Nach bestätigter Anmeldung besteht kein Anspruch auf den Wechsel des in der Ferienmaßnahme vorgegeben Teilnahmezeitraumes oder des Standortes.

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1 1 Teilnahmebestätigung Die nach der Anmeldung (postalisch oder elektronisch) zugesandte Anmeldebestätigung gilt nicht als Platzzusage. Erst der erfolgreiche Einzug des Teilnahmebeitrages bzw. die vollständige Begleichung der Rechnungssumme gilt als Bestätigung des in der Anmeldung gewählten Platzes. 2 Einzug des Teilnahmebeitrages Der Teilnahmebeitrag wird nach der Anmeldung über das SEPA-Verfahren eingezogen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Rechnungsbetrag frühestens 2 Werktage nach Rechnungserstellung von dem von Ihnen angegebenen Konto eingezogen wird. In diesem Zusammenhang verzichten Sie ebenfalls ausdrücklich auf die Vorab-Anzeige (sog. Pre-Notification) von 14 Kalendertagen vor Einzug der Lastschrift. Falls ein Konto zum Zeitpunkt des Einzuges nicht die erforderliche Deckung aufweist, gehen die uns entstehenden Kosten inklusive uns entstandener Fremdkosten der Rücklastschrift in vollem Umfang zu Lasten des Zahlungspflichtigen und der Zahlungspflichtige. Anderweitige Zahlungsmodalitäten als der Bankeinzug sind nur nach Rücksprache möglich, es besteht kein Anspruch darauf. 3 Änderung von Anmeldungen Nach bestätigter Anmeldung besteht kein Anspruch auf den Wechsel des in der Ferienmaßnahme vorgegeben Teilnahmezeitraumes oder des Standortes. 4 Übertrag von Plätzen Die Übertragung von Plätzen auf andere Personen als in der Anmeldung angegeben ist nicht möglich. 5 Rücktritt Eine vollständige Rückerstattung der Kosten kann nur im Falle von Krankheitsgründen erfolgen. Hierzu ist ein ärztliches Attest erforderlich (Bescheinigung über Schulbesuchsunfähigkeit). Unabhängig davon: Bei Rücktritt bis einschließlich werden 15% des Teilnahmebeitrags, jedoch mindestens 8 1/5 unsere Steuernummer 045/255/8103/5

2 Verwaltungsgebühr fällig. Bei Abmeldungen, die ab dem eingehen, werden 50% der Kosten erstattet. Stichtag für die letztmalige Erstattungsmöglichkeit ist jeweils der Montag vor Beginn der Maßnahme, 12:00 Uhr, also eine Woche vor Beginn der Maßnahme. Sollte eine Abmeldung nach diesem Zeitpunkt eintreffen, wird eine Erstattung nicht mehr gewährt. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form, also postalisch, per Fax oder per , erfolgen. Rücktrittsdatum ist der Poststempel bzw. der Sendezeitpunkt des Faxes bzw. der . 6 Richtlinie bei Krankheit sowie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der TeilnehmerInnen Sollte im engeren Lebensumfeld einer/s TeilnehmerIn eine ansteckende Krankheit auftreten, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die/den TeilnehmerIn unverzüglich von der Teilnahme an der Maßnahme zurückzuhalten. Die Teilnahme ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr für andere TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen droht. behält sich vor, TeilnehmerInnen aus gesundheitlichen Gründen und nach eigenem Ermessen für eine bestimmte Zeit von der Maßnahme auszuschließen. Sollten TeilnehmerInnen keine eigene Sonnencreme dabei haben, behält sich vor, in diesem Fall im Sinne der Gesundheit der TeilnehmerInnen eigene Sonnencreme zum Schutz vor erhöhter Strahlung einzusetzen. 7 Abholung / Frühzeitiges Verlassen der Maßnahme Die Abholung von TeilnehmerInnen ist nur durch die Erziehungsberichtigten oder in der Anmeldung angegebene Personen gestattet. Bei Abholung durch eine andere Person, ist den MitarbeiterInnen vor Ort eine schriftliche Bestätigung vorzulegen. Die MitarbeiterInnen von entlassen alle TeilnehmerInnen erst nach Ende der in der Maßnahmenbeschreibung angegebenen Betreuungszeit. Soll ein/e TeilnehmerIn vorzeitig die Maßnahme verlassen, ist den MitarbeiterInnen vor Ort eine schriftliche Bestätigung vorzulegen. Wird ein/e TeilnehmerIn vor Ende der Betreuungszeit durch die Erziehungsberechtigten abgeholt, ist dies vor Verlassen des Standortes den MitarbeiterInnen vor Ort mitzuteilen. 2/5 unsere Steuernummer 045/255/8103/5

