Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages ARAGON MEDIA GmbH für Buchungsaufträge von Anzeigen im sales&finance-magazin (Teil A) sowie ergänzend bei Buchung von Jahres-/Kombipaketen für erweiterte Medialeistungen auf salesandfinance.tv (Teil B). Teil A) Allgemeine Geschäftsbedingungen sales&finance-magazin 1 Geltungsbereich Durch die Erteilung eines Buchungsauftrages für Anzeigen erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des sales&finance-magazins inklusive der jeweils gültigen Preisliste sowie bei der Buchung von Jahres-/Kombipaketen zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von salesandfinance.tv (siehe Teil B dieser AGB) des Verlages ARAGON MEDIA GmbH (nachfolgend Auftragnehmer ) als verbindlich an. Als Buchungsauftrag ist der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, gegebenenfalls kombiniert mit weiteren Medialeistungen (nachfolgend als Kombipaket bezeichnet) von Werbungtreibenden oder anderen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungtreibende bezeichnet) in einer Druckschrift oder in digitalen Medien bzw. im Internet zum Zweck der Verbreitung. 2 Vertragsschluss, Rabattierung Der Abschluss ist ein Vertrag zur Veröffentlichung ein oder mehrerer Anzeigen bei einem Kombipaket inklusive erweiterter Medialeistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Der Vertragsschluss erfolgt unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen oder erweiterter Medialeistungen eingeräumt, so ist der komplette Buchungsauftrag bis zum Ende des für den Auftrag vereinbarten Kalenderjahres abzuwickeln. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftausgaben oder an genau spezifizierten Plätzen im Druckstück veröffentlicht werden sollen, müssen so frühzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dieser dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitteilen kann, wenn der Auftrag nicht wie gewünscht ausgeführt werden kann. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Publikation erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Sogenannte Chiffreanzeigen werden nicht angenommen oder veröffentlicht. 4 Druckunterlagen, Lieferung und Abdruck sowie Beleg Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, der Beilagen oder anderer vereinbarter digitaler Medien ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Dateien fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für die belegte Druckschrift übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Probeabzüge durch den Auftragnehmer werden nicht geliefert. Rabatte können nicht für Unternehmen gewährt werden, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der obigen Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Bei Farbanzeigen, die ohne einen farbverbindlichen Proof per Mail, Datenträger sowie per ISDN und FTP übermittelt werden, kann keine Regressforderung für eine falsche Farbwiedergabe akzeptiert Bei der Anlieferung von Druckunterlagen oder Zurverfügungstellung von anderen digitalen Werbemitteln ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, dem Format oder den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen bzw. Dateien rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Liegen dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine neuen Druckunterlagen vor, so wird ein vorher geschaltetes Motiv wiederholt. Druckunterlagen werden nicht an den Auftraggeber zurückgesandt. Es besteht auch keine Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen nach Verbreitung der Anzeige. 3 Auftragserteilung Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Der Auftragnehmer liefert zum gebuchten Veröffentlichungstermin auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern der Publikation geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle ein digitaler Nachweis oder eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

