INHALTSVERZEICHNIS ABI. 10/15

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INHALTSVERZEICHNIS ABI. 10/15"

Transkript

1 INHALTSVERZEICHNIS ABI. 10/15 Wiesbaden, den 15. Oktober 2015 AMTLICHER TEIL RECHTSVORSCHRIFTEN VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN NICHTAMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS Wohnheim- und Gästehausordnung für die Hessenkollegs, die staatlichen Fachschulen und die Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das Unterrichtsfach Islamische Religion für das Lehramt an Grundschulen Bildung im hr fernsehen: Wissen und mehr Hessischer Rundfunk: Radiosendungen für die Schule NACHDRUCKE VON SCHULBEZOGENEN RECHTSVORSCHRIFTEN AUS DEM GVBl. U. A. VERKÜNDUNGSBLÄTTERN BESCHLÜSSE DER KMK SCHÜLERWETTBEWERBE Die Internationale JuniorScienceOlympiade Bundeswettbewerb Mathematik Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels 2015/ Hessischer Schulschach-Mannschaftswettbewerb 2015/ Hessischer Schulschachpokal STELLENAUSSCHREIBUNGEN a) Im Internet b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer d) für den Auslandsschuldienst Entsendung hessischer Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) an Bildungseinrichtungen in die Staaten Mittel-,Ost- und Südosteuropas, in die Baltischen Staaten, in weitere Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei sowie einzelne andere Staaten weltweit e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Herausgeber: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, Wiesbaden, Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo Giegerich Redaktion: Waltraud Janssen Verlag: A. Bernecker Verlag GmbH, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Telefon: ( ) Telefax: ( ) info@bernecker.de Internet: Vertreten durch die Geschäftsführung: Conrad Fischer, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen. Zugleich auch ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verantwortlichen. VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE Fachtagung des Netzwerkes Schule und kulturelle Vielfalt Netzwerk für Lehrkräfte in Hessen Das France Mobil für Hessen ist wieder unterwegs Fotoausstellung von Rafael Herlich BUCHBESPRECHUNGEN NEUERSCHEINUNGEN Druck: Bernecker MediaWare AG, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Vertreten durch den Vorstand: Conrad Fischer, Unter dem Schöneberg 1, Melsungen Verlagsleitung: Conrad Fischer Anzeigenleitung: Günter Rönnfranz, guenter.roennfranz@bernecker.de Abonnentenverwaltung/Vertrieb (Print-Version) Telefon: ( ) , Telefax: ( ) aboverwaltung@bernecker.de Abonnentenverwaltung (Online-Version) sigrid.goette-barkhoff@bernecker.de Telefon ( ) , Telefax ( ) Jahresbezugspreis: 34,50 EUR (einschl. MwSt.) und Versandkosten. Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je zusätzlich angefangener 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpackung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf durch Einschreiben gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung.

2 554 ABl. 10/15 AMTLICHER TEIL STELLENAUSSCHREIBUNGEN a) im Internet Veröffentlichung der Stellenausschreibungen im Internet Alle im Bereich des Hessischen Kultusministeriums zur Ausschreibung kommenden Stellen werden im Internetauftritt des Kultusministeriums veröffentlicht. Die Ausschreibungen finden Sie unter unter dem Menüpunkt Über uns Stellenangebote. Dort werden auch alle Stellenausschreibungen für Beförderungsstellen zu Oberstudienrätinnen/Oberstudienräten und Funktionsstellen an staatlichen Schulen und Studienseminaren sowie die Stellen der Bildungsverwaltung veröffentlicht. Die Stellen, die nicht dem Kultusressort zuzuordnen sind und bisher im Amtsblatt veröffentlicht wurden (z. B. für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder die des Auslandsschuldienstes) sind von dieser Regelung nicht betroffen und erscheinen weiterhin im Amtsblatt.

3 ABl. 10/15 Stellenausschreibungen 555 b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren Allgemeine Hinweise: Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien des geltenden Einstellungserlasses. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen (in der Regel eine Lehramtsbefähigung) für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden sofern sie Berücksichtigung finden beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. wie Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, in ZWEIFACHER Ausfertigung an das in der Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten. Die schulbezogenen Stellenausschreibungen werden im Internet unter (Menü: Über uns > Stellenangebote) veröffentlicht. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt täglich. Personen, die ihre Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt ZPM Rheinstraße Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Der Antrag sollte möglichst zeitnah zu der Bewerbung gestellt werden. Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben. Lehrkräfte, die als Beamte im Dienst eines anderen Landes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern aufgrund des Frauenförderplanes eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen bei den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt. Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Vorschriften des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, insbesondere die 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt. Die Bewerbungsschreiben sind innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den üblichen Unterlagen

4 556 Stellenausschreibungen ABl. 10/15 c) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer Allgemeine Hinweise: Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß der gültigen Rechtsgrundlagen (Hessisches Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 [GVBl. I S. 590], zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 [GVBl. S. 118] und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 28. September 2011 [GVBl. I S. 615], zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 [GVBl. S. 118]). Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden sofern sie Berücksichtigung finden beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Bewerben soll sich nur, wer die Mindestvoraussetzungen und die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ist eine Eignungsüberprüfung. Bei der Bewerbung für diese Eignungsüberprüfung sind folgende Mindestvoraussetzungen nachzuweisen: 1. der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung, 2. eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, 3. ein Lebensalter von mindestens 24 und höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung und 4. in allen beruflichen Fachrichtungen außer der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung b) ein anderer Abschluss mit entsprechender oder höherer Qualifikation. Die Ausbildungsbehörde erkennt im Bedarfsfall die Gleichwertigkeit anderer Prüfungen oder Qualifikationen an. Die Altersgrenze von 40 Jahren erhöht sich nach 38 Abs. 3 in Verbindung mit 37 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes für Bewerberinnen und Bewerber, welche 1. die Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter achtzehn Jahren, 2. die tatsächliche Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder 3. einen Dienst im Sinne des 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 nachweisen, um die tatsächliche Dauer der Betreuung, der Pflege und des Dienstes. Entsprechende Bescheinigungen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Insgesamt darf eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten werden. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibungen erfolgt über das Internet unter: (Menü: Über uns > Stellenangebote). Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern erfolgen jeweils zum 1. Mai und 1. November eines Jahres. Die zugehörigen Stellenausschreibungen werden in der Regel im März/April und im September/Oktober veröffentlicht. a) der Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule, b) eine einschlägige Meisterprüfung oder c) ein anderer Abschluss mit entsprechender oder höherer Qualifikation oder 5. in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung a) das Bestehen der Staatlichen Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der Bürowirtschaft sowie das Bestehen einer der beiden Staatlichen Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Text- oder Informationsverarbeitung oder

5 ABl. 10/15 Stellenausschreibungen 557 d) für den Auslandsschuldienst Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen Colegio Peruano-Alemán Beata Imelda, Lima/Peru Besetzungsdatum: Bewerbungsende: Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 534 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II Bes. Gr. A 14 / A 15 Gefordert ist die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie). Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht. Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist wünschenswert. German International School of Silicon Valley, USA Besetzungsdatum: Bewerbungsende: Begegnungsschule Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 403 Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I Deutsches Sprachdiplom I und II Deutsches Internationales Abitur Sekundarabschluss des Landes (California High School Diploma) Deutsche Schule Erbil, Irak, Region Kurdistan Besetzungsdatum: Bewerbungsende: Deutschsprachige Schule Klassenstufen:1 10 Schülerzahl: 170 Abschlüsse der Sekundarstufe I im Aufbau Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB) im Aufbau Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I mit gymnasialer Erfahrung Bes. Gr. A 14 / A 15 Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht. Eine Mitreise von Familienangehörigen ist nicht möglich. Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn Besetzungsdatum: Bewerbungsende: Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 786 Hochschulreifeprüfung Sekundarabschluss des Landes Deutsches Sprachdiplom der KMK Lehrbefähigung für die Sek. I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 Drittbewerbungen sind zulässig Lehrbefähigung der Sek. I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen mit bilingualen Schulkonzeptionen sind erwünscht.

