Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 26 Januar 2015) A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerung B. Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop C. Bedingungen für die Einholung einer Schätzung D. Glossar zusammen genannt: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auctionata AG, Kurfürstendamm 212, Berlin, Deutschland, vertreten durch ihren Vorstand: Alexander Zacke, Georg Untersalmberger, Jan Thiel, Susanne Zacke und Christof Schminke Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christian Nagel Handelsregister-Nr. HRB B, Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg USt-IdNr: : DE Präambel Auctionata ist ein Auktionshaus, das insbesondere hochwertige Güter im Internet anbietet. Diese werden versteigert oder zum direkten Kauf im Onlineshop angeboten. Alle Versteigerungen werden über die Streaming-Technologie in Echtzeit übertragen. Es werden gebrauchte Güter aus den Bereichen Kunst und Antiquitäten sowie Skulpturen, Dekorative Kunst und Design des 20. Jahrhunderts, Schmuck, Teppiche, Memorabilien, Sammlerstücke, Asiatika, Stammeskunst, Ausgrabungen, Textilien, Islamische Kunst, Postkarten, Gemälde, Papierarbeiten und Druckgrafik, Numismatik, Briefmarken, Silber, Porzellan, Glas und Keramik, Zeitgenössische Kunst und Fotografie, seltene Weine und Spirituosen, antike Bücher, Autografen, Plakate, Vintage-Mode, Accessoires, Musikinstrumente, Uhren, Fahrzeuge, Münzen und viele anderer Luxusgüter angeboten. Darüber hinaus bietet Auctionata Schätzungen von gebrauchten Kunstgegenständen und Luxusgütern an. Auctionata AG Kurfürstendamm Berlin, Deutschland Tel: Fax: info@auctionata.com Handelsregister-Nr. HRB B Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg USt-ID-Nr. DE Deutsche Bank PGK AG Kto BLZ IBAN DE BIC/SWIFT DEUTDEDB101 Commerzbank AG BLZ Konto IBAN DE BIC COBADEFF 600 Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Vorstände A. Zacke, G. Untersalmberger, J. Thiel, S. Zacke und C. Schminke Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel

2 Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Gebührentarif in der jeweils aktuellen Fassung sowie die tabellarische Aufstellung der von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Website Ihnen erlaubt sowohl Waren der Auctionata AG als auch Auctionata, Inc. - der Tochtergesellschaft verantwortlich für Auktionen und Shop-Transaktionen in den Vereinigten Staaten von Amerika - zu erwerben. Beide Unternehmen verwenden jeweils eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bevor Sie Käufe über diese Website tätigen, müssen Sie die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, die für Ihren jeweiligen Einkauf gelten! Die unten folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf aller Waren aus den Auktionen und dem Online-Shop, bei denen die Auctionata AG als Verkäufer auftritt. Für alle Käufe aus Auktionen oder über den Online-Shop in denen Auctionata, Inc. als Verkäufer auftritt, gelten diese Geschäftsbedingungen. Die Transaktionsdetails sind aus den Informationen auf der Objektdetailseite ersichtlich. A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerung 1. Allgemeines 1.1 Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund und im Rahmen von Versteigerungen, die von Auctionata auch über die Website oder einer anderen von Auctionata betriebenen Website (nachfolgend Versteigerungen oder Auktionen genannt) veranstaltet werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2 Auctionata verkauft bei den Versteigerungen Kommissionsware, d.h. Auctionata übernimmt für den Eigentümer der angebotenen Ware (nachfolgend Einlieferer genannt) die Rolle des Verkäufers, indem es öffentlich im eigenen Namen und für Rechnung des Eigentümers Gegenstände verkauft ( Kommissionsgeschäft ). Auctionata verfügt über eine behördliche Erlaubnis für Versteigerungen gem. 34b GewO. 1.3 Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Versteigerungen im Sinne von 474 Abs.2 Satz 2 BGB, 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht bei einem in einer Versteigerung durch Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag. 1.4 Auctionata richtet Versteigerungen an juristische Personen, sowie Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nur an volljährige Personen. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, kann der Kunde an der Versteigerung teilnehmen, wenn er im Lande seines Wohnsitzes als volljährig gilt. Das Verkaufsangebot und der Verkauf von Alkohol richten sich ausschließlich an Personen, die das gesetzlich notwendige Alter für

3 den Erwerb von Alkohol am Wohnsitz erreicht haben. Die Übergabe des gekauften Alkohols erfolgt nur, wenn der Empfänger vor der Übergabe den Nachweis des notwendigen Alters erbracht hat. 1.5 Auctionata behält sich vor Kunden von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz/Lieferadresse in einem Land befindet, in das die Waren, die angeboten werden, nicht eingeführt werden dürfen und Auctionata hiervon Kenntnis hat oder wenn Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden bestehen. 1.6 Auctionata behält sich vor, die Anzahl der Waren, die ein Kunde erwerben kann, zu beschränken. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass eine erworbene Ware zunächst bezahlt wird, bevor der Kunde weiter kaufen kann. 1.7 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Auctionata ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 1.8 Auctionata kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung. 1.9 Mitarbeitern von Auctionata ist es nicht gestattet auf den Versteigerungen von Auctionata zu bieten oder Auctionata anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen (vgl. 34b Abs. 6 Nr. 2 Alt. 2 GewO). 2. Versteigerung 2.1 Die von Auctionata betriebenen Versteigerungen erfolgen nach dem Muster der Englischen Auktion. Bei dieser Auktionsform wird der Preis der Ware durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive Steigerungsstufen gesteigert Auctionata führt die Versteigerung im eigenen Ermessen durch. Ein Auktionator leitet für Auctionata die Versteigerung im Auktionssaal und ist Herr des Verfahrens. Er führt insbesondere durch die Auktion, verliest die Auktionsverlautbarungen (zu Beginn der Auktion) und erteilt den Zuschlag. Der Auktionator erteilt den Zuschlag stets nach pflichtgemäßem Ermessen. Trifft der Auktionator die Entscheidung, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Personen Höchstgebot zum Ersten, Höchstgebot zum Zweiten. Höchstgebot zum Dritten gezählt. Dabei wird der aktuelle Bietpreis durch den Auktionator genannt. Der Auktionator darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. 2.3 Auctionata verlangt vor der Teilnahme an einer Auktion eine Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen zu den Auktionsverlautbarungen. 3. Versteigerungskatalog und Besichtigung 3.1 Die im Versteigerungskatalog präsentierten Waren können von Kunden für zumindest zwei Stunden nach Terminvereinbarung bei Auctionata vor Ort besichtigt werden Waren für die Versteigerung werden vorab (spätestens zwei Wochen vor einer Versteigerung) in einem Versteigerungskatalog präsentiert. Dort werden je Ware die Katalognummer, der Schätzpreis und auch der Startpreis je Ware genannt. Der Versteigerungskatalog enthält Objektbeschreibungen

