1 Dauer, Gliederung und Beginn des Studiums

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1 SO BA/MA Studienordnung für das Fach Anglistik/Amerikanistik im Rahmen eines gestuften Bachelor of Artsund Master of Arts-Studiengangs (B.A./M.A.-Studiengangs) an der Ruhr-Universität Bochum Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW S. 38) hat die Ruhr-Universität Bochum die folgende Ordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis: 1 Dauer, Gliederung und Beginn des Studiums 2 Ziele des Studiums und Auslandsaufenthalt 3 Akademische Grade 4 Studienberatung 5 Lehrangebotsstruktur und Veranstaltungsformen 6 Inhalte und Aufbau des Studiums 7 Struktur der B.A.-Phase 8 Struktur der M.A.-Phase 9 Studienleistungen, studienbegleitende Prüfungsleistungen, B.A. und M.A.-Prüfung 10 Kreditpunkte und Kreditierung von Veranstaltungen 11 Übergangsbestimmungen 12 Geltungsbereich und Inkrafttreten Anhänge: - Modul-Liste - Empfehlungen für den Studienverlauf Abkürzungen: B.A. (Bachelor of Arts), CP (Kreditpunkte), FSA (Fremdsprachenausbildung), GPO (Gemeinsame Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum), M.A. (Master of Arts), SWS (Semesterwochenstunden) 1 Dauer, Gliederung und Beginn des Studiums (1) Das Studium des Faches Anglistik/Amerikanistik ist in eine B.A.- und eine nachfolgende M.A.-Phase unterteilt und sieht einschließlich der Prüfungen insgesamt eine Regelstudienzeit von zehn Semestern vor. (2) Von diesen zehn Semestern entfallen sechs Semester auf die B.A.-Phase und vier Semester auf die M.A.-Phase. (3) Die B.A.-Phase ist wiederum in eine Grundlagenphase (1. und 2. Sem.) und eine Aufbauphase ( Sem.) unterteilt. (4) Das Studienangebot der Anglistik/Amerikanistik in der B.A.- und M.A.-Phase ist in mehrere Lehrveranstaltungen umfassende Studieneinheiten, sogenannte Module, gegliedert (vgl. 5). Kreditpunkte (vgl. 10) werden i.d.r. nur für vollständig absolvierte Module vergeben. Da für die Zulassung zur B.A.- und M.A.-Prüfung das Erreichen einer Mindestanzahl an Kreditpunkten ausschlaggebend ist (vgl. 9 Abs. (7) und (8)), stellen die im folgenden aufgeführten Studienvolumina in SWS nur Richtwerte dar. (5) Das Studium im Fach Anglistik/Amerikanistik umfasst in der B.A.-Phase etwa 43 SWS. Ergänzt wird dieses Studienvolumen durch etwa 45 SWS in einem zweiten Fach und etwa 30 SWS im Optionalbereich (vgl. GPO 5). (6) In der M.A.-Phase wird das Studium wahlweise in einem zuvor studierten Fach (1-Fach-Studium) oder in beiden zuvor studierten Fächern (2-Fach-Studium) fortgesetzt. Für den Abschluss der M.A.-Phase sind im 1-Fach-Studium etwa 46 SWS nachzuweisen, von denen etwa 8 SWS aus dem Ergänzungsbereich (vgl. GPO 7) stammen. Im 2-Fach-Studium sind etwa 22 SWS nachzuweisen. (7) Für das B.A.-Studium der Anglistik/Amerikanistik werden Englisch auf dem Referenzniveau B2 vor Beginn des Studiums und das Latinum oder entsprechende Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 vorausgesetzt. In Ausnahmefällen kann der Nachweis einer weiteren Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 bis zum Abschluss der Basismodule nachgeholt werden. Wird der Abschluss M.Ed. angestrebt, ist das Latinum als Voraussetzung für die Anerkennung des M.Ed. als Staatsexamen dringend zu empfehlen. Für das M.A.-Studium der Anglistik/Amerikanistik (M.A.) bzw. Englisch (M.Ed.) werden Englisch auf dem Referenzniveau C1 und das Latinum oder entsprechende Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 vorausgesetzt. In Ausnahmefällen kann der Nachweis einer weiteren Fremdsprache auf dem Referenzniveau B1 bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgeholt werden. Wird der Abschluss M.Ed. angestrebt, ist das Latinum als Voraussetzung für die Anerkennung des M.Ed. als Staatsexamen dringend zu empfehlen.

