforderte SKI von 16/17% nicht erreicht ODER in Liste 2 aufgeführt ist, aber die geforderte SKI von 20% nicht erreicht Wie bereits erwähnt, müssen im Rahmen der Härtefallregelung für die Strommenge > 1 GWh (Sockelbeitrag) 20 % der EEG-Umlage bezahlt werden Im Rahmen der Härtefallregelung finden die Begrenzungen Cap und Super- Cap keine Anwendung Es greift aber die Maximalsteigerung nach ( 99 Abs. 3) Jährlich darf sich die Belastung (Cent/kWh) durch die EEG-Umlage maximal verdoppeln PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 15

16 Übergangsregelungen Übergangsregelung für die Jahre 2015 bis 2018 ( 99 Abs. 3) Begrenzung der Belastung durch die EEG-Umlage Wie zuvor schon erwähnt, darf sich die Belastung in Cent/kWh von Jahr zu Jahr maximal verdoppeln Voraussetzung ist ein positiver, bestandskräftiger Begrenzungsbescheid für 2014 Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2015 ( 99 Abs. 1) Anstelle des arithmetischen Mittels der Bruttowertschöpfung für die vergangenen drei Jahre ist nur die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (also 2013) zugrunde zu legen Zur Berechnung der Stromkostenintensität können die tatsächlichen Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres genutzt werden Übergangsregelung für das Begrenzungsjahr 2016 ( 99 Abs. 2) Zugrundelegung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (also 2013 und 2014) Zur Berechnung der Stromkostenintensität können die tatsächlichen Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres genutzt werden PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 16

17 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

18 Beispielrechnung Zugrunde gelegte Annahmen Betrachtet wird ein fiktives Unternehmen mit folgenden Rahmendaten Konstanter Stromverbrauch von 5 GWh pro Jahr Unternehmen ist in Liste 1 (gem. Anhang 4, EEG 2014) aufgeführt Unternehmen hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO bzw. EMAS Berechnet werden vier verschiedene Szenarien 1. SKI konstant < 14% keine BesAR, keine Härtefallregelung, volle EEG-Umlage 2. SKI konstant zwischen 14 und 16/17% Härtefallregelung greift 3. SKI konstant > 16/17% aber kleiner als 20% besar greift 4. SKI konstant > 20% besar und zusätzlich Super-Cap greifen Weitere Rahmendaten EEG-Umlage steigt von 5,28 (2013) auf 6,24 ct./kwh im Jahr 2014 und sinkt dann jährlich um 2,5% Strompreis von 15 ct./kwh (netto, ohne EEG-Umlage) bleibt konstant PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 18

19 Beispielrechnung Grafische Darstellung von verschiedenen Szenarien PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 19

20 Beispielrechnung Grafische Darstellung von verschiedenen Szenarien (2) Sobald ein Unternehmen Anspruch auf die besar bzw. die Härtefallregelung hat, ergeben sich signifikante Einsparungen gegenüber einer Nicht-Entlastung. Der Unterschied zwischen den Szenarien 2 bis 4 beträgt in diesem Beispiel jeweils ca EUR. Der vermeintlich geringe Unterschied resultiert aus dem zugrunde gelegten Stromverbrauch von 5 GWh. Mit steigendem Stromverbrauch wächst der Unterschied zwischen den Szenarien 2, 3 und 4 aber deutlich an. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 20

21 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

22 Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Erste Schritte Prüfung, ob grundsätzliche Voraussetzungen für die besar erfüllt sind (Mindeststromverbrauch, Umweltmanagementsystem, ggf. Übergangsregelungen) Prüfung der Wirtschaftszweig-Nummer (WZ). Trifft die bestehende Branchenzuordnung meines Unternehmens in seiner jetzigen Form noch zu? Prüfung, ob das Unternehmen zu einer der begünstigten Branchen in Liste 1 oder Liste 2 (Anlage 4 des EEG 2014) und den dort vermerkten WZ-Nummern gehört Erstellung der (indikativen) Bruttowertschöpfungsrechnung zu Faktorpreisen (ohne Berücksichtigung von Leiharbeiterkosten) und Berechnung der Stromkostenintensität Abgleich mit den geforderten Werten gemäß Liste 1 oder Liste 2 Anforderungen erfüllt? falls nein, besteht ggf. Anspruch auf Härtefallregelung? Hinweis: Insbesondere bei der Sondierung der Antragsvoraussetzungen kann eine externe Qualitätssicherung sinnvoll sein; PKF bietet hierzu einen Quick-Check an. Die neuen Regelungen erhöhen insgesamt den Arbeitsaufwand (Stichworte Berechnung BWS, Cap, Super-Cap). PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 22

