Hochschule: Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen. Bachelor-Fernstudiengang: Präventions- und Gesundheitsmanagement
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1 FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA BERLINER FREIHEIT D BONN Hochschule: Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen Bachelor-Fernstudiengang: Präventions- und Gesundheitsmanagement Abschlussgrad: Bachelor of Arts FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 1
2 Kurzbeschreibung des Studienganges: Der Studiengang Präventions- und Gesundheitsmanagement vermittelt fundierte Kenntnisse rund um das Thema Prävention und Management im Gesundheitswesen. Hierzu gehört ein qualifiziertes Gesamtverständnis der sozialen und ökonomischen Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung, und zwar auf makroökonomischer Ebene, auf der Ebene z.b. der Krankenkassen und Betriebe sowie auf der Ebene von Einzelpersonen. Ziel des Studienganges ist es, die Absolventen zu befähigen, Strategien und Konzepte im Fachgebiet Prävention und Gesundheitsmanagement zu entwickeln und Gesundheitsprogramme für spezifische Krankheitsbilder, Risikogruppen, gesundheitliche Lebenswelten (Betrieb, Schulen etc.) oder Lebensphasen (z.b. Schwangerschaftsdiabetes) wissenschaftlich fundiert zu konzipieren, zu gestalten und zu evaluieren. Der Studiengang befähigt des Weiteren zu wissenschaftlichem Arbeiten und zum Denken und Handeln in komplexen übergreifenden Zusammenhängen, um Erlerntes im beruflichen Umfeld kompetent transferieren zu können. Datum der Verfahrenseröffnung: 14. Juni 2011 Datum der Einreichung der Unterlagen: 29. Juni 2011 Datum der Begutachtung vor Ort (BvO): 5. und 6. Januar 2012 Akkreditierungsart: Erst-Akkreditierung Akkreditiert im Cluster mit: B.A. Gesundheitstourismus Zuordnung des Studienganges: grundständig Studiendauer (Vollzeitäquivalent): 4 Jahre Vollzeit 3 Jahre Teilzeit Studienform: Vollzeit und Teilzeit Erstmaliger Start des Studienganges: 1. März 2012 Aufnahmekapazität: unbegrenzt Start zum: jederzeit Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge): unbegrenzt Studienanfängerzahl: FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 2
3 Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges: 180 Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt: 30 Datum der Sitzung der FIBAA-Akkreditierungskommission: 23. März 2012 Beschluss: Der Studiengang wird gemäß Abs i.v.m. Abs der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.f. vom 10. Dezember 2010 mit vier Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: 23. März 2012 bis Ende Februar 2017 Auflagen: 1. Für jedes Modul ist nur jeweils eine Beschreibung der Qualifikationsziele und in der Regel eine integrierte Modulprüfung vorzusehen. 4 (1) Allg. Prüfungsordnung ist dahingehend zu ändern, dass Module zwingend mit einer Prüfung abzuschließen sind. Für alle Module, insbesondere die drei Wahlpflichtmodule, ist die Mindestzahl von 5 CP pro Modul, mit Ausnahme von begründeten Ausnahmefällen, nicht zu unterschreiten. Die Summe der CP aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, Praktikum und Abschlussarbeit ist mit der Anzahl von 180 CP für den Studiengang in Einklang zu bringen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelorund Master-Studiengängen Anhang I, Ziff i.d.f. vom 04. Februar 2010 i.v.m. 2.5 Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 19. April Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (Allg. StPO) ist in folgenden Punkten zu ändern: - die Umkehr der Beweislast bzgl. Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen ist entspr. der Lissabon-Konvention explizit zu regeln, - die Inanspruchnahme von Zeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz sowie den gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit ist zu regeln, - die in der Prüfungsordnung erwähnte Prüfungskommission ist zu definieren außerdem ist dieser Prüfungskommission eine Geschäftsordnung zu geben (Struktur, Prozesse, Entscheidungsregeln). Die Allgemeine Prüfungsordnung ist einer Rechtsprüfung zu unterziehen und ihre Genehmigung durch den Bremer Senat und ihr Inkrafttreten sind nachzuweisen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5. Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.v.m. 62 (2) Bremisches Hochschulgesetz). Die Auflage wurde fristgerecht erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 29./30. November FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 3
4 3. Die Spezielle Prüfungsordnung ist in folgenden Punkten zu ändern: - die Nummerierung der Paragraphen ist zu korrigieren ( 4 fehlt), - die Workload pro CP ist anzugeben, - in 3 (2) ist die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis korrekt anzugeben, - sie ist einer Rechtsprüfung zu unterziehen, - ihr Inkrafttreten ist nachzuweisen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5. Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). Die Auflage wurde fristgerecht erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 29./30. November Die Vermittlung von Methodenkompetenz, die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie deren praktische Anwendung, insbesondere zur Literaturrecherche, sind im Studiengang ausreichend zu gewährleisten (s. Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Kriterium 2.3. Studiengangskonzept des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). Betreuer: Dr. Alexander Merck Gutachter: Die Auflage wurde fristgerecht erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar Prof. Dr. Roswitha Meyer European Business School (EBS), Oestrich-Winkel Health Care Management Institute (Gesundheitsökonomie, allgemeine Betriebswirtschaftslehre) Prof. Dr. Horst Kunhardt FH Deggendorf Prodekan und Studiengangsleiter MBA Health Care Management (Health Care Management, Medizintourismus) Prof. Dr. Lothar Bertels FernUniversität Hagen Institut für Soziologie Tim Beyer Boehringer Ingelheim Pharma GmbH&Co.KG, Ingelheim Manager Nationale Gesundheitspolitik Benedikt Hassler Universität Bern zurzeit Erasmus Universität Mannheim Studierender der Soziologie und FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 4
