Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen"

Transkript

1 Fachveranstaltung Update EEG 2014: Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Unternehmen Matthias Matz Mitglied der Geschäftsführung, SACHSENMETALL Dresden,

2 Status/Baustellen für energieintensive Unternehmen Sektoreneingrenzung EEAG Frist zur nationalen Umsetzung Verschärfung Schwellenwerte für Besonderes Ausgleichsregelung EEG-Umlage auf Eigenversorgung Überprüfung bis 2017 Stromsteuer Energieeffizienzauflagen Rückzahlungsforderungen EEG 2012 Entscheidung EU-Kommission für Oktober 2014 erwartet 2

3 Vorausschau Energiepolitik Quelle: BMWi Zentrale Vorhaben Energiewende für die 18. Legislaturperiode, Juni

4 EEG-Reform 2014 Matthias Riebel Wirtschaft & Politik, Nachhaltigkeit (C-WH) Dresden, 11. August 2014

5 Agenda Energiewende aus Sicht der EnBW Strompreis, Steuern und Abgaben Die EEG-Novelle 2014 Fazit 2

6 Zielbild EnBW 2020: Portfolio auf Chancen der Energiewende konsequent ausgerichtet Erzeugung & Handel Erneuerbare Energien Netze Vertriebe Mrd. Mrd. Mrd. Mrd. -80 % +250 % +25 % +100 % 1,2 0,3 0,2 0,7 0,8 1,0 0,2 0,4 Umbau des Geschäftsportfolios bis 2020 regulierter, erneuerbarer und näher am Kunden

7 Agenda Energiewende aus Sicht der EnBW Strompreis, Steuern und Abgaben Die EEG-Novelle 2014 Fazit 4

8 Strompreis für Haushalte 2014: Drei wesentliche Bestandteile Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2014 eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland mit kwh Jahresverbrauch Strombeschaffung / Vertrieb Regulierte Netzentgelte * Steuern, Abgaben und Umlagen 52 Strompreis * durchschnittliches Netto-Netzentgelt inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, kann regional deutlich variieren Quelle: BDEW Strompreisanlayse Juni 2014 (Stand: 05/2014) 5

9 Steuern und Abgaben ab Energielieferung kwh > kwh (bzw. > kwh) EEG-Umlage 6,240 ct/kwh 6,240 ct/kwh Stromsteuer 2,050 ct/kwh 2,050 ct/kwh Netznutzung KWK-Umlage 0,178 ct/kwh 0,055 ct/kwh)** 19 StromNEV-Umlage 0,092 ct/kwh)* 0,050 ct/kwh)** Offshore-Haftungsumlage 0,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh)** (> kwh!) Umlage Abschaltbare Lasten 0,009 ct/kwh 0,009 ct/kwh Konzessionsabgabe 0,11 ct/kwh 0,11 ct/kwh Summe 8,929 ct/kwh 8,514 ct/kwh )* Umlage zwischen kwh und kwh/a: 0,482 ct/kwh oder 0,532 ct/kwh, wenn im Vorjahr ein Testat vorlag )** Mit Nachweis Stromkostenanteil am Umsatz im Vorjahr > 4%: Nachlass 50% 6

10 Entlastung der Industrie EEG 2014: Wie viel Strom wird entlastet? Industriestromverbrauch 2014 gemäß Prognose zur EEG-Umlage 2014: 250 TWh EEG-Umlagenbefreiung: Eigenverbrauch aus eigenen Stromerzeugungsanlagen: 35 TWh Geminderte EEG-Umlage 10 % /0,624 ct/kwh: 15 TWh 14% Geminderte EEG-Umlage 1 % /0,0624 ct/kwh: 22,5 TWh 9% 6% 250 TWh 47% Keine Minderung/ 117,5 TWh Begrenzte EEG-Umlage 0,05 ct/kwh: 60 TWh 24% Volle EEG-Umlage für knapp die Hälfte des Industriestromverbrauchs! Ohne Besondere Ausgleichsregelung nach 40 EEG 2012 läge die EEG-Umlage 2014 bei 4,88 ct/kwh bzw. um 1,36 ct/kwh niedriger. 11 Quelle: BDEW: Erneuerbare Energien und EEG; Feb. 2014

11 Agenda Energiewende aus Sicht der EnBW Strompreis, Steuern und Abgaben Die EEG-Novelle 2014 Fazit 8

12 Politische Ziele der EEG-Novelle erfüllt? 1. Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt 2. Die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus werden technologiespezifisch ausgestaltet 3. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf die kostengünstigen Technologien konzentriert 4. Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung durchgehend degressiv ausgestaltet 5. Ab 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zur besseren Marktintegration der erneuerbaren Energien wird eine verpflichtende Direktvermarktung eingeführt 6. Alle Stromverbraucher werden angemessen an den Kosten beteiligt, dabei darf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht gefährdet werden 7. Die Reform des EEG wird europarechtskonform ausgestaltet 8. Das EEG wird deutlich vereinfacht Quelle: Eckpunktepapier für eine Reform des EEG vom 17. Januar

