Vorsorgen, aber sicher!
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- Herta Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 Thomas Richle Marcel Weigele LESEPROBEN Vorsorgen, aber sicher! AHV, 3. Säule, Frühpension so planen Sie richtig Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Beobachter-Buchverlag 2010 Axel Springer Schweiz AG Alle Rechte vorbehalten
2 Inhalt LESEPROBE Vorwort Klug vorsorgen der Einstieg Zehn Tipps zum Start Checklisten für Ihre Planung AHV die staatliche Vorsorge Grundzüge der 1. Säule In der AHV sind alle versichert Die Finanzierung der AHV Wer zahlt welche Beiträge? Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Wichtig: Beitragslücken vermeiden Wie hoch ist die AHV-Rente? Abhängig vom Durchschnittseinkommen Splitting Einkommensteilung für Ehepaare Flexibles Rentenalter Die Ergänzungsleistungen Wie wird das Vermögen angerechnet? Extraleistungen für medizinische Behandlungen So gehen Sie vor Zusätzliche Unterstützung: Hilflosenentschädigung Pensionskasse die berufliche Vorsorge Grundzüge der 2. Säule Mindestzinssatz und Umwandlungssatz: zwei wichtige Grössen... 45
3 Wer ist in der 2. Säule versichert? Spezialfall: mehrere Arbeitgeber Was gilt für Selbständigerwerbende? Die Beiträge an die Pensionskasse Die Altersgutschriften Überobligatorische Versicherung Risikobeiträge und Verwaltungskosten Stellenwechsel und Austritt aus der 2. Säule Einkauf in die neue Pensionskasse Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice Barauszahlung verlangen Ja, aber Vorbehalte Die Leistungen der Pensionskasse So werden die Altersrenten berechnet Rente oder Kapital? Vorbezug für Wohneigentum Vom Umgang mit der Pensionskasse Die Basis der Versicherung: das Reglement Alle Informationen auf einem Papier: Ihr Versicherungsausweis Ist die Pensionskasse finanziell gesund? Einfluss nehmen auf die Pensionskasse Private Vorsorge die 3. Säule Vorsorgelücken schliessen Die Säule 3a Wer kann die Säule 3a nutzen? Sparen bei der Bank Säule 3a bei der Versicherung Allfinanzlösungen Säule 3b, erster Teil: Versicherungssparen Gemischte Lebensversicherungen mit Jahresprämie Einmalig finanzierte Lebensversicherungen Leibrentenversicherungen... 84
4 Säule 3b, zweiter Teil: Geldanlagen Diese Grundlagen sollten Sie kennen Sechs Tipps zur Vermeidung von Anlagefehlern Bankkonten und Festgeld Obligationen Aktien Immobilienanlagen Anlagefonds und Fondssparpläne Edelmetalle und Rohstoffe Derivate und strukturierte Produkte Viel beachtete Trends Wohneigentum als Altersvorsorge Ein Eigenheim erwerben Das passende Objekt Altersgerecht wohnen Überlegungen zur Finanzierung Hypotheken aufnehmen Eigenkapital aus der 2. Säule und der Säule 3a Sie besitzen bereits ein Eigenheim Die Hypothek im Auge behalten Bleiben oder umziehen? Hypothek freiwillig amortisieren? Amortisation und Anlage im Vergleich Immobilien als Anlageobjekte Rendite mit Mietliegenschaften? Indirekt in Immobilien anlegen Finanzplanung so packen Sie es an Planung nur mit Budget Schritt für Schritt zum Budget Überschuss gezielt anlegen Einnahmen im Ruhestand Die Rente der AHV
