Inhaltsverzeichnis. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

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1 Chance Ausbildung Lippe e.v. Tätigkeitsbericht 2013 Verfasst von: Dr. A. Heinrike Heil Cathrin-Claudia Herrmann Chance Ausbildung Lippe e.v. Tel.: 05231/ Felix-Fechenbach-Str. 5 Fax: / Detmold Internet:

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Lage am Ausbildungsmarkt in Lippe Die Idee der Verbundausbildung Der Verein Chance Ausbildung Lippe stellt sich vor Zweck Vereinsaktivitäten Gremien Finanzen Ausblick Bisher ausgebildete Berufe Pressespiegel Jahresabschluss Satzung Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

3 1 Lage am Ausbildungsmarkt in Lippe Der duale Ausbildungsmarkt in Lippe bewegte sich 2013 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Die Anzahl der Bewerber überstieg das Niveau des Vorjahres trotz des doppelten Abiturjahrganges nur um wenige Bewerber. Ebenfalls blieb die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die Ausbildungsplatzlücke für das Angebot an dualer Ausbildung war somit in 2013 mit 1747 offenen Anfragen genauso groß wie im Vorjahr (Quelle: Bewerber und Berufsausbildungsstellen, Agentur für Arbeit Detmold, September 2013, Erstellungsdatum ). In den Jahren 2002 bis 2007 stieg die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem dualen Ausbildungsmarkt jeweils an. Seit 2008 änderte sich das Bild, die Lücke wurde bis 2010 kleiner. Dieser Trend änderte sich seit 2011 wieder ins Negative und setzte sich in 2012 fort. In 2013 stabilisierte sich die Angebots-Nachfrage Relation auf einem recht hohen Niveau (vgl. folgende Abbildung). Durch die weiteren Ausbildungsangebote im Kreis Lippe (z.b. schulische Ausbildung, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Bildungsträger) ist zu erwarten, dass sich die Ausbildungslücke zwischen Angebot und Nachfrage langsam schließen wird. Es bleibt auch für 2013 wieder festzustellen, dass es Ende September 2013 noch 100 unbesetzte Ausbildungsstellen in Lippe gab. Dies bedeutet einen Anstieg an unbesetzten Ausbildungsstellen im Vergleich zum Vorjahr um 15%. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich dafür im Wesentlichen folgende mögliche Gründe: Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

4 - Das Ausbildungsangebot in Lippe entspricht nicht immer den Erwartungen der Bewerber, die sich für andere Berufsbilder interessieren. - Es gibt somit einige Berufe, für die keine Bewerber gefunden werden, z.b. Bäcker, Fleischer, Berufe in der Gastronomie sowie einige Handwerksberufe. - Der Bewerbermarkt kann auch die zum Teil hohen Ansprüche der Unternehmen nicht abdecken, schlechtere Bewerber bekommen nur wenige oder keine Chancen. - Eine größere Anzahl von Bewerbern ist noch nicht ausbildungsreif, muss daher berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen und steht somit noch nicht für die duale Ausbildung zur Verfügung. - Zudem entscheiden sich viele Absolventen mit Fachoberschulreife für eine weitere Schullaufbahn mit dem Ziel, eine Fachhochschulreife zu erlangen. Neben dieser quantitativen Betrachtung müssen auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden, d.h. die Akteure müssen sich verstärkt der Betreuung und Unterstützung von Auszubildenden widmen. Mehrere Akteure am Ausbildungsmarkt bestätigen, dass sich der Trend fortsetzt und das Bewerberniveau weiter leicht sinkt. Dies bedeutet für alle Beteiligten, dass in der Zukunft eine intensivere Vorbereitung und Unterstützung vor und während der Ausbildung gewährleistet werden muss. Weiterhin muss in Zukunft ein besseres Ausbildungsmarketing entwickelt werden, um die Attraktivität einer Vielzahl von Ausbildungsberufen zu erhöhen. Der Ausbildungsmarkt wird in den nächsten Jahren alle zur Verfügung stehenden Bewerber benötigen, um den Fachkräftebedarf in der Region zu sichern. Besondere Beachtung müssen daher zukünftig auch folgende Zielgruppen finden: Altbewerber, junge Erwachsene, die nach dem Schulabschluss nicht unmittelbar in eine Ausbildung übernommen wurden. Sie werden oft wegen schlechter Noten und fehlender Qualifikationen von Unternehmen abgelehnt. Hierbei handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene aus den sogenannten Warteschleifen. Junge, alleinerziehende Eltern, die in der freien Wirtschaft bisher noch zu wenig berücksichtigt werden. Diese Zielgruppe benötigt oft auch ein Angebot zur Teilzeitausbildung. Jugendliche mit Migrationshintergrund, die oft eine besondere Unterstützung auf dem Weg in die Ausbildung benötigen. Nicht ausbildungsreife Jugendliche, mit Wissens- und Sozialdefiziten mit und ohne Schulabschluss. Damit auch in den nächsten Jahren möglichst viele Jugendliche in Lippe die Chance auf einen dualen Ausbildungsplatz erhalten, müssen auch zukünftig weitere zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche, insbesondere auch für die oben genannten Zielgruppen, geschaffen werden. Bewerber für die vom CAL e.v. angebotenen Ausbildungsplätze wird es auch zukünftig genug geben. Die Unternehmen werden in Zukunft verstärkt ausbilden müssen, um ihren Fachkräftebedarf zu sichern. Allerdings sind die Erwartungen Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