5 Zusammenfassung 1 Bei der Bewertung wurden die Selbstdokumentation, die Ergebnisse der Begutachtung vor Ort und die Stellungnahme der Hochschule vom 10. Februar 2012 berücksichtigt (s. hierzu insbesondere die beiden letzten Abschnitte des Kapitels 3.2). Prozedural ist anzumerken, dass in einer sog. Erst-Akkreditierung, also vor Aufnahme des Studienbetriebs bzw. zum Beginn des Studienbetriebs, eine Reihe von Kriterien des Qualitätsprofils noch nicht abschließend bewertet werden kann. Gewertet wird auf Grundlage des Konzepts und des erreichten Planungsstandes. In das Gutachten ist jedoch eingeflossen, dass Studierende aus dem im Cluster begutachteten Bachelor-Studiengang "Gesundheitstourismus" befragt werden konnten. Dieser war zum 1. Oktober 2010 gestartet worden. Deshalb konnten einzelne Bereiche (z.b. Betreuung der Studierenden, Prüfungen, Zulassungsverfahren sowie Lehr- und Lernmethoden) bewertet werden. Der Bachelor-Studiengang "Präventions- und Gesundheitsmanagement" der Apollon Hochschule in Bremen erfüllt mit zehn Ausnahmen die en für Bachelor- Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) mit vier Auflagen akkreditiert werden. Der Studiengang entspricht mit einer Ausnahme den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), mit drei Ausnahmen den Anforderungen des Akkreditierungsrates, insgesamt den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens sowie mit einer Ausnahme den landesspezifischen Strukturvorgaben in der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen. Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei der Modularisierung des Studienganges, bei der Prüfungsordnung sowie bei der Vermittlung der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten und der Methodenkompetenz. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgenden Auflagen zu verbinden: 1. Für jedes Modul ist nur jeweils eine Beschreibung der Qualifikationsziele und in der Regel eine integrierte Modulprüfung vorzusehen. 4 (1) Allg. Prüfungsordnung ist dahingehend zu ändern, dass Module zwingend mit einer Prüfung abzuschließen sind. Für alle Module, insbesondere die drei Wahlpflichtmodule, ist die Mindestzahl von 5 CP pro Modul, mit Ausnahme von begründeten Ausnahmefällen, nicht zu unterschreiten. Die Summe der CP aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, Praktikum und Abschlussarbeit ist mit der Anzahl von 180 CP für den Studiengang in Einklang zu bringen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelorund Master-Studiengängen Anhang I, Ziff i.d.f. vom 04. Februar 2010 i.v.m. 2.5 Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). 2. Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (Allg. StPO) ist in folgenden Punkten zu ändern: 1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des es erfolgt im Folgenden keine geschlechtsneutrale Differenzierung, sondern wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist seine Ausrichtung in jedem Fall FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 5
6 - die Umkehr der Beweislast bzgl. Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen ist entspr. der Lissabon-Konvention explizit zu regeln, - die Inanspruchnahme von Zeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz sowie den gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit ist zu regeln, - die in der Prüfungsordnung erwähnte Prüfungskommission ist zu definieren; außerdem ist dieser Prüfungskommission eine Geschäftsordnung zu geben (Struktur, Prozesse, Entscheidungsregeln). Die Allgemeine Prüfungsordnung ist einer Rechtsprüfung zu unterziehen und ihre Genehmigung durch den Bremer Senat und ihr Inkrafttreten sind nachzuweisen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5. Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.v.m. 62 (2) Bremisches Hochschulgesetz). 3. Die Spezielle Prüfungsordnung ist in folgenden Punkten zu ändern: - die Nummerierung der Paragraphen ist zu korrigieren ( 4 fehlt), - die Workload pro CP ist anzugeben, - in 3 (2) ist die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis korrekt anzugeben, - sie ist einer Rechtsprüfung zu unterziehen, - ihr Inkrafttreten ist nachzuweisen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5. Prüfungssystem des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). 4. Die Vermittlung von Methodenkompetenz, die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie deren praktische Anwendung, insbesondere der Literaturrecherche, sind im Studiengang ausreichend zu gewährleisten (s. Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Kriterium 2.3. Studiengangskonzept des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom i.d.f. vom Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung ). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 23. Dezember 2012 nachzuweisen. Die Gutachter sind der Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter Auflagen empfehlen (vgl. Abs der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.f. vom 10. Dezember 2010). Die weiteren en en [die "Strukturellen Indikatoren für Internationalität", s. Kapitel 1.3.6; "Fremdsprachenanteil", s. Kapitel 1.3.7; "Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz", s. Kapitel 2.6; "Wissenschaftsbasierte Lehre", s. Kapitel 3.2.8; "Prüfungsleistungen", s. Kapitel und "Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakultät/Fachbereich sowie Studiengangsleitung in der Studiengangsentwicklung", s. Kapitel 5.1] sind keine verbindlichen Kriterien zur Vergabe des Gütesiegels des Akkreditierungsrates gemäß den Kriterien für die Anwendung von Studiengängen (Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.f. vom 10. Dezember 2010), sodass von weiteren Auflagen abzusehen ist und die ggf. getroffenen Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten sind. Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu folgenden Aspekten: Sie empfehlen, in den Modulbeschreibungen durchgehend die Beschreibung der Qualifikationsziele klar von den Beschreibungen der Modulinhalte zu trennen und die Qualifikationsziele auch dort so zu beschreiben, dass sich daraus das im Modul FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 6
