Fachprüfungsordnung. für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 11. September 2006

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1 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 11. September 2006 eingearbeitet sind 1. Änderungssatzung vom Änderungssatzung vom Änderungssatzung vom Änderungssatzung der Erstellung von Zeugnissen in Masterstudiengängen an der TUM vom Änderungssatzung vom Rechtlich verbindlich ist nur der amtlich veröffentlichte Text! Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Art. 43 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Technische Universität München folgende Fachprüfungsordnung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Inhaltsübersicht: 1 Geltungsbereich, akademischer Grad 2 Zweck der Masterprüfung 3 Studienumfang, Regelstudienzeit, ECTS, Prüfungsfristen 4 Qualifikationsvoraussetzungen 5 Prüfungsausschuss 6 Anrechnung von Prüfungsleistungen 7 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren 8 Zulassung und Anmeldung zur Masterprüfung 9 Umfang und Wiederholung der Masterprüfung 10 Studienleistungen 11 Master s Thesis 12 Bewertung der Masterprüfung 13 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement 14 Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens Anlage 2: Eignungsfeststellungsverfahren Seite 1

2 1 Geltungsbereich, akademischer Grad (1) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Technischen Universität München (ADPO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. (2) 1 Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad "Master of Science" (M.Sc.) verliehen. 2 Dieser akademische Grad kann mit dem Hochschulzusatz (TUM) geführt werden. 3 Diplom und Master der Technischen Universität München sind gleichwertige wissenschaftliche Abschlüsse. 2 Zweck der Masterprüfung 1 Die Masterprüfung bildet den berufs- und forschungsqualifizierenden Abschluss des Masterstudiums des Bauingenieurwesens. 2 Durch sie soll festgestellt werden, ob der Studierende die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, ob er die Zusammenhänge seines Faches überblickt, und ob er die Fähigkeit besitzt, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten. 3 Studienumfang, Regelstudienzeit, ECTS, Prüfungsfristen (1) (2) (3) (4) 1 Der Höchst- und Mindestumfang der für die Erlangung des Mastergrades erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich gemäß Anlage 1 im Masterstudiengang Bauingenieurwesen beträgt 120 Credits (ca. 55 SWS), verteilt auf vier Semester. 2 Darin enthalten sind 20 Credits für die Durchführung der Master s Thesis gemäß 11 mit im Regelfall vier Monaten sowie zwei Projekte mit je 3 Credits. 3 Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt damit insgesamt vier Semester. 1 Der Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen errechnet sich aufgrund der Anzahl der in Credits gemessenen Lehrveranstaltungsstunden gemäß des European Credit Transfer System (ECTS). 2 Das System erfordert neben der Feststellung der erfolgreichen Teilnahme auch eine Bewertung oder Benotung. 3 Pro Semester sind in der Regel 30 Credits zu vergeben. 1 Ein Studierender soll sich so rechtzeitig zu den Fachprüfungen der Masterprüfung anmelden, dass er diese bis spätestens Ende des vierten Semesters ablegen kann. 2 Entsprechend 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ADPO muss die Masterprüfung damit spätestens bis Ende des sechsten Semesters erstmals abgelegt werden. 3 Andernfalls gilt die Masterprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. 1 Mindestens eine Prüfungsleistung muss bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich abgelegt sein. 2 Andernfalls gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden. 4 Qualifikationsvoraussetzungen (1) Die Qualifikation für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München wird nachgewiesen durch einen an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbenen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen mindestens Seite 2

3 gleichwertigen Abschluss im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichartigen Studiengängen. (2) 1 Ein im Sinne von Abs. 1 qualifizierter Hochschulabschluss liegt vor, wenn dieser die Ablegung von Prüfungsleistungen umfasst, welche Prüfungsleistungen in einem wissenschaftlich orientierten Bachelorstudiengang "Bauingenieurwesen" gleichwertig sind. 2 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann der Masterprüfungsausschuss das Bestehen der Eignungsfeststellung gem. Anlage 2 fordern. (3) 1 Bewerber, die bereits für den gleichnamigen universitären Bachelorstudiengang einer Mitgliedsfakultät des Fakultätentages für Bauingenieur- und Vermessungswesen nach Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens zugelassen wurden oder aber im Rahmen des Bachelorstudiengangs eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) oder ihr gleichwertige Prüfung abgelegt haben, erfüllen die Voraussetzungen gem. Abs Eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung ist eine Prüfung bzw. ein System von Einzelprüfungen, die bzw. das in den ersten beiden Semestern die grundlegenden theoretischen Kenntnisse des Faches als Prüfungsinhalt umfasst. 3 Der Studierende gilt zu der überwiegenden Zahl der studienbegleitenden Prüfungen dieses Abschnitts als gemeldet. 4 Nicht bestandene Prüfungen können in der Regel nur einmal wiederholt werden. (4) Über die Gleichartigkeit des Studiengangs sowie über die Gleichwertigkeit der an fremden Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse entscheidet der Masterprüfungsausschuss unter Beachtung des Art. 63 Bayerisches Hochschulgesetz. 5 Prüfungsausschuss Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle gemäß 5 ADPO ist der Prüfungsausschuss für die Studiengänge Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen. 6 Anrechnung von Prüfungsleistungen (1) 1 Prüfungsleistungen, die an einer ausländischen Hochschule abgelegt worden sind, werden in der Regel angerechnet, außer sie sind nicht gleichwertig. 2 Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prufungsausschuss. 3 Über die Anrechnung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem zuständigen Prüfer. 4 Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Masterstudienganges Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München im Wesentlichen entsprechen. 5 Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. (2) 1 Es müssen jedoch mindestens die Hälfte der Prüfungsleistungen im Rahmen der Masterprüfung, gemessen gemäß ECTS, an der Technischen Universität München im Masterstudiengang Bauingenieurwesen erbracht werden. 2 Eine an einer Universität in einem wissenschaftlichen Hochschulstudiengang des Bauingenieurwesens abgefasste Diplomarbeit mit fachlich einschlägigem Thema kann vom Masterprüfungsausschuss als Master s Thesis anerkannt werden. (3) Ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben, kann der Masterprüfungsausschuss die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen konsultieren und das Ablegen von Zusatzprüfungen verlangen. (4) Im Masterstudium können insbesondere Prüfungsleistungen anerkannt werden, die Studierenden des Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Seite 3