5 und Ansprüche der Unternehmen an die Bewerber zum Teil sehr hoch, so dass es für den CAL schwieriger wird, Ausbildungsstellen in Betrieben zu finden. Die Bewerberklientel des CAL genügt oft nicht in allen Punkten den Ansprüchen der Unternehmen und damit sinkt die Bereitschaft, betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Verein Chance Ausbildung Lippe bietet mit seinem Angebot der Verbundausbildung und der damit einhergehenden intensiven sozialpädagogischen Betreuung jedoch eine passgenaue Lösungsmöglichkeit an. 2 Die Idee der Verbundausbildung Ein Baustein, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, ist die Ausbildung im Verbund. Mehrere Unternehmen oder Kommunen bilden dabei gemeinsam junge Menschen in einem Beruf aus. Es gibt vier Grundmodelle zur Ausbildung im Verbund: 1. Der Leitbetrieb mit Partnerbetrieb Der Leitbetrieb stellt Auszubildende ein, übernimmt die Verantwortung, die komplette Organisation und koordiniert die Ausbildung mit Partnerunternehmen. Die beteiligten Unternehmen bilden gemeinsam einen Ausbildungsberuf aus und übernehmen unterschiedliche Ausbildungsabschnitte. Die Betriebe tragen die Kosten anteilig. Partner Leitbetrieb Partner 2. Der Ausbildungsverein Ein Ausbildungsverein stellt die Auszubildenden ein und koordiniert die gesamte Ausbildung in den verschiedenen Betrieben. Die Betriebe sind Vereinsmitglieder. Der Ausbildungsverein bietet ein umfassendes Leistungsspektrum an: Beratung zur Wahl der Ausbildung Entlastung beim Einstellungsverfahren Vertragspartner der Azubis Organisation der gesamten Ausbildung Einführung zu Ausbildungsbeginn Betreuung während der Ausbildung Überbetriebliche Ausbildung Prüfungsvorbereitung Abschluss der Ausbildung Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

6 3. Die Auftragsausbildung Betriebe entsenden Auszubildende für bestimmte Ausbildungsabschnitte zu anderen Betrieben oder Bildungsträgern. 4. Das Ausbildungskonsortium Unterschiedliche Unternehmen stellen Auszubildende ein, diese werden dann im Rotationsverfahren ausgetauscht. Dieses Modell wird in der Praxis häufig zur Ergänzung von Ausbildungsinhalten genutzt. Die Verbundausbildung ist eine zusätzliche Chance neben den klassischen Ausbildungsalternativen. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Ausbildung mit Vorteilen für jedes Unternehmen: Ausbildungsmöglichkeit für kleine Unternehmen Nachwuchssicherung Verteilung der Ausbildungsinhalte auf mehrere Verbundpartner Kostenentlastung durch Verbundpartner Organisatorische Entlastung durch externes Ausbildungsmanagement und sozialpädagogische Betreuung Entlastung von arbeitsrechtlichen Hemmnissen Ausbildung von speziellen und neuen Berufsbildern Die Verbundausbildung bietet somit kleineren und mittleren Unternehmen die Chance auszubilden, wenn z.b. nicht alle Ausbildungsinhalte abgedeckt werden können. Unter- Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

7 nehmen, die bereits ausbilden, können mit Partnern über die Verbundausbildung zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten. Es gilt: Im eigenen Unternehmen ausgebildeter Nachwuchs sichert die erfolgreiche Zukunft jedes Unternehmens. Bilden auch Sie aus! 3 Der Verein Chance Ausbildung Lippe stellt sich vor 3.1 Zweck Chance Ausbildung Lippe (CAL e.v.) setzt das Modell der Verbundausbildung im Rahmen eines Vereins um. Zweck des Vereins ist es, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, insbesondere durch Einrichtung weiterer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse ( 2 der Vereinssatzung). Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze in Wirtschaft und Kommunen Förderung der qualifizierten beruflichen Erstausbildung Ausbildung von Auszubildenden und Koordination einer Teilausbildung in den Betrieben und Kommunen Koordination und Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitsamt, Behörden und Schulen Durchführung ergänzender überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen Förderunterricht und Hilfe bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Betreuung der Auszubildenden alle direkt und indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen. Die Ausbildung erfolgt dabei in den Mitgliedsbetrieben/-kommunen oder in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen unter Wahrung des dualen Ausbildungssystems. 3.2 Vereinsaktivitäten Der Kreis Lippe, die Stiftung Standortsicherung und die Stadt Detmold sowie die GILDE GmbH haben aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt in Zusammenarbeit mit 19 privaten Unternehmen sowie Städten und Gemeinden am 20. Juni 2005 den Verein "Chance Ausbildung Lippe" gegründet, der in ganz Lippe zusätzliche Ausbildungsplätze über Verbundlösungen schafft. Der Verein bietet allen privaten Unternehmen und öffentlichen Trägern die Möglichkeit, sich für junge Menschen in Lippe zu engagieren. Ziel des Vereins ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in regulären Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden, eine Ausbildungsstelle bei einem der Kooperationsbetriebe zu bieten. Die Zielgruppen sind junge Erwachsene aus sog. Warteschleifen, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