2 (8) Die Aufnahme des Studiums zum Wintersemester wird empfohlen. 2 Ziele des Studiums und Auslandsaufenthalt (1) Das Studium soll in der B.A.-Phase zur wissenschaftlich fundierten Einsicht in Sprache, Literatur und Kultur Großbritanniens, der USA und/oder in begrenztem Umfang auch anderer englischsprachiger Länder führen. Das Studium soll zugleich zur aktiven Beherrschung der englischen Gegenwartssprache in Wort und Schrift sowie zur Fähigkeit führen, Varietäten des Englischen zu verstehen. Dabei wird das Studium deutlich auf Berufsfelder und gesellschaftliche Anwendungsbereiche hin orientiert. Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und deren Transfer befähigt werden. Vermittelt werden sollen ebenfalls überfachliche Qualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit oder Argumentations- und Kooperationskompetenz. (2) Ein Aufenthalt im englischsprechenden Ausland von mindestens sechs Wochen Dauer ist ein verpflichtender Bestandteil des B.A.-Studiums. Er wird mit sechs Kreditpunkten kreditiert. Dieser Auslandsaufenthalt dient der Vertiefung fachlicher, sprachlicher und kulturbezogener Kenntnisse. Die Anerkennung nehmen die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater vor. (3) In der M.A.-Phase werden die zuvor erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten mit wissenschaftlicher Zielsetzung erweitert, vertieft und professionalisiert. Die Schwerpunktbildung auf einen der Teilbereiche des Faches ist möglich. Das M.A.-Studium der Anglistik/Amerikanistik führt an den aktuellen Stand der anglistisch/amerikanistischen Forschung heran und vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und methodischen Kompetenzen, um an der Forschungsdiskussion teilhaben zu können. Das Studium befähigt zur selbständigen Vermittlung linguistischer, literaturwissenschaftlicher, kulturbezogener bzw. fachsprachlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden. 3 Akademische Grade (1) Studierenden wird bei erfolgreichem Abschluß der B.A.-Phase von der Fakultät für Philologie der akademische Grad»Bachelor of Arts«verliehen. (2) Studierenden wird bei erfolgreichem Abschluß der M.A.-Phase von der Fakultät für Philologie der akademische Grad»Master of Arts«verliehen. 4 Studienberatung (1) In allen Fragen des Studiums der Anglistik/Amerikanistik beraten generell alle hauptamtlich Lehrenden des Englischen Seminars. Insbesondere stehen dafür die im Vorlesungsverzeichnis als Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ausgewiesenen Lehrenden zur Verfügung. (2) Vor dem Eintritt in die M.A.-Phase ist für alle Studierenden eine Beratung obligatorisch. Diese obligatorische Beratung erfolgt durch die Prüfungsberechtigten und die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Über die Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. (3) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Studienbüro der Ruhr-Universität-Bochum an. Sie steht u.a. bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch als psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. 5 Lehrangebotsstruktur und Veranstaltungsformen (1) Die Lehrangebote und einzelnen Veranstaltungen sind zu Studieneinheiten, sogenannten Modulen, zusammengefasst, die der inhaltlichen Strukturierung und Transparenz des Studiums dienen. Ein Modul umfasst im Fach Anglistik/Amerikanistik thematisch aufeinander bezogene Einzelveranstaltungen und erstreckt sich i.d.r. über zwei Semester. Die Zuordnung von Modulen, Veranstaltungen und Veranstaltungsformen ist für die einzelnen Studienabschnitte gesondert geregelt (B.A.-Phase: 7; M.A.-Phase: 8). Die Beschreibungen der regelmäßig angebotenen Module sowie ihre jeweilige Zusammensetzung aus Einzelveranstaltungen werden vom Englischen Seminar in geeigneter Form bekanntgegeben. (2) Veranstaltungsformen sind Vorlesungen, Grundkurse, Übungen und Seminare. Vorlesungen geben in der Regel einen Überblick über bestimmte Themen, Epochen, Bereiche oder Teilgebiete des Fachs. Sie stehen grundsätzlich Hörern aller Semester offen. Grundkurse sind zweisemestrige Veranstaltungen zur Einführung in die Begriffe und Methoden der Bereiche Sprachwissenschaft (Linguistik) und Literaturwissenschaft. Sie führen auch in wissenschaftliche Grundtechniken wie das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten, Bibliographieren, Zitieren oder Protokollieren ein. Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen wissenschaftliches Arbeiten an einem eng begrenzten Gegenstand eingeübt wird. Dabei wird das in den Grundkursen vermittelte Wissen vorausgesetzt. Übungen dienen der Vertiefung von Fachkenntnissen und dem Erwerb fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten anhand exemplarischer Themen.

