Eggenstein-Leopoldshafener. Leistungs- schau Oktober 2015 AUSSTELLER- KATALOG

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1 AUSSTELLER- Eggenstein-Leopoldshafener Leistungs schau 2. 4.Oktober 2015 KATALOG

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3 Liebe Aussteller, Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme an der Leistungsschau 2015 in Eggenstein-Lopoldshafen entschieden haben. Das Projektteam des Handwerker- und Gewerbevereins setzt alles daran, Sie vor, während und nach der Messe so zu unterstützen, dass sich Ihre Teilnahme so effektiv wie möglich gestaltet und Ihre Aufwendungen so gering wie möglich ausfallen. Damit Ihre Planungen rund laufen und die organisatorische Zusammenarbeit mit uns reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, die anliegende Information in Ruhe durchzusehen. Sollten Fragen auftreten, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir wünschen einen erfolgreichen Verlauf! Ihre Vorstandschaft des Handwerker- und Gewerbevereins

4 Inhalt _Ansprechpartner _Marketing / Presse Print Internet Zeitungswerbung Tages und Wochenzeitungen aus der Umgebung Radiowerbung _Themenschwerpunkte Ausbildungsinitiative 1250-jähriges Jubiläum der Gemeinde Eggenstein _Wichtige Hinweise / Zeitpläne _Standhinweise _Technische Richtlinien _Allgemeine Hinweise _Merkblatt für Aussteller _Anlage 1: Meldebogen Ausbildungsinitiative _Anlage 2: Anmeldung Stand

5 Hier werden Ihre Fragen beantwortet Messeleitung Presse, Öffentlichkeitsarbeit Rahmenprogramm Gerold Köhler Junkersring Eggenstein-Leopoldshafen Telefon 0721/ Fax 0721/ Mobil 0171/ Jürgen Stober Industriestr Eggenstein-Leopoldshafen Telefon 0721/ Fax 0721/ Ronald Baar Junkersring Eggenstein-Leopoldshafen Telefon 0721/ Fax 0721/ Henry Köhler Kaiserstraße 1A Linkenheim-Hochstetten Telefon 07247/ Fax / Schwerpunktthemen: Ausbildungsinitiative Thomas Westenfelder Wiesenstr Eggenstein-Leopoldshafen Telefon 07247/21044 Fax 07247/20269

6 Marketing / Presse _Werbemittel für eine erfolgreiche Messebeteiligung Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere kostenfreien und kostengünstigen Werbemittel vor, mit denen Sie Ihre Kunden oder potenziellen Kunden bereits vor der Messe auf Ihre Beteiligung ansprechen und an den Stand einladen können. Welche Möglichkeiten habe ich kostengünstige Werbung zu machen? _Plakat Hängen Sie die kostenfreien Plakate in Ihren Geschäftsräumen oder auf Ihrem Firmengelände auf. So kann jeder sofort sehen, dass Sie auf der Messe vertreten sind. _Fahrzeugaufkleber Bringen Sie die Fahrzeuaufkleber, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen, gut sichtbar in ihrem Auto an. Geben Sie sie an Ihre Mitarbeiter und Bekannte weiter _Aufkleber Benutzen Sie die Aufkleber für Ihre Geschäftsdrucksachen, auf Rechnungen, auf Briefumschlägen etc. _Austellerverzeichnis, Flyer Rahmenprogramm Das Ausstellerverzeichnis und der Flyer für das Rahmenprogramm werden ca. 4 Wochen vor der Ausstellung fertig gestellt. Die Flyer werden an den einschlägigen Stellen ausgelegt und den Ausstellern zur Verteilung bzw. zum Versand an potentielle Besucher zur Verfügung gestellt. Die Printmedien erhalten Sie kostenfrei bei unserem Vorstandsmitglied Jürgen Stober. _Internet Alle Informationen stehen auf der Internetseite zur Verfügung. Nutzen Sie die kostenfreie Werbung im Internet. Mit einer Verlinkung gelangen die Besucher direkt auf Ihre Homepage. (Link: Ausstellerliste, Lageplan und Downloads auf