8 Jugendliche, die z.b. aufgrund ihrer Noten in der freien Wirtschaft nicht berücksichtigt wurden oder auch junge (alleinerziehende) Eltern. Auszubildenden, die in ihrem aktuellen Ausbildungsbetrieb nicht weiter tätig sein können, gibt der Verein ebenfalls die Möglichkeit, ihre Ausbildung bei einem der Verbundpartner zu beenden. Das Ausbildungsmanagement des CAL e.v. koordiniert die Ausbildung und übernimmt die gesamte Administration. Der CAL e.v. führt zusammen mit den Betrieben die Vorstellungsgespräche, stellt die Azubis ein, unterstützt die Ausbilder und die Auszubildenden, interveniert bei Konflikten und organisiert Seminare für die Auszubildenden. Durch diese Organisation und die permanente Unterstützung werden die Kooperationspartner entlastet und es wird ihnen erleichtert, einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bereitzustellen. Seit der Vereinsgründung hat der Verein 165 Jugendliche eingestellt. Sie verfügen über verschiedene Schulabschlüsse. Die Spanne reicht vom nicht vorhandenen Schulabschluss (1%) bis zum Abitur (11 %). 58 % sind weiblich. 68 % haben keinen Zuwanderungshintergrund (vgl. folgende Grafik). Der größte Teil der Jugendlichen mit Zuwanderungshintergrund kommt dabei aus Russland. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

9 Von den 165 Auszubildenden haben 92 Azubis die Ausbildung in der Zwischenzeit erfolgreich abgeschlossen. 24 von ihnen (26%) haben die Ausbildung sogar verkürzt. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

10 Von den erfolgreichen Absolventen haben 60 (65%) unmittelbar eine Anstellung gefunden. Der größte Teil (75%) fand eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft, 25% wurden bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt. 20 Azubis (22%) haben sich direkt nach der Ausbildung arbeitslos gemeldet. Drei Auszubildende gingen nach Beendigung der Ausbildung in Elternzeit. Vier begannen ein Studium und zwei gingen ins Ausland, ein Azubi ging nochmals zur Schule. Ein Auszubildender begann eine erneute Ausbildung in einem anderen Berufsbild und ein Auszubildender machte sich selbstständig. davon 75 % bei einem Unternehmen 25% bei einem öffentlichem Arbeitgeber 30 Azubis haben bisher die Ausbildung abgebrochen (14mal durch den Azubi und 8mal im gegenseitigen Einvernehmen durch einen Auflösungsvertrag). Dieses geschah sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch durch eine Umorientierung im Berufsleben. Acht Azubis haben eine fristlose Kündigung erhalten. Trotz vielfacher intensiver Bemühungen von Seiten des CAL konnten diese jungen Menschen nicht zu einem verlässlichen und eigenverantwortlichen Handeln motiviert werden. Ein Auszubildender ist verstorben. Im Jahr 2013 konnten zehn neue Betriebe akquiriert werden. Es wurden 20 Auszubildende neu eingestellt bzw. von anderen Betrieben übernommen (3 Azubis im 2. Ausbildungsjahr, JG 2012). Die neuen Auszubildenden des Vereins starteten am 02. September mit dem Seminar Einführung in Ausbildung, in dem sie ihre Rechte und Pflichten kennenlernten. Am nächsten Tag (03. September) fand zusammen mit den neuen Auszubildenden der Stadt Detmold ein Teamtraining mit gemeinsamem Floßbauen am Möhnesee statt. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

11 Es wurden alle angebotenen Ausbildersprechtage wahrgenommen, um die Leistungsbereitschaft in der Schule sicherzustellen und den Auszubildenden ein entsprechendes Feedback zu geben. Der Verein bot vier Rechnungswesen-Seminare (eins für das dritte Ausbildungsjahr, zwei für den Jahrgang 2011 und eines für den Jahrgang 2012), zwei Excel-Schulungen sowie zwei Kommunikationsseminare an. Jahrgang Azubi Azubis Azubis gesamt Abbruch der aktuell bestanden Ausbildung verstorben *zwei Azubis JG 2010 in 2012 eingestellt *ein Azubi JG 2011 in 2012 eingestellt *drei Azubis JG 2012 in 2013 eingestellt Gesamt Aus dem Ausbildungsjahrgang 2012 musste einem Auszubildenden wegen vielfacher Regelverstöße fristlos gekündigt werden. Ein Auszubildender unterschrieb einen Auflösungsvertrag. Durch fehlende Ausbildungsreife und psychische Probleme war es dem Auszubildenden nicht möglich, die Ausbildung fortzusetzen. Der CAL hat ihm jedoch weiterhin volle Unterstützung zugesagt. Aus dem Jahrgang 2013 ist einem Auszubildenden während der Probezeit fristlos gekündigt worden. Trotz intensiver Betreuung und Gesprächen mit der Mutter ist es dem Auszubildenden nicht gelungen, morgens pünktlich und regelmäßig im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen. Eine Auszubildende aus dem Jahrgang 2013 hat aus Gründen der Umorientierung während der Probezeit gekündigt. Die Gemeinde, in der sie die Ausbildung begonnen hat, war so zufrieden mit ihr, dass sie nun eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten durchläuft. Im vergangenen Jahr haben 18 Azubis ihre Ausbildung erfolgreich beendet, davon haben zwei die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt. Sie wurden am 18. Juli mit einer kleinen Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

