H. Zill PRAXISWISSEN VFR PRAXISWISSEN FÜR SICHTFLÜGE. Praxis-VFR
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- Fritz Berg
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1 PRAXISWISSEN FÜR SICHTFLÜGE Praxis-VFR
2 Nach einiger Zeit nach dem Erwerb des PPL-Scheines verblassen oft die erlernten theoretischen Kenntnisse. Deshalb wurde nachfolgend versucht, die für das praktische Fliegen nach Sichtflugregeln wichtigen Punkte aufzuführen. So sind die wichtigsten Punkte des Vereinsbetriebes, der Luftverkehrsregeln und der sonstigen Erfordernisse zusammengestellt. Im Punkt 10. ist eine Kurzzusammenfassung, ähnlich einer CK-Liste angeführt. Dies ersetzt keinesfalls ein genaues Studium der Rechtsvorschriften, es soll vielmehr zur raschen Auffrischung dienen. INHALTSVERZEICHNIS: 1. Reservierungen von mfu-flugzeugen 3 2. Bordpapiere 3 3. Lufttüchtigkeit, Vorflugkontrolle 4 4. Ein- und Ausflüge aus Österreich 4 5. Luftverkehrsregeln Flugvorbereitung Check-Listen Ausfall der Sprechfunkverbindung Mindestflughöhen Reiseflughöhen Ausweichregeln Sichtflug-Wetterbedingungen Zulässigkeit von Sichtflügen Luftraumstruktur Störungen Versicherungen GPS-Verwendung (persönliches Gerät) Notfälle Zusammenfassung 14 BEILAGEN: Nachfolgend aufgeführte Beilagen sind für die VFR-Flüge wissenswert und sollten in einer Tasche auf allen Flügen mitgenommen werden: mfu-merkblatt mfu-versicherungs-merkblatt Flight-Log (Flugvorbereitungsblatt) CK-Liste des zu fliegenden Flugzeuges (siehe 5.2.) ACG-Veröffentlichungen: Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulares ÖnfL I-B 62/99 Wetterinfo AIC B 3/93 Praxis-VFR
3 1. RESERVIERUNGEN VON MFU-FLUGZEUGEN Ab dem Jahre 2002 erfolgt die Reservierung der mfu-flugzeuge mittels Internet-Reservation-for Mfu- Aircrafts (IRMA). Die notwendige Internet-Adresse lautet: Eine Kurzanleitung finden Sie unter der Internet-Adresse: Reservierung entsprechend dem jeweiligen Merkblatt Punkt 7.) der mfu durchführen. Empfehlenswert ist eine Kontrolle der Eintragung in die Reservierungsliste vor Abflug auf deren Richtigkeit. Bei fehlerhaften Eintragung sollten Sie das betroffene Mitglied, oder das mfu-büro verständigen. Vorzeitige Beendigung einer Reservierung Beenden Sie Ihren Flug signifikant vor Ablauf des eingetragenen Zeitraums, schließen Sie bitte Ihre Reservierung in IRMA vorzeitig ab, damit eventuell auf Warteliste stehende Piloten das Flugrecht erhalten. Nicht-Inanspruchnahme eines reservierten Flugzeuges Sollten Sie an der Durchführung Ihres Fluges verhindert sein, bitten wir Sie, im Interesse aller Mitglieder - um unverzügliche Stornierung Ihrer Reservierung in IRMA. Andernfalls kann ein Pönale von verrechnet werden. Eine Verständigung der in der Warteliste eingetragenen Piloten erfolgt dann durch IRMA automatisch. Flugrecht auf mfu-flugzeugen Grundsätzlich hat der in den Reservierungslisten stehende Pilot bis max. 1 Stunde nach Reservierungsbeginn (siehe Pkt ) das Flugrecht. Nach Ablauf dieser Zeit hat ein allenfalls auf Warteliste stehender Pilot das Flugrecht; ansonsten alle anderen mfu-mitglieder. Beachten Sie bitte, dass bei Reservierung 'ganzer Tag' dieser um 0:00 Uhr beginnt (vor allem in LOWW). Sollten Sie erst um 9:00 Uhr wegfliegen wollen, so könnte ein anderes Mitglied um 6:00 Uhr die von Ihnen reservierte Maschine rechtens in Anspruch genommen haben. Um dies zu verhindern müssen Sie, solange Sie das Flugrecht haben, Ihre Reservierung ändern. Ist im Reservierungssystem keine Reservierung eingetragen, so kann jeder mfu-pilot die Maschine benutzen, sofern er vor Abflug die voraussichtliche Flugzeit in das Reservierungssystem einträgt. Beachten Sie bitte, dass Sie auf dem geflogenen Flugzeugmuster ausgecheckt sind. Sie können sonst die Versicherungsdeckung verlieren! 