FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
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- Marta Schmitt
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1 Murnaustraße Wiesbaden Postfach Wiesbaden Fon Fax fsk@spio-fsk.de Wiesbadener Volksbank BLZ Kto Amtsgericht Wiesbaden HRB Geschäftsführung Christiane von Wahlert Helmut Poßmann FSK-Gebührenordnung vom 01. Januar Allgemeine Bestimmungen 1) Gemäß 17 Abs. 4 der SPIO-Satzung werden die Aufwendungen der FSK durch die Erhebung von Entgelten nach der Gebührenordnung bestritten. Die Gebühren sind Festgebühren. Änderungen sind vorbehalten. Gebührenänderungen bleiben vorbehalten. 2) Die Gebühren für die Prüfung werden nach der Laufdauer in Minuten berechnet. Der prüfende Ausschuss stellt die Vorführdauer in Minuten fest. Sie beginnt mit dem ersten Bild, bei Tonvorlauf mit dem ersten Ton des zur Prüfung anstehenden Films und endet mit dem letzten Bild, bei Tonnachlauf mit dem letzen Ton. Angefangene Minuten werden bis 30 Sekunden, ab-, über 30 Sekunden aufgerundet. 3) Sämtliche Gebühren und Beträge sind Nettobeträge die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. 1
2 2 Gebühren 1) FSK-Ausschuss-Prüfungen a) bei regulärer Besetzung Mitglieder 9,10 /Minute Nichtmitglieder 10,47 /Minute a1) Pauschale Jugendentscheid 45,00 51,75 a2) Pauschale Rüstzeit/technische Vorbereitung 70,00 80,50 b) Trailer 135,00 155,00 b1) Pauschale Rüstzeit/technische Vorbereitung 10,00 11,50 c) Werbefilme c1) Überregionale Werbefilme c2) Ortswerbung c3) Verwaltungsgebühr bei Nichterfüllung der Prüfvoraussetzungen (Upload auf den FSK-Server) 175,00 60,-- 120,-- 201,00 69,-- 120,-- d) Verkleinerter Ausschuss ( 24 FSK-Grundsätze) bis 25 Min. Pauschale Rüstzeit/technische Vorbereitung 300,00 20,00 345,00 23,00 über 25 Min. Pauschale Rüstzeit/technische Vorbereitung 25,00 28,75 bis 50 Min. 390,00 449,00 bis 90 Min. 450,00 518,00 über 90 Min. 580,00 667, Februar
3 2.) Prüfungen im Vereinfachten Verfahren ( 25 FSK-Grundsätze) VV-Kino Mitglieder Nichtmitglieder Mitglieder Nichtmitglieder bis 30 Min. 75,00 86,00 250,00 288,00 bis 50 Min. 90,00 103,00 300,00 345,00 über 50 Min. 105,00 121,00 350,00 für 35mm/DCP zzgl. 70,00 Pauschale Rüstzeit/ technische Vorbereitung 403,00 für 35mm/DCP zzgl. 80,50 Pauschale Rüstzeit/ technische Vorbereitung 200,00 für V/DVD/BD 230,00 für V/DVD/BD ab 100 Min. 1,20/Min. 1,38/Min. 3,50/Min.für 35mm/DCP zzgl. Pauschale Rüstzeit/ technische Vorbereitung s.o. 4,03/Min. für 35mm/DCP zzgl. Pauschale Rüstzeit/ technische Vorbereitung s.o. 2,00/Min. für V/DVD/BD 2,30/Min. für V/DVD/BD 3.) Bearbeitungsgebühren Übernahme von Freigaben und/oder Änderung der auswertenden Firma und/oder des Titels ( 22 Abs. (1) und (2)) ( 25 Abs. (1), (2), (3) und (4)) Mitglieder Nichtmitglieder Einfache Bearbeitung 40,00 46,00 Erhöhte Bearbeitung 60,00 69,00 Ansicht des Bildträgers 285,00 328,00 4. Sonderfälle u.a. Überlänge bei Filmprüfungen Prüfung von Beiprogrammen Prüfung von Videoclips Ansicht von Bildträgern gemäß 23 Abs. (4) Bearbeitung von Listen gemäß 25 Abs. (5) Ablichtung von Textlisten Zeitraubende Auskunftserteilung Stundensatz 45,00 3
