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1 Master of Computer Science 69 D: STUDIENGANG MASTER OF COMPUTER SCIENCE 1. Erläuterungen zur Prüfungsordnung Eine Fassung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Computer Science vom 05. Mai 2003 mit allen bis zum 01. Oktober 2009 in Kraft getretenen Änderungen finden Sie auf unter Studium Studiengangsportale Master Master of Computer Science. Die nachfolgenden Ausführungen in diesem Teil D beziehen sich auf diese Fassung. Zu den aktuellen Übergangsbestimmungen der Prüfungsordnung vgl. Abschnitt Studieninhalte und Studienpläne (Belegempfehlungen) Das Studium besteht aus folgenden Inhalten: es sind sechs Module aus dem Katalog B des Modellstudiengangs Bachelor in Informatik oder dem Katalog M des Studiengangs Master of Science im Fach Informatik (siehe unten) zu wählen, die in die folgenden fünf Bereiche B1/M1 bis B5/M5 gegliedert sind: B1/M1 Grundlagen der Informatik B2/M2 Computersysteme B3/M3 Informationssysteme und Künstliche Intelligenz B4/M4 Software Engineering und Programmiersprachen B5/M5 Betriebssysteme, Verteilte und Kooperative Systeme Der Katalog M ist wiederum in Stammmodule und Spezialmodule aufgeteilt. Die Auswahl und Verwendung der Module muss bestimmten inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln genügen, die weiter unten näher aufgeführt werden. Desweiteren ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmierpraktikum oder einem Fachpraktikum der Informatik sowie an einem Seminar in Informatik erforderlich und eine Abschlussarbeit zu einem Informatik-Thema anzufertigen. Studienpläne (Belegempfehlungen) finden Sie unter Studium Studiengangsportale Master Master of Computer Science Studienplan

2 Master of Computer Science 70 Bereiche und Regeln sowie die Kataloge B und M Zentraler studien- und prüfungstechnischer Begriff ist im weiteren das Modul. Ein Modul im Studiengang Master of Computer Science ist ein SWS Kurs aus den Katalogen B oder M (Modul aus Katalog B bzw. Modul aus Katalog M) oder eine zulässige Kombination von zwei SWS Kursen aus den Katalogen B oder M desselben Bereichs (Teilmodule) und wird mit 10 Leistungspunkten (LP) gewichtet. Dabei wird ein Modul, das sowohl einen Kurs aus Katalog B als auch einen Kurs aus Katalog M beinhaltet, stets als Modul aus Katalog B qualifiziert. Alle Kurse finden Sie in den nachstehenden Katalogen B oder M aufgeführt. Module aus Katalog B B1 Grundlagen der Informatik B2 Computersysteme Modul Parallele Algorithmen Parallele Algorithmen 4+2 SWS Modul Einführung in die Computergrafik Einführung in Computergrafik 4+2 SWS Modul Anwendungsorientierte Mikroprozessoren Anwendungsorientierte Mikroprozessoren 4+2 SWS Modul Parallel Programming Parallele Programmierung und Grid Computing 1) 4+2 SWS 1) Früherer Titel: Parallel Programming B3 Informationssysteme und Künstliche Intelligenz Modul Vertiefende Konzepte von Datenbanksystemen mit den beiden Kursen Implementierungskonzepte für Datenbanksysteme 2+1 SWS Datenbanken II 2+1 SWS Modul Wissensbasierte Systeme Wissensbasierte Systeme 4+2 SWS Modul Einführung in die Mensch-Computer-Interaktion Einführung in die Mensch-Computer- Interaktion 4+2 SWS Modul Interaktive Systeme mit den beiden Kursen Interaktive Systeme I: Konzepte und 2+1 SWS Methoden des Computersehens Interaktive Systeme II (geplant ab SS 2012) 2+1 SWS Modul Betriebliche Informationssysteme Betriebliche Informationssysteme 4+2 SWS B4 Software Engineering und Programmiersprachen Modul Software Engineering I Software Engineering