4 Universität München gem. 16 Abs. 5 Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München vom 21. Oktober 2005 in der jeweils gültigen Fassung als zusätzliche Prüfungsleistungen abgelegt haben. (5) Ein Antrag auf Anerkennung sämtlicher Prüfungsleistungen aus früheren Studien kann nur einmal beim Masterprüfungsausschuss gestellt werden. 7 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren (1) 1 Alle Prüfungen werden in der Regel studienbegleitend abgelegt. 2 Die Pflichtveranstaltungen der Vertiefungsfächer werden entsprechend der Anlage 1 als eine gemeinsame Prüfung (Blockprüfung) oder als Einzelprüfungen abgehalten. (2) 1 Als Prüfungsleistungen sind mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, sonstige schriftliche Leistungen und sonstige mündliche Leistungen möglich. 2 Als sonstige schriftliche Leistungen gelten zum Beispiel Projektberichte, Seminararbeiten, zeichnerische und gestalterische Entwürfe, Poster und Arbeitsberichte. 3 Als sonstige mündliche Leistungen gelten Referate, Präsentationen und Fachbeiträge. 4 Prüfungen werden in Form einer Abschlussprüfung oder geteilt abgehalten. 5 Die Art der Prüfung geht aus Anlage 1 hervor, die Dauer ist in Abs. 5 geregelt. 6 Weitere Festlegungen werden im Studienplan zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen getroffen, der vom Fachbereichsrat beschlossen wird. 7 Für eine Lehrveranstaltung können Prüfungsleistungen in mehreren Formen verlangt werden. (3) 1 Die fachlich zuständigen Prüfer können in Abstimmung mit dem Masterprüfungsausschuss Abweichungen von den Festlegungen in Anlage 1 bestimmen. 2 Änderungen sind zu Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens aber vier Wochen nach Vorlesungsbeginn, in geeigneter Weise bekannt zu geben. (4) Melden sich weniger als vier Studierende zu einer Prüfung an, so kann der Verantwortliche einer Lehrveranstaltung nach schriftlicher Bekanntgabe spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin statt einer schriftlichen Prüfung eine 30-minütige mündliche Prüfung abhalten. (5) 1 Die Prüfungsdauer für schriftliche Prüfungen richtet sich nach der in Anlage 1 und 2 angegebenen Zahl von Semesterwochenstunden für die einzelne Lehrveranstaltung. 2 In der Regel werden 45 Minuten, maximal 60 Minuten Prüfung für zwei Semesterwochenstunden (SWS) angesetzt. 3 Eine mündliche Einzelprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 60 Minuten. 4 Im Fall einer Projekt- oder Studienarbeit hat diese eine Laufzeit von einem Semester; als Richtwert für die aufzuwendende Arbeitszeit gelten 30 Stunden je Credit. 5 Wird der Projekt- oder Studienarbeit neben dem Projektbericht eine mündliche Prüfung zugeordnet, so hat diese in der Regel eine Dauer von 30 Minuten. 6 Wird ihr ein Vortrag zugeordnet, so hat dieser in der Regel eine Dauer von 20 Minuten mit anschließend 10 Minuten Diskussion. 7 Bei Wahlveranstaltungen und bei mit Studienarbeiten verbundenen mündlichen Prüfungen können Gruppenprüfungen durchgeführt werden, in der die Prüfungsdauer für jeden Studierenden mindestens 10 Minuten beträgt. 8 Falls bei Studienleistungen im Labor dem Abschlussbericht eine mündliche Prüfung zugeordnet wird, so hat diese in der Regel eine Dauer von 15 Minuten. (6) 1 Jeder durch eine Prüfung abgeschlossenen Lehrveranstaltung werden die in Anlage 1 jeweils aufgeführten Credits zugeordnet. 2 Sie sind ein Maß für den Arbeitsaufwand, der für die Studierenden mit der Belegung dieses Faches verbunden ist. 3 Die Credits werden erworben, wenn die entsprechende Prüfung mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet worden ist. Seite 4

5 (7) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung der Prüfer können bei deutschsprachigen Lehrveranstaltungen Prüfungen in englischer Sprache und bei englischsprachigen Veranstaltungen Prüfungen in deutscher Sprache abgelegt werden. 8 Zulassung und Anmeldung zur Masterprüfung (1) Voraussetzung für die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen der Masterprüfung ist neben den in 7 und 8 ADPO geforderten Nachweisen der Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Studienleistungen gemäß Wurde gemäß Anlage 2 Nr das Ablegen von Grundlagenprüfungen zur Auflage gemacht, so ist dem Studierenden vom Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen, von welcher Fachprüfung abweichend von Satz 1 der Nachweis des Bestehens der Grundlagenprüfungen Zulassungsvoraussetzung ist. (2) Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung zur ersten Prüfung in einem Pflichtfach ist die Einreichung des individuellen Studienprofils mit der Zustimmungserklärung des Mentors entsprechend 9 Abs. 2 beim Masterprüfungsausschuss. (3) 1 Zur Teilnahme an einer Fachprüfung für Pflichtveranstaltungen ist eine Meldung in der durch Aushang bekannt gegebenen Form beim zuständigen Prüfungsausschuss erforderlich. 2 Diese Meldung gilt zugleich als bedingte Meldung zu der entsprechenden Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. 3 Die Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen von Wahlfächern erfolgt innerhalb des vom Prüfer festgelegten Anmeldungszeitraums beim jeweiligen Prüfer. (4) 1 Eine Meldung gilt als vorzeitig im Sinne von 13 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 ADPO, wenn die Meldung in dem in 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Zeitraum erfolgt ist. 2 Bei einer vorzeitigen Meldung ist ein Rücktritt innerhalb der vom Prüfungsamt/Prüfungsausschuss bekannt gegebenen Frist zulässig. 3 Die Erklärung muss dem Prüfungsausschuss innerhalb dieser Frist zugehen. 9 Umfang und Wiederholung der Masterprüfung (1) Die Masterprüfung umfasst: - die Prüfungen gemäß Abs. 3, - zwei bearbeitete Studienarbeiten mit zugehörigen Seminarvorträgen gemäß Abs. 5, - die Master s Thesis gemäß 11, - den Master-Vortrag gemäß 11. (2) 1 Ein Studierender muss aus einem Katalog von Vertiefungsfächern gemäß Anlage 1 entweder vier Vertiefungsfächer oder drei Vertiefungsfächer mit zusätzlicher Wahl einer Querschnittsvertiefung, also einem individuellen Studienprofil, wählen. 2 Eines der Vertiefungsfächer ist als Leitfach anzugeben. 3 Das Leitfach muss ein Fach des Bauingenieurwesens sein. 4 Ein Prüfungsberechtigter des Lehrstuhls bzw. des Lehrgebietes, der/das das Leitfach vertritt (Mentor), berät den Studierenden bei der Aufstellung des individuellen Studienprofils. 5 Gegenstand des individuellen Studienprofils ist die Angabe der gewählten Vertiefungsfächer sowie des Leitfaches und im Fall der Querschnittsvertiefung die Angabe der dafür gewählten Fächer, die auch fakultätsübergreifend gewählt sein können. 6 Der Mentor legt für den Fall, dass eine Querschnittsvertiefung gewählt wird, fest, welche Lehrveranstaltungen Pflichtveranstaltungen sind. 7 Der Studierende benötigt die Zustimmung des Mentors für seine Fächerwahl. 8 Dabei wird vorausgesetzt, dass die zu einem Vertiefungsfach gehörenden Grundund Ergänzungskurse des Fachstudiums im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwe- Seite 5