4 5.) Versandkosten Express unfrei 6.) Bereitstellung der Freigabebescheinigungen im Netz bei Kinofilmen über 60 Min. sowie Trailer und überregionaler Werbung Pauschale 30,00 7.)Sonderregelungen a.) Filme, die vom Kuratorium Junger Deutscher Film oder von Filmhochschulen vorgelegt werden b.) Filme, die vom ursprünglichen Antragsteller als geänderte Fassung vorgelegt werden c.) Prüfungen, die aufgrund schlechter Qualität abgebrochen werden müssen 50 % der regulären Berechnung für Nichtmitglieder 50 % der regulären Berechnung 50 % der regulären Berechnung 8) Bearbeitungskosten für Bereitstellung von Unterlagen für private Fernsehprogrammveranstalter a) Jugendentscheide aa) für Filme jüngeren Datums 50,-- ab) für Filme, deren Prüfung länger als 10 Jahre zurückliegt ac) für Filme ohne Altersbeschränkung oder freigegeben ab 6 Jahren (ohne zeitliche Einschränkung) (sofern Programmveranstalter eine erneute Vorlage eines Films bei der FSK beantragen, werden obige Gebühren hinfällig bzw. angerechnet) 25,-- 95,-- b) Schnittlisten ba) für Filme jüngeren Datums 250,-- bb) für Filme, deren Prüfung länger als 5 Jahre zurückliegt 125,-- 4
5 3 Berufungsfälle 1) Die Kosten für die Ausschussprüfung einer Filmkopie oder eines Bildträgers nach 2 Abs. 1) a) umfassen die Vorlage vor dem Arbeitsausschuss. Wird nach der Prüfung Berufung eingelegt, so wird hierfür der halbe Prüfkostensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. 2) Wenn nach Beschluss der letzten Prüfinstanz 6 Monate verstrichen sind, ohne dass der Beschluss angefochten wurde, gilt das Verfahren für die Berechnung als abgeschlossen. Berufung gegen ergangene Prüfentscheidungen sind dann kostenpflichtig. Dem ursprünglichen Antragsteller wird hierbei eine Ermäßigung von 50 % zugestanden. 3) Die Appellation eines Landes oder der antragstellenden Firma ist kostenfrei. 4) Bei einer vom Antragsteller nachträglich gewünschten Überstellung eines Films/Bildtonträgers von der JK zur FSK oder von der FSK zur JK bleibt die 2. Vorlage kostenfrei, wenn die erste Prüfung/Begutachtung abgebrochen wurde, bevor das Ergebnisprotokoll erstellt worden war. Versandkosten gehen zu Lasten des Antragstellers. 4 Versandkosten 5 Vorauszahlung 1) Bei Neukunden wird jeweils eine Vorauszahlung bzw. eine Depotzahlung in angemessener Höhe max. des zu erwartenden Rechnungsbetrags erhoben. 2) Grundsätzlich ist die FSK bei jeder beantragten Prüfung berechtigt, eine Vorauszahlung bzw. eine Depotzahlung in angemessener Höhe max. des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu verlangen. 3) Die Prüfkosten sind mit der ersten Prüfung oder Begutachtung, sämtliche anderen Kosten mit der Bearbeitung der Anträge fällig. 4) Bei kurzfristig zurückgezogenen Prüf-,- oder Bearbeitungsanträgen können die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gleiche gilt auch für solche Kosten, die vom Antragsteller verursacht oder von ihm zu vertreten sind. 5) Gegen Festsetzung der berechneten Kosten kann innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet die SPIO-Geschäftsführung ggf. im Benehmen mit dem SPIO-Präsidium. 5
6 6 Härtefälle In besonderen Fällen kann auf Antrag, insbesondere wenn die Erhebung der vorgesehenen Kosten zu außerordentlichen Härten führen würde, die SPIO-Geschäftsführung - in grundsätzlichen Fällen im Benehmen mit dem SPIO-Präsidium - die Beträge stunden, ermäßigen oder erlassen. 7 Prüfkartengebühren Die von den Filmtheatern zur anteiligen Abgeltung der FSK-Kosten an die Verleihfirmen zu entrichtenden Prüfkartengebühren betragen: a) für Ganzwochentermine n.n b) für 3-4 Tage-Termine über Sonn- und Feiertage n.n c) für alle sonstigen Termine n.n 8 Gerichtsstand Erfüllungsort ist Wiesbaden. Für das gerichtliche Mahnverfahren gilt als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart. 9 Rechtsgrundlage Die FSK-Gebührenordnung ist am 6. November 2014 vom SPIO-Präsidium beschlossen worden und tritt ab 01. Januar 2015 in Kraft. 6
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