ZUWENDUNGEN. Neue Entwicklungen in der Praxis, Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung in der Gesundheitsbranche
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- Dagmar Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 ZUWENDUNGEN zwischen Kooperation und Korruption Neue Entwicklungen in der Praxis, Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung in der Gesundheitsbranche Wertvolle Tipps und Handlungsempfehlungen für die Praxis! Depot- und Zuwendungsverbote, Zuwendungen an Ärzte und Apotheker Fallstricke bei Kooperationen im ambulanten und stationären Markt Strafrechtliche Konsequenzen Auswirkungen des Urteils vom OLG Braunschweig vom auf die Kooperation mit Vertragsärzten Die Aufsicht der Krankenkassen Einflussnahme bei Selektivvertragsabschlüssen und Ausschreibungen Mit Antworten von diesen 5 Experten: BARMER: Detlef Böhler, Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Baker & McKenzie: Dr. Marc Gabriel, Rechtsanwalt und Partner Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V.: Michael Grusa, Geschäftsführer Johnson & Johnson Medical GmbH: Manfred Mieskes, Director Health Care Compliance Rechtsanwälte Wigge: Dr. Peter Wigge (Seminarleiter), Fachanwalt für Medizinrecht SEMINAR 22. November 2010, Köln 14. Dezember 2010, Berlin
2 2 Prüfen Sie Risiken zur Vermeidung von Korruption! Im Zuge der 15. AMG-Novelle verschärfte der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr erneut den 128 SGB V Zuwendungsverbot. Zudem sind durch das neue Urteil des OLG Braunschweig vom auch der Tatbestand der Bestechung im Rahmen von Lieferungen sowie verbotene Absprachen zwischen Ärzten und Apotheken nach 299 StGB strafbar. Nicht jeder Vorteil ist gleich Bestechung Ärzte Zeitung, April 2010 Wo es Fallstricke und Grauzonen gibt, und was Sie aufgrund der verschärften Regelungen im Bereich der Kooperationen noch tun können, wo welche Risken lauern und wie Sie sich richtig verhalten, erfahren Sie kompakt an nur einem Tag. Meinungen ehemaliger Teilnehmer: Sehr empfehlenswert! Martina Bergmann, Produktmanagerin, cell pharm GmbH Mit dem Seminar sprechen wir an: Geschäftsführer, Vorstände und Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Recht, Compliance Marketing, Vertrieb und Handel Gesundheitspolitik Geschäftsentwicklung Vertragsmanagement der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie Vorstände, Geschäftsführer, Verwal tungs leiter sowie Mitarbeiter aus Krankenkassen Krankenhäusern Sanitätshäusern Apotheken Großhandelsunternehmen Ärztevereinigungen Rechtsanwälte Das Seminar hat mir besonders gut gefallen! Dr. Peter Kalla, Leiter Marketing, b.e. imaging GmbH Vermeiden Sie strafrechtliche Folgen und riskante Geschäfte! Beachten Sie insbesondere, dass die Verschärfung von Zuwendungsverboten, insbesondere auch die Durchführung von Schulungsmaßnahmen oder die unentgeltliche Bereitstellung von Materialien und Geräten, enorme strafrechtliche Risiken birgt. Bevor Sie in der Praxis Verträge abschließen und handeln, sollten Sie darüber informiert sein. Mit diesem Seminar erhalten Sie: Kompakte, aktuelle Informationen an nur einem Tag. Anregungen, welche neuen Wege legal möglich sind. Handlungsempfehlungen für die Praxis! Quality in Business Information Wir stehen zu unserem Wort! Wir sind von der Qualität unseres Seminars überzeugt. Daher gewähren wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie, wenn das Seminar Ihre Erwartungen nicht erfüllt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte bis zur Mittagspause des Seminartages an unsere Mitarbeiter und wir werden versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte uns dies nicht gelingen, erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr zurück. Info-Telefon: 02 11/ Haben Sie Fragen zu diesem Seminar? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Konzeption und Inhalt: Dipl.-Kffr. (FH) Kathrin Dietrich-Pfaffenbach, Senior-Konferenz-Managerin Organisation: Corinna Wierzba, Senior-Konferenz-Koordinatorin, corinna.wierzba@euroforum.com