3 Examens-Module sollen die besondere Vorbereitung auf Fachprüfungselemente der M.A.-Phase ermöglichen, indem sie Prüfungsanforderungen und -formen erörtern und Prüfungssituationen simulieren. (3) Vor Beginn der Lehrveranstaltungen veröffentlicht das Englische Seminar frühzeitig genaue Angaben über den geplanten Verlauf, die Lernziele und die Gegenstände der jeweiligen Veranstaltung und über die genaue Ziel- und Zusammensetzung der Module. Die Ankündigungen werden den Studierenden in Form eines institutseigenen kommentierten Vorlesungsverzeichnisses zugänglich gemacht. (4) Das Englische Seminar stellt ein Lehrangebot sicher, das den Anforderungen dieser Studienordnung entspricht. 6 Inhalte und Aufbau des Studiums (1) In der B.A.-Phase sind entsprechend deren Gliederung (vgl. 1 (3)) zwei Typen von Modulen zu unterscheiden: - Basis-Module (Linguistik, Literaturwissenschaft, Sprachpraxis), die über zwei Semester im Umfang von je 6-8 SWS studiert werden. - Aufbau-Module im Umfang von 6 SWS, die sich i.d.r. auf zwei Semester erstrecken. Voraussetzung für den Besuch von Aufbaumodulen ist der erfolgreiche Abschluss von mindestens zwei Basismodulen. Die Aufbau-Module Linguistik und Literaturwissenschaft setzen den erfolgreichen Besuch des entsprechenden Basis-Moduls voraus. (2) In der M.A.-Phase werden M.A.-Module im Umfang von i.d. R. vier SWS, die sich über ein oder zwei Semester erstrecken, sowie ein Examensmodul studiert. Im 1-Fach-Studium werden neben fachspezifischen modulgebundenen Lehrveranstaltungen acht SWS im Ergänzungsbereich in frei wählbaren fachbezogenen oder fachübergreifenden Veranstaltungen studiert. (3) Im Fach Anglistik/Amerikanistik werden i.d.r. folgende Module angeboten: B.A.-Phase: Basismodule: Linguistik Literaturwissenschaft Fremdsprachenausbildung Aufbau-Module: Englische Literatur bis 1700 Englische Literatur nach 1700 Amerikanische Literatur Linguistik Cultural Studies GB Cultural Studies USA Fachsprachen Fremdsprachenausbildung M.A.-Phase: M.A.-Module: Linguistik Sprachgebrauch Linguistik Sprachsystem Linguistik - Forschung Englische Literatur bis 1700 Englische Literatur nach 1700 Englische Literatur - Forschung Amerikanische Literatur Amerikanistik Forschung Cultural Studies GB Cultural Studies USA Cultural Studies Forschung Fachsprachen [läuft SS 2009 aus] Fremdsprachenausbildung Examens-Modul 7 Struktur der B.A.-Phase (1) Grundlagenphase: Obligatorisch für alle Studierenden ist die erfolgreiche Teilnahme an den drei Basis-Modulen des ersten Studienjahres: Linguistik, Literaturwissenschaft und Fremdsprachenausbildung. Für ein ordnungsgemäßes Studium müssen alle drei Basis-Module erfolgreich absolviert werden (vgl. 9 (4)). (2) In der Aufbauphase des B.A.-Studiums ( Semester) müssen die Studierenden vier Aufbau-Module erfolgreich absolvieren und zwar drei unterschiedliche aus den Bereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies und