5 Ihre Pensionskassenrente Die Säule 3a wird fällig Gelder aus der Säule 3b Vorsicht Inflation Ausgaben im Ruhestand Ausgeglichenes Budget oder Fehlbetrag? Wie viel müssen Sie sparen? Wo können Sie sparen? Wenn es trotzdem nicht reicht Nicht bis 65 warten: Frühpensionierung Die Regeln bei AHV und Pensionskasse Was kostet eine Frühpensionierung? Lücken stopfen Wenn Frühpensionierte wieder arbeiten Pensionierungsplanung ein Finanzplan nach Mass Steueroptimiert vorsorgen Nur wenig Möglichkeiten bei der AHV AHV und Steuerprogression Steuern sparen mit der 2. Säule Einkauf in die Pensionskasse Rente oder Kapital? die steuerlichen Auswirkungen Vorbezug für Wohneigentum und Steuern Steuervorteile der 3. Säule Steuern sparen mit der Säule 3a Steueroptimierung bei der Säule 3b Wohneigentum und Steuern Steuern nach der Erwerbsaufgabe Steuerschonende Vermögensstruktur Erbvorbezüge helfen Steuern optimieren
6 8. Besondere Lebenssituationen Vielfältige Familienformen Worauf Patchwork-Familien achten sollten Vorsorge für Konkubinatspaare Tipps für die AHV Was gilt bei der Pensionskasse? Möglichkeiten in der Säule 3a Möglichkeiten in der Säule 3b Nach der Scheidung Das Splitting bei der AHV Der Vorsorgeausgleich bei der Pensionskasse Guthaben der 3. Säule Vorsorge für Selbständigerwerbende AHV-Beiträge selber abrechnen Kein Muss: die 2. Säule Volle Flexibilität mit der Säule 3a Alles zu seiner Zeit Arbeitslos: Was passiert mit der Vorsorge? Sie erhalten Arbeitslosengeld Ausgesteuert: Vorsorge ade? Finanzen nach der Pensionierung Geld anlegen im Rentenalter Noch einmal: Standortbestimmung mit Budget Was ist anders als zu Berufszeiten? Das Vermögen gezielt verbrauchen Jetzt noch Versicherungen abschliessen? Vorsorgen für den Pflegefall Externe Vermögensverwaltung Blick auf die letzten Dinge: Nachlassplanung Speziell für Verheiratete: güterrechtliche Aspekte Gesetzliche Erbfolge das müssen Sie wissen
7 So können Sie Einfluss nehmen Möglichkeiten der Nachlassgestaltung So sichern Sie Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann optimal ab Für den Konkubinatspartner, die Lebensgefährtin vorsorgen Anhang Beispiel eines Pensionskassenausweises Budget-Erhebungsbogen Adressen und Links Literatur Stichwortverzeichnis
8 Vorwort LESEPROBE Ihre Vorsorge ist Ihre Sache. Sie allein und vielleicht Ihre Partnerin, Ihr Partner kennen Ihre Pläne, wissen, welche Wünsche Sie sich erfüllen möchten, welche Verpflichtungen Sie noch haben werden. Kümmern Sie sich um Ihre Zukunft! Die Grundlagen für die Vorsorge die 1. und 2. Säule sind vom Gesetz vorgegeben. Das reicht aber nicht aus. Die Diskussionen der letzten Jahre machen deutlich: Unsere Altersvorsorge wird teurer, die Leistungen fallen tiefer aus. Wissen Sie, was Sie im Rentenalter von AHV und Pensionskasse zu erwarten haben? Könnten Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten? Planen Sie gar, Ihren Job vorzeitig an den Nagel zu hängen? Stellen Sie sich solche Fragen möglichst früh. Dann bleibt genügend Zeit, um einen allfälligen Fehlbetrag auszugleichen. Um die Einkommensausfälle nach der Pensionierung zu finanzieren, sind meist erhebliche Summen nötig. Viele Schweizerinnen und Schweizer betreiben deshalb Selbstvorsorge und sparen in der 3. Säule. Wichtig: Setzen Sie sich dabei konkrete Ziele. Legen Sie fest, wann Sie diese verwirklichen wollen, und berechnen Sie dann, wie viel Geld Sie dafür benötigen werden. Mit diesem Ratgeber nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie finden darin alle wichtigen Informationen für Ihre Planung, ergänzt mit Praxisbeispielen und nützlichen Tipps. Damit Sie Ihre finanzielle Zukunft im Griff haben. Beschränken Sie sich nicht auf Ihre persönliche Vorsorge, bestimmen Sie mit. Indem Sie Politiker wählen, die Ihre Anliegen vertreten, und indem Sie an der Urne Ihre Stimme abgeben. Ihr Interesse lohnt sich. Zürich, im Februar 2010 Thomas Richle, Marcel Weigele