7 gestrebte Qualifikationsniveau ebenso wie die Zusammenhänge zwischen einzelnen "Modulbausteinen" klar erkennen lassen (s. Kapitel 3.1). Sie empfehlen, die für die Bachelor-Arbeiten im Teilzeitmodus vorgesehene Workload von 24h/Woche bzgl. Studierbarkeit zu beobachten und diesen Aspekt in die Evaluierung durch die Studierenden aufzunehmen (s. Kapitel 3.1). Sie empfehlen nachdrücklich, die mit den Einsende-Aufgaben verbundene zeitliche Belastung und ihre Berücksichtigung in der Workload-Berechnung mit einer entsprechenden Vergabe von CP in Einklang zu bringen (s. Kapitel 3.1). Sie empfehlen dringend, alle qualitätsrelevanten Prozesse, ihre Evaluierung sowie die Kommunikation der Evaluierungsergebnisse und ihre Berücksichtigung für die Qualitätsentwicklung zu formalisieren und dies in einem Qualitätshandbuch schriftlich festzuhalten (s. Kapitel 5). Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kriterien, welche die en übertreffen: die Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen (s. Kapitel 1.4), die Studieninformation (s. Kapitel 2.1), die Studierendenberatung (s. Kapitel 2.2), die ethischen Aspekte (s. Kapitel 3.3), die Logik und Nachvollziehbarkeit des didaktischen Konzeptes (s. Kapitel 3.4), die Tutoren im Präsenzunterricht (s. Kapitel 4.2), die Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal (s. Kapitel 4.2), die Verwaltungsunterstützung für Studierende und das Lehrpersonal (s. Kapitel 4.3) die Beschreibung des Studienganges (s. Kapitel 4.4) die Studierendenbetreuung (s. Kapitel 4.5). Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7
8 Informationen zur Institution Ausgangspunkt der Gründung der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen im November 2005 war der Bedarf an akademisch qualifizierten Gesundheitsmanagern für einen wachsenden und sich wandelnden Gesundheitsmarkt. Das Studienangebot ist auf die Nachfrage im Gesundheits- und Sozialsektor ausgerichtet. Demographischer Wandel, Fortschritte in der Medizintechnik und -forschung, Veränderungen in der Finanzierung des Gesundheitssystems und die Öffnung der Märkte machen es notwendig, neuen Leistungsund Finanzierungsanforderungen gerecht zu werden und immer stärker nach wirtschaftlichen Aspekten zu handeln. Dementsprechend ändern sich die Anforderungen an Berufsgruppen und Berufsfelder. Die APOLLON Hochschule ist durch ein ihre organisatorische Flexibilität auf die Anforderungen berufstätiger Studierender eingestellt. Diese Flexibilität zeigt sich u.a. an folgenden Merkmalen: Es gibt keinen Semesterbetrieb, d.h. der Studienbeginn ist jederzeit möglich. Die Dauer des Studiums kann individuell angepasst werden. Präsenzprüfungen können monatlich an acht verschiedenen Prüfungszentren im deutschsprachigen Raum abgelegt werden. Ein kontinuierlicher Ausbau mit Studiengängen aus dem Themenbereich der Gesundheitswirtschaft ist für die nächsten Jahre geplant. Ein Merkmal der APOLLON Hochschule ist die Dezentralität der Prozesse. Am Standort Bremen sind die Kernprozesse gebündelt, andere sind im Logistik Zentrum in Hamburg und in der Studiengemeinschaft Darmstadt in Pfungstadt angesiedelt. Die Lehrenden arbeiten dezentral nebenberuflich als Autoren, Tutoren oder Dozenten oder hauptamtlich als Dekane und Studienleiter. Die Zentralstelle für Fernunterricht hat den Studiengang ohne Auflagen FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8
9 Darstellung und Bewertung im Einzelnen 1 Strategie und Ziele 1.1 Zielsetzungen des Studienganges Der Studiengang richtet sich an Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung und an Berufstätige, die einen ersten akademischen Abschluss im Präventions- und Gesundheitsmanagement mit fundierter wirtschaftswissenschaftlicher Grundausrichtung erwerben wollen und sich für eine Karriere oder einen Karrieresprung in der Gesundheitswirtschaft in ökonomischen und unternehmerischen Tätigkeiten qualifizieren wollen oder nach dem Abschluss eine Selbständigkeit wählen möchten. Dazu zählen sowohl Berufstätige mit gesundheitsspezifischer Berufsausbildung als auch solche mit kaufmännischer Ausrichtung. Ethische Fachkompetenzen sowie gesundheitsökonomische und methodische Kenntnisse und Kompetenzen in den Kernbereichen Prävention/Gesundheit, Wirtschaftwissenschaften und individuellen Schlüsselqualifikationen werden vermittelt. Neben dem Fachwissen werden im Studiengang personale Kompetenzen vermittelt, die für den interdisziplinären Gesundheitsbereich relevant sind, in dem Schnittstellen-Management-Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten benötigt werden. Der Studiengang besitzt eine grundsätzlich praxisorientierte wirtschaftswissenschaftliche Fundierung. Er soll Kenntnisse und Kompetenzen im Präventions- und Gesundheitsmanagement und dessen Bedeutung für die Volkswirtschaft vermitteln. Weitere Themen sind Führungsfähigkeit, die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten, das Denken und Handeln in komplexen Zusammenhängen und Techniken zum lebenslangen Lernen. In der interdisziplinären Gesundheitswirtschaft existieren viele Berufsfelder, sodass eine Fokussierung auf wenige hiervon den Anforderungen nicht gerecht würde. Der Studiengang bildet daher zu Präventionsmanagement-Generalisten aus. Absolventen sollen Führungspositionen in kleinen bis mittleren Institutionen sowie im mittleren Management großer Institutionen, von der Projekt- über die Bereichsleitung bis hin zu geschäftsführenden Tätigkeiten, ausfüllen können. Bewertung: In der Beschreibung des Studienganges ist die Zielsetzung des Studiengangskonzeptes verständlich dargestellt; sie entspricht den Kompetenz- und Qualifikationszielen und setzt fachliche und überfachliche Ziele, die dem angestrebten Bachelor-Abschlussniveau im Wesentlichen adäquat sind. Das Studiengangskonzept und die angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele sind aufeinander abgestimmt, und der Studiengang trägt den Erfordernissen der Dublin Descriptors Rechnung. Die angestrebten Berufsfelder sind noch nicht in Form von präzisen Berufsbezeichnungen konkretisiert, sondern eher generisch bzw. generalistisch beschrieben. Die Gutachter erwarten jedoch, dass die Berufsfelder sich mit zunehmenden Absolventenzahlen konkreter herauskristallisieren könnten (zu Details zur "Employability" siehe im Kapitel 1.2). Bei einer allfälligen Re-Akkreditierung sollte dieser Aspekt jedoch geprüft werden. Nach Ansicht der Gutachter ist das Studiengangskonzept knapp ausreichend an wissenschaftsadäquaten Zielen orientiert, wie sie für einen "Bachelor of Arts" zu fordern sind, und auch das Thema wissenschaftliche Befähigung wird knapp ausreichend behandelt (siehe hierzu die im Kapitel 3.2 ausgesprochene Auflage). Trotz dieser Einschränkungen ist FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9
