Bachelorstudiengang Künstlerisch-päd. Ausbildung (B.Mus.)
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- Andrea Eva Geisler
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1 Bachelorstudiengang Künstlerisch-päd. Ausbildung (B.Mus.) Studienrichtungen: Instrumentalpädagogik (IP) Elementare Musikpädagogik (EMP) Rhythmik (RHY) Informationen für Studienbewerberinnen und -bewerber Um an der Aufnahmeprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie die unter Nr. 1 aufgeführten Unterlagen bis zum 15. April 2015 (Bewerbungsschluss; Datum des Poststempels) an das Immatrikulationsamt der Hochschule senden. Die Aufnahmeprüfungen finden vom 13. Juni bis zum 21. Juni 2015 statt. Wenn Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind, erhalten Sie vom Immatrikulationsamt der Hochschule eine schriftliche Einladung, an welchem Tag genau Ihre Aufnahmeprüfung stattfindet. Nach der Aufnahmeprüfung erhalten Sie vom Immatrikulationsamt der Hochschule einen schriftlichen Bescheid, ob Sie: - die Aufnahmeprüfung bestanden haben oder nicht und - bei bestandener Aufnahmeprüfung einen Studienplatz erhalten haben. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten haben, erfolgt die Immatrikulation zum Wintersemester (Studienbeginn 01. Oktober 2015). Während des Studiums müssen Sie für jedes Semester einen Rückmeldebeitrag in Höhe von ca. 330 Euro zahlen. Im Rückmeldebeitrag enthalten sind das Semesterticket, das Niedersachsen-ticket, Beiträge zum AStA und Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag. Studienbeiträge werden seit Oktober 2014 nicht mehr erhoben. Es gibt jedoch weiterhin Langzeitstudiengebühren, allerdings in einheitlicher Höhe von 500 Euro pro Semester. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Bei Fragen zu den Antragsunterlagen oder zum Termin der Aufnahmeprüfung wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt der Hochschule (Tel.: +49(0)511/ oder -7224, I-amt@hmtm-hannover.de). Bei Fragen zu den Anforderungen in der Aufnahmeprüfung bzw. zum Studiengang allgemein wenden Sie sich bitte an die Studiengangsprecherin Frau Prof. Dr. Andrea Welte ( andrea.welte@hmtm-hannover.de). Januar 2015 Seite 1 von 6
2 1. Antragsunterlagen Studentische Verwaltung Künstlerisch-päd. Ausbildung (B.Mus.) Um an der Aufnahmeprüfung teilnehmen zu können, müssen bis zum 15. April 2015 (Datum des Poststempels) folgende Unterlagen im Immatrikulationsamt der Hochschule vorliegen: tabellarischer Lebenslauf mit Ausführungen zur musikalischen Vorbildung 1 Passfoto Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 30 Euro Nachweise über bereits abgelegte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an anderen Hochschulen in einschlägigen Studiengängen studiert haben ggf. Zeugnisse/Nachweise über vorherige musikalische bzw. pädagogische Ausbildungen Kopie des Schulabschlusszeugnisses; mindestens Sekundarabschluss I (Realschulabschluss oder entsprechender Schulabschluss) ggf. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung/der Halbjahreszeugnisse der letzten Qualifikationsphase, sollte das Abiturzeugnis bei Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen Programm des musikalischen Vortrags, ggf. mit Angabe, ob Klavier-Korrepetition gewünscht wird. Bitte legen Sie bei selten gespielten Werken Kopien der Klavierstimme bei. zusätzlich für ausländische Bewerberinnen und Bewerber Kopie eines TestDaF-Zeugnisses der Niveaustufe 3 (TDN 3), Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-1) oder eines vergleichbaren Zertifikats als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beifügen oder spätestens zur Aufnahmeprüfung mitbringen) Bewerben können Sie sich Online unter: Am Ende der Dateneingabe werden Sie aufgefordert, den Bewerbungsantrag auszudrucken, zu unterschreiben (!) und mit den für Ihren Studiengang erforderlichen Unterlagen bis zum 15. April 2015 an die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover zu senden. Bitte schicken Sie uns keine Bewerbungsmappen!!! Bearbeitungsentgelt Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover erhebt für die Teilnahme am Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in allen Studiengängen ein Entgelt in Höhe von 30,00 Euro. Das Entgelt ist mit Eingang