2. BORDPAPIERE ("Blaue Taschen") Ausgabe der Bordpapiere erfolgt gegen Vorweis Ihrer mfu-crewcard: LOAV: LOWW: Beim Flugplatzbetriebsleiter Am Schalter des GAT. Bitte beachten Sie, dass die Flugzeuge vom Flughafen-Personal aus dem Hangar aus- und eingebracht werden müssen. Bei stark frequentierten Tagen und Zeiten empfiehlt sich ein vorheriger Anruf beim GAT um dies zu veranlassen. Der PIC hat vor jedem Antritt eines Fluges die Bordpapiere auf Vollständigkeit zu kontrollieren und sie an Bord mitzunehmen; alle in Originalausführung, keine Fotokopien. Eintragungsschein Verwendungs- oder Nachprüfungsbescheinigung Lufttüchtigkeitszeugnis Bordpapiere (weiße A5-Mappe) Lärmzulässigkeitsbescheinigung Bewilligung für eine LFZ-Funkstelle Versicherungsbestätigungen über Pflichtversicherungen ggf. Berichtigung des Wiege und Beladeplanes Bordbuch Flug-Handbuch AFM Flugzeugschlüssel (incl. Tankschlüssel) Praxis-VFR
4 Persönliche Ausweise PPL EFZ oder AFZ (soweit vorhanden) 3. LUFTTÜCHTIGKEIT, VORFLUGKONTROLLE Lufttüchtigkeit wird dokumentiert durch: Lufttüchtigkeitszeugnis (Bordpapiere) Mindestausrüstung für beabsichtigten Flug (IFR, NVFR, VFR) Offene Betriebsstunden bis zur nächsten Kontrolle (incl. Toleranz)> als beabsichtigte Flugzeit! bis incl. 100 Betriebsstunden +/- 10 % 101 bis 1000 Betriebsstunden +/- 5 % Mehr als 1000 Betriebsstunden +/- 50 Stunden Vorflugkontrolle (= Aussen-CK entsprechend CK-Liste) stellt Flugklarheit fest. Heimatbasis: Bevor ein Flugzeug aus dem Hangar gerollt wird, kurzer Rundgang um das Flugzeug, um es auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren. Wird ein solcher festgestellt, sofort Meldung machen (LOAV: bei Betriebsleiter; LOWW: telefonisch) und ins Bordbuch eintragen. Erst dann das Flugzeug bewegen. Auswärts: Nach Feststellung einer Beschädigung dem Flugplatzbetriebsleiter melden, wenn geht Zeugen die Beschädigungen zeigen oder Fotos anfertigen und ins Bordbuch eintragen, telefonische Meldung an das mfu-büro. 4. EIN- und AUSFLÜGE AUS ÖSTERREICH Definitionen: Inland: EU-Binnenland: 'Schengenland': EU-Ausland: Flugplätze: Österreich A, B, D, E, F, GB, GR, I, IR, L,N, NL, P, S, SF A, B, D, E, F, I, L, NL, P Alle Nichtmitglieder der EU Keine ständigen Einrichtungen für Grenzkontrolle Flüge ins EU-Binnenland von Flugplätzen (ex. Schengen): Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg Meldung bei Flugplatzhalter (Tel. oder Fax) Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen Flüge ins 'SCHENGENLAND' von Flugplätzen: Keine Passkontrollen. Abflug/Ankunft wie bei Inlandsflügen Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen Ausnahme: D (in Vorbereitung: I) keine Flugplan erforderlich. Flüge ins EU-Ausland von Flugplätzen: Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg Meldung bei Flugplatzhalter (Tel. oder Fax) Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen Kein Grenzübertritt: (Mitteilung an Sicherheitsdirektionen vom ) Kein Grenzübertritt ist das bloße Überqueren der Staatsgrenze in der Luft. Nach Landung auf einem Flugplatz ohne unnötigen Aufschub wieder abfliegen und in der Zwischenzeit das Flugzeug, bzw. unmittelbare Umgebung nicht verlassen haben. Praxis-VFR
