Sollten zum Lehrgangsbeginn Nachweise fehlen bzw. die Rechnung nicht beglichen sein, erfolgt der sofortige Ausschluss vom Lehrgang.

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1 für Lehrgänge das Bildungswerkes DLRG LV Anmeldung Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt über das Online-Portal des Bildungswerks. Die Gliederungen (namentlich der Technische Leiter Ausbildung) erhalten grundsätzlich eine Kopie der Anmeldung per Mail. Ist eine Gliederung mit der Anmeldung nicht einverstanden (z.b. keine aktuelle DLRG- Mitgliedschaft), so muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, der Anmeldung beim Bildungswerk schriftlich widersprechen. Nachmeldungen sind grundsätzlich zu vermeiden und bedürfen prinzipiell der Zustimmung des jeweiligen Veranstaltungsleiters (Zustimmung wird vom Bildungswerk eingeholt) und der Technischen Leitung. Zudem steigt der TN Beitrag um 25% an, um den Verwaltungsmehraufwand zu decken. Bei Anmeldungen von Minderjährigen muss innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung die Einverständniserklärung der Eltern (Siehe Vordruck im Downloadbereich) vorliegen. Liegt diese nicht vor, ist die Anmeldung unwirksam. Eine Teilnahme am Lehrgang ist dann ausgeschlossen. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldungen in Kopie beim Bildungswerk vorgelegt werden: Möglichkeiten der Zustellung: - per Mail: anmeldung.bildung@sachsen.dlrg.de - per Post: LV, Oehmestraße 1, Dresden - per Fax: 0351 / per Handyfoto: 0172 / Zum Lehrgang müssen die Originale mitgeführt werden und bei Bedarf dem Veranstaltungsleiter vorgelegt werden. Sollten Probleme beim Erfüllen einzelner Voraussetzungen bestehen, empfehlen wir Euch, mit Eurem jeweiligen Technischen Leiter Ausbildung der Gliederung zu sprechen. Sollten zum Lehrgangsbeginn Nachweise fehlen bzw. die Rechnung nicht beglichen sein, erfolgt der sofortige Ausschluss vom Lehrgang. Version: 1.0 ( ) Seite 1 von 5

2 Die Zustimmung / Befürwortung durch den TL oder eines Mitgliedes des 26 BGB-Vorstandes Eurer Gliederung muss mit Hilfe eines Anschreibens erfolgen. Das Anschreiben kann auch in Textform ( ) erfolgen. Fehlt es an einer Erklärung in der vorgenannten Form, wird auch nicht von einer Zustimmung in Folge der Übersendung der automatisch generierten Informationsmail ausgegangen. Teilnahmegebühr / Rechnung Für die Lehrgänge wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Der Teilnahmebeitrag wird nach dem Anmeldeschluss fällig. Dazu werden separate Rechnungen per Mail versandt. Um eine Zuordnung der Zahlbeträge zur gewährleisten, soll nur nach Übersendung der Rechnung und nicht bereits nach erfolgter Anmeldung gezahlt werden. Alle hier auf geführten en gelten für die Kameraden aus Sachsen sowie für unseren Partner- Württemberg. Für Kameraden, die nicht in einer Gliederung in Sachsen Mitglied sind oder nicht dem LV Württemberg angehören, wird ein Aufschlag von ca. 20% berechnet. Für die Teilnehmer, die keine DLRG Mitgliedschaft nachweisen können, wird ein Aufschlag von 100% berechnet. Zusage / Absage von Lehrgängen Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der (primären) Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer eine verbindliche Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Das DLRG Bildungswerk behält sich vor, Veranstaltungen auch in einem anderen als ausgeschrieben Lehrgangsort durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer gesondert informiert. Leistungen Die angegebenen Gebühren beinhalten die ausgeschriebene Verpflegungen (ohne Getränke) und Übernachtungen in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses. Lehrgangsgetränke sind nicht enthalten. Reisekosten werden nicht übernommen. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk / die Ortsgruppe zu richten. Für Teilnehmer, die während eines Lehrganges zu Hause schlafen und essen wollen, wird der Lehrgangsbeitrag nicht reduziert. Ein Versicherungsschutz durch die DLRG besteht nur bei aktueller DLRG Mitgliedschaft in einer Gliederung. Version: 1.0 ( ) Seite 2 von 5

