Familienergänzende Angebote und Fördermassnahmen für Kinder und Jugendliche
|
|
- Friederike Wolf
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Familienergänzende Angebote und Fördermassnahmen für Kinder und Jugendliche SIL Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab Neu Überarbeitung IKS 2; Überführung Tagesschule in die Volksschulgesetzgebung Ersetzt Stichwort Familienergänzende Tagesbetreuung Totalüberarbeitung; Einbau der Ausserschulischen Freizeitaktivitäten (vormals eigenständiges Stichwort) und weiterer Angebote; Titel; Kostengrundsätze Juli Grundlagen SKOS C.1, C.1.3 und C.1.4 Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Art. 60a ff. und Art. 67 des Schulreglements (SR); Tagesschulverordnung (TSV), insb. Art. 31 ff. Tagesstättenreglement (TAR) und Tagesstättenverordnung (TAV), insb. Artikel 15 und 16 TAV Art. 302 Zivilgesetzbuch (ZGB) 2. Gegenstand Das Stichwort gilt für: - familienergänzende Kinderbetreuung (Tagesstätten für Kinder und Jugendliche [Kitas und Tagis] und Tagespflege [Tageseltern]); - Tagesschule; - ergänzende Angebote im Bereich Frühförderung und Schule; - ausserschulische Aktivitäten; nachfolgend unter dem Begriff "Familienergänzende Angebote" zusammengefasst. Es bietet einen Überblick über bestehende öffentliche und private subventionierte Angebote und regelt die Kostentragung. 3. Grundsätze der Kostenübernahme Die Kostenübernahme durch den Sozialdienst hat allgemein nach den Grundsätzen für Situationsbedingte Leistungen - in Erwägung der Kosten-/Nutzenrelation, der voraus-
2 sichtlichen integrativen Wirkung, des Kindswohls und der Verhältnismässigkeit - sowie spezifisch gemäss den nachfolgenden Ziffern 4-6 zu erfolgen. Als Situationsbedingte Leistungen sind die Kosten gemäss allgemeiner Finanzkompetenzordnung zu bewilligen. 4. Kostenübernahme bei Erwerbstätigkeit der Eltern Die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung und für die Tagesschule werden im Sozialhilfebudget als Aufwand angerechnet, wenn die Eltern die Betreuung aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit nicht selber sicherstellen können und die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum erzielten Erwerbseinkommen stehen. Sinngemäss Gleiches gilt bei Teilnahme an beruflichen Integrationsmassnahmen, mit Ausnahme des Kosten- /Einkommensverhältnisses, welches nicht berücksichtigt wird. Wo eine berufliche Integrationsmassnahme geplant ist, die eine familienergänzende Kinderbetreuung oder den Besuch der Tagesschule nötig macht, ist rechtzeitig das erforderliche Betreuungsangebot abzuklären. Anmeldungen müssen oft frühzeitig eingereicht werden (Vgl. Anhang). 5. Kostenübernahme bei Gefährdung des Kindswohls Die Kosten einer stunden- oder tageweisen Betreuung eines Kindes vor Kindergarteneintritt werden - als milde Massnahme zum Schutz des Kindes - nach Abklärung und Antrag durch eine damit beauftragte Behörde oder Fachstelle (z. B. Jugendamt, EKS, Erziehungsberatung) im Budget berücksichtigt. 6. Familienergänzende Angebote zur Förderung der Integration Familienergänzende Angebote fördern die Sprach- und Sozialkompetenz der betreuten Kinder. Dies alleine reicht indessen nicht aus, um die Kostenübernahme der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kitas, Tagis, der Tagespflege und der Tagesschule durch den Sozialdienst zu begründen. Vielmehr erfolgt die Kostenübernahme für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Tagesschule nach Massgabe von Ziffer 4 und 5. Hingegen fördert der Sozialdienst ergänzend zur Aufgabe der Eltern, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, spezifische Angebote zur frühzeitigen sprachlichen, schulischen, kulturellen und sozialen Integration der Kinder. Im Vordergrund stehen die nachfolgend aufgeführten Angebote und Fördermassnahmen: 6.1 Frühförderung für Kinder im Vorschulalter Primano: städt. Pilotprojekt bis Ende 2012 in vier Quartieren (Wittigkofen/Murifeld, Kleefeld/ Weidmatt, Holligen/Brunnmatt und Bethlehem) zur Förderung von Kindern im Vorschulalter. Die Förderung findet im Rahmen von drei Teilprojekten statt.