6 558 Stellenausschreibungen ABl. 10/15 Deutsche Schule Stockholm Besetzungsdatum: Bewerbungsende: Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 12 Schülerzahl: 575 (zukünftig über 600) Abiturprüfung Abschlüsse der Sekundarstufe I Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I) Sekundarabschluss des Landes Deutsches Internationales Abitur Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes. Gr. A 15 / A 16 Gute Englischkenntnisse sind erforderlich Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über das Staatliche Schulamt und Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden, in diesem Falle an das Hessische Kultusministerium, Referat III.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Bestätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich. Die folgende Stelle als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter ist zu besetzen: Prozessbegleitung der Region 16, Dienstort Budapest Stellenanbieter: Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Besetzungstermin: Bewerbungsende: Als Prozessbegleiter / Prozessbegleiterin haben Sie die ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe, Schulen mit deutschsprachigen Bildungsangeboten in sechs Ländern in Mittel- und Osteuropa bei ihren Schulentwicklungsprozessen zu begleiten und unterstützen. Sie gehören damit als Mitarbeiter der Zentralstelle einem Team von 16 Prozessbegleitern an, die weltweit die Deutschen Schulen im Ausland betreuen und die sich im Rahmen von Tagungen sowie auf digitalem Wege über ihre Arbeit austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Zu den Aufgaben einer Prozessbegleiterin / eines Prozessbegleiters gehören u. a.: Unterstützung von sieben staatlichen Schulen mit deutschsprachigem Unterrichtsangebot und deutscher Hochschulzugangsberechtigung in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Estland und der Slowakei beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichtigung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen) Beratung und Unterstützung der Leitungen des deutschsprachigen Unterrichts, Austausch mit den einheimischen Schulleitungen, Beratung und Prozessbegleitung für Fachteams, Abteilungsteams und Steuer-

7 ABl. 10/15 Stellenausschreibungen 559 gruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region Als Regionaler Fortbildungskoordinator Entwicklung eines regionalen Fortbildungstableaus gemeinsam mit den Leitern des deutschsprachigen Unterrichts auf der Basis der von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung: Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation) Mitwirkung als Autor und Anwender beim Aufbau und der Pflege von Lernplattformen und Blended- Learning-Angeboten Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen, Ausbildung von Tutoren für die Nutzung von Blended-Learning Angeboten; Leitung von Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen der Zentralstelle in Deutschland) Mitarbeit bei der Entwicklung von Evaluationsinstrumenten auf der Grundlage eines bereits entwickelten Qualitätsrahmens Regelmäßige Berichterstattung Obligatorisch sind: In Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen Erfahrungen im Auslandsschuldienst Leitungserfahrung, vorzugsweise in der (erweiterten) Schulleitung langjährige Unterrichtserfahrung Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen, z. B. als Schulentwicklungsberater / Prozessbegleiter oder im Rahmen der Schulinspektion Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement Beamter/Beamtin auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14 / A 15 Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und / oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen. Der/die Prozessbegleiter/in soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit Interkulturelle Kompetenz Teamfähigkeit Selbstreflexionsfähigkeit Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren: Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind und Ihnen das für Sie zuständige Staatliche Schulamt eine Freistellung für den relevanten Zeitraum gewährt hat, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium/Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund- Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), in diesem Falle das Hessische Kultusministerium, Referat III.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden, über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg über Schulleitung, Staatliches Schulamt und Kultusministerium an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA Köln Eine Kopie Ihrer Bewerbung schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfer-

8 560 Stellenausschreibungen ABl. 10/15 tigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden, in diesem Falle an das Hessische Kultusministerium, Referat III.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet. Nähere Informationen erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern: Informationen zur Stelle Tel Wilhelm.Kruesemann@bva.bund.de Tel Informationen zum Bewerbungsverfahren Heidi.Fahr@bva.bund.de Tel Entsendung hessischer Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) an Bildungseinrichtungen in die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in die Baltischen Staaten, in weitere Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei sowie einzelne andere Staaten weltweit Hintergrund und Ziel der Entsendung von Landesprogrammlehrkräften Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland unterstützt den Erwerb des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Stufe 1 und 2 (DSD 1 und DSD 2) an mittlerweile über so genannten DSD-Schulen. Zur Sicherung der Qualität und der Standards dieses Sprachzertifikats mit schulischem Vorlauf sowie des Prüfungsvorsitzes werden von Bund und Ländern Deutschlehrkräfte seit Anfang der 90er Jahre an Bildungseinrichtungen in eine Vielzahl von Ländern entsandt. Hessen vermittelt in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Landesprogrammlehrkräfte in folgende Staaten: Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie die Baltischen Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn Weitere Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS): Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland Mongolei Türkei China Vietnam Über den Unterricht hinaus werden Landesprogrammlehrkräfte häufig zu Ansprechpartnern für alle den Deutschunterricht bzw. auch den deutschsprachigen Fachunterricht betreffende Fragestellungen: z. B. für Unterrichtsmaterialien, Lehrplanentwicklung, schulinterne Lehrerfortbildung, Fremdsprachendidaktik, Schulpartnerschaften oder das Partnerschulnetzwerk PASCH. Das Lehrerentsendeprogramm ist nicht nur ein Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache in den genannten Staaten, sondern es dient auch der Unterstützung und Festigung der internationalen Kontakte Hessens mit den aufgeführten Ländern im Bildungsbereich. Sie als entsandte hessische Lehrkräfte sind damit Botschafter/in Hessens und der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in ihrem jeweiligen Gastland. Finanzielle Regelung Ihre Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft erfolgt auf der Basis einer Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge. Das jeweilige Gastland gewährt in der Regel zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt sowie die dort üblichen sozialen Leistungen.