4 und konkrete Angaben zur Urheberschaft bzw. dem Hersteller, zum Zeitpunkt der Herstellung oder Schaffung, zur Technik und ggf. zur Signatur der Ware. 3.3 Es besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf eine bestimmte im Versteigerungskatalog präsentierte Ware bieten zu können, denn die Präsentation von Waren erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Eigentümer seine Ware bis zum Beginn der Versteigerung wieder zurückzieht. Darüber hinaus ist Auctionata berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis zum Zuschlag Waren aus der Versteigerung zu nehmen. 3.4 Auctionata ist berechtigt, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der im Versteigerungskatalog angegebenen Katalognummern durchzuführen. Auctionata ist weiter berechtigt, mehrere im Versteigerungskatalog separat angegebenen Waren zusammen als einen Auktionsposten anzubieten oder einen Auktionsposten, der mehrere Waren umfasst, aufzuteilen. 4. Teilnahme an einer Versteigerung 4.1 Das Einkaufen in Form der Ersteigerung von Waren erfolgt grundsätzlich durch die Teilnahme an der Versteigerung im Auktionssaal von Auctionata. Der Kunde kann höchstpersönlich an einer Versteigerung durch eine Anwesenheit im Auktionssaal von Auctionata teilnehmen, wobei die Teilnehmerzahl von Auctionata begrenzt werden kann, oder sich bei der Versteigerung vertreten lassen. Der Kunde kann auch über Kommunikationsmittel wie Brief, Fax, Telefon, oder das Benutzerkonto auf der Website von Auctionata an der Versteigerung teilnehmen. 4.2 Für Online Vorgebote, schriftliche Kaufaufträge und Gebote per Telefon gilt, dass es sich bei diesen um eine Beauftragung von Auctionata durch den Kunden handelt, für diesen Gebote abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag mit Auctionata für ihn abzuschließen. Der Kunde bevollmächtigt Auctionata insoweit als Stellvertreterin für ihn Gebote abzugeben und den durch den Zuschlag entstehenden Kaufvertrag abzuschließen. Auctionata wird insoweit durch den Kunden von der Regelung des 181 BGB befreit. a) Für Online Vorgebote und schriftliche Kaufaufträge (zusammen Kaufaufträge oder einzeln Kaufauftrag genannt) gilt: Auctionata steht es im eigenen Ermessen frei Anfragen abzulehnen oder angenommene Anfragen bis zu der Erteilung des Zuschlags zu stornieren Eine Beauftragung beschränkt sich stets auf die im Auftragsformular angegebene Ware (entsprechend der angegebenen Katalognummer) und das angegebene maximale Ankaufslimit (d.h. der Preis für den maximal geboten werden soll) Das maximale Ankaufslimit muss mindestens in der Höhe des Startpreises liegen. Das maximale Ankaufslimit wird nur ausgeschöpft, wenn es einen Gegenbieter gibt Sofern niemand sonst auf die entsprechende Ware bietet, erhält der Kunde automatisch den Zuschlag zum Startpreis. Zur Klarstellung: Das angegebene maximale Ankaufslimit bezieht sich nur auf den Kaufpreis ohne Käuferaufgeld, Beitrag zum Folgerecht, Versand- und Transportversicherungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer; Auctionata berechnet diese Kosten gem. Ziffer. 8.1 hinzu Das Auftragsformular darf nicht für weitere, über den eindeutigen Kaufauftrag hinausgehende, Mitteilungen an Auctionata verwendet werden. Derartige Mitteilungen auf Kaufaufträgen werden von Auctionata in keinem Fall berücksichtigt und Auctionata behält sich vor den Kaufauftrag abzulehnen

5 Der Kunde kann den Kaufauftrag bis zu 72 Stunden vor Auktionsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich (Fax, Brief oder ) widerrufen. Ein solcher Widerruf ist grundsätzlich bis 72 Stunden vor Auktionsbeginn zulässig. Ein Widerruf später als 72 Stunden vor Auktionsbeginn sowie nach Auktionsbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen; im Einzelfall kann er jedoch im Ermessen von Auctionata zulässig sein. Für den Fall des Widerrufs ist Auctionata berechtigt, eine Aufwandspauschale entsprechend dem Gebührentarif für die Versteigerung je im Kaufauftrag angegebener Ware geltend zu machen. Dem Kunden bleibt die Geltendmachung eines geringeren Schadens vorbehalten. Möchte der Kunde trotz Abgabe eines Kaufauftrages beispielswiese über sein Benutzerkonto oder per Telefon zeitgleich bei der Versteigerung mitbieten, so hat er dieses durch schriftliche Mitteilung (Fax, Brief oder ) bis zu 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn Auctionata mitzuteilen. Sofern der Kunde seiner Mitteilung nicht nachkommt, ist Auctionata berechtigt, den Kaufauftrag wie im Auftragsformular angegeben auszuführen. Wenn der Kunde vorgenannte Mitteilung zwar gegenüber Auctionata abgibt, aber tatsächlich nicht ausführt, also kein Gebot bei der Auktion abgibt, ist Auctionata berechtigt, die Mitteilung als Widerruf des Kaufauftrags mit der entsprechenden Kostenfolge zu behandeln b) Für Gebote per Telefon gilt: Auctionata steht es im eigenen Ermessen frei Anfragen abzulehnen oder angenommene Anfragen bis zu der Erteilung des Zuschlags zu stornieren Eine Beauftragung beschränkt sich stets auf die im Auftragsformular angegebene Waren (entsprechend der angegebenen Katalognummer) Auctionata wird den Kunden vor Beginn der Versteigerung der im Auftragsformular angegebenen Waren entsprechend den vom Kunden angegebenen Kontaktdaten per Telefon kontaktieren. Sofern eine Kontaktaufnahme nach 3 Versuchen nicht zustande kommt, wird Auctionata den Auftrag hinsichtlich der im Auftragsformular angegebenen Waren wie einen schriftlichen Kaufauftrag ausführen, d.h. Auctionata wird für den Kunden Gebote bis zum Startpreis einer Ware abgeben. Sofern niemand sonst auf die entsprechende Ware bietet, erhält der Kunde automatisch den Zuschlag zum Startpreis. Zur Klarstellung: Der Zuschlag zum Startpreis bezieht sich nur auf den Kaufpreis ohne Käuferaufgeld, Beitrag zum Folgerecht, Versand- und Transportversicherungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer; Auctionata schlägt diese Kosten gem. Ziffer. 8.1 auf Während des Telefonates muss der Telefonbieter angeben, dass er Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen und den Auktionsverlautbarungen genommen hat und diesen zustimmt. Das Gespräch kann von Auctionata zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden, worauf der Anrufer vorab hingewiesen wird. Es bleibt Auctionata vorbehalten, Gebote über das Telefon nicht anzunehmen oder die Berücksichtigung eines Gebotes von der Leistung einer Anzahlung oder einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen Der Kunde kann den Auftrag bis zu 72 Stunden vor Auktionsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich (Fax, Brief oder ) widerrufen. Ein solcher Widerruf ist grundsätzlich bis 72 Stunden vor Auktionsbeginn zulässig. Ein Widerruf später als 72 Stunden vor Auktionsbeginn sowie nach Auktionsbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen; im Einzelfall kann er jedoch im Ermessen von Auctionata zulässig sein. Für den Fall des Widerrufs ist Auctionata berechtigt, eine Aufwandspauschale entsprechend dem Gebührentarif für die Versteigerung je im Auftrag angegebener Ware geltend zu machen. Dem Kunden bleibt die Geltendmachung eines geringeren Schadens vorbehalten.