7 _Messemotiv Binden Sie das Messemotiv überall mit ein. Stellen Sie es zum Beispiel auf Ihre Homepage, versenden Sie es in s oder bauen Sie es in Ihre Anzeigen mit ein. _Zeitungswerbung Nussbaum-Medien wird in KW 39 eine Woche vor der Ausstellung eine Sonderveröffentlichung mit einer Vollabdeckung des Amtsblattes in Eggenstein-Leopoldshafen herausbringen. Hierin werden nochmals alle Informationen zur Leistungsschau (Ausstellerliste, Lageplan, Rahmenprogramm, etc.) aktuell veröffentlicht. Desweiteren planen die regionalen Tages- und Wochenzeitungen Sonderveröffentlichungen herauszubringen. Hierbei besteht die Möglichkeit sich mit einer individuellen Anzeige bzw. redaktionellen Anzeigenformaten zu Sonderkonditionen zu beteiligen. Die jeweiligen Vertriebsmitarbeiter der Firmen werden in dieser Sache auf Sie zukommen. Eine rege Beteiligung der Aussteller an den Anzeigenkollektiven ermöglicht uns weitere Informationen in den Sonderausgaben zu veröffentlichen und sorgt so für eine verstärkte Präsenz in den Medien. Sollten Sie interessante Presse-Mitteilungen, Texte oder Fotos besitzen, die sich nach Ihrer Meinung für unsere Pressearbeit eignen, so senden Sie uns diese bitte zu (per an Es werden keine Prospekte berücksichtigt. Je kürzer und aktueller Ihr Text ist, umso mehr Chancen hat er, unverändert abgedruckt zu werden. Die Redaktion behält sich vor Texte nach journalistischen Gesichtspunkten zu redigieren und zu kürzen. Die Veröffentlichung ist kostenlos. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung besteht nicht. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Redaktion. Werbeanzeigen werden nicht berücksichtigt. Sollte eines Ihrer Produkte in letzter Zeit einen Preis bekommen haben oder preisverdächtig sein, teilen Sie es uns ebenfalls mit. Wir benötigen Ihre geplanten Aktivitäten für unseren Veranstaltungskalender. Diese Angaben werden genutzt, um die Besucher und die Medien gezielt zu informieren: Geben Sie uns gegebenenfalls Ihre geplanten Aktivitäten bzw. Programmpunkte mit Tagesdatum und Uhrzeit bekannt. Senden Sie Ihre Beiträge auf alle Fälle, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie eine Chance auf Abdruck haben.

8 _Pressetexte richtig verfasst Werbung ist nicht alles. Die Pressearbeit darf nicht unterschätzt werden. Sie ist kostenlose Werbung, kann diese aber nicht ersetzen. Nutzen Sie Ihre eigenen Kontakte und die des Veranstalters zur Presse. Versenden Sie selbst Pressetexte an die Medien. Schicken Sie auch uns Ihre Pressemitteilungen zu. Diese werden teilweise in die allgemeinen Informationen über die Veranstaltungen einfliesen. Bitte achten Sie bei Pressetexten auf Folgendes: _Fangen Sie mit einer aussagekräftigen Überschrift an. Sie soll zum Lesen anregen. _W-Fragen beantworten Wer (Firmenname und Ort im Text nennen) Wann, Wo (Titel, Datum und Ort der Veranstaltung sowie Halle und Standnummer) Was (Sachliche Beschreibung des Produktes, der Leistung, der Anwenderlösung. Neue technische Details oder Alleinstellung herausheben.) Wie (Funktionsweise oder bei welcher Zielgruppe kann das Produkt/die Leistung eingesetzt werden) Warum (Neuheitswert bzw. Nutzen herausstellen) _Kurz und bündig (Keine langen Sätze, schnell zum Eigentlichen kommen) _Kein Wortballast (Füllwörter vermeiden, immer alles auf den Punkt bringen) _Klar und deutlich (Text muss so geschrieben sein, dass keine Fragen offen bleiben) _Das richtige Wort an der richtigen Stelle (Fremdwörter vermeiden) _Aktiv schreiben (-ung, -heit, -keit u. ä. vermeiden) _Achten Sie immer darauf: Sie schreiben keinen Werbetext! Pressegerechter Aufbau Ihrer Information: _Angaben: Presseinformation, Datum _Rechts einen breiten Rand lassen (Redakteure nutzen diesen für Korrekturen) _1,5 Zeilenabstand _Zwischen den Absätzen eine Leerzeile _Nur Vorderseite beschreiben _Absender und Ansprechpartner ( , Telefon, Fax) angeben _Eventuell aussagekräftiges Foto beilegen 13 x 18 cm mit Bildunterschrift

