Vertragsinformation. Stand: EUROPA Versicherung AG Direktion: Piusstr. 137, Köln Seite

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1 Vertragsinformation raftit ersier ng Stand: EUROPA Versicherung AG Direktion: Piusstr. 137, Köln n a t eil A Die a tp icht ersicherung Seite 1. Vora in or ation u Versicherer und u Versicherungs ertrag 3 2. Allge eine Versicherungs edingungen r die a tp icht ersicherung A 3. inweise und Erl uterungen ur a tp icht ersicherung Verhaltensregeln im Schadenfall 15. Die eistungen der Pri ataftp icht ersicherung im er lick 1 5. inweise ur it ersicherung on Kindern in der Pri ataftp icht ersicherung eil Die Produkte der EUROPA in der aftp icht ersicherung 21. Pri ataftp icht ersicherung asis Pri ataftp icht ersicherung Komfort 2. Pri ataftp icht ersicherung Premium 3 9. uschlagsrisiken ur Pri ataftp icht ersicherung 10. ierhalteraftp icht ersicherung asis und Komfort auherrenaftp icht ersicherung 12. aus und Grund esit eraftp icht ersicherung 13. Gew sserschadenaftp icht ersicherung 9 1

2 Sehr geehrte EUROPA Kundin, sehr geehrter EUROPA Kunde Diese Vertragsinformation erhalten Sie gem 7 des Versicherungs ertragsgeset es und der Verord nung er nformationsp ichten ei Versicherungs ertr gen. Damit erf llen wir unserer Verp ichtung als Versi cherer, Sie ora er die nhalte hres Vertrags u informieren. itte lesen Sie deshal diese Ver tragsinformationen sorgfältig durch. Sie sollten diese immer gemeinsam mit dem Versicherungsschein aufbewahren. ei ragen rund um hren aftp icht ersicherungs ertrag wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuer im Ser iceenter Sach: e efon e efa ai aetriee ro ae enn Sie einen Schaden melden m ssen, beachten Sie bitte die inweise auf der Seite 15. ei Schadenmeldungen und ragen um Schadenfall wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuer im Ser iceenter aftp icht Schaden: e efon e efa ai aftita en e ro ae aben Sie ragen u anderen Versicherungen aus unserem weit gefächerten Produktangebot, so wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter aus dem Vertrieb: e efon e efa ai nfo e ro ae oder besuchen Sie unsere Homepage unter Mit freundlichen Grüßen Ihre EUROPA Versicherung AG

3 ei 1. Vorabinformation zum Versicherer und zum Versicherungs ertrag nformationen m Versierer r is entit t es Versierers EUROPA Versicherung AG Piusstraße 137, Köln Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister Amtsgericht Köln 7 7 Umsatzsteuer Identi kationsnummer DE entit t eines Vertreters in em itg ie sstaat er Die EUROPA Versicherung AG hat in keinem weiteren Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Nieder lassung. angsfige nsrift EUROPA Versicherung AG Piusstraße 137, Köln Vorstand: Dr. hristoph Helmich Vorsitzender, Dr. Gerhard Schmitz st. Vorsitzender, Stefan Andersch Vorsitzender des Aufsichtsrats: utz Du ernell atges ftst tig eit n fsits er e Hauptgeschäftstätigkeit ist das etreiben der Schaden und Unfall ersicherung. Aufsichtsbehörde: undesanstalt für inanzdienstleistungsaufsicht a in ereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 10, onn. entfällt. este en eines arantiefon s o er an erer ntsig ngsregengen nformationen r ange otenen eist ng r is esent ie er ma e er Versier ngs eist ng a Versicherungsbedingungen sowie anwendbares Recht: Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftp icht er sicherung AH aus eil A dieser Vertragsinforma tion und die esonderen edingungen und Risikobeschreibungen R des eweils gewählten Produktes aus eil dieser Vertrags information. Auf die or ertragliche eziehung und den Vertrag ndet deut sches Recht Anwendung. b Art, Umfang, älligkeit und Erfüllung der eistung des Versiche rers: Der Versicherer leistet im Versicherungsfall die Prüfung der Haft p ichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die reistellung des Versicherungsnehmers on berechtigten Schadenersatz erp ichtungen in orm einer Geldleistung siehe iffer 5.1 der AH. Der Umfang der eistung richtet sich insbesondere nach iffer 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall, iffer 3 Versi chertes Risiko, iffer 5 eistung der Versicherung, iffer e grenzung der eistungen, iffer 7 Ausschlüsse der AH aus eil A dieser Vertragsinformation sowie den einzelnen esonderen edingungen und Risikobeschreibungen R des eweils ge wählten Produktes aus eil dieser Vertragsinformation. Neben der Prüfung der Haftp ichtfrage und der Abwehr unberech tigter Ansprüche ist die reistellung des Versicherungsnehmers on berechtigten Schadenersatz erp ichtungen in orm einer Geldleistung ersichert. Ist die Schadenersatz erp ichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versiche rer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer bin nen zwei Wochen om Anspruch des Dritten freizustellen iffer 5.1 der AH. esamt reis er Versier ng Der Gesamtpreis in Euro gemäß Zahlungsperiode inkl. Nachlässe und Versicherungssteuer ist dem Vorschlag bzw. dem Antrag zu ent nehmen. s ti anfaen e osten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages oder aus an deren Gründen werden nicht erhoben bzw. in Rechnung gestellt außer Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rah men eines astschrift erfahrens. in eeiten er a ng n rfng Der erste oder einmalige eitrag ist unabhängig om estehen eines Widerrufsrechts un erzüglich nach dem Zeitpunkt des erein barten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe ginns zu zahlen. iegt der ereinbarte Zeitpunkt des Versicherungs beginns or Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige eitrag un erzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein om Antrag des Versicherungsneh mers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder ein malige eitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versiche rungsscheines zu zahlen. Die eiträge richten sich, soweit im arif nicht anders bestimmt ist, nach der ereinbarten Zahlungsperiode und sind zu eginn einer e den Zahlungsperiode zu entrichten. Sie können die ährliche, halb ährliche oder monatliche Zahlung wählen. Die monatliche Zahlung ist nur im Rahmen eines astschrift erfahrens möglich. Welche Zah lungsperiode Sie mit uns ereinbart haben, können Sie Ihrem Versi cherungsschein entnehmen. tig eits a er er r Verf g ng gesteten nformationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informati onen ist, or behaltlich zukünftiger Gesetzes, arif oder Inde ände rungen nicht befristet. inan instr mente mit s e ieen isi en entfällt. 3

