ORTSTEILE Themen der Einwohnerversammlung. Weimar-West reichen bis zum Winterdienst Seite Weimar freut sich auf den 359. Zwiebelmarkt!

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1 RathausKurier DAS AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Kulturstadt Europas Nr September Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 13. Oktober 2012 AUSBILDUNGS- PLÄTZE Stadtverwaltung schreibt Ausbildungsplätze aus Seite 6208 ORTSTEILE Themen der Einwohnerversammlung in Weimar-West reichen bis zum Winterdienst Seite 6218 GOETHEGYMNASIUM Auf der»ameisenstraße«werden die Projektergebnisse präsentiert Seite 6224 AUSSCHREIBUNG Stadt sucht SB Presseund Öffentlichkeitsarbeit/stellvertretende/r Pressesprecher/in Seite 6225 Weimar freut sich auf den 359. Zwiebelmarkt! FOTO: SKP Mönch Theo trägt die Zwiebelmarktkönigin 2011, Sarah I., auf Händen durch die Schillerstraße. Kandidatinnen für die Thronfolge von Sarah können sich weiterhin unter oder bewerben. Nichts geht am zweiten Oktober- Wochenende in Weimar ohne Zwiebel: Auf dem Kuchen, in der Suppe, im berühmten Zopf oder im Gesteck der Weimarer Zwiebelmarkt ist legendär. Mehr als Besucher lassen sich das Fest nicht entgehen. Weimarer und Gäste genießen den Ausnahmezustand in der Klassikerstadt. Vom 12. bis zum 14. Oktober findet in diesem Jahr der Zwiebelmarkt statt. Mit der Eröffnung am Freitag um 12 Uhr auf dem Marktplatz durch Oberbürgermeister Stefan Wolf, der bis dahin gewählten neuen Zwiebelmarktkönigin und Zwiebelmönch Theo beginnt dann das größte Volksfest Thüringens. Die endgültige Eröffnung des 359. Weimarer Zwiebelmarktes aber erfolgt am Sonnabend, ganz traditionell, früh 6 Uhr. Ein anschließender Rundgang an den Ständen entlang, am frühen Morgen, bei würzigen Düften, wird dabei zu einem unvergesslichen Erlebnis. Der 359. Zwiebelmarkt wartet mit zahlreichen Attraktionen und Traditionen auf. Wie in all den Jahren zuvor werden die traditionellen Stände der Heldrunger Zwiebelbauern entlang der Schillerstraße die Gäste zum Verweilen, Auswählen, Kaufen und sicher auch zu zahlreichen Gesprächen zwischen oft»alten Bekannten«animieren. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch wieder gesorgt. Zahlreiche Getränke und Verpflegungsstände im und rund ums Stadtzentrum werden dafür sorgen, dass die Besucher unseres Zwiebelmarktes weder Hunger noch Durst leiden müssen. 6201

2 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Viele Bürger und Touristen fragen nach den Programmen und richten nach den kulturellen Angeboten ihren Besuch ein. Sieben große Bühnen und weitere Podeste und Spielflächen hält der Markt bereit, um viele zehntausend Besucher dort zu unterhalten. Fast 800 Künstler Profis und Amateure sind im Einsatz. Das Programmangebot reicht dabei von zwiebelscharf-würziger Musik aus aller Welt und natürlich auch aus Weimar bis zum Klamauk für zwiebelweinende und herzhaft lachende Augen. Die Klänge des Marktes werden sich mit den würzigen Düften gut mischen. Mit dem 359. Zwiebelmarkt endet für die letztjährige Zwiebelmarktkönigin Sarah die Regentschaft. Mit der 21-jährigen gebürtigen Weimarerin und Zwiebelmarktmönch Theo sprach der Rathauskurier über die vergangene Amtszeit als Zwiebelmarktkönigin aber auch über den kommenden Zwiebelmarkt. RathausKurier: Sarah, wie haben Sie das letzte Jahr erlebt? Sarah: Das Interessanteste war für mich die Wandlung, die sich mit der Wahl zur Zwiebelmarktkönigin vollzieht. Viele Menschen haben mich in den letzten Monaten auf der Straße erkannt, oft wurde ich um Autogramme gebeten. Das Schönste aber waren die zahlreichen Begegnungen mit den Menschen, die ich vorher nicht kannte. RathausKurier: Haben Sie da besondere Erlebnisse im Blick? Sarah: Spannend war es immer backstage, also hinter der Bühne, wo meistens große Aufregung vor den Auftritten herrscht. Die Gespräche und Begegnungen dort und die vielen großen Termine wie die ITB in Berlin oder jetzt zuletzt das Fest der Genossenschaften auf dem Markt haben mir großen Spaß gemacht. RathausKurier: Nehmen Sie auch etwas aus Ihrer Zeit als Zwiebelmarktkönigin mit? Sarah: Ja natürlich! Die Auftritte hatten für mich z.b. neben dem Kennenlernen vieler Menschen auch den positiven Nebenaspekt, dass ich gelernt habe, frei zu reden, was vorher nicht so sehr meine Sache war. RathausKurier: Nun stehen wir vor dem 359. Zwiebelmarkt. Worauf freut sich der Zwiebelmönch am meisten? Theo: Auf die Copenhagen Steelband! Die war ja schon oft dabei und hat das Publikum stets begeistert. Und die Eröffnung am Samstag um 6 Uhr in der Frühe, da freue ich mich sehr drauf. RathausKurier: Was gefällt Ihnen daran so sehr? Theo: Die frühmorgendliche Atmosphäre am Samstag hat etwas ganz besonderes an sich. Solange der Regen sich nicht quer legt, ist das für mich die schönste Zeit des Zwiebelmarktes. Die Stadt ist dann zwar schon lebendig, aber noch nicht so voll wie im weiteren Verlauf der Zwiebelmarkt- Tage. RathausKurier: Sie sind seit einigen Jahren eine der prägendsten Persönlichkeiten des Zwiebelmarktes. Zeigt sich das auch für Sie? Theo: Natürlich gibt es immer wieder Begegnungen mit Menschen, die ich alljährlich dort treffe. Das sind aber nicht nur die Händler und Betreiber der verschiedenen Stände, sondern auch ganz normale Besucher, die mich immer wieder ansprechen. Ein Mann aus Bayern zum Beispiel fordert mich jedes Jahr zu einem spaßigen Rededuell heraus, das freut mich jedes Mal und ist immer eine kleine Herausforderung, wer zum Schluss das letzte Wort hat. Ganz im Zwiebel-Look: Anja Dietrich von der weimar GmbH mit den Flyern, Postkarten und Plakaten zum 359. Zwiebelmarkt in Weimr. FOTO: UTA KÜHNE, WEIMAR GMBH RathausKurier: Sarah, welchen Ratschlag geben Sie der neuen Zwiebelmarktkönigin? Sarah: Auf jeden Fall muss sie sich treu bleiben! Die Menschen merken sofort, wenn man eine Rolle spielt und nicht mehr»echt«ist. Wenn meine Nachfolgerin dann noch Spaß an der Sache hat, spontan und wetterfest ist, dann wird für die die Zeit als Zwiebelmarktkönigin ein unvergessliches Erlebnis sein. RathausKurier: Und was sagt der Zwiebelmarktmönch? Theo: Spaß an der Freud haben und den Menschen offen begegnen, dann wird das eine wunderbare Zeit! WEITERE INFORMATIONEN ZUM ZWIEBELMARKT FINDEN SIE AB SEITE 6214 SOWIE UNTER RathausKurier Herausgeber: Stadt Weimar. Der Oberbürgermeister, Stabsstelle Kommunikation und Protokoll, Rathaus, Markt 1, Weimar Redaktion: Ralf Finke (verantwortlich), Mandy Plickert, Telefon: ( ) , Fax: , presse@stadtweimar.de. Für den Inhalt der in der Rubrik»Fraktionen im Stadtrat«abgedruckten Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen verantwortlich. Sie geben bei ihren Beiträgen den Namen des im Sinne des Pressegesetzes Verantwortlichen an. Für den Inhalt eines namentlich gekennzeichneten Beitrages ist der Autor verantwortlich Redaktionsschluss dieser Aus gabe war der 24. September 2012 Konzeption: Gudman-Design, Weimar Gestaltung, und Vorstufe: Graphische Betriebe Rudolf Keßner Weimar Corax Color & Stempel-Rabe GmbH, Carl-von- Ossietzky-Straße 57 A, Weimar, Telefon: ( ) , Fax: Druck, Anzeigen und Abonnement: Schenkelberg Druck Weimar GmbH, Österholzstraße 9, Nohra, Telefon: ( ) , Fax: Vertrieb: TDM Thüringer Direkt marketing, Telefon: ( ) , Fax: Erscheinungsweise: 14-tägig samstags, kostenlos an die Haushalte der Stadt Weimar verteilt. Der Einzelbezug bei Postversand oder bei Abholung in der Stabsstelle Kommunikation und Protokoll ist kostenlos Abo-Preis: 3,00 Euro/Ausgabe (Postversand) NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

3 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Zwei neue Bücher zur Städtepartnerschaft Weimar-Trier erschienen Im Rahmen der Veranstaltungen zum Partnerschaftsjubiläum hat die Trier- Gesellschaft Weimar e.v. ihr Buch»Mit Herz und Verstand«vorgestellt. Bereits zum Jahresanfang wurden in den Amtsblättern und Tageszeitungen Weimars und Triers die Bürger/innen aufgerufen, Erinnerungen, Erlebnisse und Geschichten im Zusammenhang mit der Städtepartnerschaft mitzuteilen. Schließlich wurden 32 Beiträge eingereicht, davon zwölf aus Trier. Sie bieten ein buntes Kaleidoskop an Erinnerungen, angefangen vom Trierer Großvater, der bereits um 1912 an der Weimarer Kanalisation arbeitete, über Geschichten vom Zustandekommen der Partnerschaft bis hin zum ersten Aufenthalt in den Partnerstädten. Ein zweites Buch zur Städtepartnerschaft haben Triers Alt-OB Helmut Schröer und der Journalist Dieter Lintz verfasst. Sie haben sich unter historischen als auch unter aktuellen Aspekten mit der Städtepartnerschaft Trier-Weimar auseinander gesetzt. In dem detaillierten und gut lesbaren Buch geben zahlreiche Dokumente, Fotos und Zeitzeugenberichte Auskunft über die Geschichte und das Zustandekommen dieser außergewöhnlichen Partnerschaft. Die Autoren schildern kenntnisreich die schwierigen Anfänge der Städtefreundschaft, geben Auskunft über die Aktivitäten der Stasi oder den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in Weimar; sie blicken aber auch in die Zukunft und stellen sich kritisch der Frage, wie in den kommenden Jahren die Städtepartnerschaft Trier-Weimar aktiv gelebt werden kann. Die beiden neu erschienenen Bücher anlässlich der 25-jährigen Städtepartnerschaft Weimar-Trier. Das Buch»Mit Herz und Verstand gelebte Städtepartnerschaft zwischen Weimar und Trier«ist gegen 5 Schutzgebühr zu erwerben bei: GINGKO GESCHENKE AUS WEIMAR, Vera Cihar, Brau hausgasse 4.»Trier-Weimar: Eine deutsche Städtepartnerschaft«ist erschienen im Paulinus-Verlag. 264 Seiten. Preis 21,90 Euro. ISBN »Weimarer Dreieck Preis für zivil gesellschaftliches Engagement«verliehen Im vollbesetzten Festsaal des Weimarer Rathauses wurde am 29. August 2012 der Preis»Weimarer Dreieck Preis für zivilgesellschaftliches Engagement«an drei junge Künstler des Kinderzirkus Tasifan vergeben. In Anwesenheit von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Staatsministerin Cornelia Pieper vom Auswärtigen Amt nahmen Jakub Zielinski aus der Republik Polen, Samuel Weber aus Frankreich und Maria Steiner aus Deutschland für ihr trinationales Engagement im Kinderzirkus Tasifan den Preis entgegen, den die Stadt Weimar und der Verein Weimarer Dreieck e.v. gemeinsam vergeben. Dirk Wendelmuth, künstlerischer Leiter des Kinderzirkus Tasifan, wurde eine vom Weimarer Künstler Walter Sachs geschaffene Skulptur und das Preisgeld von 2000 Euro für den Kinderzirkus überreicht. Der Preis»Weimarer Dreieck«beweise, so betonte Staatsministerin Cornelia Pieper in ihrer Laudatio, dass das Drei-Länder-Partnerkonzept»Weimarer Dreieck«eine Vision sei, die inzwischen auch tief in der Zivilgesellschaft verankert ist. Oberbürgermeister Stefan Wolf zeigte sich als großer Fan des Kinderzirkus und sagte in seinem Grußwort:»Wo, wenn nicht im Kinderzirkus Tasifan, blitzt im gleichen glücklichen Moment die Welt des Yiddish Summers und eines Musikhochschul-Meisterkurses, des Gedächtnis-Konzertes Buchenwald und eines Familienfestes in der Kita Bummi auf?!das Weimarer Dreieck lebt«, so der Oberbürgermeister,»wie wir am Kinderzirkus Tasifan erleben können, eben nicht nur in den Reden von uns Politikern, die wir dieses Leben immer wieder nur beschwören können, was auch richtig und wichtig ist, sondern leibhaftig, wunderbar lebendig!«. Mit dem»weimarer Dreieck Preis für zivilgesellschaftliches Engagement«wurden Samuel Weber aus Frankreich (links), Maria Steiner aus Deutschland und Jakub Zielinski aus Polen (rechts) ausgezeichnet. FOTO: PETER MICHAELIS NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6203