3 a. Vernetzung im Quartier (mit dem Ziel, den Zugang zu Förderangeboten möglichst allen massgebenden Kindern im Vorschulalter, 0-4 Jahre, sicher zu stellen); b. Hausbesuchsprogramm schritt:weise für Familien mit Kindern ab 18 Monaten, für die der Zugang zu andern Angeboten aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich ist; c. Fördermodule in Kitas, Spielgruppen und Muki-Deutsch-Kursen. Im Hausbesuchsprogramm schritt:weise werden Eltern mit Kindern zwischen eineinhalb und 3 Jahren wöchentlich, später vierzehntäglich, von einer Hausbesucherin ihrer Sprachgruppe zu Hause besucht. Eltern lernen die Entwicklung ihres Kindes spielerisch zu fördern. Das Programm dauert 18 Monate (ohne Schulferien), Unkostenbeitrag pro Familie Fr /Monat, d.h. total Fr für die ganze Dauer des Programms. Bei regelmässiger Teilnahme (Bestätigung durch Primano) übernimmt der Sozialdienst die Kosten. Spielgruppen: Spielgruppen sind im Kanton Bern nicht genehmigungspflichtig. Gewähr für eine qualitativ hochwertige Betreuung bilden Spiel- und Waldspielgruppen, deren Leitungen Mitglied im Verein Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen Region Bern (FKS) sind. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine abgeschlossene oder laufende Ausbildung als Spielgruppenleiter oder -leiterin. Es werden in der Regel Kinder ab drei Jahren bis zum Kindergartenalter aufgenommen und ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden betreut. Die zeitliche Entlastung der Eltern steht nicht im Vordergrund. Kosten für Spielgruppen werden vom Sozialdienst übernommen, wenn: die Sprachkompetenz des Kindes erweitert werden muss oder die soziale Integration gefördert werden muss und die Spielgruppe deutschsprachig und mindestens an 2 Halbtagen pro Woche geöffnet ist und deren Leitung Mitglied der FKS ist. Spielgruppen mit Primano-Fördermodulen sind vorrangig. Die Kostenübernahme muss vorgängig beim Sozialdienst beantragt werden. Der Sozialdienst übernimmt pro Monat und Kind maximal Fr Muki-Deutschkurse: werden vom Schulamt fremdsprachigen Müttern und ihren Kindern im Vorkindergartenalter (3-5 Jahre) angeboten. Nebst den Grundzügen der Standardsprache erwerben die Mütter auch zusätzliche Kenntnisse, die ihnen bei der Alltagsbewältigung in der Schweiz helfen. Es handelt sich um jährige Kurse (Beginn: August). Die Kurskosten von insgesamt Fr. 300 werden bei regelmässiger und belegter Teilnahme vom Sozialdienst nach Massgabe des Stichworts "Deutschkurse" übernommen. 6.2 Zusatzangebote für Kinder im Schulalter Aufgabenbetreuung: Aufgabenbetreuung beinhaltet die Anleitung von Kindern, Aufgaben selbständig zu erledigen. Die Aufgabenbetreuung erfolgt im Rahmen der Betreuung in der Tagesschule (durch pädagogisch ausgebildetes Betreuungspersonal). Sie ist für die Tagesschülerinnen und -schüler nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Aufgabenhilfe: Die Aufgabenhilfe ist weitergehend als die Aufgabenbetreuung. Sie ist ein individuelles Unterstützungs- und Förderangebot, das als Einzelunterricht oder in