6 4.3 Bei der Versteigerung werden Gebote von im Auktionssaal anwesenden Kunden, aber auch Gebote, die über Kommunikationsmittel wie Brief, Fax, Telefon, oder das Benutzerkonto auf der Website von Auctionata abgegeben werden, berücksichtigt, so dass sich zum Beispiel ein Steigerungsvorgang zwischen den im Auktionssaal abgegebenen Geboten und den abgegebenen schriftlichen Kaufaufträgen, aber auch zwischen zwei schriftlichen Kaufaufträgen oder einem Gebot am Telefon beziehungsweise Gebot über das Benutzerkonto auf der Website von Auctionata ergeben kann. Es bleibt Auctionata vorbehalten, Gebote nicht anzunehmen oder die Berücksichtigung eines Gebotes von der Leistung einer Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Bonitätsauskunft abhängig zu machen. 4.4 An einer Auktion dürfen nur verifizierte Kunden teilnehmen. 4.5 Für den Fall, dass eine begonnene Auktion durch technische Probleme an der Fortsetzung verhindert wird, gilt folgendes: Alle bis zum Auftreten der technischen Probleme erteilten Zuschläge sind gültig. Alle noch nicht versteigerten Waren aus einer wöchentlichen Auktion werden zu einem späteren Zeitpunkt versteigert. Handelt es sich um eine Sonderauktion, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Abbruchs im Auktionssaal anwesend waren oder Kommunikationsmittel wie Brief, Fax, Telefon, oder das Benutzerkonto auf der Website von Auctionata benutzt haben, werden über den neuen Termin schriftlich per verständigt und der Termin wird eine Woche im Voraus auf der Website von Auctionata oder einer anderen von Auctionata betriebenen Website veröffentlicht. 5. Benutzerkonto 5.1 Das Einrichten eines Benutzerkontos ist unentgeltlich und verpflichtet nicht zur Teilnahme an einer Auktion. Ein Anspruch auf ein Benutzerkonto besteht nicht. Das Benutzerkonto ermöglicht es dem Inhaber zeitgleich bei einer Auktion über das Internet Gebote abzugeben. Zusätzlich ermöglicht es dem Inhaber Online Vorgebote über das Internet abzugeben. 5.2 Für das Einrichten eines Benutzerkontos müssen wahrheitsgemäß folgende Daten vom Kunden angegeben werden: Vor- und Nachname -Adresse Wohnanschrift (ggf. abweichende Lieferadresse) Telefonnummer Jede Änderung des Namens und Adressdaten muss unaufgefordert vom Kunden per , Fax, Brief oder telefonisch an Auctionata bekannt geben. Ein Benutzerkonto für eine juristische Person muss von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Ein Benutzerkonto ist stets höchstpersönlich, d.h. nur einzelne Personen dürfen ein Mitgliedskonto für sich einrichten sowie nur die registrierte Person darf das Konto nutzen. Ein Benutzerkonto ist daher nicht übertragbar.

7 5.3 Der Kunde muss für sein Benutzerkonto ein Passwort angeben. Das Passwort ist geheim zu halten. Der Kunde muss zumutbare Maßnahmen treffen, dass keine widerrechtliche Nutzung erfolgt. 5.4 Für den Fall, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Kunde Rechtsvorschriften, Rechte Dritter oder die AGB von Auctionata verletzt, ist Auctionata berechtigt, das Benutzerkonto zeitweise zu sperren oder endgültig zu löschen. Vorgenanntes gilt auch für den Fall, dass Auctionata ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Löschung des Benutzerkontos hat. Dieses ist insbesondere bei einem betrügerischen Handeln der Fall. Für den Fall, dass das Benutzerkonto gesperrt oder gelöscht wurde, ist es dem jeweiligen Inhaber untersagt, über ein Benutzerkonto die Dienste von Auctionata zu nutzen. Dieses beinhaltet insbesondere ein weiteres Benutzerkonto einzurichten und zu nutzen. 5.5 Der Kunde kann jederzeit sein Benutzerkonto löschen lassen, in dem er den Kundenservice bittet, eine Löschung vorzunehmen. Der Kundenservice wird die Löschung der Daten innerhalb von drei Werktagen veranlassen. 5.6 Während der Auktion wird der jeweilige Höchstbieter im Auktionssaal angezeigt. Sichtbar sind der Standort des Nutzers (in Deutschland das Bundesland, im Rest der Welt das Land), die Bieternummer des Nutzers (diese ist identisch mit seiner Kundennummer) und der Vorname des Nutzers. Auf Wunsch des Nutzers kann der Vorname jederzeit in einen Nom de Couleur, also einen Aliasnamen, umgewandelt werden. Auctionata behält sich vor bestimmte Aliasnamen ohne Nennung von Gründen abzulehnen. 6. Verifikation 6.1 Vor der Teilnahme an einer Auktion verifiziert Auctionata die Personen, die an der Auktion teilnehmen möchten. Auctionata ist daher berechtigt, vor der Teilnahme an einer Auktion die Identität des Kunden zu verifizieren. Kunden gelten als verifiziert, wenn sie ihre Identität gegenüber Auctionata nachgewiesen haben. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn: 1. Kunden mit Auctionata ein Kommissionsgeschäft abgeschlossen haben, 2. Kunden Waren im Onlineshop gekauft haben und diese bezahlt und abgenommen haben oder unter Vorlage des Personalausweises abgehoben haben, 3. Kunden Auctionata persönlich bekannt sind, 4. Kunden sich per Ausweiskopie, via Kreditkarte, über eine Wirtschaftsauskunftei oder über eine Sicherheitsleistung bzw. Bankauskunft verifiziert haben und gegebenenfalls zusätzlich ihre Bonität nachgewiesen haben. 6.2 Auctionata ist jederzeit berechtigt, das Bieten von Kunden von einer Sicherheitsleistung, einer Bankauskunft, einer Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei oder über das Blockieren eines bestimmten Volumens des Kreditkartenlimits abhängig zu machen und Kunden gegebenenfalls ganz oder zeitweise auszuschließen. 7. Zustandekommen des Kaufvertrags 7.1 Jedes Gebot in Bezug auf eine Ware stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist daher rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt mit erfolgtem Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zu Abnahme der Ware. 7.2 Gebote müssen für ihre Wirksamkeit den von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen entsprechen. Die tabellarische Aufstellung der von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen stellt