13 EEG-Novelle: wichtige Änderungen im Bereich Eigenerzeugung Neu: EEG-Umlage auf Eigenerzeugung ( 61 EEG-Entwurf) Aber: Bestandsschutz für Altanlagen Anlagen, die vor in Betrieb waren und zur Eigenversorgung dienen Anlagen, die vor dem zur Eigenversorgung dienen, wenn Erzeugung und Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und kein öffentliches Netz genutzt wird Anlagen, für die vor dem eine Genehmigung nach BImschG vorlag und die vor dem in Betrieb gehen. Neuregelungen: Bagatellgrenze: 10 kw / kwh/a Gleichmäßige, gestufte EEG-Umlage für Erzeugung aus Erneuerbaren Energien und für effiziente KWK-Anlagen: 30 Prozent für Neuanlagen bis Prozent für Neuanlagen bis Prozent für Neuanlagen ab 2017 EU-Kommission fordert EEG-Umlage auch für Bestands-Eigenstromanlagen, deshalb Überprüfung der neuen Regelung in

14 EEG-Novelle: besondere Ausgleichsregelung ( 63 69): Voraussetzungen (1/2) Mindeststromverbrauch: 1 GWh/a an einer Abnahmestelle Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagement Energiemanagement nach EN ISO oder Umweltmanagement nach EMAS Ausnahme: für Antragsjahr 2014 (siehe Übergangsregelungen in 99 (1) Satz 1 EEG- Entwurf) für Firmen < 10 GWh/a: es muss kein Zertifikat vorgelegt werden, es ist die Bescheinigung eins Zertifizierers erforderlich, dass ein Energiemanagementsystem nicht kurzfristig eingeführt werden konnte Firmen < 5 GWh/a: es ist ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung erforderlich (z.b. Zertifizierung nach ISO 16247) Stromkostenintensität für Firmen, die zu denen in der EEG-Novelle genannten Branchen gehören (siehe EEG Anlage 4 Liste 1 stromintensive Branchen): Begrenzungsjahr 2015: > 16 % ab Begrenzungsjahr 2016: > 17 % 11

15 EEG-Novelle: besondere Ausgleichsregelung ( 63 69): Voraussetzungen (2/2) Stromkostenintensität für handelsintensive Unternehmen (siehe EEG Anlage 4 Liste 2: Branchen mit einer Handelsintensität mit EU-Ausland > 4 %): > 20% Stromkostenintensität = Verhältnis Stromkosten zu Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (Steuern und Subventionen werden berücksichtigt)* Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung darf kein Abzug der Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse erfolgen. Kosten für Werkverträge dürfen weiterhin berücksichtigt werden *: Definition des Stat. Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007; siehe auch Homepage des BAFA: Ausgleichsregelung 12

16 EEG-Novelle: besondere Ausgleichsregelung ( 63 69): Begrenzung der EEG-Umlage Begrenzung der EEG-Umlage für privilegierte Kunden: Bis 1 GWh/a: allgemeine Umlage > 1 GWh/a: 15 % der allgemeinen Umlage Obergrenze der Belastung: 4 % der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität)* < 20 % (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) Obergrenze der Belastung: 0,5 % der Bruttowertschöpfung bei einer Stromkostenintensität)* > 20 % (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) Mindestumlage: 0,1 ct/kwh (0,05 ct/kwh für die Branchen nach WZ-Kennzeichen 2442 bis 2444: Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, Blei, Zink, Zinn und Kupfer) Abweichende Regelungen für Schienenbahnen Ziel der Bundesregierung: Begrenzung der Entlastung auf 5 Mrd.! )*: Stromkosten dividiert durch die Bruttowertschöpfung 13

17 Agenda Energiewende aus Sicht der EnBW Strompreis, Steuern und Abgaben Die EEG-Novelle 2014 Fazit 14

18 Fazit Grundlegende EEG-Reform hat heute (noch) nicht stattgefunden; Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit auch der Netzausbaubedarf bleibt ambitioniert (Presse)öffentliche Wahrnehmung der bisherigen EEG-Novelle: Industrie und Energieversorger sind Gewinner, private Haushalte/Verbraucher Verlierer Gestufte Mindestumlage für neue Eigenerzeugungsanlagen größer 10 kw bedroht den Markt für Anlagen im mittleren und höheren Leistungsbereich -> Bundesregierung hat bereits angekündigt mit Novelle KWK-G gegenzusteuern Grundsatzfragen der Systemintegration und transformation (Ausschreibungen, Kapazitätsmechanismen) sind den kommenden Reformschritten 2016/2017 vorbehalten EEG-Umlage bleibt in den nächsten zwei, drei Jahren annähernd stabil, sodass die Politik Zeit gewinnt um Grundsatzfragen zu erörtern und zu entscheiden 15