2 Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Evtl. entstehende Mehrkosten müssen weiterberechnet Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können oder eine Minderung der Druckqualität eintritt. 5 Mängel und Gewährleistung Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht Wenn ein periodisches Druckerzeugnis, in welchem die Anzeige des Auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hatte, später als zu dem Auftraggeber mitgeteilten Termin erscheint, ist dies nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen. 6 Auftragsbestätigung, Rechnungslegung und Zahlung Rechnungen für Einzelbuchungen oder Kombipakete sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Geht die Zahlung dem Auftragnehmer binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu, kann der Auftraggeber ein Skonto von 2 % des Rechnungsbetrages einbehalten. Bei Gewährung von Sonderpreisen oder Sonderrabatten ist ein zusätzlicher Abzug von Skonto allerdings ausgeschlossen. Die Rechnungslegung der vereinbarten Preise für Anzeigenbuchungen sowie für die Buchung von Kombi-/Jahrespaketen inklusive zusätzlicher Medialeistungen erfolgt im Voraus und ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Buchungsauftrages durch den Auftraggeber fällig. Eine detaillierte Auftragsbestätigung erfolgt gegenüber dem Auftragnehmer mit der Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 (acht) % über dem Basiszinssatz erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Eine vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben Es gilt die zum Erscheinungstermin gültige Preisliste. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich. Sie muss bei Kapitalgesellschaften durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einen aktuellen Geschäftsbericht, bei Personengesellschaften durch den letzten Handelsregisterauszug nachgewiesen Konzernrabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer und werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Drittgesellschaften mit der Rechnungslegung/Rechnungsstellung (Zahlungsabwicklung und Honorarinkasso) in eigenem Namen zu beauftragen. 7 Auflagenminderung Aus einer Auflagen- bzw. Verbreitungsminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn die tatsächliche Verbreitung die aus den Media-Daten ersichtliche Verbreitung um

3 mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unkenntnis der Media- Daten des Auftragnehmers geht zulasten des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Media-Daten trotz schriftlicher Anforderung vor Erteilung des Anzeigenauftrages nicht übersandt. Eine Auflagen- bzw. Verbreitungsminderung aus den in diesen AGB aufgeführten Gründen bleibt unberücksichtigt. Zudem sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ganz ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Soweit Ansprüche des Auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. 10 Höhere Gewalt, Ausschlüsse Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks etc. entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen. Es erlischt insbesondere jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag aufgrund von Testaussagen und deren eventuelle Folgeschäden, insbesondere wenn einzelne veröffentlichte Daten unrichtig sein sollten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 9 Rechte und Rechteübertragung Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

4 Teil B) Allgemeine Geschäftsbedingungen salesandfinance.tv (Videoportal) 1 Geltungsbereich Für alle Rechtsbeziehungen zwischen salesandfinance.tv und seinen Vertragspartnern, nachfolgend Kunden genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B der AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. salesandfinance.tv, eine Marke der ARAGON MEDIA GmbH, bietet Produkt- und Servicegesellschaften Mediendienstleistungen in Form von Jahrespaketen für das jeweilige Kalenderjahr an. Je nach gebuchtem Jahres-/Kombipaket enthalten diese fest definierte Anzeigenleistungen im sales&finance-magazin, Produktionen einer festgelegten Anzahl von Videos sowie ggf. weitere spezifizierte Kommunikations- und Marketingleistungen über die ARAGON MEDIA GmbH. Für die Anzeigenschaltungen im sales&finance- Magazin gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge der ARAGON MEDIA GmbH unter Teil A) dieser AGB. 2 Angebot und Vertragsschluss Die Angebote und (Paket-) Preise von salesandfinance.tv sind freibleibend. Verträge mit salesandfinance.tv kommen durch Buchungsauftrag und Annahme zustande. Aufträge des Kunden gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn diese von salesandfinance.tv oder einer von salesandfinance.tv beauftragten Medienagentur schriftlich bestätigt wurden. Ein geschlossener Vertrag gilt grundsätzlich mit Wirkung für das gesamte jeweilige Kalenderjahr ( bis ). Ein unterjähriger Vertragsschluss berechtigt den Kunden deshalb nicht, die im Jahrespaket genannten und nicht genutzten Leistungen auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen. 3 Eigentumsvorbehalt Die durch salesandfinance.tv erbrachten Leistungen und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von salesandfinance.tv. 4 Urheberrecht Alle veröffentlichten, von