3 Rücktritt Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich beim Bildungswerk vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang werden folgende fällig: Bis Meldeschluss Ab Meldeschluss bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn ab Lehrgangsbeginn Abmeldung durch einen nachgewiesenen Hinderungsgrund (z.b. ärztliches Attest) Schriftliche Abmeldung : 75% der : 100% der Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung Stornokosten: 100% der Sollte bereits der Teilnehmerbeitrag an den LV überwiesen worden sein, erfolgt eine Rückerstattung des zu viel entrichteten Rechnungsbetrages. Auf gesonderte Anforderung wird eine neue Rechnung ausgestellt. Sollte eine Überweisung bisher noch nicht erfolgt sein, wird der Teilnehmerbetrag unter Berücksichtigung der neu berechnet. Teilnahmebestätigung Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung. Damit wird nur eine Anwesenheit, nicht der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges bestätigt. Dies geschieht mit Hilfe der Ausbildungstätigkeitsnachweise (ATN). Diese Urkunden werden an Euch ausgehändigt, wenn der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde, der Teilnehmerbeitrag überwiesen wurde und die sonstigen Voraussetzungen für die jeweilige ATN nachgewiesen wurden. Auf besondere Nachfrage durch die Technische Leitung der Gliederungen, erhalten diese eine Kopie der ATN / Urkunde. Version: 1.0 ( ) Seite 3 von 5

4 Allgemeines Sollten Diskrepanzen zwischen den Informationen vom Lehrgangsheft bzw. anderen (Print-)Medien und zum Online-Portal bestehen, gelten die Informationen des Online-Portals. Zudem empfehlen, eine Nachfrage Eurerseits beim Bildungswerk. Nach Erscheinen des Bildungsprogramms Ende des Vorjahres, wird dieses nicht weiter aktualisiert. Der Fokus liegt somit vollständig auf dem Online-Portal, worüber auch die Anmeldung erfolgen muss. Bildrechte & Datenweitergabe Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer eine Foto- und Filmerlaubnis. Diese bezieht sich auf alle Bild- und Tonaufnahmen, die während des Lehrganges gemacht werden. Der Teilnehmer erteilt die Zustimmung zur Verwendung des gewonnen Materials für verbandsinterne Zwecke, insbesondere bei Darstellungen der Lehrgänge mit Bild und Ton. Hierzu gehört auch die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Homepage des LV der DLRG. Für die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial an die freie Presse oder sonstige Medien, wird eine gesonderte Genehmigung seitens des Fotografen sowie des LV Sachsen eingeholt. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer hier aufgeführte Bestimmungen und die ausgeschriebenen. Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass seine Daten auf der Datenbank des Bildungswerkes gespeichert werden und für die Arbeit der DLRG genutzt werden können. Jeder Teilnehmer eines Lehrganges des Bildungswerkes erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Lehrgangsangebote und für ihn individuell erstellte Lehrgangsvorschläge (z.b. für termingerechte Fortbildungen) per Mail zugesendet werden. Zudem ist jeder Teilnehmer angehalten, seine Freigabe für die Erstellung von Fahrgemeinschaften zu erteilen. Bei fehlender Zustimmung werden nur der Name und die Gliederung des Kameraden auf der Liste zur Bildung von Fahrgemeinschaften aufgeführt. Auf Anfrage Eurer Heimat-Gliederungen behalten wir uns das Recht vor, Informationen über euren erfolgreichen / nicht-erfolgreichen Lehrgangsabschluss, sowie auf der Urkunde enthaltenen Daten (Name, Geburtsdatum, Registrierungsnummer, Gültigkeitszeitraum, Prüfer, ausfertigende Stelle), weiterzugeben. Version: 1.0 ( ) Seite 4 von 5

5 Verhaltensregeln Ein Missachten dieser Regeln kann unter Umständen zum Lehrgangsausschluss führen. 1. Den Aufgaben und Aufträgen von Kursleiter und Dozent sowie Personal der jeweiligen Institution ist Folge zu leisten. 2. Auf Verschlafen und/oder Unpünktlichkeit wird keinerlei Rücksicht genommen. 3. Verpasste Unterrichtseinheiten müssen selbstständig vor- bzw. nachgearbeitet werden. 4. Die Hausordnung der jeweiligen Ausbildungsstätte/Institution ist einzuhalten. 5. Rauchen in Gebäuden und bei Arbeiten mit Rettungsgeräten/ Ausbildungsmaterialien aller Art ist untersagt. 6. Alkoholkonsum ist während der Ausbildung untersagt. 7. Illegale Drogen sind verboten. 8. Rassistisches Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit werden nicht toleriert. 9. Auftreten gegenüber Außenstehenden hat stets vorbildlich, höflich und kompetent zu sein. 10. Die Gruppenzugehörigkeit sollte durch entsprechende Einsatzkleidung oder ähnliches klar erkennbar sein. 11. Das Jugendschutzgesetz ist stets einzuhalten. Schlussbestimmungen Andere Bestimmungen als die hier aufgeführten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt. Version: 1.0 ( ) Seite 5 von 5

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