8 einen integrierten Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar. Sofern ein Gebot nicht den von Auctionata tabellarisch festgesetzten Steigerungsstufen entspricht, ist Auctionata berechtigt, das Gebot für dessen Wirksamkeit zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abzurunden. 7.3 Für die Berücksichtigung von Geboten gilt das Prioritätsprinzip, d.h. es wird bei gleich hohen Geboten stets das zeitlich frühere berücksichtigt. Bei zeitgleich abgegebenen gleich hohen Geboten entscheidet das Los welches Gebot Vorrang hat. 7.4 Auctionata ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung bezüglich der Ware weiterzuführen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Erklärenden oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Zeigt sich nach dem Zuschlag, dass der Kaufvertrag mit dem Höchstbieter aufgelöst wird, weil er beispielsweise nicht in der Lage ist, den ersteigerten Gegenstand zu bezahlen, ist Auctionata im eigenen Ermessen berechtigt, die Ware dem Unterbieter zu dem von ihm zuletzt gebotenen Preis schriftlich (per genügt) anzubieten. Auctionata ist an das Angebot fünf Tage gebunden. Die Annahme des Angebots muss schriftlich per Fax, , Brief oder telefonisch geschehen. 7.5 Der Zuschlag erfolgt nachdem der Auktionator Höchstgebot zum Ersten, Höchstgebot zum Zweiten, Höchstgebot zum Dritten gezählt hat. Beim Zählen wird der aktuelle Kaufpreis durch den Auktionator genannt. Der Auktionator erteilt den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wurde. 7.6 Auctionata ist berechtigt, im eigenen Ermessen Gebote des Bieters während der Versteigerung, bei denen Gründe für die Annahme eines Mangels der Ernstlichkeit vorliegen, abzulehnen sowie Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten können. 7.7 Der Bieter bietet und kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe ( , Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. 7.8 Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. 7.9 Auctionata ist berechtigt, einen Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen, wenn das höchste Gebot in Bezug auf eine Ware unterhalb des mit dem Einlieferer vereinbarten Mindestverkaufspreises für die Ware ( Limit-Vereinbarung ) liegt. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt hängt die Wirksamkeit des Kaufvertrags (vgl. Ziffer 7.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von der aufschiebenden Bedingung ab, dass der Einlieferer dem Verkauf binnen einer Frist von 8 (acht) Tagen nach der Auktion zum Zuschlagspreis zustimmt. Wenn der Einlieferer dem Verkauf zum Zuschlagspreis nicht binnen vorstehend genannter Frist zustimmt, ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. In diesem Fall erhält der Höchstbieter eine Verständigung über das Nichtzustandekommen des Kaufvertrags. Sofern eine Limit-Vereinbarung bezüglich einer Ware vorliegt, wird Auctionata die Ware auf der jeweiligen Produktseite gesondert mit dem Texthinweis Limit-Vereinbarung kennzeichnen. 8. Preise 8.1 Auf den Kaufpreis, der durch den Zuschlag festgelegt wird, berechnet Auctionata zusätzlich das Käuferaufgeld, gegebenenfalls den Beitrag zum Folgerecht, die Versand- und Transportversicherungskosten und für sämtliche Nebenleistungen die gesetzliche Umsatzsteuer.

9 Daher gilt, dass die auf Waren während einer Versteigerung abgegebenen Gebote sich stets auf einen Preis ohne Käuferaufgeld, Beitrag zum Folgerecht, Versand- und Transportversicherungskosten und gesetzliche Umsatzsteuer beziehen. Für die im Versteigerungskatalog angegebenen Preise gilt entsprechendes. Weitere Informationen zum Kaufpreis können dem Gebührentarif für Käufer entnommen werden; wobei der jeweils aktuelle Gebührentarif für Käufer gilt. 8.2 Die Versandkosten und Transportversicherungskosten können dem Gebührentarif für Käufer für die Versteigerung entnommen werden; wobei der jeweils aktuelle Gebührentarif für Käufer gilt. Diese Kosten entfallen, wenn im Ausnahmefall mit Auctionata eine Abholung der Ware schriftlich (per genügt) vereinbart wurde. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Weitere Informationen zu Zöllen kann der Kunde beispielsweise hier einsehen: Der Beitrag zum Folgerecht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Folgerechtsabgabe im Kunsthandel beim Weiterverkauf von Werken der bildenden Kunst und Fotografie. Die Waren, bei denen zusätzlich der Beitrag zum Folgerecht berechnet wird, werden im Versteigerungskatalog entsprechend gekennzeichnet. 9. Besteuerung 9.1 Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der Differenzbesteuerung gem. 25a UStG (margin scheme re Articles 313, 326 or 333 of the EC VAT Directive 2006/112/EC) d.h. beim Kaufpreis gem. Ziffer 3.1 entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer nur auf das enthaltene Käuferaufgeld, den Beitrag zum Folgerecht und die Versand- und Transportversicherungskosten. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsform, die für den Handel mit gebrauchten Gegenständen vorgesehen ist. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung nicht explizit ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen. 9.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers kann die Rechnung abweichend von Ziffer 9.1 regelbesteuert ausgestellt werden. Die Umsatzsteuer wird dann auf den kompletten Rechnungsbetrag berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Vorsteuerabzug ist möglich. 9.3 Für im Versteigerungskatalog als regelbesteuert gekennzeichnete Ware entfällt die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gem. Ziffer 9.1 (regelbesteuert eingelieferte Ware, Ware aus steuerlichem Drittland). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Rechnungspreis enthalten. 9.4 Unternehmer können bei Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet der EU gegen Nachweis ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer eine steuerfreie Rechnung nach 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) erhalten. 9.5 Bei Lieferungen außerhalb der EU kann dem Käufer eine steuerfreie Rechnung nach 6 UStG (Ausfuhrlieferung in steuerliche Drittländer) ausgestellt werden. Der Käufer muss die gelieferte Ware bei Einfuhr in das Bestimmungsland nach den lokalen Bestimmungen verzollen und versteuern.

