KREFELDER AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS BEKANNTMACHUNGEN JAHRESABSCHLUSS DER GGK GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT DER STADT KREFELD MBH & CO.
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1 Stadt Krefeld Presse und Kommunikation Telefon Fax Mail: nachrichten@krefeld.de Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 INHALTSVERZEICHNIS Bekanntmachungen... S. 1 Auf einen Blick... S. 9 BEKANNTMACHUNGEN JAHRESABSCHLUSS DER GGK GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT DER STADT KREFELD MBH & CO. KG Die Vertreter der Stadt Krefeld als einzige Kommanditistin der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG haben am 09. Dezember 2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2015 festgestellt und über das Bilanzergebnis wie folgt beschlossen: Der Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag von ,97 wird festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG, Untergath 43, Krefeld bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses aus. Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Prüfer, die AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, hat am 02. August 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG, Krefeld, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Krefeld, im Dezember 2016 Die Geschäftsführung - Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbh Eckart Preen JAHRESABSCHLUSS DER GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT DER STADT KREFELD VERWALTUNGS MBH Die Vertreter der Stadt Krefeld als Alleingesellschafterin der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbh haben am 09. Dezember 2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2015 festgestellt und über das Bilanzergebnis wie folgt beschlossen: Der Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis von 0,00 wird festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG, Untergath 43, Krefeld bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses aus.
2 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 2 Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Prüfer, die AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, hat am 05. Juli 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbh Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbh, Krefeld, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Krefeld, im Dezember Die Geschäftsführung - Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbh Eckart Preen JAHRESABSCHLUSS DER WFG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT KREFELD MBH Die Vertreter der Stadt Krefeld als Mehrheitsgesellschafterin sowie die Vertreter der 30 privaten Gesellschafter der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbh haben am 15. Dezember 2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2015 festgestellt und über das Bilanzergebnis wie folgt beschlossen: Der Jahresabschluss mit einem positiven Jahresergebnis von ,25 wird festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbh, Untergath 43, Krefeld bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses aus. Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Prüfer, die AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, hat am 05. Juli 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbh Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbh, Krefeld, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetz-