23 Antrag im Rahmen der besar Ablauf des Antragsverfahrens Aufstellung des Jahresabschlusses und Ermittlung der BWS Prüfung nach 61 und ggf. 99 EEG 2014 inkl. Bescheinigung Upload der Daten im BAFA-Portal Schriftliche Erklärung des Unternehmens zum Antrag (bis 30.9.) Antragsprüfung durch BAFA und ggf. Beantwortung von Rückfragen Entlastungsbescheid PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 23

24 Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Ablehnungsquote von 20 % im Vorjahr Im Antragsjahr 2013 wurden laut BAFA insgesamt für Abnahmestellen (in Unternehmen) Entlastungsanträge gestellt Begünstigt wurden letztendlich nur Abnahmestellen, was einer Ablehnungsquote von ca. 20 % entspricht Das BAFA erklärt, dass insbesondere bei den Erstantragstellern im Vergleich zu bisher schon begünstigten Unternehmen eine deutlich höhere Ablehnungsquote zu verzeichnen war ergrundpapier_2014.pdf Wiederholt waren vermeidbare Fehler wie Formfehler oder Fristversäumnisse Grund für eine Ablehnung Einsprüche/Klagen gegen eine Ablehnung waren bis dato noch nie erfolgreich Angesichts der durch das EEG 2014 nochmals gestiegenen Anforderungen für die Unternehmen kann das Risiko einer Negativbescheidung durch eine antragsbegleitende Qualitätssicherung deutlich minimiert werden PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 24

25 So können wir Sie unterstützen Das PKF Energieteam bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an (Erst-) Analyse & Quick-Check Optimierung Simulationsrechnungen Beratung bei Auslegungsfragen Qualitätssicherung Prüfung & Bescheinigung Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage? Analyse, Planung und Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen, um in den Genuss der besar zu kommen Auf Basis von Unternehmensdaten werden Simulationsrechnungen über mehrere Jahre zur Abschätzung von Entlastungspotenzialen durchgeführt Beratung in Bezug auf das EEG oder die Vorgaben des BAFA für das Antragsverfahren Sichtung der Antragsunterlagen (Vollständigkeit, Konsistenz), Hilfestellung beim fristgerechten Upload im BAFA- Portal und Beantwortung von Anfragen des BAFA Vorgeschriebene Prüfung der Antragsunterlagen und Erteilung der Bescheinigung für Unternehmen aller Branchen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 25

26 Inhaltsverzeichnis Unser Unternehmen Wer ist von der besar begünstigt? Wie hoch ist die Entlastung? Härtefall- und Übergangsregelungen Beispielrechnung Antrag im Rahmen der besar im Jahr 2014 Kontakt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

27 Kontakt Ingo Hesse Telefon: Telefax: ingo.hesse@pkf-fasselt.de Franklin Hünger Telefon: Telefax: franklin.huenger@pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte Schifferstraße Duisburg Telefon: Telefax: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 27

28 Disclaimer Die in dieser Präsentation vorgestellten Inhalte und Beispielrechnungen basieren auf dem Gesetzesentwurf des EEG 2014 mit Stand vom 7. Mai Wir weisen darauf hin, dass sich bis zum geplanten Inkrafttreten des EEG 2014 (zum 1. August 2014) noch Änderungen ergeben können. Die Inhalte dieser Präsentation können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzelfällen abgestimmten fachlichen Rat ersetzen. Deshalb sollten Sie sich ggf. individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 28

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