10 10. Gewährleistung; Beschaffenheit 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Für Unternehmer und im Fall des Kaufs einer gebrauchten Sache beträgt sie ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware Die Angaben im Versteigerungskatalog zu der jeweiligen Ware regeln die vereinbarte Beschaffenheit der Ware, sofern sie sich auf die Urheberschaft, den Hersteller, den Zeitpunkt der Herstellung oder Schaffung, die Technik und die Signatur der Ware beziehen. Demgegenüber sind die Angaben zur Provenienz von einer Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn in den Auktionsverlautbarungen Angaben zur Urheberschaft, dem Hersteller, dem Zeitpunkt der Herstellung oder Schaffung, der Technik und der Signatur der Ware gemacht werden, die von den Angaben im Versteigerungskatalog abweichen, haben die Auktionsverlautbarungen insoweit Vorrang. Sofern während einer Auktion der Auktionator mündliche Angaben zu der Urheberschaft, dem Hersteller, dem Zeitpunkt der Herstellung oder Schaffung, der Technik und der Signatur der Ware macht und die Angaben von den Angaben im Versteigerungskatalog abweichen, haben die Angaben im Versteigerungskatalog stets Vorrang. Sofern sich ein nicht von Auctionata beschäftigter Experte während einer Auktion mündliche zu einer Ware äußert, stellen diese Äußerungen seine eigenen Werturteile und/oder Tatsachenbehauptungen dar, so dass Auctionata für diese Äußerungen nicht haftet Bei der in der Versteigerung angebotenen Ware handelt es sich in der Regel um gebrauchte Ware, weshalb insbesondere Gebrauchsspuren und altersbedingte Spuren die spezielle Charakteristik der Ware ausmachen. Es gilt daher der tatsächliche, individuelle Erhaltungszustand des Gegenstandes wie im Versteigerungskatalog abgebildet und beschrieben als vereinbarte Beschaffenheit. Soweit im Versteigerungskatalog gegebenenfalls Makel, Beschädigungen oder Fehler der Ware aufgeführt sind, die nicht mehr dem gewöhnlichen Zustand einer gebrauchten Sache entsprechen, sondern grundsätzlich geeignet sind, den Wert der Ware zu beeinträchtigen, werden diese Angaben ebenfalls Teil der vereinbarten Beschaffenheit, so dass insoweit eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Waren vor der Versteigerung gemäß Ziffer 3.1 dieser AGB zu besichtigen Abweichungen vom tatsächlichen zu dem im Versteigerungskatalog abgebildeten Farbton, die aus der Fototechnik (bspw. Belichtung und Schärfe des Fotos etc.) oder der Abbildung im Versteigerungskatalog herrühren, sind unerheblich und stellen kein Mangel dar. Dies gilt nicht, wenn die Abweichung des Farbtons auf Fahrlässigkeit von Auctionata beruht Sofern die Produktbeschreibung im Versteigerungskatalog die Angaben zu einer Ware ausdrücklich mit einem Vorbehalt oder einer Einschränkung hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit formuliert, werden diese Angaben nicht zum Gegenstand der vereinbarten Beschaffenheit. In diesem Fall erwirbt der Käufer die Ware in Bezug auf die entsprechenden Angaben ausschließlich auf eigenes Risiko. Soweit in der Katalogbeschreibung eine Ware ausdrücklich als Kopie (bspw. Museumskopie ) gekennzeichnet wurde, wird die Ware als Kopie und nicht als Original gekauft, so dass insoweit eine Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen ist. Soweit in der Katalogbeschreibung eine Ware ausdrücklich als eine mit Zweifeln hinsichtlich der Authentizität behaftete Ware gekennzeichnet oder beschrieben wurde, wird diese nicht als Original, sondern als eine mit Zweifeln hinsichtlich der Authentizität behaftete Ware gekauft, so dass insoweit eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Startpreis der Versteigerung oder der finale Zuschlagspreis der Ware können insoweit keine Aussagen über die tatsächlichen Eigenschaften oder die Echtheit der Ware begründen.

11 10.6 Für die Rückabwicklung des Kaufvertrags bei dem Vorliegen eines nachgewiesenen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 10.1 sowie einer entsprechenden Rücktrittserklärung des Käufers gilt Folgendes: Eine Rückabwicklung findet nach den gesetzlichen Vorschriften statt. Demnach sind zunächst die empfangenen Leistungen von den Parteien zurückzugewähren. D.h. Auctionata hat dem Käufer den von ihm gezahlten Kaufpreis zu erstatten und der Käufer hat die Ware an Auctionata herauszugeben. Etwas anderes gilt insbesondere für den Fall, dass die vom Käufer empfangene Ware sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht. In diesem Fall hat der Schuldner grundsätzlich Wertersatz statt der Herausgabe der Sache zu leisten (vgl. 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der Kaufpreis der Ware zugrunde zu legen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, das heißt, der Käufer kann zum Beispiel auch Minderung des Kaufpreises verlangen Falls der Käufer auf der Grundlage dieser Bedingungen keinen Anspruch auf Gewährleistung hat, Auctionata aber Ansprüche gegenüber dem Einlieferer zustehen, so ist Auctionata dazu verpflichtet, die Ansprüche von Auctionata gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme hat der Käufer einen Anspruch auf Auskehr der erlangten Summe bis zur Höhe des Kaufpreises. 11. Auctionata -Garantie 11.1 Auctionata garantiert für die Beschaffenheit der gekauften Ware nach Maßgabe der Garantieerklärung unter dieser Ziffer 11, dass die von Auctionata selbst getätigten Angaben im Versteigerungskatalog a) zur Person des Künstlers bzw. Herstellers sowie b) zum Zeitpunkt der Schaffung bzw. Herstellung der Ware dem der Allgemeinheit zugänglichen und anerkannten Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt des Erwerbes der Ware entsprechen ( Auctionata-Garantie ). Sofern eine dieser vorgenannten Angaben zu einer Ware im Katalog mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen oder ausweislich der Katalogangaben von externen, nicht bei Auctionata angestellten Experten festgestellt wurde oder gar nicht im Auktionskatalog angegeben wurde, ist diese Angabe bzw. sind diese Angaben nicht Gegenstand der Auctionata-Garantie. Die Auctionata-Garantie bezieht sich nur auf die vorgenannten Angaben, nicht auf sonstige Angaben, etwa zur Provenienz, Technik, Serie, Nummerierung oder Auflage Soweit in der Katalogbeschreibung eine Ware ausdrücklich als Kopie (bspw. "Museumskopie") gekennzeichnet wurde, wird die Ware als Kopie und nicht als Original gekauft, so dass insoweit eine Einbeziehung der Ware in die Auctionata-Garantie ausgeschlossen ist. Soweit in der Katalogbeschreibung eine Ware ausdrücklich als "eine mit Zweifeln hinsichtlich der Authentizität behaftete Ware" gekennzeichnet oder beschrieben wurde, wird diese nicht als Original, sondern als "eine mit Zweifeln hinsichtlich der Authentizität behaftete Ware" gekauft, so dass insoweit eine Einbeziehung der Ware in die Auctionata-Garantie ebenfalls ausgeschlossen ist.