6 sen an der Technischen Universität München bzw. gleichwertige Studienleistungen erfolgreich (mit bestandener Prüfung) absolviert wurden oder diese Fächer als Ergänzungsfächer gemäß Abs. 6 gewählt werden. 9 Die Überprüfung der Zulässigkeit von Fächerkombinationen wird unter dem Aspekt vorgenommen, dass die Fächerwahl berufsbildbezogen begründet werden kann. 10 Bei ungewöhnlichen Kombinationen, die nicht im Studienplan zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen genannt sind, muss der Student seine Ziele und Perspektiven und der Mentor seine Zustimmung schriftlich begründen. 11 Die Entscheidung über die Genehmigung wird in der Sitzung des Masterprüfungsausschusses getroffen, die den Prüfungen nach dem ersten Semester folgt. (3) 1 In jedem Vertiefungsfach sind Pflichtveranstaltungen mit einem Umfang von sechs SWS (12 Credits) sowie Wahlveranstaltungen mit einem Umfang von mindestens 4,5 Credits (in der Regel drei SWS) zu absolvieren. 2 Die Wahlveranstaltungen sind jeweils aus einem vertiefungsfachbezogenen Katalog von Wahlveranstaltungen zu wählen. 3 Für eine Querschnittsvertiefung sind Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 21 Credits zu absolvieren. 4 Auch hier sind Veranstaltungen in einem Umfang von 12 Credits als Pflichtveranstaltungen festzulegen. 5 Weiterhin hat der Studierende Wahlveranstaltungen mit einem Umfang von 13,5 Credits (im Fall mit Querschnittsvertiefung) bzw. 18 Credits (im Fall ohne Querschnittsvertiefung) zu absolvieren, die er aus dem Gesamtkatalog der Wahlfächer seiner drei bzw. vier Vertiefungsfächer wählen kann. 6 Die Studienveranstaltungen und die zugehörigen Prüfungen sind in der Anlage 1 aufgelistet. 7 Weiterhin hat der Studierende ergänzend zu den im Rahmen seines Bachelorstudiums absolvierten Fächern aus dem Gesamtangebot der Fakultät Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 Credits (ca. sechs bis acht SWS) zu wählen (Ergänzungsfächer). 8 Für die Wahl dieser Fächer ist Abs. 6 zu beachten. (4) 1 In Ausnahmefällen kann ein Studierender auf Antrag auch eine Sondervertiefung wählen, deren Struktur und Ausgestaltung mindestens den in Abs. 2 und 3 genannten Umfang haben muss. 2 Der Antrag muss die Motivation für die Wahl dieser Sondervertiefung, eine Vorschlagsliste der Fächer, die studiert werden sollen, sowie die Zustimmung des Mentors enthalten. 3 Der Mentor kann für eine Sondervertiefung einen Namen vorschlagen. 4 Über den Antrag entscheidet der Masterprüfungsausschuss zusammen mit dem Mentor, ggf. mit Auflagen. (5) 1 Während des Studiums ist in zwei Vertiefungsfächern jeweils eine Studienarbeit mit zugehörigem Seminarvortrag (je 3 Credits) zu leisten. 2 Anstelle der zwei Studienarbeiten kann auch ein fachübergreifendes Projekt bearbeitet werden (6 Credits). 3 Die für diese Prüfungsleistungen geeigneten Angebote sind in der Tabelle der Veranstaltungen in Anlage 1 C mit W* gekennzeichnet. 4 Den Abschluss des Studiums bildet die Master's Thesis (20 Credits). (6) Fehlen dem Studierenden in seinem Erststudium Grundkurse des gleichnamigen Bachelorstudienganges der Technischen Universität München, die den gewählten Vertiefungsfächern als Basis zugeordnet sind, so müssen die entsprechenden Grundkurse als Ergänzungsfächer gemäß Abs. 3 gewählt und erfolgreich abgelegt werden. (7) Fächer, in denen bereits im Erststudium Prüfungen abgelegt wurden, können im Masterstudium nicht gewählt werden, soweit es sich im Erststudium nicht um freiwillig belegte Zusatzlehrveranstaltungen handelte. (8) Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit ausreichend" (4,0) bewertet worden ist. (9) 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie in dem betroffenen Fach wiederholt werden. 2 Die Wiederholungsprüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen, spätestens aber sechs Monate nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. 3 Geschieht dies nicht, so gilt die Wiederholungsprüfung als abgelegt und nicht Seite 6

7 bestanden. 4 Fachprüfungen im Pflichtbereich müssen bestanden sein. 5 Eine nicht bestandene Prüfung einer Wahlveranstaltung kann durch eine bestandene Prüfung in einer anderen Lehrveranstaltung des gleichen Katalogs ersetzt werden. (10) Jedes Semester soll eine Wiederholungsprüfung für alle studienbegleitenden Prüfungen der Pflichtfächer angeboten werden. (11) 1 Für jeden Studierenden werden beim Masterprüfungsausschuss ein Bonus- und ein Maluspunktekonto geführt. 2 Das Bonuspunktekonto enthält die Summe an Credits aller im Rahmen des Masterstudienganges Bauingenieurwesen bestandenen Prüfungen. 3 Das Maluspunktekonto enthält die Summe an Credits aller nicht bestandenen Prüfungsversuche bei Fachprüfungen im Pflichtbereich. (12) Eine zweite Wiederholung von Prüfungen ist nur bis zu einem Maluspunktekontostand von 50 Credits möglich. (13) Bei Nichterscheinen zum Prüfungstermin gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden, sofern nicht triftige Gründe gemäß 13 ADPO vorliegen. (14) 1 Erkennt der Masterprüfungsausschuss Gründe an, die für ein Nichterscheinen zu Prüfungen geltend gemacht werden, so sind die Prüfungen beim nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen, soweit die anerkannten Gründe dem nicht entgegenstehen Abs. 3 Satz 2 ADPO bleibt unberührt. 10 Studienleistungen (1) (2) 1 Eine Studienleistung wird durch einen Erfolgsschein nachgewiesen. 2 Der Prüfer gibt zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt, ob eine Studienleistung zu erbringen und welcher Art die Prüfung ist (zum Beispiel Poster, schriftliche Ausarbeitung, praktische Übung, Referat). 3 Dies bestimmt der Prüfer in Abstimmung mit dem Masterprüfungsausschuss. 1 Nicht bestandene Studienleistungen können unter Beachtung der jeweiligen Meldefristen der Prüfungen in Verbindung mit 13 Abs. 1 ADPO wiederholt werden. 2 Eine Ausnahmefrist gemäß 13 Abs. 1 Satz 5 ADPO wird dadurch nicht begründet. 3 Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. 11 Master s Thesis (1) Jeder Kandidat hat im Rahmen der Masterprüfung eine Master s Thesis in einem der gewählten Vertiefungsfächer anzufertigen. (2) 1 Themensteller einer Master s Thesis kann jede prüfungsberechtigte Person aus dem Bereich des Bauingenieurwesens der Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Universität München sein. 2 Die Master s Thesis darf mit Zustimmung des Themenstellers ganz oder teilweise an einer anderen Fakultät der Technischen Universität München oder in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden. (3) 1 Zur Master s Thesis wird zugelassen, wer alle erforderlichen Prüfungsleistungen vollständig erbracht hat. 2 (Datum der Schlusssitzung des Masterprüfungsausschusses). 3 Auf Antrag wird zugelassen, wer alle Prüfungsleistungen in drei Vertiefungsfächern - darunter das Vertiefungsfach, in dem die Master's Thesis bearbeitet werden soll, - vollständig erbracht hat. 4 Die Zulassung wird in einem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Seite 7