9 Wie hoch ist die AHV-Rente? Die AHV ist eine sehr soziale Versicherung; das Einkommen spielt nur eine begrenzte Rolle für die Höhe der Rente: Auch wer 44 Jahre bloss ein Minimum an Beiträgen eingezahlt hat, erhält immerhin halb so viel wie jemand, der Beiträge auf einem Millioneneinkommen entrichtete. Anspruch auf eine volle AHV-Rente hat, wer 44 Beitragsjahre aufweist (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). Das ist der Fall, wenn Sie lückenlos ab dem 20. Geburtstag bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge bezahlt haben. Beitragslücken führen zu einer gekürzten Teilrente (siehe Seite 30). Bei Ehepaaren wird die Rente plafoniert; zusammen erhalten Mann und Frau nicht mehr als das Anderthalbfache der maximalen Vollrente. Dasselbe gilt in einer eingetragenen Partnerschaft. Abhängig vom Durchschnittseinkommen Die Höhe der Rente hängt jedoch nicht nur davon ab, ob Sie die vollständigen Beitragsjahre vorweisen können. Sie wird ebenso von der Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens beeinflusst. Dieses setzt sich zusammen aus: dem während der Beitragszeit erzielten eigenen Einkommen, das für die Berechnung der Rente mit einem Aufwertungsfaktor der Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Die Maximalrente erreicht man bei einem Durchschnittseinkommen von Franken (Stand 2010). Wer in späteren Erwerbsjahren mehr als das rentenbildende Lohnmaximum verdient, kann damit tiefere Einkommen früherer Jahre ausgleichen. Mehr als die Maximalrente gibt es aber nicht mit höheren Einkommen und entspre- LESEPROBE
10 Die Vollrenten der AHV 2010 Minimalrente Maximalrente Einzelrente Fr Fr Rente für Ehepaare* Fr Fr Pensionierten-Kinderrente 40% Fr Fr Witwen-, Witwerrente 80% Fr Fr Halbwaisenrente 40% Fr Fr Vollwaisenrente 60% Fr Fr * Die Rente für Ehepaare ist wegen der im gemeinsamen Haushalt tieferen Kosten auf 150 Prozent der einfachen maximalen AHV-Rente begrenzt (Plafonierung). Sobald die beiden Einzelrenten diesen Betrag übersteigen, werden sie anteilsmässig gekürzt. chend höheren Abgaben trägt man stattdessen zum sozialen Ausgleich bei. Nur wenn Sie den Rentenbezug aufschieben, können Sie Ihre Rente erhöhen (siehe Seite 36). Die AHV-Renten werden alle zwei Jahre an die allgemeine Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Steigt die Jahresteuerung über vier Prozent, kann der Bundesrat auch vor Ablauf der zwei Jahre handeln und eine Rentenerhöhung beschliessen. Splitting Einkommensteilung für Ehepaare Wenn Sie verheiratet sind, wird bei der Berechnung Ihrer Rente Ihr eigenes Einkommen und dasjenige Ihres Mannes, Ihrer Frau je hälftig angerechnet. Die Einkommen werden zusammengezählt und zwischen den Ehepartnern aufgeteilt; das ist das sogenannte Splitting. Die Halbierung bezieht sich aber nur auf die Einkommen, die während der Ehe erzielt wurden. Was Sie vor und nach der Ehe verdient haben, wird nicht geteilt, ebenso wenig die Einkommen im Jahr der Eheschliessung und einer Scheidung. Wenn nur ein Ehegat-