10 Abschlussbezeichnung nicht evident falsch und entspricht insgesamt der inhaltlichen Ausrichtung und den nationalen Vorgaben. Die Befähigung zur zivilgesellschaftlichen Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung wird in ausreichendem Maß im Studiengang behandelt, u.a. in den Modulen "Kompetenzen für Studium und Karriere", "Aspekte der Kommunikation" inkl. "Interkulturelle Kommunikation" sowie "Psychologie" als Teil des Moduls "Verhaltenswissenschaften". 1. Ziele und Strategie Exzellent übertroffen erfüllt 1.1. Zielsetzungen des Studienganges 1.1.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes 1.1.2* Begründung der Abschlussbezeichnung 1.1.3* Studiengangsprofil (nur relevant für Master-Studiengang in D) 1.1.4* Studiengang und angestrebte Qualifikations- und Kompetenzziele 1.2 Positionierung des Studienganges relevant Nicht Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen identifiziert in seinem Gutachten von 2007 Kooperation und Verantwortung Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung den wachsenden Gesundheitsmarkt als wichtigsten Zukunftsmarkt nach der Informationstechnologie. Der Markt wird erweitert durch Überlappungsbereiche mit anderen Wirtschaftssegmenten, sodass auch ein erhöhter Weiterbildungsbedarf durch Personen aus angegliederten Branchen entsteht. Um das Gesundheitssystem bei steigenden Ausgaben, vermehrter Nachfrage, Sparzwang und technischem Fortschritt effizient und bezahlbar zu halten, wird Fachpersonal mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand und Managementwissen benötigt. Die zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern und ihr Zusammenschluss zu Krankenhausketten erhöhen die Nachfrage nach ökonomisch qualifizierten Gesundheitsexperten weiter. Die öffentlichen, kirchlichen und freien gemeinnützigen Träger der stationären Versorgung stehen bei der Rekrutierung von Mitarbeitern im Wettbewerb. Wesentlicher Beweggrund für den verstärkten Bedarf an Prävention und Gesundheitsmanagement ist der zunehmende Kostendruck. Mehr als die Hälfte der Krankheitskosten entfielen 2006 auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Verdauungssystems, psychische Verhaltensstörungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Laut WHO gehen allein 70 bis 80 % der Gesundheitsausgaben auf das Konto chronischer und langfristiger Erkrankungen (WHO 2006: 6). Risikoaffine Verhaltensweisen gewinnen immer mehr an Gewicht (Lengerke v/ Manz 2007: 260). Das präventive Rationalisierungspotenzial wird auf ca. 25 bis 30 % der derzeitigen Gesundheitsausgaben geschätzt (Schwartz 1999: 166ff. sowie SVRG 2001: 25). Berufsfelder der Absolventen sind u.a. die betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitskommunikation, Health Consulting, Gesundheitspolitik, Gesundheitsmanagement von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch Gesundheits-Projektmanagement in Kitas, Schulen, Städten und FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 10
11 Die Hochschule hat einschlägige Studiengänge an deutschen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien im Bereich Präventions- und Gesundheitsmanagement identifiziert und analysiert. Es zeigte sich, dass im Segment des Fernstudiums das Angebot gering ausgeprägt war. Die Hochschule erwartet, dass qualifizierte Präventions- und Gesundheitsmanager in den kommenden Jahren zu einem Engpassfaktor der Gesundheitswirtschaft werden. Die Kombination der Inhalte, der Lernform sowie des Studienabschlusses Bachelor ist bis dato auf dem Markt einzigartig. Das grundlegende Interesse an dem Studiengang ist nach Darlegung der APOLLON Hochschule groß. Bewertung: Aus Sicht der Gutachter ist der Studiengang nachvollziehbar im Bildungsmarkt positioniert. Die Gutachter betrachten das Potential des Studienganges im Arbeitsmarkt als hoch, auch wenn aufgrund der innovativen Fächerkombination, aufgrund der im Kapitel 1.1 gemachten Vorbehalte bzgl. des wissenschaftlichen Niveaus des Studiengangskonzeptes sowie aufgrund der Undurchführbarkeit einer Berufsfeldanalyse eine quantitative Beurteilung noch nicht möglich erscheint. Die Gutachter haben jedoch Zweifel, ob der Studiengang entsprechend dem von der Hochschule formulierten Anspruch die Studierenden in die Lage versetzt, z.b. selbständig ein Gesundheitsförderungsmodell zu konzipieren und zu vermarkten. Sie empfehlen daher dringend eine Betrachtung dieses Merkmals im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung (s. hierzu auch die Auflage im Kapitel 3.2). Die Einbindung des Studienganges in das strategische Konzept der Hochschule ist überzeugend begründet. Der Studiengang verfolgt Qualifikationsziele, die gut zum Leitbild und zur strategischen Planung der Hochschule passen. Exzellent übertroffen erfüllt 1.2 Positionierung des Studienganges Positionierung im Bildungsmarkt Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigungsrelevanz ( Employability ) Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule nicht relevant 1.3 Internationale Dimension des Studienganges Alle Module sind deutschsprachig. Der Studiengang ist nicht explizit international ausgerichtet. Internationale Aspekte in Lehre und Forschung jedoch werden angemessen berücksichtigt. Ein Modul Wirtschaftsenglisch wird optional angeboten und schließt mit dem Zertifikat telc-prüfung English Business B2 ab. Die Studierenden haben die Option, bei dem Kooperationspartner State University Sacramento im College of Continous Education der Sacramento State University als Gaststudierende in Fächern ihrer Wahl unterrichtet zu werden. Ein Großteil der Studienleiter und Autoren verfügt über umfangreiche internationale Erfahrungen und Kompetenzen in Berufspraxis sowie Lehr- und Forschungstätigkeiten. Details zur Internationalität der Lehrenden können den Lebensläufen entnommen werden. Grundsätzlich bleibt das bestehende Studienangebot jedoch mit seinen in deutscher FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 11