4 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR g Alle Jahre wieder! Nur noch 63 Mal schlafen und dann ist es schon wieder so weit: das erste Türchen im Rathausadventskalender wird geöffnet. Die Verwandlung des Rathauses in einen großen Adventskalender hat inzwischen Tradition in Weimar. Täglich wird ein Fenster von Kindern geöffnet und der Weihnachtsmann überrascht die Mädchen und Jungen mit Geschenken. Anschließend gibt es ein kleines Programm in der Bühnenhütte. Wir rufen Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auf, sich für das Öffnen der Türchen zu bewerben. Da unsere Fensterbilder schon etwas in die Jahre gekommen sind, suchen wir außerdem Gruppen, die ein Fenster gestalten wollen. Wer? Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit können sich bewerben. Anmeldefrist? für das Fensteröffnen bis 16. November 2012 Anmeldefrist? für die Gestaltung eines Fensters bis 4. Oktober 2012 Wie? telefonisch, per Mail oder per Post an das Kinderbüro, Reithaus, Platz der Demokratie 5, Tel: ( ) , kinderbuero@stadtweimar.de Herbstferien mit dem Kinderbüro Kinderrechte-Entdeckertouren Kinder entdecken ihre Rechte ganz konkret in ihrem Lebensumfeld Du möchtest wissen, welche Rechte Du als Kind hast und wie Du sie einfordern kannst? Du willst in Deinen Ferien gemeinsam mit anderen Kindern Spiel und Spaß haben? Dann bist Du auf unserer Entdeckertour genau richtig! Hier kannst Du Deine Rechte als Kind kennen lernen. Außerdem werden wir die Kinderrechte im Alltag testen und herausfinden, wo sie in Weimar schon gut umgesetzt werden und wo noch nachgeholfen werden muss. Du erfährst, wie und wo man Verbesserungsvorschläge einreichen kann, begegnest interessanten Menschen und besuchst Einrichtungen Deiner Stadt, die Dir helfen, Deine Rechte wahrzunehmen. Selbstverständlich kommen Spannung und Vergnügen nicht zu kurz! Veranstalter? EJBW DisKurs e.v., Kinderbüro Wann? Mo. 22. bis Do jeweils 9.00 bis Uhr Wo? Reithaus im Park an der Ilm Wer? Entdecker/innen der 3. bis 5. Klassenstufe Anmeldung? vom bis mo. do.: von Uhr & von Uhr, fr.: von Uhr im Kinderbüro Kostet? 32,00 (Ermäßigungen sind möglich) Herbstferien in der Kunstwerkstatt Kinder gestalten den Weimarer Kinderrechtspreis 2012 In Weimar wird in diesem Jahr bereits zum 17. Mal der Weimarer Kinderrechtspreis vergeben. Neben einem Preisgeld erhält der Preisträger auch eine von Kindern entworfene Skulptur, die nun bereits zum dritten Mal in den Herbstferien von Kindern in der Kunstwerkstatt angefertigt wird. Ihr könnt dabei sein und den Weimarer Kinderrechtspreis 2012 in der Kunstwerkstatt aus verschiedensten Materialien selbst mit gestalten. Wann? Mo. 29., Di und Do jeweils bis Uhr Wo? Kunstwerkstatt im Atelier 3 + / Amalienstraße 17, Weimar Wer? Kinder ab 6 Jahren Anmeldung? unter Tel: (01 63) oder einfach vorbeikommen; Kostet? 5,00 pro Vormittag (Ermäßigungen sind möglich) Kontakt? Beate Wuigk-Adam/Kunst therapeutin M.A., DFKGT Die Kinderrechtspreisträger 2011 vom»doppelpass e.v.«ermöglichten mit dem Preisgeld bereits 3 Kindern aus Weimar die kostenlose Teilnahme am Fußballcamp. Kinderrechtspreis 2012 Auch in diesem Jahr wird wieder der Weimarer Kinderrechtspreis verliehen. Kinder, Jugendliche, Schulen und Einrichtungen sind gefragt. Reicht Eure Vorschläge mit einer kurzen Begründung ein! Eine Kinderjury entscheidet über die Vergabe. Nominiert werden können Personen, Vereine oder Gruppen, die sich besonders für Weimarer Kinder und ihre Interessen und Bedürfnisse einsetzen. Der Preis wird am 20. November im Rahmen einer tollen Veranstaltung im Reithaus vergeben. Zeitraum? bis 9. November 2012 können Vorschläge eingereicht werden Wie? per oder Post an das Kinderbüro der Stadt Weimar FOTO: CELINA KAHLER 6204 NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

5 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER AMTLICHER TEIL AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT WEIMAR BEKANNTMACHUNG 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar Seite 6205 BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Ausbaustrecke Weimar-Gera Seite 6206 BEKANNTMACHUNG Verordnung über die Bestimmungen zum Offenhalten von Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten Seite 6207 Bekanntmachung 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom (GVBl. S. 41) und der 2 und 5 ff des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar beschlossen: 1 Abgabenerhebung Die Stadt Weimar erhebt eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen (nachfolgend Abgabe genannt) als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Abgabengegenstand (1) Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche, nicht überwiegend beruflich erforderliche Übernachtungen in Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen (nachfolgend»beherberg ungsbetriebe«genannt). (2) Der Abgabe unterfallen nicht die Übernachtungen von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (3) Übernachtungsgäste, deren Übernachtung aus überwiegend beruflichen Gründen erforderlich ist, sind von der Zahlung der Abgabe befreit. Berufliche Gründe für eine Übernachtung sind solche, die im Rahmen einer Tätigkeit stattfindet, die der Einkommenserzielung zur Schaffung NR JAHRGANG AMTLICHER TEIL bzw. Unterhaltung der Lebensgrundlage dient. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen, 1. zur Teilnahme an berufsbedingten oder berufsvorbereitenden Veranstaltungen, wie z. B. Aus- und Weiterbildungen, Fachvorträgen, Fachseminaren, Fachkongressen usw., 2. zur Teilnahme an Bewerbungsverfahren, 3. aufgrund von Dienstreisen auf Anordnung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn, 4. aufgrund von dienst- oder geschäftlich veranlassten Reisen oder Außenterminen (z. B. von Außendienstmitarbeitern, Handelsvertretern, Sachverständigen, Ärzten, Rechtsanwälten etc.), 5. zur Erbringung, Abholung oder Übergabe von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen gewerblicher Zwecke (z. B. von Monteuren, Spediteuren etc.) oder 6. zur Teilnahme an sonstigen dienstlichen oder geschäftlichen Veranstaltungen (z. B. das Treffen mit Geschäftskunden, Vorgesetzten, Vertragspartnern zu dienstlichen/ geschäftlichen Zwecken etc.). (4) Der Übernachtungsgast hat nach einer entsprechenden Information durch ein Merkblatt der Stadt und vor einer entgeltlichen Übernachtung wahrheitsgemäß und in einer zum Nachweis geeigneten Form gegenüber der Stadt Weimar anzugeben, ob die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist oder privaten Zwecken dient. 3 Abgabenmaßstab Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung pro Person und Nacht - längstens jedoch für 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen. 4 Abgabensatz Die Abgabe beträgt: 1. bei Beherbergungsbetrieben bis 49 Zimmer: 1,00 EUR/Person und Nacht in einer mit 1 Person belegten Einheit; 0,75 EUR/Person und Nacht bei Belegung einer Einheit mit mehreren Personen 2. bei Beherbergungsbetrieben ab 50 Zimmer: 2,00 EUR/Person und Nacht in einer mit 1 Person belegten Einheit; 1,50 EUR/Person und Nacht bei Belegung einer Einheit mit mehreren Personen 5 Abgabenschuldner Abgabepflichtig ist der Übernachtungsgast und neben diesem gemäß 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, der dem Übernachtungsgast das Zimmer zur Verfügung stellt. 6 Einziehung und Abführung Zur Einziehung und Abführung der Abgabe, Führung des Nachweises sowie der damit verbundenen Meldungen gegenüber der Stadt Weimar ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes verpflichtet, der dem Übernachtungsgast das Zimmer zur Verfügung stellt. 7 Entstehung Die Abgabe entsteht mit der Verwirklichung des Abgabengegenstandes, spätestens mit der Entrichtung des Entgeltes für die Übernachtung pro Person. 8 Festsetzung und Fälligkeit Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 15. Tage nach dem Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Steueramt der Stadt Weimar eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die errechnete Abgabe wird durch einen Abgabenbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an den Abgaben schuldner fällig und ist von diesem an die Stadtkasse zu entrichten. 6205