I 4+2 SWS Modul Übersetzerbau Übersetzerbau 4+2 SWS B5 Betriebssysteme, Verteilte und Kooperative Systeme Modul Verteilte Systeme Verteilte Systeme 4+2 SWS Modul Sicherheit im Internet mit den beiden Kursen Sicherheit im Internet I 2+1 SWS Sicherheit im Internet I Ergänzungen 2+1 SWS M1 Grundlagen der Informatik Stammmodule: Modul Mathematische Grundlagen der Kryptografie Mathematische Grundlagen der Kryptografie 4+2 SWS Modul Theorie der Berechenbarkeit Theorie der Berechenbarkeit 4+2 SWS Modul Einführung in die berechenbare Analysis Einführung in die berechenbare Analysis 4+2 SWS Modul Effiziente Graphenalgorithmen mit einem der beiden Kurse Kombinatorische Optimierung - Effiziente 4+2 SWS Graphenalgorithmen Effiziente Graphenalgorithmen 4+2 SWS Modul Grundzüge der Komplexitätstheorie Grundzüge der Komplexitätstheorie 4+2 SWS Modul Grundlegende Algorithmen der Bio-Informatik Grundlegende Algorithmen der Bio-Informatik 4+2 SWS Modul Logik für Informatiker Logik für Informatiker 4+2 SWS Modul Algorithmische Geometrie Algorithmische Geometrie 4+2 SWS Spezialmodule: Modul Komplexitätstheorie II Komplexitätstheorie II 4+2 SWS Modul Approximationsalgorithmen mit den beiden Kursen Approximationsalgorithmen I 1) 2+1 SWS Approximationsalgorithmen II 2) 2+1 SWS 1) wurde im SS2011 letztmals angeboten 2) wurde im WS 2011/12 letztmals angeboten Module aus Katalog M M2 Computersysteme Stammmodule: Modul Prozessor-Entwurf Prozessor-Entwurf 1)2) 4+2 SWS Modul PC-Technologie PC-Technologie 4+2 SWS Spezialmodule: Modul Computergrafik II Computergrafik II 4+2 SWS Modul Rechnerarithmetik Rechnerarithmetik 4+2 SWS Modul Virtuelle Maschinen Virtuelle Maschinen 4+2 SWS Modul Informationsvisualisierung im Internet mit den beiden Kursen Informationsvisualisierung im Internet I 2+1 SWS Informationsvisualisierung im Internet II 2+1 SWS Modul Multimediainformationssysteme mit den beiden Kursen Multimediainformationssysteme I 2+1 SWS Multimediainformationssysteme II 2+1 SWS 1) wurde im WS 2010/11 letztmals angeboten 2) das bisherige Stammmodul VLSI-Entwurfsalgorithemen wurde im WS 2009/10 letztmals angeboten, wird aber noch geprüft

3 Master of Computer Science 71 M3 Informationssysteme und Künstliche Intelligenz Stammmodule: Modul Datenbanken in Rechnernetzen Datenbanken in Rechnernetzen 4+2 SWS Modul Moving Objects Databases Moving Objects Databases 4+2 SWS oder den beiden Kursen Moving Objects Databases I 2+1 SWS Moving Objects Databases II 2+1 SWS Modul Deduktions- und Inferenzsysteme Deduktions- und Inferenzsysteme 4+2 SWS Spezialmodule: Modul Vertiefung Datenstrukturen und Datenbanken mit zwei aus den drei Kursen Datenstrukturen II 2+1 SWS Informationsverwaltung für Design- Anwendungen 2+1 SWS Moving Objects Databases I 2+1 SWS Modul Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen Entscheidungsmethoden in unternehmens- weiten Softwaresystemen 4+2 SWS Modul Neuronale Netze Neuronale Netze 4+2 SWS Modul Methoden der Wissensrepräsentation und -verarbeitung Methoden der Wissensrepräsentation und -verarbeitung 4+2 SWS M4 Software Engineering und Programmiersprachen Stammmodule: Modul Software Engineering II Software Engineering II 4+2 SWS Modul Objektorientierte Programmierung Objektorientierte Programmierung 4+2 SWS Modul Logisches und funktionales Programmieren Logisches und funktionales Programmieren 4+2 SWS Spezialmodule: Modul Vertiefung Software Engineering und Programmiersprachen mit den beiden Kursen Software-Architektur 2+1 SWS Fortgeschrittene Konzepte funktionaler Programmierung