9 ABl. 10/15 Stellenausschreibungen 561 Die ZfA zahlt eine Umzugskostenpauschale sowie Reisekostenzuschüsse für die erste Hin- bzw. die letzte Rückreise. Das Hessische Kultusministerium stellt ein Kontingent an Beförderungsstellen für im Ausland tätige hessische Studienrätinnen und Studienräte zur Verfügung. Damit besteht für Sie auch während Ihrer Entsendetätigkeit als Landesprogrammlehrkraft die Möglichkeit, in ein Beförderungsverfahren einbezogen zu werden. Diese Ausschreibung erfolgt derzeit einmal jährlich im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums. Beschreibung des Vertragsverhältnisses Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung. Sie als Landesprogrammlehrkraft haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer/innen. Der Dienstvertrag, den Sie erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im August bzw. September 2016 und kann bei Vorliegen der hierfür notwendigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu 6 Jahren verlängert werden. Bewerberprofil Es erwartet Sie ein interessantes Aufgabengebiet und die Möglichkeit eines mehrjährigen Auslandseinsatzes, wenn Sie folgende formale und fachliche Voraussetzungen mitbringen: Sie sind hessische Lehrkraft und auf Lebenszeit verbeamtet. Sie haben sich im hessischen Schuldienst bewährt. Sie sind bereit Vollzeit zu arbeiten. Sie haben die Altershöchstgrenze von 61 Jahren zum Zeitpunkt der vorgesehenen Dienstantritts im Ausland nicht überschritten. Sie besitzen die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe 1 und/oder 2 im Fach Deutsch, Deutsch als Fremdsprache bzw. Zweitsprache, für ein bilingual unterrichtetes Sachfach und/oder in einer modernen Fremdsprache. Sie bringen interkulturelle Kompetenz, überdurchschnittliches persönliches Engagement, didaktisches und methodisches Können sowie Bereitschaft zu großer Flexibilität mit. Sie haben bereits Kenntnisse in der Landessprache bzw. sind bereit, sich Grundkenntnisse der Landessprache anzueignen und sich den soziokulturellen Gegebenheiten des Landes und des jeweiligen Bildungssystems zu stellen. Zweitbeurlaubung ins Ausland Eine Zweitbeurlaubung ins Ausland ist möglich, wenn Sie seit ihrer Rückkehr von einem Auslandseinsatz mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sind, zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei Jahre. Verfahren Falls Sie Interesse daran haben, als Landesprogrammlehrkraft entsandt zu werden, können Sie sich jederzeit bewerben. Um bereits für eine Vermittlung zum kommenden Schuljahr zur Verfügung zu stehen, richten Sie Ihre Bewerbung bitte möglichst umgehend in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg an das Hessische Kultusministerium, Referat III.4, Luisenplatz 10, Wiesbaden. Eine Kopie der Bewerbungsunterlagen ist vorab möglichst bis zum direkt per zu senden an das Referat III.4 des Hessischen Kultusministeriums z. Hd. Rolf Knieling (Rolf.Knieling@kultus.hessen.de) und in Kopie an Christiane Berg (Christiane.Berg@ kultus.hessen.de). Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich: Personalbogen (diesen erhalten Sie per beim Referat III.4 im Hessischen Kultusministerium) Anschreiben mit kurzer Darstellung Ihrer Motivation für die Bewerbung Lebenslauf Dokumentation für die Bewerbung relevanter Fortbildungen Zeugniskopien über die Erste und Zweite Staatsprüfung (in beglaubigter Form). Bei der Angabe von Ortswünschen kann ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen erhöhen. Die erforderliche dienstliche Beurteilung wird anlässlich Ihrer Bewerbung von Ihrer Schulleitung bzw. dem für Sie zuständigen Staatlichen Schulamt erstellt und zusammen mit den von Ihnen einzureichenden Bewerbungsunterlagen an das Hessische Kultusministerium mit übersandt. Das Staatliche Schulamt trifft in diesem Zusammenhang auch eine Aussage darüber, ob eine Freistellung zum Schuljahr 2016/17 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Die ZfA erarbeitet im Auftrag des Auswärtigen Amtes in enger Abstimmung mit den Ländern jährlich einen Bedarfs- und Einsatzplan. Das Referat III.4 benennt daher der ZfA die Lehrkräfte, die für freie Stellen in Frage kommen. Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bei einer beabsichtigten Entsendung über die ZfA und die zustän-

10 562 Stellenausschreibungen ABl. 10/15 dige deutsche Auslandsvertretung der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung zur Einsicht zugeleitet werden. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich im Mai/Juni 2016 in einem Seminar der ZfA auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Im Auftrag des Auswärtigen Amtes übernimmt die ZfA die kulturpolitische, landeskundliche, pädagogische und administrative Einweisung der Lehrkräfte. Die Länder stellen die Lehrkräfte für diese Einführungstagungen von ihren Lehrverpflichtungen frei. Weitere Informationen zum Entsendeprogramm können Sie dem Merkblatt für die Entsendung von Landesprogrammlehrkräften, abgedruckt im Amtsblatt des HKM Nr. 09/03, Seite 652, entnehmen bzw. zusammen mit dem Personalbogen beim zuständigen Referat III.4 des Hessischen Kultusministeriums telefonisch oder per anfordern. Natürlich können Sie auf diesem Wege auch weitere Fragen klären: / Rolf.Knieling@kultus.hessen.de bzw / Christiane.Berg@kultus.hessen.de

11 ABl. 10/15 Stellenausschreibungen 563 e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen Goethe-Universität Frankfurt am Main Die Goethe-Universität Frankfurt am Main ist mit rund Studierenden und rund Beschäftigten die größte hessische Universität und ein international renommierter und wichtiger regionaler Arbeitgeber. Sie hat in den vergangenen Jahren einen intensiven hochschulinternen qualitäts- und leistungsorientierten Reformprozess eingeleitet. Im Rahmen der Standort-Neuordnung entstand die Universität zum Jahr 2014 auf einem naturwissenschaftlichen und einem geistes-/sozialwissenschaftlichen Campus vollständig neu mit idealen Forschungsund Studienbedingungen. Die Goethe-Universität hat als Stiftungsuniversität seit 2008 eine größere Autonomie. Am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt a. M. ist zum 1. August 2016 die Stelle einer/eines pädagogischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters (A13 HBesG) zu besetzen. Die Stelle ist an der Professur für Soziologie mit dem Schwerpunkt Familien- und Jugendsoziologie angesiedelt. Die Abordnung erfolgt zunächst für die Dauer eines Jahres (Probejahr). Nach Ablauf dieses Probejahres kann die Abordnung um weitere drei Jahre und dann eventuell um ein Zusatzjahr verlängert werden. Aufgabengebiet: Schulpraktische Studien im Rahmen der Bildungswissenschaften (Lehramt), Betreuung der Blockpraktika, Lehrangebot in weiteren bildungswissenschaftlichen Modulen. Voraussetzung: Voraussetzung für die Abordnung ist der Nachweis von mindestens drei Jahren Schuldienst nach Ablegung der 2. Staatsprüfung in einem dem Aufgabengebiet nahen Schulfach, insb. Politik und Wirtschaft oder Sozialwissenschaften. Die Universität tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und fordert deshalb nachdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Beifügung der Zeugnisse und eines Lebenslaufs und der Kennziffer 17/2015 bis zum , auf dem Dienstweg über die zuständige Schulbehörde an die Dekanin des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität, Theodor-W.-Adorno-Platz 6, Frankfurt a. M., zu richten. Justus-Liebig-Universität Gießen Am Institut für Altertumswissenschaften, Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften, ist ab eine viertel Abordnungsstelle einer/eines Lehrerin als pädagogische Mitarbeiterin/ Lehrers als pädagogischer Mitarbeiter A13/A14 für drei Jahre zu besetzen, wobei zunächst eine Abordnung auf Probe für die Dauer von einem Jahr erfolgt. Aufgaben: Als pädagogische Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter haben Sie gemäß 66 HHG Unterrichtsaufgaben zu erfüllen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst vor allem Lehraufgaben im Umfang von 4,5 Semesterwochenstunden gem. Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen für das Fach Latein, vor allem altsprachliche Fachdidaktik im Studiengang L3. Zu den mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben gehören insbesondere Organisation, Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung (schul-) praktischer Studien sowie die Abhaltung fachdidaktischer Lehrveranstaltungen. Anforderungsprofil: Sie kommen für eine Abordnung in Betracht, wenn Sie pädagogisch geeignet sind, das 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt am Gymnasium im Fach Latein mit überdurchschnittlicher Benotung abgelegt und danach mindestens dreijährige schulische Lehrerfahrungen gesammelt haben. Gewünscht sind Erfahrungen in der Lehrerbildung bzw. -fortbildung, in der Praktikumsbetreuung und universitären Lehrveranstaltungen sowie die Bereitschaft zur didaktisch-methodischen Nutzung Neuerer Medien für Hochschullehre und Unterricht. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Besoldung nach A13/A14 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung möglich. Ihre Abordnung richtet sich im Übrigen nach dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 29. April 2011 (Amtsblatt S. 182 f), der im Einzelnen unter anderem die Voraussetzung und die Dauer der Abordnung regelt.