12 Feier im Sudhaus in Detmold verabschiedet. Von den 18 Azubis haben 14 eine Anschlussbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb bekommen. Ein Auszubildender wird erneut zur Schule gehen, um sein Abitur nachzuholen. Ein Auszubildender hat sich nach der Ausbildung selbstständig gemacht. Zwei Auszubildende mussten sich leider arbeitssuchend melden. Mit dem Stand vom 31. Dezember 2013 bildete der Verein gemeinsam mit 33 Betrieben 42 Auszubildende in 19 Berufen aus (insgesamt bisher 40 Berufe, vgl. Liste im Anhang, ca. ¾ Industrie, ¼ Handwerk). Der Verein wurde darüber hinaus durch 20 Fördermitglieder unterstützt. 3.3 Gremien Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Vereins. Er besteht aus Landrat Friedel Heuwinkel (Vorsitz), Bürgermeister Rainer Heller (Vertreter), Bürgermeister Friedrich Ehlert als Vertreter der Städte und Gemeinden sowie Dr. Albert Hüser, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt, Dr. Eberhard Niggemann, Weidmüller Interface, Karl-Ernst Vathauer, MFS Technik, und Günter Vogt, Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eg, als Vertreter der Unternehmen. Der Vorstand tagte am 23. April 2013 und am 13. Dezember 2013 im Kreishaus. Themen waren der aktuelle Status sowie die Planung der Finanzen und des Personals für das laufende Jahr sowie der Stand der Ausbildung im Verein. Außerdem wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Ausbildungsgehälter und der damit verbundenen Mitgliedsbeiträge besprochen. Über diese Termine hinaus erfolgte seitens der Geschäftsführung im Laufe des Jahres fortwährend eine Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Geschäftsführung nahmen Dr. A. Heinrike Heil und Cathrin-Claudia Herrmann gemeinsam wahr. Sie sind hauptamtlich bei der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe bzw. der Stadt Detmold tätig. Die Geschäftsstelle ist im Kreishaus in der Felix-Fechenbach-Straße 5 ansässig. Das ausführende Team bildeten Dunja Weidmann und Jaqueline Donath. Dunja Weidmann ist zuständig für alle Sachbearbeitungstätigkeiten (sämtliche Anmeldungen und Eintragungen der Azubis, Mitgliederverwaltung, Personalverwaltung, Berichtswesen, Rechnungswesen, Mahnverfahren usw.). Jaqueline Donath ist für die Betreuung der Auszubildenden des CAL e.v. und deren Ausbilder in den Betrieben zuständig. Dazu gehört u.a. Kontaktpflege zu den Berufskollegs, Organisation von Fördermaßnahmen (z.b. ausbildungsbegleitende Hilfen, Prüfungsvorbereitung, Seminare), Betreuung der Partnerunternehmen, Konfliktmanagement, Akquise und Beratung der Unternehmen zur Verbundausbildung, konzeptionel- Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

13 le und organisatorische Aufgaben (z.b. Betreuung der Bewerbungsgespräche, Organisation von Messebesuchen etc.). Der Vorstand wird in seiner Arbeit unterstützt vom Kuratorium, dem im Jahr 2013 folgende Mitglieder angehörten: Werner Günzel, Gildezentrum Detmold, Manfred Kreisel, Lüttfeld Berufskolleg, Axel Martens, IHK Lippe zu Detmold, Prof. Dr. Gunther Olesch, Phoenix Contact. Mit den Kuratoriumsmitgliedern steht die Geschäftsführung in engem Kontakt, so dass ein Austausch über die Vereinsaktivitäten gewährleistet ist. Zu einer gesonderten Sitzung wurde deshalb nicht eingeladen. Die Mitgliederversammlung fand am 23. April 2013 im Kreishaus in Detmold statt. Von den 51 Mitgliedern nahmen 12 Mitglieder sowie drei Gäste teil. Weitere 15 Mitglieder übertrugen ihre Stimme. Jahresbericht und Jahresabschluss 2012 wurden vorgestellt. Den Mitgliedern wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,34 erläutert. Das Ergebnis des Vereins in Höhe von ,34 wurde durch bestehende Rücklagen voll ausgeglichen. Die Zweckrücklage gem. 58 Nr. 6 AO beträgt damit ,13 und die freie Rücklage gem. 58 Nr. 7a AO ,44. Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2012 durch die Mitgliederversammlung einstimmig entlastet. Bei der jährlich durchzuführenden Wahl von zwei Kassenprüfern wurde Manfred Kreisel wieder und Alexandra Schlotthauer-Stulgys neu gewählt. Abschließend informierte die Geschäftsführung über die aktuelle Vereinsarbeit, die Planungen 2014 sowie die Vereinsbilanz seit Gründung im Jahr Finanzen Der Verein erzielte im Jahr 2013 durch Spenden der Fördermitglieder ,00 Euro Einnahmen, über Beiträge der Ausbildungsbetriebe ,00 Euro sowie ,50 Euro aus Zuschüssen (vgl. Kap. 7). Diese stammen von der Stadt Detmold für die Finanzierung der Geschäftsstelle sowie der Helmut und Irmgard Grünberg-Stiftung und der Agentur für Arbeit für die Unterstützung/Finanzierung von zwei Auszubildenden. Bei den Mitgliedsbeiträgen der Ausbildungsbetriebe ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 4.215,00 Euro zu verzeichnen. Zum einen ist die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe weiterhin gesunken und Auszubildende konnten nur an Betriebe vermittelt werden, wenn der CAL e.v. dafür entweder die Hälfte der Beiträge oder die kompletten Beiträge übernommen hat. Zum anderen musste der CAL e.v. auch in 2013 wieder ungeplante Azubi-Notfälle aufnehmen, für die keine adäquaten Beiträge eingenommen werden konnten. Dies belastete das Budget zusätzlich. Sonstige Erträge wurden in Höhe von 578,03 Euro erzielt. Diese resultieren aus Erstattungen für Gebühren von Rücklastschriften aus Vorjahren und Erträgen aus Forderungen aus Vorjahren. Über die Anlage freier Liquidität wurden 1.296,98 Euro Erträge erwirtschaftet. Demgegenüber standen Ausgaben für Löhne und Gehälter inkl. gesetzlichen Sozialaufwendungen von ,34 Euro (davon für Auszubildende ,95 Euro). Durchschnittlich war ein Azubi weniger als im Vorjahr (39) beschäftigt, so dass die Lohnsumme Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