5 5. LUFTVERKEHRSREGELN Nachfolgend die für die Praxis relevanten Regeln mit entsprechenden Hinweisen FLUGVORBEREITUNG Entsprechend LVR 5 muss eine Flugplanung für alle Flüge über Flugplatznähe hinaus vor Flugantritt vom PIC erstellt werden. Fehlt diese, so wird eine Verwaltungsübertretung begangen, ggf. ist die Versicherung leistungsfrei undes könnte ein von Gericht zu ahndender Tatbestand vorliegen. Nichts vergessen, verwenden Sie ein Formular (z.b. Flight-Log). WANN? WELCHER FLUG? WER? INHALT? Vor Beginn eines Fluges Über Flugplatznähe hinaus (Sichtbereich des Flugplatzes), Flüge über Bundesgrenze; IFR-Flüge, PIC (auch verantwortlich, wenn delegiert wird) Flugdurchführungsplan (Vorbereitung des Fluges) Betriebsflugplan (Vorbereitung des Flugzeuges) Flugdurchführungsplan: Flugplanung Alle Orientierungsmöglichkeiten (terrestrische, funktechnische, sattelitentechnische). An- und Abflugverfahren müssen eingehalten werden. Wetterberatung Neueste Wettermeldungen und Wettervorhersagen Flugberatung Luftfahrt-Informationsdienst (alle NOTAM's) Privatflugplätze - Zustimmung zur Landung, Öffnungszeiten Ausland: fremde Rechtsvorschriften beachten Ausweichmaßnahmen Ausweichflugplätze entspr. Wetter, Notlandemöglichkeiten Unterlagen Betriebsflugplan: Benzinberechnung Start- und Landestrecken Beladeberechnung Betriebssicherheit Geräteanzeigen Flugklarheit Funk-CK Luftfahrtkarten, Sichtflugkarten, GPS-Karten, Wetterberichte, AIP, NOTAM, (ggf. Jeppesen, Bottlang, etc.), GPS Tankinhalt-verbrauchter Benzin=Restmenge (Res.) Berechnung bzw. Kontrolle Gewichte, Hebelarme und Momente Geschwindigkeiten, Flugmanöver, Zulassungsart Max. und Min.-Werte Outside-CK CK der Funk- und sonstigen Ausrüstung Unterlagen: Flugzeugdokumente, Betriebsanweisungen, Flugzeughandbücher (AFM), Betriebshandbücher, Check-Listen, zusätzliche Besprechung mit Fluglehrern oder erfahrene Piloten (!). Bei Verwendung eines GPS können einige Punkte mit dem Gerät erfolgen (siehe auch Pkt. 8. GPS- Verwendung, Seite 11). Bei den meisten Geräten ist allerdings eine Dokumentation dieser Punkte des erfolgten Fluges nicht möglich, deshalb ist die zusätzliche Verwendung eines Flight-Log's zu empfehlen. SCHEMA EINER FLUGVORBEREITUNG Worauf sollte bei den einzelnen Punkten geachtet werden? Wo findet man Unterlagen, Angaben darüber? Am besten erledigt man die einzelnen Punkte immer nach dem gleichen Schema, deshalb ist ein Formblatt anzuraten. Praxis-VFR
6 Vorarbeiten: Vorgesehene Strecke Kontrolliere: Wettermeldungen METAR, TAF, GAFOR, Warnmelungen, etc Geeignete Strecke Min. Höhe, Talflugwege, Orientierungsmöglichkeit Kontrollierte Lufträume (C,D) AIP: ENR 1.4 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1: , GPS-Karte Flugbeschränkungs-, Gefahrengebiete AIP: ENR 5.1 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1: , GPS-Karte Militärische Tieffluggebiete AIP: ENR 5.3 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1: Segelflug-,Hängegleitergebiete AIP: ENR 5.5 Sichtflugkarte 1: , GPS-Karte Naturschutzgebiete AIP: ENR 5.6 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1: , GPS-Karte NOTAMS NOTAM-Abo, AIC Abflugflugplatz - kontrollieren: Geeigneter Startplatz: PPR, Betriebszeiten, TODA, NOTAM, Betankung, Zoll. Landeflugplatz - kontrollieren: Geeigneter Landeplatz PPR, Betriebszeiten,LDA, NOTAM, Betankung, Zoll. Ausweichflugplatz- kontrollieren: Geeigneter Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll. Unterlagen: ICAO-, Sichtflug- und/oder GPS-Karte, Straßen-Karte, MET- Berichte, AIP, Bottlang, NOTAM's Streckenplanung: Leistungseinstellun: Startflugplatz Streckenflug Landeflugplatz Notmassnahmen Auslandsflug für Steig-, Reise- und Sinkflug Abflugverfahren, Abfluginformationen (ATIS), XPDR-Einstellung Wegpunkte - Alle Orientierungsmöglichkeiten Terrestrische Geländemerkmale Funktechnische Band, Frequenz, Peilung, Distanz Satellitentechnische Länge und Breite, Kennung Kurse: MT, DIST, Höhen: MSA, FL (VFR-Halbkreisregel), Zeiten: TIME, PLD ETO, ATO festhalten Auffanglinien festlegen: Autobahnen, große. Flüsse, Bahnlinien, Bergketten, etc. Frequenzen: notieren für MET, ATIS, FIS während des Fluges Anflugverfahren, Anfluginformationen (ATIS), XPDR-Einstellung Wichtige Frequenzen für Notfälle (Radarunterstützung) Ggf. Abflug und Ankunftsmeldung für Grenzkontrolle, CK Unterschiede zu österr. Gesetzen und Vorschriften (LVR etc.) Unterlagen Wie Benzinberechnung: Start und Rollen Notwendige Benzinmenge Steigflug Notwendige Benzinmenge, entsprechend Leistungseinstellung Reiseflug " A Sinkflug " Ausweichplatz " Berücksichtigen Route-Reserve für Wind: 6 % von "A" Unterlagen Flugvorbereitung, Manual Praxis-VFR
7 Start- und Landestreckenberechnung: Startstreckenberechnung Landestreckenberechnung Unterlagen Vorhandene TODA, und Piste lt. AIP oder Bottlang heraussuchen, entsprechend AFM erforderliche Startrollstrecke ermitteln. " (gilt auch für Ausweichplatz), vorhandene LDA heraussuchen, berücksichtigen: Wind, Pistenbeschaffenheit. Bottlang, AFM Beladeberechnung Beachten, dass die Dimensionen richtig sind (G, lbs, kg, lit, in, m, cm,...) Gewichte ermitteln Eigengewicht Treibstoff PIC und CO Passagiere Gepäck Hebelarme und Momente berechnen Kontrolle Gesamtgewicht Gesamtmoment und Lage des Gesamtschwerpunktes Unterlagen AFM Flugzeugausrüstung Entsprechende Flugzeugausrüstung ermitteln Funk V Navigation D (DME), F (ADF), L (ILS), O (VOR), R (B-RNAV=GPS) Radar C (XPDR) ELT E Bemerkung zu bis : Um keinen Punkt zu vergessen ist die Verwendung eines systematisierten Ablaufes zu empfehlen (Formular). Alle Informationen die selbstständig erstellt werden sollen dokumentiert (FK, EDV-Ausdruck) und auf dem Flug mitgenommen werden. Bei Verwendung eines GPS können die Pkt. 2, 3 und teilweise 4 damit erledigt werden (incl. Dokumentation) ATC Flugplan "FP" Wenn notwendig oder gewünscht wird ist mit obigen Planungen ein ATC-Flugplan zu erstellen. Anleitung siehe ÖNfL I-B 62/99 siehe auch 5.6. Ein FP MUSS abgegeben werden: Kontrollierten Flug (IFR, SVFR, NVFR, Flug in Luftraumklasse C oder D). Grenzüberschreitenden Flug (vor dem Abflug, Ausnahme: D, I?) Ein FP KANN abgegeben werden: Für jeden anderen Flug Frühester Zeitpunkt: Laufzeit des FP: Abflugmeldung: Landemeldung keine Vorschrift, zu früh besteht Gefahr von Missverständnissen, Ausland: Info bei AIS! 60 Minuten; VORHER NEUE EOBT mitteilen Wenn EOBT mehr als 15 Minuten überschritten -> Meldung PIC muss FP schließen (außer bei kontrollierten Flugplatz, "NO ATA") Praxis-VFR