3 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 3 lichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Krefeld, im Dezember 2016 Die Geschäftsführung WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbh Eckart Preen MITTEILUNG ÜBER DEN ABLAUF VON NUTZUNGSRECHTEN AN WAHLGRABSTÄTTEN Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten sind abgelaufen. Falls diese durch für weitere Beerdigungen genutzt werden sollen, werden die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger hiermit nach 17 Abs. 4 Friedhofssatzung in Verbindung mit entsprechender Anwendung des 36 Abs. 7 Friedhofssatzung öffentlich aufgefordert, den Wiedererwerb sofort spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, Krefeld schriftlich zu beantragen. Anderenfalls besteht kein Nutzungsrecht und die Nutzungsberechtigten sind nach 43 Abs. 3 S. 1 Friedhofssatzung verpflichtet, die auf der Grabstätte befindlichen Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Wird dieser Aufforderung innerhalb der vorgenannten Frist nicht Folge geleistet, ist die Stadt Krefeld berechtigt, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen nach 43 Abs. 3 S. 2 Friedhofssatzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung abräumen zu lassen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nach 43 Abs. 3 S. 3 Friedhofssatzung nicht. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des genannten (letzten) Verstorbenen sind angegeben: Hauptfriedhof Scherr Julie Hauptfriedhof M 500 Rogge Wilhelm Mitteilung über ungepflegte Wahl- und Die nachstehend aufgeführten Wahl- und werden seit einiger Zeit nicht mehr ordnungsgemäß der Würde des Friedhofes entsprechend gärtnerisch gepflegt. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte ist demnach nach 36 Abs. 1 Friedhofssatzung zwingend zu entziehen und die Grabstätte einzuebnen. Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit gemäß 36 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 7 Friedhofssatzung aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung wird ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgestellt. Wird dieser Aufforderung innerhalb der vorgenannten Frist nicht Folge geleistet, wird nach 36 Abs. 5 Friedhofssatzung das Nutzungsrecht an der Grabstätte entschädigungslos entzogen und die Grabstätte eingeebnet. Zur Einebnung zählt auch die Abräumung der auf den Grabstätten befindlichen Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nach 36 Abs. 6 S. 3 Friedhofssatzung nicht. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des (letzten) Verstorbenen sind angegeben. Hauptfriedhof G Zwering Henriette Bockum Tervooren Gertrud Fischeln Heinen Peter Traar 1 81 Kamp Johann Traar Winzen Arno Anton Traar B B Gennen Karl Hüls Große Buxel Sofie Oppum C 1 19 Scholz Elisabeth Hedwig Mitteilung über sonstige Mängel bei Wahl- und Die nachstehend aufgeführten Wahl- und entsprechen nicht den sonstigen Vorschriften der Friedhofssatzung. Nach 36 Abs. 3 Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen und die Grabstätte eingeebnet werden, wenn andere Mittel nicht geeignet erscheinen, den rechtswidrigen Zustand zu beenden. Hierbei kommt es insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Rahmen der Abwägung des privaten Interesses an der Erhaltung der Grabstätte als Familiengedenkstätte gegenüber dem allgemeinen Interesse an einem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb an. Die Ersatzvornahme ist im Regelfall dann unverhältnismäßig, wenn die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln sind und die Kosten der Ersatzvornahme damit zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit gemäß 36 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 7 Friedhofssatzung aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung wird ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgestellt. Wird dieser Aufforderung innerhalb der vorgenannten Frist nicht Folge geleistet, wird nach 36 Abs. 5 Friedhofssatzung das Nutzungsrecht an der Grabstätte entschädigungslos entzogen und die Grabstätte eingeebnet. Zur Einebnung zählt auch die Abräumung der auf den Grabstätten befindlichen Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nach 36 Abs. 6 S. 3 Friedhofssatzung nicht. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des (letzten) Verstorbenen sind angegeben. Hauptfriedhof Korten Wilhelmine Hüls Schütze Hildegard Johanna
4 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 4 Einebnungsandrohung bei Ablauf von Nutzungsrechten oder Ruhezeiten an Wahl- bzw. Für die nachstehend aufgeführten Wahl- und ist die öffentlich bekanntgemachte Frist von drei Monaten zur Entfernung der Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen fruchtlos abgelaufen. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht für die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger nach 43 Abs. 3 S.1 Friedhofssatzung die Verpflichtung, die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe nicht nachgekommen, wird hiermit nach 43 Abs. 3 S. 2 Friedhofssatzung in Verbindung mit 63 Abs. 1 und 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW die Ersatzvornahme angedroht. Eine Aufbewahrungspflicht für die abgeräumten Grabmale und sonstige bauliche Anlagen besteht nach 43 Abs. 3 S. 3 Friedhofssatzung nicht. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des genannten letzten Verstorbenen sind angegeben: Hauptfriedhof 17 1F-1H Dörken Karl Hauptfriedhof Knipscher Hedwig Hauptfriedhof 51* 200 Gehrke Justine Hauptfriedhof 55 A* 33 Gerhards Reinhard Hauptfriedhof 68* 161 Tekok Peter Hauptfriedhof 68 A* 205 Duhm Reiner Fischeln Zander Leonhard Hüls Bacsi Wilhelm Uerdingen 6 A 2-3 Hermanns Agnes Verberg Eckhardt Else Fischeln Diederich Elisabeth Fischeln Schäfer Ludwig Fischeln Caspari Anna Margareta Fischeln Töller Wolfgang Fischeln Ludewig Richard Fischeln Küppers Hans Fischeln Haak Gertrud Fischeln Kadlubski Manfred Fischeln Gehler Kurt Fischeln Bigalke Willi Fischeln Franken Anna Maria Fischeln Mölken van Anna Fischeln Goering Karl Fischeln Arnscheidt Wilhelm Fischeln Dressler Emma Fischeln Harber Regina Fischeln Horst Johanna Fischeln Flemke Erich Fischeln Anlahr Sibilla Fischeln Klabunde Manfred Fischeln Hassel Heinz Fischeln Siegel Kurt Fischeln Kielkowski Johannes Fischeln Jähnick Margarete Fischeln Ulbrich Kurt Fischeln Ma Thi Mgoc Hue Fischeln Iwanoff Christ Fischeln Norbisrath Helene Fischeln Bastians Anja Fischeln Dick Peter Fischeln Thyßen Walter Fischeln Köhler Konrad Fischeln Schraven Friedhelm Fischeln Frehn Reinhard Fischeln Hein Gertrud Fischeln van Roßum Luise Fischeln Delbroack Helene Fischeln Theißen Ludwig Fischeln Schmalbach Katharina Fischeln Bauer Franziska Fischeln Szabo Ferenc Fischeln Hegmanns Gottfried Fischeln Hündgen Johannes Fischeln Josten Elisabeth Fischeln Jennes Johannes Fischeln Ketterer Gertrud Fischeln Louven Klaus Fischeln Herpers Margarete Fischeln Stellisch Günter Fischeln Güld Wilhelm Fischeln Herforth Maria Fischeln Schulz Martha Fischeln Frieß Ludwig Fischeln Weber Gertrud Fischeln Ortmanns Anna Fischeln Kerkmann Werner Fischeln Westphal Adelheid Fischeln Boom Van den Waltraud Fischeln Kuhlen Johanna Fischeln Limbach Margarete Fischeln Tkotsch Elisabeth Fischeln Bürks Maria Fischeln Mackenstein Maria Fischeln Esser Kornelia Fischeln Langner Hubert Fischeln Sieber Kronelia Fischeln Druyen Christine Fischeln Reiners Maria Fischeln Horst Christine Fischeln Schöndeling Maria Fischeln Rösken Elisabeth Fischeln Jabs Margot Fischeln Weymanns Elisabeth Fischeln Theisen Otto Fischeln Bittkowski Martha Fischeln Haring Elise Fischeln Hinz Bernhard Fischeln Fiedler Anna Fischeln Köther Katharina Fischeln Berghausen Wilhelm Fischeln Fürst Gertrud Fischeln Jörißen Margaretha Fischeln Butzen Peter Fischeln Hesper Helene Fischeln Nalenz Emma