14 im Vergleich zum Vorjahr ( ,27 Euro bzw ,47 Euro nur Azubis) niedriger war. Sonstige Ausgaben fielen in Höhe von insgesamt ,39 Euro an (11.220,36 Euro weniger als in 2012). Hierin enthalten sind als größte Posten ,70 Euro Reise- und Fortbildungskosten der Azubis und 3.463,18 Euro Prüfungsgebühren sowie 6.718,76 Euro Buchführungs- und Abschlusskosten. Die Fortbildungs- und Reisekosten sowie die Werbungskosten und Prüfungsgebühren fielen rd Euro geringer aus als im Vorjahr und haben sich wieder auf das Niveau der Vorjahre eingependelt. In 2012 haben die beiden Mitarbeiterinnen des CAL das IHK-Seminar Ausbilder nach AEVO erfolgreich absolviert. Dazu kam ein individuelles Deutschtraining für eine Auszubildende, um die Ausbildungsfähigkeit herzustellen und kostenintensive Fortbildungen für Mediengestalter, die vom CAL e.v. bezahlt werden mussten. Für Werbung entstanden aufgrund des Mitarbeiterinnenwechsels Kosten für neue Flyer und Visitenkarten. Außerdem wurde ein neuer Satz Poloshirts mit dem CAL-Logo für die Auszubildenden erworben. Alle diese Kosten waren einmalig und sind entsprechend in 2013 nicht mehr angefallen. Insgesamt erzielte der Verein somit aufgrund der oben beschriebenen Mindereinnahmen und reduzierten Ausgaben einen Verlust in Höhe von 7.621,22 Euro. Dieser Betrag konnte jedoch komplett aus der Rücklage entnommen werden. Gegenüber dem Vorjahr wurde der Verlust aufgrund der verringerten Sachausgaben somit um ,12 Euro reduziert. Der Verein verfügte zum Jahresende über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt ,86 Euro. Der Stand des Girokontos belief sich zum auf ,25 Euro, der des Tagesgeldkontos auf 5.783,61 Euro. Darüber hinaus waren insgesamt ,00 Euro auf drei Festgeldkonten angelegt. 4 Ausblick Bei der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung ist es nach wie vor für die Firmen zwingend notwendig, Auszubildende einzustellen, wollen sie zukünftig ihren Fachkräftebedarf mit eigenem, ausgebildeten Nachwuchs decken. Im Jahr 2013 gab es den doppelten Abiturjahrgang. Dies war eine einmalige Sondersituation, die es den Betrieben ermöglichte, aus einer Vielzahl gut qualifizierter junger Leute ihren Nachwuchs zu generieren. Insofern warb der Verein dafür, im Jahr 2013 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und wie z.b. auch von der Bundesagentur für Arbeit empfohlen, auf Vorrat auszubilden und sich den Nachwuchs an Fachkräften zu sichern. Wie die Ausbildungsmarktzahlen zeigen, hat dies nicht dazu geführt, dass es übermäßig mehr Ausbildungsangebote gab. Profitiert haben vor allen Dingen größere Unternehmen und Bewerber mit Abitur, die diese Chance zu nutzen wussten. Der Handlungsbedarf am Ausbildungsmarkt in Lippe bleibt auch weiterhin bestehen, denn in den nächsten Jahren benötigen gerade kleine Unternehmen bei der Ausbildung und schwächere Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche Unterstützung. Zudem stellen immer mehr Betriebe fest, dass der Mangel an qualifizierten Bewerbern größer wird. Es besteht somit auch die Gefahr, dass sich gerade kleinere Betriebe, die keine geeigneten Auszubildenden finden, aus der Ausbildung zurückziehen. Auch hier kann der CAL e.v. mit seinem Angebot diese Unternehmen unterstützen und somit dazu beitragen, dass ein gutes Angebot an dualer Ausbildung in Lippe aufrechterhalten bleibt Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