des Antragsformulars fällig, d.h. ohne die Zahlung des Entgeltes wird der Antrag nicht bearbeitet! Der Nachweis der Zahlung ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen (von der Bank quittierter Zahlungsbeleg oder Kopie des Kontoauszuges). Einzahlungen bitte an: Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Postbank Hannover BLZ Konto IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum, gewünschter Studiengang Das Entgelt wird nicht erstattet. Dies gilt auch bei Ablehnung der Bewerbung oder Rücktritt von der Aufnahmeprüfung. Anschrift Immatrikulationsamt: Immatrikulationsamt Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Emmichplatz Hannover Januar 2015 Seite 2 von 6
3 2. Ziel und Inhalt des Feststellungsverfahrens (Aufnahmeprüfung) Das Feststellungsverfahren dient dem Nachweis der Eignung für den gewählten Studiengang. Es besteht aus: - schriftlicher Prüfung (Klausur) in Gehörbildung und Musiktheorie, Dauer: 1 Stunde - mündlicher Prüfung in Gehörbildung und Musiktheorie - Prüfung im instrumentalen oder vokalen Hauptfach - ggf. Prüfung der instrumentalen oder vokalen Nebenfächer - studienrichtungsspezifischen Prüfungen 3. Studienvoraussetzungen - Bestehen des Feststellungsverfahrens (Aufnahmeprüfung) - Mindestens Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder entsprechender Schulabschluss 4. Mögliche instrumentale und vokale Fächer 4.1 Hauptfächer Klavier, Cembalo, Harfe, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Blockflöte, Schlagzeug. Studienrichtungen EMP und Rhythmik: Auch Gesang kann als Hauptfach gewählt werden. 4.2 Nebenfächer Die instrumentalen Hauptfächer Klavier, Cembalo, Orgel, Harfe und Akkordeon können entweder mit oder ohne Nebenfach studiert werden. Mögliche Nebenfächer sind: Blockflöte, Saxophon, Flöte, Oboe, Klavier, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Schlagzeug und Gesang. Unterricht im Nebenfach kann nur gewährt werden, sofern freie Unterrichtskapazitäten vorhanden sind und die künstlerische Eignung in der Aufnahmeprüfung nachgewiesen wurde. Beim instrumentalen Hauptfach Gitarre können ein Melodieinstrument oder Klavier, Schlagzeug oder Gesang als Nebenfach gewählt werden. Melodieinstrument, Schlagzeug und Gesang sind nur auf Antrag und nach Eignungsprüfung in diesem Fach möglich. Bei instrumentalem Hauptfach Blockflöte, Saxophon, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Schlagzeug oder Gesang ist das instrumentale Nebenfach in der Regel Klavier (andere Tasteninstrumente sind auf Antrag möglich). Studienrichtung EMP: Gesang und Klavier sind obligatorische Nebenfächer, sofern sie nicht schon als Hauptfach gewählt worden sind. Januar 2015 Seite 3 von 6
4 5. Anforderungen in der Aufnahmeprüfung 5.1 Alle Studienrichtungen: Musiktheorie/Gehörbildung Schriftliche Prüfung (Klausur) in Musiktheorie (Tonsatz/Gehörbildung) (Dauer ca. 1 Stunde): Inhalt: Die Klausur besteht aus einem Gehörbildungs- sowie einem Tonsatzteil. Gehörbildung: Einstimmiges rhythmisch-melodisches Diktat - Akkorderkennung, Aufgaben zu einem längeren Tonbeispiel von CD - kurzes mehrstimmiges Diktat. Musiktheorie: Bestimmen gegebener Akkorde unter Zeitlimit, Harmonisierung einer bezifferten Basslinie (vierstimmig). Eine Musterklausur finden Sie unter: Mündliche Prüfung (Dauer: ca. 10 Minuten): Inhalt: Rhythmen nachklopfen und bestimmen; Nachweis von Kenntnissen der Grundbegriffe der Allgemeinen Musiklehre; Hören, Nachsingen und Bestimmung von Intervallen, kurzen Tonfolgen, Dreiklängen und anderen einfachen Akkorden; Tonveränderungen in harmonisch erweiterten Mehrklängen erkennen; Kadenzspiel, einfache Improvisation oder Begleitung einer Melodie (nur bei Hauptfach Klavier). 5.2 Studienrichtung Instrumentalpädagogik (IP) a) Prüfung im instrumentalen Hauptfach Alle Instrumente außer Klavier Vorspiel von drei studierten Werken: - ein Werk aus der Generalbasszeit (bis 1750) - ein Werk aus der Klassik oder Romantik (spätes 18. bis spätes 19. Jahrhundert) - ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts - Vom-Blatt-Spiel eines leichten Stückes Für die Instrumente Akkordeon, Blockflöte, Klarinette, Saxophon, Schlagzeug und Gitarre gelten diese Anforderungen sinngemäß entsprechend der vorhandenen Literatur. Es werden einzelne Sätze akzeptiert. Hauptfach Klavier - Drei Werke aus verschiedenen Stilrichtungen und eine Etüde (Mindestanforderung: Schwierigkeitsgrad 3 / M I nach Lehrplan Klavier des VdM). - Vom-Blatt-Spiel b) Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach Klavier: Vortrag zweier leicht bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen, evtl. Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage Ggf. Melodieinstrumente/Schlagzeug/Gesang: Vortrag zweier leicht bis mittelschwerer Werke aus verschiedenen Epochen, evtl. Vom-Blatt-Spiel bzw. Vom-Blatt-Singen einer leichten Vorlage c) Musikpädagogisches Kolloquium Gespräch mit der Kommission über die Studienwahl und über instrumentalpädagogische Themen. Das Gespräch geht in der Regel von einer kurzen Videoaufnahme einer instrumentalen Vorspielsituation aus, die in der Prüfung gezeigt wird. (Exemplarische Fragen: Was sind aus Ihrer Sicht Stärken und Schwächen der Schülerin/des Schülers? Woran würden Sie arbeiten, wenn Sie die Lehrkraft wären?). Januar 2015 Seite 4 von 6
5 5.3 Studienrichtung Elementare Musikpädagogik (EMP) a) Prüfung im Hauptfach EMP Vorzubereiten sind fünf Kinderlieder und ein Sprechtext. Sie reagieren auf spontane Aufgabenstellungen im Umgang mit Musik (sie sprechen, singen, improvisieren auf Ihrem Hauptinstrument oder mit der Stimme, transponieren, begleiten ein Lied). Sie erarbeiten mit EMP-Studierenden der Hochschule ein eigenes, zu Hause vorbereitetes Stück Mögliche Beispiele: - Klangrealisation einer Geschichte - Ouvertüre zu einem bekannten Märchen (Personen durch Motive charakterisiert) - Lied einstimmig erarbeiten, dazu Bewegung erfinden (mimisch, gestisch, tänzerisch) oder Instrumentalsatz improvisieren oder Tanz zum Lied erfinden o. Ä. - Thema einer Kurzgeschichte pantomimisch oder tänzerisch mit Begleitinstrumenten oder als Klanggeschichte darstellen - Gedicht gestalten mit Musik, vokal/instrumental und Bewegung (z. B. Mörike: Kleine Gäste) - Textklangszene entwickeln, Collage o. Ä. - Rhythmusimprovisation über einem Ostinato - Rhythmusimprovisation mit Namensmodellen (z.b. Komponisten, Künstler etc.) b) Prüfung im instrumentalen Hauptfach siehe 5.2 a) oder c) Prüfung im Hauptfach Gesang - ein Kunstlied - eine Arie aus Oper oder Oratorium - ein unbegleitetes Lied - Vom-Blatt-Singen d) Prüfung im Nebenfach Gesang - ein unbegleitetes Lied - ein Kunstlied oder eine Arie aus Oper oder Oratorium - Vom-Blatt-Singen e) Prüfung im Nebenfach Klavier siehe 5.2 b) Bei der Beurteilung aller Prüfungsteile steht die Angemessenheit der Darbietung, nicht der Schwierigkeitsgrad im Vordergrund. Januar 2015 Seite 5 von 6
6 5.4 Studienrichtung Rhythmik (RHY) a) Prüfung im Hauptfach Rhythmik - Praktische Teilnahme in der Gruppe an Rhythmik und Körperbildung - Anleitung der Bewerbergruppe mit einem selbstgewählten Thema aus dem Bereich Musik-Bewegung-Spiel (5 Minuten) - Vorbereitete Bewegungsstudie nach Wunsch mit Musik oder Gerät; unvorbereitete Bewegungsimprovisation zu vorgegebenem Thema - Klavierimprovisation und Singen: eine vorbereitete Klavierimprovisation (oder Instrumentalimprovisation) (2-3 Minuten), ein Lied singen; unvorbereitete Aufgaben (z.b. Kadenzen in allen Tonarten, eine Melodie harmonisieren, zu einem Ostinato improvisieren) - Schlagwerk: Rhythmen nachklatschen, Timing, Taktwechsel, Fill-ins, Breaks b) Musikpädagogisches Kolloquium Begründung der Studienwahl, Reflexion des Prüfungsablaufs Bei der Bewertung der Prüfungsleistungen beurteilt die Kommission: - Handwerkliche Fertigkeiten und rhythmische Sicherheit in Musik und Bewegung - Fähigkeit zu unterschiedlichem Ausdrucksverhalten - Voraussetzung zur Anleitung einer Gruppe - Selbsteinschätzung und Fremdbeobachtung - Reflexionsfähigkeit und eigenständiges Denken c) Prüfung im instrumentalen Hauptfach siehe 5.2 a) oder d) Prüfung im Hauptfach Gesang - ein Kunstlied - eine Arie aus Oper oder Oratorium - ein unbegleitetes Lied - Vom-Blatt-Singen e) Prüfung im instrumentalen oder vokalen Nebenfach siehe 5.2 b) Bei der Beurteilung aller Prüfungsteile steht die Angemessenheit der Darbietung, nicht der Schwierigkeitsgrad im Vordergrund. Januar 2015 Seite 6 von 6
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