12 564 Stellenausschreibungen ABl. 10/15 Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Lehrerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 434/77006/04 auf dem Dienstweg mit den üblichen Unterlagen (einschl. Würdigungsbericht) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Anzeige im Amtsblatt des Kultusministeriums an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Parallel hierzu übersenden Sie bitte direkt das unter: abrufbare Informationsschreiben. Justus-Liebig-Universität Gießen In Kooperation zwischen dem Institut für Didaktik der Mathematik, Fachbereich Mathematik und Informatik, Physik, Geographie und dem Institut für Heil- und Sonderpädagogik, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, ist ab eine halbe Abordnungsstelle einer/eines Lehrerin als pädagogische Mitarbeiterin/ Lehrers als pädagogischer Mitarbeiter (A 12 / A 13) für zwei Jahre zu besetzen, wobei zunächst eine Abordnung auf Probe für die Dauer von einem Jahr erfolgt. 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen oder Förderschulen jeweils mit dem Fach Mathematik verfügen und nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens mindestens dreijährige schulische Lehrerfahrungen gesammelt haben. Die schulischen Erfahrungen sollten sich dabei sowohl auf den Bereich der Primarstufe als auch auf förderpädagogische Bereiche beziehen. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Besoldung nach A 12 / A 13 Bundesbesoldungsgesetz in Verbindung mit dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung möglich. Ihre Abordnung richtet sich im Übrigen nach dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom (Amtsblatt S. 182 f) der im Einzelnen die Voraussetzungen und die Dauer der Abordnung regelt. Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Lehrerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 437/83970/07 mit den üblichen Unterlagen (einschließlich Würdigungsbericht) innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Anzeige im Amtsblatt des Kultusministeriums an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erwin-Stein- Gebäude, Goethestraße 58, Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Parallel hierzu übersenden Sie bitte direkt das unter: abrufbare Informationsschreiben. Aufgaben: Als pädagogische/r Mitarbeiter/in haben Sie gemäß 66 HHG Unterrichtsaufgaben zu erfüllen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst vor allem die Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 Semesterwochenstunden gem. Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen in den fachdidaktischen Modulen für Studierende des Lehramtes an Grundschulen im Bereich der Didaktik der Mathematik und den Modulen für das Lehramt für Förderschulen (Schwerpunkt Beeinträchtigung des Lernens). Dabei sind insbesondere auch Seminare vorgesehen, die beide Bereiche verbinden. Voraussetzung ist ein besonderes Interesse am Thema Heterogenität und Inklusion. Anforderungsprofil: Sie kommen für eine Abordnung in Betracht, wenn Sie pädagogisch geeignet sind, über das

13 ABl. 10/ NICHTAMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS Wohnheim- und Gästehausordnung für die Hessenkollegs, die Staatlichen Fachschulen und die Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung Erlass vom 16. August 2015 III.B Das Land Hessen unterhält für die Schülerinnen und Schüler der Internatsschule Schloss Hansenberg sowie für die Studierenden der Hessenkollegs und der Staatlichen Fachschulen Wohnheime und für die Stipendiaten der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung in Groß-Gerau ein Gästehaus. Die Verwaltung der Wohnheime der Hessenkollegs obliegt dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, die der Wohnheime der Staatlichen Fachschulen dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, diejenige des Wohnheims der Internatsschule Schloss Hansenberg der dortigen Schulleitung und die des Gästehauses der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung der Schulleitung der Beruflichen Schulen Groß-Gerau. Die Wohnheime und das Gästehaus sollen den Schülerinnen, Schülern, Studierenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie am Kolleg oder der Staatlichen Fachschule eingesetzten ausländischen Assistentinnen und Assistenten für die Dauer der Zugehörigkeit zur Schule, zum Kolleg oder zur Staatlichen Fachschule ein preiswertes und angemessenes Wohnen ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird ermächtigt, vertragliche Regelungen für die Zuteilung eines Gästehausplatzes oder Wohnheimplatzes mit den Stipendiatinnen, Stipendiaten, Schülerinnen, Schülern und Studierenden oder den gesetzlichen Vertretern minderjähriger Schülerinnen, Schüler und Studierender abzuschließen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung besteht nicht. Die Rechte und Pflichten der Heimbewohner ergeben sich für das Wohnheim der Internatsschule Schloss Hansenberg aus dem Vertrag über die Aufnahme ins Internat einschließlich der dort in Bezug genommenen Internatsordnung. Für das Gästehaus der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung und die Wohnheime der Hessenkollegs und der Staatlichen Fachschulen ergeben sie sich aus der nachfolgend festgelegten Haus- und Benutzungsordnung und der Zuteilungsverfügung. Haus- und Benutzungsordnung 1. Das Wohnheim oder das Gästehaus soll den Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Stipendiatinnen, Stipendiaten, Assistentinnen und Assistenten (Bewohnerinnen und Bewohnern) die Möglichkeit bieten, miteinander zu leben und zu arbeiten. Von den Bewohnerinnen und Bewohnern wird daher erwartet, dass sie aufeinander Rücksicht nehmen und die Einrichtungen des Wohnheims oder des Gästehauses verantwortungsvoll benutzen. Sie sollen vor allem um die zu geistiger Arbeit notwendige Ruhe bemüht sein. 2. Zur Mitwirkung bei der Gestaltung des gemeinsamen Lebens wählen die Bewohnerinnen und Bewohner jährlich eine Wohnheimvertretung. Dies gilt nicht für das Gästehaus der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung. 3. Das Hausrecht im Wohnheim oder im Gästehaus übt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder in ihrem oder seinem Auftrag die Wohnheimleitung oder die Gästehausleitung aus. Sie können ihre Befugnisse für bestimmte Zeit (insbesondere während der Ferien) oder für bestimmte Aufgaben anderen Bediensteten, einer Bewohnerin oder einem Bewohner übertragen. 4. Veranstaltungen der Bewohnerinnen und Bewohner bedürfen der Zustimmung der Wohnheimvertretung und der Genehmigung der Heimleiterin oder des Heimleiters. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr muss Nachtruhe gewährleistet sein, es sei denn, dass gemeinschaftliche Veranstaltungen im Einvernehmen mit der Wohnheimvertretung und der Wohnheimleitung oder der Gästehausleitung länger dauern. Für die ordnungsgemäße Reinigung der genutzten Gemeinschaftsräume sind die Veranstalter verantwortlich. 5. Die Haustüren sind nachts verschlossen zu halten. Es ist nicht gestattet, dritten Personen den Hausschlüssel zu überlassen. 6. Die Gemeinschaftsräume des Wohnheims oder des Gästehauses werden durch Beauftragte der jeweils zuständigen Schulleitung regelmäßig gereinigt. Die