9 Tages- und Wochenzeitungen aus der Umgebung Badische Neuste Nachrichten Der Sonntag Linkenheimer Landstraße 133 Linkenheimer Landstraße Karlsruhe Karlsruhe Telefon: 0721/789-0 Telefon: 0721/789-0 Herr Marek Henne Sonntagszeitung Tel. 0721/ Fax 0721/ Tageszeitung Der Kurier Südwestdt. Druck- und Verlagsges. mbh Postfach Karlsruhe Telefon 0721/ Wochenzeitung Wochenblatt Baden/Pfalz Nussbaum Medien Am Sandfeld 15 Weil der Stadt GmbH + Co.KG Karlsruhe Merklinger Straße 20 Telefon 0721/ Weil der Stadt suewe@wobla.de Telefon 07033/ Wochenzeitung anzeigen@nussbaum-wds.de Büro Ettlingen: Frau Bittmann Tel / Fax 07243/ aussendienst.ettlingen@nussbaum-wds.de Mitteilungsblatt _Radiowerbung Der Verein schaltet voraussichtlich (noch in Verhandlung) in der Woche vor der Ausstellung 27 Werbespots auf Der Neuen Welle für den Bereich Karlsruhe und Südpfalz mit allgemeinen Informationen zur Leistungsschau. In diesem Rahmen bietet Die Neue Welle den Ausstellern die Möglichkeit zur individuellen Präsentation zu Sonderkonditionen. Weitere Informationen und ein Angebot hierfür erhalten Sie bei unserem Vorstandsmitglied Jürgen Stober.

10 Themenschwerpunkte Die Leistungsschau 2015 des HGV steht unter 2 Themenschwerpunkten: _Ausbildungsinitiative des Handwerker- und Gewerbevereins Hierzu bitten wir alle Handwerks- und Gewerbebetriebe uns Ihre möglichen Praktikumsund Ausbildungsstellen für die Jahre 2016 und 2017 mitzuteilen. Wir werden dieses Angebot sowohl vor, während als auch nach der Ausstellung den interessierten Besuchern in der Presse und im Internet zur Verfügung stellen. Für die Meldung benutzen Sie bitte das Formular im Anhang dieser Information. Nähere Infos zu Art und Programm folgen in der nächsten Zeit. Ansprechpartner hierfür ist Thomas Westenfelder. _1250-jähriges Jubiläum der Gemeinde Eggenstein Im Jahr 1965 fand anlässlich der 1200-Jahr-Feier der Gemeinde Eggenstein die erste Leistungsschau Eggensteiner Betriebe des Handwerker- und Gewerbevereins statt. Für unsere Jubiläumsausstellung suchen wir noch alte historische Materialien wie Plakate, Fotos, Presseveröffentlichungen, Firmendrucksachen etc. oder auch historische Werkzeuge bzw. Maschinen, die dem HGV für einen historischen Stand zur Verfügung gestellt bzw. am eigenen Stand ausgestellt werden.