8 5.2. CHECK-LISTEN Check-Listen sind Kurzauszüge des entsprechenden AFM. In persönlichen CK-Listen können zusätzliche Punkte zur Erinnerung des Piloten natürlich eingetragen werden. Um die Flugvorbereitung auch auswärts erledigen zu können, sollten Sie Ihre persönlichen CK-Liste mit folgenden zusätzlichen Informationen ausstatten (einzelne Abschnitte farblich kennzeichnen zum schnellen Auffinden): Speed-Table Aufstellung wichtiger Geschwindigkeiten (Vx, Vy, Va, Vs, etc.) Aussen-CK-Liste Betriebs-CK-Liste Für einzelne Phasen (Motorstart, Rollen,Power-CK, Start, Steigflug, Reiseflug, Sinkflug, Anflug, Landung, Abstellen) Not-CK-Liste Leistungen Tabellen oder Kurven für: Steigflug, Reiseflug, Sinkflug, Beladung, Benzinverbrauch, Start- und Landestrecken 5.3. AUSFALL DER SPRECHFUNKVERBINDUNG Im nicht kontrollierten Flug: Flug in VMC fortsetzen Transponder : 7600 schalten (auch bei el. Ausfall) Auf nächsten geeigneten, nicht kontrollierten Flugplatz landen (Pistenrichtung entsprechend Signalfeld, mittels Handy Kontakt aufnehmen oder Lichtsignale befolgen) Im kontrollierten Flug: Sprechkontakt möglich (Handfunkgerät oder Handy) Flug in VMC fortsetzen und Anweisungen befolgen Transponder : 7600 schalten (auch bei elektrischen Ausfall) Kein Sprechkontakt vorhanden: Auf nächsten geeigneten Flugplatz landen, ev. veröffentlichte Verfahren bei Funkausfall befolgen. Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiter fliegen und auf Lichtsignale der FVK warten. Landung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle melden Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiterfliegen und auf Lichtsignale der FVK warten MINDESTFLUGHÖHEN Mindestflughöhen über dichtbesiedeltem Gebiet; Industriegelände (feuer- oder explosionsgefährdet; Menschenansammlungen im Freien ist so zu fliegen, dass: 1. Landung im Notfall ohne Gefährdung möglich 2. Jedoch MIN. 300 m über höchstem Hinderniss innerhalb 600 m Entfernt Über Wien 1000 m GND " Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg 900 m GND " Innsbruck 600 m GND Ansonsten 150 m GND Brücken, verspannte Seile dgl. dürfen nicht unterflogen werden. Praxis-VFR
9 5.5. REISEFLUGHÖHEN - HALBKREISREGEL Sichtflüge müssen im Reiseflug (ist ein Flugabschnitt, bei dem längere Zeit in gleicher Höhe und Richtung geflogen wird; nicht Steig- und Sinkflug) entsprechend dem missweisenden Kurs, in einer Höhe von mehr als 900 m MSL (= ft MSL) oder 100 m GND (= ft MSL) in Flugflächen z.b. FL 045 (Höhenmesser auf Standard 1013,2 hpa) durchgeführt werden (wenn nicht von einer FVK-Stelle anderes aufgetragen wurde). Entsprechend der 'Tabelle der Reiseflughöhen' AIP ENR ACHTUNG: Bei Luftdruck unter 997 hpa 'sinkt' die niedrigst benutzbare Flugfläche (FL 035) unter 3000 ft QNH, d.h. in diesem Fall ist noch mit QNH-Einstellung zu fliegen! Zur Klarstellung: Sollten Sie Kontakt mit Wien-Information (118,52 MHz) aufnehmen und es wird Ihnen ein Transponder-Code und ein QNH-Wert von Wien mitgeteilt (die zurückgelesen werden müssen), so bleibt dieser Flug jedenfalls ein unkontrollierter Sichtflug und die Wahl der korrekten Flughöhe trifft alleine der PIC. Das heißt, dass auch diese Sichtflügen unter obige Regel fallen. Bei Flügen nach Osten (missweisender Kurs 000 bis 179 ) sind sie in den Flugflächen 35, 55, 75, 95 usw. und bei Flügen nach Westen (180 bis 359 ) in den Flugflächen 45, 65, 85, 105 usw. durchzuführen. Damit sollt eine Zusammenstossgefahr mit anderen Luftfahrzeugen auf Gegenkurs