15 und Jugendliche mit nicht optimalen Voraussetzungen eine Chance zur Ausbildung bekommen. Unterstützen Sie den Verein bei seinem Bestreben, die Ausbildungschancen für die Jugendlichen in Lippe zu verbessern. Bei dieser Arbeit ist der Verein nicht nur auf die Mithilfe der Vereinsmitglieder, sondern aller an der Ausbildung Beteiligten angewiesen. Neben guten Ideen für die Lösung der Probleme am Ausbildungsmarkt ist eine breite Spendenbasis für die Vereinsarbeit notwendig. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere ambitionierten Ziele verwirklichen. Helfen Sie also mit, indem Sie einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen oder unsere Arbeit durch eine Spende oder Fördermitgliedschaft unterstützen! Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

16 5 Bisher ausgebildete Berufe Ausbildungsberufe wie oft bisher 1 Anlagenmechaniker SHK 3 2 Automobilkauffrau 1 3 Bäcker 2 4 Bäckereifachverkäuferin 1 5 Bauzeichner/in 3 6 Bestattungsfachkraft 1 7 Bürokauffrau/mann 17 8 Chemikant 1 9 Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik 1 10 Fachangestellter für Bäderbetriebe 3 11 Fachinformatiker Systemintegration 2 12 Fachkraft für Abwassertechnik 1 13 Fachkraft für Lagerlogistik 5 14 Fachkraft im Gastgewerbe 2 15 Floristin 1 16 Friseur/in 3 17 Holzmechaniker/in 3 18 Hotelfachfrau 4 19 IT-Systemelektroniker 1 20 Kauffrau im Einzelhandel 1 21 Kauffrau/mann für Tourismus u. Freizeit Kauffrau/mann für Bürokommunikation Kauffrau für Marketingkommunikation 4 24 Kauffrau im Gesundheitswesen 1 25 Koch/Köchin 4 26 Konstruktionsmechaniker 1 27 Kraftfahrzeugmechatroniker 4 28 Kraftfahrzeugservicemechaniker 3 29 Maler- und Lackierer/in 1 30 Mediengestalter 3 31 Medizinische Fachangestellte 1 32 Metallbauer 1 33 Restaurantfachfrau 2 34 Schornsteinfeger 6 35 Sport- und Fitnesskauffrau/-mann 8 36 Sportfachmann/frau 1 37 Tierpfleger 1 38 Tischler Veranstaltungskaufmann/frau 7 40 Vermessungstechniker 4 Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

17 6 Pressespiegel Im Jahr 2013 wurde in der Presse mehrfach über den Verein berichtet. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der Pressestimmen. >> Lippische Landes-Zeitung, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

18 >> Lippische Landes-Zeitung, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

19 >> Lippische Landes-Zeitung, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

20 >> Wirtschaft Regional, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

21 >> Lippe Aktuell, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

22 >> Lippische Landes-Zeitung, Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

23 7 Jahresabschluss 2013 AKTIVA Bilanz in Euro Chance Ausbildung Lippe e.v. zum A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.347,44 2. kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände 2.034,87 II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1. Guthaben bei Kreditinstituten , ,17 ========= PASSIVA A. Eigenkapital I. Rücklagen Rücklage gem. 58 Nr. 6 AO ,58 Rücklage gem. 58 Nr. 7a AO ,77 II. Mittelüberhang 0,00 B. Rückstellungen 1. Sonstige Rückstellungen ,00 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 376,78 2. sonstige Verbindlichkeiten ,04 D. Rechnungsabgrenzungsposten , ,17 ========= Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

24 Gewinn- und Verlustrechnung Chance Ausbildung Lippe e.v. vom bis I. Ideeller Bereich A. Einnahmen 1. Spenden Fördermitglieder ,00 B. Ergebnis ideeller Bereich ,00 ======== II. Zweckbetrieb A. Einnahmen 1. Beiträge Ausbildungsbetriebe ,00 2. Zuschüsse ,50 3. sonstige Erträge 578, ,53 B. Ausgaben 1. Löhne und Gehälter ,62 2. Ges. Sozialaufwendungen ,72 3. Sonstige Ausgaben , ,73 C. Ergebnis Zweckbetrieb ,20 ======== III. Vermögensverwaltung A. Einnahmen 1. Zinsen Tagesgeldkonto 1.296,98 B. Ergebnis Vermögensverwaltung 1.296,98 ======== Gesamtergebnis Verein ,22 ======== Ergebnisrücklagen am ,57 Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage nach 58 Nr. 6 AO ,13 Einstellung in die Betriebsmittelrücklage nach 58 Nr. 6 AO ,58 Einstellung in freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO 432,33 Ergebnisrücklagen am ,35 ========= Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