11 te einem AHV-pflichtigen Erwerb nachging, wird das während der Ehe verdiente Einkommen ebenfalls je zur Hälfte dem Mann und der Frau angerechnet. Verlangen Sie nach einer Scheidung die Einkommensteilung sofort die Formulare dafür sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder im Internet verfügbar ( Formulare Allgemeine Verwaltungsformulare). Reichen Sie die Anmeldung fürs Splitting wenn immer möglich gemeinsam ein, dann kann die Teilung rascher und zuverlässiger durchgeführt werden und eine Verzögerung bei der späteren Rentenberechnung lässt sich vermeiden. Leiten Sie das Verfahren nicht von sich aus ein, nimmt die Ausgleichskasse das Splitting spätestens dann vor, wenn sie Ihre Rente berechnen muss. Ein Ehepartner ist noch erwerbstätig Wird zum Beispiel nur der Ehemann pensioniert, während die Frau noch im Erwerbsleben steht, werden die Erwerbseinkommen vorerst nicht gesplittet. Bei der Rentenberechnung wird in diesem Fall vielmehr auf das alleinige Einkommen des Ehemanns abgestellt. Angerechnet werden allerdings allfällige Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften. Erst mit der Pensionierung der Frau kommt es zum Splitting. Das kann zur Folge haben, dass die Rente des Mannes nach der Pensionierung seiner Frau höher oder auch tiefer ausfällt als zuvor. Rita M. ist 1946 geboren und bezieht ab 2010 eine ordentliche Altersrente. Sie ist seit 1972 mit dem gleichen Mann verheiratet, der aber noch nicht rentenberechtigt ist. So wird ihre Altersrente aufgrund ihres eigenen, ungeteilten Einkommens berechnet. Aus der Ehe stammen auch zwei Kinder Geburtsjahre 1974 und 77). Rita M. werden die halben Erziehungsgutschriften für 19 Jahre angerechnet. Die Regeln zum Splitting gelten auch für eingetragene Partnerinnen und Partner.
12 LESEPROBE Das Vermögen gezielt verbrauchen Obwohl viele Pensionierte durch den Wegfall familien- oder berufsbedingter Auslagen über mehr Einkommen und Vermögen verfügen als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, sind existenzielle Ängste weit verbreitet. Sogar ältere Menschen, die weit mehr Geld haben, als sie bis ans Ende ihrer Tage zum Leben benötigen, sind überraschend risikoscheu. Defensive Anlagestrategien sind die Folge. Und weil Risiko und Rendite untrennbar zusammengehören, reduziert sich damit auch der erzielbare Gewinn. Eine Vermögensberatung, in der die vorhandenen Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt werden, hilft Existenzängste abbauen. Anhand einer Vermögensübersicht und eines Budgets kann die individuelle Risikofähigkeit das heisst die Fähigkeit, Vermögensschwankungen bzw. -verluste zu tragen, geprüft werden. Um nicht zu sehr dem Sicherheitsdenken zu verfallen und damit auf Anlagechancen zu verzichten, sollten Sie sich in einem ersten Schritt Gewissheit darüber verschaffen, wie lange Ihr Vermögen bei verschiedenen Renditeannahmen ausreicht, wenn Sie regelmässig den Fehlbetrag aus Ihrem Budget verbrauchen. Georg N., 65, alleinstehend, hat sein Pensionskassenkapital bar bezogen und verfügt nun zusammen mit seinem sonstigen Vermögen über Franken. Nach seinen Berechnungen benötigt er nebst der AHV-Rente von rund Franken zusätzlich Franken pro Jahr. Er rechnet aus, wie lange die Franken bei konstantem Bezug und unterschiedlichen Renditeannahmen ausreichen würden (siehe Kasten). Das Resultat: Auch bei einer Rendite von lediglich einem Prozent dürfte Georg N. 89 Jahre alt werden, bis er mittellos wäre.