6 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR 9 Abgabenaufsicht und Prüfungsvorschriften (1) Vertreter der Stadt Weimar (Stadtkämmerei) sind berechtigt, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zur Feststellung von Abgabetatbeständen die Geschäftsräume des Betreibers eines Beherbergungsbetriebes zu betreten und die entsprechenden Geschäftsunterlagen einzusehen. (2) Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, auf Anforderung der Stadt Weimar, die überwiegend berufliche Erforderlichkeit seiner Übernachtung schlüssig darzulegen und ggf. anhand geeigneter Nachweise zu belegen. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Abgabepflichtiger oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebes oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines Abgabepflichtigen oder Betreibers eines Beherbergungsbetriebes leichtfertig über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Stadt Weimar pflichtwidrig über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Abgaben verkürzt oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile für sich oder für einen anderen erlangt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind. (3) Gemäß 17 ThürKAG kann eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu ,00 EUR, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 gemäß 18 ThürKAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. 11 Mitwirkungspflicht Dritter Hotel- und Zimmervermittlungsagenturen sowie Dienstleistungsunternehmen ähnlicher Art sind bei Aufforderung verpflichtet, der für die Erhebung der Abgabe zuständigen Stelle der Stadt Weimar die Beherbergungsbetriebe mitzuteilen, an die Beherbergungsleistungen vermittelt wurden. 12 Inkrafttreten, Übergangsregelung Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe außer Kraft. Hiermit wird bestätigt, dass der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am vorstehende 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar beschlossen hat. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom (Az.: /04-WE) die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar genehmigt. Belehrung gemäß 21 Abs. 4 ThürKO: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass obiger Satzung, die sich aus der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom (GVBl. S. 41) in den jeweils geltenden Fassungen - oder auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassener Rechtsvorschriften ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Weimar, Weimar, Schwanseestraße 17, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Maßgabe dieser Belehrung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vorstehende 2. Änderungssatzung nebst Ausfertigung und Belehrung sind gemäß 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekanntzumachen. Weimar, den Stefan Wolf, Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Ausbaustrecke Weimar-Gera Erneuerung der Eisenbahnüberführung Eduard-Rosenthal-Straße in Weimar, km 1,1+90 der Strecke (6307) Weimar-Gera Das Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Erfurt hat für das o.a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Anhörungsbehörde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Weimar beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen) liegt in der Zeit vom 08. Oktober bis zum 09. November 2012 in der Stadtverwaltung Weimar, Stadtentwicklungsamt, Schwanseestraße 17, Haus 3, Zimmer 303, während der Dienststunden Mo/Mi/Do von 8.30 bis Uhr und bis Uhr Di von 8.30 bis Uhr und bis Uhr Fr von 8.30 bis Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. November 2012, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in Weimar oder bei der Stadtverwaltung Weimar, Stadtentwicklungsamt, Schwanseestraße 17, Weimar Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie sonstige Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften 6206 AMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

7 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. c) Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind gem. 18 a Nr. 7 AEG ebenfalls nach Ablauf der Äußerungsfrist ausgeschlossen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nr. 1, 2, 3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Weimar, den 6. September 2012 Stefan Wolf, Oberbürgermeister Bekanntmachung Verordnung über die Bestimmungen zum Offenhalten von Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten für die kreisfreie Stadt Weimar Aufgrund des 8 Abs. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch das erste Gesetz zur Änderung des ThürLad- ÖffG vom (GVBl. S. 540), wird verordnet: 1 Grenzen der Bereiche des Fremdenverkehrs Die Grenzen der Bereiche, in denen der Fremdenverkehr stattfindet, werden für die Stadt Weimar wie folgt festgelegt: a) die Schlösser Belvedere und Tiefurt sowie deren Parkanlagen, b) das Stadtzentrum von Weimar, begrenzt durch folgende Straßen, Plätze und Gebäude: Hauptbahnhof - August-Baudert-Platz - Carl-August-Allee - Rathenauplatz - Carl-August-Allee - Karl-Liebknecht- Straße - Goetheplatz - Heinrich-Heine- Straße - Sophienstiftsplatz - Gropiusstraße - Steubenstraße - Wielandplatz - Humboldtstraße - Am Poseckschen Garten - Geschwister-Scholl-Straße - Marienstraße - Ackerwand - Platz der Demokratie - Burgplatz - Kegelplatz - Gerberstraße - Brühl - Friedensstraße - Carl-August-Allee. c) Die beidseitig unmittelbar an den unter b) aufgeführten Straßen bzw. Plätzen anliegenden Grundstücke (Kopfgrundstücke) werden ebenfalls vom räumlichen Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung erfasst. 2 Öffnungszeiten (1) Die Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen und Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet bleiben. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufstellen nur bis Uhr geöffnet sein. (2) Wird eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen nach Abs. 1 geöffnet, so hat der Inhaber diese zusätzlichen Öffnungszeiten vor der ersten Inanspruchnahme bei der Stadt Weimar anzuzeigen. 3 Zugelassene Verkaufsgegenstände (1) Zugelassene Verkaufsgegenstände sind Reisebedarf, Devotionalien und Waren, die für die Stadt Weimar kennzeichnend sind. (2) Reisebedarf im Sinne des 2 Abs. 3 Thür- LadÖffG sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. (3) Devotionalien sind religiöse Gegenstände, z.b. Kreuze, Rosenkränze oder Gebetsbücher. (4) Weimar kennzeichnende Waren sind alle Gegenstände des Handelverkehrs, die einen deutlichen Bezug zu der Stadt Weimar haben oder für die Stadt Weimar typisch sind. Dies sind insbesondere: a. Veröffentlichungen oder andere Druckund Medienerzeugnisse über die Stadt Weimar, b. Gebrauchs- und Schmuckgegenstände, sowie Bekleidungsstücke und kunsthandwerkliche Erzeugnisse, sofern auf ihnen durch Wort oder Bild deutlich Bezug auf die Stadt Weimar genommen wird, c. Gegenstände, die in Weimar hergestellt oder gewonnen werden und dies nach außen für Jedermann besonders erkennbar ist oder NR JAHRGANG AMTLICHER TEIL 6207

8 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR d. Produkte von Weimar Porzellan sowie Produkte mit Bezug auf den Ginkgo- Baum. (5) Auf Antrag kann die Stadt Weimar weitere Waren als kennzeichnend bezeichnen. (6) Führt eine Verkaufsstelle in ihrem alltäglichen Sortiment noch weitere Waren, die nicht zu den zugelassenen Verkaufsgegenständen im Sinne des Abs. 1 zählen, so sind diese Waren für den Kundenverkehr an Sonn- und Feiertagen unzugänglich zu machen. 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz handelt, wer 1. entgegen 1 Verkaufsstellen außerhalb des zulässigen Bereichs offenhält, 2. entgegen 2 Abs. 1 Verkaufsstellen außerhalb der möglichen Öffnungszeiten öffnet oder innerhalb des festgelegten Öffnungszeitraumes länger als 6 zusammenhängende Stunden öffnet, 3. entgegen 2 Abs. 2 die zusätzlichen Öffnungszeiten nicht rechtzeitig bei der Stadt Weimar anzeigt oder 4. entgegen 3 Gegenstände verkauft, die nicht zu den zugelassenen Gegenständen gehören. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 14 Abs. 2 ThürLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Weimar, den 11. September 2012 Stefan Wolf, Oberbürgermeister Bekanntmachung der Sparkasse Mittelthüringen Der Jahresabschluss der Sparkasse Mittelthüringen zum 31. Dezember 2011 wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 30. Juli 2012 veröffentlicht. ( Der Jahresabschluss kann in jeder unserer Hauptgeschäftsstellen eingesehen werden. Sparkasse Mittelthüringen Anger 25/ Erfurt RUBRIK Ausschreibungen Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2013 bei der Stadtverwaltung Weimar Die kreisfreie Stadt Weimar bietet im Jahr 2013 interessierten Jugendlichen bevorzugt Schulabgängern des Abschlussjahres 2013 die Chance, den richtigen Einstieg ins Berufsleben zu finden. Für die zu besetzenden Ausbildungsstellen suchen wir motivierte und engagierte Auszubildende als Verwaltungsfachangestellte (w/m) (Ausbildungsbeginn ) Gärtner für Zierpflanzenbau (w/m) (Ausbildungsbeginn ) Stadtinspektoranwärter (w/m) (Beginn Vorbereitungsdienst ) Es wird eine zwei- bzw. dreijährige qualifizierte und umfassende theoretische und praktische Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung geboten. Bei guten Leistungen und erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bzw. des Vorbereitungsdienstes ist eine Übernahme der Nachwuchskräfte beabsichtigt. Das Ausbildungsverhältnis sowie das Ausbildungsentgelt bestimmen sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung sowie den einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen. Verwaltungsfachangestellte (w/m) Ausbildungsdauer: 3 Jahre Voraussetzungen: guter Realschulabschluss Anforderungen: gute Leistungen in Deutsch/ Mathematik/Sozialkunde; guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck; Interesse an Büround Verwaltungstätigkeit, Datenverarbeitung; ausgeprägtes Interesse an Rechtskunde und Rechtsanwendungen; Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft; gute Kommunikations- und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz; Engagement und Organisationsgeschick; sicheres Auftreten und gute Umgangsformen Verwaltungsfachangestellte (w/m) Ausbildungsdauer: 2 Jahre (verkürzte Ausbildung) Voraussetzungen: guter Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife Anforderungen: gute Leistungen in Deutsch/ Mathematik/Sozialkunde; guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck; Interesse an Büround Verwaltungstätigkeit, Datenverarbeitung; ausgeprägtes Interesse an Rechtskunde und Rechtsanwendungen; Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft; gute Kommunikations- und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz; Engagement und Organisationsgeschick; sicheres Auftreten und gute Umgangsformen Gärtner für Zierpflanzenbau (w/m) Ausbildungsdauer: 3 Jahre Voraussetzungen: Realschulabschluss bzw. guter qualifizierter Hauptschulabschluss Anforderungen: gute bis befriedigende Leistungen in Biologie, Mathematik und Deutsch; Interesse zur Arbeit im Freien sowie zur gärtnerischen Betätigung; handwerkliche Fähigkeiten sowie räumliches Vorstellungsvermögen; technisches Geschick bei der Handhabung von Maschinen und Geräten; Sinn für biologische Prozesse sowie eine gute Beobachtungsgabe; Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft; Teamfähigkeit, Flexibilität; Eignung zur körperlichen Arbeit Stadtinspektoranwärter (w/m) (Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung) Dauer: 3 Jahre Voraussetzungen: guter Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife sowie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (Bewerber müssen Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Angehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der EU sein. Des Weiteren gelten die Höchstaltersgrenzen im Sinne des 16 ThürLbVO.) Anforderungen: sehr gute bis gute Leistungen in den natur- und sozialwissenschaftlichen Bereichen (Deutsch, Mathematik, Wirtschaft/ Recht, Sozialkunde und Fremdsprachen); ausgeprägtes Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten, am Umgang mit Gesetzestexten und deren Anwendung; sehr guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie sicheres Auftreten und gute Umgangsformen; fundiertes Allgemeinwissen; ausgeprägte Fähigkeit zum exakten, analytischen Denken, Planen und Organisieren; Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten; Flexibilität und Eigeninitiative; überdurchschnittliches Engagement; gute Kommunikations- und Teamfähigkeit; Sozialkompetenz und ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft Besitzen Sie die vorgenannten Anforderungen/Voraussetzungen und sind Sie interessiert an einer abwechslungsreichen und interessanten Ausbildung? Dann bewerben Sie sich! 6208 AMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