Modul Moderne Programmiertechniken und -methoden Moderne Programmiertechniken und -methoden 2+1 SWS 4+2 SWS M5 Betriebssysteme, Verteilte und Kooperative Systeme Stammmodule: Modul Kommunikations- und Rechnernetze Kommunikations- und Rechnernetze 4+2 SWS Modul Betriebssysteme Betriebssysteme 4+2 SWS Spezialmodule: Modul Mobile Computing Mobile Computing 4+2 SWS Modul Sicherheit Safety&Security mit den beiden Kursen Sicherheit im Internet II 2+1 SWS Fehlertoleranz in Computersystemen und Netzwerken 2+1 SWS Modul Dokumenten- und Wissensmanagement mit den beiden Kursen Daten- und Dokumentenmanagement im Internet 2+1 SWS Informations- und Wissensmanagement im Internet 2+1 SWS Modul Computerunterstütztes kooperatives Arbeiten und Lernen mit den beiden Kursen Computerunterstütztes kooperatives Arbeiten (CSCW) 2+1 SWS Computerunterstütztes kooperatives Lernen (CSCL) 2+1 SWS Modul Gestaltung kooperativer Systeme Gestaltung kooperativer Systeme 4+2 SWS Die Kataloge B und M werden entsprechend der zukünftigen Entwicklung des Lehrangebots in den kommenden Studienjahren fortgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kurse aus den Katalogen in einem Semester oder Studienjahr angeboten werden. Das belegbare Kursangebot des aktuellen Semesters finden Sie in den Kurszusammenstellungen der Fächer Informatik, Mathematik (bezüglich der Kurse 011xx, 012xx und 013xx) und Elektrotechnik und Informationstechnik (bezüglich der Kurse und 023xx) im Heft Studiengangs-und Kursangebot für das aktuelle Semester. Die Kurse 40500, und sowie der Kurs im integrierten Nebenfach werden in diesem Heft in der Kurszusammenstellung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bzw. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aufgeführt.

4 Master of Computer Science 72 Regeln für die Auswahl und Verwendung der Module / Planungsschema Aus den Katalogen B oder M sind insgesamt sechs Module, in denen kein Kurs mehrfach auftreten darf, zu wählen und für die erforderlichen Leistungsnachweise und Fachprüfungen zu verwenden. Die Auswahl und Verwendung der Module aus den Katalogen B oder M muss dabei den folgenden inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln genügen. Inhaltliche Regeln: Die sechs Module sind wie folgt auszuwählen: Einer der fünf Bereiche B1/M1 bis B5/M5 ist als Vertiefungsbereich zu wählen. Aus dem Vertiefungsbereich sind mindestens zwei Module aus Katalog M, davon mindestens ein Stamm- Modul, zu wählen. Aus zwei weiteren Bereichen ist jeweils mindestens ein Stamm-Modul aus Katalog M oder ein Modul aus Katalog B zu wählen. Die übrigen zwei Module können aus beliebigen Bereichen gewählt werden. Zusätzlich gilt, dass aus dem Katalog B höchstens zwei Module gewählt werden können. Prüfungsbezogene Regeln: Die sechs Module sind wie folgt zu verwenden: Zu zwei Modulen aus den Katalogen B oder M ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erbringen. Vier Module aus Katalog M sind für die vier Modulprüfungen der Master-Prüfung zu verwenden. Dabei sind mindestens zwei Modulprüfungen über jeweils ein Modul aus dem Vertiefungsbereich abzulegen. Als Hilfestellung für Ihre Planung der Kursauswahl haben wir das folgende Planungsschema entwickelt, das Sie nutzen können, um den Überblick bezüglich der Einhaltung der oben genannten Regeln im Laufe Ihres Studiums zu behalten. Planungsschema Master of Computer Science PL M1 M2 M3 M4 M5 im VB Anz Bereiche PL PL PL Anz. PL 2 B1/M1 B2/M2 B3/M3 B4/M4 B5/M5 LN LN Anz. St 1 3 Anz. B VB O O O O O Erläuterungen Tragen Sie in