19 Kontakt Wirtschaft & Politik, Nachhaltigkeit EnBW C-WH Matthias Riebel Schiffbauerdamm Berlin m.riebel@enbw.com

20 Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2013 Brutto-Stromerzeugung in Deutschland 2013: 629 Mrd. kwh* 17

21 EEG-Umlage 2014 nach Energieträgern in ct./kwh 0,02 0,58 0,51 Solar Wind Biomass, Wasser, Rest Unterdeckung Vorjahr 1,45 2,88 Liquiditätsreserve Sonstiges 0,8 = 6,24 ct./kwh Quelle:

22 Aufkommen der EEG-Umlage 2014: Wer trägt das EEG? Von den Verbrauchern zu tragende Kosten für das EEG 2014: 23,6 Mrd. Industrie, GHD, Verkehr, Landwirtschaft: 12,5 Mrd. Industrie: 7,4 Mrd. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 4,5 Mrd. 23,6 Mrd. Private Haushalte: 8,3 Mrd. Öffentliche Einrichtung: 2,8 Mrd. Verkehr: 0,1 Mrd. Landwirtschaft: 0,5 Mrd. Quelle: BDEW 19

23 Update EEG 2014 Gesetzliche Änderungen sowie Schlussfolgerungen & Empfehlungen für die Unternehmen WP/StB Dipl.-Kfm. Mario Reinhardt RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG 11. August Sachsenmetall

24 Inhalt 2 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten 2. Übergangsregelungen 3. Prüfung / Bescheinigung Antragsjahr Mitwirkungspflichten und Rechte des BAFA 5. Beihilfeprüfverfahren EEG 2012

25 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten 3

26 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (I) 4 Antragsjahr 2014 Basis für die Antragsstellung nach 64 Abs. 1 EEG 2014 ist das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Nachweisjahr 2013 Antragsstellung muss jährlich bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erfolgen bis 30. September ( 103 Abs. 1 Nr. 5 EEG 2014) Begrenzungszeitraum der Entlastung für das Kalenderjahr Begrenzungsjahr 2015 In Anlehnung an BAFA & BMU

27 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (II) 5 Anforderung gemäß des 64 Abs. 1 EEG 2014 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr: verbrauchter Strom an einer Abnahmestelle > 1 Gigawattstunde (GWh) Unternehmen betreibt zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem mit Eintragung im EMAS-Register oder DIN EN ISO Unternehmen mit einem Stromverbrauch < 5 GWh betreibt ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach 3 Spitzenausgleich-/ Effizienzsystemverordnung Unternehmen ist einer Branche in Anlage 4 zugeordnet: Liste 1 Liste 2 Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung mindestens 16 % - für % - für %

28 2. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (III) 6 Entlastung nach 64 Abs. 2 EEG 2014 Bis 1 GWh keine Begrenzung Selbstbehalt > 1 GWh 15 % der ermittelten EEG-Umlage begrenzt auf: 0,5 % der Bruttowertschöpfung bei Stromintensität 20 % 4,0 % der Bruttowertschöpfung bei Stromintensität < 20 % oberer Deckel EEG 2012 EEG 2014 Nur soweit die gezahlte EEG- Umlage 0,1 Cent/KWh* unterer Deckel 10 % % 8 % * Für die Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium, Blei, Zink, Zinn und Kupfer (laufenden Nummer 130, 131, 132 der Anlage 4/ WZ 2008 Code: ) gilt eine Begrenzung auf 0,05 Cent/KWh

29 2. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (IV) 7 Abnahmestelle = die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen, die sich auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden Einschließlich Eigenversorgungsanlagen Eigenversorgungsanlagen müssen über eigene Stromzähler verfügen Bruttowertschöpfung nach Definition des statistischen Bundesamtes Fachserie 4, Reihe 4.3 Ohne Abzug der Personalkosten für Leiharbeiter Wirkungen von vorangegangenen Begrenzungsentscheidungen bleiben außer Betracht Stromkostenintensität = Verhältnis der Stromkosten zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Einschließlich der Stromkosten für nach 61 umlagepflichtigen selbst verbrauchten Strommengen Stromkosten = arithmetischen Mittel des Stromverbrauchs in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder dem standardisierten Stromverbrauchs mit dem durchschnittlichen Strompreis für Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen Wirkungen von vorangegangenen Begrenzungsentscheidungen bleiben außer Betracht