11 Wichtige Hinweise Auf- und Abbauzeiten, Öffnungszeiten _Stand-Aufbauzeiten Ab Mittwoch, 30. September 2015 Zeltbewachung beginnt Mittwoch Uhr _Öffnungszeiten für Besucher Freitag, 02. Oktober 2015: Uhr (Ausstellungseröffnung Uhr) Samstag, 03. Oktober 2015: Uhr (Festzelt II + Turnhalle) Uhr (Festzelt I) Sonntag, 04. Oktober 2015: Uhr (Festzelt II + Turnhalle) Uhr (Festzelt I) _Stand-Abbauzeiten Ab Montag, 05. Oktober Stand-Hinweise Trennwände zur Abgrenzung Ihres Standes werden vom Veranstalter gestellt. Falls Sie einen eigenen Messestand verwenden, bitten wir zur weiteren Planung um frühest mögliche Mitteilung. Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Weitere Auflagen der Standgestaltung bleiben vorbehalten. 8

12 Technische Richtlinien _Informationen von A Z Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Veranstaltung bitten wir Sie um Beachtung der nachstehenden Einzelheiten. Sie werden damit nicht unerheblich dazu beitragen die Veranstaltung, auch aus organisatorischer Sicht, zu einem Erfolg werden zu lassen. Diese Richtlinien ersetzen nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften oder gesetzliche Bestimmungen. 1. Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ist erlaubt. Für alkoholische Getränke muss eine schriftliche Gestattung vorliegen. Diese erhalten sie beim Bürgermeisteramt Eggenstein-Leopoldshafen, Ordnungsamt, Dieter Fischer, Telefon: 0721/ , d.fischer@egg-leo.de 2. Allgemeine Ordnung: Um Verkehrsstockungen beim An- und Abtransport des Ausstellungsgutes zu vermeiden bitten wir Sie, die Fahrzeuge sofort zu entladen und von den Hallen sowie Zufahrtswegen zu entfernen. Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge auf den ausgeschilderten Parkplätzen. Beachten Sie bitte die Anweisungen unseres Personals, der Ordnungskräfte und der Polizei. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Messegelände die Bestimmungen der Straßen-Verkehrsordnung (StVO). 4. Behördliche Genehmigungen: Der Aussteller ist für alle erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit seiner Veranstaltungsbeteiligung selbst verantwortlich. Die geltenden gewerberechtlichen oder polizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind mit den zuständigen Behörden und, soweit es sich um gewerberechtliche Vorschriften handelt, beim Gewerbeaufsichtsamt zu klären. 5. Betriebseinrichtungen, Maschinen, Apparate: Diese Geräte müssen den amtlichen und sonst gültigen Vorschriften entsprechen. Diesbezügliche Nachweise sind an den Ständen bereitzuhalten. 6. Blumenschmuck Für den persönlichen Erfolg empfiehlt es sich den Stand zu dekorieren. 7. Brandschutzmaßnahmen und feuersicherheitstechnische Bestimmungen: a) Nach dem Aufbau der Stände und vor Eröffnung der Ausstellung findet eine Brandverhütungsschau der örtlichen Feuerwehr mit der Ausstellungsleitung statt. b) Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sowie Beauftragte der Ausstellungsleitung sind berechtigt Weisungen im Rahmen der

13 Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren. c) Ausgänge, Gänge: Sämtliche Ausgänge und Laufgänge, die in der Halle planmäßig festgehalten sind, müssen in voller Breite freigehalten werden. Die Ausgänge sind während der Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Informationsstände oder Tische dürfen nicht an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden. d) Standgestaltung: Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass kein schwer kontrollierbarer Winkel entsteht. e) Brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase dürfen in den Ständen weder verwendet noch gelagert werden. Der Einsatz von Brennern jeder Art ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der technischen Leitung erlaubt. Gegebenenfalls sind weitere Genehmigungen durch Fachbehörden einzuholen. Zu beachten sind: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Technische Regeln brennbarer Flüssigkeiten (TRbF) Druckbehälterverordnung (DruckbehV) Technische Regeln Druckbehälter (TRB) Technische Regeln Druckgase (TRG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung. Kraftstoffbehälter an Ausstellungsstücken, die in der Halle aufgestellt werden, müssen verschlossen sein. f) Dekorationen und sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Materialien sollten schwer entflammbar sein. g) Größere Mengen Styropor oder andere im Brandfall stark rußende Kunststoffe dürfen nur mit Zustimmung der örtlichen Feuerwehr verwendet werden. h) Spiritus und Mineralöle (Benzin, Petroleum usw.) dürfen nicht zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken verwendet werden. i) Anfallende Abfälle müssen vom jeweiligen Aussteller ständig entfernt werden. j) Rauchverbot: Das innerhalb des Zeltes geltende Rauchverbot ist zu beachten. k) Bitte vergessen Sie nicht, dass elektrische Kochgeräte und sonstige, bei unkontrolliertem Betrieb Gefahren hervorrufende Einrichtungen, am Ende der täglichen Öffnungszeiten abzuschalten.