12 che angebotenen Modulen auf Ausländer mit fundierten deutschen Sprachkenntnissen beschränkt. Bewertung: Der Studiengang erhebt keinen explizit internationalen Anspruch. Ein nur geringer Teil der Studierenden kommt aus dem Ausland, und die Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt. Ein Teil der Lehrenden bringt internationale Erfahrung in Beruf bzw. akademischer Tätigkeit mit. Auch wenn Auslandsstudienaufenthalte als Teil des Studienganges ermöglicht und gefördert werden, sehen die Gutachter eine Diskrepanz zwischen den in den Modulbeschreibungen enthaltenen Hinweisen auf englischsprachige Literatur und der geringen Gewichtung der internationalen bzw. fremdsprachigen Elemente des Curriculums. Insbesondere gibt es keine fremdsprachigen Lehrveranstaltungen, und die mit fremdsprachigen Materialien verbundene studentische Arbeitsbelastung ist gering. Die Gutachter akzeptieren jedoch insgesamt, dass der Studienmarkt in erster Linie auf den deutschen Gesundheitsmarkt ausgerichtet ist und daher nur geringe internationale Inhalte bietet. Interkulturelle Inhalte werden im Curriculum den Erfordernissen entsprechend vermittelt, insbesondere durch das Teil-Modul "Interkulturelle Kommunikation" innerhalb des Moduls "Aspekte der Kommunikation". Exzellent übertroffen erfüllt 1.3 Internationale Ausrichtung Internationale Ausrichtung der Studiengangskonzeption Internationalität der Studierenden Internationalität der Lehrenden Internationale Inhalte Interkulturelle Inhalte Strukturelle Indikatoren für Internationalität Fremdsprachenanteil 1.4 Kooperationen und Partnerschaften Innerhalb der Klett-Gruppe existiert eine enge Kooperation zwischen der Wilhelm Büchner Hochschule (Darmstadt), der Euro-FH (Hamburg) und der Deutschen Universität für Weiterbildung (Berlin). Sämtliche Fernhochschulen bzw. Fernschulen der Klett-Gruppe sind unter dem Dach der Deutschen Weiterbildungsgesellschaft (DWG) miteinander verbunden. Im Bereich der internationalen Seminare kooperiert die APOLLON Hochschule mit der State University of Sacramento. Mit der Hochschule Bremerhaven, Fachbereich Medizintechnik besteht eine Kooperation. Die APOLLON Hochschule bietet Studierenden der Präsenzstudiengänge Medizintechnik der Hochschule Bremerhaven gesundheitsökonomische Inhalte im Fernstudium an. Diese Studiengänge inkl. der eingesetzten Fernstudienmaterialien der APOLLON Hochschule wurden am durch die Akkreditierungsagentur ASIIN e.v. akkreditiert. nicht FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 12
13 Die Hochschule ist Mitglied in folgenden Verbänden: Hochschulen für Gesundheit e.v., Forum edistance Learning e.v., Verband der privaten Hochschulen e.v. und Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.v.. Mit den Ärztekammern Bremen und Hamburg bestehen enge Kooperationen, die sich in der Entwicklung gemeinsamer Kurse mit CME-Punkten (Fortbildungspunkte für Ärzte), des Praxistransfers und der Vernetzung innerhalb der Gesundheitswirtschaft darstellen. Mit der AOK Niedersachsen besteht eine Kooperation, die der APOLLON Hochschule in jedem Jahr bis zu 20 Studierende zuführt. Die Hochschule nennt zusätzliche Kooperationen mit zehn Firmen bzw. Institutionen. Bewertung: Kooperationen mit anderen Hochschulen sind beschrieben, und die den Kooperationen zu Grunde liegenden Vereinbarungen sind dokumentiert. Die Gutachter sind von der umfangreichen Liste der aktiv betriebenen Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen beeindruckt. Da diese an der Hochschule fest etabliert sind, sind sie überzeugt, dass diese sich sehr positiv auf Projekte, Praktika, Lehre und Abschlussarbeiten des vorliegenden Studienganges auswirken werden. Exzellent übertroffen erfüllt 1.4 Kooperationen und Partnerschaften Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Netzwerken Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen nicht relevant 1.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Die Hochschule sieht sich dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet. Eine Gleichstellungsbeauftragte wurde benannt. Behinderte Studierende können gemäß 21 der Allg. Studien- und Prüfungsordnung einen Nachteilsausgleich beantragen. Gender Mainstreaming- und Diversity-Aspekte werden in den gesundheitsspezifischen Modulen explizit nicht berücksichtigt, da es sich bei dem Gesundheitsmanagement um eine geschlechtsneutrale Disziplin handelt. Dies zeigt sich u.a. in der Frauenquote, die über alle Studiengänge gemittelt für Bachelor-Studiengänge bei ca. 60% und für Master-Studiengänge bei ca. 50% liegt. Aus den im vorausgehenden Kapitel genannten Gründen liegt die Ausländerquote bei ca. 3-5%. Bewertung: Dass Geschlechtergerechtigkeit im Studiengang gegeben ist, zeigt sich an der ausgeglichenen Frauen- und Männerquote. Die Durchsetzung der allgemeinen Diskriminierungsverbote wird von der Hochschule gefördert. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für behinderte Studierende und die Förderung von Studierenden in besonderen Lebenslagen ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung sichergestellt. Die Gutachter regen an, den Titel des 21 ("Härteklausel") durch einen zeitgemäßeren Titel zu FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 13