30 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (V) 8 Nachweis gemäß 64 Abs. 3 EEG 2014 Stromrechnungen für letztes Geschäftsjahr Angabe der erzeugten, verbrauchten, weitergeleiteten, gelieferten Strommengen der letzten drei Geschäftsjahre Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers auf Basis der letzten drei HGB Jahresabschlüsse mit: Angaben zu Betriebszweck und Betriebstätigkeit des Unternehmens Angaben zu gelieferten oder selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strommengen inkl. zu zahlende EEG-Umlage ohne Begrenzung Sämtliche Bestandteile der Bruttowertschöpfung Nachweis über Klassifizierung des Unternehmens in die entsprechenden Listen aus Anlage 4 Für die Zuordnung eines Unternehmens zu den Branchen nach Anlage 4 ist der Zeitpunkt am Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs maßgeblich. ( 64 Abs. 7 EEG 2014) Gültiges DIN EN ISA Zertifkat /Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid EMAS- Registrierung oder Nachweis gemäß Spitzenausgleichseffizienzverordnung

31 1. Änderung der Entlastungsmöglichkeiten (VI) 9 Anlage 4 enthält alle Stromkosten- oder handelsintensive Branchen aus den Abschnitten B und C außer: Braunkohlebergbau (WZ Code ) Torfgewinnung (892) Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (900) Herstellung von Speiseeis (1052) Herstellung von Backwaren (1071) Veredelung von Textilien und Bekleidung (1330) Drucken von Zeitungen und anderen Dingen (Bücher, Kataloge, Prospekte ) (1811/1812) Binden von Druckerzeugnissen und damit Verbundene Dienstleistungen (1814) Herstellen von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau (2361) Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) (2363) Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) (2364) Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh-, und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen (2550) Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung, Mechanik (Bohren, Drehen, Fräsen ) (2560) Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (3300) Aus Abschnitt E ist nur das Rückgewinnen sortierter Werkstoffe in Anlage 4 enthalten

32 2. Übergangsregelungen 10

33 2. Übergangsregelungen (I) 11 Übergangsregelungen 103 Abs. 1 EEG 2014 für das Begrenzungsjahr 2015 Für das Antragsjahr 2015 besteht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 GWh die Möglichkeit nachzuweisen, dass es innerhalb der Antragsfrist nicht in der Lage war eine gültige Bescheinigung über das Bestehen eines Energiemanagementsystems ( 64 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014) zu erlangen. Zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung kann neben dem in 64 Abs. 2 Nr. 3 anzuwendenden arithmetischen Mittel der letzten drei Geschäftsjahre auch die Berechnung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres verwendet werden. Berechnung der Stromkostenintensität auf Basis der Stromkosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres Erleichterungen bzgl. des Erfordernisses des Vorhandenseins von eigene Stromzählern an allen Entnahmepunkten einschließlich Eigenversorgungsanlagen Einmalige Verlängerung der Ausschlussfrist bis 30. September 2014

34 2. Übergangsregelungen (II) 12 Übergangsregelungen 103 Abs. 2 EEG 2014 für das Begrenzungsjahr 2016 nur Berechnung der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre anstelle des arithmetischen Mittel der letzten drei Geschäftsjahre Berechnung der Stromkostenintensität auf Basis der Stromkosten der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre

35 2. Übergangsregelungen (III) 13 Übergangsregelung 103 Abs. 3 EEG 2014 Begrenzung auf maximal die doppelte EEG-Umlage in Cent je Kilowallstunde gegenüber dem Antragsjahr vorangegangenen Geschäftsjahr nach Maßgabe des für dieses Geschäftsjahr geltenden Begrenzungsbescheid nur für die begrenzten Abnahmestellen Voraussetzung ist ein für 2014 bestandskräftiger Begrenzungsbescheid Die Übergangsregelung gilt nur für die Geschäftsjahre 2015 bis Auslegung der einzubeziehenden Zahlung der EEG-Umlage am Ende bzw. Anfang eines Kalenderjahres zu zahlen war und auch tatsächlich gezahlt wurde Zahlung EEG-Umlage 2013 für Dezember 2013 im Januar Auslegung nach Gesetz im jeweils dem Antragsjahr vorrangegangenen Geschäftsjahr nach Maßgabe des für dieses Jahr geltenden Begrenzungsbescheides zu zahlen war. Auslegung durch IDW die im jeweils dem Antragsjahr vorrangegangenen Geschäftsjahr an den begrenzten Abnahmestellen des Unternehmens tatsächlich gezahlt wurde.

36 2. Übergangsregelungen (IV) Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr Kein Begrenzungsbescheid Kein Begrenzungsbescheid Begrenzungsbescheid Begrenzungsbescheid EEG-Umlage 500 TEUR EEG-Umlage TEUR EEG-Umlage 300 TEUR EEG-Umlage TEUR Regelung läuft in Einzelfällen ins Leere! Begrenzung nach 103 Abs. 3 Max TEUR Bei Umwandlung des Unternehmens, erlaubt 67 Abs.1 EEG 2014 die Übernahme der Daten für den Nachweis der Anspruchsvorrausetzungen, wenn die wirtschaftliche und organisatorische Einheit des Unternehmens nach Umwandlung noch nahezu vollständig erhalten ist. Bereits erteilte Begrenzungsbescheide können auf Antrag übernommen werden. Jede Umwandlung von begünstigten oder antragstellenden Unternehmen ist dem BAFA unverzüglich anzuzeigen