14 9. Elektrische Installationen: Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur von dem zuständigen Elektriker vorgenommen werden. Es empfiehlt sich auch für Arbeiten innerhalb des Standes diese Firma zu beauftragen. Falls Sie wegen der Elektroarbeiten noch besondere Absprachen treffen wollen, bitten wir um Rücksprache mit der Ausstellungsleitung. 10. Foto- und Filmaufnahmen: Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen auf dem Messegelände bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Ausstellungsleitung. Die Ausstellungsleitung ist dazu berechtigt Aufnahmen aller Art für allgemeine oder eigene Veröffentlichungen zu verwenden. Zu diesem Zweck verzichten die Aussteller auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht. 11. GEMA: Für die Veranstaltungen des Rahmenprogramms trägt der HGV die Gebühren der GEMA. Das Abspielen von Tonträgern am Messestand ist nicht gestattet. 12. Informationspflicht: Die Aussteller haben die von Ihnen direkt beauftragten Dienstleister über diese Bedingungen zu informieren. 13. Müllentsorgung / -trennung: Zur umweltgerechten Entsorgung der während der Veranstaltung, sowie beim Auf- und Abbau anfallenden Abfälle bitten wir die Aussteller, die Abfälle selbst zu entsorgen. Es stehen keine Müllcontainer bereit. Bei der Standgestaltung und -versorgung sollte nach dem Prinzip der Abfallvermeidung Mehrweg-Materialien zum Einsatz kommen. Aussteller, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten, sollten spülbares Mehrweggeschirr und -besteck, Gläser sowie Mehrwegtischdecken verwenden. Der Einsatz von Kunststoffen (auch recyclebar) sowie Pappgeschirr (auch kompostierbar unbeschichtet) sollte, soweit möglich, vermieden werden. Bei Missachtung wird der Müll kostenpflichtig für den Aussteller entsorgt. 19. Reinigung: Die Reinigung der Gänge vor den Ständen obliegt den jeweiligen Ausstellern. 20. Sanitätsdienst: Das DRK befindet sich im Zelt. 21. Servicebüro / Ausstellungsleitung: Die Ausstellungsleitung befindet sich während der Ausstellungszeit im Bühnenbereich.

15 22. Standaufbau: Die in der Standbestätigung angegebene Standfläche wird von der Ausstellungsleitung eingezeichnet. Auf dieser Grundfläche sind die Stände aufzubauen. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen der Standabmessung rechnen. Hierfür können keine Ansprüche gegen die Ausstellungsleitung geltend gemacht werden. Diese können sich aus den unterschiedlichen Wandstärken der Trennwände ergeben. Der Aussteller hat den Anschluss / die Abgrenzung an die Nachbarstände auf eigene Kosten gestalterisch einwandfrei herzurichten. Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind die Standwände nicht geeignet; desgleichen können sie keinerlei Stützfunktion während des Auf- und Abbaus übernehmen. _Alle Stände müssen mit Name und Anschrift des Ausstellers in einer von jedermann erkennbaren Weise und Größe gekennzeichnet sein. _Pfeiler, Wandvorsprünge, Trennwände, Verteilerkästen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. _Zeltwände, Dachstützpfeiler, Binder der Dachkonstruktion dürfen durch den Standaufbau nicht belastet werden. _Abhängungen dürfen vom Aussteller nicht eigenmächtig vorgenommen werden. _Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. Teppiche können lediglich mit Doppelklebeband, welches rückstandsfrei nach der Veranstaltung entfernt werden kann, befestigt werden. Selbstklebende Teppichfliesen sind nicht zugelassen. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten. Die Zeltböden dürfen nicht gestrichen werden. Schwere Lasten, Aushubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen oder Hubwagen in den Hallen transportiert werden. Bremsspuren durch Gummiabrieb sind zu vermeiden. Die Zeltböden bestehen aus Knochensteinen. _Die Verteilerkästen, sonstige technische Einrichtungen sowie Feuerschutz- und Feuerlöscheinrichtungen müssen freigehalten werden. 23. Standabbau: _ Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden. _ Beschädigungen des Zeltes, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall der Ausstellungsleitung gemeldet werden. Wir bitten Sie die Standplätze in dem Zustand zu verlassen, in dem Sie diese vorgefunden haben. _ Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Veranstaltungsgüter werden nach Beendigung des Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und eingelagert. Eine Haftung der Ausstellungsleitung wird ausgeschlossen. 24. Standbauhöhe: Die Standbauhöhe beträgt maximal 240 cm und darf nicht überschritten werden, es sei denn, dass die besondere Lage des Standes dies zulässt und die Ausstellungsleitung eine schriftliche Genehmigung erteilt.