12 11.3 Die Auctionata-Garantie gilt für einen Zeitraum von 25 Jahren ab Übergabe der Ware. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Ansprüche aus der Auctionata-Garantie erloschen. Der Käufer hat das Eintreten des Garantiefalls innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dessen Entdeckung gegenüber Auctionata schriftlich geltend zu machen, in begründeter Weise vorzutragen und durch belastbare Dokumente oder seriöse Expertengutachten zu belegen. Andernfalls kann sich der Käufer nicht mehr auf die Rechte aus der Auctionata-Garantie berufen Kommt es zwischen Auctionata und dem Käufer über das Vorliegen des Garantiefalls zum Streit, entscheidet ein Schiedsgutachter die Streitfrage. Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens über die Streitfrage und damit zusammenhängender Rechtsansprüche ist erst zulässig, wenn das Schiedsgutachten vorliegt oder, im Falle eines gerichtlichen Verfahrens nach 319 BGB, nach dessen rechtskräftigem Abschluss. Die Parteien sollen sich innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei auf die Person des Schiedsgutachters einigen. Kommt es innerhalb dieser Frist zu keiner Einigung, wird der Schiedsgutachter auf schriftlichen Antrag einer Partei vom Bundesverband der Kunstsachverständigen e.v. oder einer vergleichbaren Organisation ernannt. Der Schiedsgutachter muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Kunstsachverständiger sein. Der Schiedsgutachter muss unabhängig und unparteilich sein. Das Schiedsgutachten wird schriftlich erstellt. Entscheidungsmaßstab für den Schiedsgutachter ist allein der der Allgemeinheit zugängliche und anerkannte Stand der Wissenschaft im Fachgebiet zum Zeitpunkt des Kaufs der streitgegenständlichen Ware. Eine mündliche Anhörung der Parteien durch den Schiedsrichter findet statt, sofern der Schiedsgutachter diese anordnet oder beide Parteien dies beantragen. Im Übrigen legt der der Schiedsgutachter das Verfahren zur Erstellung des Schiedsgutachtens nach seinem Ermessen fest. Die Feststellungen und das Ergebnis des Schiedsgutachters sind für die Parteien bindend. Eine gerichtliche Kontrolle findet nur im Rahmen des 319 BGB statt. Das Schiedsgutachten ist schriftlich zu erstatten und zu begründen. Die Begründung hat die wesentlichen Annahmen zu enthalten, auf denen die gutachterliche Bewertung beruht. Obsiegt der Käufer nach dem Schiedsgutachten in der Streitfrage, trägt Auctionata die Kosten und Auslagen des Schiedsgutachters. Unterliegt der Käufer nach dem Schiedsgutachten in der Streitfrage, trägt der Käufer die Kosten und Auslagen des Schiedsgutachters. Kann der Schiedsgutachter das Vorliegen eines Garantiefalls nicht oder nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, so ist anzunehmen, dass kein Garantiefall vorliegt. In einem solchen Fall werden die Kosten des Schiedsgutachters hälftig zwischen Parteien geteilt. Im Übrigen trägt jede Partei die ihr entstandenen sonstigen Kosten selbst. Die im Zusammenhang mit dem Schiedsgutachten entstehenden eigenen Kosten, etwa Rechtsanwaltskosten, trägt jede Partei selbst Sofern Auctionata den Garantiefall anerkennt oder der Käufer in der Streitfrage nach dem Schiedsgutachten obsiegt, verpflichtet sich Auctionata dazu, den Kauf gemäß der 346 ff. BGB innerhalb einer Frist von 6 Monaten rückabzuwickeln. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, stehen dem Käufer auf Grundlage dieser Auctionata-Garantie nicht zu Die Auctionata-Garantie ist höchstpersönlich, d.h. sie ist weder vertraglich noch gesetzlich übertragbar und geht auch nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf etwaige Rechtsnachfolger über Durch die Auctionata-Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels in keiner Weise berührt. Die Rechte der Garantie stehen neben den Gewährleistungsrechten des Käufers und schränken diese nicht ein. Die Auctionata-Garantie bezieht

13 sich auf alle Kunden von Auctionata weltweit. Garantiegeber ist die Auctionata AG, Kurfürstendamm 212, Berlin, Deutschland. 12. Katalogangaben Mit Bezug auf die Haftung von Auctionata gemäß Ziffern 10 und 11 gilt bei zuschreibungsrelevanten Katalogangaben die folgende Terminologie: a) zugeschrieben : Nach Ansicht von Auctionata und/oder mindestens einem externen anerkannten Experten handelt es sich um ein Werk von der Hand des Künstlers, jedoch kann Auctionata - trotz ernsthafter Annahmen - das Werk nicht als definitiv von der Hand des Künstlers geschaffen zusichern, zum Beispiel weil es in der Wissenschaft eine abweichende Gegenansicht gibt, oder weil die uneingeschränkte Zuschreibung nicht vollständig beweisbar oder aus einzelfallspezifischen Gründen erschwert ist. b) Werkstatt : Das Werk stammt aus der Werkstatt des Künstlers, ist damit unmittelbar von ihm beeinflusst, stammt jedoch nicht von der Hand des Künstlers selbst, sondern von einer anderen Hand. c) Umkreis : Das Werk ist direkt und unmittelbar von dem Künstler beeinflusst und auch zu Lebzeiten des Künstlers oder kurz danach entstanden, stammt allerdings nicht vom Künstler selbst, sondern von einer anderen Hand. d) Nachfolge : Das Werk ist beeinflusst von dem Künstler, jedoch wohl ohne direkten oder unmittelbaren Kontakt zum Künstler entstanden. Es stammt von der Hand eines imitierenden Anhängers des Künstlers aus derselben oder einer nachfolgenden Generation. e) Schule : Das Werk kann keinem bestimmten Künstler zugeordnet werden. Es lässt sich aber umkreismäßig, geografisch und/oder zeitlich zuordnen (z.b. Niederländische Schule des 17. Jahrhunderts ). f) Epoche, Jahrhundert : Das Werk kann keinem bestimmten Künstler zugeordnet werden. Es lässt sich aber zeitlich der angegebene Epoche oder dem angegebenen Jahrhundert zuordnen. g) im Stil, in der Art, in der Manier, im Genre : Das Werk ist im Stil des fraglichen Künstlers oder der fraglichen Zeit gearbeitet, stammt aber definitiv von anderer Hand und aus einer anderen Zeit. h) signiert : Der Begriff signiert ist eine bloße Beschaffenheitsangabe und hat keine Aussagekraft für die Zuschreibung oder Echtheit. i) nach : Das Werk ist eine Kopie nach einem bestimmten Werk. Das Original ist bekannt und von bekannter Hand, die Kopie stammt von anderer Hand.