37 2. Übergangsregelungen (V) 15 Übergangsregelung 103 Abs. 4 EEG 2014 Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die über einen bestandskräftigen Begrenzungsbescheid für das Begrenzungsjahr 2014 verfügen und Die Voraussetzungen des 61 nicht erfüllen, weil sie keiner Branche nach Anlage 4 zugeordnet sind einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen sind, aber ihre Stromkostenintensität weniger als 16 % für das Begrenzungsjahr 2015 bzw. weniger als 17% für das Begrenzungsjahr 2016 beträgt oder einer Branche nach Liste 2 der Anlage 4 zuzuordnen sind, aber ihre Stromkostenintensität weniger als 20 % beträgt Stromkostenintensität im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 14% antragsgebunden Begrenzung der EEG-Umlage für den 1 GWh übersteigenden Teil auf 20% der 60 Abs. 1 ermittelten EEG-Umlage (zeitlich unbefristet)

38 3. Prüfung / Bescheinigung Antragsjahr

39 3. Prüfung / Bescheinigung Antragsjahr Wenn bereits ein Antrag nach EEG 2012 gestellt wurde, muss ein neuer Prüfungsauftrag für die Prüfung nach EEG 2014 erteilt werden. Jeder entdeckte Fehler ist zu korrigieren, auch wenn er unter der in 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2014 festgelegten Wesentlichkeitsgrenze von 5 % liegt. Nicht korrigierte Fehler in der Berechnung der Bruttowertschöpfung führen zur Einschränkung des Prüfungsurteils. Nicht prüfungspflichtige Jahresabschlüsse (von z.b. kleinen Kapitalgesellschaften, OHG, KG) müssen gemäß 64 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2014 nach vorgaben des HGB geprüft werden. (Vorbehaltsaufgabe) Prüfungsbericht und Testat erforderlich Erleichterungen nach 264 Abs. 3 und 4 sowie 264b HGB können nur in Anspruch genommen werden insoweit sie die Prüfung des Jahresabschlusses nicht betreffen. Erleichterungen bezüglich der Offenlegung bleiben dabei unberührt. In Fällen nicht geprüfter bzw. noch nicht abgeschlossener Prüfung des Jahresabschlusses zum Zeitpunkt der Bescheinigung ist folgender ergänzender Hinweis zu verwenden: Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Ermittlung der Bruttowertschöpfung für das Geschäftsjahr vom bis entgegen 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c EEG 2014 kein geprüfter Jahresabschluss zugrunde gelegt wurde

40 4. Mitwirkungspflichten und Rechte des BAFA 18

41 4. Mitwirkungspflichten und Rechte des BAFA 19 Mitwirkungspflichten gemäß 69 EEG 2014 Unternehmen, die besondere Ausgleichregelung in Anspruch nehmen, müssen dem BAFA zusätzliche Informationen für Evaluierungen zur Verfügung stellen: sämtliche von ihnen verbrauchte Strommengen (auch die nicht Bestandteil der Begrenzungsentscheidung sind) Auskunft über mögliche und umgesetzte effizienzsteigernden Maßnahmen, welche durch den Betrieb des Energiemanagementsystem aufgezeigt wurden. sämtliche Bestandteile der Stromkosten des Unternehmens zur Ermittlung durchschnittlicher Strompreise auf Verlangen weitere Auskünfte, welche für eine Evaluierung benötigt werden Rechte des BAFA gemäß 68 EEG 2014 Begrenzungsentscheidung ist auch für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung die Voraussetzungen nach 64 EEG 2014 nicht vorlagen BAFA darf innerhalb der Geschäftszeiten Unterlagen einsehen und prüfen sowie Geschäftsräume und Grundstücke betreten Es besteht ein Aussageverweigerungsrecht gemäß 383 Abs. 1 Nr. 1-3 ZPO.

42 5. Beihilfeprüfverfahren EEG

43 5. Beihilfeprüfverfahren 21 Ziel: Prüfung der Konformität des EEG mit dem europäischen Beihilferechtes Vergütungssystem des EEG (Einspeisevergütung und Marktprämien EEG) Umlagereduzierung für Grünstromprivileg sowie für energieintensive Unternehmen 39, 40, 41 EEG Ausgang: EU-Kommission bewertet die Rabatte auf EEG-Umlage als wettbewerbswidrig. Überprüfung der gewährten Rabatte in den Jahren 2013 / 2014 auf Grundlage des EEG 2014 Ca. 350 Unternehmen müssen mit Nachzahlungen von insgesamt 30 Mio. Euro für beide Jahre rechnen. Derzeit noch nicht klar welche Unternehmen es genau trifft. Es ist davon auszugehen, dass alle nach EEG 2014 berechtigten Unternehmen keine Rückzahlungen zu befürchten haben. Einwände gegen Grünstromprivileg wurden gegen Zahlung der BRD von 50 Mio. Euro fallen gelassen. Nach EEG 2014 wird Öko-Importstrom ab 2017 bis zur Höhe von 200 MW gefördert. Juristischer Klärung über Beihilfen (wenn auch genehmigt) dauert noch an.