25 8 Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Chance Ausbildung Lippe e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Detmold einzutragen. 3. Der Verein hat den Sitz in Detmold. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist es, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, insbesondere durch Einrichtung weiterer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse. 2. Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze in Wirtschaft und Kommune Förderung der qualifizierten beruflichen Erstausbildung Ausbildung von Auszubildenden und Koordination einer Teilausbildung in den Betrieben und Kommunen Koordination und Zusammenarbeit mit Kammern, Arbeitsamt, Behörden und Schulen Durchführung ergänzender überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen Förderunterricht und Hilfe bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Betreuung der Auszubildenden alle direkt und indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen. Die Ausbildung erfolgt in den Mitgliedsbetrieben/-kommunen oder in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen unter Wahrung des dualen Ausbildungssystems. 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

26 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 5. Hinsichtlich der Vermögensbildung ( 55 Abs. 1 Nr. 4 AO) bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks wird auf 19 Abs. 2 der Satzung verwiesen. 4 Mitgliedschaft 1. Jede volljährige natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts kann Mitglied werden. 2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. 3. Es gibt Mitglieder, die aktiv bei der Ausbildung mitwirken (Vollmitglieder) und fördernde Mitglieder. 5 Beiträge 1. Insbesondere zur Finanzierung aller Maßnahmen im Sinne des Satzungszweckes ( 2) sowie der allgemeinen Verwaltungskosten werden Mitgliedsbeiträge erhoben. 2. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Beiträge werden im Voraus für das folgende Geschäftsjahr festgelegt. Die Höhe der allgemeinen Beiträge kann jedoch nicht gegen die Mehrheit der Vollmitglieder festgesetzt werden. Bei Eintritt unvorhergesehener Umstände kann der Vorstand die Beitragshöhe jederzeit mit einer Rückwirkung von bis zu drei Monaten an die Umstände anpassen. 3. Die Höhe der Beiträge fördernder Mitglieder kann gesondert festgelegt werden. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Willensbildung des Vereins durch Ausübung ihres Antragsund Stimmrechtes in der Mitgliederversammlung mitzuwirken. Sie sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die von den zuständigen Organen ordnungsgemäß beschlossenen Beiträge oder Umlagen, fristgerecht zu bezahlen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

27 7 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet 1. bei natürlichen Personen durch Tod 2. bei juristischen Personen durch Beendigung oder Verlust der Rechtsfähigkeit 3. durch Abschluss der Ausbildung bei Vollmitgliedern mit Ende des Monats, in dem der Auszubildende die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat 4. durch Kündigung und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresende. Die Kündigung ist solange ausgeschlossen, wie das Mitgliedsunternehmen/die Mitgliedskommune im Auftrag des Vereins eine(n) Auszubildende/n beschäftigt; eine Kündigung innerhalb der Ausbildungszeit einer/s Auszubildenden ist ebenfalls nicht möglich. Die Kündigung ist durch eingeschrieben Brief auszusprechen und zwar gegenüber der/dem Vorsitzenden, 5. durch Ausschluss durch den Vorstand, wenn das Mitglied a) die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft verloren hat oder b) gegen die Satzung verstoßen und dadurch die Belange des Vereins trotz vorheriger Abmahnung gefährdet hat. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied ein Widerspruchsrecht zu. Das Widerspruchsrecht ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ausschlussbescheides gegenüber der/dem Vorsitzenden schriftlich geltend zu machen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, wobei das auszuschießende Mitglied in der Mitgliederversammlung zu hören ist. Die endgültige Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen, Umlagen, Verbindlichkeiten, die vor rechtswirksamer Beendigung der Mitgliedschaft ordnungsgemäß beschlossen worden sind, entfällt durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vermögen oder irgendwelche anderen Rechte des Vereins. 8 Organe Die Organe des Vereins sind 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

28 9 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und soll bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres abgehalten sein. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins nach Auffassung des Vorstandes erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder deren Einberufung verlangen. Über die jeweilige Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Hierzu hat die Versammlung eine(n) Protokollführer/in zu wählen. Das Protokoll ist von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen. Alle Mitgliederversammlungen werden von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Einbehaltung einer Frist von mindestens 4 Wochen durch Rundschreiben einberufen und geleitet. Die Einladungsfrist beginnt mit dem Tage der Aufgabe des Einladungsschreibens zur Post. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Anträge, die sich auf eine Ergänzung der Tagesordnung beziehen, sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand zuzuleiten. Über eine Ergänzung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung 10 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung Der Mitgliederversammlung sind alle Aufgaben vorbehalten, die nicht anderen Organen durch die Satzung zugewiesen sind. Ihr obliegen insbesondere a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes und des Jahresrechnungsabschlusses, b) Entlastung des Vorstandes c) Wahl des Vorstandes d) Wahl des Kuratoriums e) Wahl der Kassenprüfer f) Festsetzung der Vereinsbeiträge g) Satzungsänderungen h) Auflösung des Vereins Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