ausgeschlossen werden. ACHTUNG: Wenn Sie längere Reisflüge machen unbedingt Luftraumstruktur kontrollieren, dass keine Luftraumverletzungen passieren (z.b. Luftraumklasse F wird D: Freigabe notwendig!) Höhenmessereinstellverfahren Um die verschiedenen Höhenmesser-Einstellverfahren in Erinnerung zu rufen finden Sie nachfolgende Aufstellung. Standard-Atmosphäre Bei dieser standardisierten Atmosphäre ist jeder Höhe eine entsprechende Temperatur zugeordnet. Fuß C Fuß C Fuß C Fuß C MSL Temperaturverteilung: 2 C / 1000 ft 1 hpa = 30 ft Für die Höhenmessereinstellung gibt es 3 Werte: QNH Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt Platzhöhe QFE Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt 0 QNE Standard 1013,2 hpa Höhenmesser zeigt Flugplatzhöhe bei Standardluftdruck QNH-Höhe QNH- altitude Die Höhe, die ein Höhenmesser anzeigt, wenn auf der Druckkorrekturskala der QNH-Wert eingestellt ist. Praxis-VFR
10 Wahre Höhe True altitude = temperaturkorregierte QNH-Höhe, Die wahre Höhe ist die Höhe über dem Meeresspiegel Druckhöhe Pressure altitude Wichtig für Leistungsdiagramme! Die Höhe in der Standardatmosphäre, die dem in der Flughöhe herrschenden Luftdruck entspricht Wenn Standard-Druckwert 1013,2 hpa eingestellt ist, so wird immer die Druckhöhe angezeigt Dichtehöhe Density altitude = temperaturkorrigierte Druckhöhe. Die Höhe in der Standardatmosphäre, die der in der Flughöhe herrschenden Luftdichte entspricht Ansteigende Temperatur verringert Luftdichte! Dichtehöhe ändert sich um 1 C = 120 ft Bei Standardbedingungen (Druck und Temperatur): Wahre Höhe = Druckhöhe = Dichtehöhe Absolute Höhe Absolute altitude Die tatsächliche Höhe eines Flugzeuges über dem überflogenen Gelände 5.6. AUSWEICHREGELN Vorrang: Wer Vorrang hat, Richtung und Geschwindigkeit beibehalten. Gegenrichtung beide nach rechts ausweichen Kreuzende Kurse Rechtsvorrang Landende und im Endanflug befindliche Flugzeuge Tiefer fliegende Flugzeuge Flugplatznähe: Flugplatzverkehr beobachten, in Verkehrsablauf einordnen oder deutlich erkennbar heraushalten, wenn nicht gelandet wird. Platzrunde: KEINE Vollkreise!! Wenn große Verkehrsdichte herrscht und Separation nötig ist: Langsamflug In Platzrundenhöhe eine Runde fliegen Durchstarten(seitlich der Piste, damit PIC Verkehr beobachten kann) Rollende Flgz. Gegenrichtung anhalten, beide nach rechts ausweichen Kreuzende Kurse- Rechtsvorrang Praxis-VFR
11 5.7. SICHTFLUG-WETTTERBEDINGUNGEN VMC FLUGSICHT WOLKENABSTAND HOR. / VERT. 8 km 1,5 km 300 m 5 km 1,5 km 300 m 1,5 km (Ausnahme Hubschrauber) frei von Wolken und Erdsicht HÖHEN- BEREICH in und über 3050 m, ft MSL unter 3050 m, MSL über 900 m, 3000 ft MSL oder 300 m, 1000 ft GND in oder unter 900 m, 3000 ft MSL oder 300 m, 1000 ft GND in oder unter 900 m, 3000 ft MSL oder 300 m, 1000 ft GND LUFTRAUM KLASSE C,D,E,G C,D,E, F,G F G In CTR: Hauptwolkenuntergrenze min. 450 m, Bodensicht 5 km Sind diese Werte nicht gegeben, so SVFR: Hauptwolkenuntergrenze min. 200 m, Bodensicht 1,5 km 5.8. ZULÄSSIGKEIT VON SICHTFLÜGEN VFR-Flüge sind zulässig: nur bei TAG und AUSREICHENDER HELLIGKEIT wenn AUSWEICHMASSNAHMEN und ZEITRESERVE vorhanden sind: D.h. es kann nicht immer bis ECET geflogen werden! So können Wolken oder tiefstehende Sonne zu schlechten Sichtbedingungen vor ECET führen, sodass ein Flug nicht mehr legal ist! 5.9. LUFTRAUMSTRUKTUR Klasse Type Gebiet Freigabe Kontrollierter Luftraum C SRA Graz, Linz, Salzburg, Wien JA D CTR,CTA,TMA, SRA Diverse JA MCTR, MATZ, MTMA In den Betriebsstunden E CTA, TMA NEIN Nichtkontrollierter Luftraum F zeitweiser Luftraum Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels NEIN G Nicht C,D,E,F gesamter Luftraum NEIN Freigaben sind bei Flugverkehrskontrolle zu beantragen: TWR RADAR (APP, ACC) FIS erteilt nur Informationen, keine Freigaben! Luftraumstruktur ersichtlich in ICAO-Karte, auch in Jeppesen GPS-Karte Praxis-VFR