8 (4) Die Master s Thesis soll spätestens zwei Monate nach Zulassung zur Master s Thesis begonnen werden. (5) Gegen Vorlage des Zulassungsbescheids wird die Master s Thesis von einem Hochschullehrer der Fakultät als fachkundigem Prüfer im Sinne der ADPO ausgegeben und betreut. (6) 1 Die Bearbeitungsdauer beträgt vier Monate. 2 In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer um höchstens zwei Monate verlängert werden. (7) 1 Die Master s Thesis kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. 2 Es muss eine Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache vorangestellt sein. 3 Der Masterprüfungsausschuss kann die Verwendung einer anderen Sprache zulassen, wenn die fachkundige Bewertung nach 12 Abs. 10 ADPO gewährleistet ist. 4 In diesem Fall ist eine englischsprachige Zusammenfassung der Ergebnisse anzufügen. (8) 1 Der Abschluss der Master's Thesis besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Vortrag über deren Inhalt. 2 Der Vortrag geht nicht in die Benotung ein. (9) 1 Die Bewertung der Master s Thesis erfolgt innerhalb von einem Monat in der Regel durch den Themensteller und einen weiteren Prüfer. 2 Von der Bestellung eines zweiten Prüfers kann in Ausnahmefällen auf Beschluss des Prüfungsausschusses abgesehen werden, wenn kein zweiter fachkundiger Prüfer zur Verfügung steht oder seine Bestellung das Prüfungsverfahren unangemessen verzögern würde. 3 Wird die Arbeit vom Betreuer als nicht bestanden bewertet, so muss sie von einem zweiten, dem Fach der Master s Thesis möglichst nahe stehenden Prüfer bewertet werden. (10) 1 Die Master s Thesis ist erfolgreich abgeschlossen, wenn sie mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wird. 2 Die Note für die Master s Thesis wird als ungewichteter arithmetischer Mittelwert aus den Einzelnoten der Prüfer gebildet und an die Notenskala des 16 Abs. 1 und 2 ADPO angepasst, wobei der Mittelwert auf die Note der Skala mit dem geringsten Abstand gerundet wird. 3 Bei gleichem Abstand zu zwei Noten der Skala ist auf die nächstbessere Note zu runden. 4 Für die bestandene Master s Thesis werden 20 Credits vergeben. (11) 1 Ist die Master s Thesis nicht bestanden, so kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden. 2 Sie muss spätestens zwei Monate nach dem Bescheid über das Ergebnis erneut angemeldet werden. 12 Bewertung der Masterprüfung (1) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Einzelprüfungen im Umfang gemäß 9 Abs. 1, 3 und 5 bestanden sind und die Master s Thesis mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurde. (2) 1 Die Gesamtnote der Masterprüfung wird als gewichtetes Notenmittel der Prüfungen gemäß 9 Abs. 3 und der Master s Thesis errechnet. 2 Die Gesamtnoten der Vertiefungsfächer werden als gewichtetes Notenmittel der Prüfungen aus den Pflichtveranstaltungen und allen geprüften Wahlveranstaltungen, welche dem Vertiefungsfach zugeordnet sind, errechnet. 3 Die Notengewichte der einzelnen Prüfungsleistungen entsprechen den zugeordneten Credits, das Notengewicht der Master's Thesis entspricht dem Wert der ihr zugeordneten Credits. 4 Überschreiten dabei die Credits aus Wahlveranstaltungen und Ergänzungsfächern 46 Credits, so werden jeweils die Notengewichte der Prüfungsleistungen mit den schlechtesten Noten um die überzähligen Credits vermindert. (3) Das Gesamturteil wird durch das Prädikat gemäß 16 ADPO ausgedrückt. Seite 8

9 13 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement (1) Ist die Masterprüfung bestanden, so ist ein Zeugnis in deutscher Sprache mit englischsprachiger Übersetzung auszustellen, das - die Vertiefungsfächer und je eine Gesamtnote für jedes Vertiefungsfach, - ggfs. die einzelnen geprüften Veranstaltungen und die dabei erzielten Noten von Fächern der Querschnittsvertiefung, - das Thema und die Note der Master s Thesis sowie - die Gesamtnote enthält. (2) 1 Mit dem Zeugnis wird eine Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des akademischen Grades Master of Science (M.Sc.) beurkundet wird. 2 Die Masterurkunde wird vom Präsidenten der Technischen Universität München unterzeichnet, das Zeugnis vom Vorsitzenden des Masterprüfungsausschusses oder dessen Stellvertreter. 3 Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem alle Prüfungsleistungen erfüllt sind. (3) Außerdem wird ein Diploma Supplement (deutsch/englisch) ausgehändigt, in dem auch die Bezeichnungen und Noten aller einzeln geprüften Veranstaltungen mitgeteilt werden. (4) Abweichend von Abs. 1 erhalten Studierende, die nach dieser Satzung studieren und die eine Mitteilung der Technischen Universität München erhalten haben, dass dieser Studiengang in das neue Prüfungsverwaltungssystem der Technischen Universität München übernommen wurde, ein Zeugnis und ein Transcript of Records gemäß Anlagen f und g der Fünften Satzung zur Änderung der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Technischen Universität München vom 13. Januar Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2006 in Kraft. (2) Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2006/07 das Masterstudium an der Technischen Universität München aufnehmen. Seite 9