5 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 5 Fischeln Krauser Hellwig Fischeln Drößer Günter Fischeln Baberski Annemarie Fischeln Bovender Johannes Fischeln Angenendt Maria Fischeln Schönenborn Wilhelm Fischeln Flohr Karl Fischeln Kolken Maria Fischeln Schupka Franziska Fischeln Pawlitzki Luise Fischeln Philips Pauline Fischeln Schröter Anna Fischeln Gebler Maria Fischeln Schmitz Martha Fischeln Dickmann Christian Fischeln Behammer Elsa Fischeln Fuchs Hedwig Fischeln Stienen Christine Fischeln Bahlig Friedhelm Fischeln Maas Elisabeth Fischeln Dobrajc Gertrud Fischeln Herbst Theresia Fischeln Nowack Eduard Fischeln Krämer Johann Fischeln Linßen Agnes Fischeln Tepaß Maria Fischeln Langhorst Heinrich Fischeln Berghoff Johann Fischeln Geisler Erwin Fischeln Thalan Heinz Fischeln Smeets Karoline Fischeln Schlebusch Maria Fischeln Hoven von der Johannes Fischeln Gehlen von Anna Fischeln Haak Mechtilde Fischeln Brockmann Erich Fischeln Verstappen Hermann Fischeln Breuer-Eischler Christiane Fischeln Vörste Heinz-Josef Fischeln Retzlaff Günter Fischeln Burghardt Johanna Fischeln Zimmermann Alois Fischeln Schramm Catharina Fischeln Küsters Walter Fischeln Kratz Herta Fischeln Darge Karl Fischeln Tops Adelheid Fischeln Schims Adelheid Fischeln Martin Erna Fischeln Krauhausen Katharina Fischeln Schmitt Christine Fischeln Bruckmann Elisabeth Fischeln Wemmer Maria Fischeln Harmes Frieda Fischeln Jacobs Therese Fischeln Terhaag Karl Fischeln Birmes Karl-Heinz Fischeln Eimanns Wilhelm Fischeln Axmann Josefine Fischeln Binger Werner Fischeln Schulten Elisabeth Fischeln Schmitz Gertrud Fischeln Unterdörfel Emma Fischeln Fulczynski Katharina Fischeln Künkes Simone Fischeln Kisters Hans Fischeln Timmer Josef Fischeln Schumacher Martha Fischeln Bümsen Karl Fischeln Kühn Margarethe Fischeln Dehmert Elsa Fischeln Boldt Anna Fischeln Bötzkes Margareta Fischeln Barnekow Ilse Fischeln Alsbach Anneliese Fischeln Schmeer Erna Fischeln Trinks Alfred Fischeln Fenners Jakob Fischeln Güsgen Maria Fischeln Bender Alfred Fischeln Steppkes Maximilian Fischeln Erbrich Walter Fischeln Güttsches Franz Fischeln Kempkens Franziska Fischeln Mack Josef Fischeln Jäger Maria Fischeln Daubertshäuser Günter Fischeln Reidenbach Rudolf Fischeln Sauer Jakob Fischeln Ritterbach Katharina Fischeln Rütten Andreas Fischeln Beck Katharina Fischeln Tepaß Heinrich Fischeln Link Hilde Fischeln Kahle Viktoria Fischeln Daniel Wilhelmine Fischeln Schoß Heinrich Fischeln Busch Hubert Fischeln Weinbender Alexander Fischeln Brandt Erna Fischeln Lützner Elisabeth Fischeln Hofmann Gerda Fischeln Elsen Elise Fischeln Förster Margarete Fischeln Verhag Katharina Fischeln Cioska Franz Fischeln Hohnen Gottfried Fischeln Breuer Heinrich Fischeln Hilgers Josef Fischeln Vißers Elisabeth Fischeln Junk Helene Fischeln Dell Hildegard Fischeln Gerad Heinrich Fischeln Bong Karl Fischeln Daszek Antonie Fischeln Heinen Maria Fischeln Tömp Helene Fischeln Pagenkopf Anneliese Fischeln Craven Margareta Fischeln Böhm Gertrud Fischeln Teppe Josefa Fischeln Haut Maria Fischeln Christen Maria Fischeln Krauß Kurt