12 6. STÖRUNGEN Bei Störungen an einem mfu-flugzeug ist entsprechend dem mfu-merkblatt Pkt. 10. vorzugehen. 1. Die Störung ist im Bordbuch einzutragen. 2. Zusätzlich hat der PIC selbst oder durch einen Vertreter (Verantwortung bleibt jedoch beim PIC) eine entsprechende Meldung abzugeben. In LOAV kann dies über den Wetterrechner (der einen entsprechenden Link zu unserem Formular hat) vor der Betriebsleitung erfolgen oder über Internet unter der Adresse: 3. Die Inbetriebnahme eines Luftfahrzeuges, bei dem eine Störung im Bordbuch eingetragen ist kann erfolgen: wenn die Störung die Flugklarheit des beabsichtigten Fluges nicht beeinträchtigt, wenn Störung durch eine Werft behoben und mit Stempel aufgehoben wurde, wenn ein, für dieses Flugzeugmuster zugelassener Wart die Flugklarheit bestätigt nach Rücksprache mit Hrn. P. Tiefbrunner oder dem Referenten für Technik. 4. Durch Festlegung der vorstehenden Punkte ist jedoch die Verpflichtung eines Piloten keineswegs aufgehoben, sich - unabhängig von der Eintragung über eine Beanstandung - vor Inbetriebnahme des Luftfahrzeuges durch die obligatorische Vorflugkontrolle von der Flugklarheit des Flugzeuges zu überzeugen. Liegt eine Störung, außerhalb des Flugplatzes Vöslau- vor, ist es empfehlenswert sich mit Hrn. Tiefbrunner, mfu-büro, Referent für Technik (Reihenfolge empfehlenswert) in Verbindung zu setzen und weitere Vorgehensweise abzusprechen. 7. VERSICHERUNGEN Für alle mfu-flugzeuge wurden die gesetzlichen Pflichtversicherungen mit folgenden Versicherungssummen abgeschlossen: Flugzeug Haftpflichtversicherung "- für DNF, DRA, KES, KIS, KMU Haftpflichtversicherung für Flugunfalluntersuchungskosten Passagier Haftpflichtversicherung für Personenschaden "- für Sachschaden Passagier Sitzplatz-Unfallversicherung Weiters sind für alle mfu-flugzeuge Vollkaskoversicherungen abgeschlossen. Hier beträgt das Risiko für den Piloten: OE-KAS OE-KMU OE-KIS, KES alle anderen Im Versicherungsfall muss der PIC die Obliegenheitspflichten der mfu übernehmen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. (siehe auch gültiges Merkblatt der mfu, und Versicherungsmerkblatt. Beide unter: GPS-VERWENDUNG Die Verwendung eines GPS als weiteres unterstützendes Navigationsinstrument ist auf jeden Fall zu empfehlen. Ein alleiniges 'Verlassen' auf dieses Gerät kann jedoch zu extrem gefährlichen Situationen führen und ist zu vermeiden. Weiters kann dieses Gerät, sofern es eine Trace-Funktion hat, für eine Dokumentation jedes Fluges als Beweis ausgezeichnet dienen. Praxis-VFR
13 Weiters sollte die Bedienung des Gerätes laufend geübt werden, sodass es im Flug zu keiner Fehlbedienung kommen kann. Nachfolgende Bemerkungen beziehen sich auf das Gerät: GARMIN GPS III Pilot Sofern ein Überspielkabel (Verbindung GPS-Computer) und eine Software (z.b. Waypoint +) vorhanden ist, kann ein Datenaustausch und sicherung unkompliziert vorgenommen werden. GPS-Programmierung Für die Verwendung für Sichtflüge müssen die VFR-Waypoints der gewünschten Flugplätze eingeben werden. Flugvorbereitung Eine wesentliche Unterstützung ist das Gerät bei der Flugvorbereitung. Sofern die VFR-Waypoints für die entsprechenden Anflugverfahren eingegeben worden sind, kann die Streckenplanung einfach erfolgen. Wenn im SETUP-PLAN (Unterprogramm von ROUTES) folgende Werte eingegeben werden: SPEED DEPARTURE TIME FUEL-FLOW rechnet das GPS folgende Werte für den jeweiligen Waypoint der Route aus: COURSE DISTANCE ETA FUEL LEG DISTANCE LEG FUEL LEG TIME SUNRISE SUNSET TIME TO Diese Werte können für die Flugvorbereitung in ein Navigations-Log übertragen werden. Flugüberwachung Wenn nach dem Start die aktuellen Werte des SETUP-PLAN korrigiert werden und die Trace-Funktion aktiviert ist, kann eine präzise Überwachung laufend erfolgen. Nach jedem Flug können die jeweiligen Plot's abgespeichert werden. 9. NOTFÄLLE 9.1. NOT-CK-LISTEN Während des Fluges sollten die Notcheckliste beim PIC bereit sein, und nicht in der Bordtasche, im Gepäckraum unter Koffern liegen. Vorzugsweise sollte sie bei der Normal-CK-Liste beiliegen und wegen schnellerer Auffindbarkeit farblich gekennzeichnet sein Not-Ausrüstung Es sollte die vorhandene Notausrüstung (Wo?) des zu fliegenden Flugzeuges bekannt sein: Apotheke Feuerlöscher ELT (Auslösung, transportabel, etc) Praxis-VFR
14 Eine persönliche Notausrüstung sollte immer dabei sein: Handy Handfunkgerät Signalstift mit roten Raketen Multiwerkzeug (Leatherman oder Ä. für Befreiung aus Flugzeug, Durchschneiden von Sicherheitsgurten) Rettungsdecke 9.3. Hilfe in Notfällen Bei Notfällen kann jeder Pilot erreichbare FVK- und Info-Stellen um Unterstützung bitten. Sofern Funkkontakt zustande kommt und eine Identifikation möglich ist, wird diese auch gegeben. Wichtig ist bei der Hilfsanforderung den angesprochenen Stellen die Position, den Notfall und die beabsichtigte Hilfestellung mitzuteilen. Je früher dies erfolgt, umso effizienter wird die Hilfestellung sein. Praxis-VFR
15 10. ZUSAMMENFASSUNG VOR DEM FLUG: 1. Flugvorhaben festlegen Geschätzte Dauer des Fluges (Hin- und Rückflug) Wetterberichte auf Flugdurchführbarkeit kontrollieren Flugzeugreservierung vornehmen, offene Flugzeit kontrollieren Bei Auslandsflüge (ex. Schengen): Fluganmeldung für Grenzabfertigung) 2. Flugvorbereitung Flugdurchführungsplan Betriebsflugplan 3. ATC-Flugplan bei Bedarf aufgeben DER FLUG: 4. Reservierung kontrollieren 5. Bordpapiere kontrollieren Vollständigkeit, incl. Checklisten Bordbuch: auf Störungseintragungen und Benzinmenge überprüfen Genug offene Gesamtflugstunden für Flugvorhaben 6. Vorflugkontrolle lt. CK-Liste 7. Persönliche Flugunterlagen kontrollieren Lizenzen, Karten, Flugvorbereitung, GPS, CK-Listen; Bottlang, ATC-Flugplananleitung, Wetterschlüssel 8. Flug: dabei berücksichtigen: An- und Abflugverfahren einhalten Mindestflughöhen Reiseflughöhen (Halbkreisregel) Höhenmessereinstellungen Ausweichregeln Sichtflug-Wetterbedingungen Luftraumstruktur beachten (ggf. Freigaben zeitgerecht einholen!) NACH DEM FLUG: 9. ATC-Flugplan schließen (falls einer aufgegeben wurde) 10. Flugzeug versorgen Bei Bedarf einbremsen, verankern oder hangarieren CK: alle Verbraucher aus, Hauptschalter aus! Pitotabdeckung anbringen Absperren Praxis-VFR
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