10 A mögliche Vertiefungsfächer Der nachfolgende Katalog kann durch Beschluss des Fachbereichrates an das aktuelle Angebot der Fakultät angepasst werden und ist dann im Studienplan zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen enthalten. Bauinformatik Baukonstruktion Baumechanik Bauphysik Bauprozessmanagement Baustoffe Bau von Landverkehrswegen Grundbau, Boden- und Felsmechanik Holzbau Hydromechanik Massivbau Metallbau Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft Statik Verkehrstechnik und Verkehrsplanung Wasserbau und Wasserwirtschaft Querschnittsvertiefung B Beispiele für Lehrveranstaltungen der (fakultätsübergreifenden) Querschnittsvertiefung In ( ) steht die Fakultät, die das Fach anbietet, in [ ] Vertiefungsfächer, denen es zugeordnet werden kann. alle Grund- und Ergänzungskurse des Fachstudiums im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Technischen Universität München, soweit sie über den Pflichtumfang des Erststudiums hinausgehen (Bauwesen) [alle Fächer] Alle Pflicht- und Wahlvorlesungen aller nicht gewählten Vertiefungsfächer aus Abschnitt C Tunnelbau II (Bauwesen) [ausführungsbezogene Fächer] Qualitätsmanagement (Bauwesen) [ausführungsbezogene Fächer] geografische Informationssysteme (Geodäsie) [Wasser, Verkehr] Ingenieurvermessung (Geodäsie) [Wasser, Verkehr, konstruktive Fächer] genaue GPS Positionierung (Geodäsie) [Wasser, Verkehr, konstruktive Fächer] Baubetriebswirtschaft (Wirtschaftswissenschaften) [Baubetrieb, Verkehr] Haustechnik (Architektur) [Baukonstruktion, Bauphysik] Aerodynamik, Strömungsmechanik (Maschinenwesen) [Hydromechanik] Kommunikationstechnik (Elektrotechnik) [Verkehr] Fahrzeugtechnik (Maschinenbau) [Verkehr] Multidisziplinäre Optimierung (Maschinenwesen) [Statik, Verkehr] Unternehmerische Kompetenzen (UnternehmerTUM) [alle Fächer] Besonders geeignete und von der Fakultät empfohlene Lehrveranstaltungen werden im Studienplan zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen aufgeführt und erläutert. Seite 10

11 C Veranstaltungen und Prüfungen in den Vertiefungsfächern 1 In jedem gewählten Vertiefungsfach sind 12 Credits aus Pflichtfächern (P) und 4,5 Credits aus Wahlveranstaltungen (W) zu erbringen. 2 Zusätzlich sind 18 Credits (bzw. 13,5 Credits bei Wahl einer Querschnittsvertiefung) aus dem Gesamtkatalog der Wahlveranstaltungen der vier (bzw. drei) Vertiefungsfächer zu erbringen. 3 Weiterhin sind in zwei Vertiefungsfächern je eine Studien-/Projektarbeit mit einem abschließenden Vortrag mit je drei Credits durchzuführen. 4 Alternativ kann ein fachübergreifendes Projekt (sechs Credits) an zwei Lehrstühlen durchgeführt werden. 5 Die dafür geeigneten Angebote sind mit W* gekennzeichnet. 6 Die Prüfungsdauern werden im Studienplan geregelt. 7 Der nachfolgende Katalog kann durch Beschluss des Fachbereichrates an das aktuelle Angebot der Fakultät angepasst werden und ist dann einschließlich der Prüfungsdetails im Studienplan zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen enthalten. Erläuterungen: WS = Wintersemester, SS = Sommersemester, Sem. = Semester; SWS = Semesterwochenstunden; schr. = schriftlich, mdl. = mündlich; P = Pflicht, W = Wahl, W* = Wahlveranstaltung als möglicher Beitrag zum Projektstudium mit Vortrag Bezeichnungen von Lehrveranstaltungen, welche in englische Sprache gehalten werden, sind nur in englisch angegeben. 1 Computation in Engineering 1.1 Bauinformatik II Computational Civil Engineering II P 3 6 schr. 1.2 Bauinformatik III Computational Civil Engineering III P 3 6 schr. 1.3 Bauinformatik IV Computational Civil Engineering IV 1.4 Software Praktikum W* 2/2 6 Bericht + Vortrag Software Lab Paralleles Rechnen Parallel Computing Gebäudesimulation Building Energy Simulation Industrielle Anwendungen der Bauinformatik I Industrial Applications of Computational Civil Engineering I Industrielle Anwendungen der Bauinformatik II Industrial Applications of Computational Civil Engineering II Seminar Computergestützte Modellierung / Seminar Computeroriented Modelling Algorithmen und Datenstrukturen Algorithms and Data Structures Computational Linear Algebra Computational Linear Algebra Datenbanken für Ingenieure Engineering Databases W 3 4,5 schr. W 1 1,5 Bericht + Vortrag W 3 4,5 schr. Seite 11

12 2 Baukonstruktion Structural Design Grundlagen des Brandschutzes 2.1 Basics of Fire Protection Gebäudeentwurf, Schwerpunkt Tragwerk und Hülle (in Zusammenarbeit mit Architekten) Design, Focus on Structure and Building Envelope Fassadenkonstruktionen Façade and Window Construction Brandingenieurwesen Fire Engineering Tragwerkskonzepte Conceptual Design of Structures Energieoptimiertes Bauen Energy-optimized Buildings P Min. schr. oder 30 Min. mdl. P 4 8 Entwurf W 2 3 Entwurf oder mdl. oder mdl. W 1,5 1,5 Entwurf 3 Baumechanik Structural Mechanics Kontinuumsmechanik 3.1 Continuum Mechanics Baudynamik 3.2 Structural Dynamics in Civil Engineering Seminar zu Kontinuumsmechanik 3.3 Seminar to Continuums Mechanics Ausgewählte Themen zur 3.4 Dynamik Selected Topics of Dynamics Fourier Transformation mit 3.5 Anwendungen in der Dynamik Fourier Transform with Applications in Dynamics Technische Akustik 3.6 Technical Acoustics P 3 6 schr. P 3 6 schr. W 1 1,5 Vortrag und mdl. W 1 1,5 Vortrag und mdl. 3.7 Boundary Element Method 3.8 Measurement on Structures Car-Body Design Baumechanik in der Praxis Applied Structural Mechanics 3.11 Modelling and Simulation W 2 3 Studienarbeit mit Abgabegespräch 3.12 Risk Analysis I W 3 4 schr Risk Analysis II W 3 4 schr Structural Reliability 3.15 Risk and Reliability Seminar W 2 2 Vortrag/Studienarbeit Seite 12

13 4 Bauphysik Building Physics Konzepte zum energieeffizienten Bauen Cocepts for Energy Efficient Building Energetische Modernisierung und Bauschäden incl. thermischhygrisches Praktikum Energy Performance Improvement, Structural Damages + Practical Training Raumklima und Behaglichkeit Indoor Climate and Thermal Comfort Dynamisches thermisch-hygrisches Verhalten von Gebäuden Dynamic Thermo-hygric Performance of Buildings Licht im Raum Lighting Sustainability in Buildings P 3 6 P 3 6 Block schr. / mdl. / mdl. W 3 4,5 Studienarbeit W 1 1,5 schr. / mdl. / mdl Renewable Energies Akustik incl. akustisches Laborpraktikum Acoustics and Acoustic Lab Seminar Bauphysik Seminar Building Physics Bauphysik in der Praxis Building Physics in Practice / mdl. /mdl. W* 2 3 Bericht + Vortrag / mdl. 5 Bauprozessmanagement Management of Business- and Engineering Processes 5.1 Schlüsselfertiges Bauen Turn Key Building Construction and Infrastructure Projects 5.2 Geschäftsprozessmanagement in der Bauwirtschaft Management of Business Processes 5.3 Seminar Unternehmeringenieur Seminar The Executive Engineer 5.4 Projektorientiertes Datenmanagement Data Management in Projects 5.5 Unternehmensorientiertes Datenmanagement Corporate Data- and Information Management 5.6 Optimierungverfahren - Simulation und Operations Research Optimisation - Simulational Approaches P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 2 4 Ausarbeitung und Vortrag od. mdl. od. mdl. od. mdl. Seite 13