4 kleinen Gruppen durchgeführt wird. Die Aufgabenhilfe dient nicht als Nachhilfeunterricht oder zur Erledigung von zusätzlichen Lerninhalten. Die Anmeldung erfolgt über die Lehrpersonen nach Absprache mit den Eltern. In der Stadt Bern bietet der Gemeinnützige Verein Aufgabenhilfe an. Die Kosten betragen Fr. 4.50/Stunde und werden vom Sozialdienst nach Massgabe von Ziffer 3 übernommen. Ferieninseln: Vgl. Anhang (unter Tagesschule). Die Kostenübernahme für die Ferieninseln durch den Sozialdienst richtet sich nach den Ziffern 4 und 5. Nachhilfeunterricht: Die Kosten für individuellen Nachhilfe-Unterricht werden vom Sozialdienst grundsätzlich nicht übernommen. In Ausnahmefällen (z.b. bei Zuzug aus einem anderen Kanton, aus dem Ausland) können befristet die Kosten für Zusatzunterricht übernommen werden, wenn ein entsprechender Antrag der Schule oder der Erziehungsberatung vorliegt (Aufholen von ordentlichem Schulstoff). Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK): Die Kosten HSK werden vom Sozialdienst nicht übernommen. Schulreisen, Projektwochen und Ferienlager Die Grundkosten für Schulreisen oder Tagesausflüge im Rahmen des Schulunterrichts sind durch den Grundbedarf bereits abgegolten. Hingegen können sich situationsbedingte Aufwendungen z.b. im Rahmen von auswärtigen Projektwochen, Schul- und Ferienlagern ergeben. Die ausgewiesenen Kosten werden vom SD gem. SIL übernommen. Ausserordentliche Auslagen (z.b. Maturreise ins Ausland) müssen in jedem Fall vorgängig mit dem Sozialdienst abgesprochen werden. Ausserschulische Freizeitaktivitäten: Ausserschulische Freizeitaktivitäten für Kinder haben längerfristig einen integrativen, gesundheitsfördernden und präventiven Charakter. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen das Erlernen von sozialen Kompetenzen und eine ganzheitliche Entwicklung. Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Freizeitaktivität je Kind im Kindergartenoder Schulalter unter folgenden Voraussetzungen: - Die Freizeitaktivität entspricht dem Bedürfnis und Interesse des Kindes oder des/der Jugendlichen - Eltern befürworten den Kursbesuch / die Freizeitaktivität - Bei gleichwertigen Angeboten ist grundsätzlich die kostengünstigere Variante zu wählen. Eltern, Kinder und Jugendliche informieren sich wenn möglich selbständig über Angebot und Preise der Freizeitaktivität. Kinder ab 12 Jahren formulieren einen kurzen Antrag. - Bei Sportaktivitäten werden grundsätzlich Vereinsbeiträge übernommen - Beiträge Dritter sind vorgängig abzuklären (z.b. Stipendien für Musikunterricht am Konservatorium) - Bei Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen sind, in Absprache mit dem Heim, die Kurskosten wenn möglich mit den Nebenkostenbeiträgen "Bildung/Sport/Kultur" und "Freizeit" zu verrechnen.
5 Als Richtwert der Kostenübernahme für ausserschulische Aktivitäten gilt: Fr pro Kind und Jahr. 6.3 Sozialpädagogische Familienbegleitung Die sozialpädagogische Familienbegleitung unterstützt die Eltern in schwierigen Erziehungs-Situationen vor Ort. Sie hat u.a. zum Ziel, eine Fremdplatzierung von Kindern zu verhindern oder nach einer längeren Fremdplatzierung die Rückkehr des Kindes in die Familie zu unterstützen. Notwendigkeit und Umfang der sozialpädagogischen Familienbegleitung werden ausschliesslich durch Fachleute des Jugendamts (JA), des EKS oder der Erziehungsberatung des Kt. Bern festgelegt. Die Kosten werden durch das JA (wenn es die Massnahme veranlasst hat) oder das EKS getragen. 7. Vorgehen bei Ablehnung der Kosten Der abweisende Entscheid (Nichtanrechnung der Kosten im Budget bzw. Ablehnung der Kostenübernahme) ergeht in Form einer Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Ablehnung rückwirkend auf den Antrag auf Kostenübernahme. Ausnahme: Wenn die Kosten bisher vom Sozialdienst übernommen worden sind, nun aber die Grundlage für die Kostenübernahme weggefallen ist, erfolgt die Ablehnung bei unbefristeten Betreuungsverhältnissen mit Wirkung auf den nächstmöglichen Termin zur Auflösung des Betreuungs-/Förderverhältnisses, bei befristeten (unkündbaren) Betreuungsverhältnissen auf das Ende der Betreuungsdauer. Bei kündbaren Verhältnissen wird der Entscheid begleitet von der Empfehlung, das Betreuungsverhältnis zu kündigen. Zur Wahrung des Kindswohls (Ziffer 5) nimmt der Sozialdienst vor dem abweisenden Entscheid bei Bedarf und mit Zustimmung der Eltern Rücksprache mit den involvierten Abklärungs- und Dienststellen. Bei Verdacht auf Gefährdung des Kindswohls muss die Kita die Situation vom Jugendamt abklären lassen (Gefährdungsmeldung). Aufgrund der je nach Betreuungsangebot langen Warte- bzw. Anmeldefristen ist eine Kostenablehnung nicht angezeigt, wenn bei den Eltern die Arbeitsintegration nach wie vor Zielsetzung ist und dadurch die familiäre Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann. Verzichten die Eltern/Inhaber der elterlichen Sorge auf eine Kündigung und bleiben die Gebühren für die Betreuung in Kitas, Tagis oder der Tagespflege unbezahlt, können die Leistungserbringer den Vertrag kündigen. 8. Siehe auch / Querverweise: Notplätze im Kinderhaus Bümpliz und in der Kita Lorraine (Intranet/Stadtverwaltung/BSS/Jugendamt/Stichworte) Jugendhilfe Zulagen
6 Deutschkurse Pilotprojekt Primano Nebenauslagen in stationären Kinder- und Jugendeinrichtungen Sozialhilfekommission C. Conzetti, Präsident
7 Anhang Die Angebote der Tagesstätten für Kinder und Jugendliche (Kitas und Tagis), der Tagespflege und der Tagesschule: Kurzüberblick Kitas: Die städtischen bzw. die städtisch subventionierten Tagesstätten für Kleinkinder bieten entgeltliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Gebühr ist als Sozialtarif ausgestaltet. Mahlzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kitas betreuen Kinder voll- oder teilzeitlich (Mindestbetreuungsdauer: 40%). Die Tagesstätten sind in der Regel das ganze Jahr von Montag-Freitag zwischen und Uhr offen (ausgenommen Feiertage und die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr). Es bestehen lange Wartefristen (Warteliste). Aufnahmekriterien sind der Wohnsitz, das Alter und Geschlecht, die soziale Dringlichkeit, die Reihenfolge der Anmeldung, die Gruppenzusammensetzung und die optimale Belegung. Die Betreuungsverhältnisse werden durch Vertrag ausgestaltet, der von den Eltern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Monatsende gekündigt werden kann. Tagis: Die städtischen Tagesstätten für Schulkinder (6-16 Jahre) sind während Montag - Freitag zwischen und Uhr geöffnet - auch während den Schulferien (ausgenommen Feiertage, Weihnachten und Neujahr). Das Betreuungsangebot ist entgeltlich. Die Gebühr ist als Sozialtarif ausgestaltet. Mahlzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Tagis können während drei, vier oder fünf Tagen pro Woche besucht werden (Mindestbetreuungsdauer: 60%). Für einzelne Standorte bestehen Wartelisten. Aufnahmekriterien sind der Wohnsitz, das Alter und Geschlecht, die soziale Dringlichkeit, die Reihenfolge der Anmeldung, die Gruppenzusammensetzung und die optimale Belegung. Die Betreuungsverhältnisse werden durch Vertrag ausgestaltet, der von den Eltern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Monatsende gekündigt werden kann. Tagespflege: Tageseltern betreuen als Angestellte von leolea, dem Trägerverein der Tageseltern Bern, ein fremdes Kind oder mehrere fremde Kinder - ab Säuglingsalter - im eigenen Haushalt. Angeboten werden subventionierte und private Betreuungsplätze (zu unterschiedlichem Tarif). Die Mindestbetreuungsdauer für einen subventionierten Platz beträgt 35 Stunden im Monat. Die Gebühr für einen subventionierten Betreuungsplatz ist als Sozialtarif ausgestaltet. Mahlzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Betreuungszeiten sind in einem Vertrag mit den abgebenden Eltern und dem Trägerverein geregelt. Ziel ist eine kontinuierliche Betreuung. Die Plätze werden nach freiem Kontingent und sozialer Dringlichkeit vergeben. Die Betreuungsverhältnisse werden durch unbefristeten Vertrag ausgestaltet. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Monatsende gekündigt werden Tagesschule: Die Tagesschule der Stadt ist ein schulergänzendes Angebot und bietet entgeltliche Betreuungsmodule (Aufgabenbetreuung inbegriffen) für Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichts ab 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends an - in der Regel an jedem Schulstandort. Die Gebühr ist als Sozialtarif ausge-