salesandfinance.tv erstellten Bilder, Grafiken, Multimediadateien, Layouts sowie Tonmaterial unterliegen dem uneingeschränkten Urheberrecht von salesandfinance.tv. Insbesondere hat salesandfinance.tv das Recht, sowohl erstelltes als auch zugeliefertes Bild- und Tonmaterial in allen Medien und Werbemitteln bei Bedarf als Referenz und Nachweis der erbrachten Leistungen zu nutzen und zu veröffentlichen (Eigenwerbung). Der Kunde erhält mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein Nutzungsrecht an den erstellten Medienobjekten. Der Kunde ist verpflichtet, für verwendete Musik anfallende Gebühren eigenverantwortlich an die hierfür zuständige Stelle abzuführen. Der Kunde stellt salesandfinance.tv von der Haftung für die Verwendung überlassenen Bild-, Schrift- und Tonmaterials frei. 5 Honorar/Zahlungsbedingungen Die von dem Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen. Alle auf Wunsch des Kunden erbrachten, über die gebuchte Paketleistung hinausgehenden Zusatzleistungen und Auslagen (z. B. für Bildrechte, Filmkonvertierung in andere Formate) sind nicht im Paketpreis enthalten und werden dem Kunden über die übliche Vergütung hinaus in Rechnung gestellt. salesandfinance.tv ist berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand durch die auf dessen Wunsch erbrachten, über die vertraglich vereinbarte Paketleistung hinausgehenden Leistungen und Aufwendungen nach den üblichen Sätzen von salesandfinance.tv in Rechnung zu stellen; der übliche Satz liegt zurzeit bei 85 Euro/netto pro angefangener Stunde. Das Gleiche gilt für nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden vorgenommene Korrekturen und Änderungen. salesandfinance.tv kann die Abwicklung der Zahlung (Rechnungsstellung/Inkasso und/ oder zur Planung der Anzeigenveröffentlichung) über ARAGON MEDIA oder über eine externe Mediaagentur beauftragen. Der Kunde ist zur Zahlung der Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt verpflichtet. Rabatt oder Skonto wird nicht gewährt. Gegen Ansprüche von salesandfinance.tv kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 6 Haftung/Höhere Gewalt salesandfinance.tv wird die zu erbringenden Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt durchführen, insbesondere wird salesandfinance.tv die durch den Kunden überlassenen Materialien sorgfaltsgemäß behandeln. salesandfinance.tv haftet bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch vom Kunden überlassene, mangelhafte Materialien hervorgerufen wurden. Für den Fall, dass Dritte salesandfinance.tv aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden in Anspruch nehmen, stellt der Kunde salesandfinance.tv von jedweder Haftung frei. 7 Gewährleistung Der Kunde ist nach Buchung eines Jahrespakets grundsätzlich nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Pflichtverletzung von salesandfinance.tv beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Soweit salesandfinance.tv sich ausnahmsweise mit einer Stornierung einverstanden erklärt, werden anteilig vom Kalenderjahr bereits erfolgte Leistungen verrechnet. Die Vervielfältigung oder Verwendung der Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von salesandfinance.tv nicht gestattet. Der Kunde erklärt, dass er durch die Überlassung von Bild-, Ton- und Schriftmaterial an salesandfinance.tv keine Urheberrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, salesandfinance.tv Reklamationen über die erbrachten Leistungen unverzüglich anzuzeigen und den Mangel zu bezeichnen. Eine Nacherfüllung ist auf die Nachbesserung beschränkt. Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme ist ausgeschlossen.

5 8 Technische Details Die technische Umsetzung bzw. die Programmierung der Plattform von salesandfinance.tv obliegt der ARAGON MEDIA GmbH. Durch die Buchung eines Jahrespakets erlangt der Vertragspartner nicht das Recht, die Plattform, deren Programmierung und die Funktionen zu verändern. ARAGON MEDIA GmbH behält sich das Recht vor, salesandfinance.tv frei zu verändern. ARAGON MEDIA GmbH gewährt Kunden von Jahrespaketen einen eigenen Autoren-Channel sowie einen eigenen Zugang zum Content-Management-System (CMS, dem sogenannten Backend) von salesandfinance.tv. Damit erlangt der Channel-Autor die Möglichkeit, seine eigenen Inhalte und Medien selbst zu pflegen. Bezüglich des hochgeladenen Contents (z. B. Filme, Bilder, Texte) hat der Channel- Autor eigenverantwortlich die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das WphG, UrhG, BDSG und UWG zu beachten. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Contents liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. salesandfinance.tv ist für den eingestellten Inhalt nicht verantwortlich. Für etwaig gegen ARAGON MEDIA bzw. salesandfinance.tv geltend gemachte Ansprüche Dritter haftet der Kunde. Die dem Kunden übergebenen Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben Das Rohmaterial der Filmaufnahme steht im Eigentum der ARAGON MEDIA GmbH. Eine Vermietung, Verpachtung, Leihe oder ein sonstiges Zurverfügungstellen des Rohmaterials an den Kunden ist ausgeschlossen. Die Bild- und Tonqualität entspricht gängigen Marktstandards. Die Nachbearbeitung findet im Hause der ARAGON ME- DIA GmbH statt. Die Freigabe der Filme erfolgt durch einen Zugang der jeweiligen Gesellschaft zum Backend von salesandfinance.tv. Sollten im Film eine oder mehrere Personen zu sehen sein, hat der Kunde vor Veröffentlichung von den im Film erscheinenden Person die Einwilligung zur dauerhaften Nutzung der gemachten Bilder insbesondere bezüglich der Einräumung eines weiteren dauerhaften Nutzungsrechts an die salesandfinance.tv einzuholen. Es wird eine Veröffentlichungshistorie für jeden Filmeintrag angelegt. Nach der erstmaligen Veröffentlichung des Films auf salesandfinance.tv ist eine nachträgliche Bearbeitung des Films oder von dessen Bestandteilen kostenpflichtig. Unabhängig von dem Veröffentlichungsstatus gelten als vollwertige Filme ausschließlich die im Studio angefangenen Filmaufnahmen, sich in Postproduktion befindende Filmaufnahmen sowie zugelieferte Filmaufnahmen. Für eine Filmaufnahme stellt ARA- GON MEDIA dem Kunden das erforderliche Personal und Equipment pro Film zur Verfügung. Die Aufnahme erfolgt im TV-Studio der ARA- GON MEDIA GmbH und kann nur durch Mitarbeiter der Agentur durchgeführt Der Channel-Autor hat über das Backend die Möglichkeit, den Player (Browserdarstellung des Films) einiger Filme in seinen Farben zu labeln und mit seinem Logo zu versehen. Dies ist jeweils eine freiwillige Leistung von salesandfinance.tv und kann nicht eingefordert Alle Filme sind standardmäßig auf salesandfinance.tv gelabelt. Der Channel-Autor entscheidet (u. U. in Absprache mit der Redaktion von salesandfinance.tv), welche Filme zum Einbetten auf Websites Dritter freigegeben werden und welche Filme endkundentauglich ( eselling ) sind. Beide Optionen finden sich im Backend für Channel-Autoren. Die ARAGON MEDIA GmbH behält sich vor, jeden Film einzeln zu prüfen und ggf. die Veröffentlichung (ohne Nennung von Gründen) zu verweigern. Filme, die durch Dritte erstellt wurden, können nur in Absprache mit ARAGON MEDIA auf alesandfinance.tv veröffentlicht Die Veröffentlichung erfolgt auf den vorhandenen technischen Grundlagen von salesandfinance.tv. Ein bestimmter Veröffentlichungstermin kann nicht garantiert werden - dies gilt für alle Paketleistungen. Ein Film bleibt in der Regel bis Jahresende (31.12.) online. Ein Anspruch auf eine bestimmte Veröffentlichungsdauer über das gebuchte Kalenderjahr hinaus besteht nicht. 9 Promotion/Crossmediale Werbung Kunden dürfen als Referenz zur Eigenwerbung und Promotion von salesandfinance.tv und ARAGON MEDIA genutzt Ziel der Jahrespakete ist, eine crossmediale Verbindung von gebuchten Anzeigen im Printmagazin sales&finance zum Videoportal salesandfinance. tv herzustellen. Hierzu stehen sogenannte Störer (gedruckte Querverweise, auch in Form von QR-Codes), die auf Anzeigen angebracht werden, zur Verfügung. Ebenso dürfen die vom Kunden zugelieferten und veröffentlichten Mediadateien (Videos, Fotos, Bilder und andere Schriftdokumente), die nicht durch salesandfinance.tv erstellt wurden, von salesandfinance.tv im Sinne des Kunden verbreitet und genutzt 10 Inhalte nach Vertragsende Läuft das Jahrespaket aus, wird es nicht verlängert oder ein neues Paket gebucht, gehen der Content sowie die Rechte daran in das Eigentum der ARAGON MEDIA GmbH über. ARAGON MEDIA hat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Recht, alle Inhalte des Channel-Autors auf salesandfinance.tv zu löschen. 11 Schlussbestimmungen Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: Verlag: ARAGON MEDIA GmbH Rosenheimer Straße München Fon: Fax: Geschäftsführer: Ralf Tanzer (Herausgeber) Dr. Sebastian Grabmaier Sitz der Gesellschaft: Kormoranweg Wiesbaden Betriebsstätte: Rosenheimer Straße München Amtsgericht Wiesbaden HRB 2662 USt.-Id.-Nr.: DE Bankverbindung: HypoVereinsbank AG BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: HYVEDEMM412

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