4 Fachsprachen. Das vierte Modul kann aus den Bereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies, Fachsprachen oder Fremdsprachenausbildung gewählt werden. Voraussetzung für den Besuch von Aufbaumodulen ist der erfolgreiche Abschluß von mindestens zwei Basismodulen. Die Aufbau-Module Linguistik und Literaturwissenschaft setzen den erfolgreichen Besuch des entsprechenden Basis-Moduls voraus. Aufbau-Module bestehen in der Regel aus einer ein Überblickswissen vermittelnden Vorlesung, einem vertiefenden Seminar und einer bereichsergänzenden Übung. Dabei ist zu beachten, dass nach Wahl in zwei der insgesamt vier Aufbau-Module der erfolgreiche Besuch einer Veranstaltung der Fremdsprachenausbildung nachzuweisen ist. 8 Struktur der M.A.-Phase (1) In der M.A.-Phase findet eine Vertiefung in unterschiedlichen Gebieten des Fachs oder eine Spezialisierung auf einen der Schwerpunktbereiche in Anglistik/Amerikanistik statt: Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies oder Fachsprachen. Gemäß 1 (6) ist ein 1-Fach- oder ein 2-Fach-Studium möglich. (2) Das 1-Fach-Studium umfasst in der Regel neun M.A.-Module (i.d.r. bestehend aus Seminar und Vorlesung bzw. Übung) mit je vier SWS aus den Schwerpunktbereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies oder Fachsprachen und ein Examensmodul mit zwei SWS. Im Sinne einer Schwerpunktbildung sind mindestens zwei Module aus dem Schwerpunkt, mindestens ein Modul ist außerhalb des Schwerpunktes zu wählen, dabei kann auch ein Modul der Fremdsprachenausbildung gewählt werden, dessen Besuch ausdrücklich empfohlen wird. Darüber hinaus sind im Ergänzungsbereich 13 Kreditpunkte in frei wählbaren interdisziplinären und/oder fachbezogenen Modulen zu erwerben. (3) Das 2-Fach-Studium umfasst in der Regel fünf MA-Module (i.d.r. bestehend aus Seminar und Vorlesung bzw. Übung) aus den Schwerpunktbereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies oder Fachsprachen und ein Examensmodul. Im Sinne einer Schwerpunktbildung sind mindestens zwei Module aus dem Schwerpunkt, mindestens ein Modul ist außerhalb des Schwerpunkts zu wählen, dabei kann auch ein Sprachpraxis-Modul, dessen Besuch nachdrücklich empfohlen wird, gewählt werden. 9 Studienleistungen, studienbegleitende Prüfungsleistungen, B.A. und M.A.-Prüfung (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul wird unter Angabe der erreichten Kreditpunktzahl (vgl. 10) nach Maßgabe der in der Modulbeschreibung (vgl. 5 (1)) geforderten Studienleistungen bescheinigt. Sie setzt den erfolgreichen Besuch aller Modulteile voraus. Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung und Kreditierung geben die Lehrenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt (vgl. 5 (4)). (2) Die Modulnoten ergeben sich aus dem nach der Kreditpunktzahl gewichtetem Mittel der Einzelnoten ( vgl. 10). (3) Benotungen erfolgen durch die Noten sehr gut (1,0), gut (2,0), befriedigend (3,0), ausreichend (4,0) und nicht ausreichend (5,0). Notentendenzen können durch Erniedrigung bzw. Erhöhung um 0,3 angezeigt werden, wobei die Noten 0,7 sowie 4,3, 4,7 und 5,3 ausgeschlossen sind. (4) Wiederholung von nichtbestandenen Modulteilleistungen und Modulen: Bei nichtbestandenen Modulteilleistungen sind diese spätestens bis zum Beginn der folgenden Vorlesungszeit zu erbringen. Bei erneutem Nichtbestehen eines Basis-Modulteils muss die betreffende Veranstaltung wiederholt werden. Wird die betreffende Veranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen, gilt dieses Modulteil und damit das Modul als endgültig nicht bestanden. Das Basis-Modul muß in diesem Fall wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen eines Teils der Aufbau- oder M.A.