9 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben mit -Adresse, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnis, Zertifikate, Nachweise über Praktikas) bis zum 19. November 2012 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Ausbildungsleiter Schwanseestraße Weimar Hinweis: Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen, da diese nicht zurückgesandt werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen, wird um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten bzw. haben Sie die Möglichkeit, nach dem abgeschlossenen Bewerbungs - verfahren die Unterlagen bei der Personalabteilung abzuholen. Stellenausschreibung Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum 15. Januar 2013 eine Stelle als Anlagenbuchhalter (m/w) (Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden) in der Kämmerei, Abteilung Neues Kommunales Rechnungswesen unbefristet zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: 1. Aufbau der Anlagenbuchhaltung Anleitung der Fachämter bei der Vermögensersterfassung und -bewertung 2. Führen der Anlagenbuchhaltung Erfassung und Fortschreibung der Bestände des Anlagevermögens Buchung der Zu- und Abgänge Ermittlung und Buchung von Sonderposten Ermittlung und Buchung der Abschreibungen Bewertungstätigkeiten 3. Inventur Anleitung der Fachämter bei den erforderlichen Inventuren (fachlich, zeitlich, personalorganisatorisch) Periodenabschlüsse und Auswertungen Erstellung des Anlagespiegels Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH), Verwaltungsfachwirt/in (FLII), Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) mit Bachelor of Arts (BA), Diplom-Betriebswirt (FH, BA) mit Schwerpunkt Rechnungswesen die Zusatzqualifikation Bilanz- oder Anlagenbuchhalter ist zwingend erforderlich sichere Kenntnisse im Umgang mit Word und Excel umfassende Kenntnisse über kameralen Haushalt sowie Verwaltungsstrukturen Kenntnisse im OK-FIS Finanzverfahren, Mekos und GIS sind wünschenswert Fähigkeit zur selbstständigen und gewissenhaften Arbeit sowie Fähigkeit zum vernetzten Denken Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit absolute Vertrauenswürdigkeit Verantwortungsbewusstsein Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 9. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. Oktober 2012 (Posteingang) zu richten an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Theiß, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum 1. November 2012 ein Dienstposten als Beamter/Beamtin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst im Amt für Brand- und Katastrophenschutz/ Rettungsdienst zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Einsatz im abwehrenden Brandschutz, in der technischen Hilfeleistung sowie im Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Weimar Einsatz im 24-Stunden-Schichtdienst Ausführung der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen gemäß der durch den Einsatzleiter erlassenen Anordnungen, Weisungen und Befehle bei Einsätzen Wartung und Pflege der Technik und Ausrüstung sowie aller sonstigen der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und des Dienstbetriebes dienenden Maßnahmen Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst nach der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürFwLAPO) oder vergleichbar Ausbildung als Rettungssanitäter, wünschenswert Ausbildung als Rettungsassistent wünschenswert ist das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3, 41, 42, 25 Führerscheinklasse CE hohes Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreude, Leistungsmotivation, hohe geistige und körperliche Belastbarkeit und Engagement Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenzen sicherer Umgang mit PC und im Umgang mit Word und Excel Hauptwohnsitz in Weimar (bzw. bis 20 km Umkreis) bzw. Bereitschaft nach Weimar zu ziehen Die Planstelle ist in der Besoldungsgruppe A 8 ThürBesG (Endamt) ausgewiesen. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (einschließlich der letzten Dienstlichen Be urteilung) sind bis zum 4. Oktober 2012 (Posteingang) zu richten an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Ansprechpartnerin: Frau Kittlaus, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist ab 1. Februar 2013 eine Stelle als IT-Systemverwalter (m/w) (Teilzeitarbeit: 20 Wochenstunden vom 1. Februar 2013 bis 31. März 2013; Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden ab 1. April 2013) in der Abteilung Informationstechnik unbefristet zu besetzen. NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6209

10 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Verwaltung der Windows-Domain der Stadt Weimar (Active Directory, System- und Gruppenrichtlinien, Computer-, Benutzerund Gruppenkonten, div. Serverdienste, Ressourcenvergabe, Scripting, Protokollierung) Konzeption, systemtechnische Einrichtung, Administration und Pflege Windows-basierter Servertechnik (auch als virtuelle Server unter VMWare) Administration der Sicherheits-Infrastruktur (Proxy, Internet-Gateway, SPAM-Filter u. a.) auf Basis von Open-Source-Betriebssystemen (insbes. OpenBSD) Management der Virtualisierungs-Infrastruktur (VMWare) Management der zentralen Datensicherungs-Infrastruktur (auf Basis ARCServe) Zentrales Management der Sicherheitslösung Symantec Endpoint Protection Administration WSUS (Microsoft Windows Server Update Service) Management des Lifecycle-Management-Systems matrix42»empirum Pro«vertretungsweise Management Groupware-Server MS Exchange 2010 vertretungsweise Management SAN-Infrastruktur (EMC, Fujitsu) Systemtechnische Betreuung von Arbeitsplatz-PC (Wartung, Mitwirkung bei Fehleranalyse und -behebung) einschließlich ggf. kompletter Systeminstallation; Organisation des Roll-out Zusammenarbeit mit anderen Administratoren bei der systemtechnischen Einrichtung und Betreuung des Windows-Netzwerkes der Stadt Weimar IT-Koordination in Datenschutzfragen/ Ansprechpartner für internen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Hochschul- oder FH-Abschluss Informatik (vorzugsweise Verwaltungs- oder Wirtschaftsinformatik) fundierte Kenntnisse der zum Einsatz kommenden Betriebssysteme (Windows 2003 Server, Windows Server 2008 R2, Windows XP prof., Windows 7 prof., möglichst auch Open BSD) und Software-Werkzeuge sowie von Windows-Netzwerken und Basisoftware (MS Office) wünschenswert sind Spezialkenntnisse zu ARCServe, MS SQL-Server, MS Exchange, VMWare, SAN gute Kenntnisse der englischen (Fach-) sprache werden vorausgesetzt vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes langjährige Berufserfahrung, Führungserfahrung und didaktische Fähigkeiten sind wünschenswert von Vorteil wären Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich IT-Beschaffung der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise auf kommunaler Ebene Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 11. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. Oktober 2012 (Posteingang) zu richten an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie oder elektronisch als pdf-datei ( personal@stadtweimar.de) einzureichen. Die Unterlagen verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartner: Herr Keymer, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum 1. Februar 2013 eine Stelle als Direktor (m/w) (Vollzeit 40 Stunden) in der Stadtbücherei unbefristet zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Leitung der Stadtbücherei Weimar als öffentliche Bibliothek 1. Allgemeine Leitung Planung, Organisation und Kontrolle der Aufgabenerfüllung Mitarbeiterführung (Personaleinsatz und -führung; Fortbildung und Qualifikation der Mitarbeiter; Führen von Mitarbeitergesprächen; Leistungsbewertung und -beurteilung) Haushaltsplanung, -durchführung und -kontrolle / Budgetverantwortung 2. Fachlich-strategische Leitung Entwicklung von Konzepten, Leitlinien und Zielvorgaben zur Weiterentwicklung der Bibliothek 3. Fachlich-inhaltliche Leitung Kommunikation und Kooperation mit lokalen Bildungs- und Kultureinrichtungen abschließende Verantwortung für kulturelle Veranstaltungen kundenorientiertes Bestandsmanagement Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeit in Fachverbänden Planung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Diplom-Bibliothekar/in (FH) oder Bachelor of Arts im Bereich Bibliothekswesen einschlägige Berufs- und Leitungserfahrung Fremdsprachenkenntnisse in Englisch Datenverarbeitungskenntnisse (Word, Excel, Bibliothekssoftware, wünschenswert SISIS) sowie sehr gute Kenntnisse im Umgang mit elektronischen Medien und dem Internet Fähigkeiten in Leitung, Führung und Motivation von Mitarbeitern hohe persönliche Ausstrahlung, ausgeprägte Kommunikationskompetenz Bereitschaft zum flexiblen Arbeitseinsatz, Teamfähigkeit und großes Engagement auch für ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm in der Stadtbücherei Weimar Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 11. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 8. November 2012 (Posteingang) zu richten an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellen - besetzungs verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Kittlaus, Telefon: ( ) Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Weimar schreibt das bebaute Grundstück in Gaberndorf Dorfring 8 (Flurstücke 6/12 und 6/16 mit insg m²); sanierungsbedürftiges leer stehendes Wohnhaus, diverse Nebengebäude, Einzeldenkmal zum Verkauf aus. Mindestgebot: ,00 EUR Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen AMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

11 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER In dem zu schließenden Kaufvertrag wird die Sanierungsverpflichtung Aufnahme finden. Ihr schriftliches bedingungsloses Kaufpreisangebot reichen Sie bitte im doppelten Kuvert ein mit der Aufschrift»Ausschreibung Dorfring 8 Bitte nicht öffnen!«unter Hinzufügung Ihrer Nutzungsvorstellungen sowie einer vorbehaltlosen Finanzierungsbestätigung eines deutschen oder europäischen Kreditinstituts über den Kaufpreis und die beabsichtigten Investitionen bis zum 12. November 2012, entweder während der Bürozeit in der Abt. Liegenschaften der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 17, Haus 3, oder senden es per Post an die Stadtverwaltung Weimar, Stadtentwicklungsamt, Abt. Liegenschaften, PF 2014, Weimar. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter Telefon: ( ) (Frau Hoffmann). Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOL/A a) Bezeichnung und Anschrift der Vergabestelle: Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung Straße: Schwanseestraße 17 PLZ/Ort: Weimar Telefon: ( ) Fax: ( ) ausschreibung@stadtweimar.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung c) Form der Angebote: schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung d) Art, Umfang und Ort der Leistung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000-Staffel (Allradantrieb) nach DIN Teil 22 sowie DIN EN 1846 e) Aufteilung in Lose: ja Los 1: Lieferung Fahrgestell u. Aufbau eines TLF 3000-Staffel mit Gruppenkabine; Los 2: feuerwehrtechnische Beladung f) Nebenangebote: zugelassen g) Lieferfrist: bis spätesten Oktober 2013 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zi. 226; Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a) Abholung/Versand der Unterlagen: ab i) Ablauf der Angebotsfrist: , 11:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist: k) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B l) Nachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Angebot Angaben gem. 6 Absätze (3) und (4) VOL/A zu machen. Mit dem Angebot vorzulegen sind der Nachweis der Eintragung im Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung, falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht sowie eine Referenzliste vergleichbarer Lieferungen und Angaben über die nächsten Kundendienststationen für Fahrgestell und Aufbau. m) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: 8 bei Versand + 2 Porto Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, Konto-Nr , BLZ , Sparkasse Mittelthüringen unter Angabe der Codierung / /12 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. n) Zuschlagskriterien: 60 % Preis, 30 % Qualität, 10 % Service w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Vergabekammer, Weimarplatz 4, Weimar Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach 19 Abs.2 ThürVgG und 19 Abs.5 ThürVgG (Kostenfolge) hin. Janna de Rudder, Beigeordnete für Soziales, Jugend und Bildung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: /12 a) Auftraggeber/Vergabestelle: Name: Stadt Weimar Straße: Schwanseestraße 17 PLZ/Ort: Weimar Telefon: ( ) Fax: ( ) ausschreibung@stadtweimar.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung d) Art des Auftrages: Hauptfriedhof Weimar Erstellung barrierefreier Zugang e) Ort der Ausführung: Weimar, Berkaer Str. 4 f) Art und Umfang der Leistung: Lieferung und Montage Plattformlift; Plattformlift 300 kg, 1000 x 800 mm mit Betonfundament, 2 m³ Betonfundamente mit Schachtleistg. u. Herstellg. der Fläche h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen: k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zi. 226, Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a); Abholung/Versand der Unterlagen: ab l) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: 9 ; bei Versand + 2 Porto Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, Konto-Nr , BLZ , Sparkasse Mittelthüringen unter Angabe der Codierung / /12 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. n) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: , 11:00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: gleichlautend Punkt k) q) Angebotseröffnung: , 11:00 Uhr, Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, Weimar, Haus 2, Zi. 226 s) Zahlungsbedingungen: gem. VOB/B u) Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gem. 6 Absatz 3 VOB/A zu machen. v) Ablauf der Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, Weimar Christoph Schwind Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen, Ordnung und Bauen Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: /12 a) Auftraggeber/Vergabestelle: Name: Stadt Weimar Straße: Schwanseestraße 17 PLZ/Ort: Weimar Tel.: ( ) ; Fax: ( ) ausschreibung@stadtweimar.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung d) Art des Auftrages: Sportfunktionsgebäude Niedergrunstedt e) Ort der Ausführung: Weimar- Niedergrunstedt f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung und Erweiterung; Los 11: Bodenbelag: 70 m² Linoleum; Los 12: Fliesen: 100 m² Wandfliesen, 31 m² Bodenfliesen h) Aufteilung in Lose: ja i) Ausführungsfristen: Los 11: 48. KW 2012, Los 12: KW 2012 k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zi. 226; Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a); Abholung/Versand der Unterlagen: ab l) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: Los 11 = 9 ; Los 12 = 10 ; bei Versand NR JAHRGANG AMTLICHER TEIL 6211