14 and Operations Research 5.7 Bauen im Bestand Reinvigorating existing buildings 5.8 Baubetriebswirtschaftslehre I Construction Economics I 5.9 Baubetriebswirtschaftslehre II Construction Economics II 5.10 Privates Baurecht Construction Law 5.11 Grundlagen Projektmanagement Project Management 5.12 AVA - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung Bidding, Tendering and Billing 5.13 Öffentliches Bau- und Planungsrecht Zoning and Land Use Regulation 5.14 Projektstudium Case Studies 5.15 Seminarvortrag Bauprozessmanagement Lecture, Management of Business- and Engineering Processes 5.16 Fachübergreifendes Projekt Bauprozessmanagement Interdisciplinary Project, Management of Business- and Engineering Processes W 2 3 Bericht oder Vortrag W* - 3 Bericht und Vortrag W* - 6 Bericht und Vortrag 6 Baustoffe Building Materials 6.1 Dauerhaftigkeit von Baustoffen Durabilty of Building Materials Baustofftechnologie Building Materials Technology Schutz und Instandsetzung von Bauwerken Protection and Repair of Structures Ökologisches Bauen Ecology in Building and Construction Lebensdauerbemessung Service Life Design Analytik und Prüftechnik Analysis and Testing Straßenbaustoffe Road Construction Materials Baustofferzeugende Industrien Exkursionen Production of Building Materials Seminar Baustoffe Seminar Construction Materials Chemische Analytik Chemical Analysis P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 2 4 schr. W 1 1,5 schr. W 1 1,5 schr. W 1 1,5 Bericht W 2 3 Bericht+ Vortrag W 1 1,5 schr. Seite 14

15 7 Verkehrswegebau Road, Railway and Airfield Construction Betondeckensysteme 7.1 Concrete Pavements Asphaltfahrbahnen 7.2 Asphalt Pavements Körperschallemissionen und 7.3 Körperschallschutz bei Bahnen Noise and Vibration Protection on Railways Bemessung von Flugbetriebsflächen 7.4 Structural Design of Airfields Ingenieurbau und Landschaft 7.5 Structures and Environment Transportsteuerung und sicherung bei Bahnen Railway Transport and Safety Requirements Bauentwurf Straße 7.7 Road Lay-out (building plan) GPS-Positionierung 7.8 GPS-Positioning Rechnergestützter Entwurf von 7.9 Verkehrswegen, Vorlesung Computer Aided Design of Roads and Railroads, Lecture Rechnergestützter Entwurf von 7.10 Verkehrswegen, Praktikum Computer Aided Design of Roads and Railroads, Practice Experimentelle Oberbauforschung 7.11 Experimental Research in Superstructures P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 1 2 P 1 2 W 1 1,5 W 1 1,5 W 1 1,5 schr. schr. schr. schr. Bericht und Vortrag W 1 1,5 schr. W 1 1,5 W 1 1,5 W 1 1,5 schr. Bericht und Vortrag schr. Seite 15

16 8 Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau Foundation Engineering, Soil Mechanics, Rock Mechanics and Tunnelling Geotechnik Vertiefung I 8.1 Advanced Geotechnics I Geotechnik Vertiefung II 8.2 Advanced Geotechnics II Geotechnik Vertiefung III 8.3 Advanced Geotechnics III Umweltgeotechnik 8.4 Environmental Geotechnics Erd- und Dammbau 8.5 Earthworks and Embankments Baugrunddynamik 8.6 Soil Dynamics Unterirdisches Bauen / Tunnelbau II 8.7 Subsurface Constructions and Tunnelling II Bauen mit Geokunststoffen 8.8 Building with Geosynthetics Numerische Anwendungen in der Geotechnik 8.9 Numerical Applications in Geotechnical Engineering Bodenmechanisches Praktikum 8.10 Soil Mechanics Lab Projektstudium / Seminar Geotechnik 8.11 Projects and Seminar Geotechnics P 2 4 P 2 4 P 2 4 Block schr. / mdl. / mdl. / mdl. W 1 1,5 schr. / mdl. / mdl. / mdl. / mdl. / mdl. W* 2 3 Bericht + Vortrag Seite 16

17 9 Holzbau Timber Structures Ingenieurholzbau 9.1 Timber Engineering Entwurf, Schwerpunkt im Holztragwerk (in Zusammenarbeit m. 9.2 Architekten) Structural Design in Timber (in Cooperation with Architecture) Holzhausbau 9.3 Construction of Timber Houses Übung Ingenieurholzbau 9.4 Timber Engineering: Exercise Session Übung Holzhausbau 9.5 Construction of Timber Houses: Exercise Session Ausgewählte Kapitel 9.6 Additional of Selected Topics Projektstudium / Seminar Holzbau 9.7 Project Study and Seminar Timber Construction Computergestützte Berechnung 9.8 und Konstruktion von Holztragwerken (CAD/CAM, FEM) Computational Analysis and Construction of Timber Structures (CAD/CAM, FEM) P 2 4 schr. oder mdl. P 4 8 Entwurf W 2 3 schr. oder mdl. W 1 1,5 schr. oder mdl. W 1 1,5 schr. oder mdl. oder mdl. W 2 3 W 2 3 Bericht und Vortrag Studienarbeit 10 Hydromechanik Hydromechanics 10.1 Fernleitungen Hydraulics of Pipeline Systems P Grundwasserhydraulik Ground Water Hydraulics P 1 2 Block 10.3 Hydromechanik III Hydromechanics III P 2 4 schr Hydromechanik Vertieferübung Special Topics in Hydromechanics P Hydromechanik Seminar Bericht + W* 2 4 Seminar in Hydromechanics Vortrag 10.6 Numerische Methoden in der Hydromechanik W 2 4 schr. Computational Fluid Dynamics 10.7 Hydraulik Praktikum Bericht + W* 4 6 Hydraulics Lab Vortrag 10.8 Naturnahe Bauweisen, Gewässerpflege Nature-oriented Care of Watercourses 10.9 CFD Lab W* 2 3 Vortrag, mdl. Prüfung Modelling & Simulation III Seite 17