-Module muss eine Veranstaltung des betreffenden Typs aus demselben Modulbereich besucht und bestanden werden. Bei dreifachem Nichtbestehen muß das Modul als Ganzes wiederholt bzw. durch ein anderes ersetzt werden. (5) B.A.-Phase: In den drei Basis-Modulen werden mindestens 50% der Studienleistungen in zentralen Prüfungen, der Rest durch punktuelle Leistungen erbracht. Studienleistungen in den Veranstaltungen der Aufbau-Module: Für die Vorlesung ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme ein Test zu erbringen. Für das Seminar ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme entweder eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Seminarvortrag oder eine mündliche Prüfung oder eine Kombination daraus zu erbringen. Für die Übung ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme entweder ein Kurzreferat, ein Test, ein Thesenpapier oder ein Seminarvortrag oder eine Kombination daraus zu erbringen. Prüfungsrelevante Aufbau-Module: In die B.A.-Note werden im Sinne studienbegleitender Prüfungen die Noten zweier unterschiedlicher prüfungsrelevanter Aufbau- Module aus den Bereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies oder Fachsprachen in die Fachnote einbezogen (vgl. 14).

5 (6) M.A.-Phase: Studienleistungen in den Veranstaltungen der M.A.-Module: Für die Vorlesung ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme ein Test oder eine mündliche Prüfung zu erbringen. Für das Seminar ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme entweder eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Seminarvortrag oder eine mündliche Prüfung oder eine Kombination daraus zu erbringen. Für die Übung ist nach Festlegung der Lehrenden neben regelmäßiger Teilnahme entweder ein Kurzreferat, ein Test, ein Thesenpapier oder ein Seminarvortrag oder eine Kombination daraus zu erbringen. Für das Examens-Modul ist eine erfolgreiche Teilnahme nach Festlegung der Lehrenden obligatorisch. Prüfungsrelevante M.A-Module: In die Prüfungsleistungen werden im Sinne studienbegleitender Prüfungen beim 1-Fach-Studium die Noten zweier prüfungsrelevanter M.A.-Module, beim 2-Fach-Studium die Note eines prüfungsrelevanten M.A.-Moduls aus den Bereichen Linguistik, Literaturwissenschaft, Cultural Studies oder Fachsprachen in die Fachnote einbezogen. Prüfungsrelevante M.A.-Module werden im Seminarinternen Vorlesungsverzeichnis kenntlich gemacht. (7) B.A.-Prüfung Die B.A.-Prüfung besteht aus einer B.A.-Arbeit im Fach der Wahl und aus einer mündlichen Prüfung von je 30 Minuten Dauer in den beiden Fächern. Die Zulassung zu einer Fachprüfung im Fach Anglistik/Amerikanistik setzt voraus, daß in diesem Fach mindestens 45 CP erreicht und 1 Prüfungsrelevantes Modul erfolgreich abgeschlossen sowie mindestens 20 CP im Optionalbereich erreicht worden sind. Die Bearbeitungszeit für die B.A.-Arbeit beträgt sechs Wochen. Die B.A.-Arbeit im Fach Anglistik/Amerikanistik kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden. Die mündliche B.A.-Prüfung Anglistik/Amerikanistik dauert 30 Minuten und wird zu mindestens 50% in englischer Sprache durchgeführt. Bei der Bildung der Fachnote für das Fach Anglistik/Amerikanistik wird die mündliche Fachprüfung mit 50% und die beiden prüfungsrelevanten Aufbau-Module mit jeweils 25% gewichtet. Die B.A.-Gesamtnote setzt sich aus der B.A.