12 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR + 2 Porto; Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, Konto- Nr , BLZ , Sparkasse Mittelthüringen unter Angabe der Codierung / /12 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. n) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: Los 11: , 14:00 Uhr; Los 12: , 15:00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: gleichlautend Punkt k) q) Angebotseröffnung: Los 11: , 14:00 Uhr; Los 12: , 15:00 Uhr, Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, Weimar, Haus 2, Zi. 226 s) Zahlungsbedingungen: gem. VOB/B u) Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gem. 6 Absatz 3 VOB/A zu machen. v) Ablauf der Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 Vergabekammer, Weimarplatz 4, Weimar; Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach 19 Abs.2 ThürVgG und 19 Abs. 5 ThürVgG (Kostenfolge) hin. Christoph Schwind Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen, Ordnung und Bauen Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: /12 a) Auftraggeber/Vergabestelle: Name: Stadt Weimar Straße: Schwanseestraße 17 PLZ/Ort: Weimar Telefon: ( ) ; Fax: ( ) ausschreibung@stadtweimar.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung d) Art des Auftrages: Sanierung Kita»Kinderland Bummi e.v.«e) Ort der Ausführung: Weimar, Bonhoefferstr. 24 f) Art und Umfang der Leistung: Los 300.4: Fliesen- u. Plattenarb.: Wandbekleidg.: ca. 460 m²; Bodenbelag: ca. 30 m² R10/A, ca. 70 m² R10/B, ca. 65 m² R12/V4, jeweils inkl. Vorarbeiten, Abdichtungsarb., Fliesenprofile, Revisionsklappen u.a.; Los 300.5: Maler: ca. 600 m² Dispersionsanstrich an Wänden u. Decken; ca. 260 m² Sili- katanstrich an Wänden u. Decken; ca. 160 m² Dispersionsanstrich an Akustikdecken; ca. 100 m² Bodenbeschichtg. inkl. Sockel; ca. 25 St Beschichtg. Stahlumfassungszargen; ca. 2 St Überholungsbeschichtg. Stahltüren; ca. 30 m Beschichtg. Heizungsrohre; jeweils inkl. erforderlicher Vorarbeiten; Los 300.9: Bodenbelag: ca. 10 m² Linoleum D 2,0 mm; ca. 205 m² Linoleum D 3,5 mm, 17 db; ca. 190 m Hohlkehlsockelleisten h) Aufteilung in Lose: ja i) Ausführungsfristen: Los 300.4: , Los 300.5: , Los 300.9: k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zi. 226, Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a); Abholung/Versand der Unterlagen: ab l) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: Los = 14, Los = 13 ; = 10 ; bei Versand + 2 Porto; Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, Konto-Nr , BLZ , Sparkasse Mittelthüringen unter Angabe der Codierung / /12 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. n) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: Los 300.4: , 11:00 Uhr; Los 300.5: , 13:00 Uhr; Los 300.9: , 14:00 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: gleich lautend Punkt k) q) Angebotseröffnung: Los 300.4: , 11:00 Uhr; Los 300.5: , 13:00 Uhr; Los 300.9: , 14:00 Uhr; Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwanseestraße 17, Weimar, Haus 2, Zi. 226 s) Zahlungsbedingungen: gem. VOB/B u) Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gem. 6 Absatz 3 VOB/A zu machen. v) Ablauf der Zuschlagsfrist: Los 300.5: , Lose : w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 Vergabekammer, Weimarplatz 4, Weimar; Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach 19 Abs. 2 ThürVgG und 19 Abs.5 ThürVgG (Kostenfolge) hin. Christoph Schwind Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen, Ordnung und Bauen ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN RUBRIK Aus der Verwaltung Prüfung zum Fischereischein Die Untere Fischereibehörde der Stadt Weimar teilt mit, dass am 10. November 2012 die Prüfung zur Erlangung des staatlichen Fischereischeins stattfindet. Für Rückfragen bzw. Anmeldungen steht die Untere Fischereibehörde unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: ( ) Anträge für die Verleihung der Ehrenamtscard der Stadt Weimar 2012 Bis zum 31. Oktober 2012 können Anträge zur Vergabe der Ehrenamtscard eingereicht werden. Der Antrag steht auf der Webseite der Stadt Weimar unter stadt.weimar.de: Bürgerservice: Anliegen A Z; Ehrenamtscard zur Verfügung oder kann in der Stadtverwaltung, Schwanseestraße 17, Haus I, an der Infostelle abgeholt werden. Schicken Sie den Antrag bitte an die: Stadtverwaltung Weimar Dezernat Soziales, Jugend und Bildung Schwanseestraße Weimar Die Übergabe der Ehrenamtscard ist Ausdruck der öffentlichen Würdigung und Anerkennung des besonderen bürgerschaftlichen Engagements Weimarer Bürgerinnen und Bürger. Die Voraussetzungen für die Vergabe sind, dass der Ehrenamtliche das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagiert, mindestens fünf Jahre (bzw. seit der Gründung) in einem Verein, in einer Organisation oder Initiative aktiv ist, sein ehrenamtliches Engagement in der Stadt Weimar ausübt und keine Aufwandsentschädigung erhält, die über einen Auslagenersatz hinausgeht. Pro Kalenderjahr werden maximal zehn Ehren amtscards ausgegeben, die Geltungsdauer beträgt zwei Jahre. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau van de Donk unter der Telefonnummer ( ) AMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

13 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Vorschläge für die Silberne Ehrennadel einreichen Vorschläge für die Würdigung mit der Silbernen Ehrennadel der Stadt Weimar können mit ausführlicher Begründung bis zum 31. Oktober 2012 im Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, Weimar, eingereicht werden. Diese Auszeichnung, die der Oberbürgermeister jeweils zum Neujahrsempfang vornimmt, wird jährlich an bis zu drei Bürgerinnen und Bürger der Stadt für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Wissenschaft, Umwelt, Wirtschaft, Kultur, Sozialwesen, Sport und des öffentlichen Lebens verliehen. Zeigt her Eure Zahnbürsten Große Zahnbürsten-Tausch-Aktion Anlässlich des Tages der Zahngesundheit veranstaltet der Arbeitskreis»Jugendzahnpflege«am 10. Oktober 2012 in den Räumen des Gesundheitsamtes, Markt 13/14, eine große Zahnbürsten-Tausch-Aktion. Am Vormittag sind Kindergärten und Grundschulklassen eingeladen, an einem kleinen Programm teilzunehmen. Von 13 bis 17 Uhr können alle interessierten Eltern, Großeltern, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihre alten Zahnbürsten kostenlos gegen eine neue eintauschen. Für Beratungsgespräche rund um Mund- und Zahngesundheit stehen das zahnärztliche Team des Gesundheitsamtes sowie die Prophylaxehelferin der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege zur Verfügung. Mein ITP Ich mache mit! Behinderte Menschen selbstbestimmt teilhaben lassen Unter der Überschrift»Selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft«ist ein Paradigmenwechsel im Bereich der Eingliederungshilfen im Gange. Die Entwickler dieses neuen Konzeptes möchten weg vom einrichtungszentrierten Ansatz hin zu personenzentrierten Hilfen. Ein Weg dabei sind Integrierte Teilhabepläne (ITP). Sie sollen sich möglichst kurz und übersichtlich auf Lebensziele der Klienten beziehen. Dazu müssen die Ausgangslage, die Zielvereinbarungen für die Hilfen des nächsten Jahres, die Ressourcen und Beeinträchtigungen ebenso beschrieben werden wie die geplanten sozialräumlichen und professionellen Hilfen. Um in diesem Umgestaltungsprozess behinderte Menschen zum Mitgestalten anzuregen, laden wir Sie am 2. Oktober 2012, 17 bis Uhr, in das Reithaus, Platz der Demokratie 5 (barrierefreier Zugang), zum Thema»Mein ITP Ich mache mit!«ein. Ihre Fragen, Anregungen und Probleme sind uns wichtig! Denn Sie sollen Ihren ITP und damit Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aktiv mit gestalten! Wir freuen uns darauf, Sie zu informieren und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen gern auch mit Ihren Angehörigen, Freunden, Begleiter/ innen. Für Essen ist gesorgt, der Rost brennt! Veranstalter: Stadt Weimar, Lebensräume e.v., Suchthilfe Thüringen Neustart ggmbh, Landkreis Weimarer Land, Stiftung Carolinenheim, Institut Personenzentrierte Hilfen ggmbh, Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.v., Trägerwerk Soziale Dienste, Psychosoziale Integration e.v. Änderung bei der Ausstellung von Gesundheitsausweisen Bis zum 30. Oktober 2012 werden die Belehrungen nach dem 43 Infektionsschutzgesetz (der sogenannte Gesundheitsausweis) nur in der Zeit von 9 bis Uhr und von 13 bis Uhr im Gesundheitsamt, Abteilung Hygiene, Zimmer 106, Markt 13/14, ausgestellt. Sprechstunden des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Stefan Wolf hält für Weimarer Bürgerinnen und Bürger einmal monatlich eine Bürgersprechstunde ab. Im Rahmen dieser Bürgersprechstunde können allgemein interessierende kommunale Angelegenheiten angesprochen, Fragen gestellt, Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass der Oberbürgermeister zu noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren oder gerichtlich anhängigen Verfahren keine Auskünfte geben kann. Um den Gesprächstermin vorbereiten zu können, wird um eine kurze Inhaltsangabe zum Thema gebeten. Damit ein reibungsloser Ablauf der Bürgersprechstunde gewährleistet ist und unnötige Wartezeiten vermieden werden, bittet der Oberbürgermeister um Voranmeldung unter Telefon 03643/ (Frau Möller), (Frau Scholz), per Fax oder per buero-stadtrat@stadtweimar. de. Die nächste Sprechstunde findet am 17. Oktober 2012, 15 bis 17 Uhr, im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters statt. Der Tag im Überblick: Uhr: Programm für Kindergarten- Gruppen und Grundschulklassen mit Kinderkino und Herstellung einer eigenen Zahnpasta; Anmeldung erforderlich Uhr: Zahnbürstentausch, Beratung für alle Bürger/innen; ohne Anmeldung Informationen: Rückfragen können gern telefonisch unter ( ) oder -756 bzw. per unter gesundheitsamt@stadtweimar.de gestellt werden. Die beiden Oberbürgermeister Stefan Wolf und Klaus Jensen begrüßten beim Festakt die Gäste anlässlich der 25-jährigen Städtepartnerschaft zwischen Trier und Weimar. FOTO: TA / HOLGER WETZEL NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6213