18 11 Massivbau Concrete and Masonry Structures Grundlagen des Spannbetonbaus 11.1 Prestressed and Post- Tensioned Structures Betonkonstruktionen im Hochbau 11.2 Design of Concrete Buildings Massivbrücken 11.3 Design of Concrete Bridges Verstärken von Massivbau Konstruktionen Strengthening of Concrete Structures Die Vermeidung von Schäden 11.5 im Betonbau als Beitrag zum nachhaltigen Bauen Avoiding of Building Damages for Sustainable Concrete Structures Erweiterte Grundlagen des 11.6 Mauerwerkbaus Advanced Masonry Design Lebenszyklus von Brücken I 11.7 Life Cycle of Concrete Bridges I Lebenszyklus von Brücken II 11.8 Life Cycle of Concrete Bridges II Aus Forschung und Praxis I 11.9 Reports on Research and Engineering I Aus Forschung und Praxis II Reports on Research and Engineering II Seminar Massivbau Seminar Concrete Structures and Masonary Ausführung von Spannbetonkonstruktionen Post-Tensioned and Prestressed Concrete Structures in Practise Zuverlässigkeit und Lasten I Reliability and Actions I Zuverlässigkeit und Lasten II Reliability and Actions II Bemessung von Betonbauten für den Brandfall Fire design of concrete structures P 2 4 P 2 4 P 2 4 Block schr. W 2 3 mdl. W 1 1,5 schr. W 1 1,5 schr. W 1 1,5 mdl. W 1 1,5 mdl. W* 2 3 Bericht + Vortrag W 2 3 mdl. W 2 3 mdl. W 1 1,5 schr. Seite 18

19 12 Metallbau Metal Structures Stabilität und Verbundbau 12.1 Stability and Composite Steel Structures Bauteile aus dem Hoch- und 12.2 Brückenbau Components in Structural Engineering and Bridge Constructions Sondergebiete des Stahlbaus, 12.3 jährlich wechselnde Kurse zu versch. Themen Special Fields of Steel Constructions, annually different courses with changing topics Sondergebiete des Leichtmetall- und Glasbaus, jährlich 12.4 wechselnde Kurse zu versch. Themen Special Field of Light Metal Constructions and Glas Design, annually different courses with changing topics Schweißtechnik 1: 12.5 Schweißprozesse und ausrtüstung Welding technology 1: Welding process and welding equipment Schweißtechnik 2: 12.6 Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen Welding technology 2: Materials and its behavior during the welding process Praktische Beispiele aus der 12.7 Schweißtechnik Practical examples from the welding technology Baupraktische Nachweise der 12.8 Schweißtechnik Numerical proofs in the welding practice Stahlverbund-Brückenbau aus 12.9 der Sicht der Praxis Composite Steel Structures and Composite Bridges from the Practical Point of View Traggerüste Scaffolds Arbeits- und Schutzgerüste Construction and Protection Scaffolds Projektarbeit im Stahlhoch und Stahlbrückenbau Project Work: Structural Engineering and Bridge Construction P 3 6 Block P 3 6 schr. /mdl. W 1 1 schr. W 1 1 schr. /mdl. W - 3 Vortrag Seite 19

20 13 Siedlungwasser- und Abfallwirtschaft Sanitary Engineering, Water Quality and Waste Management Kläranlagenverfahrenstechnik 13.1 Technology of Wastewater Treatment Plants Planung, Bau und Betrieb von 13.2 Kanalnetzen Design, Construction and Operation of Canalization Wasserversorgung 13.3 Water Supply Verfahren der Abfallbehandlung, 13.4 Waste Treatment Technologies Ausgewählte Kapitel der Siedlungswasserwirtschaft 13.5 Seminar Selected Methods in Water and Wastewater Management Industrieabwasserreinigung 13.6 Industrial Wastewater Treatment Modellierung aquatischer Systeme 13.7 Modeling of aquatic systems Kolloquium der Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 13.8 Colloquium Water Quality and Waste Management Hydrochemie (Grund-, Oberflächen- und Regenwasser) 13.9 Hydrochemistry (ground, surface and rain water) Hydrochemie-Praktikum Hydrochemistry-Laboratory Niederschlagswasserbewirtschaftung Rainwater Management Spezielle Verfahren der Abwasserbehandlung Special Treatment Processes on Wastewater Treatment Gewässerschutz, Water Protection Stoffstrommanagement, Material Flow Management Klärschlammbehandlung, Sewage Sludge Treatment P 2 4,0 P 1 2,0 P 1 2,0 P 2 4,0 Block schr. W 2 3,0 mdl. W 2 3 mdl. W 2 3 mdl. W 1 1,5 mdl. W 1 1,5 mdl. W 2 3 mdl. W 1 1,5 mdl. W 1 1,5 schr. W 2 3 mdl. Seite 20

21 14 Statik Structural Analysis Statik Vertiefung I 14.1 Advanced Structural Analysis I Statik Vertiefung II 14.2 Advanced Structural Analysis II Statik Vertiefung III 14.3 Advanced Structural Analysis III Structural Optimization Introduction to Finite Element Methods/ FEM I Avanced Finite Elements/ FE- Technology Membran Workshop Membrane Workshop Baupraktische Untersuchungen I Analysis of Buildings Structures I Baupraktische Untersuchungen II Analysis of Buildings Structures II Modelling and Simulation I Modelling and Simulation II Material Mechanics Computational Inelasticity Projektstudium / Seminar Statik Project and Seminar Structural Analysis P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 2 4 schr. W 3 4,5 schr. W 2 3 Projektarbeit mit Vortrag W 2 3 Studienarbeit mit Abgabegespräch W 1 1,5 mdl. W 1 1,5 mdl. W 2 3 Studienarbeit mit Abgabegespräch W 2 3 Studienarbeit mit Abgabegespräch W 2 3 Studienarbeit mit Vortrag W 3 4,5 schr. und mdl. W 2 3 Bericht +Vortrag Seite 21

22 15 Verkehrstechnik, und Verkehrsplanung Traffic Control and Transport Planning Verfahren der Planung 15.1 Planning Methods Ermittlung der Verkehrsnachfrage 15.2 Modelling Travel Demand Seminar Verkehrsanlagen 15.3 Tutorial Transportation Infrastrucure Verkehrstechnik I 15.4 Traffic Flow Theory and Traffic Control I Verkehrstechnik II 15.5 Traffic Flow Theory and Traffic Control II Leitsysteme im Verkehr 15.6 Intelligent Transportation Systems Entwurf des Verkehrsangebots 15.7 Design of Transportation Systems Ermittlung der Verkehrsnachfrage Seminar 15.8 Modelling Travel Demand - Tutorial Rechnergestütztes Entwerfen 15.9 Seminar Computer Aided Traffic Engineering - Tutorial Umwelt und Verkehr Environment and Transportation Praxis der Verkehrstechnik und Verkehrsplanung Traffic Control and Planning in Practice Luftverkehr Aviation Stadt- und Regionalplanung Urban and Regional Planning Projekt Verkehrstechnik und Verkehrsplanung (Studienarbeit) Project Traffic Control and Transport Planning P 1 2 schr. P 1 2 schr. P 1 2 Studienarbeit und mündlich P 1 2 schr. P 1 2 schr. P 1 2 schr. W 1 1,5 schr. W 1 1,5 Bericht + Vortrag W 1 1,5 Bericht + Vortrag W 1 1,5 schr. W 1 1,5 Bericht + Vortrag W 1 1,5 schr. W 1 1,5 schr. W* 2 3 Bericht + Vortrag Seite 22