14 566 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 10/15 Reinigung der Zimmer erfolgt grundsätzlich durch die Bewohnerinnen und Bewohner, falls dies nicht durch anderslautende Wohnheim- oder Gästehausbestimmungen geregelt ist. 7. Alle Fluchträume (Flure, Treppenhäuser, Loggien etc.) müssen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes stets frei von Abstellgut sein. Muss Abstellgut auf Veranlassung der zuständigen Schulleitung, der Wohnheimleitung oder der Gästehausleitung beseitigt werden, werden die Kosten auf die Flurbewohner umgelegt. 8. Sperrmüllentsorgung ist grundsätzlich Sache der Bewohnerinnen und Bewohner. 9. Musikanlagen dürfen nur bei Zimmerlautstärke betrieben werden. 10. Die Aufstellung zusätzlicher Heiz- und Kochgeräte oder Waschmaschinen ist grundsätzlich unzulässig. Kühlschränke dürfen im Zimmer aufgestellt werden, wenn es sich um Geräte der Energieeffizienzklasse A+++ handelt. 11. Die Lagerung von gefährlichen Stoffen (Kraftstoffen, Ölen und anderen brennbaren Flüssigkeiten oder ätzenden Materialien) im Heim oder auf dem Wohnheimgelände oder Gästehausgelände ist verboten. 12. Das Halten von Tieren sowie der zeitlich begrenzte Aufenthalt von Tieren, die von Besucherinnen oder Besuchern mitgebracht werden, sind nicht gestattet. Diese Wohnheim- und Gästehausordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft.

15 ABl. 10/15 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums 567 Anlage Hessenkolleg / Staatliche Fachschule für in / Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung Zuteilungsverfügung (Muster) Zuteilung eines Wohnraums im Wohnheim/Gästehaus (Straße und Hausnummer) Das Land Hessen, vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter des Hessenkollegs / der Staatlichen Fachschule für in / der Beruflichen Schulen Groß-Gerau gewährt Herrn/Frau Heimatanschrift Beherbergung unter folgenden Bedingungen: 1. Der oben genannten Person wird mit Wirkung vom der Wohnraum Nr. zugeteilt. In dieser Zuteilung ist das Recht der Mitbenutzung der zugeordneten, zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Räume und Einrichtungen eingeschlossen. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist verpflichtet, das vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis/dem Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg/der Schulleitung der Beruflichen Schulen Groß-Gerau festgesetzte Benutzungsentgelt fristgerecht zu entrichten. 2. Das Benutzungsentgelt beträgt monatlich. Anteilige Nebenkosten für Heizung, Strom, Reinigung werden in Höhe von 25,00 erhoben. Das Nutzungsentgelt für einen Parkplatz beträgt. Daraus ergibt sich ein Gesamtentgelt von. Vor dem Einzug hat die Bewohnerin oder der Bewohner eine unverzinsliche Sicherheitsleistung in Höhe von zu hinterlegen. Das Benutzungsentgelt wird grundsätzlich im Einzugsverfahren vom Girokonto der Bewohnerin oder des Bewohners abgebucht. Die Einzugsermächtigung ist bei der Zuteilung des Wohnheimplatzes oder des Gästehausplatzes vorzulegen. Kosten aus nicht eingelösten Lastschriftaufträgen hat die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner zu tragen. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule, die im Blockunterricht unterrichtet werden, betragen pro Aufenthaltstag und müssen zu Beginn des Unterrichtsblocks im Voraus entrichtet werden. 3. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist zur pfleglichen Behandlung der Räume und Einrichtungen des Wohnheims verpflichtet. Über Schäden an dem überlassenen Wohnraum und den Einrichtungsgegenständen hat sie oder er die Heimleitung sofort zu informieren. Sie oder er haftet für schuldhafte Beschädigungen der Räume und Einrichtungen. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist nicht berechtigt, die Nutzung an dem zugewiesenen Wohnraum einer dritten Person zu überlassen oder dritte Personen bei sich übernachten zu lassen. Über Ausnahmen entscheidet die Heimleitung oder Gästehausleitung. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist für das Verhalten ihrer oder seiner Gäste verantwortlich. 4. Beauftragte des Hessenkollegs/der Staatlichen Fachschule/der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung sind zur Erhaltung des Nutzungsgegenstandes berechtigt, nach Ankündigung den Wohnraum zu verkehrsüblichen Tageszeiten an Werktagen zu betreten. Bei unaufschiebbaren Reparaturen ist dies auch ohne Ankündigung und in Abwesenheit der Bewohnerinnen oder Bewohner möglich. In Fällen dringender Gefahr und bei begründetem Verdacht auf schwerwiegenden Verstoß gegen die Wohnheim- und Gästehausordnung ist das Betreten des Wohnraums durch Schul- oder Wohnheimleitung zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet. Die Bewohnerin oder der Bewohner verpflichtet sich, den Schließzylinder ihres oder seines Wohnraumes nicht auszuwechseln. 5. Die Zuteilung erlischt mit dem Tag des Ausscheidens der Bewohnerin oder des Bewohners aus dem Hessenkolleg oder der Staatlichen Fachschule oder der Hessischen Landesstelle für Technologiefortbildung. Außerdem erlischt die Zuteilung, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund kündigt. Die Zuteilung erlischt im letztgenannten Fall mit Zugang der Kündigung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