14 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Weimar freut sich auf den 359. Zwiebelmarkt! Fortsetzung von Seite Vorboten des 359. Zwiebelmarktes in Weimar Die Programmflyer liegen ab sofort in der Tourist-Information am Markt und im Atrium sowie an vielen öffentlichen Stellen aus. Geliefert werden sie auch an die Weimarer Hotels und die Tourist-Informationen in Jena und Erfurt und die Städte im Weimarer Land. Ein großer Teil der Auflage ist jedoch für den Zwiebelmarkt selbst reserviert, wo sie an den zentralen Parkplätzen und in der Stadt für die Verteilung vorgesehen sind. Ganz aktuell und immer wieder ergänzt findet sich das Bühnenprogramm unter zwiebelmarkt. Dort lassen sich auch die Flyer ansehen bzw. in einer extra dafür vorgesehenen Version ausdrucken. Der Vorverkauf für die Krönung der Zwiebelmarkt-Königin am Samstag, 6. Oktober, im Hotel Elephant, hat begonnen. Karten gibt es in der Tourist-Information, Markt 10. In diesem Jahr können sie auch online unter www. weimar.de/shop gekauft werden. Gewerbebehörde mit veränderten Sprechzeiten Aufgrund ihres Einsatzes der Mitarbeiter/ innen auf dem Zwiebelmarkt ist die Gewerbebehörde am Zwiebelmarktfreitag, 12. Oktober 2012, geschlossen. Gewerbetreibende werden gebeten, notwendige Behördentermine bei der Gewerbebehörde in der Zwiebelmarktwoche am Dienstag, 9. Oktober 2012, und am Donnerstag, 11. Oktober 2012, vorzunehmen. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Mitführens und des Verkaufs von Glasgetränkebehältnissen zum Zwiebelmarkt 2012 Rechtzeitig vor dem diesjährigen Zwiebelmarkt möchte die Stadtverwaltung Weimar alle betroffenen Gewerbetreibenden an die fortbestehende Gültigkeit der oben genannten ordnungsbehördlichen Verordnung und deren Bestimmungen erinnern. Mit der Veröf- fentlichung im Rathauskurier Nr. 16 aus dem Jahr 2010 wurde diese Regelung bekanntgegeben. Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb des Zwiebelmarktgebietes (Einzugsgebiet Zwiebelmarkt) betreiben, findet die Verordnung auf Ihr Geschäft Anwendung. Nach dieser ordnungsbehördlichen Verordnung ist es untersagt, innerhalb des Zwiebelmarktgebietes Glasgetränkebehältnisse zu verkaufen und Glasgetränkebehältnisse mitzuführen. Als Verkauf gilt die entgeltliche Abgabe von Getränken aus Glasgetränkebehältnissen zum Verzehr außerhalb des Geschäftsraumes. (Das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen beinhaltet die tatsächliche Gewalt über Glasgetränkebehältnisse außerhalb einer Wohnung, eines Geschäftsraumes oder eines befriedeten Besitztums). Dieses Verbot gilt für alle Personen, Firmen und Gewerbetreibenden, die sich während des Zwiebelmarktgeschehens im in der Verordnung beschriebenen Geltungsbereich (Einzugsgebiet Zwiebelmarkt) aufhalten. Das aktuelle Einzugsgebiet wurde im Rathaus- Kurier Nr. 13/2011 veröffentlicht. Im Fokus behördlicher Kontrollen und möglicher Reglementierungen steht insbesondere der Verkauf von alkoholischen Getränken in Glasflaschen, die typischerweise zum unmittelbaren Verzehr angeboten oder ausgeschenkt werden (z. B. Bier, Spirituosen, Wein, Sekt, Likör). Nachweislich geht speziell von solchen Flaschen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit während des Zwiebelmarktes aus. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Zuwiderhandlungen insbesondere gegen den Verkauf vorbenannter Glasgetränkebehältnisse als Ordnungswidrigkeiten einzustufen sind und mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden können. 22. Weimarer Stadtlauf Dieser traditionelle Sporthöhepunkt des Jahres findet am Samstag, den 13. Oktober 2012, statt. Die Stadt Weimar als Veranstalter hatte im Ausrichter, dem Hochschulsportverein Weimar e.v., wieder einen zuverlässigen Partner. Insgesamt werden ca aktive Teilnehmer/innen aus vielen Bundesländern erwartet. Start- und Ziel ist vor der Hauptpost auf dem Goetheplatz Startzeiten: Uhr Halbmarathon; 13 Uhr 10 km Die AOK-PLUS-Schülerläufe werden ab 10 Uhr in der Schwanseestraße gestartet (je nach Altersklassen 400 m bis m als Rundkurs im Start-/Zielbereich). Der Streckenverlauf für die 10 km und den Halbmarathon führt in bewährter Weise durch die Innenstadt und den Park an der Ilm. Abweichend von den Vorjahren geht es diesmal wegen Bauarbeiten aber nicht durch die Vorwerksgasse und über den Herderplatz sondern durch die Schlossgasse und die Marktstraße. Das Meldebüro befindet sich im Seminargebäude der Weimarhalle, dort sind die Startunterlagen abzuholen. Nachmeldungen sind bis Uhr am Tag des Laufes möglich. Für die Starter ist der ausgeschilderte Parkplatz hinter dem Wimaria Stadion kostenfrei reserviert. Zahlen und Fakten Der Weimarer Zwiebelmarkt ist unter den Top 15 der deutschen Volksfeste zu finden. In diesem Jahr fällt aufgrund von Bauarbeiten der Herderplatz als Fläche weg. Insgesamt locken ca. 570 Stände die Besucher/innen zum Schauen und Kaufen: 20 Bierstände, 60 Imbissstände, 30 Cocktail-/Bowle- und Weinstände, Riesenrad am Rollplatz, knapp 100 Zwiebelstände, in der Schillerstraße die Heldrunger Zwiebelbauern und ausländische Stände aus Frankreich, Finnland und Österreich. Der Wochenmarkt fällt vom 10. bis 15. Oktober 2012 ersatzlos aus und findet ab 16. Oktober wieder wie gewohnt auf dem Marktplatz statt. Kinderzwiebelfest Auch zum 359. Zwiebelmarkt verwandelt sich der Kulturhof des mon ami wieder zu einem wahren Kinderparadies: An allen drei Tagen gibt es ein buntes Bühnenprogramm zu bewundern, dass mit allerlei Zauber, Puppenspiel, Kindertheater und Zirkusgaukeleien die Herzen der jungen Besucher, aber auch deren Begleiter höher schlagen lässt. Als wäre das noch nicht genug, gilt es auch die Hüpfburg, das Trampolin, den Klettergarten zu bezwingen und viele andere tolle Mitmachaktionen auszuprobieren. Der Eintritt ist frei! Veranstalter: mon ami und Kulturdirektion 12. Oktober 2012, Uhr: Tanz der Zwiebelinchen und Besuch des Oberbürgermeisters und der Zwiebelmarkt-Königin; 15 Uhr: Der kleine Muck, Märchenspiel mit Conny Thiele; 16 Uhr: Alles Kokolores Frau Holle, Puppentheater Manuart/Ilmenau; 17 Uhr: Fingerhut, Märchenspiel mit Linda Trillhaase 13. Oktober 2012, 11 Uhr: Die goldene Gans, Märchenspiel mit Linda Trillhaase; 12 Uhr: Der tanzende Stier, Seiltanztheater; 6214 NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

15 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER 13 Uhr: Der kleine Muck, Märchenspiel mit Conny Thiele; 14 Uhr: Clownssport mit den CompoStellas; 15 Uhr: Seiltanztheater mit Ausprobieren; 16 Uhr: Was ist denn heute bei Königs los?, Puppentheater Manuart/Ilmenau; 17 Uhr: Gaukeleien mit den Zirkuskindern von Tasifan 14. Oktober 2012, 11 Uhr: Max und Moritz, Puppentheater Manuart/Ilmenau; Uhr: Der tanzende Stier, Seiltanztheater; 13 Uhr: Alles Kokolores Frau Holle, Puppentheater Manuart/Ilmenau; 14 Uhr: Gaukeleien mit den Zirkuskindern von Tasifan; 15 Uhr: Seiltanztheater mit Ausprobieren; 16 Uhr: Der kleine Muck, Märchenspiel mit Conny Thiele; 17 Uhr: Fingerhut, Märchenspiel mit Linda Trillhaase Kulturprogramm Ein Zwiebelmarkt ohne Bühnen und Walk Acts wäre kein vollständiger Markt. Die Kulturdirektion, die ein Großteil der Programme selbst gestaltet, aber vielfach auch mit Bühnenpartnern kooperiert und das gesamte Kulturgeschehen koordiniert, hat in diesem Jahr wieder das»mon ami«, die Radiosender Antenne Thüringen und radio TOP 40, das Stadtradio Lotte in Weimar und das Regionalfernsehen Salve TV, die Gastronomen vom BeatCorner und der Vereinsbrauerei Apolda (Gold Event) und viele andere Partner Agenturen, Vereine, Helfer an ihrer Seite. Aus der Vielfalt der Programme seien hier nur einige wenige genannt: Die große Bühne am Theaterplatz bietet Orchestern und großen Ensembles Platz. Radio Lotte präsentiert hier außerdem Nachwuchsbands und Weltmusik. Am Sonntagnachmittag gibt dort der Studentenclub Kasseturm mit einem speziellen Programm den Auftakt für seine Jubiläumsfeiern, die sich dann bis zum 50. Geburtstag im Dezember hinziehen werden. Der diesjährige Zwiebelmarkt bietet ein Podium auch für weitere Jubiläen: Das Modetheater Gnadenlos Schick wird 20, das Doppelquartett Weimarer Liedertafel 25 und beide präsentieren sich. Auf dem Frauenplan zum Weinfest auf dem Zwiebelmarkt gibt es die»leiseren«töne von swingenden oder Tango spielenden Bands oder aus den Kehlen Volkslieder singender Damen und Herren. Auf dem Platz der Demokratie dominieren Beat und Oldies. Von der Bühne auf dem Schlossvorplatz her wird es jugendgemäß»knackiger«und lauter werden. Und im johanns Hof spielt der Blues aus Thüringen die Hauptrolle. Neben Rock n Roll und Pop-Bands auf dem Goetheplatz gibt es dort am Sonnabend auch wieder Start und Ziel zum Weimarer Zwiebelmarktlauf und traditionell am Sonntagmorgen einen Gottesdienst der evangelisch-lutherischen Kirche mit anschließendem Gospelchorkonzert. Ein Historisches Quartier richtet sich wieder auf dem Teichplatz ein, neben Handwerk und Gauklern wird hier Musik, vorwiegend von mittelalterlichen Klängen, zu hören sein. Ein kulinarischer Markt auf dem Hof des Wittumspalais mit etlichen Vorführungen und Erläuterungen ist für einen Besuch sehr zu empfehlen. Zu den Straßenkünstlern, die sich bereits angemeldet haben, gehört auch ein Chor aus Norwegen, der speziell zum Zwiebelmarkt anreist, um diesen Markt und seine Besonderheiten kennenzulernen und dabei mehrere Ständchen geben wird. Sicherheit und Ordnung Sanitätswachen: Graben / Rollplatz, Theaterplatz / Dingelstedtstraße, Burgplatz / Grüner Markt Toilettenwagen: Theaterplatz / neben Pimkie, Platz der Demokratie/vor Musikhochschule, Schlossvorplatz / gegenüber Reithaus, Marktplatz Öffentliche Toiletten: Frauenplan, Kollegiengasse, Zeughof, Graben Parkplätze: Humboldtstraße / Kaufland P+R (15 min Busshuttle in die Innenstadt), Hermann-Brill-Platz (ab Samstag), Kirschberg / E-Werk (ab Samstag), Busparkplatz Marcel-Paul-Straße, Parkplatz am Friedhof, Parkplatz Sackpfeife Tiefgaragen: Beethovenplatz, Atrium, Weimarhalle, Parkhaus an der Post; Im gesamten Innenstadtbereich stehen kaum Parkplätze zur Verfügung. Org.-Büro Zwiebelmarkt: Markt 13/14 (Eingang über Kollegiengasse), Telefon: ( ) oder Org.-Büro Kultur: mon ami, Goetheplatz 11, Telefon: ( ) Polizei: Am Kirschberg 1, Telefon 110 oder ( ) Feuerwehr: Kromsdorfer Straße 13, Telefon 112 oder ( ) MÜLLTIPPS Der Weimarer Abfallkalender Seit Anfang des Jahres gibt es in Weimar einheitliche Leerungstage für Restmüll, Bioabfall und Altpapier. Die aktuellen Entsorgungstermine für jede Straße können dem neuen Weimarer Abfallkalender entnommen werden. Das Heft enthält außerdem Hinweise zur Abfallentsorgung und wichtige Anschriften und Telefonnummern rund um die Entsorgung. Den Abfallkalender erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Schwanseestraße 17, im Rathaus, Markt 1, bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Industriestraße 14 und Pavillon Goetheplatz sowie bei der Weimarer Wohnstätte und der GWG Weimar. Der Abfallkalender ist auch online verfügbar bei der Stadt Weimar unter Aktuelles sowie auf der Internetseite der Stadtwirtschaft Weimar GmbH unter Entsorgung. Bei Fragen und Hinweisen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an: Abfallberater der Stadt Weimar Abfälle aus Haushalten: Telefon: ( ) Abfälle aus dem Gewerbe: Telefon: ( ) Servicetelefon Entsorgung der Stadtwirtschaft Weimar GmbH Telefon: ( ) Telefon: ( ) FOTO: PHOTOCASE.COM NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6215