6 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 6 Fischeln Offergeld Elisabeth Fischeln Pelzer Gerhard Fischeln Rieffenberg Günther Fischeln Koblitz Günther Fischeln Cremers Ernst Fischeln Faßbender Johannes Fischeln Sack Helene Fischeln Kiel Wilhelm Fischeln Braun Rudolf Fischeln Jungbluth Peter Fischeln Bohnsack Adele Fischeln Heussen Johann Fischeln Bertels Elisabeth Fischeln Grabnitzki Bernhard Fischeln Sommer Elfriede Fischeln Chrobock Katharina Fischeln Köffer Günther Fischeln Köstler Alois Fischeln Becker Josef Fischeln Kientoff Gertrud Fischeln Fürst Erich Fischeln Pitsch Maria Louise Fischeln Hillenbrand Heinrich Fischeln Damme Van Camiel Fischeln Wawoczny Anna Fischeln Hoika Elisabeth Fischeln Pasch Wilhelm Fischeln Kannen Franz Fischeln Kellner Johannes Fischeln Kreutz Katharina Fischeln Ortmanns Karl Fischeln Bolten Elisabeth Fischeln Räbisch Josefine Fischeln Druyen Agnes Fischeln Schmidt Alfred Hüls Gruning Helene Hüls Vosbeck Johanna Hüls Giebel Stanislaus Uerdingen Knodel Jakob Uerdingen Lieven Eva Uerdingen Scheuß Bernhard Nutzungsrechtsentzug und Einebnungsandrohung bei ungepflegten Wahl- und Für die nachstehend aufgeführten Wahl- und ist die öffentlich bekanntgemachte Frist von drei Monaten zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Grabstätte fruchtlos abgelaufen. Hiermit wird das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach 36 Abs. 1 und Abs. 5 Friedhofssatzung entschädigungslos entzogen. Da nunmehr kein Nutzungsrecht besteht, sind die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger nach 36 Abs. 6 S. 1 Friedhofssatzung verpflichtet, die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe nicht nachgekommen, wird hiermit nach 36 Abs. 6 S. 2 Friedhofssatzung in Verbindung mit 63 Abs. 1 und 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW die Ersatzvornahme angedroht. Eine Aufbewahrungspflicht für die abgeräumten Grabmale und sonstige bauliche Anlagen besteht nach 43 Abs. 3 S. 3 Friedhofssatzung nicht. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des genannten letzten Verstorbenen sind angegeben: Hauptfriedhof Schot Paula Hauptfriedhof Bremer Margarethe Hauptfriedhof Schröder Max Hauptfriedhof Driessen Margarethe Hauptfriedhof 37 A* Collard Leopold Hauptfriedhof 52 A* 60 Göbel Erich Hauptfriedhof 54* 1034 Koenen Johannes Hauptfriedhof 55 1A Roeske Paul Hauptfriedhof 58 A* Rixen Anna Hauptfriedhof 68 * 68 Gabriel Ursula Else Marie Hauptfriedhof 68* 295 Oesterreich Hans Paul Hauptfriedhof M Reinhold Wilhelmine Hauptfriedhof P 812 Munser Maria Josefine Hauptfriedhof P Lojda Aloys Hauptfriedhof Y Stock Gertrud Bockum Küppers Heinrich Bockum Imhoff Jakob Bockum Sontag Paula Bockum Potthast Karoline Bockum 2* 1191 Haut Gustav Bockum Patzelt Hildegard Mathilde Bockum Eberhard Rolf Bockum 15* 76 Nauen Gertrud Elfrath Beyen Gerhard Heinrich Elfrath 1* 6041 Vogel Heinz Emil Elfrath Sauerwald Ursula Elfrath Nikolaus Fritz Willy Fischeln Engelhardt Karl Fischeln 49* 3 Sauer Ursula Oppum A 27 Zacharias Karl Oppum K 63 Zaja Horst Herbert Werner Oppum R 90 Neumann Rudolf Oppum W 208 Pawelczyk Martha Agnes Oppum Z 416 Breuer Franz Hubert Oppum Z 417 Meley Wolfgang Manfred Fischeln Heller Lothar Fischeln Hunds Hubert Edmund Fischeln Sanders Beisatz Fischeln Dujmic Ankica Fischeln Menzel Martha Else Fischeln Marsch Gerhard Fischeln Plamann Frieda Elisa Marie Fischeln Bussler Leokadia Lydia Fischeln Drescher Jan