die freien Felder in jeder Zeile genau einen Modul ein. Zulässig sind jeweils nur Module aus dem in der Überschrift bzw. Zwischenüberschrift genannten Bereich. Kennzeichnen Sie Stamm-Module durch den Zusatz St und Module, die einen Kurs aus Katalog B enthalten, durch den Zusatz B. Kreuzen Sie einen Bereich aus B1/M1 bis B5/M5 als gewählten Vertiefungsbereich an. Die in den schattierten Feldern aufgeführten Bedingungen über die Anzahl der jeweils gewählten Module im Bereich bzw. die Anzahl der Bereiche, aus denen entsprechende Module gewählt wurden, müssen dabei eingehalten werden. Anz. = Anzahl, PL = Prüfungsleistung, B = Modul mit Kurs aus Katalog B, St = Stamm-Modul, LN = Leistungsnachweis, VB = Vertiefungsbereich

5 Master of Computer Science Erforderliche Leistungsnachweise In der nachstehenden Tabelle sind die nach Prüfungsordnung vorgesehenen Module aufgeführt, zu denen für die Erlangung des Master-Abschlusses Leistungsnachweise zu erwerben sind. Ein Leistungsnachweis (LN) zu einem Modul besteht aus einer (oder ggf. mehreren) Bescheinigung(en) über individuell erkennbare Studienleistungen, die sich auf die Lehrveranstaltung(en) des Moduls beziehen. Bei Kursen (mit Übungen) werden aufgrund von bestandenen Kursabschlussklausuren oder mündlichen Klausurersatzgesprächen (ggf. zusammen mit erfolgreich bearbeiteten Einsendeaufgaben) Scheine zum jeweiligen Kurs ausgestellt. Die genauen Kriterien für die Scheinvergabe teilen Ihnen die Kursbetreuer zu Beginn eines Kurses in einem Begleitschreiben mit. Bei Praktika erfolgt die Ausstellung eines Scheins aufgrund der Beurteilung der erreichten Praktikumsergebnisse. Voraussetzung für einen Seminarschein sind in der Regel ein Vortrag und ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu einem vorgegebenen Thema. Scheine bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und werden in der Regel unbenotet ausgegeben. Sie erscheinen nicht im Zeugnis, eventuelle Noten gehen nicht in die Gesamtnote der Master-Prüfung ein. Die in den Formularen zur Zeugnisausstellung aufgeführten LN - Nummern spielen nur für die interne Verarbeitung im Prüfungsamt eine Rolle. Leistungsnachweise(LN) im Studiengang Master of Computer Science Module 1) 1 LN Modul 1 aus Katalog B oder Katalog M 1 LN Modul 2 aus Katalog B oder Katalog M 1 LN Programmierpraktikum (01580) oder Fachpraktikum der Informatik 2) 1 LN Seminar in Informatik Leistungspunkte (LP) ) Die inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln für die Auswahl der Module (siehe Abschnitt 2) sind dabei zu beachten. 2) Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Programmierpraktikum oder an einem Fachpraktikum der Informatik ist eine bestandene Fachprüfung aus Wahlfach I bis IV der Master-Prüfung. Aktuelle Fachpraktika der Informatik sind: Eingebettete Systeme Fachpraktikum Erweiterbare Datenbanksysteme Fachpraktikum CSCW Fachpraktikum Software Engineering Fachpraktikum Programmiersysteme Fachpraktikum Simulation von diskreten Produktionssystemen Fachpraktikum Parallel Programming Fachpraktikum Multimedia- und Internetanwendungen Fachpraktikum IT-Sicherheit von denen in einem Semester oder Studienjahr aber immer nur eine Auswahl angeboten wird. (Vgl. dazu die Kurszusammenstellung im aktuellen Studiengangs- und Kursangebot) Besteht das Modul aus einem 4+2 SWS Kurs, so ist der LN zum Modul der Übungsschein zum Kurs. Besteht das Modul aus einer Kombination von zwei 2+1 SWS Kursen, so besteht der LN zu einem solchen Modul aus den beiden Übungsscheinen zu den einzelnen Kursen.