16 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR FOTO: BRANDSCHUTZAMT Undine Poller vom Personalrat (links), Oberbürgermeister Stefan Wolf, die Beigeordnete Janna de Rudder (3. v. r.) und Marcel Scharf als Vorsitzender der Azubi-Vertretung (rechts) begrüßten die neuen Auszubildenden Ornella Kühn, Philipp Schröder, Jessica Benndorf, Theresa Lorenz und Lisa Barthels (v.l.n.r.) mit Blumensträußen in der Stadtverwaltung. Ausbildungsbeginn bei der Stadtverwaltung FOTO: SKP Neuer Rettungswagen für die Feuerwehr: Anfang September konnte die Berufsfeuerwehr ihren neuen Rettungstransportwagen (RTW) in Betrieb nehmen. Beim Grundfahrzeug handelt es sich um einen Mercedes Benz Sprinter 316 CDI mit einer Motorleistung von 163 PS. Das Fahrzeug wurde durch die Firma Ambulanz Mobile Schönebeck als Rettungswagen gemäß DIN EN 1789 Typ C ausgebaut. Die umfangreiche medizintechnische Ausstattung umfasst u. a. einen Defibrillator/Patientenmonitor»Corpuls C 3«, ein Notfallbeatmungsgerät»Weinmann Medumat Standard«und eine Spritzenpumpe»Fresenius Pilot A2-RS232«. Das Fahrzeug ersetzt den bisherigen RTW der Berufs feuerwehr. Die Stadtverwaltung eine der größten Ausbildungseinrichtungen Weimars hat wie in den vergangenen Jahren Jugendlichen den Berufseinstieg ermöglicht und ihnen damit eine langfristige Perspektive gegeben. Gerade in der heutigen Zeit wird durch eine gut abgeschlossene Ausbildung der Grundstein für die weitere berufliche und persönliche Zukunft gelegt. Deshalb erwarten wir von unseren Auszubildenden, dass sie für die Ausbildung die erforderliche Energie und notwendige Einsatzbereitschaft aufwenden, um das Ausbildungsziel mit dem bestmöglichsten Ergebnis zu erreichen. Sie sollen die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten aus der theoretischen Ausbildung in die praktische Arbeit einbringen, um bei der Verwirklichung einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung engagiert mitzuwirken - denn sie sind die neuen Leistungsträger unserer Kommunalbehörde. Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr wieder fünf engagierte Jugendliche in unserer Verwaltung eine Ausbildung begonnen haben. Rückblickend auf die Zeit von 1990 bis jetzt absolvierten bei der Stadtverwaltung 256 Jugendliche ihre Ausbildung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Gärtner/in für Zierpflanzenbau, Straßenwärter, Stadtinspektor-Anwärter/in im Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen und mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Anwärter des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, BA-Studenten für die Fachrichtung Dienstleistungsmanagement für öffentliche Betriebe und Einrichtungen und haben diese erfolgreich abgeschlossen. Die Stadtverwaltung ermöglichte diesen jungen Menschen den Start ins Berufsleben, indem alle Nachwuchskräfte nach der Ausbildung in befristete und teilweise unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden konnten. In diesem Jahr haben sechs Auszubildende/ Umschüler die Abschlussprüfung mit Erfolg bestanden und haben zum 1. August 2012 ihren ersten befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadtverwaltung Weimar begründet. Derzeit befinden sich 25 Auszubildende und Beamtenanwärter in der Ausbildung. Sie erhalten eine umfassende und qualifizierte Ausbildung in den verschiedensten Aufgabenbereichen unserer Verwaltung. Am 7. September 2012 fand in Saalfeld das 5. Volleyballturnier der Thüringer Verwaltungen statt. Dort traten 16 Mix- Mannschaften aus Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten gegeneinander an. In einem dramatisch geführten Vorrundenwettkampf konnte die Mannschaft der»weimarer Kulturstadtvolleys«den 2. Platz erringen und war somit in der Endrunde um die Plätze 4 bis 6 qualifiziert. Letztendlich errang die Mannschaft souverän den Sieg und somit den 4. Platz in der Gruppe. Stolz auf diesen Erfolg für Weimar sind (vordere Reihe von links) Michael Kaps (Tiefbau), Thomas Kleinschmidt (Feuerwehr), Lars Uhlmann (Feuerwehr), Martin Stoszak (Feuerwehr) sowie Peter Töpfer (Feuerwehr), Anika Schams (Abt. Organisation), Annemarie Schünzel (Polizeiinspektion), Christin Fröhlich (Bauverwaltung) und Ralf Seeber (Feuerwehr). FOTO: CHRISTIN FRÖHLICH 6216 NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

17 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Bürgerhaushalt Das nächste Treffen der AG Bürgerhaushalt findet am Donnerstag, dem 4. Oktober 2012, um 18 Uhr in der Schwanseestraße 17, Haus II, 4. OG, Raum 417, statt. Ausstellung in der Stadtverwaltung Wo es keine Liebe gibt! Arbeitslager in Nordkorea Nordkorea gilt mit den am strengsten bewachten Grenzen als das verschlossenste Land der Welt. Obwohl es sich als Demokratische Republik bezeichnet, wird diktatorisch regiert. Gegenwärtig ist es das weltweit restriktivste und kontrollierteste politische Staatssystem. Infolge des Zusammenbruchs des Ostblocks und den damit ausbleibenden Unterstützungen lebt die Bevölkerung in unvorstellbarer Armut. Der Hunger und der Mangel an medizinischer Versorgung sind häufige Todesursachen. Wegen seines bekannten Atomprogramms und den Menschenrechtsverletzungen steht das Land in öffentlicher Kritik. Nordkoreaner, die eines der berüchtigten Arbeits- oder Umerziehungslager überlebten und denen die Flucht gelang, zeigen ihre Erlebnisse in Skizzen und Bildern, welche durch Texte ergänzt werden. Aufschlussreich gibt diese Ausstellung Erlebnisse solch Betroffener aus Süd-Ost-Asien in Europa wieder. Schulklassen ab dem 8. Schuljahr, Lehrer, Studenten, Hochschuldozenten, Personen der Gesellschaft sowie aus Politik und Wirtschaft sind ebenso zu dieser Ausstellung eingeladen wie Privat- und Einzelpersonen. Am Montag, den 15. Oktober 2012, findet um 9 Uhr die feierliche Eröffnung durch die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Bildung, Janna de Rudder, statt. Informationen: Ausstellung in der Stadtverwaltung, 1. OG, Schwanseestr.17, Dauer: Oktober 2012, Mo Do 9 18 Uhr, Fr 9 15 Uhr Unter schwersten Bedingungen leben die Menschen in den nordkoreanischen Arbeitslagern. Oberbürgermeister Stefan Wolf wirft ein zum internationalen Fußballturnier beim Kinderfest»Inselkultour«, dem Motto des diesjährigen Weltkindertages. Frauen nach Krebs Die Gruppe»Frauen nach Krebs«trifft sich aufgrund des Feiertages nicht am 3. Oktober, sondern am 10. Oktober 2012 um Uhr in der Albert-Schweitzer- Gedenkstätte. Interessierte sind herzlich zu unseren Treffen eingeladen. SHG»Sonnenblume«Dt. Schmerzliga e.v. für Menschen mit chronischen Schmerzen Fühlen Sie sich allein und unverstanden mit Ihren chronischen Schmerzen und dem Umgang damit? Sind Sie auf der Suche nach Menschen, mit denen Sie sich über Ihre Schmerzen austauschen können? Reichen Ihnen Ihre Arztbesuche und Therapien nicht aus? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind eine Selbsthilfegruppe, in der wir im Miteinander Unterstützung finden. Kommen Sie bei Interesse einfach dazu. Unsere Treffen finden jeden 2. und 4. Montag um 19 Uhr in der Jakobstraße 22 statt. Kontakt: (0176) oder shg-sonnenblume@web.de SHG Stoma und Menschen mit Darmkrebs Anlässlich des diesjährigen Welt-Stoma- Tages am 6. Oktober macht die Selbsthilfegruppe, ganz nach dem diesjährigen Motto»Wir möchten Gehör finden«, auf sich aufmerksam. Betroffene sind mit vielen Unsicherheiten und Problemen belastet, weshalb vor allem die Frage nach dem Erhalt der eigenen Lebensqualität in den Mittelpunkt rückt. Zu unseren monatlichen Treffen sind Sie jederzeit willkommen. Kontakt: Hannelore Finkous, Tel. ( ) , oder über die Selbsthilfekontaktstelle, Gesundheitsamt Weimar, Tel. ( ) FOTO: ROMY SCHULZE FOTO: STADT WEIMAR NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6217