14 13. Haftung neben dem Kaufrecht 13.1 Auctionata haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; vorgenanntes gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien (Ziffer 11) und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Auctionata zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Auctionata jedoch für jedes schuldhafte Verhalten Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Auctionata. Die Haftung von Auctionata ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Auctionata. 14. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des jeweiligen Einlieferers. Der Versand der Ware erfolgt zum Schutz des Einlieferers immer erst nach vollständiger Bezahlung (Kontoeingang). 15. Zahlungsmodalitäten 15.1 Die Zahlung des Kaufpreises für die erworbenen Waren erfolgt auf Vorkasse. Der Kunde hat den Kaufpreis sofort nach Zugang der Rechnung im PDF-Format zu zahlen. Eine Bezahlung per Nachnahme ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die Zahlung per Banküberweisung, PayPal sowie Kreditkarte vornehmen. Auctionata berechnet hierbei keine Gebühren Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung noch nicht bezahlt hat (maßgeblich ist hierfür der Kontoeingang bei Auctionata). 286 Abs. 4 BGB bleibt hiervon unberührt. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug; einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Verbrauchern während des Verzuges in Höhe von 5 %- Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, kann Auctionata nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen ( 325 BGB), der insbesondere Lagerkosten, das Käuferaufgeld sowie das Verkäuferabgeld umfassen kann Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin bei Auctionata oder dem Einlieferer abholt.

15 Im Fall des Annahmeverzugs kann Auctionata ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Für die Rückabwicklung der Kaufpreiszahlung gilt, dass eine Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung von Auctionata erfolgen kann, die insbesondere die Unkosten durch Verzug sowie die Verringerung des Erlöses bei einer erneuten Versteigerung der Ware sowie erneute Versteigerungsgebühren umfassen kann. Für die Rückabwicklung der Kaufpreiszahlung hat der Käufer Auctionata seine gültigen Kontodaten anzugeben; tut er dies nicht nach Aufforderung, wird der Betrag nach Ablauf von 90 Tagen auf seine Kosten gerichtlich hinterlegt. 16. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand 16.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, versendet Auctionata die verkauften Waren an den Käufer, so dass der Käufer die Kosten für die Versand- und Transportversicherungskosten gem. Ziffer 8.2 grundsätzlich zu tragen hat Soweit im Einzelfall ausdrücklich schriftlich (per Brief, Fax oder genügt) vereinbart, kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung bei Auctionata in Berlin oder beim Einlieferer auf eigene Rechnung und Gefahr abholen. Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs bei Auctionata. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen. Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin schuldhaft nicht eingehalten, liegt Annahmeverzug gem Ziffer vor Für den Versand der Ware gilt, dass Auctionata immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage. Die Lieferfristen können sich, insbesondere bei artenschutz- und kulturgüterschutzrelevanten Waren, aufgrund von behördlichen Vorgaben für die Aus- und Einfuhr (bspw. Aus- und Einfuhrgenehmigungen) nach hinten verschieben, so dass hierauf beruhende Verzögerungen nicht zu Lasten von Auctionata gehen. Sofern aufgrund von Einfuhrbestimmungen (Einfuhrverbot) ein erfolgreicher Versand an den Käufer nicht möglich ist, geht dieses zu Lasten des Käufers, d.h. der Käufer hat vor dem Abschluss eines Kaufvertrages mit Auctionata sicherzustellen, dass Einfuhrbestimmungen einem erfolgreichen Versand nicht entgegenstehen Ist der Käufer Unternehmer, geschieht der Versand auf dessen Gefahr; bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen, d.h. der Verbraucher trägt beim Versand in keinem Fall die Transportgefahr Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, soll der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren, da ansonsten der Nachweis einer Beschädigung der Ware auf dem Versandweg zu Lasten von Auctionata erschwert oder ausgeschlossen werden kann. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall umgehend.

16 17. Haftungsausschlüsse 17.1 Auctionata haftet nicht für die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Aufträgen, Geboten sowie Mitteilungen an Auctionata. Auctionata übernimmt daher keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung sowie Internetverbindung. Auctionata übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Website von Auctionata dauerhaft zur Verfügung steht Auctionata muss den Betrieb der Website von Auctionata zeitweise beschränken, um Wartungsarbeiten am System durchzuführen oder wenn dies zur Durchführung von technischen Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist. In dieser Zeit kann es möglich sein, dass die Website von Auctionata nicht aufrufbar ist Auctionata übernimmt keine Haftung, falls die Website von Auctionata durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder andere von außen kommende Beeinträchtigungen in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird. Auctionata haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbenutzbarkeit oder Unzugänglichkeit der Website von Auctionata ergeben Auctionata übernimmt keine Haftung für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Einlieferern (z. B. durch Hacker), es sei denn, Auctionata hat die Daten grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht gegen Zugriffe geschützt. 18. Datenschutz Es gilt die Datenschutzerklärung von Auctionata. 19. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Schlussbestimmungen 19.1 Auctionata behält sich vor, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen - mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Auctionata wird diesen Fall auf ihrer Website bzw. einer anderen von Auctionata betriebenen Website mitteilen oder per mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht oder das Angebot nach Änderung des Vertrages erneut genutzt wird. Auctionata legt diese Geschäftsbedingungen jedem Kunden vor jeder Auktion erneut zur Zustimmung vor, so dass Änderungen vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen werden können. Widerspricht ein Kunde der Änderung des Vertrages ist Auctionata berechtigt, dem Kunden zu kündigen Dritte können anstelle von Auctionata in diesen Vertrag und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen eintreten. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Leistungspflichten von Auctionata ist der Sitz der Auctionata AG in Berlin (Deutschland), wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Erfüllungsorts.