-Arbeit mit 15%, den Fachnoten mit jeweils 35% und dem prüfungsrelevanten Modul des Optionalbereichs mit 15% zusammen. (8) M.A.-Prüfung Die Zulassung zur M.A.-Prüfung setzt im 1-Fach-Studium den Nachweis von mindestens 70 CP im Prüfungsfach, im 2-Fach- Studium den Nachweis von mindestens 35 CP im Prüfungsfach voraus. Die M.A.-Arbeit (vier Monate Bearbeitungszeit) wird im 1-Fach-Studium in Anglistik/Amerikanistik, im 2-Fach-Studium im Fach der Wahl geschrieben. Sie kann in Anglistik/Amerikanistik in deutscher oder englischer Sprache abgefasst und auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. Im 2-Fach-Studium gehen bei der Bildung der Gesamtnote die Note der M.A.-Arbeit mit 40%, die beiden Fachnoten mit je 30% in die Endnote ein. Im 1-Fach-Studium geht die Note der M.A.-Arbeit mit 40%, die Fachnote mit 60% in die Gesamtnote ein. Die M.A.-Prüfung Anglistik/Amerikanistik besteht im 1-Fach-Studium aus einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer und aus einer vierstündigen Klausur, im 2-Fach-Studium aus einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die mündliche Prüfung wird zu mindestens 50% in englischer Sprache durchgeführt. Bei der Bildung der Fachnote im 1-Fach-Studium wird die mündliche Prüfung mit 30%, die Klausur mit 30% und die beiden prüfungsrelevanten Module mit je 20% gewichtet. Bei der Bildung der Fachnote im 2-Fach-Studium wird die mündliche Prüfung mit 60% und die prüfungsrelevante Modulnote mit 40% gewichtet. 10 Kreditpunkte und Kreditierung von Veranstaltungen (1) Für vollständig studierte und erfolgreich abgeschlossene Module erhalten die Studierenden Kreditpunkte. Die Anzahl der Kreditpunkte errechnet sich nach dem für das Modul erforderlichen Arbeitsaufwand, wobei je nach Veranstaltungsart und Art und Umfang der Prüfungsleistungen differenziert wird. Die Kreditpunktzahl eines Moduls ist die Summe der Kreditpunkte der betreffenden Einzelveranstaltungen des Moduls sowie der erbrachten Studienleistungen. (2) Bis zum Abschluss der B.A.-Phase müssen im Fach Anglistik/Amerikanistik insgesamt mindestens 65 Kreditpunkte erreicht sein. (3) Bis zum Abschluss der M.A.-Phase müssen im 1-Fach-Studium in den Modulen des Fachs Anglistik/Amerikanistik sowie im Ergänzungsbereich insgesamt 90 Kreditpunkte, im 2-Fach-Studium den Modulen des Fachs Anglistik/Amerikanistik insgesamt 45 Kreditpunkte erbracht werden.

6 (4) In der B.A.-Prüfung werden 14 Kreditpunkte (8 für die B.A.-Arbeit, 6 für die mündliche Prüfung; gem GPO 9 Abs. 3) erreicht, in der M.A.-Prüfung sind es 30 Kreditpunkte (20 für die M.A.-Arbeit und 10 für mündliche Prüfung und Klausur im 1- Fach-Studium bzw. 5 Kreditpunkte für die mündliche Prüfung im 2-Fach-Studium; gem. GPO 9 Abs. 4), sofern die B.A.- bzw. M.A.-Arbeit im Fach Anglistik/Amerikanistik geschrieben wird; ansonsten sind es entsprechend weniger. B.A.-Phase: Basis-Modul Linguistik: Basis-Modul Literaturwissenschaft : Basis-Modul Fremdsprachenausbildung Aufbau-Module: Auslandsaufenthalt 8 CP 8 CP 7 CP 9 CP 6 CP M.A.-Phase: M.A.-Module: Examens-Modul: 8 CP 5 CP Beim 1-Fach-Studium wird der Ergänzungsbereich mit 13 CP kreditiert. (6) Einmal erworbene Kreditpunkte bleiben erhalten. Sie verfallen auch bei einer längeren Studienunterbrechung nicht

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