14 1.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Exzellent übertroffen erfüllt nicht relevant 2 Zulassung (Zulassungsprozess und -Verfahren) Informationsmedien für Studieninteressierte sind das kostenlose Studienprogramm (Printmedium), die Webseite sowie die Studienberatung. Die Webseite informiert über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsleistungen, Studiendauer, Studiengebühren und gibt aktuelle Hinweise, Veranstaltungstipps und Auszüge aus dem Lehrmaterial (z.b. Probelektionen). Studierende erhalten Informationen über den Online-Campus, der eine große Anzahl von Funktionalitäten unter den Überschriften "Studieren", "Informieren", "Kommunizieren und Kooperieren", "Administrieren" und "Virtuelles Klassenzimmer" bietet. Zusätzlich zu den o.g. Informationsmedien wird ein kostenloses zweitägiges Einführungsseminar und ein kostenloses vierwöchiges Teststudium angeboten. Im Teststudium erhalten Interessierte kostenlos das erste Studienpaket mit Studienbegleitheft, alle Lehrunterlagen und weitere Informationen und können alle Beratungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Am Studium Interessierten bietet die APOLLON Hochschule ein Informations-, Beratungsund Selbsteinschätzungsverfahren an. Bei speziellen Fragen organisiert die Studienberatung ein individuelles Gespräch mit den verantwortlichen Personen. Außerdem werden Informationsveranstaltungen (Messeauftritte, Kongresse etc.) sowie Tage der offenen Tür angeboten. Mit der Immatrikulation wird jedem Studierenden ein persönlicher Ansprechpartner (Studienbetreuer) zugeordnet. Außerdem können sich die Studierenden an ihre Tutoren wenden. Die Vorbildung Berufstätiger in einem Fernstudium ist sehr heterogen. Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen dem Bremer Hochschulgesetz. Es gibt folgende drei Zugangswege: Zugangsweg 1: Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachhochschulstudium: allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß 33, Abs. 1, BremHG. Zugangsweg 2: Bewerber weisen eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine danach abgeleistete mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach, haben an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen teilgenommen und haben eine Eingangsprüfung abgelegt, in der die Studierfähigkeit nachzuweisen ist. Zugangsweg 3: Bewerber haben eine geeignete fachspezifische Fortbildungsprüfung als Meister oder Fachwirt oder eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung sowie eine abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung gemäß 35 BremHG abgelegt. Durch die Auslegung als Fernstudium ist die APOLLON Hochschule bei der Bemessung der Zugangszahlen bei Studierenden nicht durch Faktoren wie beispielsweise Hörsaalkapazitäten beschränkt. Jeder Bewerber, der die Zulassungsbedingungen erfüllt, kann zum Studium zugelassen werden. Bewerbungsgespräche sind kein obligatorischer Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Der Bewerber reicht allerdings ein Schreiben über seine Motivation, ein Studium zu beginnen, ein. Fernstudierende studieren nahezu ausnahmslos berufsbegleitend bzw. verfügen i.d.r. bereits bei Aufnahme des Fernstudiums über eine mehrjährige Berufserfahrung. Eine adäquate Berufserfahrung wird im Zulassungsverfahren FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 14
15 Teil des Zulassungsverfahrens ist die Eingangsprüfung, welche die Studierfähigkeit des Bewerbers für den gewählten Studiengang prüft. Kriterien sind: deutsche Sprachkenntnisse sowie Denk- und Urteilsfähigkeit. Eine Fallaufgabe Health Marketing, eine Fallaufgabe ABWL und eine Präsenzprüfung ABWL müssen absolviert werden. Diese werden auf die im Studium zu erbringenden Leistungen angerechnet. Bei Nichtbestehen der Eingangsprüfung können Bewerber auf Antrag Einsicht in die Prüfungsakte erhalten und gegen den Beschluss schriftlich Widerspruch einlegen. Bei einer nicht erfolgreichen Zulassung erfolgt die Mitteilung über die Ablehnung in jedem Falle schriftlich und informiert den Bewerber konkret über die Gründe der Ablehnung. Bzgl. Fortbildungsprüfungen wird geprüft, ob diese eine äquivalente Ausbildung zum Meister oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachschule bescheinigen. Hierbei wird die KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen beachtet. Bewertung: Informationen über die Studieninhalte und alle weiteren relevanten Aspekte des Studienganges werden umfassend und systematisch bereitgestellt. Die Gutachter begrüßen insbesondere die Qualität des Studienbegleitheftes sowie der sehr umfassenden und übersichtlichen Informationen, die über das Online-Campus zugänglich sind. Die Studienberatung steht jederzeit zu Verfügung, berät kompetent und wird von befragten Studierenden gelobt. Jeder Teilnehmende hat während des gesamten Studiums einen direkten Ansprechpartner. Die Zulassungsbedingungen sind definiert und plausibel. Die nationalen Vorgaben sind berücksichtigt. Übergangswege aus anderen Studiengangsarten sind definiert. Im Zulassungsverfahren werden nur die gesetzlichen Kriterien angewandt. Dies ist aus Sicht der Gutachter akzeptabel, da keine Beschränkung der Studierendenzahlen besteht. Die geforderte Berufserfahrung orientiert sich, insoweit sie gefordert wird (s.o.: Zugangswege 2 und 3), an der Studiengangszielsetzung und dem Studienabschluss und berücksichtigt die nationalen Vorgaben. Die Gutachter monieren, dass die Zulassungsbedingungen keine Überprüfung der englischen Sprachkenntnisse enthalten, obwohl viele Studienbriefe englischsprachige Literatur zitieren. Jedoch werden keine Lehrveranstaltungen auf englisch durchgeführt, und im Studiengang wird das Modul "English for business" angeboten, sodass die Gutachter dies für noch akzeptabel halten. Näheres zum Thema Internationalität findet sich im Kapitel 1.3. Das Zulassungsverfahren ist nachvollziehbar beschrieben, und die Beschreibung ist für die Öffentlichkeit dokumentiert und zugänglich. Die Zulassungsentscheidungen basieren auf objektivierbaren Kriterien und werden schriftlich mitgeteilt. Insbesondere erfolgen Ablehnungen aufgrund negativer Zulassungsentscheidung schriftlich und mit Angabe des FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 15