16 568 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 10/15 a) wenn die Bewohnerin oder der Bewohner mit der Entrichtung der festgesetzten Entgelte für zwei aufeinander folgende Termine oder in einer Höhe, die das Benutzungsentgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist oder b) wenn Gründe vorliegen, aus denen gegen die Bewohnerin oder den Bewohner nach 82 Abs. 8 des Hessischen Schulgesetzes eine Ordnungsmaßnahme zulässig wäre oder c) wenn die Bewohnerin oder der Bewohner den Hausfrieden nachhaltig gestört hat. Als nachhaltige Störung des Hausfriedens ist es insbesondere anzusehen, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner im Wohnheim illegale Drogen konsumiert, besitzt oder mit illegalen Drogen handelt. 6. Missachtungen der Verpflichtungen aus dieser Zuteilungsverfügung oder schwerwiegende Verstöße gegen die Wohnheim- und Gästehausordnung, deren Inhalt Bestandteil dieser Zuteilungsverfügung ist, können nach zweimaliger Verwarnung zum Entzug des Wohnrechts führen. Über den Entzug des Wohnrechts entscheidet im Auftrag des zuständigen Staatlichen Schulamts die Schulleitung im Einvernehmen mit der Heimleitung oder Gästehausleitung. 7. Die Bewohnerin oder der Bewohner kann die Zuteilung zu jedem Monatsende kündigen. Die Kündigung muss der Schulleitung oder der Heimleitung bis zum 10. des Monats zugehen. 8. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist berechtigt, ihr oder sein für den öffentlichen Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug oder ihr oder sein Fahrrad auf den hierfür vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen. Andere oder an anderer Stelle abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters oder Fahrzeugbesitzers entfernt. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Abstellplatzes besteht nicht. Das Hessenkolleg oder die Staatliche Fachschule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung des abgestellten Kraftfahrzeuges oder des Fahrrades. Reparaturen an Kraftfahrzeugen sind auf dem Wohnheimgelände oder Gästehausgelände nur mit Zustimmung der jeweiligen Leitung erlaubt. Ölwechsel sind auf dem Gelände grundsätzlich untersagt. 9. Die Bewohnerin oder der Bewohner ist verpflichtet, beim Einzug das ihr oder ihm überlassene Zimmer zu besichtigen und seinen einwandfreien Zustand durch Unterschrift in der Inventarliste zu bestätigen. Etwaige Beanstandungen sind der Heimleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Am Tage des Auszugs hat sie oder er das Zimmer der Heimleitung oder Gästehausleitung in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Bei Veränderungen muss der alte Zustand wieder hergestellt werden. Ist dies nicht der Fall, wird von der Heimleitung oder Gästehausleitung nach 14 Tagen Ersatzvornahme auf Kosten der Bewohnerin oder des Bewohners durchgeführt. 10. Als weitere Bestimmungen werden festgelegt: Die Wohnheim- und Gästehausordnung vom 16. August 2015 ist Bestandteil dieser Zuteilungsverfügung und ist der Bewohnerin oder dem Bewohner auszuhändigen. Der Empfang wird durch die Unterschrift der Bewohnerin oder des Bewohners, bei minderjährigen Bewohnern durch die Unterschrift seines oder ihres gesetzlichen Vertreters oder seiner oder ihrer gesetzlicher Vertreterin bestätigt. Ort, Datum Die Schulleiterin/Der Schulleiter Bewohnerin/Bewohner/gesetzliche/-r Vertreter/-in

17 ABl. 10/15 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums 569 Einrichtung eines Weiterbildungskurses für das Unterrichtsfach Islamische Religion für das Lehramt an Grundschulen (Klassen 1 6) Erlass vom 22. September 2015 Z Zum 01. Februar 2016 wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1 2 Weiterbildung in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums der oben genannte Weiterbildungskurs eingerichtet. Bewerberkreis Für die Teilnahme an der Weiterbildung ist Voraussetzung: ein religiöses Bekenntnis, das im Einklang mit den Anforderungen eines der Kooperationspartner (Religionsgemeinschaften) für den bekenntnisorientierten (islamischen) Religionsunterricht an hessischen Schulen steht: DİTİB Landesverband Hessen e. V. oder Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland K. d. ö. R. die Befürwortung einer Lehrbefähigung (Idschaza) für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht DİTİB Hessen sunnitisch und Ahmadiyya Muslim Jamaat. Es können sich für die Teilnahme folgende hessische Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer entsprechenden hessischen Gleichstellung ihrer Lehramtsprüfungen bewerben: 1. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Islamische Religion erweitern möchten. 2. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, die ein Zertifikat erwerben möchten, mit dem sie berechtigt sind, im Bereich der Grundschule das Unterrichtsfach Islamische Religion zu unterrichten. 3. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, die ein Zertifikat erwerben möchten, mit dem sie berechtigt sind, im Bereich der Grundschule das Unterrichtsfach Islamische Religion zu unterrichten. 4. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen, die ein Zertifikat erwerben möchten, mit dem sie berechtigt sind, im Bereich der Grundschule das Unterrichtsfach Islamische Religion zu unterrichten. 5. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen, die ein Zertifikat erwerben möchten, mit dem sie berechtigt sind, im Bereich der Grundschule das Unterrichtsfach Islamische Religion zu unterrichten. 6. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für alle Schulformen (Abschluss: siehe Abschlussprüfungen) Aufnahme Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden folgende Auswahlkriterien in folgender Rangfolge zugrunde gelegt: 1. Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen, 2. bei der Zulassung zu dem Weiterbildungskurs sind laut Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 16. November 2010 (Az ) Lehrkräfte, die unbefristet im Hessischen Schuldienst beschäftigt sind, vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu berücksichtigen, 3. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bevorzugt berücksichtigt, 4. Aufnahme der Frauenförderung und des regionalen Bezugs bei Bedarf, 5. Auswahl aufgrund der Feststellung, wer den Anforderungen des Einstellungserlasses am nächsten kommt. Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze vorhanden sind, wird unter Beteiligung des HPRLL, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung eine Auswahl getroffen. Kursdauer Der Kurs umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten vom 01. Februar 2016 bis zum 31. Januar Abschlussprüfungen Die Weiterbildungsmaßnahme schließt für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen und für entsprechende Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einer Erweiterungsprüfung nach 33 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 (GVBl. S.118), ab. Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung. Die Weiterbildungsmaßnahme schließt für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, an Gymnasien, an Förderschulen, an beruflichen Schulen und für entsprechende Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einem Zertifikat nach 3 Abs. 3 HLbG über die Lehrbefähigung in islamischer Religion ab. Die Prüfung besteht ebenfalls aus einer vierstündigen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte erhalten bei Bedarf behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche.