3 3! Bringen Sie Licht in die Grauzonen der Zuwendungsverbote, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden! Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Seminarunterlagen Begrüßung durch Euroforum und den Seminarleiter, Abfrage der Teilnehmererwartungen Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge Kooperationsmodelle und sozialrechtliche Vorgaben nach 128 SGB V Neuregelung des 128 SGB V nach der 15. AMG-Novelle Verschärfung der Rechtslage, Intention des Gesetzgebers Bedeutung für die pharmazeutische und Medizinprodukteindustrie Depotverbot, Zuwendungsverbote und betroffene Kooperationsmodelle Vereinbarung von Selektivverträgen und Verträgen der integrierten Versorgung Formen von Zuwendungen, Wertgrenzen, Sozialadäquanz Bisherige Rechtsprechung zu Zuwendungsverboten und weitere Rechtsgrundlagen (SGB V, MBO-Ä, BMV-Ä, AMG, HWG) Sanktionen (Ausschluss von der Versorgung, Vertragsstrafen) Dr. Peter Wigge Pause mit Kaffee und Tee Kooperationen und ihre Grenzen Die Aufsicht der Krankenkassen Umgang der Krankenkassen mit 128 SGB V und dem Urteil des OLG Braunschweig Wo liegen die Grenzen? Was ist seitens der Krankenkassen gewünscht? Gesetzlich zulässige Vereinbarungen, insb. nach 128 Abs. 6 Satz 2 SGB V Die Aufsicht der Krankenkassen und ihre rechtstechnische Umsetzung Sanktionsmöglichkeiten der Krankenkassen, insb. auch gegenüber der pharmazeutischen Industrie? (Klärung der Begriffe angemessen geahndet und schwerwiegende Verstöße ) Inkompatibilität der Doppelfunktion der Krankenkassen? (Aufsicht, Vertragspartner) Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kasse und Industrie (Rabattvereinbarungen oder 73 c SGB V etc.) Detlef Böhler, Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, BARMER Diskussionsrunde mit Referenten und Teilnehmern Gemeinsames Mittagessen Zuwendungen Strafrechtliche Verschärfung und mögliche Fallstricke Strafrechtlich relevante Formen in der Zusammenarbeit Stellung der pharmazeutischen und Medizinprodukteindustrie in der vertrags- und privatärztlichen Versorgung Straftatbestände der Untreue ( 266 StGB), des Betruges ( 263 StGB) und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) Bewertung der Rechtsprechung des BGH und anderer Obergerichte Vermeidung eines etwaigen Korruptionsvorwurfs: Dokumentationspflichten, Anforderungen an den Zuwendungszweck, zulässige Vereinbarungen Strafrechtliche Haftung von Compliance-Verantwortlichen (Urteil des BGH vom ) Bestechlichkeit von Vertragsärzten nach 299 StGB: Auswirkungen des Urteils vom OLG Braunschweig vom auf die Kooperation mit Vertragsärzten Dr. Peter Wigge Kooperationsmodelle auf dem Prüfstand Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für die Kooperationspraxis Bestechung im Geschäftsverkehr und die mögliche Anwendung auf Vertragsärzte durch das Urteil des OLG Braunschweig und mögliche Auswirkungen auf die Kooperation Erfahrungen mit 128 SGB V und seine praktische Bedeutung Ausgewählte Verhaltensempfehlungen und Spielräume bei der Kooperation unter Anwendung der vier Kooperations-Prinzipien Umgang mit Unternehmensdurchsuchungen/ Dawn Raids Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt? Manfred Mieskes, Director Health Care Compliance, Johnson & Johnson Medical GmbH Pause mit Kaffee und Tee
4 Anwendung des FSA-Kodex mit Fokus auf die vertragsärztliche Kooperation Gestaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für ärztliche Fortbildung aus Sicht des FSA Wie kann berufliche Fortbildung der Ärzteschaft durch die Pharmaindustrie gesichert werden? Argumente für eine Unterstützung ärztlicher Fortbildung durch die Pharmaindustrie Gegenwärtige Regelung des FSA bei Kooperationen Michael Grusa, Geschäftsführer, Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V Einflussnahme von Leistungserbringern auf Krankenkassen und Krankenhäuser bei Selektivvertragsabschlüssen und Ausschreibungen Vergaberechtswidriges Unterlassen von Ausschreibungen im Arznei- und Hilfsmittelbereich: typische Fallgestaltungen Einflussnahmen seitens der Industrie auf öffentliche Auftraggeber im Gesundheitsbereich: Kooperation, Kollusion oder Korruption? Vergaberechtliche Grenzen für Kooperationen und Einflussnahmen vor und während eines Vergabeverfahrens: der beratende Bieter Rechtsfolgen von Non-Compliance I: von Vertragsunwirksamkeit bis Schadensersatz Rechtsfolgen von Non-Compliance II: Ausschluss von Leistungserbringern in künftigen Ausschreibungen, Vergabesperren und Selbstreinigung zur Wiederherstellung der Bietereignung Dr. Marc Gabriel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner, Baker & McKenzie PODIUMSDISKUSSION Handlungsempfehlungen für die Praxis Mit den Teilnehmern und Referenten des Tages Ende des Seminars Besuchen Sie uns auch im Internet:
5 5 Ihre Experten Detlef Böhler ist Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bei der BARMER Ersatzkasse. Er ist seit 1981 bei der BARMER beschäftigt, seit 1988 in der Hauptverwaltung und nach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben seit 1999 in der Funktion als Abteilungsleiter tätig. Dr. Marc Gabriel ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Vergaberecht sowie im öffentlichen Wirtschaftsrechte, einschließlich der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Er berät und vertritt Auftraggeber und Unternehmen in Vergabe- sowie Nachprüfungsverfahren, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Beratungspraxis liegt dabei in der Begleitung von Ausschreibungen betreffend Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel sowie Versorgungs leistungen. Dr. Gabriel ist Fachanwalt für Verwaltungs recht und Autor zahlreicher Fachpublikationen zu vergaberechtlichen Fragen. Michael Grusa ist seit März 2004 Geschäftsführer des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittel industrie e. V. (FSA), Berlin. Vor seiner Tätigkeit für den FSA war der Volljurist zehn Jahre als Direktor für Allgemeine Verwaltung und Personal bei einem US-Amerikanischen Medizintechnik unternehmen tätig, nachdem er zuvor zwölf Jahre eine Filiale der Commerzbank im süddeutschen Raum geleitet hatte. Manfred Mieskes ist seit 2007 als Director Health Care Compliance bei Johnson & Johnson Medical tätig. Zuvor war er in verschiedenen Funktionen im Bereich Advanced Wound Care bei Johnson & Johnson Wound Management beschäftigt, zuletzt als Business Manager. Herr Mieskes ist seit 2009 Lehrbeauftragter für Compliance und Risikomanagement an der Universität Leuphana in Lüneburg, an der er selbst Wirtschaftsrecht studierte. Dr. Peter Wigge war nach Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften zunächst als Fraktionsreferent für die FDP-Bundestagsfraktion in Bonn tätig. Anschließend arbeitete er als Referatsleiter für juristische Grundsatzfragen beim AOK Bundesverband und im Bundesministerium für Gesundheit, Bonn. Seit 2001 führt er eine ausschließlich auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei an den Standorten Münster, Hamburg und Lüdinghausen. Die Kanzlei berät Arztpraxen, Krankenhäuser, pharmazeutische Unternehmen und Her steller von Medizinprodukten sowie andere Leistungs anbieter im Gesundheitswesen. Dr. Wigge ist Lehrbe auftragter an der Universität Münster für Medizinrecht und publiziert dazu Veröffentlichungen. Er ist Vorstandsmit glied im Bundesverband Managed Care e. V.
6 [Kenn-Nummer] Euroforum-Seminar ZUWENDUNGEN zwischen Kooperation und Korruption Neue Entwicklungen in der Praxis, Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung in der Gesundheitsbranche 22. November 2010, Pullman Cologne, Köln Helenenstraße 14, Köln, Telefon: 02 21/ Dezember 2010, Hotel Berlin, Berlin Lützowplatz 17, Berlin, Telefon: 0 30/ Bitte ausfüllen und faxen an: 02 11/ Ja, ich nehme teil zum Preis von 1.399, p. P. zzgl. MwSt. am 22. November 2010 in Köln am 14. Dezember 2010 in Berlin [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen.] [Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoring möglichkeiten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: 0211/ ] Name Position/Abteilung Firma Ansprechpartner im Sekretariat Anschrift [P M100] [P M100] Teilnahmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veran staltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausen getränken pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmel dung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahme betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatz teilnehmer. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Datenschutzinformation. Die Euroforum Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der Euroforum Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf widersprechen. Telefon Rechnung an (Name) Abteilung Datum, Unterschrift Fax Die Euroforum Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per Ja Nein Zusendung per Fax: Ja Nein Zimmerreservierung. In den Tagungs hotels steht Ihnen ein be grenz tes Zimmer kon tingent zum er mäßigten Preis zur Verfü gung. Bitte nehmen Sie die Zimmer reservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Euroforum- Veranstaltung vor. Wir über uns. Euroforum steht in Europa für hochwertige Kongresse, Seminare und Workshops. Ausgewählte, praxiserfahrene Referenten berichten zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Darüber hinaus bieten wir Führungskräften ein erstklassiges Forum für Informationsund Erfahrungsaustausch. Unsere Muttergesellschaft, die Informa plc mit Hauptsitz in London, organisiert und konzipiert jährlich weltweit über Veranstaltungen. Darüber hinaus verfügt Informa über ein umfangreiches Portfolio an Publikationen für die akademischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Märkte. Informa ist in über 80 Ländern tätig und beschäftigt mehr als Mitarbeiter. Anschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name: Position: Beschäftigtenzahl an Ihrem Standort: bis über 5000 Anmeldung und Information per Fax: +49 (0)211/ telefonisch: +49 (0)2 11/ [Corinna Wierzba] Zentrale: +49 (0)211/ schriftlich: Euroforum Deutschland SE Postfach , Düsseldorf per anmeldung@euroforum.com info@euroforum.com im Internet:
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