29 11 Vorstand Der Vorstand besteht aus bis zu sieben Personen, und zwar aus dem Landrat des Kreises Lippe, sowie Vertretern der Mitglieder; wobei max. vier Mitglieder aus der Gruppe der Unternehmen und max. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Städte und Gemeinden zu wählen sind. Vorstand im Sinne von 26 BGB sind die/der Vorsitzende und ihr/sein Stellvertreter, die alleinvertretungsberechtigt sind. Der Vorstand wählt jeweils eine(n) Vorsitzende/n und eine(n) Vertreter/in. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der gewählte Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand während einer Amtsperiode aus, kann ein Nachfolger vom Restvorstand kooptiert werden, der in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Der Vorsitzende beruft den Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern ein. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. In dringenden Fällen können Beschlüsse durch die/den Vorsitzende/n auf schriftlichem oder fernmündlichem Wege herbeigeführt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder mit einem solchen Verfahren einverstanden sind. Die schriftlichen oder fernmündlich gefassten Beschlüsse sind allen Vorstandsmitgliedern unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die auf den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse werden protokolliert und vom Vorsitzenden sowie dem Protokollführer unterzeichnet. 12 Aufgaben des Vorstandes 1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Hierbei ist er an die Bestimmungen der Satzung und an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. 2. Der Vorstand bestellt zur Ausübung der Tätigkeit eine(n) Geschäftsführer/innen und ihren/seinen Vertreter/in. Er ist berechtigt, Verträge abzuschließen und Maßnahmen zu veranlassen, die dem reibungslosen Ablauf und dem Zweck des Vereins dienen. 3. Der Vorstand ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

30 13 Geschäftsführung 1. Der Verein hat eine(n) Geschäftsführer/in und eine/n Vertreter/in. 2. Zu den laufenden Geschäften gehören alle Aufgaben, die nicht der ausschließlichen Zuständigkeit der Organe vorbehalten sind. Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Geschäftsführung: a) Planung der Ausbildungsabläufe b) Verwaltung der finanziellen Mittel c) Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen und zur Berufsschule d) Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens der Bewerber/innen e) Akquisition und Beratung weiterer Mitgliedsbetriebe/-kommunen f) Betreuung der Mitgliedsbetriebe/-kommunen g) Sonstige operative Aufgaben 14 Kuratorium 1. Das Kuratorium unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung bei der Erledigung ihrer Aufgaben in dem es Empfehlungen und Hinweise gibt. 2. Zu diesem Zwecke wird das Kuratorium mindestens einmal jährlich bzw. auf besonderen Wunsch des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung einberufen. 3. Das Kuratorium kann bestehen aus: Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer u.a.), Bezirksregierung (Dezernat Wirtschaft), Agentur für Arbeit, Berufskollegs, Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) und weiteren Mitgliedern. Über die Besetzung des Kuratoriums entscheidet die Mitgliederversammlung. 4. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 15 Kassenprüfer 1. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei ehrenamtliche Kassenprüfer/innen, von denen eine(r) ständige(r) Kassenprüfer/in sein kann. Die/der andere Kassenprüfer/in kann jeweils nur zwei aufeinanderfolgende Jahre als Kassenprüfer/in tätig sein. Ihre/seine Wiederwahl ist nach 4-jähriger Pause möglich. 2. Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung des gesamten Rechnungswesens und des Finanzplanes. Zu diesem Zweck sind alle Buchungsunterlagen und Belege sowie der gesamte Schriftwechsel und sonstige Schriftstücke vorzulegen. Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

31 3. Die Kassenprüfer sind nur Mitgliedern gegenüber zur Auskunft über das, was sie als Kassenprüfer erfahren haben, berechtigt. Jedes Mitglied des Vereins hat eine Stimme. 16 Stimmrecht Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch eine(n) mit schriftlicher Vollmacht versehene(n) Vertreter/in vertreten lassen. Die Vollmacht kann gegenüber dem Verein nicht darauf beschränkt werden, das Stimmrecht in bestimmter Weise auszuüben. 17 Wahlen Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden und vertretenden Stimmberechtigten hat. Bei Stimmengleichheit findet Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die/der Vorsitzende zieht. 18 Satzungsänderung Die Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung des Vereins nur dann beschließen, wenn diese form- und fristgerecht angekündigt war und mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Zur Wirksamkeit eines die Satzung ändernden Beschlusses sind 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Ist die Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende eine weitere Mitgliederversammlung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zwischen der beschlussfähigen Mitgliederversammlung und der weiteren Mitgliederversammlung muss eine Zeitspanne von mindestens einem Monat liegen. Sie darf aber nicht größer als drei Monate sein. Auf die veränderten Beschlussvoraussetzungen muss in der Einladung zu dieser weiteren Mitgliederversammlung hingewiesen werden. 19 Auflösung Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins nur dann beschließen, wenn diese form- und fristgerecht angekündigt war und mindestens ¾ der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Zur Wirksamkeit der Auflösung des Vereins sind ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Grundsätzlich darf die Auflösung des Vereins aber nur erfolgen, wenn in den Mitgliedsbetrieben/- kommunen kein(e) Auszubildende/r mehr beschäftigt ist. Ist die Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende eine weitere Mitgliederversammlung einberufen, die ohne Rück- Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

32 sicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zwischen der beschlussfähigen Mitgliederversammlung und der weiteren Mitgliederversammlung muss eine Zeitspanne von mindestens einem Monat liegen. Sie darf aber nicht größer als drei Monate sein. Auf die veränderten Beschlussvoraussetzungen muss in der Einladung zu dieser weiteren Mitgliederversammlung hingewiesen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fließt das Vereinsvermögen der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Ausbildung zu verwenden hat. Detmold, den 06. Mai 2009 Friedel Heuwinkel Rainer Heller (1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender) Jahresbericht Chance Ausbildung Lippe

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