44 Ihr Ansprechpartner 22 Mario Reinhardt Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Salary Partner Tätigkeitsschwerpunkte Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung Prüfungen nach EEG, KWKG Prüfungen nach 53 HGrG Sonderprüfungen Werthaltigkeitsbescheinigungen Fraud-Untersuchungen Interne Revision Vertiefte Branchenerfahrung Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau Bauindustrie Bergbau- und Baustoffindustrie Erneuerbare Energien Ver- und Entsorgung Verkehr Ausbildung Ausbildung zum Maschinenbauer Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Dresden Seit 2000 Steuerberater Seit 2002 Wirtschaftsprüfer Berufserfahrung Big-Four -Gesellschaften Seit 2002 Susat & Partner / RBS RoeverBroennerSusat Fremdsprachen Englisch T E m.reinhardt@rbs-partner.de

45 Standorte 23 Berlin Auguste-Viktoria-Straße Berlin T F Rankestraße Berlin T F Frankfurt am Main Gervinusstraße Frankfurt am Main T F Köln Aachener Straße Köln T F Nürnberg Längenstraße Nürnberg T F Dresden Postplatz Dresden T F Hamburg Domstraße Hamburg T F Leipzig Petersstraße Leipzig T F Potsdam Hebbelstraße Potsdam T F München Herzog-Heinrich-Straße München T F Greifswald Steinbeckerstraße Greifswald T F

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung 02. Juli 2014, IHK Hagen ewb Hillebrand energiewirtschaftliche Beratung Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Hillebrand MBA Kardinal-von-Galen-Str. 13

Mehr

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. Wesentliches Ziel der Novellierung war zum einen, den Kostenanstieg bei der Förderung erneuerbaren

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung

Besondere Ausgleichsregelung Besondere Ausgleichsregelung Gliederung 1. Ausgangslage 2. Kabinettsentwurf a. Antragsberechtigt b. Be- bzw. Entlastung c. Übergangsregelung d. Härtefallregelung e. Schienenbahnen 3. Berechnungsgrundlage

Mehr

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG Sebastian Franke, VCI Frankfurt Politische Rahmenbedingungen Energieeffizienz und EEG 2014 Sebastian Franke, VCI Frankfurt Agenda Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage Energiesteuer-Spitzenausgleich

Mehr

Hinweisblatt Einzelkaufleute

Hinweisblatt Einzelkaufleute Hinweisblatt Einzelkaufleute Nachträgliche Nachträgliche Antragstellung Antragstellung für für die die Begrenzungsjahre Begrenzungsjahre 2015, 2015, 2016 2016 und und 2017 2017 Fehler! Verweisquelle konnte

Mehr

Steuern und Abgaben auf Energieträger Möglichkeiten zur Entlastung und Nachweisführung

Steuern und Abgaben auf Energieträger Möglichkeiten zur Entlastung und Nachweisführung Steuern und Abgaben auf Energieträger Möglichkeiten zur Entlastung und Nachweisführung Nicolas Berger Inhaltsübersicht 2 1. Rechtliche Grundlagen 2. Nachweisführung zum Erhalt des Spitzenausgleichs 3.

Mehr

Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk

Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk www.pwc.de Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer WP Gerhard Denk Agenda 1. Grundlagen Besondere Ausgleichsregelung 2. Aufgaben der Wirtschaftsprüfer 3. Zusammenfassung

Mehr

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014. 01. August 2014

Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014. 01. August 2014 Grundlagen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2014 01. August 2014 1 Inhalt 2 1. EEG-Umlage und Begrenzung 2. Antragsberechtigte Unternehmen 3. Nachweis des Mindeststromverbrauchs 4. Bruttowertschöpfung

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 EEG 2014 - Überblick über die wesentlichen Neuregelungen Einführung Am 1. August 2014 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel

Mehr

BDEW-Strompreisanalyse August 2015

BDEW-Strompreisanalyse August 2015 BDEW- Haushalte und Industrie Berlin, 31. August 2015 www.bdew.de Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 %

Mehr

Kosten der Energiewende Entlastung stromintensiver Unternehmen

Kosten der Energiewende Entlastung stromintensiver Unternehmen Kosten der Energiewende Entlastung stromintensiver Unternehmen Klimakonferenz der IHK Schleswig- Holstein Flensburg, 31. Oktober 2013 Jakob Flechtner, DIHK Wachsende staatliche Belastungen Quelle: BDEW

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Berlin, 29. Oktober 2012 Weitere Umlagen