7 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 7 Fischeln Sechting Hildegard Auguste Fischeln Regels Hans Günter Fischeln Perzynski Günter Herbert Fischeln Mentzen Marianne Fischeln Knoors Aloysius Fischeln Bendiks Gertrude Berta Fischeln Buschke Maria Katharina Fischeln Amaru Catena Fischeln Kuklok Anna Fischeln Knipprath Alfred Fischeln Lorenz Stefan Fischeln Gietz Elisabeth Gertrud Fischeln Stotz Margarete Fischeln Läkes Gertrud Fischeln Stanyschoefsky Roswitha Johanna Fischeln Oellers Erwin Alfons Hüls 15 A 6 3 Tedeschi Gerhard Hüls Vogt Willi Hüls Köhler Roswitha Hüls Weckauf Franz Josef Hüls Murenz Wilhelm Julius Hüls Kühnast Else Ella Hüls Klepka Johanna Oppum U 64 7 Balschuweit Hildegard Oppum Ü 1 14 Breitkopf Richard Friedrich Oppum Ü 2 16 Neuenhausen Anna Ruth Martha Oppum Ü 2 30 Müllers Maria Gertrud Oppum W 15 1 Sonnen Anna Oppum Y 9 7 Reck Josef Oppum Y 14 1 Es Van Katharina Oppum Y 14 2 Müller Anna Einebnungsfestsetzungen bei Wahl- und Für die nachstehend aufgeführten Wahl- und sind die öffentlich bekanntgemachten Einebnungsandrohungen zwischenzeitlich bestandskräftig und damit unanfechtbar geworden. Hiermit wird die Einebnung im Rahmen der Ersatzvornahme nach 36 bzw. 43 Friedhofssatzung in Verbindung mit 64 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVG NRW) festgesetzt. Das Feld, die Grabnummer und das Beisetzungsdatum des (letzten) Verstorbenen sind angegeben. Hauptfriedhof Bergmann Karl Hauptfriedhof L * Kischel Gertrud Hauptfriedhof M Hülsbergen Ernst Hüls Lutz Johann Hüls Kammen Waltraud Hüls Dornauer Raimund Hüls Raßmes Elisabeth Hüls Zender Eberhard Hüls Wirwalski Christa Hüls Jarczewsky Leon Hüls Blömer Sibilla Hüls Brux Elke Hüls Kaiser Heinrich Hüls Steiner Ida Hüls Mevißen Anna Hüls Figge Annette Hüls Krönke Herta Hüls Bartsch Erna Hüls Grochowski Rosalie Hüls Borthonetz Melanie Hüls Dömkes Gertrud Hüls Loh Ingrid Hüls Strathen Jakob Hüls Vermöhlen Theodor Hüls Haase Johannes Hüls Foltinek Magdalene Hüls Schumachers Edmund Hüls Gierkes Catharina Hüls Saftig Susanne Hüls Blank Hubertus Hüls Klenner Walter Hüls Gillmann Anna Hüls Prang Günter Hüls Lenerz Anna Hüls Lambertz Hubertine Hüls Schoofs Peter Hüls Nauen Leo Hüls Tenberken Heinrich Hüls Kullik Edith Hüls Intveen Maria Hüls Teuwen Heinrich Hüls Balters Karl Hüls Baumgarten Hans Hüls Jänsch Paul Hüls Thißen Adele Hüls Cerny Henriette Hüls Stockkamp Hermann Hüls Evertz Gertrud Hüls Ambrosius Hans Peter Hüls Janshen-Bogena Maria Hüls Nessler Willi Hüls Thiesen Josef Hüls Beßer Maria Hüls Loets Ernestine Hüls Bastians Josef Hüls Haberland Max Hüls Planchot Elfriede Hüls Butzen Franz-Josef Hüls Arndt Michael Hüls Groth Georg Hüls Becher Johanna Hüls Jansen Adelheid Hüls Düring Albert Hüls Mohr Franz Hüls Mülders Johannes Hüls Lay Gisela
8 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 8 Hüls Stuwe Anna Hüls Bethen Helene Hüls Luddecke Sibylla Hüls Suchan Katharina Hüls Junker Ruth Hüls Kolbe Clara Hüls Ruppelt Sylvia Hüls Kallöen Werner Hüls Platen Gertrud Hüls Straßer Eckhard Hüls Krabler Gertrud Hüls Plüm Margarete Hüls Lohmeier Helene Hüls Jahn Klaus Hüls Bethen Anneliese Hüls Hütz Katharina Hüls Häring Hans Hüls Friedenberg Bertha Hüls Hasler Lina Uerdingen Hüskes Elfriede Uerdingen Kunz Karl Uerdingen Schmitz Katharina Uerdingen Winkes Christine Uerdingen Schlangen Karl Uerdingen Hunger Rudi Uerdingen Pietsch Erna Uerdingen Mettbach Blondine Uerdingen Witt Helene Uerdingen Stäbler Walter-Gotthard Uerdingen Dormann Agnes Uerdingen Lütges Else Uerdingen Tophofen Johann Uerdingen Baumgardt Irmgard Uerdingen Scheil Charlotte Uerdingen Schüten Josef Uerdingen Degroot Friedrich Uerdingen Mousli Ahmed Uerdingen Altenschmidt Johanna Uerdingen Billen Margarete Uerdingen Kösterke Katharina Uerdingen Geselbracht Anna Uerdingen Willms