23 16 Wasserbau und Wasserwirtschaft (einschließlich Hydrologie und Flussgebietsmanagement) Hydraulic and Water Resources Engineering (including Hydrology and Watershed Management) Wasserbauhydraulik 16.1 Hydraulics in Water Engineering Modellierung in der Wasserwirtschaft 16.2 Models in Water Resources Engineering Projektbearbeitung im Wasserbau und in der Wasserwirt schaft Planning and Design in Hydraulic and Water Resources Engineering Flussbau und Hydromorphologie 16.4 River Engineering and Hydromorphology Numerische und physikalische 16.5 Modellierung im Wasserbau und Umweltbereich Numerical and Physical Modeling in Hydraulics and Environmental Engineering Schutzwasserwirtschaft im 16.6 Bergland Water Management in Mountain Regions Energiewirtschaft und Wasserkraftanlagen 16.7 Energy Industry and Hydro Power Talsperrenbau im Ausland 16.8 Dams in Middle East, Nepal and Africa Internationales Wasserrecht 16.9 International Water Rights Vortragsreihe zu aktuellen wasserbaulichen Themen Lectures on Actual Water Topics Verkehrswasserbau/Natürliche Fließgewässer inland navigation / natural rivers Energy Economics and Hydropower P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 2 4 Bericht und Vortrag W 1 0 ohne Seite 23

24 17 Immobilenentwicklung Real Estate Development 17.1 Immobilien-Projektentwicklung Project Development 17.2 Immobilienbewertung Valuation Methods of Property 17.3 Seminar Immobilienwirtschaft Seminar Real Estate 17.4 Immobilienfinanzierung Real Estate Finance 17.5 Portfoliomanagement Portfoliomanagement 17.6 Alternative Projektabwicklungsformen von der Fachlosvergabe zur public private partnership Project Delivery Systems 17.7 Strategisches und operatives Facility-Management Strategic and Operative Facility Management 17.8 CAFM - Computer Aided Facility Management CAFM - Computer Aided Facility Management 17.9 Geschäftsprozessmanagement in der Immobilienwirtschaft Management of Business Processes Immobilienanlagen und Immobilieninvestoren Real Estate Investment and Investors Rechtliche Rahmenbedingungen der Immobilieninvestition Legal Environment of Real Estate Investment Markt- und Standortanalyse Property Markets and Locations Projektstudium Immobilienwirtschaft Case Studies Real Estate Management Seminarvortrag Immobilienwirtschaft Lecture, Real Estate Management Fachübergreifendes Projekt Immobilienwirtschaft Interdisciplinary Project Real Estate Management P 2 4 schr. P 2 4 schr. P 2 4 Ausarbeitung und Vortrag od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. od. mdl. W* 3 Bericht + Vortrag W* 3 Bericht + Vortrag Seite 24

25 B Prüfungsfächer bei einer Querschnittsvertiefung 1 Bei der Querschnittsvertiefung können nach Abstimmung mit dem Mentor und Zustimmung durch den Diplomhauptprüfungsausschuss folgende Prüfungsfächer gewählt werden: - alle Grund- und Ergänzungskurse aus dem Grundfachstudium des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen der Technischen Universität München, soweit sie oder gleichartige Lehrveranstaltungen nicht im vom Studenten absolvierten Umfang des Grundfachsstudiums enthalten waren; - alle Pflicht- und Wahlveranstaltungen aller nicht gewählten Vertiefungsfächer aus Abschnitt A; - weitere Lehrveranstaltungen: Kurse, Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika etc. aller Fakultäten der Technischen Universität München. 2 Der zu wählende Umfang ergibt sich in der Summe mit mindestens 21 Credits, dabei sind Veranstaltungen im Umfang von 12 Credits als Pflichtveranstaltungen festzulegen. Name der Veranstaltung Form (z.b. V+Ü) angeboten von Umfang Fakultät Lehrstuhl Dozent/Kontakt SWS Credits alle Grund- und Ergänzungskurse des Fachstudiums im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Technischen Universität München, soweit sie über den Pflichtumfang des Erststudiums hinausgehen Alle Pflicht- und Wahlpflichtvorlesungen aller nicht gewählten Vertiefungsfächer Unternehmerische Kompetenzen: - Businessplan- Grundlagenseminar - Businessplan- Aufbauseminar - Innovative Unternehmer - Unternehmerische Medienkompetenz Grundlagen der Kostenund Leistungsrechnung Grundlagen des Investitions- und Finanzmanagements Unternehmensplanung und Unternehmensführung Grundlagen des Marketing Grundlagen des Serviceund Operationsmanagements Seminar Seminar V Seminar UnternehmerTUM in Zusammenarbeit mit Fakultät WiWi Dr. Jopen Jopen@UnternehmerTum.de Online- Anmeldung über: WS/ SS 2 3 WS V WiWi Lengsfeld 3 4,5 WS V WiWi Kaserer 3 4,5 WS V WiWi Wildemann 3 4,5 SS V WiWi Blümelhuber 3 4,5 ss V WiWi Kolisch 3 4,5 SS WS SS SS mögliche Ergänzung zum Vertiefungsfach fett: Kontakt-Lehrstuhl alle Vertiefungsfächer alle Vertiefungsfächer alle Vertiefungsfächer BPM Hier kann eine eigenständige Querschnittsvertiefung gebildet werden Als Einzelfächer können sie allen Vertiefungsfächern zugeordnet werden, BPM Organisation und Führung V WiWi Reichwald 3 SS Tunnelbau II Kurs BV Grundbau Vogt 2 3 SS BPM, BStoff, Verkehrswegebau, vogt@bv.tum.de Grundb, Massiv, Stat, GPS-Positionierung mit Meter und Zentimetergenauigkeit Praktikum Ingenieurvermessung V BV G&G AuP Rummel Rummel@bv.tum.de Ü BV G&G GEO Wunderlich Th.Wunderlich@bv.tum.de Verk, Wass 1 1,5 SS LandV, Grundb 3 4,5 WS BauKo, BPM, Verkehrswegebau, Grundb, Massiv, Wasser Haustechnik noch nicht Arch Hausladen BauKo, BPM abgestimmt Gebäudeaerodynamik V+Ü MaschW Aerodynamik Dr. Pernpeintner 3 4,5 WS Hydro Seite 25

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