17 19.4 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind der Sitz von Auctionata in Berlin (Deutschland). Auctionata kann den Vertragspartner jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen oder an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben Für den Vertrag und die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und gleich worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (siehe auch Artikel 2b CISC zu Versteigerungen). Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per zu. In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit auf der Website Einsicht genommen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weiter jederzeit als Druckversion im PDF-Format einsehbar und speicherbar. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Onlineshop 1. Allgemeines 1.1 Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über die Website oder einer anderen von Auctionata betriebenen Website (nachfolgend Onlineshop genannt) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2 Auctionata verkauft über den Onlineshop Kommissionsware, d.h. Auctionata übernimmt für den Eigentümer der angebotenen Ware die Rolle des Verkäufers, indem es öffentlich im eigenen Namen und für Rechnung des Eigentümers Gegenstände verkauft ( Kommissionsgeschäft ). 1.3 Das Einkaufen im Onlineshop erfolgt grundsätzlich über den Warenkorb. Die Präsentation der Angebote im Onlineshop erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Eigentümer eine Ware nicht wieder zurückzieht. Der Eigentümer hat das Recht, Gegenstände, die im Onlineshop angeboten werden, zurückzuziehen, bis tatsächlich ein Kaufvertrag über den jeweiligen Gegenstand über das Warenkorbsystem im Onlineshop zustande gekommen ist. 1.4 Auctionata richtet das Angebot im Onlineshop an Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nur an volljährige Personen. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, kann der Kunde erst das Angebot im Onlineshop in Anspruch nehmen, wenn er im Lande seines Wohnsitzes als volljährig gilt. Das Verkaufsangebot und der Verkauf von Alkohol richten sich ausschließlich an Personen, die das gesetzlich notwendige Alter

18 für den Erwerb von Alkohol am Wohnsitz erreicht haben. Die Übergabe des gekauften Alkohols erfolgt nur, wenn der Empfänger vor der Übergabe den Nachweis des notwendigen Alters erbracht hat. 1.5 Auctionata behält sich vor Kunden, vom Kauf im Onlineshop auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz/Lieferadresse in einem Land befindet, in das die Waren, die angeboten werden, nicht eingeführt werden dürfen und Auctionata hiervon Kenntnis hat oder wenn Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden bestehen. 1.6 Auctionata behält sich vor, die Anzahl der Waren, die ein Kunde erwerben kann, zu beschränken. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass eine erworbene Ware zunächst bezahlt wird, bevor der Kunde weiter kaufen kann. 1.7 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. 1.8 Auctionata kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung. 1.9 Die Mitarbeiter von Auctionata dürfen im Onlineshop Waren einkaufen. 2. Zustandekommen des Kaufvertrages 2.1 Der Einkauf von Waren erfolgt in der Regel über ein Warenkorbsystem. Die Bestellung über den Warenkorb stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Auctionata dem Kunden eine Auftragsbestätigung durch eine automatisierte übersendet. Geschieht dies nicht, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. 2.2 Soweit es Auctionata dem Kunden ermöglicht ein Gegenangebot (Preisvorschlag) für eine Ware abzugeben, das unter dem im Onlineshop angegebenen Verkaufspreis liegen kann, wird dieses von Auctionata an den Einlieferer weitergeleitet, damit dieser den Verkauf gestattet; ohne dessen Zustimmung kann kein Verkauf erfolgen. Der Kunde ist an sein Angebot fünf Tage gebunden. Gehen mehrere Preisvorschläge ein, wird nur der höchste Preisvorschlag weitergegeben. Geht die Zustimmung des Einlieferers innerhalb der 5-Tagesfrist bei Auctionata ein, übersendet Auctionata dem Kunden eine Auftragsbestätigung per und ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande. Zeitgleich wird die gekaufte Ware im Onlineshop als verkauft markiert. Wenn der Einlieferer nicht innerhalb der 5- Tagesfrist seine Zustimmung erklärt, kommt ein Kaufvertrag nicht zustande. Das Gegenangebot (Preisvorschlag) wird hinfällig, wenn ein Dritter den Gegenstand zum im Onlineshop angegebenen Verkaufspreis über das Warenkorbsystem kauft, bevor die Zustimmung des Einlieferers bei uns eingegangen ist. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag mit dem Käufer zustande, der bereit ist, den vollen Preis zu zahlen. 2.3 Der Käufer erhält zusammen mit der Bestellbestätigung per eine Rechnung sowie den Vertragstext im PDF-Format. 2.4 Der Käufer hat die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher und englischer Sprache abzuschließen.

19 3. Preise 3.1 Beim Einkauf von Waren im Onlineshop setzt sich der Verkaufspreis der Ware aus dem Kaufpreis, dem Käuferaufgeld und gegebenenfalls dem Beitrag zum Folgerecht zusammen. Zusätzlich können Versand- und Transportversicherungskosten hinzukommen. Weitere Informationen zum Verkaufspreis können dem Gebührentarif für Käufer entnommen werden; wobei der jeweils aktuelle Gebührentarif für Käufer gilt. 3.2 Die Versandkosten und Transportversicherungskosten können dem Gebührentarif für Käufer entnommen werden; wobei der jeweils aktuelle Gebührentarif für Käufer gilt. Diese Kosten entfallen, wenn im Ausnahmefall mit Auctionata eine Abholung der Ware schriftlich (per genügt) vereinbart wurde. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Weitere Informationen zu Zöllen kann der Kunde beispielsweise hier einsehen: Der Beitrag zum Folgerecht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Folgerechtsabgabe im Kunsthandel bei Werken der bildenden Kunst und Fotografie. Der Beitrag zum Folgerecht ist im Verkaufspreis schon enthalten. Die entsprechenden Waren werden im Onlineshop entsprechend gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Beitrag zur Folgerechtsabgabe können dem Gebührentarif für 4. Besteuerung 4.1 Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der Differenzbesteuerung gem. 25a UStG (margin scheme re Articles 313, 326 or 333 of the EC VAT Directive 2006/112/EC) d.h. beim Kaufpreis gem. Ziffer 3.1 entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer nur auf das enthaltene Käuferaufgeld, den Beitrag zum Folgerecht und die Versand- und Transportversicherungskosten. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsform, die für den Handel mit gebrauchten Gegenständen vorgesehen ist. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung nicht explizit ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen. 4.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers kann die Rechnung abweichend von Ziffer 4.1 regelbesteuert ausgestellt werden. Die Umsatzsteuer wird dann auf den kompletten Rechnungsbetrag berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Vorsteuerabzug ist möglich. 4.3 Für im Onlineshop als regelbesteuert gekennzeichnete Ware entfällt die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gem. Ziffer 4.1 (regelbesteuert eingelieferte Ware, Ware aus steuerlichem Drittland). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Rechnungspreis enthalten Unternehmer können bei Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet der EU gegen Nachweis ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer eine steuerfreie Rechnung nach 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung) erhalten Bei Lieferungen außerhalb der EU kann dem Käufer eine steuerfreie Rechnung nach 6 UStG (Ausfuhrlieferung in steuerliche Drittländer) ausgestellt werden. Der Käufer muss die gelieferte Ware bei Einfuhr in das Bestimmungsland nach den lokalen Bestimmungen verzollen und versteuern.

20 5. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Auctionata AG, Kurfürstendamm 212, Berlin, Fax: , Tel: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 100 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

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