Margarethe Uerdingen Symion Georgios Uerdingen Külkens Hans Uerdingen Vieten Henriette Uerdingen Stemes Regina Uerdingen Thelen Christine Uerdingen Achterath Elfriede Uerdingen Wallich Fred Egon Uerdingen Kamrath Anna Uerdingen Buschmann Sophie Uerdingen Kernebeck Elfriede Uerdingen Thißen Anna Uerdingen Schröder Else Uerdingen Zimmermann Irmgard Uerdingen Dornoff Henriette Uerdingen Friemelt Gertrud Uerdingen Blum Rudolf Uerdingen Schulz Heinz Uerdingen Schildt Helene Uerdingen Grüneberg Herbert Uerdingen Scheidung Auguste Krefeld, Der Oberbürgermeister In Vertretung Thomas Visser Beigeordneter VERBANDSVERSAMMLUNG SPARKASSENZWECKVERBAND STADT KREFELD/KREIS VIERSEN Die 5. Sitzung in der neunten Wahlzeit der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis Viersen (88. Sitzung seit Bildung des Zweckverbandes) findet am Montag, 16. Januar 2017, Uhr, Sparkasse Krefeld, Bürogebäude Rheinstraße 68, Veranstaltungsraum, Erdgeschoss, statt. Tagesordnung: 1. Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Personalangelegenheiten des Vorstandes Genehmigung der Wiederbestellung von Herrn Kirschbaum 3. Verschiedenes gez. Dr. Coenen Vorsitzender
9 72. Jahrgang Nr. 1 Donnerstag, 5. Januar 2017 Seite 9 NOTDIENSTE Elektro-Innung Krefeld NOTDIENSTE AUF EINEN BLICK Innung für Sanitär-Heizung-Klima-Apparatebau Peter Lehnen Inrather Straße 439a Krefeld Bruno Specht Krützpoort Krefeld TIERÄRZTLICHER DIENST Der tierärztliche Dienst ist samstags ab Uhr bis montags um 8.00 Uhr sowie an Feiertagen unter der Telefon-Nr zu erreichen. PARI MOBIL GMBH Hausnotrufzentrale, Mühlenstraße 42, Krefeld, Telefon TELEFONSEELSORGE und PRIESTERNOTRUF PRIESTERNOTRUF FÜR KRANKE Wenn Sie für einen Schwerkranken einen katholischen Priester benötigen und die Seelsorger Ihrer Gemeinde in abzusehender Zeit nicht erreichbar sind, wenden Sie sich an die Ruf.-Nr APOTHEKENDIENST Die Notdienste der Apotheken in Nordrhein-Westfalen können im Internet abgerufen werden unter: ÄRZTLICHER DIENST ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST ÄRZTLICHER NOTDIENST: Der Notdienst in Krefeld ist unter der Telefon-Nr montags, dienstags und donnerstags von Uhr bis 7.00 Uhr, mittwochs von Uhr bis 7.00 Uhr und freitags von Uhr bis Montagmorgen um 7.00 Uhr erreichbar. ZAHNÄRZTE: Der Zahnärztliche Notdienst ist unter der Telefon-Nr zu erreichen. Sprechzeiten: samstags, sonntags und feiertags von bis Uhr und von bis Uhr, mittwochs- und freitagsnachmittag von bis Uhr, montags, dienstags und donnerstags von bis Uhr. oder telefonisch unter der vom Festnetz kostenlosen Rufnummer RUFNUMMERN DER FEUERWEHR Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt 112 Krankentransport Branddirektion Zentrale Bürgerinformation bei Unglücks- und Notfällen KREBSINFORMATIONSDIENST des Deutschen Krebsforschungszentrums: Krefelder Amtsblatt Für den Inhalt verantwortlich: Der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Rathaus, Tel Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben und ist in den Rathäusern Krefeld, Fischeln, Hüls und Uerdingen einzusehen. Das Krefelder Amtsblatt stellen wir allen Interessierten jeweils am Erscheinungstag (in der Regel wöchentlich donnerstags) im Internet auch kostenlos als PDF-Datei zur Verfügung. Es ist unter zu finden. Dort kann man auch einen Newsletter abonnieren, der über das Erscheinen eines neuen Amtsblattes informiert. Bei Postbezug beträgt das Bezugsgeld (einschl. Porto) jährlich 79,40 Euro. Bestellung an: Stadt Krefeld, 13 - Presse und Kommunikation, Von-der-Leyen-Platz 1, Krefeld.
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