13 Wie lange reichen Franken? Betrag pro Jahr Rendite Verbrauchsdauer Fr % 24 Jahre Fr % 27 Jahre Fr % 32 Jahre Fr % 42 Jahre Die Annahme, dass ein Kapital wie das von Georg N. bei einer Anlagedauer von 24 Jahren mit nur einem Prozent rentiert, ist in Anbetracht der historisch erzielten Renditen über längere Zeiträume unrealistisch pessimistisch. Beträgt der Anlagehorizont zehn Jahre und mehr, darf man je nach Zusammensetzung der Anlagen von einer Rendite von zwei bis sechs Prozent ausgehen. In Etappen planen Mit diesem Wissen können Sie Ihr Vermögen nun in verschiedene Tranchen aufteilen und diese, angepasst an Ihre Liquiditäts- und Kapitalverzehrbedürfnisse, unterschiedlich lange anlegen. Am häufigsten wird eine Zweiteilung in eine Verzehr- und eine Wachstumsrate vorgeschlagen. Wichtig bei der Planung: Gehen Sie von vorsichtigen Renditeerwartungen und realistischen Bezügen aus, damit Sie Ihre Etappen sicher und unbesorgt durchlaufen können. Beziehen Sie auch mögliche Änderungen Ihrer Auslagen mit in die Überlegungen ein: zum Beispiel höhere Ausgaben, Teuerung. Halten Sie Ihren Plan strikt ein. Georg N. hat eine Etappenplanung aufgestellt. Er wünscht statt der Zweiteilung des Vermögens eine Dreiteilung, um den Renditedruck möglichst gering zu halten. Ebenso ist ihm eine eiserne Reserve wichtig: Er setzt dafür Franken ein. Bleiben also dreimal Franken zum Anlegen.
14 Tranche 1, sofortiger Verzehr: Die ersten Franken und nicht etwa nur die Erträge werden durch den Bezug von 2000 Franken monatlich für die Deckung der Lebenskosten verbraucht. Bei einer Verzinsung von einem Prozent wird diese Tranche nach 78 Monaten aufgebraucht sein. Das im ersten Jahr benötigte Kapital wird am besten auf einem Sparkonto platziert, für die in den Folgejahren benötigten Mittel bieten sich Kassenobligationen mit entsprechenden Laufzeiten an. Tranche 2, mittelfristig verfügbar: Die zweiten Franken können also 78 Monate angelegt werden. Rechnet man bei einer defensiven Anlage mit einer jährlichen Rendite von drei Prozent, erhöht sich das Kapital dadurch auf gut Franken, bis es benötigt wird. Diese Tranche stellt den Lebensunterhalt also für 94 Monate sicher. Die angenommene Rendite von drei Prozent lässt sich zum Beispiel mit einem Mix aus Obligationen, indirekten Immobilienanlagen und einem geringen Aktienanteil erreichen. Wichtig ist, dass alle Anlagen auf den geplanten Zeitpunkt hin liquide gemacht werden können. Tranche 3, langfristiger Horizont: Der letzte Drittel des Vermögens wird gemäss der Planung von Georg N. 172 Monate oder gut 14 Jahre nicht benötigt und darf somit «riskanter» investiert werden, beispielsweise in weltweit gestreute Aktienanlagen. Bei einer angenommenen Rendite von fünf Prozent stehen Herrn N. im Alter von 79 Jahren damit rund Franken für die Anschlussplanung zur Verfügung.
15 Jetzt noch Versicherungen abschliessen? Der Spielraum bei der Vermögensanlage mit Versicherungsprodukten wird mit zunehmendem Alter gesetzlich eingeschränkt: Mit der Erwerbsaufgabe entfällt die Möglichkeit, Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen, und mit dem Erreichen des AHV-Alters wird dieses Vorsorgekapital zwingend besteuert. Wenn Sie allerdings über das offizielle Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und können den Bezug des Vorsorgekapitals bis zum Alter 70 aufschieben. Achtung: Beiträge an die Säule 3a reduzieren beim Bund und in verschiedenen Kantonen den pauschalen Versicherungsabzug. Prüfen Sie anhand Ihrer Steuererklärung und Ihrer Steuerbelastung, ob eine Einzahlung in die Säule 3a in Ihrem Fall wirklich sinnvoll ist. Den vollständigen Ratgeber lesen? Jetzt bestellen unter
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