Mehr

Vorschläge zur Anpassung der Besonderen Ausgleichsregelung

Vorschläge zur Anpassung der Besonderen Ausgleichsregelung Stellungnahme der WirtschaftsVereinigung Metalle zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts

Mehr

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016

Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des

Mehr

Update Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern

Update Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern Update Energie Nr. 12 20. Oktober 2016 Am 18. Oktober 2016 ist das novellierte Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2017) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Diskussion

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft : gültig ab 01.01.2014 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung

Mehr

BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2012

BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2012 BDEW-Strompreisanalyse Oktober Haushalte und Industrie Berlin, 23. Oktober (Update 26.10.) www.bdew.de 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Steuern und Abgaben: Haushaltsstrom*

Mehr

vorläufige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017

vorläufige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 vorläufige Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem pro kw a Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2013 Anlage 3 a Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

vorläufige Netznutzungsentgelte Strom vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2017 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung

Mehr

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung

Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.05.2015 C(2015) 3472 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe Nr. SA.41381

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene

Mehr

Entgelte für Netznutzung gültig ab:

Entgelte für Netznutzung gültig ab: Die Entgelte für Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelte für Netznutzung Preisblatt 1 für Zählpunkte mit registrierender Leistungsmessung Netznutzungsentgelte

Mehr

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5 AGFW-Stellungnahme Zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Frankfurt am Main, 12.03.2014

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur A nderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wa rme-kopplung und zur Eigenversorgung

Referentenentwurf eines Gesetzes zur A nderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wa rme-kopplung und zur Eigenversorgung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat III B 2 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 4. Oktober 2016 524/617 Per E-Mail: buero-iiib2@bmwi.bund.de Referentenentwurf eines Gesetzes

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 17. September 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (NKR-Nr. 3425)

Mehr

Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 PKF FASSELT SCHLAGE Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014 Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beschlussempfehlung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Stand der EEG-Diskussion

Stand der EEG-Diskussion Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung,

Mehr

Betriebswirtin des Handwerks

Betriebswirtin des Handwerks Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise

Mehr

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagementoder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz ( 5 Abs. 4 i. V. m. 4 Abs. 4 SpaEfV) Unternehmensneugründung Jahr 1 ( 55 Abs. 6 EnergieStG

Mehr

Jahresleistungspreissystem

Jahresleistungspreissystem Preiskomponenten Der Netznutzungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu vergüten: Nutzung der Netzinfrastruktur, Erbringung von

Mehr

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015 Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit. Fernwärme

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit. Fernwärme STADTWERKE GmbH Allgemeine Preise für die Versorgung mit Fernwärme (Preisregelung CAL-Gas) der STADTWERKE ITZEHOE GmbH Gültig ab 01. Januar 2016 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Die ökonomischen Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Die ökonomischen Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien Leipziger Institut für Energie Werner Bohnenschäfer Energiekosten und -preisentwicklung Die ökonomischen Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien Eugen Haug / pixelio.de Rainer Sturm / pixelio.de

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < 2.500 h 2.500 h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Wie sieht das Hausstrommodell der SWM aus? Herbert Reiner SWM Versorgungs GmbH

Wie sieht das Hausstrommodell der SWM aus? Herbert Reiner SWM Versorgungs GmbH Wie sieht das Hausstrommodell der SWM aus? Herbert Reiner SWM Versorgungs GmbH Kurzporträt SWM SWM: Garant der kommunalen Daseinsvorsorge Einer der größten deutschen Energieversorger Eines der größten

Mehr

EEG-Novelle ein Überblick. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016

EEG-Novelle ein Überblick. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016 EEG-Novelle 2017 - ein Überblick Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 23. September 2016 Dr. Guido Wustlich Leiter des Referats Erneuerbare-Energien-Gesetz, übergreifendes Energierecht 16-09-20 Referent

Mehr

Eigenstromerzeugung. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

Eigenstromerzeugung. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen Eigenstromerzeugung Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare- Energien-Gesetz 2014 einschließlich der Regelungen zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2017 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzebene pro kw a Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Die neuen Konditionen des KWKG 2016

Die neuen Konditionen des KWKG 2016 Die neuen Konditionen des KWKG 2016 Das KWK-Gesetz 2016 Neue Regelungen für KWK-Anlagen Stand: 25. Februar 2016, Berlin Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Konditionen des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH. Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 21. Juli 2014, sowie der dazugehörigen Verordnungen

Mehr

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016

Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016 Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2016 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < 2500 2500 Leistungspreis Leistungspreis /kwa Ct/kWh /kwa Ct/kWh

Mehr

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05 RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht

Mehr

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3 Nach 20 Abs. 1 EnWG sind spätestens zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte durch die Netzbetreiber für das Folgejahr zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden

Mehr

Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität

Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Die nachfolgenden Preise für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der SWP Stadtwerke

Mehr

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4

Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Mainnetz GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