8 staltet. Mahlzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Während den Schulferien bleibt die Tagesschule geschlossen. Zur Überbrückung der Betreuungslücke bietet die Stadt Bern die Ferieninseln an. Es besteht im Grundsatz Anspruch auf einen Tagesschulplatz, aber nur, wenn die Anmeldung für das kommende Schuljahr rechtzeitig - innerhalb des vorgegebenen Anmeldetermins (jeweils im Frühjahr) - erfolgt. Bei Nichteinhalten werden Anmeldungen nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten entgegen genommen. Das bestellte Angebot gilt grundsätzlich für ein Schuljahr (August - Ende Juni). Eine Reduktion des bestellten Betreuungsumfangs kann gewährt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie verändern (verschlechtern). Es besteht keine Mindestbetreuungsdauer.
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrKinderbetreuung in Hamburg
Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung
MehrInhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse
Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor 2. Öffnungszeiten 3. Aufnahmekriterien 4. Das Kind und seine Bedürfnisse 5. Eingewöhnungsphase für Kind und Eltern 6. Unsere pädagogischen Ziele sind beschrieben
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrReglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Betreuungsreglement; FEBR)
86. 0. August 0 Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Betreuungsreglement; FEBR) Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel 7a Absatz Buchstabe a des Sozialhilfegesetzes
MehrANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2
ANE Elternbriefe Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Ihr Kind ist neugierig und möchte viele neue Dinge lernen. Das geht
MehrKonzept. Ferienbetreuung. Markt
Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis
MehrVerordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.
Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Juni 04 KITA-Verordnung vom 06. Juni 04 Allgemeine Bestimmungen Grundsatz
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
Mehrfür Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren
Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von
MehrTarife Espace d Enfance
Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet
MehrGemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung
GemeindeVerband Tagesbetreuungsangebote Verordnung vom 1. August 2013 Seite 2/5 Der Verbandsrat des Gemeindeverbandes Koppigen gestützt auf das Volksschulgesetz des Kantons Bern vom 29. Januar 2008 (VSG;
MehrBildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 17.05.2011 1 Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Mit dem Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien
MehrDas Bildungsund Teilhabe- Paket
Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag
MehrTagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014
Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung
Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein
MehrInfo Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?
Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrBeitrags- und Mitarbeitsordnung
Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und
MehrErweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs
Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium
MehrFIT durch Lernen - Nachhilfeschule
Liebe Eltern, nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche verschiedenen Kurse wir anbieten: Nachhilfe Grundschule Gruppenkurs: Einzelkurs: Nachhilfeunterricht mit einem Schüler 45 oder 60 Min. pro
MehrDas Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen
MehrKita Drachennest Mühlenweg 67 26382 Wilhelmshaven Frau Strutz, Leiterin
Kita Drachennest Mühlenweg 67 26382 Wilhelmshaven Frau Strutz, Leiterin Die Kita Drachennest ist aus einer Arbeitsplatz-Initiative für Frauen (API) entstanden. Natürlich kommen mittlerweile auch Männer
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrHeilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung
Heilpädagogische Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer Ziele Grundhaltung Begleitung, Beratung und Unterstützung (B&U) bei der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
MehrReglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.
Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrBetriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.
Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die
MehrAntrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)
MehrKriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen
Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen gemäß 3, Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Langen
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrKonzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna. Kinderhauses St. Anna Pro Soki
Konzept der integrativen Spielgruppe im Kinderhaus St. Anna Träger: Förderverein des Kinderhauses St. Anna Pro Soki Dinklage, August 2010 Gliederung 1. Förderverein/Kostenträger 2. Gruppenstärke/Zielgruppe
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrZuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie
Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?
MehrGültig ab Schuljahr 2015/16
Beitragsreglement Gültig ab Schuljahr 2015/16 Die Schule Hombrechtikon erlässt folgendes Beitragsreglement (BR): 1. Geltungsbereich Art. 1 Das Beitragsreglement gilt für alle Erziehungsberechtigten, die
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
Mehr2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrVERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN
VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Präsentation von SchulePlus
Herzlich Willkommen zu unserer Präsentation von Agenda Regierungsauftrag am 23. Februar 2005 Erarbeitung Konzept Elterninformationsveranstaltung 16. August 2005 Fertigstellung Konzept am 23. Dezember 2005
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrFamilienergänzende Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Familienergänzende Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche Zusammenfassung Das Stichwort bietet einen Überblick über öffentliche und subventionierte
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrFAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium
FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Mehrdas bildungspaket mitmachen möglich machen! kreis bergstrasse im kreis bergstrasse Herausgeber:
mitmachen möglich machen! das bildungspaket im kreis bergstrasse Herausgeber: Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim Oktober 2012 kreis bergstrasse
MehrSchön, dass ich jetzt gut
Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*
MehrJanuar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus
Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein
MehrGebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15
Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrF.A.Q. MeKi Allgemein
F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich,
MehrInfo- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG
Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrFähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrBetreuung für Kinder mit Herz und Verstand
Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Handlungskonzept der Betreuungsklassen Kinder sind unsere Zukunft! Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder u.a. feste Rahmenbedingungen mit sicheren Beziehungen
MehrVerordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August
MehrReglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)
Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
MehrAnlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs)
Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs) Ich/Wir. (Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen):.
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
MehrHerkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe
Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe Liebe Eltern, seit vielen Jahren wird im Kreis Olpe Unterricht in der Herkunftssprache angeboten und doch ist er nicht überall bekannt. Wir möchten Sie mit
MehrProjekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern
Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrFragebogen zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im Schuljahr 2008/09)
zur Erfassung der qualitativen Umsetzung des Unterrichtsprogramms Lions - Quest Erwachsen werden (LQ/Ew) (im ) Folgender hat das Ziel, die Implementierung des Programms LQ/Ew an Ihrer Schule zu erfassen.
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrModulübersicht & Tarifreglement 2016/17
Modulübersicht & Tarifreglement 2016/17 Version 09. Mai 2016 Inhalt 1 MODULÜBERSICHT UND TARIFE... 3 1.1 Frühbetreuung... 3 1.2 Mittagstisch... 3 1.3 Nachmittagsbetreuung... 3 1.4 Aufgabenbetreuung...
Mehrfür Kinder ab drei Monaten Das Team Viktoria Gschwind, Eve Meier, Dora Meyer, Nicole Quartara Lernende/r und Praktikant/in
Metzerlen Verein für familienergänzende Kinderbetreuung Rotbergstrasse 8 4116 Metzerlen 061 731 33 75 vogelnest.metzerlen@bluewin.ch www.vogelnest-metzerlen.ch Vogelnest Metzerlen, Januar 15 Das Angebot
Mehr