3 8 An- und Abreise Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die An- und Abreise der TeilnehmerInnen selbstständig und in Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 9 Ausflüge Die MitarbeiterInnen von sind berechtigt unter Beachtung aller gesetzlichen sowie internen Vorschriften mit TeilnehmerInnen jederzeit Ausflüge außerhalb des Standortes zu unternehmen. Die Wahl der Verkehrsmittel liegt bei den MitarbeiterInnen. Dies schließt Besuche im Schwimmbad ein, ebenfalls unter Einhaltung aller Bestimmungen sowie Beachtung der in der Anmeldung vorgenommenen Angaben zum Schwimmkönnen der TeilnehmerInnen. 10 Vorgehen bei Verhaltensauffälligkeiten Bei allen Maßnahmen wird von den TeilnehmerInnen soziales Verhalten, Rücksicht auf andere und Sorgfalt im Umgang mit fremdem Eigentum erwartet. Die TeilnehmerInnen werden durch Gespräche mit den MitarbeiterInnen dazu hingeführt. Gegebenenfalls werden auch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten geführt. Sollte trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen keine Verhaltensänderung erreicht werden, behält sich den Ausschluss von der Maßnahme vor. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei gewalttätigem Verhalten gegenüber TeilnehmerInnen oder MitarbeiterInnen behält sich den sofortigen Ausschluss von der Maßnahme vor. 11 Elektronische Geräte und Spielzeugwaffen Während der Betreuungszeit ist die Nutzung von elektronischen Geräten sowie Mobiltelefone nicht erlaubt. Wenn TeilnehmerInnen auf Wunsch der Eltern Mobiltelefone mitbringen, müssen diese während der Betreuungszeit ausgeschaltet sein und durch den oder die TeilnehmerIn verwahrt werden. übernimmt keine Haftung für die Geräte und kann keine sichere Verwahrung anbieten. Auch das Mitführen von Spielzeugwaffen u. Ä. ist nicht gestattet. 3/5 unsere Steuernummer 045/255/8103/5

4 12 TeilnehmerInnen mit Beeinträchtigung Wir handeln nach dem Grundsatz der Inklusion und versuchen, allen TeilnehmerInnen die Teilhabe an der Maßnahme zu ermöglichen. darf nach eigenem Ermessen den Bedarf einer zusätzlichen Betreuungskraft feststellen, dies wird den Erziehungsberechtigten vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt. Benötigt ein Kind eine zusätzliche Betreuungskraft fallen zusätzliche Kosten an. Ist bei der Anmeldung ein zusätzlicher Betreuungsbedarf angegeben, gilt die Anmeldung als Zusage zur Kostenübernahme seitens der Erziehungsberechtigten. Wird ein zusätzlicher Betreuungsbedarf durch festgestellt, werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert. Wird in diesem Fall einer Kostenübernahme durch die Erziehungsberechtigten nicht eingewilligt, räumt den Rücktritt von der Maßnahme ein. Die Kostenübernahme im Rahmen städtischer Maßnahmen ist immer an eine Einzelfallprüfung gebunden. 13 Fundsachen Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden gemäß 965 BGB unmittelbar nach Ende der Maßnahme an das zuständige Fundbüro übergeben. Fundsachen mit einem augenscheinlichen Wert von unter 10 werden i.d.r. nicht angenommen und können auch nicht von verwahrt werden. Für den Fall dass das zuständige Fundbüro die Annahme verweigert behalten wir uns vor die Fundstücke zu entsorgen. 14 Foto- und Filmmaterial Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten unwiderruflich zu, dass während der Maßnahme durch oder der Presse erstelltes Film- und Fotomaterial von Kaleidoskop e.v. sowie der Presse für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien verwendet werden darf, ohne dass es einer weiteren Einwilligung bedarf. 4/5 unsere Steuernummer 045/255/8103/5

5 15 Versicherung Mit Abbuchung des Teilnahmebeitrages sind die TeilnehmerInnen durch für die Dauer der Maßnahme unfallversichert. 16 Haftung übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände. Für Schäden, die durch TeilnehmerInnen entstehen, haften die Erziehungsberechtigten. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass unsere MitarbeiterInnen Wertgegenstände nicht verwahren können bzw. keinerlei Haftung für die Gegenstände übernommen werden kann. 17 Datenschutz verpflichtet sich, alle Teilnahmedaten nach den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung zu behandeln. Persönliche Daten werden nur dann weitergegeben, wenn dies für die Verwaltung von geförderten Teilnahmen oder zur Feststellung von Leistungsberechtigung notwendig ist. Gleichzeitig stimmen die Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung zu, dass Ihre Kontaktdaten von Kaleidoskop e.v. zur Kontaktaufnahme sowie zur Übermittlung von Informationen genutzt werden dürfen. 5/5 unsere Steuernummer 045/255/8103/5

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