18 570 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 10/15 Inhalte Der Kurs enthält Anteile aus den Bereichen: Theologische Grundlagen und Hauptquellen des Islam Glaubenspraxis in Vergangenheit und Gegenwart Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik Veranstaltungsformen Die Weiterbildung umfasst ein Lehrvolumen von rund 240 Unterrichtsstunden und wird in Präsenzveranstaltungen (ggf. auch als Blockveranstaltungen) und Eigenstudien durchgeführt. Die Präsenzveranstaltungen finden in Frankfurt am Main statt. Teilnahmevoraussetzungen Um erfolgreich teilnehmen zu können, sind grundlegende Computerkenntnisse, der Zugriff auf einen PC mit dem Betriebssystem Windows mit Internetzugang und eine persönliche -Adresse erforderlich. Anmeldung Die Bewerbung zum Kurs ist auf dem nachfolgenden Vordruck auf dem Dienstweg an nachstehende Adresse zu senden: Hessische Lehrkräfteakademie Sachgebiet Weiterbildung, Kurs Islamische Religion Schubertstraße 60/ Haus Gießen Sonstiges Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen werden unter Bezug auf 8 der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung) vom 25. Juni 2012 (ABl. 7/12, S. 322) drei Stunden pro Woche für die Dauer des Kurses auf ihre Pflichtstundenzahl angerechnet. Nimmt eine Lehrkraft aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht an der Abschlussprüfung des Kurses teil, ist die Hälfte der gewährten Entlastungsstunden durch erhöhte Unterrichtsverpflichtungen in den drei folgenden Schuljahren auszugleichen. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unbefristet im Hessischen Schuldienst beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Entlastungsstunden und sonstige Ausgleichsleistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte, die an der oben genannten Maßnahme teilnehmen, ggf. mit einem Einsatz an mehreren Schulen rechnen müssen. dass kein Anrecht auf das Nachholen von Veranstaltungen besteht. dass die Zulassung zur Abschlussprüfung nur möglich ist, wenn am Ende des Kurses eine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt werden kann. Das setzt voraus, dass regelmäßig an den Veranstaltungen der Weiterbildung teilgenommen wurde und die geforderten Kompetenznachweise erbracht wurden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen Sachkosten z. B. für Handouts, Kopien, Material, CDs etc. Eine Kopie der Bewerbung sollen die Bewerber/innen direkt an die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet Weiterbildung, schicken (diese kann ohne Bestätigung des Staatlichen Schulamtes oder der Schulleitung sein). Für Bedienstete des Landes Hessen handelt es sich bei dem Kurs um eine Veranstaltung im überwiegend dienstlichen Interesse. Von den Schulleitungen ist sicherzustellen, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Veranstaltungen des Kurses teilnehmen können. Um die nötigen verwaltungstechnischen Abläufe sicherstellen zu können, wird der Anmeldeschluss auf den 31. Dezember 2015 (Poststempel) gesetzt. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehramtsprüfung außerhalb Hessens abgelegt haben, müssen eine Bescheinigung über die hessische Gleichstellung ihrer Lehramtsprüfungen beilegen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dringend um vollständiges und deutlich lesbares Ausfüllen der Anmeldung, um das Mitsenden der Zeugniskopien und um korrektes Ankreuzen der unbefristeten Tätigkeit gebeten.

19 ABl. 10/15 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums 571 An die Hessische Lehrkräfteakademie, Sachgebiet Weiterbildung, Kurs Islamische Religion Schubertstraße 60/ Haus 15, Gießen BEWERBUNG zur Teilnahme am Weiterbildungskurs für das Fach Islamische Religion für das Lehramt an Grundschulen (Klassen 1 6) Erlass vom 22. September 2015, Az.: Z , ABl. 10/2015 Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme an dem o. g. Weiterbildungskurs. Name, Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße, PLZ, Wohnort Telefonnummer Name, Adresse und Telefonnummer der Schule -Adresse Zuständiges Staatliches Schulamt Ich bin an einer Privatschule tätig O Ja O Nein (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich bin schwerbehindert bzw. gleichgestellt O Ja O Nein (Zutreffendes bitte ankreuzen) Personalnummer O Ich bin befristet im hessischen Schuldienst tätig O Ich bin unbefristet im hessischen Schuldienst tätig O Ich bin nicht im hessischen Schuldienst tätig (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich habe die Absicht, den Weiterbildungskurs mit einer Prüfung abzuschließen. Sollte ich aus selbst zu vertretenden Gründen der Prüfung fernbleiben, so werde ich die Hälfte der in Anspruch genommenen Anrechnungsstunden nachhalten. Der Bewerbung füge ich bei: Hinweis: Nur eine vollständig eingereichte Bewerbung kann berücksichtigt werden. O Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung O Kopie des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung O Anerkennung/Bescheinigung über das außerhessisch erworbene Lehramt O andere Ausbildungsgänge/ Studienleistungen O Kopie des Behindertenausweises bzw. Gleichstellungsbescheides O Kopie über Erweiterungs-/Zusatzprüfungen, andere Ausbildungsgänge/Studienleistungen O Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU / Nicht-EU-Mitgliedsstaaten O Kopie der Verbeamtungsurkunde oder alternativ Kopie des Arbeitsvertrages (nur bei unbefristeten Lehrkräften relevant) Von der Schulleiterin / dem Schulleiter auszufüllen: Name Schulleiter/in: Ich stimme der Teilnahme am oben genannten Weiterbildungskurs O zu O nicht zu und stelle die Bewerberin / den Bewerber für die Teilnahme an den Veranstaltungen frei. Unterschrift, Schulstempel Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes: (ggf. auf gesondertem Blatt) Ort, Datum Unterschrift, Stempel Ort, Datum Unterschrift Bewerberin / Bewerber Hinweise zum Datenschutz nach 12 Abs. 4 HDSG: Der Zweck der Datenerhebung dient der abschließenden Zulassung der Bewerber zum Weiterbildungskurs. Der Bewerber hat nach 8 Abs. 1 HDSG folgende Rechte: 1. Auskunft und Benachrichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten ( 18), 2. Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung seiner Daten aufgrund von ihm vorgebrachter persönlicher Gründe ( 7 Abs. 5), 3. Einsicht in das Verfahrensverzeichnis ( 6 Abs. 2), 4. Berichtigung, Sperrung oder Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten ( 19), 5. Schadenersatz ( 20), 6. Anrufung des Datenschutzbeauftragten ( 28 und 37 Abs. 2). Zur Auskunft besteht keine Rechtspflicht, sie ist freiwillig. Werden nicht alle Fragen beantwortet, entfällt die Zulassung zur Teilnahme an dem Weiterbildungskurs.

20 572 Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums ABl. 10/15 Bildung im hr fernsehen: Wissen und mehr Sendungen für die Schule Mitte Oktober bis Mitte November 2015 Sendezeit, Montag bis Freitag, 11:00 bis 11:30 Uhr Der Hessische Rundfunk sendet von Montag bis Freitag mit Wissen und mehr eine 30-minütige Sendestrecke, die nach 47 Urheberrechtsgesetz für die Vorführung im Unterricht verwendet werden darf. Genaueres hierzu sowie das ausführliche und kommentierte Programm erhalten Sie auf der Internetseite: Ausbildung Ausbildung im Hessischen Rundfunk ( ) Gesundheit Der Kern des Lebens Wunderwelt Zelle ( ) Alle Zeit der Welt Die Uhr in uns ( ) Profit statt Patientenwohl ( ) Alles Hautsache Das sensible Gleichgewicht zwischen Pigmenten und Umwelt ( ) Dossier: Körper ( ) Zeitgeschichte Tagebücher des 1. Weltkriegs Vierteilige Serie ( ) Sommer 1939 ( ) Religion/Ethik Gewissensbisse Frau Heinrich und die sieben Todsünden Wolllust ( ) Zorn ( ) Habgier ( ) Hochmut ( ) Neid ( ) Trägheit ( ) Völlerei ( ) Pädagogik Was Kinder stärkt Wertevermittlung in Familien, Kindergarten und Schule ( ) Politik/Wirtschaft Philosophie des Geldes Zum Hauptwerk Georg Simmels ( ) Markt oder Moral Deutsche Unternehmen auf dem Prüfstand ( ) Medien Fernsehberufe ( ) unsere tägliche Seife gib uns heute Wie funktioniert eine Daily Soap? ( ) Wie entsteht eine Sportreportage ( ) Computerspiele Wie Game Designer eine Welt erschaffen ( ) Wie funktionieren Medien Nachrichten ( ) Kamera läuft, Ton ab! Wie entsteht ein Tatort? ( ) Wie funktionieren Medien Die Komiker ( ) Knietzsche der Medieninformant ( ) Neue Medien im Unterricht Römer Internet im Sachunterricht ( ) München Schüler erkunden das Internet ( ) Hessischer Rundfunk Radiosendungen für die Schule Mitte Oktober bis Mitte November 2015 hr-info Wissenswert Wissenswert (15 Minuten-Beitrag): hr-info, samstags und sonntags Uhr Wissenswert (30 Minuten-Sendung): hr-info, sonntags Uhr, Wiederholung sonntags Uhr und montags Uhr und am darauffolgenden Samstag: Uhr Politik und Wirtschaft/Geschichte Das neue Funkkolleg Wirtschaft Wieviel Wirtschaftswissen brauchen wir? PoWi eine gute Mischung? ( ) Musik Pop Stories: Aufbruch, Flucht, Exodus in der Musik ( ) Naturwissenschaften Hot Spots der Physik Thomas Mann zur Teilchensuche (Teil 1 der Wissenswert-Reihe mit Harald Lesch) ( ) Hot Spots der Physik Stefan Zweig über Gravitationswellen (Teil 2 der Wissenswert-Reihe mit Harald Lesch) ( ) Mensch 4.0 Transhumanismus oder die Überwindung des Körpers ( ) Seltene Erden ( ) Podcast-Angebote Wissenswert unter Weitere Informationen, die aktuelle Wochenübersicht und Manuskripte unter Sendungen der letzten Jahre Wissenswert zum Downloaden für Schule und Unterricht beim Bildungsserver Hessen als MP3-Datei unter Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als Audio sofort zugänglich.