16 25. Standbewachung: Eigene Standwachen sind nur durch das von der Ausstellungsleitung zugelassene Bewachungsunternehmen zulässig. 26. Standreinigung: Die Reinigung innerhalb des Ausstellungsstandes ist Sache des Ausstellers. 27. Telefonanschluss: Auf dem Messegelände haben Sie Zugang zu den Netzen der gängigen Mobilfunkbetreiber. Ein Festnetzanschluss ist nicht möglich 28. Tiere: Tiere auf der Veranstaltung sind nicht gestattet. Ausnahme: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde. 29. Tombola, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele: Sie dürfen nicht gegen Entgelt oder gegen Spenden während der Veranstaltung durchgeführt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Ausstellungsleitung. 30. Untervermietung von Ausstellungsständen: Das Austauschen von Ausstellungsständen sowie die Untervermietung von Teilflächen an Dritte ist durch die Ausstellungsleitung genehmigungspflichtig. 31. Versicherung: Für Schäden jeglicher Art, zum Beispiel Feuer-, Diebstahl-, Leitungswasser- und Witterungsschäden haftet der Veranstalter nicht. Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht, selbst. Außerdem trägt er das gesamte Risiko für seinen Ausstellungsstand und die Ausstellungsgüter. Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Hausversicherung in Verbindung zu setzen und die Ausstellung zu melden und Ihre Ausstellungsteilnahme zu versichern. 32. Werbemittel: Für Ihre Besucherwerbung stellen wir Ihnen diverse Werbemittel kostenlos zur Verfügung. 8

17 Allgemeine Hinweise Die Kriminalpolizei rät unseren Ausstellern und den Standbauern: An allen Plätzen, an denen viele Menschen und Güter zusammen kommen, z. B. auf Messen, bleiben auch Diebe nicht fern; dies lässt sich bei allen Vorsichtsmaßnahmen und Überwachungen durch die Messeleitung nicht verhindern. Der wichtigste Schutz vor Diebstahl ist nach unserer Erfahrung die Mithilfe des Ausstellers und seines Standpersonals selbst. Bitte beachten Sie daher Folgendes: _ Die günstigste Gelegenheit für Diebe bietet sich in der Auf- und Abbauzeit. Während dieser Phasen sollte dafür gesorgt werden, dass Ihr Stand so lange nicht ohne Aufsicht ist, bis die Exponate (auch Werkzeuge und persönliche Gegenstände) sichergestellt sind. _ So lange auf dem Stand noch Gegenstände lagern, sollte eine Bewachung vorhanden sein. Lassen Sie Ihren Stand nicht ohne Aufsicht. _ Aber auch bei einem besetzten Stand haben Diebe schon reiche Beute gemacht, wenn Kleidung mit Brieftaschen, Handtaschen oder Handys unbeaufsichtigt auf dem Stand vorhanden sind. _ Auf dem Stand sollte eine Möglichkeit gegeben sein, persönliche und sonstige Wertgegenstände zu verschließen (achten Sie beim Standentwurf auf diese Notwendigkeit). _ Sollten Sie verdächtige und unbeaufsichtigte Gegenstände auf dem Gelände oder auf dem Ausstellungsarealen feststellen, so melden Sie dies bitte umgehend der Messeleitung oder der Zeltbewachung. _ Bei Ständen, auf denen besonders teure und hochwertige Waren ausgestellt werden, empfehlen wir eine Standwache zu beauftragen. _ Zur Absicherung evtl. auftretender Schäden sollten Sie eine Ausstellerversicherung abschließen. Falls Sie diesen Empfehlungen folgen, dürfte durch Ihre Aufmerksamkeit ein wichtiger Beitrag zum Schutz gegen Diebe geleistet sein.

18 Merkblatt für Aussteller Ausstellende Firmen und ihre Mitarbeiter werden in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, folgende Bestimmungen unbedingt einzuhalten: 1. Firmierung An allen Ständen muss die vollständige Anschrift des Ausstellers (ggfs. auch der für die Beteiligung zuständigen Niederlassung) in vom Gang aus deutlich lesbarer Größe angebracht sein. (Firmenname, Straße, Hausnummer, Ort mit Postleitzahl Angabe des Postfachs genügt nicht.) 2. Preisauszeichnung Alle angebotenen Waren müssen grundsätzlich einzeln, so weit serienmäßig angeboten, durch ein Preisschild ausgezeichnet sein. Die Preise müssen Endpreise sein. 3. Auftragsbücher Verwendet der Aussteller Auftragsbücher seiner Lieferfirma, so muss auf jedem Formular zusätzlich zu der Firma des Lieferanten die vollständige Anschrift der ausstellenden Firma aufgedruckt oder aufgestempelt sein. 4. Besucheransprache Die Ansprache der Besucher darf nur vom Stand aus und innerhalb des Standes in korrekter und höflicher Form erfolgen, um dem Informationsbedürfnis der Besucher in gleicher Form zu entsprechen. 5. Werbliche Aussagen Alle Angaben über die angebotenen Waren, besonders über Beschaffenheit, Leistung, Menge, Preis, Nebenkosten, Reparatur- und Ersatzmöglichkeit müssen zutreffend und vollständig sein. Anmerkung: Wir bedanken uns bei der Vorstandschaft der Aktiven Selbstständigen Stutensee (ASS) für die Zurverfügungsstellung ihres Ausstellerkatalogs zur weiteren Verwendung

19 Anlage 1 An alle Ausbildungsbetriebe in Eggenstein-Leopoldshafen Juli 2015 Leistungsschau vom Oktober 2015 Sehr geehrte Ausbilder/Innen, wir planen auf der diesjährigen Leistungsschau wieder eine Ausbildungsinitiative. Nähere Infos zu Art und Programm erhalten Sie in Bälde. Im Vorfeld benötigen wir von Ihnen nachfolgende Angaben und bitten um Rückmeldung! Danke für Ihre Unterstützung und Grüße aus Leopoldshafen Thomas Westenfelder. per Fax 07247/20269 oder info@westenfelder-galabau.de Rückmeldung Wir bilden aus, Firma: Ausbildungsberufsbezeichnung:... Praktikum möglich: ja... nein... Freie Ausbildungsplätze St St.

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21 Anlage 2 Liebe Aussteller, Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme an der Leistungsschau 2015 in Eggenstein-Lopoldshafen entschieden haben. Das Projektteam des Handwerker- und Gewerbevereins setzt alles daran, Sie vor, während und nach der Messe so zu unterstützen, dass sich Ihre Teilnahme so effektiv wie möglich gestaltet und Ihre Aufwendungen so gering wie möglich ausfallen. Damit Ihre Planungen rund laufen und die organisatorische Zusammenarbeit mit uns reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, die anliegende Information in Ruhe durchzusehen. Sollten Fragen auftreten, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir wünschen einen erfolgreichen Verlauf! Ihre Vorstandschaft des Handwerker- und Gewerbevereins Ort, Datum Unterschrift

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23 Notizen

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o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.

o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe. 24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:

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