ASIIN. Informationen für Hochschulen

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1 ASIIN Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.v. Informationen für Hochschulen Anforderungen und Verfahrensgrundsätze für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, den Naturwissenschaften und der Mathematik (Mai 2004) 1

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.v. (ASIIN) Akkreditierungsgrundsätze und Anforderungen der ASIIN Grundsätze ASIIN-Akkreditierungsziele Gegenstand der Akkreditierung Allgemeine Anforderungen an Studienprogramme mit den Abschlüssen Bachelor und Master Bedarf Studienstruktur und Studiendauer Studiengangsprofile, Bachelor- und Mastertypisierungen und Titelvergabe Leitbild und Ausbildungsziele Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Modularisierung, Kreditpunktesystem, Praxisphasen, weitere Curriculare Anforderungen Spezielle Studienformen: duale Studienangebote, auslandsorientierte Studiengänge, Projektstudiengänge Institutionelles und organisatorisches Umfeld Qualitätssicherung Anforderungen an Studien- und Prüfungsordnungen Fachspezifische Anforderungen Zugang zu den höheren beamtenrechtlichen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes für Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen Der Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens Mögliche Ergebnisse des Verfahrens Pflichten der Antragsteller ANHANG Antragstellung Gliederungsvorschlag für die Antragsunterlagen der Hochschulen Quantitative Daten zum Gliederungsvorschlag für die Antragsunterlagen der Hochschulen Formblatt Modulhandbuch Formblatt Personalhandbuch Beispielhafter Ablauf der Vor-Ort-Begutachtungen

3 Anforderungen und Verfahrensgrundsätze für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, den Naturwissenschaften und der Mathematik 1. Einführung Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Vielfalt zu ermöglichen, Qualität zu sichern und Transparenz der Studiengänge zu schaffen Die Internationalisierung und internationale Kompatibilität der deutschen Hochschulausbildung voranzutreiben und die Anwerbung qualifizierter ausländischer Studierender und Studieninteressenten zu fördern Die Vollendung eines einheitlichen europäischen Bildungsraumes zu unterstützen Die globale Marktfähigkeit deutscher Hochschulabsolventen zu verbessern Eine flexiblere Anpassung der Studiengänge an die Anforderungen des nationalen und internationalen Marktes zu ermöglichen Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des lebenslangen Lernens zu eröffnen sowie Einen Beitrag zur Einhaltung der Regelstudienzeit zu leisten. Die Akkreditierung dieser Studiengänge dient der Einhaltung fachlich-inhaltlicher Qualitätsstandards für alle Hochschultypen und fördert die Weiterentwicklung und kontinuierliche Verbesserung der Ausbildung in den zu akkreditierenden Studiengängen. Darüber hinaus überprüft sie die Studierbarkeit des Lehrangebots in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit. Ziel der Akkreditierung ist es einerseits, hohe Standards in Lehre und Studium zu garantieren und eine Gleichwertigkeit der Ausbildung unter Beachtung von 9 Absatz 2 HRG sicherzustellen. Andererseits sollen spezielle Profile der einzelnen Hochschulen gefördert werden. Die Akkreditierungsverfahren werden durch unabhängige Agenturen durchgeführt, die ihrerseits durch den mit Beschluss der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) vom 3. Dezember 1998 eingerichteten Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Der Akkreditierungsrat definiert Anforderungen an die Akkreditierung der Agenturen und der Studiengänge. 2. Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.v. (ASIIN) Die gemeinnützige Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.v. legt Verfahren und Anforderungen für die Bewertung von Studiengängen in diesen Fachkulturen nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates fest. Sie prüft, ob sich die erarbeiteten Akkreditierungsstandards und Verfahren im Einklang mit deutschen Gesetzen, Verordnungen und den einschlägigen europäischen Richtlinien befinden. Die Akkreditierungsagentur verhandelt und schließt Abkommen mit anderen nationalen und internationalen Akkreditierungsinstitutionen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung der Akkredi- 3

4 tierungsverfahren und akkreditierten Studiengänge. Als erste kontinentaleuropäische und nicht englischsprachige Akkreditierungsagentur ist die ASIIN mit Wirkung vom als vorläufiges Mitglied in den so genannten Washington Accord aufgenommen worden. Die Mitgliedschaft im Vertrag von Washington ist für unsere Mitglieder wie Kunden ein wichtiger Etappenerfolg in unseren langjährigen Bemühungen um eine internationale Anerkennung der akkreditierten Ingenieur-Studiengänge als Voraussetzung für die professionelle Mobilität deutscher Ingenieure. Als Gründungsmitglied des European Standing Observatory for the Engineering Profession and Education (ESOEPE) befördert die ASIIN außerdem das Ziel der grenzüberschreitenden Anerkennung der Studienabschlüsse und auf ihrer Basis der professionellen Mobilität auch für den europäischen Kontinent. 1 Für den Bereich der Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik strebt die ASIIN vergleichbare Anerkennungsverbünde an. Die operationale Arbeit der Qualitätssicherung und -optimierung innerhalb der ASIIN ist wie folgt organisiert: vom Vorstand der ASIIN werden zwei unabhängige Akkreditierungskommissionen berufen, die drittelparitätisch mit Vertretern von Universitäten, Fachhochschulen und der Wirtschaft sowie mit Studierenden und internationalen Beratern besetzt sind. Diese Akkreditierungskommissionen legen die Verfahrensgrundsätze und Qualitätsstandards für die Akkreditierung fest, berufen die ebenfalls drittelparitätisch zusammengesetzten Fachausschüsse für - die Entwicklung und kontinuierliche Überprüfung fachspezifischer Standards zur Akkreditierung, - die Kenntnisnahme und Prüfung der von den Auditteams erstellten Akkreditierungsberichte, - die Formulierung der fachlichen Fragen der Akkreditierung sowie die Benennung und Schulung der Auditoren, berufen ausgewiesene Gutachterteams für die zu akkreditierenden Studiengänge auf Vorschlag der Fachausschüsse, wirken beim Aufbau qualifizierter Gutachterpools mit und akkreditieren die Studiengänge aufgrund der Auditberichte und der Anmerkungen der Fachausschüsse. Derzeit sind zwei Akkreditierungskommissionen (die AK I für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und Informatik, die AK II für den Bereich Naturwissenschaften und Mathematik) sowie insgesamt 13 Fachausschüsse mit folgenden Bezeichnungen eingerichtet: 1. Maschinenbau/Verfahrenstechnik 2. Elektrotechnik/Informationstechnik 8. Agrar-, Ernährungswissenschaften und Landespflege 3. Bauingenieurwesen 9. Chemie 4. Informatik 10. Biowissenschaften/Pharmazie 5. Physikalische Technologien, Werkstoffe und Verfahren 11. Geowissenschaften 12. Mathematik 6. Wirtschaftsingenieurwesen 13. Physik 7. Wirtschaftsinformatik 1 Alles Wissenswerte über den Washington Accord, die ESOEPE und das internationale Netzwerk der ASIIN finden Sie auf unseren Webseiten unter Internationales. 4

5 Die genannten Fachausschüsse decken alle Studienfelder der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik ab. Das Zusammenspiel zwischen Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsstelle und der fachlichen Arbeitsebene mit den Auditteams, Fachausschüssen und den Akkreditierungskommissionen lässt sich graphisch wie folgt abbilden: Mitgliederversammlung ASIIN Gutachter ~ 400 Auditoren aus Industrie, Hochschulen und wissenschaftlichen Vereinigungen Koordinierungsgruppe der Universitäten Koordinierungsgruppe der Fachhochschulen Wirtschaftsverbände und Dachverband der Sozialpartner Techn.-naturwiss. Vereine u. Berufsst. Verbände Fachausschüsse je 1/3 Vertreter von Uni/TH, FH, Wirtschaft Auditteams Fachausschüsse je 1/3 Vertreter von Uni/TH, FH, Wirtschaft Auditteams Jede Mitgliedergruppe benennt 3 Personen für den Vorstand beruft beruft auf Vorschlag der FA s Akkreditierungskommission I (Ingenieurwissenschaften, & Informatik) beruft beruft auf Vorschlag der FA s Akkreditierungskommission II (Naturwissenschaften & Mathematik) administriert Vorstand 12 Personen beruft Geschäftsstelle (Geschäftsführer) Bild 1: Organisationsstruktur der ASIIN. Alle mit der Akkreditierung befassten Gremien der ASIIN sind drittelparitätisch mit Vertretern der Universitäten, Fachhochschulen und der Wirtschaft zusammengesetzt; gegen das einheitliche Votum einer dieser Gruppen können keine Kriterien verabschiedet oder Studiengänge akkreditiert werden. 3. Akkreditierungsgrundsätze und Anforderungen der ASIIN 3.1 Grundsätze Das von der ASIIN entwickelte Akkreditierungsverfahren basiert u. a. auf den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes, weiteren akkreditierungsspezifischen Entscheidungsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern, den Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK, 06. Juli 1998) und den Beschlüssen der KMK vom 03. Dezember 1998 und 05. März 1999, ihrem Beschluss zur künftigen Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland vom 01. März 2002 und dem Statut für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren vom 24. Mai 2002 i.d.f. vom 19. September 2002 zur Einführung von Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge. Darüber 5

6 hinaus sind die am von der KMK beschlossenen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen von der ASIIN ebenso zu beachten wie die einschlägigen Beschlüsse und Richtlinien des Akkreditierungsrates. Schließlich müssen in der Frage des Zugangs zu den beamtenrechtlichen Laufbahnen des höheren Dienstes für Fachhochschul-Masterabsolventen die einschlägigen Beschlüsse der Innenminister- und der Kultusministerkonferenz vom respektive Anwendung finden. 2 Das Akkreditierungsverfahren der ASIIN wird geleitet von den Prinzipien der Qualität, Objektivität, Transparenz und Validität. Es trägt sowohl der zunehmenden Differenzierung und Diversifizierung des Studienangebots im Hochschulbereich als auch den Qualitätsanforderungen an einen sich intensivierenden internationalen Wettbewerb Rechnung. Die ASIIN legt Anforderungen für die Bewertung der Hochschul-Studiengänge in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie der Informatik und Mathematik fest, die qualifizierte Absolventen der jeweiligen Fachrichtung auf ihre spätere Berufstätigkeit vorbereiten. Das Verfahren konzentriert sich auf die Setzung und Überprüfung von allgemeinen und fachspezifisch-ergänzenden input- wie output-orientierten Qualitätsstandards, die die genannten KMK-Vorgaben und deren Fortentwicklung durch den Akkreditierungsrat berücksichtigen und im Dialog mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Fakultäten- und Fachbereichstagen, Fach- und Berufsverbänden sowie den am Wirtschaftsleben beteiligten Kräften definiert wurden und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Vielfalt im Hochschulbereich zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit von erbrachten Leistungen und der für sie notwendigen Prozesse sowie Ressourcenausstattung zu sichern. Das Akkreditierungsverfahren der ASIIN ist grundsätzlich studienfeld-, hochschul- und länderübergreifend und orientiert sich an internationalen Standards. Die Akkreditierung erfolgt entsprechend international bewährten Standards zeitlich befristet für eine Dauer von derzeit 5 Jahren. Nach Ablauf der Frist ist eine Re-Akkreditierung erforderlich, die eine Evaluation beinhaltet und den Studiengang erneut auf seine Ziele und deren Umsetzung hin begutachtet. Die Re-Akkreditierung wird insbesondere das Erreichen der Ausbildungs- und Qualifikationsprofile überprüfen (Output-Orientierung) und zu diesem Zwecke nicht zuletzt den Studienerfolg und den Verbleib der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt analysieren. 3.2 ASIIN-Akkreditierungsziele Der ASIIN-Akkreditierungsprozess ist Teil eines Begutachtungssystems, welches sicherstellt, dass Absolventen akkreditierter Studiengänge eine berufsbefähigende Qualifikation aufweisen, die Weiterentwicklung und kontinuierliche Verbesserung der Ausbildung fördert, unterschiedliche Ansätze in der Ausbildung akzeptiert und dadurch Vielfalt ermöglicht, 2 Die genannten Dokumente können auf der ASIIN-Webseite unter Aktuelles! Akkreditierungsdokumente abgerufen werden. 6

7 ständige Innovation in der Ausbildung unterstützt, eine fortlaufende Qualitätsverbesserung der Ausbildung zugrunde legt, für Transparenz vergleichbarer Studiengänge sorgt und die nationale und internationale Durchlässigkeit fördert. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, nachzuweisen, dass ihre Ausbildungsprogramme den von der ASIIN aufgestellten Anforderungen genügen und dass sie die von ihnen formulierten Ausbildungsziele im Sinne einer output-optimierung erreichen. Darüber hinaus wird die Studierbarkeit des Lehrangebots vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden studentischen Arbeitszeit überprüft. 3.3 Gegenstand der Akkreditierung Gegenstand eines Akkreditierungsverfahrens können derzeit sowohl konsekutive Studienprogramme, die einen Bachelor- und einen Masterabschluss umfassen, als auch eigenständige Bachelor- sowie nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge sein. Darüber hinaus unterliegen auch Diplomstudiengänge, für die keine Rahmenprüfungsordnungen (mehr) gelten, der Akkreditierung. Zukünftig sollen darüber hinaus nach den Vorstellungen der KMK auch Promotionsstudiengänge sowie mit einem Staatsexamen abschließende Studiengänge der Akkreditierung unterliegen. Die Entscheidung über die Genehmigung von Studiengängen bleibt nach geltendem Hochschulrecht dem jeweiligen Bundesland vorbehalten. Die ASIIN akkreditiert auf Antrag von staatlich anerkannten, öffentlichen und privaten Hochschulen hochschultypenunabhängig Studiengänge, die zu einem berufsbefähigenden Abschluss führen, führt und veröffentlicht eine Liste der akkreditierten Studiengänge und setzt sich für die internationale Anerkennung der akkreditierten Studienabschlüsse ein. Ein Studiengang mit einem Abschlussgrad einer deutschen Hochschule kann im Regelfall von der ASIIN nur akkreditiert werden, wenn mindestens die Hälfte des Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert und der Abschluss von der betreffenden Hochschule verliehen wird. Bei einer Beteiligung von nicht akkreditierten Studiengängen ausländischer Hochschulen legt die ASIIN Wert darauf, dass die ausländischen Hochschulen beim Audit kompetent vertreten sind. Außerdem muss mindestens ein Gutachter die Partnerhochschule besuchen und sich vor Ort einen Eindruck von der Qualität des korrespondierenden Studienangebots verschaffen. Die Bezeichnung eines Studiengangs sollte nur dann in englischer Sprache verfasst werden, wenn maßgebliche Anteile der Veranstaltungen auf Englisch gehalten werden. Bei Akkreditierungsanträgen ausländischer Hochschuleinrichtungen wird bei Erfüllung der ASIIN-Qualitätsstandards eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt; für diese Studiengänge wird eine separate Akkreditierungsliste geführt. Durch die Bescheinigung der substantial equivalency wird attestiert, dass das ausländische Studienprogramm den an deutschen Hochschulen zur Anwendung kommenden ASIIN-Qualitätsanforderungen genügt. 7

8 3.4 Allgemeine Anforderungen an Studienprogramme mit den Abschlüssen Bachelor und Master Bedarf Für das zu akkreditierende Studienangebot müssen eine Nachfrage unter Studieninteressierten, ein dokumentierter mittel- und langfristiger Bedarf seitens des Arbeitsmarktes bzw. spezifische Berufschancen für die Absolventen vorhanden sein. Die Hochschulen werden aufgefordert, eine Absolventen-Verbleibestatistik/Alumni-Datei aufzubauen, um im Zuge einer Reakkreditierung verlässliche Auskunft über den Erfolg der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt geben zu können. Die Arbeitsmarktchancen der Absolventen sind ein zentraler Indikator, um die Qualität des Studienangebotes zu beurteilen Studienstruktur und Studiendauer Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet grundlegend zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gemäß 19 HRG und Diplom- und Magisterstudiengängen gemäß 18 HRG. Eine strukturelle Vermischung der beiden Studiengangssysteme ist gemäß den Strukturvorgaben der KMK auszuschließen, was eine partielle gemeinsame Nutzung einzelner Studienangebote der beiden unterschiedlichen Graduierungssysteme aber nicht ausschließt. Bachelor- und Masterstudiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Die Einrichtung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs setzt dabei nicht die Existenz eines komplementären Masterrespektive Bachelorstudiengangs voraus. Die Regelstudienzeiten für Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich aus 19 Abs. 2 5 HRG und betragen mindestens drei, höchstens vier Jahre für Bachelor- und mindestens ein und höchstens zwei Jahre für Masterstudiengänge. Auch die Variante eines siebensemestrigen Bachelorstudiengangs mit anschließendem dreisemestrigen Master ist möglich. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit an einer Hochschule höchstens fünf Jahre. Die KMK hat sich in ihren Strukturvorgaben weiterhin darauf verständigt, dass kürzere Regelstudienzeiten aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen möglich sind aus Sicht der ASIIN fallen darunter in erster Linie die im Trimester organisierten Studiengänge. Gemäß KMK ist für den Bachelorabschluss in der Regel ein Studienvolumen von mindestens 180 ECTS-Punkten nachzuweisen. Entsprechend internationalen Anforderungen werden für den konsekutiven Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums in der Regel insgesamt 300 ECTS-Punkte benötigt. Im Übrigen richtet sich die in Bachelor- oder Masterstudiengängen zu erwerbende Anzahl von ECTS-Punkten nach den unterschiedlichen, im Rahmen der Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes möglichen Regelstudienzeiten. Zu den Strukturvorgaben der KMK zählen ebenfalls Richtlinien zum Umfang der Abschlussarbeiten, die obligatorischer Bestandteil eines Bachelor- und Masterprogramms sein müssen: 8

9 Die ASIIN setzt vor dem Hintergrund des vorgegebenen Bearbeitungskorridors für die Bachelorarbeiten ihre Mindestanforderung mit 12 Kreditpunkten fest. Bezüglich des Bearbeitungsumfangs der Masterarbeit gilt im Regelfall eine Bandbreite von Kreditpunkten; der spezifische Umfang der Abschlussarbeiten in den unterschiedlichen Fachkulturen wird darüber hinaus in den fachspezifisch ergänzenden Hinweisen definiert Studiengangsprofile, Bachelor- und Mastertypisierungen und Titelvergabe Studiengangsprofile Jede Hochschule kann sich durch die Betonung bestimmter Fachinhalte oder interdisziplinärer Ansätze, durch Lehr- und Lernformen und durch die Verflechtung von Forschung und Lehre ihr spezifisches Profil geben. Gemäß den KMK-Strukturvorgaben muss bei der Akkreditierung eines Masterstudiengangs zwischen einem stärker anwendungsorientierten und einem stärker forschungsorientierten Profil unterschieden werden. Laut KMK müssen in Bachelorstudiengängen wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt werden. Eine Zuordnung zu den Profiltypen stärker anwendungsorientiert und stärker forschungsorientiert erfolgt nicht. 3 Für die ASIIN muss es sich bei beiden Profilen jeweils um ein wissenschaftliches Studium handeln, das zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik befähigt, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzt, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen einzustellen. Zugleich vermitteln beide Profile obligatorisch kommunikative und soziale Schlüsselkompetenzen und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln im Sinne der Vorbereitung auf berufliche Aufgaben. Auch ist zu berücksichtigen, dass Absolventen beider Profile der Zugang zur Promotion möglich ist. Bei der Entscheidung über den Zugang zu Promotionsstudiengängen sollte nur die Eignung der Bewerber berücksichtigt werden, nicht aber die Tatsache, ob der Master-Grad an einer Fachhochschule oder einer Universität erworben wurde. Für die ASIIN unterscheiden sich die beiden Profile allerdings in ihrer Gewichtung dieser unterschiedlichen Komponenten. Maßgebend für die Profilzuordnung ist daher die Ausgestaltung und Zusammensetzung des Curriculums, das fachspezifisch bei jeder Akkreditierung beurteilt werden muss. Bei den nachfolgenden Begriffsdefinitionen rekurriert die ASIIN u. a. auf die Deskriptoren, die der Akkreditierungsrat zusammen mit den Agenturen für diese beiden Studiengangsprofile, die von Universitäten und Fachhochschulen gleichermaßen beantragt werden können, entwickelt hat. Stärker forschungsorientierte Studiengänge Ein stärker forschungsorientierter Studiengang muss wissenschaftlich fundiert sowie grundlagen- und methodenorientiert sein. Er vermittelt ein am Forschungsstand des Fa- 3 Vgl. Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG, Beschluss der KMK vom

10 ches orientiertes theoretisches Wissen und eine Methoden- und Systemkompetenz, die zu einem selbständigen Erkennen und Lösen komplexer Problemstellungen befähigt und dabei die aktuellen Grenzen des Erkenntnisstandes erweitert. Das Curriculum wird auf einer sinnvoll breiten und in ausgewählten Teilgebieten vertieften fachlichen Basis die Kompetenz zu Problemlösungen in der Praxis, die Fähigkeit zur theoriegeleiteten Grundlagenund anwendungsbezogenen Forschung sowie analytische, konstruktive und kreative Fähigkeiten zur Neu- und Weiterentwicklung von Methoden und komplexen Systemen entwickeln und fördern. Dabei spielt insbesondere die Vermittlung fachübergreifenden Wissens und die Befähigung zur Integration wissenschaftlicher Vorgehensweisen unterschiedlicher Fachgebiete eine wichtige Rolle. Stärker forschungsorientierte Studiengänge und Abschlüsse profitieren insgesamt nachhaltig von der Einheit von Forschung und Lehre an den anbietenden Fachbereichen. Die Lehre wird von Lehrenden getragen, die je nach Fach neben möglichen berufspraktischen Erfahrungen vor allem aus eigener aktiver Forschung schöpfen. Studierende werden idealerweise frühzeitig in laufende Forschungsprojekte im Rahmen von Projekt- oder Abschlussarbeiten eingebunden. Bei der Identifizierung eines forschungsorientierten Profils wird die ASIIN insbesondere die wissenschaftlichen Qualifikationen des Personals (Ausbildung, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Gutachtertätigkeiten, Patentaktivitäten, Aktivitäten in der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Forschung und Lehre, Teilnahme an Tagungen, interdisziplinäre und internationale wissenschaftliche Kooperationen), das Ausmaß der verantwortlichen Durchführung von Drittmittelprojekten und Unterstützung anerkannter wissenschaftlicher Förderinstitutionen, Praxiskontakte im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die Leitung von Forschungsinstituten und -gruppen etc. als Maßstab heranziehen. Die Hochschulen und die am Studiengang beteiligten Fachbereiche müssen über die Anforderungen an die Lehre hinaus eine entsprechende Ausstattung für Forschung nachweisen, an der Studierende partizipieren können. Zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie: Bibliotheken mit einem ausreichenden Bestand an relevanter Forschungsliteratur, die Ausstattung von Laboratorien etwa mit Großgeräten und Prüfständen, die Computerhardund Softwareausstattung, gegebenenfalls interinstitutionelle Vereinbarungen zur Nutzung von Ressourcen auch an anderen Standorten etc. Stärker anwendungsorientierte Studiengänge Ein stärker anwendungsorientierter Studiengang muss sowohl wissenschaftlich fundiert als auch anwendungsorientiert sein. Die Lehrinhalte sind darauf ausgelegt, Studierende in die Lage zu versetzen, auf der Basis eines sinnvoll breiten und in ausgewählten Teilgebieten vertieften fachlichen Wissens, einer breiten Methodenkenntnis und unter Berücksichtigung unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen und berufspraktischer Orientierungen praxisbezogene Problemstellungen nach aktuellem Wissensstand lösen zu können. Ein stärker anwendungsorientierter Studiengang vermittelt transferfähiges Wissen in Verbindung mit berufsrelevanten Schlüsselqualifikationen, es ist fachorientiert und berufsfeldbezogen ausgerichtet. Das Curriculum wird demzufolge primär die Anwendung des Wissens für berufsrelevante, anwendungsbezogene Problemstellungen beinhalten und Fallstudien und Projektarbeiten die Fähigkeit zur exemplarischen Problemlösung unterstützen. Wesentlich ist die Pflege des Anwendungsbezuges durch intensive Praxiskontak- 10

11 te. Die Abschlussarbeit wird im Regelfall aus praktischen Problemstellungen heraus entwickelt werden, die Anwendungsorientierung durch tatsächlich in Kooperation mit der Praxis erarbeitete Fragestellungen nachgewiesen. Bei der Identifizierung eines anwendungsorientierten Profils spielen folgende Faktoren eine Rolle: die Lehre wird im Wesentlichen von Lehrenden vertreten, die über ihre wissenschaftliche Qualifikation hinaus über einschlägige Erfahrungen in der berufspraktischen Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden verfügen. Zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie die im außeruniversitären Berufsfeld erworbenen Erfahrungen zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die berufliche Praxis, die ständige Erneuerung der Fachkompetenz durch wissenschaftliche Aktivitäten (F&E-Projekte, Gutachtertätigkeiten, Teilnahme an fachbezogener Weiterbildung, Patentaktivitäten etc.). Die die Studiengänge tragenden Fachbereiche und Lehrenden müssen intensive Kontakte zu und Kooperationen mit berufsrelevanten Unternehmen oder Institutionen nachweisen, Ausstattungen für berufsfeldbezogene praktische Übungsmöglichkeiten (Werkstätten, Labore etc.) zur Vermittlung anwendungsbezogener Lehrinhalte (z.b. Modelle) vorlegen und Kontakte oder Kooperationen für studienbegleitende Praktika aufweisen können Allgemeine curriculare Anforderungen der ASIIN an einen Bachelorstudiengang Die nachfolgenden curricularen Orientierungseinteilungen sind Richtwerte, von denen in begründeten Fällen Abweichungen möglich sind (Präzisierungen und Differenzierungen erfolgen in den fachspezifisch ergänzenden Hinweisen). Mathematisch Naturwissenschaftliche Grundlagen (MNG): mind. 20 % des Gesamtumfangs. Fachspezifische Grundlagen (FG): mind. 25 % des Gesamtumfangs. Fachspezifische Vertiefung (FV): mind. 15 % des Gesamtumfangs. Übergreifende Inhalte (Üb): ca. 15 % des Gesamtumfangs. Abschlussarbeit: mindestens 12 Credits. Praxisprojekt entsprechend den in den fachspezifisch ergänzenden Hinweisen niedergelegten jeweiligen Umfängen. Bezüglich der curricularen Qualitätsanforderungen an Bachelorprogramme wird auf die weiteren nachfolgenden input- wie output-orientierten Qualitätskriterien (zu letzteren siehe u. a , etc.) sowie darüber hinaus auf die fachspezifisch ergänzenden Hinweise verwiesen. 11

12 Typisierung von Masterstudiengängen gemäß den Strukturvorgaben der KMK vom : Konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge Gemäß den KMK-Strukturvorgaben vom ist bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs festzulegen, ob es sich um einen konsekutiven, nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang handelt. Diese Zuordnung ist in der Akkreditierung zu überprüfen. Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge sind Studiengänge, die nach Maßgabe der Studien- bzw. Prüfungsordnung inhaltlich aufeinander aufbauen und sich i. d. R. in den zeitlichen Rahmen oder Jahren einfügen bzw. einen Gesamtrahmen von 5 Jahren Regelstudienzeit bis zum Masterabschluss nicht überschreiten (dies schließt 7-semestrige Bachelor- und 3-semestrige Masterstudiengänge ein). Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt fachübergreifend erweitern. Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen. Sie sollen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 der KMK-Strukturvorgaben) den konsekutiven Masterstudiengängen entsprechen und zum gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen führen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen ist in der Akkreditierung festzustellen. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 der KMK-Strukturvorgaben) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zum gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Die Gleichwertigkeit der Anforderungen ist in der Akkreditierung festzustellen. Bezüglich der curricularen Qualitätsanforderungen an Masterprogramme wird zusätzlich auf die fachspezifisch ergänzenden Hinweise verwiesen Abschlüsse Auch hier sind die einschlägigen KMK-Vorgaben vom zu beachten. Bachelor- und Masterstudiengänge sind demzufolge eigenständige Studiengänge, die zu eigenständigen Abschlüssen führen. Daraus folgt: für einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudiengang kann jeweils nur ein Grad verliehen werden. Bachelor- und Mastergrade gem. 19 HRG können somit nicht zugleich mit Abschluss eines Diplom- oder Magisterstudiengangs gem. 18 HRG verliehen werden; umgekehrt gilt Entsprechendes. Nach dem Graduierungssystem gem. 19 HRG wird der Mastergrad aufgrund eines weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses verliehen ( 19 Abs. 3 Satz 1 HRG). Deshalb kann ein Masterabschluss nur erworben werden, wenn bereits ein erster 12

13 halb kann ein Masterabschluss nur erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegt. Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen. Eine Differenzierung der Abschlussgrade nach der Dauer der Regelstudienzeit wird bei den Bachelor- und Masterstudiengängen nicht vorgesehen. Für drei- und vierjährige Bachelorstudiengänge werden somit keine unterschiedlichen Grade vergeben. Dasselbe gilt für Masterabschlüsse, die nach ein oder zwei Jahren erreicht werden. Gleiches gilt sinngemäß für 7- semestrige Bachelor- und 3-semestrige Masterstudiengänge. Bachelorabschlüsse mit dem Zusatz honours ( B.A. hon. ) sind ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Gradbezeichnung nicht zwischen den Profiltypen stärker anwendungsorientiert und stärker forschungsorientiert unterschieden. Für den Bereich der Naturwissenschaften, der Mathematik, der Informatik, der Medizin und der Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften sind die Titel Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) vorgesehen. Für den Bereich der Ingenieurwissenschaften können die Antragsteller zwischen einem Bachelor of Science (B.Sc.)/Master of Science (M.Sc.) und Bachelor of Engineering (B.Eng.)/Master of Engineering (M.Eng.) wählen. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Für die ASIIN gilt der Leitsatz: Was drauf steht, muss auch drin sein. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen. Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen allerdings auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen. Für die Abschlussbezeichnungen können auch deutschsprachige Formen verwandt werden (z. B. Bakkalaureus der Wissenschaften). Gemischtsprachige Bezeichnungen sind ausgeschlossen (z. B. Bachelor der Wissenschaften). Detaillierte Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium erteilt jeweils das verpflichtend vorzusehende Diploma Supplement Leitbild und Ausbildungsziele Das Studium im Rahmen des zu akkreditierenden Programms soll sowohl der Wissensvermittlung als auch dem Erwerb von Kompetenzen dienen, die Voraussetzungen für Problemlösungsfähigkeit und für erfolgreiches und zielgerichtetes Handeln im Beruf sowie für lebenslanges Lernen sind. Das zu akkreditierende Studienprogramm soll durch die Vermittlung von grundlegendem, fachspezifischem und fachübergreifendem Wissen und Können dem Erwerb von Methoden- und persönlichen Kompetenzen dienen. 4 Die Vorlage eines Diploma Supplement nach vereinbartem HRK-Muster findet sich auf der ASIIN- Webseite unter in den Rubriken Aktuelles! Akkreditierungsdokumente. 13

14 Ingenieure, Naturwissenschaftler und Informatiker nehmen ihre beruflichen Aufgaben zunehmend in einem internationalen, interdisziplinären und stark wettbewerbsorientierten Umfeld wahr, in dem Mensch, Wissenschaft und Technik, Unternehmen und Gesellschaft zusammenwirken. Daher muss das Studium das gesellschaftliche und ethische Verantwortungsbewusstsein weiterentwickeln und den Studierenden Gelegenheit geben, die erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören ökonomische, ökologische, arbeitswissenschaftliche und juristische Grundkompetenz ebenso wie die Fähigkeit, sich selbst und seine Projekte zu organisieren und mit Kritik und Konflikten angemessen umzugehen. Darüber hinaus soll das Denken in fachübergreifenden Zusammenhängen geschult werden sowie strategische Handlungskompetenz und unternehmerisches Denken vermittelt werden. Parallel dazu ist eine Förderung der Qualifikation in Fremdsprachen erforderlich, damit die Absolventen auch im internationalen Rahmen entsprechend agieren können. Die durch das Studium zu erwerbenden Problemlösungsfähigkeiten und Kompetenzen sind klar und prägnant formuliert zu definieren. Dabei sind alle oben genannten Kompetenzgebiete zu berücksichtigen. Ausgehend von der Beschreibung der zu erwerbenden Kompetenzen ist dann darzulegen, durch welche gezielten Maßnahmen im Curriculum (Inhalte und Formen der Module) die genannten Qualifikationen erworben werden können. Da ein Schwerpunkt der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen im Einüben kommunikativer und interdisziplinärer Kompetenz liegt, bietet sich besonders das Modell fachübergreifender Projektarbeiten mit regelmäßigen Präsentationen durch die Studierenden an. Die Hochschule hat darüber hinaus darzulegen, für welches Berufsfeld die Studierenden eines Bachelor-/Master-Programms ausgebildet werden Zugangsvoraussetzungen und Übergänge Eine Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen ist Bestandteil jedes ASIIN- Akkreditierungsverfahrens. Die von den Hochschulen formulierten Zulassungskriterien für das Bachelorstudium müssen eine ausreichende Kompetenz und Leistungsfähigkeit der danach zugelassenen Studierenden sicherstellen. Zugangsvoraussetzungen können sein: allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife/Berufsausbildung; Berufserfahrung; entsprechende Sprachkenntnisse; Eignungsfeststellung. Bei Master-Studienprogrammen muss der Charakter des Masterabschlusses als weiterer berufsqualifizierender Abschluss betont werden und soll daher von besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Für den Zugang zum Masterprogramm wird ein qualifizierender Bachelorabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation gefordert werden. Bei der Frage des Masterzugangs muss die Eignung des Bewerbers berücksichtigt werden, nicht aber die Tatsache, ob ein Bachelorabschluss an einer Fachhochschule oder einer Universität erworben wurde. Während bei konsekutiven Masterstudiengängen auf Aufnahmeprüfungen verzichtet werden kann, sind insbesondere für den Zugang zu interdisziplinären und Hybrid- Masterstudiengängen sowie zu auslandsorientierten Studiengängen für die aus unterschiedlichen Fachkulturen bzw. Ländern stammenden Studierenden in der Regel besondere Auflagen vorzusehen. Die Programmverantwortlichen müssen darüber hinaus in ihren Antragsunterlagen nachweisen, durch welche Verfahren gegebenenfalls eine Angleichung der Eingangsqualifikationen sichergestellt wird. 14

15 Übergänge zwischen den Studiengängen gemäß 18 HRG und den Bachelor- und Masterstudiengängen gemäß 19 HRG sind nach den allgemeinen Anrechnungsbestimmungen möglich. Einzelheiten sind in den Prüfungsordnungen zu regeln, falls sie nicht bereits in landesrechtlichen Bestimmungen verankert sind Modularisierung, Kreditpunktesystem, Praxisphasen, weitere Curriculare Anforderungen Folgende curriculare Anforderungen werden an zu akkreditierende Studienprogramme gestellt: Die Ausbildung muss wissenschaftlichen, grundlagen- und anwendungsorientierten Anforderungen entsprechen. Lehre, Forschung und Entwicklung sowie praktische Phasen sind aufeinander abzustimmen. Das Studienprogramm soll den internationalen Austausch fördern. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die Modularisierung des Studiums, die Einführung eines Kreditpunktesystems, internationale Kooperationen etc Modularisierung des Studiums Im Rahmen der Akkreditierung eines Bachelor- oder Masterstudienprogramms ist nachzuweisen, dass der Studiengang modularisiert und mit einem Kreditpunktesystem ausgestattet ist. Hierdurch soll die nationale und internationale Mobilität der Studierenden gefördert werden. Modularisierung bedeutet die Aufteilung der Studieninhalte auf thematisch und zeitlich abgerundete, in sich abgeschlossene und mit Kreditpunkten versehene abprüfbare Einheiten. Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen. Die Größe eines Moduls sollte 4 bis 8 Kreditpunkte umfassen; begründete Ausnahmen sind möglich. Unter Berücksichtigung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen vom fordert die ASIIN für jedes Modul den Nachweis, welche Wissens- und Methodenkompetenzen die Studierenden erreichen und warum die gewählte Lehrmethode diesen Kompetenzzuwachs effizient gewährleistet. Der antragstellende Fachbereich muss Inhalte und zeitlichen Umfang der Module in Form eines so genannten Modulhandbuchs nach folgendem Schema darstellen (siehe hierzu die Vorlage im Anhang 9.4). a) Bezeichnung des Moduls und der ggf. dazugehörenden Lehrveranstaltungen sowie Modulverantwortliche und verantwortliche Lehrende (siehe Anlage). b) Definition der Lernziele (Kenntnisse und Kompetenzen, die die Studierenden nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls aufweisen sollten bzw. Handlungen zu denen sie in der Lage sein sollten). Die Lern- und Qualifikationsziele sind an einer zu definierenden Gesamtqualifikation (angestrebter Abschluss) auszurichten. c) Lehrinhalte unter Nennung der primär empfohlenen Literatur und Ziele der Module. Welche fachlichen, methodischen, fachpraktischen und fächerübergreifenden Inhalte sollen vermittelt werden, damit diese Lernziele erreicht werden? 15

16 d) Form der Wissensvermittlung, (z.b. Vorlesung, Übung, Seminar, begleitendes eigenverantwortliches Lernen, Hausübung, Projektarbeit etc.). Grundsätzlich sollen unterschiedliche Lehrveranstaltungen zum Erreichen des Qualifikationsziels beitragen. e) Voraussetzung für die Teilnahme (z.b. durch die Angabe entsprechender Literatur, Kenntnisse, Fähigkeiten oder die Nennung von Vorgängermodulen). Welche Kenntnis, Fähig- und Fertigkeiten sind für eine erfolgreiche Teilnahme vorauszusetzen, welche Module müssen bereits erfolgreich absolviert sein? f) Verwendung innerhalb der Hochschulausbildung (d.h. wie hängt das Modul innerhalb desselben Faches und mit den Modulen in anderen Fächern zusammen). g) Kriterien eines Leistungsnachweises für das Modul (z.b. mündliche oder schriftliche Prüfung, Klausur, Gespräch, Vortrag). h) Umfang des Moduls und Häufigkeit des Angebots (z.b. jedes Semester, jedes Jahr, nur bei Nachfrage). i) Arbeitsaufwand: für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand und die Anzahl der zu erwerbenden Kreditpunkte zu benennen. Kreditpunkte als Ausweis studentischer Arbeitsbelastung und die Noten als Leistungsausweis sind getrennt auszuweisen Einführung eines Kreditpunktesystems Für eine erfolgreiche Akkreditierung ist die Existenz eines Kreditpunktesystems unabdingbar. Kreditpunkte sind ein Maß für den durchschnittlich zu erwartenden Arbeitsaufwand der Studierenden, der auf der Beschlussgrundlage der KMK vom für einen Kreditpunkt eine Arbeitsbelastung (work load) des Studierenden von 30 Stunden annimmt. Die gesamte zu erwartende Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit laut KMK 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten. Hieraus ergeben sich 30 Kreditpunkte pro Semester. Die Arbeitszeit setzt sich aus Präsenzzeit und Selbststudiumszeit zusammen. Präsenzzeit bedeutet Anwesenheit in Vorlesung, Übung, Seminar oder Praktikum. Auch Projekte und Examensarbeiten erfordern zum Teil Präsenzzeiten. Zum Selbststudium gehören Vorbereitungszeiten, Zeiten zum Lösen von Aufgaben und für die Nachbereitung, das Erlernen des Stoffes und das Üben von Fähigkeiten. Je nach Modultyp stehen Präsenzzeit und Selbststudiumszeit in einem unterschiedlichen Verhältnis zueinander. Veranstaltungsstunden von 45 Minuten Dauer werden als volle Stunden gerechnet, da für die Studierenden durch das Zeitraster der Veranstaltungen, den Wechsel der Räume und Fragen an den Dozenten nach der Veranstaltung ein Zeitaufwand von etwa 60 Minuten angesetzt werden kann. 5 Auf der Basis der Modularisierung muss ein Kreditpunktesystem institutionalisiert sein, dass folgende, in der Prüfungs- und Studienordnung verankerte Merkmale erfüllt: a) Das Kreditpunktesystem muss ein Akkumulierungssystem sein. Das bedeutet, dass für 5 Geht man beispielsweise von 24 SWS pro Semester aus, so erhält eine 4-SWS-Veranstaltung 5 Kreditpunkte (4 SWS * 30cp/24 SWS = 5 cp). Diese einfache Rechnung kann allerdings nur einer ersten Orientierung dienen, denn für jede einzelne Veranstaltung sind spezifische Betrachtungen für die zu erwartende Arbeitszeitbelastung durchzuführen. 16

17 alle Module Kreditpunkte definiert und vergeben werden und dass Zwischen- und Abschlussprüfungen im Wesentlichen durch die Akkumulierung der in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenen Kreditpunkte ersetzt werden. Einzelne zusätzliche Prüfungen über den Stoff mehrerer Module sind zulässig. b) Das Kreditpunktesystem muss auch ein Transfersystem sein, um den Übergang zu anderen Hochschulen im In- und Ausland zu erleichtern. Deshalb muss die Berechnung der Credits pro Modul einfachen, transparenten Regeln gemäß ECTS folgen. Damit wird auch sichergestellt, dass die Arbeitsbelastung der Studierenden in akzeptablen Grenzen bleibt. c) Leistungen für Kreditpunkte müssen studienbegleitend erbracht und wie Prüfungsleistungen nach in der Prüfungsordnung festgelegten Kriterien überprüft werden. Das bedeutet auch, dass die Leistungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Moduls stehen müssen. d) Die Noten für ein Modul können sich aus Teilprüfungsleistungen und einer das Modul abschließende Prüfungsleistung gewichtet zusammensetzen. Die Gewichtung ist vor Beginn des Moduls bekannt zu geben. e) Regelungen für Wiederholungen von Prüfungsleistungen bei nicht bestandenen Kreditpunkteleistungen (Anzahl der Versuche, Fristen) müssen in der Prüfungsordnung festgelegt werden. f) Es muss geregelt sein, wann sich ein Studierender zu Leistungsnachweisen für Kreditpunkte anmelden muss und bis wann eine Abmeldung möglich ist. g) Es muss geregelt sein, bis wann die Ergebnisse aller Leistungsnachweise für ein Modul bekannt gegeben sein müssen. Dieser Termin sollte so liegen, dass gegebenenfalls genügend Zeit für die Vorbereitung auf die nächste Wiederholungsprüfung sichergestellt ist. h) Von der Hochschule betreute Praxisphasen, die integraler Bestandteil des angebotenen BA-/MA-Studiengangs sind, müssen (im Gegensatz etwa zu Vorpraktika) im Kreditpunktesystem berücksichtigt werden. Allerdings sind für die Vergabe von Kreditpunkten dabei Voraussetzungen wie die Betreuung durch einen Hochschullehrer, passgenaue Einbindung in das Curriculum und der Nachweis einer individuell überprüfbaren Leistung der Studierenden zu beachten. i) Zum Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums gehört eine Abschlussarbeit (Thesis), für die entsprechend den zeitlichen Vorgaben Kreditpunkte vergeben werden (s. o.) Weitere curriculare Anforderungen für Bachelor- und Masterprogramme Die Erfüllung der nachfolgenden Punkte ist für eine erfolgreiche Akkreditierung ebenfalls essentiell: Pflichtmodule und Prüfungen müssen zeitnah im Rhythmus der Aufnahme von Studierenden angeboten werden, um eine Studienzeitverlängerung zu verhindern. Pflichtvorlesungen müssen in angemessenem Umfang durch Übungen, Seminare, Labore, Projekte u. a. ergänzt werden. Ausreichende Angebote müssen sowohl für Übungen in kleinen Gruppen als auch für Praxiskontakte vorhanden sein. 17

18 Die Belastung durch Pflicht- und Wahlpflichtmodule ist so zu gestalten, dass den Studierenden genügend Zeit für zusätzliche eigenverantwortliche Studien zur Verfügung steht. Angleichungs- und Brückenkurse für Quereinsteiger und ausländische Studierende müssen bei Bedarf angeboten werden. Fremdsprachliche Lehrveranstaltungen müssen möglich sein. Für jeden Wahlpflichtbereich müssen ausreichende Auswahlmöglichkeiten angeboten werden Spezielle Studienformen: duale Studienangebote, auslandsorientierte Studiengänge, Projektstudiengänge, Promotionsstudiengänge Duale Studienangebote Bei der ASIIN-Akkreditierung dualer Studiengänge ist die Gewichtung der theoretischen Ausbildung und den Praxisphasen von entscheidender Bedeutung. Bei einer zu starken Reduktion der theoretischen Ausbildung unter die kritische Grenze von 6 Semestern ist die internationale Anerkennung der Bachelorabschlüsse in Gefahr und wird die Grenze zwischen einer Ingenieur- und einer Technikerausbildung unscharf. Vor diesem Hintergrund rechnen einige unserer ausländischen Kooperationspartner Praxisphasen nicht auf die Kreditpunkte an. Die ASIIN verfolgt eine differenziertere Position und macht die Kreditierung der Praxisphasen von der Qualität der (Hochschul-)Betreuung und der sinnvollen Einbindung der Praxisphasen in das Curriculum abhängig Auslandsorientierte Studiengänge Bei auslandsorientierten Studiengängen, in denen ein hoher Prozentsatz ausländischer Studierender eingeschrieben ist und die häufig in englischer Sprache durchgeführt werden, legt die ASIIN im Rahmen der Akkreditierung besonderes Augenmerk auf eine intensive Betreuung der Studierenden, auf die Qualität der Sprachkenntnisse und prüft insbesondere das Vorhandensein passgenauer Zulassungsvoraussetzungen und die fachliche Homogenität der Studierendenklientel Projektstudiengänge Bei der Akkreditierung von Studiengängen, die überwiegend auf der Methode des problembased learning und auf Projekten basieren, werden entsprechend angepasste Modalitäten des ECTS-Systems und der Modularisierung angewandt. Für die Ausgestaltung der Projekt- Studiengänge gelten folgende Richtlinien:! Die Projekte müssen an der Hochschule durchgeführt werden.! Die Projekte dürfen nur einen bestimmten Anteil der Lehrveranstaltungen ausmachen, der in den fachspezifischen Ergänzungen festgelegt ist.! Zur Re-Akkreditierung ist eine Dokumentation zu erstellen, die belegt, dass die Anforderungen an ein konsekutives Studienprogramm erfüllt werden. Diese Dokumentation muss vor allem abschließende Antworten auf folgende Punkte geben, 18

19 zu denen auch schon der Akkreditierungs-Antrag detailliert Auskunft geben soll: 1. Durch die aufgaben-abhängige Einbeziehung von Lehreinheiten in die Projekte ist der "Lehr"-Anteil des Studiengangs nicht sichtbar und daher von einem Auditteam nicht beurteilbar. Es sollte gezeigt werden, wie in den Projekten fachliches Wissen nicht nur projektbezogen punktuell sondern in der Breite und Tiefe erworben wird. 2. Es ist darzulegen, inwieweit das Wissen trotz des projekteigenen Termindrucks von den Studierenden selbst erarbeitet werden kann und inwieweit es durch vorund/oder nachbereitende Lehrveranstaltungen vermittelt wird. 3. Für die Projekte sind nicht nur die Lernziele festzulegen, sondern soweit möglich auch die Lehrinhalte. Sonst ist nicht erkennbar, um welchen Typ Studiengang es sich handelt. 4. Es sollte gezeigt werden, mit welchen Prüfungen bei den Projektarbeiten eine formale Überprüfung des erworbenen Wissens und Könnens garantiert wird. 5. Es ist zu dokumentieren, dass trotz der Notwendigkeit, die Projektziele in der vorgegebenen Zeit zu erreichen genügend Raum und Zeit bleibt, um die Fach- und Methodenkompetenz genügend zu vertiefen. Es sollte eine genaue Beschreibung des Betreuungsaufwandes erstellt und gezeigt werden, wie die Betreuung in dieser Form von den im Allgemeinen ohnehin stark ausgelasteten Fachbereichen zusätzlich geleistet und in Zukunft garantiert werden kann Fern- und Online-Studiengänge Auch für diese Studiengangsformen gelten die hier dargelegten Regeln analog. Besonderes Gewicht ist im Selbstbericht auf die Darlegung der Äquivalenz zu Präsenzstudiengängen zu legen (work-load, Präsenzzeiten, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, etc.). Bei der Vor- Ort-Begehung ist sicherzustellen, dass Studierende zumindest über einen Telefonkontakt befragbar sind Institutionelles und organisatorisches Umfeld Im Rahmen der Akkreditierung spielt neben der Qualität des Studienprogramms das institutionelle und organisatorische Umfeld eine entscheidende Rolle. Zur Sicherung der Qualitätsstandards sind eine ausreichende Kapazität und Kompetenz des Lehrkörpers sowie eine angemessene Ressourcenausstattung einer Institution von zentraler Bedeutung. Bezüglich der Lehrkapazität muss eine ausreichende personelle Ausstattung aufgrund des Mindestlehrangebots, der Lehrverpflichtung und der Zahl der Studierenden vorhanden sein, d.h. die Hochschule muss nachweisen, dass mit dem vorhandenen hauptamtlichen Personal der Studiengang auf längere Sicht ohne Überlast abgesichert ist. Dabei sollte über 2 Semester eine detaillierte Aufstellung der Gesamtlehrbelastung inklusive Im- und Export oder eine ähnlich aussagekräftige Kapazitätsberechnung geliefert werden. In dieser Aufstellung sollte auch für jede Veranstaltung die Übungsgröße angegeben werden. Für Studiengänge, die in starkem Maße von Lehrimport abhängig sind, sollten für die Importleistungen schriftliche Zusagen der anderen Fachbereiche vorgelegt werden. 19

20 Die Kompetenz des Lehrkörpers spiegelt sich in einer angemessenen wissenschaftlichen und internationalen Qualifikation des Lehrpersonals sowie einer angemessenen praktischen und didaktischen Erfahrung und ständigen Weiterbildung des Lehrkörpers wider. Diese kann u. a. durch folgende Indikatoren nachgewiesen werden: Anzahl und Qualität der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (differenziert nach abgeschlossenen, laufenden sowie beantragten, aber noch nicht bewilligten Vorhaben), Beträge der eingeworbenen Drittmittel, Anzahl der Veröffentlichungen, Leistungen in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Anzahl der Promotionen und Habilitationen), Erfahrung in der beruflichen Praxis außerhalb der Hochschule, Mitwirkung in nationalen und internationalen beruflichen und wissenschaftlichen Organisationen (Gutachtertätigkeit für die DFG und andere Forschungsgeldgeber, in Evaluationsverfahren, als Herausgeber oder Mitglied eines Editorial Boards wissenschaftlicher Zeitschriften etc.), Technologie- und Wissenstransfer, Betreuung von Praxisprojekten, didaktische Qualifikation sowie Weiterbildungsprogramme für wissenschaftliches Personal der Hochschule und Intensität der Teilnahme. Auch das nichtwissenschaftliche Personal sollte angemessene Qualifikationen haben. Das Qualifikationsprofil muss in Form des so genannten Personalhandbuchs eingereicht werden (einen beispielhaften Auszug aus einem Personalhandbuch finden Sie in der Anlage 9.5). Ferner muss eine dem jeweiligen Studienprogramm angemessene Zahl von Stellen für den akademischen Mittelbau und für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte bereitgestellt werden. Die personalwirtschaftlichen Konditionen (aktueller Haushalt), d. h. die Personal-, Sachund Investitionsmittel, müssen die Durchführung des Programms über den gesamten Zeitraum der Akkreditierung ermöglichen. Eine ausreichende Sachmittel-Ausstattung ist durch Angaben zu folgenden Punkten zu belegen: Mittel für die Lehre im aktuellen Haushalt, wie - die dauerhafte räumliche Ausstattung (Hörsäle, Seminarräume, Labore), - eine angemessene, gesicherte und betreute Sach- und apparative Ausstattung (Grundausstattung, spezifische Laborausstattung, Unterrichtstechnik, EDV, Bibliothek). Investitionsmittel der letzten drei Jahre, die das Programm stützen. Darüber hinaus ist in Form einer mittelfristigen Finanzplanung darzulegen, wie sich das Programm finanzieren lässt Qualitätssicherung Die interne Qualitätssicherung für ein Studienprogramm ist ebenso unverzichtbar wie die externe Kontrolle durch ein Peer-Review. Im Rahmen der Akkreditierung wird deshalb die Qualität der Programme hinsichtlich der Sicherstellung der Prozess-, Struktur-, und Ergebnisqualität überprüft. Diese kann u. a. durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden: Dokumentation des Ausbildungsprozesses, Kontrolle der Durchführung des Studienprogramms, Systematisierte Durchführung von Evaluationen während des laufenden Studienprogramms insbesondere durch angemessene Beteiligung der Studierenden mit Diskussion und Verfolgung der Auswertungsergebnisse, 20

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