6 Master of Computer Science Prüfungsanforderungen der Master-Prüfung Die Master-Prüfung ist als studienbegleitendes Prüfungsverfahren angelegt. Eine Prüfungsleistung kann absolviert werden, sobald die formalen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist die Reihenfolge der Prüfungen nicht vorgeschrieben, sie ergibt sich in der Regel aus der von Ihnen vorgenommenen Reihenfolge der Kursbelegung. Die im Abschnitt 3 aufgeführten Leistungsnachweise sind erst bei der Zeugnisausstellung vorzulegen. Master-Prüfung Modulprüfung Prüf. Nr. Prüfungsleistung (PL) m=mündl. Dauer in Minuten Prüfungsinhalt (Module) 1) Formale Teilnahmevoraussetzungen Wahlmodul I (25100) Wahlmodul I m Modul aus Katalog M keine Wahlmodul II (25200) Wahlmodul II m Modul aus Katalog M keine Wahlmodul III (25300) Wahlmodul III m Modul aus Katalog M keine Wahlmodul IV (25400) Wahlmodul IV m Modul aus Katalog M keine Abschlussarbeit Bearbeitungszeit 3 Monate Thema aus der Informatik 3 der 4 Modulprüfungen sind bestanden 1) die inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln bezüglich der Bereiche und Kataloge (siehe Abschnitt 2) sind dabei zu beachten.

7 Master of Computer Science Übergangsbestimmungen im Studiengang In diesem Abschnitt werden die Übergangsbestimmungen aus 24 der Prüfungsordnung vorgestellt, die sich im Laufe der Zeit durch Änderungen der Prüfungsordnung ergeben haben: (1) (aufgehoben) (2) Studierende, die bis Ende des Sommersemesters 2006 die Master-Prüfung nach der Prüfungsordnung in der Fassung vom 01. Januar 2006 bereits bestanden haben, können unter Anrechnung der bisherigen Fachsemester und Übernahme der bisherigen Leistungen erneut in den Studiengang eingeschrieben werden oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen werden und durch das Ablegen der Modulprüfung Wahlmodul IV nach 13 Abs. 2 Nr. 4 die Master-Prüfung gemäß der aktuellen Prüfungsordnung abschließen. (3) (aufgehoben) (4) (aufgehoben) (5) Studierende, die bis zum 31. März 2007 eine Prüfungsleistung nach 18 Abs. 3 bis 9 der Prüfungsordnung in der Fassung vom nicht bestanden haben (nicht bestandener Freiversuch) sind auch ab dem 01. April 2007 so gestellt, als hätten sie diese Prüfung nicht unternommen. (6) Abweichend von den Regelungen nach 11 bis 13, die die erforderlichen Leistungsnachweise und Modulprüfungen auf Module der Kataloge B und M bzw. Module des Katalogs M beschränken, die im Modulhandbuch des Studiengangs aufgeführt sind, gelten folgende Übergangsbestimmungen: 1. Die Kombination von zwei Kursen aus Katalog B mit jeweils 3 SWS (einschl. Übungen) aus demselben Bereich ist ein Modul aus Katalog B, bis zum Ende des Sommersemesters 2010 noch ein Leistungsnachweis nach 12 erworben werden kann. 2. Die Kombination eines Kurses mit 3 SWS Umfang (einschl. Übungen) aus Katalog B mit einem Kurs mit 3 SWS Umfang (einschl. Übungen) aus Katalog M aus demselben Bereich ist ein Modul aus Katalog B, zu dem bis zum Ende des Sommersemesters 2010 noch ein Leistungsnachweis nach 12 erworben werden kann. 3. Die Kombination von zwei Kursen mit 3 SWS Umfang (einschl. Übungen) aus Katalog M desselben Bereichs ist ein Modul aus Katalog M, zu dem bis zum Ende des Sommersemesters 2010 noch ein Leistungsnachweis nach 12 erworben werden kann oder eine Modulprüfung nach 13 abgelegt werden kann. 4. Ab dem 01. 0ktober 2010 ist der Erwerb von gültigen Leistungsnachweisen nach 12 nur noch zu Modulen möglich, die im Modulhandbuch des Studiengangs aufgeführt sind, und Modulprüfungen über Module nach Nr. 3, die nicht im Modulhandbuch aufgeführt sind, nur noch im Wiederholungsfalle möglich.