16 Exzellent übertroffen erfüllt 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren) 2.1 Studieninformation 2.2 Studienberatungen 2.3 Zulassungsbedingungen 2.4 Auswahlverfahren 2.5 Berufserfahrung (* für weiterbildenden Master-Studiengang) 2.6 Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz 2.7* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens 2.8* Transparenz der Zulassungsentscheidung 3 Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur Der Studiengang ist modular und nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) aufgebaut und mit Credits versehen. Die Module sind thematisch aufeinander abgestimmt und bauen inhaltlich und auch didaktisch aufeinander auf. In Fallaufgaben werden die vermittelten Inhalte praxisnah umgesetzt. Die Hochschule bietet die Studiengänge in Teilzeit und als Vollzeitmodell an. Die spezielle Prüfungsordnung regelt die curriculare Verteilung auf die Leistungssemester. Die Notenberechnung erfolgt gemäß der ECTS-Systematik. Ergänzende Informationen zur Notenvergabe finden sich auch im Diploma Supplement. Der nicht semestergebundene Studienbetrieb bietet den Studierenden Flexibilität für die persönliche Studienplanung. Die Wahlpflichtfächer sind im folgenden Kapitel beschrieben. In der Regel kann jede Präsenzprüfung an acht Prüfungsorten im deutschsprachigen Raum jeweils monatlich abgelegt werden (in der Regel an Samstagen). Studierende im Ausland können Prüfungen z. B an Goethe-Instituten ablegen. Studienleistungen können lt. 18 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung entsprechend 56 (2) Brem HG dann angerechnet werden, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der APOLLON Hochschule im Wesentlichen entsprechen. Für Prüfungsleistungen im Ausland werden die Äquivalenzvereinbarungen der KMK/HRK beachtet. Noten aus vergleichbaren Notensystemen werden übernommen. Leistungen aus nicht vergleichbaren und nicht umrechenbaren Notensystemen können im Einzelfall vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Es können bis zu 50% der erforderlichen CP angerechnet werden. Die anwendungsorientierte Verknüpfung von Wissens- und Kompetenzerwerb wird u.a. durch folgende Leistungsformen unterstützt: Übungen/Fallbeispiele, Diskussionsforen zum Austausch bei Praxisproblemen, Gruppenarbeiten, Seminare, Fallaufgaben, Fallstudien, Hausarbeiten, nicht FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 16
17 Thesis. Der Online-Campus bietet Hilfestellungen zur Literaturrecherche, bereitet auf die Erstellung eines Exposés für die Thesis vor und bietet mit einem Gutachterteam Diskussionsraum zur Präsentation der ersten Gliederung der Thesis. Verbindliche Prüfungsformen sind Prüfungsaufgaben (Präsenz- und Fernprüfung), Fallaufgaben, mündliche Prüfungen, Präsentationen (auch als Gruppenprojekte), Hausarbeiten sowie die Thesis. Außerdem erfolgt eine Lernfortschrittskontrolle durch freiwillige Einsendeaufgaben. Folgende Prüfungsleistungen müssen erbracht werden: 32 Fernprüfungen (Fallaufgaben) (je nach Wahlpflichtfächern teilweise optional), Präsenzseminare, 1 Gruppenprojekt mit Präsenzanteil, Präsenzklausuren (à 120 Minuten), 1 Hausarbeit, die Bachelor-Thesis. Für die Bachelor-Thesis können in Absprache mit den Gutachtern Problemstellungen auch aus der Unternehmens- bzw. Berufspraxis erarbeitet werden. Die Thesis soll den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen, und die Studierenden sollen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Themenstellung in einem übergeordneten Zusammenhang zu begreifen. Bewertung: Das Verhältnis von Kernfächern, Wahlpflichtfächern und Praxiselementen ist nach Ansicht der Gutachter plausibel gewichtet, und die Module sind auf die Erreichung der Qualifikationsziele abgestimmt. Die Vollzeit-Variante des Studienganges wird bisher nicht benötigt, da alle Studierenden berufstätig sind. Ohnehin kann jedoch zwischen Vollzeit- und Teilzeitmodus monatlich gewechselt werden. Die ECTS-Elemente sind im Wesentlichen realisiert. Auch in den Praxisanteilen werden Leistungspunkte erworben. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Strukturvorgaben und erfüllen die nationalen Vorgaben. Die Notenvergabe erfolgt gemäß den nationalen Anforderungen. Die relative Notenvergabe nach ECTS ist geregelt. Für die Bewertung von Bachelor- Arbeiten hat die Hochschule ein Standard-Begutachtungsformular entwickelt, das im Online- Campus verfügbar ist. Die Gutachter regen an, die Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Seitenzahl der Abschlussarbeiten strikter zu handhaben, um diese besser und objektiver vergleichen zu können. Die Module setzen sich i.d.r. aus Teilmodulen zusammen. Die Gutachter nehmen zur Kenntnis, dass die Studierenden Prüfungen nach kleinteiligen Teil-Modulen bevorzugen und die Studierbarkeit durch diese keineswegs beeinträchtigt ist. Die Gutachter fordern jedoch, dass das Niveau der Prüfungen zum Abschluss eines Gesamt-Moduls dem eines Bachelor- Studienganges entspricht. Sie empfehlen daher, die Akkreditierung mit der Auflage zu verbinden, für ein Modul in der Regel jeweils nur eine abschließende Modulprüfung vorzusehen und die Qualifikationsziele dementsprechend jeweils integriert für ein gesamtes Modul zu beschreiben, 4 (1) Allg. StPO dahingehend zu ändern, dass nicht Teilmodule, sondern Module zwingend mit einer Prüfung abzuschließen sind, für alle Module, insbesondere die drei Wahlpflichtmodule, die Anzahl von 5 CP pro Modul, mit Ausnahme von begründeten Ausnahmefällen, nicht zu unterschreiten und sicherzustellen, dass die Summe der CP aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, Praktikum und Abschlussarbeit 180 CP FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 17
18 Die Gutachter erkennen an, dass die Qualifikationsziele in den Lehrbriefen angemessen beschrieben sind. Die Studierenden bestätigen, dass sie sich diesbezüglich eher an den Lehrbriefen als an den Modulbeschreibungen orientieren. Die Gutachter empfehlen dennoch, auch in den Modulbeschreibungen durchgehend die Beschreibung der Qualifikationsziele klar von den Beschreibungen der Modulinhalte zu trennen und die Qualifikationsziele auch dort so zu beschreiben, dass sich daraus das in einem Modul angestrebte Qualifikationsniveau ebenso wie die Zusammenhänge zwischen einzelnen "Modulbausteinen" klar erkennen lässt. In der Studien- und Prüfungsordnung ist der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung geregelt. Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen sind festgelegt. Außerhochschulisch erbrachte Leistungen werden ebenfalls anerkannt. Mobilitätsfenster sind nicht explizit geregelt, dies ist jedoch nach Ansicht der Gutachter für ein Fernstudium akzeptabel. Die Gutachter empfehlen jedoch, die Akkreditierung mit der Auflage zu verbinden, dass in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung die Umkehr der Beweislast bzgl. Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Studienleistungen entspr. der Lissabon-Konvention explizit zu regeln ist, dass die Inanspruchnahme von Zeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz und den gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit geregelt wird, dass die in der Prüfungsordnung erwähnte Prüfungskommission definiert wird, dass dieser eine Geschäftsordnung gegeben wird (Struktur, Prozesse, Entscheidungsregeln), dass die Prüfungsordnung einer Rechtsprüfung unterzogen wird und dass die Genehmigung durch den Bremer Senat und ein Nachweis des Inkrafttretens vorgelegt werden. Des Weiteren empfehlen die Gutachter, die Akkreditierung mit der Auflage zu verbinden, dass in der Speziellen Prüfungsordnung die Nummerierung der Paragraphen korrigiert ( 4 fehlt) wird, die Workload pro CP festgelegt wird, in 3 (2) die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis korrekt angegeben wird, dass sie einer Rechtsprüfung unterzogen wird und dass ein Nachweis des Inkrafttretens vorgelegt wird. Zusätzlich regen die Gutachter an, in den Prüfungsausschuss jeweils einen Studierendenvertreter aufzunehmen. Die Studierbarkeit wird nach Ansicht der Gutachter gewährleistet. Für die Bachelor-Arbeiten im Teilzeitmodus ist jedoch eine Workload von 24h/Woche vorgesehen, d.h. 4h/Woche über dem von FIBAA empfohlenen Richtwert. Die Gutachter empfehlen, diese Vorgabe bzgl. Studierbarkeit zu beobachten und diesen Aspekt in die Evaluierung durch die Studierenden aufzunehmen. Die Gutachter empfehlen des Weiteren nachdrücklich, die mit den freiwilligen Einsende-Aufgaben verbundene zeitliche Belastung und ihre Berücksichtigung in der Workload-Berechnung mit einer entsprechenden Vergabe von CP in Einlang zu bringen. Exzellent übertroffen erfüllt 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahlmöglichkeiten / Praxiselemente 3.1.2* Berücksichtigung des European Credit Transfer and Accumulation Systeme Auflage (ECTS) und der Modularisierung 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage 3.1.4* Studierbarkeit nicht FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 18
19 3.2 Inhalte Bei der Entwicklung des Studienganges wurden mehrere wirtschafts- und gesundheitswissenschaftliche Studiengänge identifiziert und analysiert und nach den praktischen Erfordernissen des Arbeitsmarktes modifiziert. Das resultierende Curriculum wurde in Expertengesprächen weiter strukturell und didaktisch verfeinert. Es beinhaltet die Kernbereiche Fachwissen im Präventions- und Gesundheitswesen, Kompetenz für Studium und Karriere, Kommunikation und soziale Verantwortung. Zusätzlich werden den Studierenden Schlüsselkompetenzen (social und personal Skills wie Konfliktbewältigung, Analyse potenzieller Probleme, kommunikative Kompetenzen etc.) vermittelt. Kernbereiche des Studienganges "Präventions- und Gesundheitsmanagement" Abb. : Beispielinhalte des Bachelors "Präventions- und Gesundheitsmanagement" Im Einzelnen werden Kompetenzen und Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: Fachliche Kompetenzen Spezifische Fachkompetenzen, die Studierenden im Verlauf des Studiums u.a. vermittelt bekommen, sind: Konsequenzen von Allokationsentscheidungen im Gesundheitswesen, Hintergründe zu dominierenden Volkskrankheiten bzw. chronischen Krankheiten, Hintergründe zu spezifischen Herausforderungen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung, gesundheitsökonomische Konsequenzen der Veränderung des Krankheitsspektrums, Konsequenzen des Phänomens der asymmetrischen Informationsverteilung für das Gesundheitswesen, Hintergründe zu spezifischen Handlungsfeldern der Prävention und FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 19
20 ökonomische Analyse der Interdependenzen und der Verhaltensweisen sowie der Produktionsbedingungen im Gesundheitswesen, evidenzbasierte Medizin und Versorgungsmanagement, Einfluss von rechtlichen Rahmenbedingungen und ökonomischen Anreizen (monetäre, nichtmonetäre Normen) auf das Zusammenspiel der Akteure (Anbieter, Nachfrager, Administratoren) im Gesundheitswesen, institutionelle Regelungen und Veränderungen im Gesundheitswesen, Konzepte zur Beratung im Gesundheitswesen, Analyse der Strukturmerkmale des gesundheitlichen Versorgungssystems, Verbesserungspotenzial der Finanzierungs- und Steuerungsprinzipien des Gesundheitssystems, Analyse von gesundheitspolitischen Entscheidungen, Transaktionskostenansatz sowie die Bedeutung und Folgen für das Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Maßnahmen zur Kosten- und Nutzenbewertung und die zunehmende Bedeutung für die Patienten, Konzepte zum Aufbau von Lebensqualitätskriterien und Anforderungen an Lebensqualitätsmessinstrumente, Gesundheitssystemanalyse, Analyse der angebotsinduzierten Nachfrage mittels Principal-Agent-Theorie, Analyse von Internationalisierungsaspekten: globale Gesundheit. Methodenkompetenzen Ziel des Studienganges ist es außerdem, in die spezifischen Arbeitsweisen der Gesundheitswirtschaft einzuführen und zugleich praktische methodische Kompetenzen in den Teilbereichen der Gesundheitsökonomie zu vermitteln, so u.a. in den Bereichen: Methoden wissenschaftlichen, interdisziplinären Arbeitens, Literatur- und Datenrecherche, quantitative und qualitative Methoden der Datenerhebung und -bearbeitung, Methoden der Dokumentation und Auswertung von krankheits- und gesundheitsbezogenen Daten, wesentliche Methoden der Statistik und der Evaluation, Methoden und Strategien der sozio-ökonomischen Evaluation, Methoden und Strategien des Wissenstransfers, Management- und Führungsmethoden wie die Analyse potenzieller Probleme in Einrichtungen, Methoden der Entscheidungsfindung. Sozialkompetenzen Ergänzend werden personale und soziale Kompetenzen in Form von speziellen Seminaren vermittelt. Gegenstand dieser Skill-Trainings sind u.a.: Kommunikations- und Kooperationskompetenzen, Interventionsmethoden im Rahmen von Teamarbeit, Konfliktmanagement und Führung, Mitarbeiterführung, Projektarbeit im Team, Erstellen von Papern unter Berücksichtigung unterschiedlicher Textgattungen (Referate, Essays, Thesenpapiere, Ergebnisprotokolle, Gutachten, Anträge, Forschungsberichte). Im Anschluss folgen zwei der unten beschriebenen Wahlpflichtfächer und die Bachelor- Thesis, die das Studium FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 20
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