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen Deutsche Schule Helsinki, Finnland Besetzungsdatum: 01.08.2016 Bewerbungsende: 08.01.2016 Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Als Lehrerin oder Lehrer ins Ausland Bewerber-Info

Als Lehrerin oder Lehrer ins Ausland Bewerber-Info Als Lehrerin oder Lehrer ins Ausland Bewerber-Info Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes 2 Lehrer im Ausland Ihre Möglichkeiten: a) die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Stand 2014 Anlage

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Berufliche Schulen. und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erst recht.

Berufliche Schulen. und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erst recht. Berufliche Schulen Ein Arbeitsplatz mit Vielfalt - Sicherheit - Zukunft! Lehrerinnen und Lehrer haben s drauf! und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erst recht. Der Lehrerberuf in den beruflichen

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig Merkblatt Stand

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Berufsfachschule -einjährig-

Berufsfachschule -einjährig- Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR Berufsfachschule 1. Gesundheit und Ernährung 2. Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik 3. Wirtschaft Januar 2014 Regionales Berufsbildungszentrum

Mehr

Lehrer im Ausland. Bewerber-Info. Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

Lehrer im Ausland. Bewerber-Info. Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bewerber-Info Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes 2 Ihre Möglichkeiten: a) die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelt Sie als Auslandsdienstlehrkraft (), möglich

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse)

Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-W ÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) An die dem Ministerium für

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren

Mehr

Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge

Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge http://www.uni-koblenz-landau.de/ Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge Der Antrag ist zu senden an die Universität

Mehr

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. Januar 2000 Dieser Erlass regelt die Durchführung

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009 Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe Vom 17. Mai 2009 Auf Grund von 8 Abs. 5 Nr. 6, 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1 und 2 Nr. 5 und 7 des Schulgesetzes

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eine

Mehr

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/tm4/page/bsbawueprod... Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle: 1 von 7 27.09.2009 08:43 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: FHSchulGymOStV BW 2009 Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 007.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren: Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA Wer kann sich bewerben? Auszubildende, die ihre Ausbildung in einem Betrieb in Bayern oder Hamburg machen bzw. dort eine Berufsschule besuchen,

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik. Wirtschaftsinformatik. Bachelor of Science Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science Arbeitgeberin Stadt Köln Köln ist mehr als eine Stadt: Köln ist ein Lebensgefühl! Eine pulsierende, lebendige Stadt mit

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die

Mehr

im Bereich Kryptoanalyse

im Bereich Kryptoanalyse Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die

Mehr

Vom 14. Januar 2005 (GVBl. Nr. 3 S. 41)

Vom 14. Januar 2005 (GVBl. Nr. 3 S. 41) Inhalt: Landesverordnung über die Bestellung und die Berufsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) Drucken Erlass vom 1 Bestellungsverfahren

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Antrag. auf Erhalt eines Dauerparkausweises. Straße, HNr. Straße, HNr. Straße, HNr.

Antrag. auf Erhalt eines Dauerparkausweises. Straße, HNr. Straße, HNr. Straße, HNr. Antrag auf Erhalt eines Dauerparkausweises Hiermit beantrage ich Frau Herr Firma Name, Vorname PLZ, Ort Telefon / Fax E-Mail Bewohner/in des Gebäudes Arbeitnehmer/in bei für einen Beschäftigten der Firma

Mehr

Vorgehensweise Wenn Ihr den Antrag ausgefüllt habt, mailt ihn einfach an

Vorgehensweise Wenn Ihr den Antrag ausgefüllt habt, mailt ihn einfach an Antrag auf Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit Die Seiten zwei bis vier informieren ausführlich über die rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweise der Antragstellung. Auf den

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Leistungsstipendium. Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen

Leistungsstipendium. Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Leistungsstipendium Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Die Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee vergibt Leistungsstipendien an Schüler* aufgrund ihrer herausragenden schulischen bzw. außerschulischen

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Schulleiterin oder Schulleiter

Schulleiterin oder Schulleiter Die folgenden Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter sind zu besetzen: 1. Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten Klassenstufen: derzeit 1-9, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12 Deutsches Sprachdiplom

Mehr

Geschäftsordnung des Abendgymnasiums

Geschäftsordnung des Abendgymnasiums Geschäftsordnung des Abendgymnasiums 1. Die Anmeldung (1) Sie können sich nur persönlich anmelden. Postalische oder fernmündliche Anmeldungen haben keine Gültigkeit. (2) Sie werden direkt bei der Anmeldung

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt

Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige. Merkblatt Landesstiftung Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Stipendium für besonders qualifizierte Berufstätige Merkblatt 1. Das von der Landesstiftung beschlossene Baden-Württemberg- Stipendium für besonders qualifizierte

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Berufspraktikum vom 7. 20. Januar 2016

Berufspraktikum vom 7. 20. Januar 2016 An die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahres 2015/16 und ihr Eltern Ansprechpartner: Herr Weiffen Mail: weiffen@kfg-bonn.de Datum: 25.01.2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/329 30. 05. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen und Antwort des Kultusministers

Mehr

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER

GYMNASIUM AN DER STADTMAUER GYMNASIUM AN DER STADTMAUER MIT ALTSPRACHLICHEM ZWEIG UND NATURWISSENSCHAFTLICHEM SCHWERPUNKT Grundsätze für die Durchführung von Schulfahrten (Schulfahrtenkonzept) Aufgrund des 40 Abs. 6 Nr. 5 des Landesgesetzes

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr