Leitfaden: Einführung von Energiesparberatungsangeboten

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1 ifeu - Institut für Energieund Umweltforschung Heidelberg GmbH Leitfaden: Einführung von Energiesparberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte Endbericht Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Hans-Böckler-Stiftung Heidelberg, August 2010

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3 ifeu- Institut für Energieund Umweltforschung Heidelberg GmbH Leitfaden: Einführung von Energiesparberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte Endbericht Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Hans-Böckler-Stiftung Autoren: Elke Dünnhoff (Caritasverband Frankfurt e.v.) Lothar Eisenmann (IFEU) Ulrich Schäferbarthold (Caritasverband Frankfurt e.v.) ifeu- Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Wilckensstr. 3, D Heidelberg Tel.: +49/(0)6221/4767-0, Fax: +49/(0)6221/ ifeu@ifeu.de, Website: Heidelberg, August 2010

4 Leitfaden: Einführung von Energiesparberatungsangeboten für einkommensschwache Haushalte 1 Einführung Die Projektidee: Cariteam-Energiesparservice Ausbreitung der Projektidee Vorgehensweise für eine Projekteinführung Wer sollte Absender des Angebotes sein? Hinweise für Kommunen Zielgruppe für das Angebot Finanzierung des Projektes Finanzierung der ARGEn Art der Beschäftigungsförderung Unbedenklichkeitsbescheinigung Kosten der Maßnahme Gewinnung von weiteren Kooperationspartnern zur Kofinanzierung Regionale Unterschiede mit Auswirkungen auf die Projektfinanzierung Empfehlungen zur organisatorischen Einbettung und Vernetzung Vorbereitung des Projektes Personalausstattung Büroausstattung Sonstige Ausrüstung Messgeräte und Werkzeuge Energiesparartikel Auswahl der Teilnehmer/innen Schulung der Teilnehmer/innen Kommunikationstraining, Kundenberatung PC-Training Sicherheitsunterweisungen Schulung zum Thema Energie- und Wassersparen Umsetzung des Energiesparservice Ansprache der Haushalte / Öffentlicheitsarbeit Terminvereinbarung Erster Haushaltsbesuch: Datenaufnahme Datenauswertung Zweiter Haushaltsbesuch: Installation der Energiesparartikel und Einsparempfehlungen... 32

5 7 Dokumentation und Erfolgsauswertung Erfolgsfaktoren und Hemmnisse Integration der Teilnehmer/innen in den Arbeitsmarkt Erste Erfahrungen Weiterentwicklung des Energiesparservice Ergänzendes Kühlschrankförderprogramm Bezahlte Energiesparberatung und Ausgründungen Energiekostenerstattung im Bereich ALG II und Sozialhilfe Warum sind Energiesparberatungsangebote so wichtig? Strom: Anteil im Regelsatz reicht nicht aus Wer profitiert von Wassersparmaßnahmen? Heizung: Steigende Heizkostenbelastung der Kommunen Ansprechpartner für weitere Informationen Abkürzungsverzeichnis Literatur Anhang

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7 Energieeffizienz und ALG II 1 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 1 Einführung Die Kosten für Strom und Heizung sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Das trifft insbesondere einkommensschwache Haushalte, die z. B. von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben müssen oder andere Personengruppen mit einem sehr niedrigen Einkommen oder einer kleinen Rente. Für diese Personen kann die jährliche Stromrechnungen oder die Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten bei steigenden Energiepreisen zu Nachzahlungen führen, die sie nicht bewältigen können. Der beste Weg, um die Energiekosten zu senken, ist die Energieeinsparung durch eine effiziente Nutzung von Energie. Dies bedeutet jedoch nicht, auf Komfort zu verzichten, sondern Energie dort einzusparen, wo sie eigentlich nicht benötigt wird, z. B. bei unnötigem Standby-Verbrauch und durch den Einsatz effizienter Elektrogeräte. Einkommensschwache Haushalte wohnen überwiegend als Mieter in Mehrfamilienhäusern. Sie verfügen meist nur über ein geringes Investitionsbudget. Die Anschaffung neuer, effizienter Haushaltsgeräte oder gar die Sanierung des Gebäudes zur Reduzierung des Heizenergieverbrauchs liegt in der Regel außerhalb der eigenen Handlungsmöglichkeiten. Die Potenziale, die durch einfache Verhaltensänderungen und durch kleinere Investitionen wie in Energiesparlampen erschlossen werden können, sind oft nicht bekannt. Bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern ist der Anreiz, Heizenergie zu sparen, häufig zudem gering, da diese Kosten als Teil der Wohnnebenkosten (ebenso wie Wasser, Abfall, etc.), von der Kommune getragen werden. Einkommensschwache Haushalte werden von bestehenden Angeboten zur Energieberatung in Deutschland oft nicht erreicht. Angebote gibt es z. B. von den Verbraucherzentralen, Stadtwerken und anderen Energieversorgern, kommunalen Verwaltungen (z. B. Umweltamt) oder regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen. Bei diesen Angeboten kommen die Energieberater nicht ins Haus. Die Einsparempfehlungen sind zudem meist mit Investitionen verbunden. 1 Eine zielgruppenspezifische, direkte Ansprache dieser Haushalte ist jedoch notwendig, um sie beim Energiesparen zu unterstützen und so die vorhandenen Einsparpotenziale aus sozialen und klimapolitischen Gründen zu erschließen. Hier setzt die Projektidee des Cariteam-Energiesparservice in Frankfurt a.m. an: Einkommensschwache Haushalte werden von ehemaligen Langzeitarbeitslosen im Rahmen eines Beschäftigungsförderungsprojektes in ihrer Wohnung zum Energie- und Wassersparen beraten, und zwar auf Augenhöhe. In diesem Leitfaden wird das Konzept des Cariteam-Energiesparservice und die Vorgehensweise für die Projekteinführung und -umsetzung Schritt für Schritt beschrieben. Zahlreiche praktische Arbeitshilfen wie Checklisten und Vorlagen sowie weitere Informationen befinden sich im Anhang. 1 Darüber hinaus gibt es kostenpflichtige Vor-Ort-Beratungsangebote für Gebäudeeigentümer von freiberuflich tätigen Energieberatern oder Ingenieurbüros, z. B. im Rahmen der staatlich geförderten Gebäudeenergieberatung vor Ort. Zudem bietet u. a. die Verbraucherzentrale NRW zu bestimmten Fragestellungen (sehr hoher Stromverbrauch, Schimmel, etc.) kostenpflichtige Vor-Ort-Beratungen an.

8 Energieeffizienz und ALG II 2 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 1.1 Die Projektidee: Cariteam-Energiesparservice Mit dem Cariteam-Energiesparservice in Frankfurt am Main wurde bereits Ende des Jahres 2005 eine besondere Herangehensweise entwickelt, um einkommensschwachen Haushalten zu zeigen, wie sie Energie sparen können und sie auch direkt bei der Umsetzung zu unterstützen. Grundlage war ein Konzept des Energiereferats der Stadt Frankfurt, wie man mit einfachen Mitteln in Haushalten Energie und Wasser sparen kann. Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Caritasverband Frankfurt zu einem innovativen Beschäftigungsförderungsprojekt (weiter)entwickelt, in dem Langzeitarbeitslose zu so genannten Serviceberatern für Energie- und Wasserspartechnik qualifiziert werden. Diese vereinbaren Termine mit den einkommensschwachen Haushalten und untersuchen vor Ort den Energie- und Wasserverbrauch. Dabei ermitteln sie Einsparpotenziale, die durch einfache Maßnahmen umgesetzt werden können. Beim zweiten Haushaltsbesuch werden Energiesparartikel wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Wassersparduschen, etc. kostenlos eingebaut. Die Teilnehmer werden von einer ausgebildeten Energieberaterin als Projektleiterin auf ihre Aufgabe in den Haushalten vorbereitet. Die Umsetzung dieses nachhaltigen Ansatzes wurde durch die (neue) Kooperation von Caritasverband Frankfurt, dem Energiereferat und dem Sozialreferat der Stadt Frankfurt sowie dem Rhein-Main-Jobcenter ermöglicht. Mit der Projektidee des Cariteam-Energiesparservice werden unterschiedliche Ziele aus den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Klimaschutzpolitik und (Umwelt-) Bildung miteinander verknüpft: Minderung der Energiekosten in einkommensschwachen Haushalte (v. a. der Stromkosten) Klimaschutz durch Energieeinsparung und die Minderung von CO 2 -Emissionen Sinnvolle Beschäftigungsförderung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Lerneffekte in den beratenen Haushalten zu eigenen Handlungsmöglichkeiten (z. B. durch Änderung des Verhaltens) Der Cariteam-Energiesparservice wurde im Jahr 2009 umfassend evaluiert. 2 Dabei stellte sich heraus, dass das Projekt noch einen weiteren positiven Aspekt abdeckt: Minderung der Energiekosten für die Stadt Frankfurt (durch Einsparung bei Wasser- und Heizenergiekosten) Das bedeutet, dass das Projekt auch für Kommunen nicht nur mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Stadt Frankfurt am Main, die sich an der Projektfinanzierung beteiligt, profitiert auch durch die erzielten Einsparungen, wodurch die Projektförderung für die Stadt sogar mehr als kostendeckend ist. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation finden Sie im Anhang 1. Zudem sind die Ergebnisse an relevanten Stellen im Leitfaden direkt aufgeführt. 2 IFEU /ISOE 2009: Evaluation des Cariteam-Energiesparservice in Frankfurt am Main. Der Endbericht ist abrufbar unter

9 Energieeffizienz und ALG II 3 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 1.2 Ausbreitung der Projektidee Als erstes wurde die Projektidee des Frankfurter Cariteam-Energiesparservice vom Caritasverband Düsseldorf übernommen. In Düsseldorf wurde der EnergieSparService in das städtische Klimaschutzprogramm eingebettet wurde. In zahlreichen weiteren Städten und Regionen Deutschlands gibt es mittlerweile Projekte, die ähnliche Ziele und Ansätze zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte beim Energiesparen verfolgen. Die Aktion Stromspar-Check Die Konzept des Cariteam-Energiesparservice wird im Rahmen der Aktion Stromspar- Check in etwa 70 Standorten in Deutschland angeboten (Stand: April 2010). Die Aktion Stromspar-Check wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative gefördert. Neu ist dabei die Zusammenarbeit der Caritas und anderen Wohlfahrtsverbänden mit dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland e.v. (ead). Im Bundesprojekt werden viele Aufgaben von zentraler Stelle übernommen, wie der Einkauf der Energiesparartikel oder die Erstellung einer Datenbank für die Einsparberechnungen. Im Gegensatz zum Cariteam-Energiesparservice erfolgt die fachliche Schulung der Teilnehmer weitgehend durch externe Trainer der Energieagenturen. Weitere Informationen unter

10 Energieeffizienz und ALG II 4 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 2 Vorgehensweise für eine Projekteinführung 2.1 Wer sollte Absender des Angebotes sein? Bei der Einführung von Angeboten zur Energiesparberatung für einkommensschwache Haushalte haben sich Wohlfahrtsverbände oder andere gemeinnützige Organisationen aus dem sozialen Bereich als Träger bewährt. Sie können einkommensschwache Haushalte am Besten erreichen, da sie bereits durch andere Hilfsangebote wie Schuldnerberatungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Tafeln bekannt sind und das Vertrauen der Zielgruppe genießen. Zudem steht bei karitativen Absendern die mögliche Kosteneinsparung für die Haushalte im Vordergrund. Die Evaluation des Energiesparservice Frankfurt hat gezeigt, das der überwiegende Grund, den Energiesparservice in Anspruch zu nehmen, darin liegt, die Stromkosten zu senken. Der Klimaschutz war eher ein positiver Nebeneffekt als das alleinige Handlungsmotiv. Erfahrungen aus Frankfurt und Düsseldorf zeigen, dass der Kontakt zur Energiesparservice der Caritas häufig auch die Tür zu anderen Hilfsangeboten der Caritas öffnet, auf die von den Energiesparberatern hingewiesen werden kann. 2.2 Hinweise für Kommunen Bei städtischen Trägern kann es gerade bei Beziehern von staatlichen Transferleistungen Vorbehalte geben, wenn für ein Energiesparangebot die Wohnung betreten und untersucht wird: Aus Angst vor vermeintlichen Kontrollen kann es zu Akzeptanzproblemen kommen. Zu ähnlichen Vorbehalten kann es kommen, wenn etwa Jobcenter oder Sozialbehörden als Unterstützer des Angebotes an zentraler Stelle mit einem Logo auf Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer) vertreten sind. Zahlreiche staatliche Leistungen sind an bestimmte Rahmenbedingungen gekoppelt: Beim Energiesparservice werden persönlichen Daten für die Berechnungen abgefragt (Anzahl der Personen im Haushalt, Größe der Wohnung usw.), die Grundlage für die Bemessung von Transferleistungen sind. Zudem erhalten die Berater bei den Hausbesuchen Einsicht in die persönlichen Lebensverhältnisse. 3 Eine Kooperation mit einem Träger aus dem Bereich Wohlfahrt oder Verbraucherschutz kann diese Hemmnisse mindern. Im Rahmen des Energiesparprojektes muss der Datenschutz unbedingt gewährleistet sein. Es muss für Haushalte eindeutig sein, dass alle aufgenommenen Daten nur für das Projekt benötigt werden und nicht an die Sozialbehörden oder ARGEn weitergegeben werden. 4 3 Wohnen unangemeldet weitere Personen in der Wohnung? Ist der WG-Mitbewohner doch der Lebenspartner? All dies könnte aus Sicht der Haushalte bei einem Besuch in der Wohnung mit untersucht werden (sollen). Auch wenn dies nicht zutrifft, sollten diese Vorbehalte unbedingt berücksichtigt werden. 4 Für ALG II- und Sozialhilfeempfänger ist es erklärungsbedürftig, dass die aufgenommenen Daten im Rahmen des Projektes nicht an andere Behörden weitergereicht werden dürfen Dies ist verständlich, da selbst Banken bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch den ARGEn zur Auskunft über Kontostände von Leistungsempfängern verpflichtet sind. Diese müssen nach 60

11 Energieeffizienz und ALG II 5 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 2.3 Zielgruppe für das Angebot Im Projekt Cariteam-Energiesparservice können einkommensschwache Haushalte das Angebot nutzen, wenn sie zu folgenden Personengruppen gehören: Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Diese Haushalte profitieren direkt von Einsparungen bei Stromkosten. Von den Einsparungen im Bereich Wasser und Heizenergie (durch Warmassereinsparungen) profitiert dagegen die Kommune, da sie bei Empfängern von ALG II und Sozialhilfe die Unterkunftskosten trägt. Mit diesem Argument können Kommunen für eine Kofinanzierung des Projektes angesprochen werden. Finden ALG II-Empfänger wieder Arbeit, sparen sie sämtliche Kosten selbst. 5 Inhaber eines Sozialpasses ( Frankfurt-Pass ). Lokale Sozialpässe gibt es in vielen Städten in Deutschland für Personen mit sehr niedrigen Einkommen oder einer geringen Rente. Die Einkommensgrenze liegt in der Regel kaum über der Sozialhilfe. Diese Personen sparen sämtliche Kosteneinsparungen (Strom, Wasser, Heizung) selbst ein. Im Projekt Stromspar-Check können zudem auch Wohngeldempfänger von dem Angebot profitieren. 6 Auch diese Personen profitieren vollständig von den eingesparten Energie- und Wasserkosten. Wenn angedacht wird, auch Personen, die in Einrichtungen leben (betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtungen) zu beraten, sollte geklärt werden, an wen die Kosteneinsparungen fließen, das heißt wer die Kosten für Strom, Heizung und Wasser begleicht. Zu beachten ist: Grundsätzlich sollte möglichst vielen Haushalten mit geringem Einkommen der Zugang zu einem kostenlosen Angebot zur Energiesparberatung ermöglicht werden. Ein Zielkonflikt ergibt sich hier möglicherweise bei der Finanzierung des Angebots. Für Kommunen ist besonders die Gruppe der ALG II- und Sozialhilfeempfänger von Interesse, da sie von Wasser- und Heizkosteneinsparungen profitieren. Trotzdem sollten andere einkommensschwache Haushalte nicht ausgeschlossen werden. Die Evaluation des Cariteam-Energiesparservice Frankfurt ergab, dass ALG II- und Sozialhilfeempfänger etwa 85 % der in Frankfurt beratenen Personen ausmachten (davon waren rund 65 % Empfänger von ALG II, 13 % von Grundsicherung im Alter und 7 % von anderen Sozialhilfeleistungen wir der Hilfe zum Lebensunterhalt ). Ein großer Teil der beratenen Haushalte waren Einpersonenhaushalte (41 %), 18 % Alleinerziehend, 27 % Zweipersonenhaushalte mit Kindern und 13 % Zweipersonenhaushalte ohne Kinder. Abs. 2 SGB II bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch Auskunft über Guthaben oder verwahrte Vermögensgegenstände erteilen. /ULD 2007/ 5 Nach Auswertungen der /IAB 2009/ liegt die Verbleiberate bei ALG II-Empfängern nach 3 Jahren bei rund 45 %. 6 Möglich ist, dass einkommensschwache Haushalte beide Legitimationen (Wohngeldbescheid und Sozialpass) besitzen.

12 Energieeffizienz und ALG II 6 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 3 Finanzierung des Projektes 3.1 Finanzierung der ARGEn Voraussetzung für eine Umsetzung der Projektidee ist die Gewinnung der örtlichen ARGEn bzw. Jobcenter. Die ARGEn finanzieren die Beschäftigungsförderungsmaßnahme und weisen die Teilnehmer zu. Die ARGEn zu überzeugen stellt jedoch teilweise eine große Herausforderung dar. Ein Argumentationspapier zur Gewinnung der ARGEn bzw. Jobcenter für das Projekt befindet sich im Anhang 2. Bevor ein Antrag zur Projektfinanzierung durch den Träger der Beschäftigungsförderungsmaßnahme gestellt wird, sollte mit der ARGE die Art und Dauer der Beschäftigungsförderung und die Anforderungen an die Teilnehmer (siehe dazu Kap. 5.6) geklärt werden. Befürwortung des Projektes durch die ARGEn Die auf dem Konzept des Cariteam-Energiesparservice aufbauenden Projekte in Düsseldorf und Kaiserslautern werden von den zuständigen ARGEn als sinnvolle Ansätze erachtet, die gut geeignet sind, um grundlegende Ziele der Beschäftigungsförderung zu erreichen. Besonders positiv wurde in Gesprächen die hohe Motivation der Teilnehmer für das Projekt bewertet, die zu einer Verbindlichkeit für die regelmäßige Teilnahme führt. 7 Es gibt zudem relativ hohe Erwartungen an die resultierenden Vermittlungschancen der Teilnehmer durch das Projekt, insbesondere wegen der möglichen Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen. Es wurde hervorgehoben, dass durch vergleichsweise einfache Mittel Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe durch die Stromeinsparungen selbst einen finanziellen Nutzen haben, und die Kommunen durch die Heizenergieeinsparungen profitieren. Auch der Klimaschutz wurde als ein Grund zur Unterstützung dieses Projektes genannt. Kosteneinsparung und Klimaschutz sind Themen, die alle bewegen. In Düsseldorf wurde als weiterer Aspekt die Kofinanzierung des Projektes durch das städtische Umweltamt (mit dem Ziel der CO 2 -Einsparung) aufgeführt. Insgesamt wird das Projekt als innovativer Ansatz gesehen, der gesamtpolitisch viele positive Effekte aufweist. /IFEU 2009a/ 7 Dies bestätigt auch die relativ geringe Ausfallquote von 17 % in Frankfurt a. M. (Stand 5/2009)

13 Energieeffizienz und ALG II 7 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v Art der Beschäftigungsförderung Beschäftigung schaffende Maßnahmen, von denen im Rechtskreis SGB II ein großer Anteil auf Arbeitsgelegenheiten (AGH) entfällt, sind ein erster Schritt, um Maßnahmenteilnehmer an den Arbeitsmarkt heranzuführen. AGH`s werden oft bei Hilfebedürftigen mit multiplen Problemlagen eingesetzt: Sie dienen vorrangig der Herstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung. Eine schnelle Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei den Teilnehmern von AGH in der Regel nicht wahrscheinlich /BA 2009/. Bisher werden die Teilnehmer/innen in den Energiesparprojekten meist über Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), so genannte 1 -Jobs, finanziert. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel zeitlich auf sechs bis zwölf Monate begrenzt. Es ist hilfreich, wenn zumindest einige Teilnehmer z. B. über einen Beschäftigungszuschuss nach 16e für einen längeren Zeitraum im Projekt bleiben und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen können. Zudem ist bei 16e-Stellen die Abbrecherquote häufig geringer als bei MAE-Stellen. Allerdings sind 16e-Stellen in der Finanzierung für den Träger deutlich kostenintensiver, da die Teilnehmer ein übliches Arbeitsentgelt erhalten und der Träger ein Teil des Gehaltes übernehmen muss (bei 16e-Stellen z.b. 25% des Bruttogehaltes). Eine Übersicht über die verschiedenen Formen der Beschäftigungsförderung befindet sich im Anhang 1. Eine erste Auswertung zu den Teilnehmerstrukturen im Projekt Stromspar-Check ergab folgendes Ergebnis (Stand: Sept. 2009): Die meisten Teilnehmer/innen (69 %) wurden im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (AHG) in Mehraufwandsentschädigung ( 1-Euro-Job ) beschäftigt, 14 % über eine Jobperspektive nach 16e SGB II, 15 % über eine Arbeitsgelegenheit (AGH) in Entgeltvariante und 2 % über sonstige arbeitsmarktpolitische Instrumente Die Abbrecherquote ist Bereich der AGH in Mehraufwandsentschädigung ( 1-Euro- Job ) mit 29 % am Höchsten. Im Bereich der Jobperspektive nach 16e und m Bereich AGH in Entgeltvariante liegt sie mit 5 % bzw. 4 % deutlich niedriger. Die Vermittlungsquote der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt liegt bei insgesamt 24 %. 18 % wurden in Beschäftigungsverhältnisse des 1. Arbeitsmarktes vermittelt. 2 % wurden in ein Beschäftigungsverhältnis des 2. Arbeitsmarktes vermittelt, 2 % in eine Weiterbildung und weitere 2 % machten sich selbstständig. /DCV, ead 2010/

14 Energieeffizienz und ALG II 8 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v Unbedenklichkeitsbescheinigung Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern verlangen häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass mit einem Beschäftigungsförderungsprojekt kein Verdrängungseffekt gegenüber ähnlichen Angeboten des ersten Arbeitsmarktes entsteht. Dies ist bei einem Energiesparberatungsangebot für einkommensschwache Haushalte wie dem Cariteam-Energiesparservice gegeben, besonders da Menschen mit geringem Einkommen meist Mieter sind und sich umfangreiche, kostenpflichtige Energieberatungsangebote zu Gebäude- und Heiztechnik an Gebäudeeigentümer richten. Bei anderen Angeboten wie der Energieberatung der Verbraucherzentrale kommen die Energieberater nicht in die Wohnung, sondern die Beratung findet in den Büroräumen der Verbraucherzentrale statt. Der Fokus der Beratung liegt beim Energiesparservice zudem auf einfachen Möglichkeiten der Stromeinsparung. Damit ist das Projekt keine Konkurrenz für professionelle (Gebäude-)Energieberater. Die Evaluation des Energiesparservice Frankfurt ergab, dass keiner der beratenen Haushalte vorher schon einmal ein anderes Energieberatungsangebot genutzt hatte. Eine Übersicht über vorhandene Energieberatungsangebote in Deutschland befindet sich im Anhang 1. Eine Zusammenstellung von Argumente für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung befindet sich im Anhang Kosten der Maßnahme Die Kosten des Projektes setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, etwa Personalkosten für die Anleitung und Betreuung der Teilnehmer sowie für die Teilnehmer selbst. Neben den üblichen Sachkosten wie etwa Raummiete und Büroausstattung entstehen projektspezifische Honorarkosten für die Schulung der Teilnehmer (soweit nicht selbst geschult werden kann), die Beschaffung von Messgeräten und Werkzeugen und der Energiesparartikel für die Haushalte sowie Fahrtkosten für die Besuche der Haushalte. Den Ausgaben stehen verschiedene Einnahmen gegenüber. Dazu gehören die Zuschüsse der ARGEn für die Teilnehmer je nach Art der Beschäftigungsförderungsmaßnahme und Eigenmittel des Trägers. Differenzen (z.b. für Personalkosten, Fahrtkosten oder die Finanzierung der Energiesparartikel) müssen durch weitere Drittmittel abgedeckt werden. In der folgenden Tabelle 1 und Tabelle 2 werden die Kostenpositionen noch einmal dargestellt:

15 Energieeffizienz und ALG II 9 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Tabelle 1: Übersicht der Kostenpositionen am Beispiel eines Energiesparprojektes dargestellt mit 12 Teilnehmern (Kostenangaben pro Jahr): Ausgaben Personalkosten Fachanleiter / sozialpädagogische Bereuung Umlage für Geschäftsführung, Abteilungsleitung, Verwaltung bei Teilnehmer AGH MAE 100 %, empfohlenes Verhältnis 1:10 1:12 für Fachanleiter (75 %) + Sozialpädagoge (25 %) zu Teilnehmern ca % je Vollzeitstelle /Stunde x Anzahl Teilnehmer x Anzahl Stunden / Jahr z. B. 1,50 /Stunde x 12 Teilnehmer x 12 Monate x 120 Std. bei Teilnehmer 16e Arbeitsentgelt (brutto), z. B Honorar für Fachschulung, Sicherheitsschulung elektrisch unterwiesene Person (EuP) 8 ; Kommunikationstraining Ausgaben Sachkosten Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten Versicherungen Ausstattung Arbeitsplätze Computer, Telefon Büromaterial Schulungsmaterial Werkzeugkoffer Messgeräte Fachschulung nur, soweit nicht durch Anleiter abgedeckt 9, ca. 50 Stunden, je Stunde; EuP-Schulung ca. 3-4 Stunden oft im Verband ausreichend vorhanden, überprüfen 1 Schreibtisch + Stuhl + Regal für 2-3 Teilnehmer PC für jeden Arbeitsplatz, Drucker, Telefon + Internetzugang Für Verwaltung, Projektorganisation Kopien, Übungsblätter, Literatur, Bewerbungsmaterialien siehe Inhaltsliste in Kap. 5.4, 1 Koffer pro Zweierteam, ca. 200 pro Koffer Empfohlen: 2 gute Stromessgeräte für genaue Kurzzeitmessungen (je ca. 50 ) + je Team zusätzlich ca. 2-3 günstige Geräte für Langzeitmessungen (je ca. 10 ) Werbung / Öffentlichkeitsarbeit Flyer, Prospekte, Infostand, ca Sonstiges Puffer im Finanzplan für Unvorhergesehenes, ca. 500 bis Fahrten zu Haushalten ggf. über Fahrtkosten zur Arbeit abgedeckt (ÖPNV- Monatskarte), bei PKW-Nutzung: 0,2 / km Energiesparartikel Wert 70 pro Haushalt, bei Einkauf größerer Mengen günstigere Einkaufskonditionen (ca. 50 / Haushalt), für die Berechnung werden pro Teilnehmer etwa 3 Beratungen / Monat kalkuliert 10, 12 Teilnehmer x 12 Monate= 432 Beratungen x 50 = EuP-Schulungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens einen Gesellenbrief zur Elektrofachkraft haben. 9 Es kann kostengünstiger sein, einen Fachanleiter mit entsprechender Qualifikation im Projekt einzustellen als die energiefachliche Schulung durch externe Personen durchführen zu lassen Beratungen pro Teilnehmer im Monat entsprechen 12 Haushaltsbesuchen pro Person und Monat mit Erst- und Zweittermin in Zweier-Teams

16 Energieeffizienz und ALG II 10 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Einnahmen Drittmittel ARGE für AGH-MAE Entgelt (ca. 1,50 /Stunde x 12 Teilnehmer x 12 Monate x 120 Stunden) + Fallpauschale Teilnehmer 11, ggf. zusätzlich Fahrtkosten für Teilnehmer Drittmittel ARGE für 16e Eigenmittel des Trägers (für Antragstellungen wichtig) Andere Drittmittel bis zu 75% des Bruttogehaltes, ggf. Qualifizierungszuschuss bis 200 pro Teilnehmer im Monat z. B. Stellenanteile, Verzicht auf Umlage des Verbandes, kalkulatorische Mieten Kommune, Stromversorger, Unternehmen, Förderprogramme (z.b. ESF-Mittel), etc. Tabelle 2: Beispiel für die Projektfinanzierung in Frankfurt a.m. im Jahr 2007 (14 Teilnehmer): 2007 Einnahmen Jobcenter-Pauschale für AGH Jobcenter-Mehraufwandsentschädigung (durchlaufender Posten) Zuschuss Sozialdezernat Sonstige Zuschüsse Sonstige Einnahmen (Preisgelder, Spenden) Summe (ohne durchlaufende Posten) Ausgaben Personalkosten Anleiter Sachkosten Umlage Verwaltungskosten Jobcenter Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer (durchlaufender Posten) Summe (ohne durchlaufende Posten) Die monatlichen Fallpauschalen der ARGEn für AGH MAE sind unterschiedlich hoch (z.b. Kaiserslautern 330, Frankfurt a.m. 360, Düsseldorf 680 ; Stand 2009). Zudem übernehmen nicht alle ARGEn die Fahrtkosten der Teilnehmer zur Arbeitstätte.

17 Energieeffizienz und ALG II 11 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 3.3 Gewinnung von weiteren Kooperationspartnern zur Kofinanzierung Die (langfristige) Finanzierung des Projektes ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung. Deshalb sollte eine finanzielle Beteiligung lokaler Akteure wie der Kommune oder des lokalen Energieversorgers (Stadtwerke) angestrebt werden. Je nach Ansprechpartner sollten das Projekt und die Erkenntnisse daraus mit unterschiedlichen Schwerpunkten kommuniziert werden: Sozialdezernat: Kosteneinsparungen für einkommensschwache Haushalte (durch Stromkosteneinsparungen) und die Kommune (durch Wasser- und Heizkosteneinsparungen) vor dem Hintergrund steigender Energiepreise Energie-/Umweltbehörde (etwa Umweltamt): Verweis auf Klimaschutz-/CO 2 - Einsparpotenziale Stadtwerke: Verminderung von Energieschulden und Zahlungsausfällen, Imagegewinn durch soziales Engagement Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere mögliche Kooperationspartner und Sponsoren, die den Energiesparservice bzw. Stromspar-Check mit unterschiedlichen Zielen (soziales Engagement, Werbung und Imagegewinn für das eigene Unternehmen) unterstützen können. Lokale oder regionale Energieversorgungsunternehmen/Stadtwerke Produktanbieter von Strom- und Wasserspargeräten Verkehrsunternehmen (z. B. für ÖPNV-Monatskarten), Banken und Sparkassen Stiftungen Europäischer Sozialfonds (ESF-Mittel) Sonstige Förderprogramme sonstige Unternehmen Argumentationshilfe: Die Evaluation des Energiesparservice Frankfurt hat gezeigt, dass im Schnitt pro beratenem Haushalt rund 422 kwh Strom (90 ), 18m³ Wasser (67 ) und 345 kwh (17 ) Heizenergie pro Jahr eingespart werden können. Dies führt langfristig (über die Lebensdauer der Energiesparartikel von 6-10 Jahren) zu rund zwei Tonnen CO 2 -Einsparung pro beratenem Haushalt. Die Stromkosteneinsparungen kommen den einkommensschwachen Haushalten zu gute, von den Wasser- und Heizkosteneinsparungen profitieren zum großen Teil die Kommunen.

18 Energieeffizienz und ALG II 12 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 3.4 Regionale Unterschiede mit Auswirkungen auf die Projektfinanzierung Folgende Aspekte können sich auf eine mögliche bzw. notwendige Projektfinanzierung durch Dritte auswirken: Unterschiedliche Wasserpreise und daraus resultierende Kosteneinsparpotenziale für Kommunen Unterschiedliches Interesse der Kommunen an Einsparung bei Wasserkosten Strukturelle Unterschiede hinsichtlich Arbeitslosigkeit, Personen mit Migrationshintergrund, Finanzsituation der Kommunen (z. B. Haushaltssperren), etc. Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung (z. B. über spezielle Angebote in strukturschwachen Regionen, Höhe der Fallpauschalen ) Höhere Fahrtkosten/PKW-Bedarf in ländlichen Regionen Bei der Kommunikation der Einsparmöglichkeiten an potenzielle städtische Kooperationspartner für eine Kofinanzierung des Projektes sollten die regional sehr unterschiedlichen Energie- und vor allem Wasserpreise berücksichtigt werden. In Frankfurt a. M. liegen die Wasserpreise (Trink- und Abwasser) mit 3,77 pro m³ nahe am Bundesdurchschnitt von 3,89 pro m³ /Destatis 2008b/. In Kommunen mit hohen Wasser- und Abwasserpreisen steigen die Kosteneinsparpotenziale entsprechend an, an Standorten mit niedrigen Wasserpreisen sind sie entsprechend geringer. Das Beispiel Baden-Württemberg verdeutlicht die große Spannweite bei den Wasserpreisen, die dort zwischen 1,82 und 8,20 pro m³ Trink- und Abwasser liegen /Ba-Wü 2008/. Das Interesse der Kommunen an Wasser(kosten)einsparungen kann teilweise aufgrund überdimensionierter Infrastruktur sehr gering sein. Dies betrifft vor allem Abwanderungsregionen in den neuen Bundesländern, wo (weitere) Wassereinspar-ungen Spülungen der Kanalisation notwendig machen und damit zu Zusatzkosten führen. Die mögliche Kosteneinsparung für die Kommunen hängt (neben den Umfang der eingebauten Wassersparartikel) vom Anteil der ALG II- und Sozialhilfebezieher ab (in Frankfurt waren es 85 %), die als Zielgruppe für das Programm angedacht sind. Dies ist wiederum abhängig von den Zugangsbedingungen zum Programm und den Örtlichkeiten der Bewerbung. Werden auch andere einkommensschwache Personen-gruppen beraten, ist die Kosteneinsparung für die Kommunen entsprechend geringer. Schließlich hängt die Höhe der zusätzlich notwendigen Finanzierung auch von Art der Beschäftigungsförderung ab, die von den ARGEn angeboten werden. Trotz bundeseinheitlicher Gesetze haben die ARGEn bei der Ausgestaltung gewisse Spielräume. So variiert beispielsweise die Höhe der Fallpauschalen für Mehraufwandsentschädigungen ( 1 -Jobs ) erheblich. Zudem werden strukturschwachen Regionen teilweise besondere Programme angeboten, die auch längerfristige geförderte Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen (wie bisher das Programm Kommunal-Kombi). In ländlichen Gebieten sind Haushalte oft nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wird eine PKW-Nutzung für die Vor-Ort-Termine notwendig, so führt dies neben höheren Projektkosten auch zu höheren Anforderungen an die Teilnehmer (Führerschein) und zu einem höheren organisatorischen Aufwand.

19 Energieeffizienz und ALG II 13 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 4 Empfehlungen zur organisatorischen Einbettung und Vernetzung Parallel zur inhaltlichen Vorbereitung des Projekts ist die organisatorische Einbettung durch Abstimmungen und Vernetzungen mit möglichen Praxispartnern sehr wichtig. Dies gilt nicht nur für die Projektfinanzierung, sondern auch für die breite Akzeptanz des Angebotes und für die Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. durch gegenseitige Verweise oder gemeinsame Aktionen). Die wichtigsten Fragen sind dabei: Gibt es Schnittstellen und mögliche Synergien in den Arbeitsbereichen? Wie kann kooperiert werden (und ggf. Konkurrenzsituationen vermieden werden)? Zu Institutionen, die ähnliche Interessen verfolgen (Umwelt-/Klimaschutz, Energieeinsparung, Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, etc.), gehören: Stadtverwaltung: Sozialamt; Wohnungsamt, etc. Stadtverwaltung: Umweltamt, Klimaschutzamt, etc. ARGEn/ Jobcenter (Sozial-)Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände allgemein/caritas Stadtteilbüros Mieterbund Professionelle Energieberatungsanbieter (z. B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, [regionale] Energie-/Klimaschutzagentur, etc.) Umweltverbände (z. B. BUND) Energieversorgungsunternehmen Verknüpfung mit kommunalen Zielen und Programmen zum Klimaschutz Zahlreiche deutsche Städte haben sich Ziele zur Senkung Ihrer CO 2 -Emissionen gesetzt und sind z.b. Mitglied im Klimabündnis der Europäischen Städte dem Internatonalen Netzwerk für Nachhaltige Entwicklung ICLEI oder haben sich auf Initiative der EU in einem Europäischen Bürgermeisterkonvent verpflichtet, ihre CO 2 - Emissionen um 20% zu senken. Viele Städte haben mittlerweile auch so genannte kommunale Klimaschutzkonzepte oder - programme erstellt, mit denen die Aktivitäten zur Energieeinsparung und anderen Klimaschutzbemühungen in der Stadt oder Region geplant und aufeinander abgestimmt werden sollten. Hier ergeben sich möglicherweise Anknüpfungspunkte (Vernetzung, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, ggf. auch Unterstützung der Projektfinanzierung) für ein Energiesparberatungsangebot für einkommensschwache Haushalte. Ansprechpartner für kommunale Klimaschutzkonzepte sind in der Regel beim Umweltamt der Stadt angesiedelt. Beispielsweise ist in Düsseldorf der Energiesparservice in das städtische Klimaschutzprogramm eingebettet und die Fachanleiterstelle (anteilig) sowie ein ergänzendes Kühlschrankförderprogramm für einkommensschwache Haushalte werden über die Stadt finanziert.

20 Energieeffizienz und ALG II 14 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5 Vorbereitung des Projektes Vor Projektbeginn sind, nach Klärung der Projektfinanzierung, zunächst folgende vorbereitende Schritte notwendig: Stellenausschreibung und Personalauswahl für die Projektleitung und die Anleitung der Teilnehmer/innen Die Auswahl der Teilnehmer/innen für die Beschäftigungsförderungsmaßnahme (in Abstimmung mit den ARGEn) Büroausstattung und ggf. Anmietung von Räumlichkeiten Anschaffung von Messgeräten, Werkzeugen und sonstigen Hilfsmitteln Organisation von ÖPNV-Fahrkarten, ggf. PKW für Vor-Ort-Termine In weiteren Schritten wird es inhaltlich konkreter. Dazu gehören: Die Auswahl und Beschaffung von Energiesparartikeln Die Schulung der Teilnehmer (Kommunikationstraining, energiefachliche Schulung, etc.) Die Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit und der Netzwerkbildung zur Kommunikation des Angebotes (siehe Kap. 6.1) Wichtig: Abstimmung und Vernetzung in der Region und die Ansprache der Haushalte sollte nicht erst im Anschluss an die vorbereitenden Maßnahmen, sondern parallel dazu erfolgen. Ansonsten entsteht schnell eine Lücke zwischen der Teilnehmerschulung und der Beginn der Haushaltsbesuche.

21 Energieeffizienz und ALG II 15 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5.1 Personalausstattung Das Projekt erfordert die folgende personelle Ausstattung: Projektleitung Fachanleiter Sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer Es müssen nicht für alle Aufgabenbereiche (volle) Personalstellen vorhanden sein. Möglich ist, je nach Qualifikation der Personen, auch die Kombination von Aufgabenbereichen und die ergänzende, stundenweise Übernahme von Aufgaben z. B. durch Honorarkräfte. Der Personalnachschlüssel sollte bei etwa 1:10 1:12 Teilnehmern pro Personalstelle liegen. Die Vorbereitung der Teilnehmer auf ihre Aufgaben im Projekt (PC- und Kommunikationstraining, energiefachliche Qualifikation, etc.) kann, je nach Vorbildung der Fachanleiter durch diese selbst oder auch (ergänzend) durch externe Trainer mit speziellem fachlichen Hintergrund. Erforderlich sind Kenntnisse / Qualifikationen aus dem Bereich Energieberatung, Architektur, Elektro-, Heizungs- oder Bauingenieurwesen bzw. Meister/Techniker, o.ä. möglichst mit Ausbildereignung oder gleichwertiger pädagogischdidaktischer Erfahrung. Bei der energiefachlichen Schulung kann es kostengünstiger sein, eine/n Fachanleiter/in mit entsprechender Qualifikation im Bereich Energie im Projekt einzustellen als die Schulung für den fachlichen Teil durch externe Personen durchführen zu lassen. Dies ist aufgrund der Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung der Teilnehmer im Projekt (Ansprechpartner für Rückfragen, Kontrolle der Arbeit, Nachschulung bei Teilnehmerwechsel, etc.) auch fachlich und organisatorisch sinnvoll und hat sich in den Energiesparservice-Projekten in Frankfurt a.m. und Düsseldorf bewährt. Vorlagen für Stellenausschreibung für Projektleitung und Fachanleiter befinden sich im Anhang 2.

22 Energieeffizienz und ALG II 16 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5.2 Büroausstattung Schreibtische und Stühle PC`s für die Teilnehmer, Drucker, ggf. Kopierer Telefon für Terminvereinbarungen Lagermöglichkeit für Energiesparartikel (ggf. abschließbar) 5.3 Sonstige Ausrüstung Taschen/Koffer für Vor-Ort-Termine (Werkzeug, Energiesparartikel) Ausweis für Teilnehmer (für Hausbesuche) ÖPNV-Fahrkarten für die Teilnehmer ggf. PKW (vor allem in ländlichen Regionen) 5.4 Messgeräte und Werkzeuge Folgende Messgeräte und Werkzeuge sind für die Durchführung des Energiesparservice in den Haushalten notwendig: Strommessgeräte Wasserdurchflussmessbecher (oder Messbecher plus Stoppuhr) Thermometer für Kühlschrankmessung (ggf. Messung der Raumtemperatur) Wasserpumpenzange oder Schlüssel für Strahlregler am Wasserhahn Verlängerungskabel/Steckerleiste (falls Steckdose schwer erreichbar ist) Taschenlampe Taschenrechner ggf. Schere (zum Öffnen von Verpackungen) Darüber hinaus benötigt man für die Besuche vor Ort: Ausweis für Teilnehmer Klemmbrett, Aufnahmeblatt, Stift Tasche/Koffer (für Transport der Materialien) Bei der Anschaffung der Messgeräte und Werkzeuge kann berücksichtigt werden, dass die Teilnehmer in der Regel immer zu zweit in die Haushalte gehen. Nicht jeder Teilnehmer benötigt ein Messgerät. Falls eine Verbrauchsmessung von Kühlgeräten durchgeführt werden soll, sollten je Team zwei bis drei weitere einfache Strommessgeräte für Langzeitmessungen über mehrere Tage angeschafft werden. Diese verbleiben im Haushalt und werden beim 2. Besuch wieder mitgenommen. Eine Checkliste für den Taschen- bzw. Kofferinhalt für die Vor-Ort-Termine befindet sich im Anhang 1. Hinweise für die Anschaffung von Strommessgeräten befinden sich im Anhang 2.

23 Energieeffizienz und ALG II 17 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5.5 Energiesparartikel Bewährt hat sich der Einsatz folgender Geräte zum Energie- und Wassersparen:. Energiesparlampen in verschiedenen Stärken und Formen Abschaltbare Steckdosenleisten Zeitschaltuhren (für kleinere Warmwasserboiler) 12 Wassersparduschköpfe Perlstrahler zur Durchflussreduzierung am Wasserhahn Wasserstoppgewichte für das WC Kühlschrankthermometer Eine Liste der eingesetzten Energiesparartikel beim Cariteam-Energiesparservice in Frankfurt a.m. befindet sich im Anhang 2. Tabelle 3: Im Durchschnitt eingesetzte Energiesparartikel pro Haushalt beim Cariteam- Energiesparservice in Frankfurt a.m. /IFEU, ISOE 2009/ Gerät Energiesparlampen 7,6 Schaltbare Steckerleisten 0,9 Sparbrausen 0,7 Perlstrahler für Wasserhahn 1,4 Wasserstopp für WC 0,1 Zeitschaltuhr für Warmwasserboiler 0,04 * Anzahl pro Haushalt (2-Pers.) * bzw. jeder 5. Haushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung Bei der Anschaffung sollte darauf geachtet werden, langlebige Geräte in guter Qualität zu kaufen. Vor allem bei Energiesparlampen sollte auf Markengeräte mit hoher Lebensdauer (mind Stunden) und angenehm warmweißer Lichtfarbe ( Kelvin) für den Einsatz im Wohnbereich geachtet werden. Bewährt haben sich neben einfachen schaltbaren Steckerleisten auch Einer- Steckdosenschalter und Steckerleisten mit separatem Fußschalter (wenn der Schalter sonst schwer erreichbar wäre, z.b. bei mobilitätseingeschränkten Personen). Sinnvoll ist es, für den Austausch von Sparduschköpfen einige Ersatzduschschläuche anzuschaffen, da ältere Duschschläuche gelegentlich beim Austausch der Duschköpfe kaputt gehen. Zudem sind die Dichtungen der Duschschläuche z.t. nicht mehr brauchbar. Wichtig: Der Einbau der Wasserspargeräte führt zu hohen Einsparungen der Wasserkosten und auch zu Energieeinsparung (v.a. bei Sparduschen und bei Perlstrahlern am Wasserhahn) durch den verminderten Warmwasserverbrauch. 12 Es gibt auch sogenannte Thermostopps, mit denen Warmwasser auf Knopfdruck erhitzt wird die danach den Boiler automatisch abschalten. Diese sind jedoch um ein Vielfaches teurer.

24 Energieeffizienz und ALG II 18 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Wer spart bei welchen Energiesparartikeln? Stromkosten werden bei Empfängern von ALG II und Sozialhilfe aus dem Regelsatz bezahlt. Stromeinsparungen durch Energiesparlampen, schaltbaren Steckerleisten und Zeitschaltuhren kommen direkt den einkommensschwachen Haushalten zugute. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (einschließlich Wohnnebenkosten wie Wasser) werden von den ARGEn bzw. Sozialbehörden getragen. Von den Wassereinsparungen durch Sparduschen, Perlstrahler und WC- Stoppgewichten profitieren v.a. die Kommunen. Die meisten Haushalte (70-80 %) erwärmen das Warmwasser über die Zentralheizung oder z.b. über Gasthermen. Hier können Wasserkosteneinsparungen ein zusätzliches Argument gegenüber den Kommunen sein, das Projekt finanziell zu unterstützen. Etwa 20-30% der Haushalte erzeugen ihr Warmwasser über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, können die beratenen Haushalt mit dem Einbau von Sparduschen und Perlstrahlern ihren Stromverbrauch und ihre Stromkosten zusätzlich reduzieren. Tabelle 4: Beispiele für jährliche Einsparungen durch die verschiedenen Energiesparartikel Gerät (Preis*) Annahme Einsparung Wasser ** (bei 2-Personenhaushalt) Energiesparlampe (ca. 5 ) Steckerleiste (ca. 5 ) Zeitschaltuhr (ca. 10 ) Austausch 60 W gegen 11 W, Brenndauer 3h pro Tag Fernseher 12 W Standby-Leistung (22h pro Tag) Begrenzung der Aufheizleistung auf wenige Stunden /Tag Einsparung Strom *** kwh (11 ) kwh (20 ) -- ca. 200 kwh (42 ) Einsparung Heizenergie (bei nichtelektr. Warmwasser-bereitung **** Sparbrause (ca. 16 ) oder Durchflussbegrenzer (ca. 8 ) 2-Pers.-Haushalt, Duschen je 5 x pro Woche, 6 min, Durchflussreduzierung um 4 l/min. Perlstrahler (ca. 6 ) Durchfluss vorher 7l / min, Durchfluss nachher 5 l/min, 4 min. Nutzung pro Tag WC-Stopp-Gewicht (ca. 8 ) Begrenzung des Wasserablauf 13 m³ (50 ) 6 m³ (23 ) 9 m² (36 ) Annahme: ca. 2/3 Warmwasser 225 kwh (53 ) 225 kwh (20 ) Annahme: ca. 1/3 Warmwasser 58 kwh (12 ) kwh (5 ) * Ladenpreise, beim Einkauf größerer Mengen können deutlich günstigere Preise erzielt werden ** bei einem durchschnittlichem Wasserpreis (Wasser- und Abwasser) von 4 /m³ *** bei einem durchschnittlichem Strompreis von 21 Cent /kwh **** bei einem durchschnittlichem Heizenergiepreis von 8 Cent / kwh

25 Energieeffizienz und ALG II 19 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5.6 Auswahl der Teilnehmer/innen Das Projekt ist gegenüber anderen Beschäftigungsverhältnissen eher für stärkere Teilnehmer/innen und für Personen über 30 Jahren geeignet. Auch ältere Teilnehmer (die z.b. etwa über die Perspektive 50plus gefördert werden) eignen sich gut für die Tätigkeit im Energiesparservice. Um den Zugang zu Haushalten zu erleichtern, sollten möglichst auch Frauen und Personen mit Migrationshintergrund (z. B. türkisch, russisch) im Projekt arbeiten. Die Beschäftigung von Frauen im Projekt wirkt sich erfahrungsgemäß auch positiv auf das Betriebsklima aus. Indem ausländische Teilnehmer beschäftigt werden, können über deren Netzwerke Haushalte erreicht werden, die ansonsten aufgrund von sprachlichen und /oder anderen kulturellen Hemmnissen nicht erreicht würden. Folgende Voraussetzungen sollten die Teilnehmer mitbringen (oder diese Fertigkeiten erlernen können): Keine Vorstrafen bzw. keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis Möglichst keine Suchtprobleme Gute Umgangsformen, sich ausdrücken können Schreiben und rechnen können Einfache PC-Kenntnisse, Wenn möglich Erfahrung im beratenden bzw. kommunikativen Bereich oder handwerklichem Bereich Erfahrungen zeigen, dass die Projektinhalte in diesem Beschäftigungsförderungsprojekt besonders motivierend für die Teilnehmer sind, da sie andere einkommensschwache Haushalte unterstützen und eigenes Wissen weitergeben können. Im Zeitraum von 2007 und 2010 haben insgesamt 80 Personen am Cariteam- Energiesparservice in Frankfurt a.m. teilgenommen. Daten zur Teilnehmerstruktur: Soziodemografie: Beruflicher Hintergrund: - 50 Jahre und älter: 44% - Dipl.-Ingenieur: 6% - Migrationshintergrund: 31% - Handwerk Elektro: 11% - 20% weiblich, 80% männlich - Handwerk Sonstiges: 14% Schulabschluss: - EDV-Programmierer /-Techniker: 5% - Hauptschule: 21% - Verkauf: 13% - Realschule: 41% - Büro: 5% - (Fach)Abitur: 28% - Pädagoge/Lehrtätigkeit: 5% - ohne Abschluss / nichtanerkannt: 10% - Sonstiges: 6% - ohne Abschluss/nicht anerkannt: 34% /eigene Auswertungen CV Frankfurt e.v./

26 Energieeffizienz und ALG II 20 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 5.7 Schulung der Teilnehmer/innen Die Schulung der Teilnehmer zur Vorbereitung auf ihre Aufgaben im Projekt kann je nach Inhalt und Vorbildung der Fachanleiter durch diese selbst oder (ergänzend) durch externe Fachkräfte / Referenten erfolgen. Diese sollten neben dem fachlichen Hintergrund auch pädagogisch-didaktische Erfahrungen mitbringen, um sich auf die Anforderungen der Teilnehmer einstellen und Fachwissen geeignet vermitteln zu können. Auch beim Einsatz externer Referenten sollten die Anleiter selbst mit den Projektinhalten vertraut sein, um die Teilnehmer regelmäßig bei ihrer Arbeit unterstützen zu können. Die Teilnehmer/innen sollten folgende Schulungen durchlaufen: Kommunikationstraining, Kundenberatung PC-Training (v. a. Excel) Sicherheitsschulungen Schulungen zum Energie- und Wassersparen im Haushalt Bewerbungstraining (bei Arbeitsgelegenheiten nach SGB II 16d Pflicht) Kommunikationstraining, Kundenberatung Im Rahmen eines Kommunikationstrainings sollen die Teilnehmer vor allem auf die Bratungssituation in den Haushalten vorbereitet werden. Darüber hinaus sind die Kenntnisse auch hilfreich, wenn die Teilnehmer z.b. zur Unterstützung der Bewerbung des Beratungsangebotes (Vorstellung des Projektes vor Gruppen, an Informationsständen etc.) eingesetzt werden. Zu den Lerninhalten gehören: /Quelle: CV Düsseldorf/ Kundenfreundliches Auftreten Verbale und non-verbale Kommunikation Die Funktion von Smalltalk, Übungen zu spontanem und kreativem Sprechen Selektive Wahrnehmung und der erste Eindruck Bewusster Umgang mit Sprache und aktives Zuhören, Einstieg in die Rhetorik Konstruktives Feedback und Feedback-Regeln Sprachliche Übungen (positive und kundenfreundliche Formulierungen) Erarbeitung und Durchspielen von Standardsituationen Persönlicher Plan zur Beobachtung und Verbesserung des eigenen Kommunikationsverhaltens Besonderheiten bei Hausbesuchen Projektpräsentation: Worauf muss geachtet werden? Schulungsunterlagen für ein Kommunikationstraining befinden sich in Anhang 2.

27 Energieeffizienz und ALG II 21 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v PC-Training Die Arbeit am Computer ist für die Teilnehmer insbesondere für Eingabe und Auswertung der aufgenommenen Daten eine wichtige Voraussetzung. Für die Datenauswertung mit Hilfe eines Analysetools auf Excel-Basis sollten im Rahmen einer Excel- Schulung mindestens die folgenden Inhalte vermittelt werden: Dateneingabe Wichtige Befehle Einrichten des Dokumentes und Formatierung von Zellen einfache Berechnungen zur Datenauswertung Umgang mit verschiedenen Arbeitsblättern Datenspeicherung und Datenablage Bei Bedarf sollten weitere Schulungen zu Textverarbeitungsprogrammen (Word) und zur Erstellung von Präsentationen (Power-Point) für die Projektvorstellung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden Sicherheitsunterweisungen Sicherheitsschulung zur elektrisch unterwiesene Person (EuP-Schulung) Für den sicheren Umgang mit elektrischem Strom (dazu gehört auch das Auswechseln von Glühbirnen oder der Einsatz von Zeitschaltuhren) fordert die Berufsgenossenschaft vor dem ersten Hausbesuch ein Mindestmaß an Grundlagenwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. EuP-Schulungen können nur von Elektrofachkräften mit mindestens einem Gesellenbrief durchgeführt werden. Dazu können z.b. Personen aus dem Facility Management stationärer Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände eingebunden werden oder aus kooperierenden Innungsbetrieben vor Ort. Hilfreiche Informationen (inklusive Sicherheitsregeln) bietet z.b. die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) auf ihrer Internetseite: Sicherheitseinweisung zum Umgang mit Leitern Aus versicherungstechnischen Gründen muss auch eine Einweisung zur sicheren Nutzung von Leitern erfolgen, die z.b. beim Austausch von Lampen in den Haushalten genutzt werden. Die Unterweisung zeigt die wichtigsten kritischen Punkte auf, z.b. den Einsatz ungeeigneter Leitern und wann ein Abrutschen bzw. ein Absturz drohen kann. Die Sicherheitsunterweisung kann von jedem durchgeführt werden, der sich in das Thema selbstständig eingearbeitet hat. Umfangreiche Informationen sind bei den Berufsgenossenschaften erhältlich. Diese bieten die Materialien für ihre Mitglieder meist kostenlos an.

28 Energieeffizienz und ALG II 22 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v Schulung zum Thema Energie- und Wassersparen Ergänzend zu den vorbereitenden Schulungen werden die Teilnehmer/innen inhaltlich zu Einsparmöglichkeiten im Bereich Energie- und Wassersparen im Haushalt geschult. Die Schulungen sollten dabei sehr praxisbezogen sein und sich an den Vorkenntnissen der Teilnehmer/innen orientieren. Wichtig ist, dass nicht komplizierte, technische Hintergründe im Vordergrund stehen, sondern einfach umsetzbare Maßnahmen in (Mieter-)Haushalten. Diese sollten demonstriert und geübt werden, verbunden mit einfachen Einsparberechnungen. Folgende Themen sollten behandelt werden: Ablauf des Energiesparservice Verstehen von Strom- Wasser- und Heizkostenabrechnungen; Einordnen des Verbrauchs (niedrig, durchschnittlich, hoch), um Einsparmöglichkeiten zu erkennen; Preise von Strom, Wasser (inkl. Abwasser) und Heizenergie Strom sparen: Beleuchtung/Energiesparlampen, Standby/Steckdosenleisten, elektrische Warmwasserbereitung/Zeitschaltuhren und Thermostopps, Einsparung beim Kühlschrank/Thermometer zur Kühltemperaturmessung, weitere wichtige elektrische Geräte im Haushalt Wasser sparen: Einsparung von Wasser und Energie zur Warmwasserbereitung/Sparbrausen und Perlstrahler für den Wasserhahn, Arten der Warmwasserbereitung (v.a. Durchlauferhitzer und Warmwasserboiler); Einsparung von Kaltwasser/WC-Stoppgewichte Heizenergie sparen: Richtiges Heizen und Lüften, Vermeidung von Schimmel Datenaufnahme im Haushalt, Messungen von Strom- und Wasserverbrauch, Abfrage der Nutzungsgewohnheiten Auswertung der Einspareffekte mit Hilfe eines Analysetools (z. B. Excel), einfache Berechnungen zu Strom (Watt, kwh) und Wasser (Liter, m³), Verbrauchs- und Kosteneinsparungen, Amortisationszeiten von Energie- und Wasserspargeräten; typische Einsparmöglichkeiten, Auswahl und Installation der Energiesparartikel; Wann dürfen welche Spargeräte nicht eingebaut werden? Erkennen und Erläutern von individuellen Verhaltenstipps zum Energiesparen Die Teilnehmer üben die Datenaufnahme und die Verbrauchsmessungen zunächst in eigenen Haushalt und/oder bei Freunden und Bekannten. Danach folgen erste Termine in fremden Haushalten in Begleitung des Fachanleiters. Erst nach diesen praktischen Erfahrungen werden, immer gemeinsam mit einem erfahrenen Teilnehmer, fremde Haushalte beraten. Tipp: Es hat sich bewährt, im Rahmen fester, z.b. wöchentlicher Termine, die Erfahrungen der Teilnehmer in der Gruppe zu besprechen. Dabei können Beispiele aus den beratenen Haushalten diskutiert und fachliche Fragen erläutert werden. Gleichzeitig können so auch Nachrücker an der Qualifizierung beteiligt werden. Da die Teilnehmer häufig mit Armut und sozialen Problemen in den Haushalten konfrontiert werden, können hier auch diese Erfahrun-gen besprochen werden, auch um den Haushalten ggf. weitere Unterstützungsangebote zu vermitteln. Vorlagen eines Schulungskonzeptes befinden sich im Anhang 2.

29 Energieeffizienz und ALG II 23 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 6 Umsetzung des Energiesparservice Nach der organisatorischen Vorbereitung wird der Energiesparservice nach dem folgenden Schema umgesetzt: 1. Ansprache und Gewinnung der Haushalte durch Öffentlichkeitsarbeit 2. Telefonische Terminvereinbarung (einschlich erster Datenabfrage) 3. Erster Haushaltsbesuch: Datenaufnahme (Rechnungsdaten, Geräteausstattung, Nutzungsgewohnheiten, Strom- und Wasserverbräuche) 4. Auswertung der Daten (über Excel-Tool oder Datenbank), Auswahl der Energiesparartikel, Erstellung Haushaltsbericht 5. Zweiter Haushaltsbesuch: Besprechung des Haushaltsberichtes, Installation der Spargeräte, weitere Energiesparempfehlungen In den folgenden Kapiteln wird der Ablauf noch ausführlich erläutert. Folgende Merkmale sind bei der Umsetzung besonders wichtig: In die Ansprache der Haushalte bzw. Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot werden auch die Teilnehmer einbezogen. Die Teilnehmer arbeiten in der Regel zu zweit und gehen auch gemeinsam in die Haushalte. Das hat den Vorteil, dass sich die Teilnehmer gegenseitig helfen können und erfahrene, kommunikationsstärkere Teilnehmer ihre schwächere Kolleg/innen unterstützen können.

30 Energieeffizienz und ALG II 24 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 6.1 Ansprache der Haushalte / Öffentlicheitsarbeit Eine regelmäßige Ansprache von einkommensschwachen Haushalten ist ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts. Trotz des kostenlosen Angebotes hat sich gezeigt, dass der Energiesparservice kontinuierlich beworben werden muss, um die Nachfrage aufrecht zu erhalten. In die Öffentlichkeitsarbeit werden auch die Teilnehmer einbezogen. Bewährt haben sich Informationsveranstaltungen und stände sowie das Aushängen bzw. Auslegen von Plakaten und Flyern in Einrichtungen, die von der Zielgruppe (ALG II und Sozialhilfeempfänger) oder anderen einkommensschwachen Haushalte (z. B. mit Sozialpass) regelmäßig aufgesucht werden. Dazu gehören: ARGEn / Jobcenter Sozialamt Sozial- und Second-Hand-Kaufhäuser, Tafeln Sozialberatungsstellen (etwa Familienberatung, Schuldnerberatung) von Wohlfahrtsverbänden oder der Verbraucherzentrale, Mieterberatung Barzahlungsstellen von Stadtwerken, Energieversorgungsunternehmen andere Beschäftigungsförderungsprojekte, Integrations- / Sprachkurse für Migranten Stadtteilbüros Auch Pressearbeit vor Ort, etwa über Lokalzeitungen, Gemeindeblätter oder kostenlose Anzeigenblätter, kann für die Verbreitung des Angebotes hilfreich sein. Von großer Bedeutung für die Akzeptanz ist auch die Mundpropaganda : Erfahrungen aus dem Cariteam-Energiesparservice Frankfurt zeigen, dass rund ein Drittel der Beratenen durch persönliche Empfehlungen von Freunden und Bekannten, Mitarbeitern des Jobcenters oder durch (ehemalige) Teilnehmer des Energiesparservice auf das Angebot aufmerksam wurde. Häufig muss zunächst erklärt werden, dass das Angebot für die Haushalte tatsächlich kostenlos ist, dass Energiesparprodukte kostenlos installiert werden, ohne dass es dabei einen Haken gibt. Zusammenarbeit mit Jobcentern und Sozialbehörden Die Zusammenarbeit mit ARGEn / Jobcentern und Sozialbehörden (Sozialamt) ist für die Verbreitung des Angebotes sehr wichtig. Es ist z. B. sinnvoll, dass Haushalte mit Energieschulden, die Darlehensanträge stellen, auf den Energiesparservice hingewiesen werden. Dabei sollte unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass der Energiesparservice als verpflichtendes Instrument des Jobcenters wahrgenommen wird die Nutzung des Energiesparservice muss immer freiwillig bleiben. Ansprache von Haushalten mit Migrationshintergrund Es hat sich bewährt, Teilnehmer mit Migrationshintergrund im Projekt zu beschäftigen, die das Angebot gezielt unter den eigenen Landsleuten bewerben. Dadurch können neue Zielgruppen erschlossen werden, besonders dann, wenn der Energiesparservice in der Muttersprache durchgeführt werden kann. Hilfreich ist auch, wenn Informationsmaterial durch Teilnehmer in andere Sprachen (z. B. türkisch, russisch) übersetzt werden kann.

31 Energieeffizienz und ALG II 25 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Gestaltung der Materialien Bei der Gestaltung von Materialien wie Flyer und Postern sollten folgende Aspekte beachtet werden: Die Motivation der einkommensschwachen Haushalte für die Nutzung des Energiesparservice ist die Senkung der Energiekosten dies sollte entsprechend die zentrale Botschaft sein. Es sollte klar kommuniziert werden, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, bei dem zusätzlich kostenlose Energiesparartikel abgegeben werden (z. B. in Form eines Gutscheins) Bewährt haben sich Wohlfahrtsverbände als Absender des Angebotes. Diese sollten mit ihrer Adresse bzw. dem Logo neben ggf. anderen Geldgebern im Vordergrund stehen, um die Vertrauenswürdigkeit des Angebotes zu erhöhen. Der Text sollte einfach und kurz sein. Erläuternde Bilder zu den Energiesparartikeln sind oft hilfreich. Eine Vorlage für einen Flyer zur Bewerbung des Energiesparservice befindet sich im Anhang Terminvereinbarung Der erste Termin für die Haushaltsbesuche wird in der Regel telefonisch vereinbart; dabei werden bereits einige Informationen zum Haushalt abgefragt, die im Aufnahmeblatt eingetragen werden. Dazu gehören die folgenden Punkte: Name Anschrift (ggf. Hinweise, etwa dass der Wohnungseingang schwer zu finden, der Eingang sich im Hinterhaus befindet) Telefonnummer Anzahl der Personen im Haushalt Größe der Wohnung (m 2 ) / Anzahl Zimmer Art der Legitimation für die Teilnahme (z. B. Leistungsbescheid ALG II, Sozialpass) Die Haushalte werden gebeten, für den Besuch (soweit möglich) folgende Dokumente bereit zu halten: Leistungsbescheid (z. B. ALG II, Sozialhilfe, Sozialpass) Stromrechnung, Heizkosten- und Wasserabrechnung (bzw. Nebenkostenabrechnung) Mit den Angaben zur Größe und Lage der Wohnung kann vorab der Zeitaufwand für den ersten Besuch (Anfahrtsweg und Dauer der Bestandsaufnahme) abgeschätzt werden. Eine Vorlage zur Aufnahme und Koordination der Beratungstermine befindet sich im Anhang 2. Wichtig: Der zweite Haushaltsbesuch für den Einbau der Spargeräte sollte zeitnah nach dem ersten Haushaltsbesuch und möglichst durch die gleichen Teilnehmer erfolgen.

32 Energieeffizienz und ALG II 26 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 6.3 Erster Haushaltsbesuch: Datenaufnahme Vor-Ort-Termine übernehmen in der Regel Teams von je zwei Personen. Dadurch können sich die Teilnehmer je nach Erfahrung und Kommunikationsstärke gegenseitig unterstützen. Auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle. Eine Checkliste zum Vorgehen bei den Vor-Ort-Terminen befindet sich im Anhang 1. Vorstellung und Überprüfung der Daten Im Haushalt stellen sich die Berater vor und erläutern kurz das Vorgehen. Als sehr positiv wurde in der Evaluation /IFEU, ISOE 2009/ zurückgemeldet, dass sich die Berater beim Eintritt in die Wohnung die Schuhe ausziehen. Beim ersten Termin werden die Daten mit Hilfe eines Aufnahmeblattes notiert. Zunächst werden die Informationen geprüft, die schon bei der Anmeldung aufgenommen wurden. Außerdem werden die Nachweise/Berechtigungen für die Nutzung des Energiesparservice eingesehen. Aufnahme der Verbrauchsdaten Zunächst werden die Strom- Wasser- und Heizenergieverbräuche aus den letzten Verbrauchsabrechnungen aufgenommen. Zum Stromverbrauch liegt in der Regel für jede Wohnung eine gesonderte Abrechnung des Energieversorgers vor; Wasser und Heizenergie wird in Mietwohnungen mit Zentralheizungen über die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter abgerechnet. Ausnahmen gibt es bei der Beheizung über Öl- bzw. Gasetagenheizungen, Stromheizungen oder bei Fernwärmeversorgung. Es hat sich gezeigt, dass trotz vorheriger Hinweise nicht in allen Haushalten Abrechnungen einsehbar sind. Vor allem die Wasser- und Heizkostenabrechnungen (meist über Nebenkostenabrechnungen) liegen häufig beim Amt, das die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt, ohne das sich die Haushalte eine Kopie für die eigenen Unterlagen gemacht haben. Liegen die Verbrauchsdaten aus den Abrechnungen vor, können sie im Vergleich mit Durchschnittswerten von Haushalten gleicher Größe eine erste Orientierung geben, welche Einsparpotenziale zu erwarten sind. Tipp: Liegen keine Verbrauchsdaten aus den Abrechnungen vor, kann zumindest bei Strom über die monatliche Abschlagszahlung an den Stromversorger der Verbrauch abgeschätzt werden. Die Abschlagszahlung setzt sich zusammen aus der monatlichen Grundgebühr und dem Verbrauch (kwh) x Strompreis pro kwh. Über die Internetseite des Stromversorgers können Grundgebühr und Strompreis ermittelt werden. Vergleichswerte für den Strom- und Wasser- und Heizenergieverbrauch verschiedener Haushaltsgrößen befindet sich im Anhang 1.

33 Energieeffizienz und ALG II 27 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Aufnahme zusätzlicher Informationen zur Verbrauchsbewertung Neben reinen Verbrauchsdaten werden zusätzliche Informationen zur Bewertung der abgerechneten Energie- und Wasserkosten aufgenommen. Dazu gehört bei Strom, ob das Warmwasser elektrisch erzeugt wird (dies betrifft 20% bis 30 % der Haushalte) und ob mit Strom oder mit Gas gekocht wird. Bei Wasser- und Heizkosten ist es wichtig, ob Wasserzähler oder Heizkostenverteiler vorhanden sind, damit diese verbrauchsabhängig abgerechnet werden können (und nicht umgelegt auf m³ oder Personen). Die Anreize für Energie- und Wassersparmaßnahmen sind umso größer, wenn nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird und Einsparungen tatsächlich dem Haushalt zugute kommen. Aufnahme der Geräteausstattung und der Nutzungsgewohnheiten Anschließend werden die wichtigsten stromverbrauchenden Geräte im Haushalt aufgenommen und abgefragt, wie lange die Geräte täglich genutzt werden. Gerade elektrische Geräte, die Kälte (Kühlschrank, Gefriertruhe) oder Wärme (Radiator, Aquarienheizung) erzeugen und dauerhaft in Betrieb sind, haben einen hohen Stromverbrauch. Stromverbrauchsmessungen werden v.a. bei Geräte durchgeführt, bei denen Einsparpotenziale zu erwarten sind, etwa bei möglichem Standby-Verbrauch. Bei älteren Kühlgeräten (Kühlschrank, Gefriertruhe) kann der Stromverbrauch nicht sofort erfasst werden, da die Geräte immer nur zeitweilig Kühlen (z.b. wenn das Gerät brummt ). Hier muss deshalb mindestens eine 24-stündige Messung durchgeführt werden. Lohnend ist häufig die Messung der Kühlschranktemperatur mit Hilfe eines Thermometers, da viele Kühlschränke zu kalt eingestellt sind und damit unnötig Strom verbrauchen (Indikator: Steht die Butter nicht im Kühlschrank?). Der Wasserdurchfluss an den Wasserhähnen und in der Dusche wird mit Hilfe eines Durchflussmessbechers gemessen. Auch beim Wasserverbrauch werden die Nutzungsgewohnheiten abgefragt, etwa die Häufigkeit und Dauer des Duschens. Dies muss mit der Anzahl Personen im Haushalt multipliziert werden. Die Geräte und ihre Nutzung werden raumweise erfasst und in ein Aufnahmeblatt eingetragen. Tabelle 5 gibt eine grobe Übersicht über die aufgenommenen Daten. Eine Checkliste der wichtigsten strom- und wasserverbrauchenden Geräte im Haushalt befindet sich im Anhang 1.

34 Energieeffizienz und ALG II 28 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Tipp 1: Bei vielen Kühlschränken in Einbauküchen ist der Stecker nicht erreichbar, so dass der Stromverbrauch nicht gemessen werden kann. Im Kühlschrank befindet sich auf dem Typenschild die Gerätenummer. Über den Kühlgerätecheck unter kann der Verbrauch des Gerätes ermittelt werden. Tipp 2: Für die Einordnung des Verbrauchs von größeren Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Spülmaschine, Kühlschrank etc.) gibt es Vergleichswerte für effiziente Geräte gleicher Größe, z. B. unter: oder in der Liste sparsamer Haushaltsgeräte unter (siehe Broschürentipp im Anhang) Tipp 3: Fragen Sie nach versteckten elektrischen Geräten, die nur zeitweilig eingesetzt werden oder aus anderen Gründen nicht direkt sichtbar sind (z.b. Heizlüfter im Winter, Brotbackautomat, etc.). Diese verursachen oft hohe Stromkosten. Tipp 4: Elektrische Warmwasserbereitung (durch Boiler oder Durchlauferhitzer) führt zu hohen Stromkosten. Hier gibt es oft sehr hohe Einsparpotenziale durch den Einsatz von Zeitschaltuhren (bei Boiler) und Wasserspargeräten. Prüfen Sie nach dem Einsatz von Wassersparduschen und Perlstrahlern jedoch, ob die Geräte weiterhin einwandfrei funktionieren. Bei drucklosen Boilern dürfen keine Wasserspargeräte eingebaut werden. Tipp 5: Die meisten Menschen haben noch nie darüber nachgedacht, wie lange eine bestimmte Lampe in ihrer Wohnung pro Tag brennt oder wie viele Minuten sie duschen. Angaben der Haushalte sollten deshalb immer kritisch auf Plausibilität überprüft werden. Dabei sollte auch eine unterschiedliche Nutzungsdauer je nach Jahreszeit berücksichtigt werden. Ggf. sollte mit dem Haushalt gemeinsam überlegt werden, ob die Angaben stimmen können.

35 Energieeffizienz und ALG II 29 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Tabelle 5: Übersicht über aufzunehmende Daten im Haushalt und Einsparmöglichkeiten Geräteart Verbrauch Nutzung Einsparmöglichkeit Beleuchtung (Deckenlampen, Wandlampen, Tischlampen) Ersatz durch Energiesparlampe Unterhaltungselektronik (Fernseher, Computer, Drucker, PlayStation, etc.) Kühlschrank, Gefriergerät Weitere Haushaltsgroßgeräte (Herd, Waschmaschine, Trockner) Weitere stromverbrauchenden Geräte (Heizlüfter, Klimageräte, Aquarienheizung,...) Individuelle Verhaltenstipps (Warm-)Wassernutzung (Wasserhahn, Dusche, WC) bei elektrischer Warmwasserbereitung Heizverhalten (Heizkörper und Fenster) Art der Lampen (Glühlampe, Halogenlampe), Anzahl der Lampen, Aufnahme der Wattzahl Messung des Stromverbrauchs im Betrieb, in Standby, ggf. im Scheinaus-Zustand (wenn der Stecker nicht gezogen ist) Messung der Kühlschranktemperatur (7-10 Grad ist ausreichend), bei älteren Geräten Langzeitmessung des Stromverbrauchs (mind. 24 Stunden) Identifikation der Geräte und Ermittlung des Stromverbrauchs Messung des Wasserdurchflusses pro Minute bei Dusche und Wasserhähnen; Prüfen, ob WC Spartaste hat Bei kleineren Boilern: Einsatzmöglichkeit von Thermostopps prüfen Sichtung: Temperatur- Einstellung der Thermostate, Art der Lüftung, stehen Möbel vor den Heizkörpern? Ggf. Aufnahme der Raumtemperatur und der Luftfeuchtigkeit Frage: Wie häufig und wie lange brennen die Lampen täglich? Frage: Wie lange werden die Geräte täglich genutzt? Wie lange stehen sie auf Standby? Überprüfung: Sind die Dichtungen o.k., steht dass Gerät nicht neben Herd, in der Sonne, etc. Frage: Wie oft werden Geräte tägl. genutzt? Welche/s Programm/ Temperatur? Frage: Wie oft und wie lange werden die Geräte täglich genutzt? Frage: Wie oft und wie lange wird geduscht? (Richtwert 5-6 min., 5x/Woche) Wie lange läuft der Wasserhahn täglich? Eingestellte Stufe? Frage: Wie wird gelüftet? (Stoßlüftung, Dauerkipplüftung)? Wird die Temperatur abgesenkt, wenn die Wohnung verlassen wird? Anschluss an schaltbare Steckerleiste, Individuelle Verhaltenstipps (z. B. Energiesparfunktion am PC aktivieren) Anpassung der Kühlschranktemperatur auf 7 bis 10 Grad; Austausch der Dichtung; Gerät an kühleren Ort stellen Individuelle Verhaltenstipps (z. B. bei Waschmaschine Sparprogramm nutzen, Temperatur reduzieren) Wassersparduschen oder Durchflussbegrenzer; Perlstrahler am Wasserhahn, WC- Stoppgewicht nutzen, Einstellung Spülmenge WC ggf. Zeitschaltuhr; Boiler / Durchlauferhitzer auf niedrigere Stufe stellen Tipps zum richtigen Lüften und Anpassung der Raumtemperatur. Bei technischen Problemen, Schimmel, etc. Verweis z.b. an Verbraucherzentralen oder städt. Wohnungsamt

36 Energieeffizienz und ALG II 30 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Einsparmöglichkeiten durch Verhaltensänderungen Werden schon bei der Aufnahme der Daten Einsparmöglichkeiten zum Strom-, Wasser und/oder Heizenergieverbrauch entdeckt, werden Hinweise zur effizienten Nutzung gegeben. Wichtige Ansatzpunkte sind hier zum Beispiel: Kühlgeräte Ist der Kühlschrank zu kalt eingestellt? Sind die Dichtungen intakt? Ist das Gefrierfach vereist? Steht das Kühlgerät neben dem Herd, in der Sonne etc.? Waschmaschinen Bei welcher Temperatur wird gewaschen? Werden Sparprogramme genutzt? Wird die Waschmaschine immer voll beladen? Elektrische Warmwasserbereitung Kann der Warmwasserboiler / Durchlauferhitzer auf eine niedrigere Stufe gestellt werden? Können Warmwasserboiler zeitweilig ganz ausgestellt werden? (Passt die mit den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner zusammen?) Heizen und Lüften Empfehlungen zur Heizenergieeinsparung durch effizientes Heizverhalten sind vor allem in der Heizperiode von Oktober bis Anfang Mai relevant. Folgende Fragen können helfen, Einsparmöglichkeiten beim Heizen zu identifizieren: Stehen Fenster auf Dauerkipplüftung? Werden die Heizkörper von Möbeln, Vorhängen o.ä. abgedeckt? Wird die Temperatur abends und in unbenutzten Räumen abgesenkt? Gibt es Schimmelprobleme? (Ursachse kann falsches Lüftungsverhalten sein)? Werden ggf. im Winter zusätzliche Heizlüfter, Radiatoren o.ä. genutzt? (hoher Stromverbrauch) Argumentationshilfe: Heizkosteneinsparungen durch Verhaltensänderungen oder durch Warmwassereinsparungen kommen bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern zwar nicht dem Haushalt selbst, sondern der Kommune zugute. Finden Abeitlose aber wieder einen Job, sparen sie sämtliche Kosten selbst ein. Zudem wird durch richtiges Heizen und Lüften Schimmel vermieden. Eine Liste mit Verhaltensempfehlungen zum Energie- und Wassersparen befindet sich im Anhang 1.

37 Energieeffizienz und ALG II 31 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 6.4 Datenauswertung Im zweiten Schritt werden die im Haushalt aufgenommenen Daten ausgewertet. Wird eine Langzeitmessung beim Kühlschrank durchgeführt, werden nach einigen Tagen die Verbrauchsdaten telefonisch abgefragt; das Messgerät wird beim zweiten Haushaltsbesuch wieder mitgenommen. Die Datenauswertung erfolgt z. B. mit Hilfe eines Excel-Tools: Die erfassten Daten werden in das Analyseprogramm eingetragen und der ermittelten Energie- und Wasserverbrauch wird eingeordnet. Ist der Strom- und Wasserverbrauch sehr hoch oder hoch, sind meist umfangreiche Einsparpotenziale zu erwarten. Mit den eingegebenen Gerätetypen und den Daten zu ihrer Nutzung wird der Stromund Wasserverbrauch des Haushalts hochgerechnet. Weichen die Ergebnisse in der Summe deutlich vom tatsächlichen Strom- und Wasserverbrauch aus den Rechnungsdaten ab, ist dies ein Hinweis, dass noch versteckte Verbraucher im Haushalt vorhanden sind oder die angegebenen Nutzungszeiten überprüft werden müssen. Versteckte Stromverbraucher, die bei der Datenaufnahme ggf. nicht direkt sichtbar sind und deshalb erfragt werden sollten: weiteres Kühlgerät in Nebenraum/Keller (z. B. Gefriertruhe) unregelmäßig benutzte Geräte: Lüftungs- der Klimageräte (Nutzung im Sommer); Heizlüfter, Radiatoren, Heizdecke oder Radiatoren (Nutzung im Winter) Lüftungsanlagen im Bad, Abluftanlagen in der Küche Bügeleisen, Toaster, etc., (bei häufiger Nutzung) Aquarienheizung und -pumpe Wasserbett Anschließend werden Einsparmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit möglicher Energiesparartikel mit dem Analyseprogramm ermittelt. Auf dieser Basis werden geeignete Energiesparartikel ausgewählt, die Daten in das Analysetool eingetragen sowie ggf. weitere Einsparempfehlungen eingetragen. Diese Hinweise erscheinen im Bewertungsbericht für die Haushalte, der abschließend ausgedruckt wird und die wichtigsten Ergebnisse für die Erläuterung vor Ort enthält. Ein Beispiel für einen Haushaltbericht mit ergänzender Geräteliste befindet sich im Anhang 1. Das Excel-Analysetool befindet sich im Anhang 2. Beispiel Datenbank: Beim Projekt Stromspar-Check wird eine eigens entwickelte Datenbank genutzt. Vorteil: Eine zentrale Auswertung der Ergebnisse. Es können jedoch keine individuellen Anpassungen bei der Dateneingabe und der Auswertung vorgenommen werden, und die Rechenschritte sind in nicht sichtbar.

38 Energieeffizienz und ALG II 32 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 6.5 Zweiter Haushaltsbesuch: Installation der Energiesparartikel und Einsparempfehlungen Für den zweiten Haushaltsbesuch wird möglichst zeitnah ein Termin vereinbart. Wenn möglich, werden die gleichen Berater eingesetzt wie beim Erstbesuch. Zur Vorbereitung des zweiten Termins wird der Haushaltsbericht ausgedruckt und die ausgewählten Energiesparartikel werden zusammengestellt. Im Haushalt werden die Ergebnisse mit Hilfe des Haushaltsberichtes erläutert und darauf hingewiesen, wie viel der Haushalt durch die Nutzung der installierten Geräte sparen kann. Im Anschluss werden die Energiesparartikel installiert und Besonderheiten für die Nutzung erklärt. Auswertungen zum Energiesparservice in Frankfurt haben ergeben, dass pro Haushalt im Schnitt Energiesparartikel im Wert von etwa 70 Euro eingebaut werden sollten. Im Durchschnitt erhält jeder beratene Haushalt etwa acht Energiesparlampen, eine schaltbare Steckdosenleiste, eine Sparbrause und ein bis zwei Perlstrahler für den Wasserhahn. Zeitschaltuhren für Warmwasserboiler wurden dagegen nur in jedem fünften Haushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung eingesetzt (siehe dazu auch Tabelle 3). Abschließend werden weitere individuelle Empfehlungen gegeben, mit denen die Bewohner des Haushalts ihre Energie- und Wasserkosten senken können, bezogen auf Einsparmöglichkeiten, die beim ersten Termin festgestellt wurden. Beispiele dafür sind die Anpassung der Kühlschranktemperatur (wenn die Temperatur weniger als 7 Grad beträgt), das Umstellen des Kühlschrankes an einen kühleren Ort (nicht neben Herd, vor sonnigem Fenster, etc.) oder das Waschen bei niedrigen Temperaturen (60 Grad statt 90 Grad, 30 Grad statt 60 Grad). Nicht immer hilfreich sind Kaufempfehlungen für neue, effiziente Geräte, die sich einkommensschwache Haushalte meist nicht leisten können. Es ist aber sinnvoll, darauf hinzuweisen, vorhandene Geräte mit hohem Stromverbrauch weniger zu benutzen (z. B. Deckenfluter mit 300 Watt). Mithilfe einer ergänzenden Geräteliste zum Haushaltbericht können damit verbundene Einsparmöglichkeiten erklärt werden, wodurch ein größerer Anreiz für die Umsetzung der Empfehlungen entsteht. Bei Bedarf können auch Informationsmaterialien oder Broschüren zum Energiesparen ausgehändigt werden. Am Ende der Beratung quittieren die Kunden die erhaltenen Energiesparartikel. Wurde beim ersten Termin ein Messgerät für die Kühlgerätemessung installiert, wird dies wieder mitgenommen. Eine Liste mit Verhaltensempfehlungen zum Energie- und Wassersparen befindet sich im Anhang 1. Eine Liste Broschürentipps (inkl. Bezugsquellen) und interessanten Internetadressen befinden sich im Anhang 1. Tipp: Einen guten Einstieg für interessierte Laien bietet die Broschüre: Strom effizient nutzen des Hessischen Wirtschaftsministeriums (2005). Download im Internet unter:

39 Energieeffizienz und ALG II 33 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 7 Dokumentation und Erfolgsauswertung Das Projekt Cariteam-Energiesparservice wurde 2009 umfassend evaluiert. Dabei wurde zum einen die Zufriedenheit der beratenen Haushalte nachträglich abgefragt, um ggf. Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln, zum anderen wurden die Einspareffekte aufgrund der installierten Spargeräte berechnet und weitere Einspareffekte durch die durch die Umsetzung von Verhaltensempfehlungen ermittelt. Die Evaluation ist unter im Internet abrufbar. Im Anhang der Evaluation befindet sich der verwendete Fragebogen, mit dem insgesamt 118 Haushalte in einem persönlichen Gespräch befragt wurden. Die Methodik zur Berechnung der Einspareffekte ist im Bericht beschrieben. Soll eine ähnliche Evaluation durchgeführt werden, sind folgende Punkte zu beachten: Zunächst sollte geklärt werden, welches Ziel mit der Evaluation verfolgt wird: Erfolgskontrolle / Ermittlung der Einspareffekte? ( Berechnung, Befragung der Haushalte zu Nutzung der installierten Geräte, Umsetzung von Verhaltenstipps) Ermittlung der Zufriedenheit der Haushalte / Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten? ( Befragung der Haushalte) Weitere Ziele? Bei der Ermittlung der Zufriedenheit der Haushalte sollte eine anonyme Rückmeldung an die Akteure des Energiesparservice gehen, da es sonst zu sozial erwünschten Antworten (man will es dem Interviewer recht machen) kommen kann. Möglich ist dies durch eine schriftliche Befragung mit anonymisierte Rücksendung (ohne Adresse des Absenders) oder durch eine Befragung durch (neutrale) Dritte, die entsprechenden Datenschutz zusichern. Empfehlenswert ist eine Befragung durch Dritte, da bei schriftlichen Befragungen mit einer geringeren Rücklaufquote (d. h. Rücksendung der Fragebögen) zu rechnen ist. Zudem besteht die Gefahr, dass v. a. allem die Personen antworten, die auch zufrieden waren (Verzerrungseffekte). Für die Berechnung der Einspareffekte ist es wichtig zu wissen, dass die Einsparwirkung nicht nur pro Jahr erzielt wird, sondern über viele Jahre wirkt (Investitionsrechnung). Man geht von folgender Lebensdauer der Energiesparartikel aus: Energiesparlampen sechs Jahre, Steckerleisten sieben Jahre, Wassersparartikel zehn Jahre. Eine einfache Überprüfung der Stromeinsparungen kann z.b. durch die Notierung der Zählerstände vor Einbau der Energiesparartikel und die erneute Abfrage der Zählerstände nach etwa 2 oder 3 Monaten erfolgen. Die neuen Werte werden auf ein volles Jahr hochgerechnet und so die tatsächlichen Einsparungen gegenüber dem früheren Verbrauch ermittelt. Eine Befragung zur Umsetzung von Verhaltensempfehlungen sollte nicht unmittelbar nach dem Haushaltsbesuch erfolgen, sondern mindestens drei Monate (besser sechs Monate) danach. Nur so lässt sich feststellen, ob sich Verhaltensroutinen dauerhaft verändert haben.

40 Energieeffizienz und ALG II 34 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Eine Messung der Einspareffekte nach einem längeren Zeitraum wie z. B. nach einem Jahr ist aus verschiedenen Gründen schwierig umsetzbar. Da nicht alle Stromrechnungen in einer Stadt zum gleichen Zeitpunkt verschickt werden ( rollierendes Abrechnungssystem, meist straßen- oder stadtteilweise), müsste bei allen Haushalten, die überprüft werden, zunächst geklärt werden, dass zwischen dem Energiesparservice und der nächsten Abrechnung mindestens zwölf Monate vergangen sind. Erfolgt die Installation der Spargeräte z.b. im Juni eines Jahres und die nächste Abrechnung wurde bereits im September zugeschickt, so ist der Rechnung erst drei Monate Energiesparzeit enthalten und der Einspareffekt auf der Jahresabrechnung entsprechend gering. Dieses Problem könnte gelöst werden, in dem z. B. bei der Installation der Spargeräte der Zählerstand abgelesen. Bei der Evaluation kann der neue Zählerstand abgelesen und die Differenz auf zwölf Monate herunter- bzw. hochgerechnet werden. Zudem müssten die Haushalte ergänzend befragt werden, ob seit dem Energiesparservice neue stromverbrauchende Geräte angeschafft wurden (z. B. Wäschetrockner), ob sich die Zahl der Personen im Haushalt verändert hat und damit mehr Strom verbraucht wird oder ob andere Gründe den Stromverbrauch beeinflusst haben könnten (z. B. Abwesenheit tagsüber aufgrund der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, häufige Waschmaschinennutzung nach Geburt eines Kindes, krankheitsbedingte Nutzung einer Heizdecke, etc.). Weitere Informationen bietet der folgende Leitfaden: ifeu-institut für Energie- und Umweltforschung (2007): Leitfaden zur Evaluation von Stromsparberatungen zur Ermittlung der Kosten-Nutzen-Effekte. Im Internet abrufbar unter:

41 Energieeffizienz und ALG II 35 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 8 Erfolgsfaktoren und Hemmnisse Als Erfolgsfaktoren für die Projektumsetzung gelten folgende Punkte: Kostenlose Abgabe der Energiesparartikel Die Installation umfangreicher, qualitativ hochwertiger und langlebiger Energieund Wassersparprodukte erhöht das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Hier sollte auf keinen Fall bei Menge und Qualität gespart werden. In Frankfurt a. M. hatte die Energiesparartikel einen Kostenanteil von weniger als 15 % der gesamten Projektkosten (neben Personal- und anderen Sachkosten). Die Integration von Wassersparprodukten (v. a. Sparduschköpfe) führt zu hohen Wasserkosteneinsparungen und zusätzlichen Energieeinsparungen für die Warmwasserbereitung (meist Heizenergieeinsparungen), die der Kommunen zugute kommen). Dies ist wichtig für Gewinnung der ARGE und der Kommunen zur Unterstützung des Projektes. Der Einbau qualitativ hochwertiger Wassersparartikel erhöht die Akzeptanz in den Haushalten (Mehrwert durch Funktion und schöne Optik). Wohlfahrtsverband als Beschäftigungsträger und Absender des Angebotes ( Vertrauensbonus ) Gute Kooperation mit den zuständigen ARGEn bzgl. Finanzierung und Zuweisung von Teilnehmern mit geeigneter Qualifikation und/oder kommunikativen Kompetenzen Gute Kontakte und Vernetzung mit verschiedenen Akteuren vor Ort (wichtig für Akzeptanz, Projektfinanzierung, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Kooperationen) Abstimmung und Kooperation mit professionellen Energieberatungsangeboten vor Ort, wie z. B. der Energieberatung der Verbraucherzentrale Win-Win-Situation für alle Beteiligten hervorheben. Die Träger finanzieren das Projekt mit unterschiedlichen Zielen (Beschäftigungsförderung, Kosteneinsparung für Haushalte und Kommunen, Klimaschutz, Bildungsaspekte). Frühzeitiger Beginn der Öffentlichkeitsarbeit bei Projektstart. Kontinuierliche und gezielte (auch persönliche) Ansprache von einkommensschwachen Haushalten über bereits vorhandene Kommunikationswege (etwa über Sozialberatungsstellen, Tafeln, Jobcenter), Ansprache der Haushalte unter dem Aspekt der (Energie-) Kosteneinsparung mit einfach verständlichen Materialien. Integration von älteren Teilnehmern, Frauen und Personen mit Migrationshintergrund in die Beraterteams Empfehlung individueller, einfach umsetzbarer Energiespartipps ohne oder nur mit geringem Investitionsaufwand (Empfehlung für die Anschaffung von neuen Haushaltsgroßgeräten scheitern oft an den finanziellen Möglichkeiten einkommensschwacher Haushalte, auch wenn sie wirtschaftlich sind). Die Einsparmöglichkeiten werden im persönlichen Gespräch erläutert. Die Beratung erfolgt auf Augenhöhe durch ehemals langzeitarbeitslose Personen, die die Situation der Haushalte kennen.

42 Energieeffizienz und ALG II 36 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Zeitnahe Umsetzung des ersten und zweiten Haushaltsbesuches mit möglichst den gleichen Beraterteams Die Ausgangsbedingungen für eine Projektumsetzung können regional stark variieren. Folgende Hemmnisse können eine Projektumsetzung erschweren oder sogar unmöglich machen: Ablehnende Haltung des Jobcenters Schwierigkeiten bei der (ergänzenden) Projektfinanzierung (z. B. aufgrund von Haushaltssperren der Kommune, niedrigen Fallpauschalen) Abdruck des Jobcenter als Absender auf dem Flyer (kann zu Akzeptanzproblemen bei ALG II- und Sozialhilfeempfängern für eine Haushaltsbegehung führen) Niedrige Wasserpreise, kein Interesse der Kommunen an Wasserkosteneinsparungen (v.a. in neuen Bundesländern) Weite Entfernungen in ländlichen Regionen mit geringer ÖPNV-Anbindung (PKW und Teilnehmer mit Führerschein notwendig) Geringer Anteil einkommensschwacher Haushalte in der Region, niedrige Arbeitslosenquote (und in Folge geringes Interesse potenzieller Geldgeber an einem solchen Projekt).

43 Energieeffizienz und ALG II 37 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 9 Integration der Teilnehmer/innen in den Arbeitsmarkt 9.1 Erste Erfahrungen Im Projekt Stromspar-Check wurden nach knapp einem Jahr Laufzeit erste Auswertungen zur Vermittlung der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt durch den Caritasverband Frankfurt durchgeführt. Von insgesamt 746 Teilnehmern zwischen Dezember 2008 und Ende August 2009 schieden 163 (also 22 %) aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig aus der Beschäftigungsförderungsmaßnahme aus. Diese Quote ist im Vergleich zu anderen Beschäftigungsförderungsmaßnahmen relativ niedrig. Im Bereich der Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung ( 1-Euro-Job ) beendeten 29 % die Maßnahme vorzeitig, im Bereich der Jobperspektive nach 16e und der AGH in Entgeltvariante liegt diese Quote mit 5 % bzw. 4 % deutlich niedriger. Die Eingliederungsquote der Teilnehmer, die den Stromspar-Check durchlaufen haben, liegt bei insgesamt 24 %. Knapp 18 % der Teilnehmer konnten bisher in ein Beschäftigungsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes vermittelt werden. Sie wurden dabei in sehr unterschiedliche Bereiche vermittelt. Dazu gehörten vereinzelt auch Arbeitsverhältnisse im Bereich Energiesparberatung (Energieagentur, Energiemanagement, Anleiter/in beim Stromspar-Check) oder tätigkeitsnahe Bereichen (Hausmeister, Handwerk). Darüber hinaus fanden 2 % der Stromsparhelfer ein Beschäftigungsverhältnis im zweiten Arbeitsmarkt, 2 % machten eine Fortbildung und weitere 2% machten sich selbstständig. Ergebnisse aus Interviews mit ehemaligen Teilnehmer/innen im Energiesparservice Frankfurt a.m.: Um die Zufriedenheit mit der Qualifizierungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die berufliche Neuorientierung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermitteln, wurden von /ISOE 2010, unveröffentlicht/ sechs ehemalige Teilnehmer, die im Jahr 2007 bzw am Cariteam-Energiesparservice teilgenommen haben, in ausführlichen Interviews befragt. Alle Befragten gaben an, dass die Qualifizierung rückblickend sehr wichtig für die persönliche und berufliche Entwicklung war. Besonders hervorgehoben wurde dabei, dass die Qualifizierungsmaßnahme auch über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen neue berufliche Möglichkeiten eröffnet. Entscheidend dafür war weniger die fachliche Qualifizierung, sondern die veränderte Selbstwahrnehmung und verbesserte Motivation. Im Vergleich zu anderen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung sahen die Befragten den Energiesparservice als eine abwechslungsreiche und sinnvolle Beschäftigung an, da sie einkommensschwachen Haushalten helfen und zugleich etwas für den Klimaschutz tun konnten. Dabei nannten die einzelnen Gesprächspartner jeweils verschiedene Aufgaben, die für sie in der Qualifizierungsmaßnahme besonders interessant und reizvoll waren (Beratung, Excel-Schulung und Anwendung des Analyse-Tools, Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt etc.). Der Energiesparservice bot die Möglichkeit, Kontakte mit Leuten in ähnlicher Situation zu knüpfen. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch im Team, der Kontakt mit den beratenen Haushalten und öffentliche Auftritte zur Akquise neuer Beratungskunden wurden als eine positive Herausforderung erfahren. Durch die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben konnte das Vertrauen in die eigenen Kräfte und Fähigkeiten zurück gewonnen und das eigene Selbstvertrauen gestärkt werden. Vor allem die Beratungen in den Haushalten wurden als besonders wichtig für die weitere persönliche und berufliche Entwicklung eingeschätzt. Durch sie konnten die Befragten ihre sozialen Kompetenzen verbessern, und durch das positive Feedback der beratenen Haushalte entstand ein Gefühl des Gebrauchtwerdens.

44 Energieeffizienz und ALG II 38 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Aus Sicht der meisten Befragten hat der Energiesparservice zu einer Verbesserung der beruflichen Perspektive geführt. Fast alle Befragte sind seit dem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wieder erfolgreich ins Berufsleben eingestiegen. Die beruflichen Tätigkeiten waren sehr unterschiedlich, standen aber mehrheitlich in direkter oder indirekter Verbindung mit dem Cariteam-Energiesparservice. Drei der befragten Teilnehmer absolvierten die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater der Handwerkskammer und sind im Bereich Energieberatung als selbständiger Gebäudeenergieberater, als angestellter Indoor-Berater oder als Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation Energieberatung tätig. Ein weiterer Teilnehmer war als Fachanleiter beim Stromsparcheck beschäftigt. Die beiden übrigen Befragten haben Tätigkeiten aufgenommen, die keinen Bezug zum Thema Energieberatung haben.

45 Energieeffizienz und ALG II 39 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 10 Weiterentwicklung des Energiesparservice 10.1 Ergänzendes Kühlschrankförderprogramm In einigen Städten in Deutschland wird das Angebot des Energiesparservice (oder des Stromspar-Check, siehe Kap. 1.2) durch ein kommunales Kühlschrankförderprogramm ergänzt. Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Einzelstromverbrauchern in Mieterhaushalten. Im Eckregelsatz 13 von 359 Euro (Stand: März 2010) sind ca. 1,65 pro Monat für die Neuanschaffungen von Kühl- und Gefriergeräten zugrunde gelegt. Damit müsste ein Einpersonenhaushalt umgerechnet 15 bis 20 Jahre sparen, um sich ein effizientes neues Kühlgerät der Energieeffizienzklasse A++ leisten zu können. 14 Investitionen in effiziente Haushaltsgroßgeräte sind für Bezieher von ALG II- oder Sozialhilfe deshalb kaum möglich. In der Praxis werden oft alte Geräte verwendet oder bei Bedarf gebrauchte Kühlgeräte angeschafft, was zu hohen Stromverbräuchen und damit zu hohen Folgekosten führt. Über ein Förderprogramm für sparsame Kühlgeräte, mit dem ein relevanter Anteil der Anschaffungskosten gedeckt würde, könnten die Investitionshemmnisse für die Anschaffung effizienter Kühlgeräte gesenkt werden. Zu beachten ist dabei, dass finanzielle Zuwendungen von ARGEn und Sozialämtern häufig als Einkommen eingestuft werden. Die Anrechnungsfreiheit ist aufgrund der Ermessensspielräume der ARGEN und Sozialämter nicht einheitlich geregelt. Die Empfehlung des BMAS für die Anrechnungsfreiheit liegt bei der Hälfte des Regelsatzes, zurzeit bei 178 bei einem Einpersonenhaushalt. Damit könnte etwa die Hälfte der Anschaffungskosten eines kleineren, effizienten neuen Kühlschrankes von etwa 400 gedeckt werden. Die Stadt Düsseldorf bietet einkommensschwachen Haushalten ein Kühlschrankförderprogramm in Kombination mit einem EnergieSparService der Caritas oder Renatec (Diakonie) an. Dies können alle Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Inhaber des Düssel-Passes oder Wohngeldberechtigte erhalten. Für die Neuanschaffung eines Kühlschranks in Kombination mit der Verschrottung des Altgerätes wird eine Abwrackprämie in Höhe von 100 gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Haushalte Hilfen und Tipps für den Gerätekauf. Der alte Kühlschrank wird durch die Caritas abgeholt und fachgerecht entsorgt. Die Nutzung der Kühlschrankprämie setzt voraus, dass der Bedarf für ein neues Kühlgerät festgestellt wurde, das Altgerät mindestens 7 Jahre alt ist und einen zu hohen Stromverbrauch hat. Der Stromverbrauch der Kühlgeräte wird im Rahmen des EnergieSparService gemessen. Dazu wird beim ersten Termin (Aufnahmetermin) ein Strommessgerät installiert, um eine 24-Stunden-Messung durchzuführen. Soweit möglich, wird der Verbrauchswert durch die Haushalte telefonisch mitgeteilt, so dass das Messergebnis bei der Erstellung des Berichts berücksichtigt werden kann. Das Messgerät wird beim zweiten Kundenbesuch wieder mitgenommen. 13 Regelsatz eines Einpersonenhaushaltes. Ein Haushalt mit zwei erwachsenen Personen erhält z. B. zwei mal 90 % des Eckregelsatzes. 14 Eine Übersicht über effiziente Kühlgeräte findet man unter

46 Energieeffizienz und ALG II 40 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. Ist der Stecker des Kühlschranks nicht zugänglich (etwa bei Einbauküchen), wird der Geräteverbrauch anhand verschiedener Faktoren (Gerätealter, Gerätezustand, etc.) abgeschätzt. Genutzt wird dabei auch der Kühlgerätecheck von (unter Kühlcheck ), mit dem Durchschnittsverbäuche verschiedener Kühlschränke ermittelt werden können. Die Bewerbung der Kühlschrankprämie erfolgt über einen symbolischen Gutschein, den die Berater der Caritas an die Haushalte beim ersten Besuch übergeben. Die Anforderungen an die Energieeffizienzklasse sind mit der Vorgabe von A+ statt A++-Geräten etwas geringer. Mit einem Formular wird die Beschaffung der Neugeräte und die Entsorgung des Altgerätes dokumentiert. Die Prämie wird nach Anschaffung der Kühlgeräte und Entsorgung der Altgeräte ausgezahlt. Vorlagen zur Abwicklung des Kühlschrankförderprogramms in Düsseldorf befinden sich im Anhang Bezahlte Energiesparberatung und Ausgründungen Es gibt immer wieder Überlegungen, ob es möglich ist, den Energiesparservice auch für andere Zielgruppen als bezahlte Dienstleistung anzubieten. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden: Bezahlte Dienstleistungsangebote im Rahmen von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen sind mit MAE-Stellen (1 -Jobs) kaum möglich. Kriterien für den Einsatz von MAE-Kräften sind die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Aufgaben. Umsetzbar ist dies beispielsweise beim Einsatz von 16e-Stellen bzw. Jobperspektiven. Werden Projekte zusätzlich mit staatlichen Mitteln finanziert, so sind die damit verbundenen Vorgaben (etwa bezüglich der Zielgruppe der Nutzer) einzuhalten. Ein bezahltes Dienstleistungsangebot wäre im Rahmen des BMU-finanzierten Projektes Stromspar-Check nicht möglich. Erfahrungen zeigen, dass Haushalte oft nicht bereit sind, für Beratungsdienstleistungen zu bezahlen. Dies hat unter anderem die Evaluation der Vor-Ort- Stromsparberatung der Energieagentur KliBA in Heidelberg gezeigt. Von rund Gutscheinen für eine Stromsparberatung im Wert von 200, die vergünstigt zum Eigenanteil von 20 ermöglicht wurden, wurden nur etwa 50 Beratungen abgefragt. Und dies, obwohl die Beratung in den Wohnungen der Haushalte durch professionelle Energieberater durchgeführt wurde und die Gutscheine mit den Abrechnungen der Stadtwerke versendet wurden. /IFEU 2007/ Eine andere Möglichkeit verfolgt der Caritasverband Frankfurt zusammen mit dem Energiereferat der Stadt Frankfurt im Rahmen der Aktion Frankfurt spart Strom. Dabei wird der Energiesparservice durch 16e-Kräfte des Cariteam-Energiesparservice und durch ehemalige Teilnehmer, die eine Fortbildung zum Energieberater (HWK) absolviert haben, auch in anderen Haushalten durchgeführt. Diesen Service erhalten bestimmte Haushalte in Frankfurt als Belohnung kostenlos, wenn sie ihren Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gesenkt haben und zudem anderen Haushalten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Kosten dieser Dienstleistung Energiesparservices trägt dabei die Stadt Frankfurt. Weitere Informationen unter:

47 Energieeffizienz und ALG II 41 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. 11 Energiekostenerstattung im Bereich ALG II und Sozialhilfe Warum sind Energiesparberatungsangebote so wichtig? 11.1 Strom: Anteil im Regelsatz reicht nicht aus Die Kosten für Haushaltsenergie, d.h. in der Regel Strom (ohne Heizstrom), sind nach SGB II 20 in der Regelleistung enthalten. Die Strompreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen, ohne dass der Regelsatz entsprechend angepasst wurde. Dies zeigt auch Abbildung 1. Im Regelsatz von zurzeit 359 Euro (Stand: April 2010) sind für einen Einpersonenhaushalt im Berechnungsansatz 6,3% für Haushaltsstrom enthalten. Dies sind 22,62 pro Monat. Abbildung 1: Strompreisanstieg und Regelsatzentwicklung /IFEU et. al. 2006, ergänzt 2009/ Die meisten Haushalte (70% - 80%) erwärmen ihr Wasser über die Zentralheizung. In diesen Fällen wird der im Regelsatz enthaltene Warmwasseranteil von 1,8029% bzw. 6,47 abgezogen 15. Damit bleiben rund 16,15 monatlich für Beleuchtung, Kochen, Kühlschrank und Wäsche waschen übrig. Weitere geringe Abzüge können erfolgen, wenn statt mit Strom mit Gas gekocht wird. Aktuell können mit diesen Beträgen nur noch etwa 500 kwh Strom pro Jahr (bzw. 750 kwh bei elektrischer Warmwasserbereitung) bezahlt werden. Auch bei extrem sparsa- 15 BMAS, Schreiben vom , im Internet abrufbar z.b. unter: Formal erfolgt dieser Abzug bei der Heizkostenerstattung, faktisch sinkt damit jedoch das Budget zur Begleichung der Stromkosten.

48 Energieeffizienz und ALG II 42 IFEU / Caritasverband Frankfurt e.v. men Umgang mit Strom ist dies kaum zu schaffen. Der bundesdurchschnittliche Stromverbrauch eines Einpersonenhaushaltes liegt bei kwh im Jahr /VDEW 2006/. Einkommensschwache Haushalte verbrauchen jedoch meist nicht weniger Strom, nur weil sie weniger Geld zur Verfügung haben. Im Gegenteil: Häufig nutzen sie alte Kühlgeräte mit hohem Stromverbrauch, weil sie sich neue, effiziente nicht leisten können. Zudem verbrauchen Haushalte oft mehr Strom für Beleuchtung und Kochen, wenn Personen tagsüber zu Hause sind. Insgesamt kann der Stromverbrauch der Haushalte aber sehr unterschiedlich sein, wie Abbildung 2 zeigt. Abbildung 2: Auswertung des Stromverbrauchs von Haushalten mit geringen Einkommen /IFEU 2009b, ergänzt/ 11.2 Wer profitiert von Wassersparmaßnahmen? Wasserkosten werden als Teil der Unterkunftskosten (Wohnnebenkosten) von den Kommunen getragen, ebenso wie Heizkosten (siehe Kap.11.3). Wassereinsparungen führen zu hohen Kosteneinsparungen. Bei Wassersparmaßnahmen wird jedoch nicht nur Wasser, sondern auch Energie zur Warmwassererzeugung eingespart. Wird das Wasser elektrisch erwärmt (dies betrifft im Bundesdurchschnitt 20% - 30% aller Haushalte), spart der Haushalt selbst die Stromkosten ein. Anders ist dies bei der Warmwasserbereitung über die Zentralheizung oder dezentral über Gasthermen: Hier spart häufig die Kommune Heizkosten ein, wenn Warmwasser eingespart wird. Formal sind die Kosten zur Warmwasserbereitung über den pauschalen, 1,8029%igen Warmwasseranteil im Regelsatz abgedeckt (vgl.

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