Aktuelles aus der Energiepolitik

Aktuelles aus der Energiepolitik Aktuelles aus der Energiepolitik 7. BDG-Umwelttag Stahl-Zentrum Düsseldorf, 27.09.2016 Dr. Christian Schimansky, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie - 1 - Zusammensetzung Strompreis Basis: Strompreisumfrage

Mehr

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer LAEvent #2 KWKG 2016 und EEG 2016 -Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Stuttgart, 21.04.2016 21.04.2016 Folie 1 Agenda Vorstellung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG)

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57

Mehr

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze

Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze Preisblatt für Netznutzungsentgelte 2015 einschließlich vorgelagerter Netze der (Netzbetreiber) Südring 1/3 59065 Hamm Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung, Preisbestandteile: Die Preisbestandteile

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

Ausschreibungen/Marktanalyse

Ausschreibungen/Marktanalyse Ausschreibungen/Marktanalyse Photovoltaik-Dachanlagen Berlin, 9.2.2015 Gliederung 1. Ausbaustand und Marktentwicklung bis 2014 2. EEG-Förderung und Stromgestehungskosten 3. Ausbauziele und Potenziale 4.

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Preisblätter Netznutzung Strom

Preisblätter Netznutzung Strom 1. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch- /Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h / a >= 2.500 h / a Leistungspreis [

Mehr

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS)

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) : gültig ab 01.01.2015 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung

Mehr

Das neue KWKG 2017 Änderungen für industriell genutzte KWK-Anlagen

Das neue KWKG 2017 Änderungen für industriell genutzte KWK-Anlagen ENERGY NEWS #28/2016 Das neue KWKG 2017 Änderungen für industriell genutzte KWK-Anlagen 3. November 2016 Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober 2016 den Entwurf für eine weitere Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-

Mehr

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits

Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits Stand: Juni 2015 ERDGAS.praxis Energiemanagementsysteme und -audits Einführung Gewerbliche Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch und damit die Kosten für Energie zu senken

Mehr

Energiemanagement, Energieaudit und. Optimierung des Ressourceneinsatzes und Zugang zu staatlichen Entlastungsleistungen

Energiemanagement, Energieaudit und. Optimierung des Ressourceneinsatzes und Zugang zu staatlichen Entlastungsleistungen Energiemanagement, Energieaudit und Alternatives System Optimierung des Ressourceneinsatzes und Zugang zu staatlichen Entlastungsleistungen Abk.-Verzeichnis: Alt. System Alternatives System i.s.v. 55 IV

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim

Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Die unter den nachfolgenden Punkten 1 und 2 aufgeführten Preise für die Netznutzung beinhalten die Kosten für die Netzinfrastruktur,

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

BDEW-Strompreisanalyse Mai 2013

BDEW-Strompreisanalyse Mai 2013 BDEW-Strompreisanalyse Mai Haushalte und Industrie Berlin, 27. Mai www.bdew.de 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Steuern und Abgaben: Haushaltsstrom* Entwicklung der

Mehr

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in

Mehr

Sämtliche in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

Sämtliche in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. RLM-1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2013 Sämtliche in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1. Netznutzungsentgelte

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB). EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Str. 1 27568 Bremerhaven EUROGATE Technical Services GmbH

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2013

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2013 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2013 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer Entnahmenetzebene

Mehr

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Das Preisblatt stellt gemäß 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2016 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung

Mehr

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3158 04. 03. 2013 Antrag der Abg. Ulrich Müller u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Auswirkungen

Mehr

Preisblatt für die Netznutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH

Preisblatt für die Netznutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung Netzentgelt Entnahmestelle LP [ /kw/a] Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a AP [Ct/kWh] LP [ /kw/a] AP [Ct/kWh] Umspannung HS/MS 8,10 1,60 42,85 0,21 Mittelspannung

Mehr

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.2015)

Mehr

EEG Zeitplan. Verabschiedung des EEG 2016 durch Bundestag + Bundesrat

EEG Zeitplan. Verabschiedung des EEG 2016 durch Bundestag + Bundesrat Entwicklung des EEG Inkrafttreten: 1.4.2000 Vorangetrieben durch: Hermann Scheer (SPD, ), Hans-Josef Fell (GRÜNE) Fassungen aus den Jahren 2000, 2004, 2009, 2012 (zweimal), 2014 und 2016 EEG 2000: EEG

Mehr

Ihr erster Ansprechpartner für Energie-Kosten-Einsparung

Ihr erster Ansprechpartner für Energie-Kosten-Einsparung Rückerstattung Stromsteuer (Testat) Ihr erster Ansprechpartner für Energie-Kosten-Einsparung Keil GmbH www.keil-group.de Seite 1 Rückerstattung der Stromsteuer Produzierende Unternehmen können die Stromsteuer

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach Vortrag im Rahmen der IVF Veranstaltung Energieeffizienz bei KMU am 09.07.2014 Eigner

Mehr