18 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RUBRIK Aus den Ortsteilen Einwohnerversammlung in Weimar-West WILLKOMMEN IN WEIMAR Der Rathauskurier begrüßt einmal im Monat die neugeborenen Weimarer. Das Einverständnis der Eltern für die Veröffent lichung der Namen liegt vor. JULI Bachmann, Luna * Becker, Alexander * Böhm, Frederick Rudolf Walther * Brückner, Jaden Luca * Brudel, Lani * Eberhardt, Paul * Eisenbarth, Jakob * Feldmann, Luca * Gerstendörfer, Sara * Günther, Benjamin Arvid * Hein, Hugo * Höll, Frederick Johann * Jungrichter, Rafael * Karpe, Lucas Taylor * Kettwich, Anton * Kindel, Theodor * Kirschner, Jonne Anton * Meichsner, Adam Elias * Menzel, Rey * Montag, Lotta Tina Annemone * Niebling, Paul Jonas * Oberänder, Fritz Ferdinand * Öksüz, Ruken * Petzold, Emilian Levin * Rohleder, Phillip Peter * Scheit, Charlotte Auguste * Schmidt, Oskar * Senkpiel, Tristan * Simon, Carl Martin* Walther, Emil * Wiegand, Tristan * Wölfel, Aaron * AUGUST Andreeva, Anastasia Yurevna * Bert, Kasimir Lionel * Brillinger, Lennard * Feukert, Aron * Helmschrot, Carla * Herzog, Marie Charlotte * Hoppe, Alwin Luzius * Kramer, Amelie * Krüger, Ian Max * Lange, Shila Milana Fay * Lebioda, Elias * Nathanael, Finja * Nitsch, Emilia * Patzer, Dorothea * Picker, Till * Reuter, Inga Anneke * Röthig, Anna Elisabeth * Singh, Prathamjit * Sommerfeld, Leopold * Sonnet, Fabienne * Wirth, Phillip Michael * FOTO: PHOTOCASE.COM Die nächste Einwohnerversammlung im Orts teil Weimar-West findet am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 19 Uhr, im Mehrgenerationenhaus, Prager Straße 5, statt. Der Ortsteilbürgermeister stellt in Abstimmung mit dem Ortsteilrat nach folgende Themen zur Diskussion: Bauvorhaben REWE-Markt durch die Konsumgenossenschaft Weimar eg Information der Wohnungsunternehmen über geplante Baumaßnahmen, einschließlich der geplanten Schulsanierungen Information des Kontaktbereichsbeamten und des Ordnungsamtes über die Arbeit im Ortsteil Parken vor dem Gemeindezentrum Moskauer Straße 1 a Ergebnisbericht über die im Jahr 2011/2012 fertig gestellten Reparaturarbeiten an Straßen und Fußwegen geplante Sanierungen von Straßen und Fußwegen im Jahr 2013 Stand der Vorbereitungen zum Winterdienst Beginn Umbau Bahnübergang Sonstiges 3. Lesefest in Weimar-West Am 4. und 5. Oktober 2012 feiern wir im Rahmen der Interkulturellen Wochen im Bürgerzentrum / Mehrgenerationenhaus das 3. Lesefest in Weimar-West. Unter dem Motto»Unterwegs in der Welt der Bücher«gehen wir auf eine literarische Reise. Dem Quartiersmanagement Weimar-West und der ehrenamtlich tätigen Barbara Müller ist es gelungen, ein interessantes, vielseitiges Programm zu gestalten. Am 4. Oktober 2012, um 10 Uhr, beginnt das Fest mit einem Workshop der Thuringia International School in englisch/deutsch. 14 Uhr wird das Lesefest mit dem Chor der Albert-Schweitzer-Grundschule eröffnet. Im Anschluss gibt es Märchen in russischer und deutscher Sprache. 15 Uhr erwartet den Zuhörer eine Fluchtgeschichte,»Von Kurdistan nach Deutschland«, gelesen in kurdisch/deutsch. 16 Uhr liest die Jungautorin Antonia Kraus, 17, geboren in Meiningen, aus ihrem ersten Roman»Weltenstrudel«. Sie nimmt Sie mit auf eine fantastische Reise des Buchhelden Joshua, der sich plötzlich 6218 NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

19 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER in einer neuen Welt befindet und gegen einen mächtigen Gegner kämpfen muss. Der Abend wird gestaltet von Antje Babendererde. Sie liest ab 18 Uhr im Rahmen des Erzählcafés Indianergeschichten. Am 5. Oktober 2012 beginnt das Fest um 10 Uhr mit einer Lesung des Knabe-Verlag für die großen Gruppen der im Stadtteil ansässigen Kindereinrichtungen. Die Kinder lauschen der Geschichte»Bugo das einhöckrige Kamel«. 14 Uhr findet die Lesung»Kinder lesen für Kinder«statt, bei der die Buchkinder ihre selbst geschriebenen Geschichten vorstellen. 15 Uhr präsentiert Christoph Schaffarzyk seine Kunst des Siebdrucks in einem Workshop. Um 16 Uhr laden die Rapper von Focus Musik zu einem Contest ein. Junge Menschen aus Weimar-West präsentieren eigene Texte im Rapstyle. Ab 20 Uhr startet die Lesenacht unter dem Motto»Nachtspektakel«. Jedes Kind von 8 bis 12 Jahren kann teilnehmen. Die Kinder können ab Uhr ins Bürgerzentrum kommen bzw. sich von ihren Eltern bringen lassen. Mitzubringen sind Schlafsack, Isomatte, gute Laune und jede Menge Wissbegier. Am nächsten Morgen, nach durchlesener Nacht, erwartet die Kinder ein leckeres Frühstücksbuffet. Die Lesenacht ist die einzige Veranstaltung, die eine kleine Kostenbeteiligung von 2 Euro erfordert. Die Studenten der ERGAB haben sich ein aufregendes Programm einfallen lassen. Seid Ihr neugierig geworden? Dann kommt in das Büro der Quartiermanagerin im Bürgerzentrum und meldet Euch an. Alle anderen Veranstaltungen anlässlich des Lesefestes sind dank der zahlreichen Unterstützer und Sponsoren, wie der Ausländerbeauftragten des Landes Thüringen, dem Friedrich-Bödecker-Kreis, dem Knabe-Verlag, der ERGAB, der THIS und des Mehrgenerationenhauses Weimar-West sowie der Weimarer Wohnstätte GmbH kostenfrei. Grundstückskauf für Funkmast abgelehnt Die Deutsche Bahn Projektbau GmbH hatte sich an die Stadt Weimar mit dem Wunsch gewandt, eine Grundstücksfläche im Flur von Holzdorf zu erwerben, um dort einen ca 10 m hohen GSM-R Funkmast aufzustellen. Hierzu sollte die Ortsteilbürgermeisterin Stellung beziehen. Nach dem klar war, dass sich diese Fläche mitten im Ortskern befindet, wurde kurzfristig eine Einwohnerversammlung einberufen, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger gegen die Errichtung des Funkmastes aussprachen. Oberbürgermeister Stefan Wolf hat daraufhin den Verkauf des Grundstücks an die Deutsche Bahn Projektbau GmbH abgelehnt. Richtfest in Legefeld Neues medizinisches Zentrum im Entstehen Im Zentrum des Gewerbegebietes Legefeld wurde jetzt Richtfest gefeiert, bis Anfang 2013 soll hier ein medizinisches Zentrum entstehen. Der Weimarer Orthopäde Dr. Olaf Beberhold, der seine Praxis bisher in Bad Berka hatte, ist der Bauherr des Medizinzentrums. In das Haus ziehen unter anderem der Dipl.-Med. Walter Bourquain, Facharzt für Physikal. und Rehabilit. Medizin, der Handchirurg Dr. Roman Slodicka sowie die Legefelder»Hausärztin«, Frau Dr. Baumgarten-Dietrich, die mehrere Fachgebiete, wie z. B. Allgemeinmedizin, Rettungsmedizin, Innere Medizin, Arbeitsmedizin und Diabetologie inne hat. Dr. Olaf Beberhold setzt mit seinem Neubau ebenso ein weiteres Zeichen zur Weiterentwicklung im Ort und vor allem auch im Gewerbegebiet. Das zweistöckige Gebäude wird zusätzlich zu den Praxen über einen ambulanten OP-Bereich und eine kleine OP- Station mit sechs Betten verfügen. Legefelds Ortsteilbürgermeisterin Petra Seidel gratuliert Dr. Olaf Beberhold zum Richtfest des neuen Medizinzentrums. Termine aus Legefeld/Holzdorf Buchpremiere bzw. Lesung mit dem Autor am Freitag, den 5. Oktober 2012, um 21 Uhr, im Gut Holzdorf zu Winfried Arenhövels 3. Band des Kriminalromans»Verbrechen um Beno«mit dem Titel»Holzdorfs langer Arm«erschienen im Geest-Verlag Der Förderverein Landgut Holzdorf e. V. veranstaltet am Sonntag, den 7. Oktober 2012, ab 14 Uhr, im Park des Landgutes Holzdorf mit großer Unterstützung durch die Sparkasse Mittelthüringen ein erstes Parkfest zum»goldenen Herbst«. Zur Eröffnung spielt das Saxophonensemble»Blattsalat«der Allegro Musikschule Weimar unter Leitung von Ines Walther. Um 15 Uhr folgt ein Auftritt des Legefelder Gospelchors unter der Leitung von Veronika Pfennig. Weiterhin ist an viel Spaß und Unterhaltung für die Kinder gedacht (u. a. Hüpfburg und Popcorn, gesponsert durch das Skoda Autohaus Kaus Gelmeroda sowie»spritzvergnügen«mit der Freiwilligen Feuerwehr Legefeld und Ponyreiten mit Pferden des Reiterhofes Melchert, Weimar). Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, es gibt u. a. Kuchen und Pizza sowie Brot von Herrn Venus aus dem Backhaus des Ökoparadieses Holzdorf. Des weiteren werden Führungen durch den Park angeboten, auch die Ausstellung der bekannten Gemälderepliken im Herrenhaus kann besichtigt werden. Anmerkung: Das Fest findet nur bei trockenem Wetter statt und wird bei Schlechtwetterlage auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Verein»Bürgertreff Weimar Nord«Die Veranstaltungen des Bürgertreffs Weimar Nord finden jeweils um Uhr in der Stiftung wohnen plus, Allstedter Straße 1, statt. 4. Oktober 2012: Chronik Weimar Nord 11. Oktober 2012: Schach 18. Oktober 2012: Schreibwerkstatt 25. Oktober 2012: Handarbeit 1. November 2012: Chronik Weimar Nord 8. November 2012: Schach 15. November 2012: Schreibwerkstatt 22. November 2012: Handarbeit 6. Dezember 2012: Chronik Weimar Nord 13. Dezember 2012: Schach 20. Dezember 2012: Schreibwerkstatt FOTO: PRIVAT NR JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 6219

20 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR ANZEIGE 6220 NICHTAMTLICHER TEIL NR JAHRGANG

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