8 Master of Computer Science Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen Keine Anrechnung von Leistungen aus dem Studiengang, der Zugangsvoraussetzung ist. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass auf die im Studiengang Master of Computer Science geforderten Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen keine Leistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung ist, angerechnet werden können. Dies gilt auch für Leistungen aus anderen Studiengängen, wenn diese bereits in diesem Erststudiengang angerechnet wurden. Anrechnungsanträge zu stellen, die sich nur auf solche Leistungen beziehen, ist daher zwecklos. Einzige Ausnahme: Auf den im Studiengang geforderten Leistungsnachweis zum Programmierpraktikum oder zu einem Fachpraktikum der Informatik können gleichwertige Praktikumsleistungen auch aus dem Studiengang, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung ist, oder gleichwertige berufspraktische Leistungen angerechnet werden. Sollten Leistungsnachweise oder Prüfungsleistungen vorliegen, die nicht von den oben beschriebenen Einschränkungen betroffen sind, so ist eine Anrechnung bei Nachweis der Gleichwertigkeit möglich. Näheres zum Anrechnungsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Studium Lehre Klausuren/Prüfungen Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Anrechnung von Leistungen aus dem Zusatzstudiengang Praktische Informatik Absolventinnen und Absolventen des Zusatzstudiengangs Praktische Informatik, die diesen Studiengang im SS 2003 oder früher aufgenommen haben, können auf Antrag die bisher erbrachten Leistungen wie folgt angerechnet werden: Leistungen im Zusatzstudiengang Praktische Informatik können angerechnet werden auf Leistungen im Studiengang Master of Computer Science LN Kurs aus Katalog P LN Fachpraktikum der Informatik LN Programmierpraktikum LN Seminar in Praktischer Informatik FP Wahlpflichtkurs I FP Wahlpflichtkurs II FP Wahlpflichtkurs III LN Modul 1 aus Katalog B oder Katalog M LN Fachpraktikum der Informatik LN Programmierpraktikum LN Seminar in Informatik FP Wahlmodul I FP Wahlmodul II FP Wahlmodul III Die Kursauswahl aus Katalog P im Zusatzstudiengang muß dabei nicht die inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln bezüglich der Bereiche und der Kataloge B und M im Master-Studiengang erfüllen. Sollte die Kursauswahl jedoch den Anforderungen an einen Vertiefungsbereich im Master-Studiengang genügen, wird dieser Vertiefungsbereich im Master-Zeugnis mit ausgewiesen. Im Ergebnis sind dann bei einer vollständigen Anrechnung gemäß obiger Tabelle für den Studiengang Master of Computer Science noch ein LN Modul 2 aus Katalog B oder Katalog M, ggf. ein LN Seminar in Informatik (falls im Zusatzstudiengang bei der Alternative Fachpraktikum der Informatik kein Seminarschein erworben wurde), eine Modulprüfung Wahlmodul IV und die Abschlussarbeit zu erbringen. Für diejenigen, die den Zusatzstudiengang Praktische Informatik im SS 2003 oder früher begonnen haben und nicht abschließen, sowie für diejenigen, die den Zusatzstudiengang Praktische Informatik erst zum WS 2003/04 oder später aufgenommen haben, müssen Leistungen aus dem Zusatzstudiengang den inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln für die Bereiche und die Kataloge B und M im Einzelfall genügen, wenn sie im Studiengang Master of Computer Science angerechnet werden sollen.

9 Master of Computer Science Hinweise zur Zulassung zur Master-Prüfung, Prüfungsanmeldung, Zeugnisausstellung Zulassung zur Master-Prüfung Wenn Sie an der FernUniversität in Hagen für den Studiengang Master of Computer Science im Fach Informatik eingeschrieben oder als Studiengangszweithörer/in zugelassen sind, sind Sie zur Master-Prüfung zugelassen. Ein gesondertes Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich. Allgemeine Anmeldevoraussetzungen Eine Anmeldung zu einer Prüfung der Master-Prüfung kann erfolgen, wenn Sie zur Master-Prüfung zugelassen sind nicht beurlaubt sind (Ausnahme: Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Prüfungen) keine Master-Prüfung im Studiengang Master of Computer Science an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden haben im Falle der Anmeldung der Abschlussarbeit die formalen Teilnahmevoraussetzungen im Abschnitt 4 erfüllen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen versichern Sie in der Regel auf dem Anmeldeformular. Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen in den Wahlmodulen I bis IV kann das ganze Jahr über erfolgen. Sie klären (z.b. telefonisch) mit dem gewünschten Prüfer den Inhalt der Prüfung ab, vereinbaren den Termin und tragen diesen auf dem Anmeldeformular IMC 1 ein. Das Anmeldeformular schicken Sie dann direkt an den Prüfer. (Telefonnummer und Anschrift der Prüfer können Sie der Liste der Prüfer der Informatik in diesem Heft entnehmen). Dabei sollten Sie, wenn Kurse zwischenzeitlich grundlegend überarbeitet worden sind oder längere Zeit nicht mehr eingesetzt worden sind, mit dem Prüfer Rücksprache nehmen, ob der jeweilige Kurs in der von Ihnen belegten und bearbeiteten Version noch geprüft wird. Kursversionen, deren Einsatz nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, werden auf jeden Fall geprüft. Wichtig: Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeformular spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin dem Prüfer vollständig ausgefüllt vorliegt. Insbesondere ist bei Anmeldungen zu zwei oder mehreren Prüfungen beim selben Prüfer oder am selben Prüfungstag jeweils ein eigenes Formular pro Prüfung zu verwenden. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu den Feldern: - Prüfungsnummer (Prüf-Nr.) - Prüfungsleistung (PL) - Prüfungsversuch (Versuch) - Prüfungsinhalt/Kurs-Nr. - Version des Semesters im Abschnitt 7 dieser Broschüre. Sie erhalten dann nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt den Prüfungstermin formal bestätigt. Dieser ist dann verbindlich. Mündliche Prüfungen und Sonderfälle Sind bei einer mündlichen Prüfung besondere Umstände aufgrund einer Behinderung oder dauerhaften Erkrankung zu berücksichtigen, sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten direkt mit dem jeweiligen Prüfer im Vorfeld ab. Entsprechende Nachweise (Ärztliches Attest) sind zur Prüfung mitzubringen.

10 Master of Computer Science 78 Angabe des Vertiefungsbereichs Bei den Anmeldungen zu einer Prüfung zu den Wahlmodulen I bis IV geben Sie auf dem Anmeldeformular an, welchen der Bereiche B1/M1 bis B5/M5 Sie als Vertiefungsbereich in der Master-Prüfung wählen bzw. gewählt haben. Anmeldung, Ausgabe, Rückgabe, und Abgabe der Abschlussarbeit Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular IMC 2 über den von Ihnen gewählten Prüfer und Betreuer, der dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses das Thema und den Bearbeitungsbeginn anzeigt. Sie erhalten dann vom Prüfungsamt das Thema mit Fristangabe für die Abgabe der Arbeit. Vor der Anmeldung sollten Sie mit dem gewünschten Prüfer bereits Vorklärungen zum Thema und zum Bearbeitungszeitraum getroffen haben. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu drei Wochen verlängern. Für Teilzeitstudierende kann der Prüfungsausschuss darüber hinaus eine weitere Nachfrist von bis zu drei Wochen gewähren. Die Abschlussarbeit soll ohne Anlagen im Regelfall einen Umfang von 70 Seiten nicht überschreiten. Sie ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt abzuliefern. Fristgerechter Rücktritt Von einer angemeldeten mündlichen Prüfung können Sie bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe näherer Gründe) zurücktreten. Der Rücktritt hat sowohl direkt beim Prüfer als auch beim Prüfungsamt (telefonisch oder per ) zu erfolgen. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu diesem Termin nicht angemeldet. Für einen neuen Termin ist eine erneute Anmeldung mit dem Anmeldeformular erforderlich. Rücktritt nach der Frist/Prüfungsversäumnis Bei einem Rücktritt in der Woche vor der Prüfung sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erscheinen Sie zu einem Prüfungstermin nicht oder treten Sie nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, ohne dass triftige Gründe vorliegen, gilt die Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Mitteilung des Prüfungsergebnisses Über das Ergebnis von Prüfungen erhalten Sie einen schriftlichen Notenbescheid. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung teilt Ihnen der Prüfer bereits im Anschluss an die Prüfung direkt mit. Wiederholung von Prüfungsleistungen und endgültiges Nichtbestehen der Master-Prüfung Jede Prüfungsleistung der Master-Prüfung, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine mit nicht ausreichend bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der zweiten Abschlussarbeit im ersten Monat der Bearbeitungszeit ist nur zulässig wenn bei der Anfertigung der ersten Abschlussarbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde. Fristen für die Wiederholung von nicht bestandenen oder als nicht bestanden geltenden Prüfungsleistungen gibt es nicht. Eine Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen ist nicht zulässig. Eine nach dem 3. Versuch nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistung oder eine nach dem 2. Versuch nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Abschlussarbeit zieht das endgültige Nichtbestehen der Master-Prüfung nach sich. Kompensationsmöglichkeiten existieren nicht. Bestehen der Master-Prüfung und Berechnung der Gesamtnote Die Master-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen, sämtliche Modulprüfungen bestanden und die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten und der doppelt gewichteten Note der Abschlussarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

11 Master of Computer Science 79 Zeugnis und Master-Urkunde Bei bestandener Master-Prüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. In das Zeugnis werden die Gesamtnote, die Noten der Modulprüfungen, der gewählte Vertiefungsbereich sowie das Thema der Abschlussarbeit und deren Note aufgenommen. Für die Modulprüfungen werden zusätzlich die Bezeichnungen der geprüften Kurse aufgenommen. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Master-Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des Master-Grades beurkundet wird. Mit dem Antrag auf Zeugnisausstellung (Formular IMC 3) sind sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise in Kopie vorzulegen. Bei bereits angerechneten Leistungsnachweisen oder Prüfungsleistungen ist auf den entsprechenden Anrechnungsbescheid des Prüfungsamts mit Datumsangabe zu verweisen. Sofern noch Anträge auf Anrechnung von Leistungsnachweisen oder Prüfungsleistungen zu stellen sind, sind diese auf der Rückseite des Formulars zu stellen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. 7. Ausfüllhinweise zu den Anlagen IMC1 bis IMC3 Ohne Angabe der Matrikelnummer ist eine Bearbeitung Ihrer Anträge und Anmeldungen nicht möglich. Die Angabe des Vertiefungsbereichs ist bei der Meldung zu einer der Prüfungen in den Wahlmodulen I bis IV unbedingt erforderlich. Die Prüfungsnummern der mündlichen Prüfungen, zu denen Sie sich anmelden wollen, können Sie dem Abschnitt 4 über die Prüfungsanforderungen entnehmen. Die Bezeichnung der Prüfungsleistung (PL) ist ebenfalls anzugeben. Bei den Prüfungsinhalten sind sowohl die 5-stellige Kursnummern als auch die genaue Bezeichnungen der Kurse die zu einem Modul gehören anzugeben. Im Feld Versuch (Prüfungsversuch) geben sie bitte die folgenden Schlüssel ein: 1 für eine Prüfung im 1. Versuch 2 für eine Prüfung im 2. Versuch (1. Wiederholungsprüfung) 3 für eine Prüfung im 3. Versuch (2. Wiederholungsprüfung) Mit dem Feld Version des Semesters geben Sie an, in welchem Semester Sie den Kurs belegt und bearbeitet haben. Beispiel: WS 2011/12 für das Wintersemester 2011/12 SS 2012 für das Sommersemester 2012 Sie haben jedoch keinen Anspruch, über einen belegten Kurs geprüft zu werden. Wenn Kurse grundlegend überarbeitet worden sind (dies können sie der Kurszusammenstellung in den Anleitungen zur Belegung entnehmen) oder längere Zeit nicht mehr eingesetzt worden sind, sollten Sie mit dem Prüfer Rücksprache nehmen, ob der jeweilige Kurs in der von Ihnen belegten Form noch geprüft wird. Kursversionen, deren Einsatz nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, werden auf jeden Fall geprüft.

12 Master of Computer Science 80 Diese Seite bleibt aus technischen Gründen frei.

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