4 Informationen zum Vertrag r is ustan e ommen es Vertrages eginn es Versierungssutzes Der Versicherungs ertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklä run gen zustande. Ihre Willenserklärung ist der Antrag, unsere Willenserklärung ist der Versicherungsschein oder eine An tragsannahmeerklärung. Der Vertrag kommt somit mit Zugang des Versicherungsscheines oder der Antragsannahmeerklärung rechtlich zustande. Zahlen Sie den ersten eitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die erspä tete Zahlung oder die Nichtzahlung nicht zu ertreten haben. i errufsret Die Regelungen zum Widerrufsrecht sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen sind dem Antrag zu entnehmen. aufzeit es Vertrages Die mögliche aufzeit des Vertrages Versicherungsbeginn und ab lauf und deren Regelungen sind dem Antrag zu entnehmen. Nach Ablauf der ereinbarten Vertragsdauer erlängert sich der Vertrag eweils um 1 ahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Mo nate or dem Ablauf des eweiligen Versicherungs ahres eine Kün digung in Schriftform zugegangen ist. Ein Versicherungs ertrag, der für die Dauer on mehr als drei ahren geschlossen worden ist, kann on Ihnen oder on uns zum Schluss des dritten oder edes darauf folgenden ahres unter Einhaltung einer rist on drei Monaten in Schriftform gekündigt werden. een igung es Vertrages Unter den folgenden Ziffern der Allgemeinen Versicherungsbedin gungen für die Haftp icht ersicherung AH nden Sie Regelungen zur eendigung zu den Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages so wie zu etwaigen Vertragsstrafen: Ziffer 9 Abs. 9.3: Zahlung und olgen erspäteter Zahlung erster oder einmaliger eitrag Rücktritts recht des Versicherers bei Zahlungs erzug Ziffer 10 Abs. 10.3: Zahlung und olgen erspäteter Zahlung olgebeitrag eistungsfreiheit und Kündi gungsrecht nach Mahnung Ziffer 13 Abs. 13.1: eitragsregulierung Vertragsstrafe bei un richtigen Angaben Ziffer 1 Abs. 1.2: Dauer und Ende des Vertrages Stillschwei gende Verlängerung Ziffer 1 Abs. 1.3: Dauer und Ende des Vertrages Vertrags dauer on weniger als einem ahr Ziffer 1 Abs. 1. : Dauer und Ende des Vertrages Kündigung bei mehr ährigen Verträgen Ziffer 17: Wegfall des ersicherten Risikos Ziffer 1 : Kündigung nach eitragsangleichung Ziffer 19: Kündigung nach Versicherungsfall Ziffer 20: Kündigung nach Veräußerung ersicherter Unternehmen Ziffer 21: Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund nderung oder Erlass on Rechts or schriften Ziffer 22: Mehrfach ersicherung Ziffer 23 Abs. 23.2: Vor ertragliche Anzeigep icht des Versiche rungsnehmers Rücktritt des Versicherers Ziffer 23 Abs. 23.3: Vor ertragliche Anzeigep icht des Versiche rungsnehmers eitragsänderung oder Kün digungsrecht Ziffer 23 Abs. 23. : Vor ertragliche Anzeigep icht des Versiche rungsnehmers Anfechtung Ziffer 2 Abs. 2.1: Rechtsfolgen bei Verletzung on Obliegen heiten Kündigung Ziffer 33: Anpassung der edingungen Kündigungs recht des Ver sicherungsnehmers nach einer edingungsanpassung n enares ausn ises et itg ie sstaaten f r or ertrag ie ezie ungen entfällt. eson ere Verein arung zum an enaren et z zum zust n igen erit Auf die beantragten Versicherungs erträge sowie auf or ertragliche eziehungen zwischen Ihnen und uns ndet deutsches Recht An wendung. Die Vereinbarungen zum Gerichtsstand nden Sie in Ziffer 31 der AH. rae ür den Vertrag einschließlich Vertragsinformation und für die Kom munikation während der Laufzeit des Vertrages kommt die deutsche Sprache zur Anwendung. 4

5 Informationen zum ets eg r is u ergerit ies es er e un ets e e fs erfa ren Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versiche rungsombudsmann e. V. Sie können deshalb das kostenlose außer gerichtliche Streitschlichtungs erfahren in Anspruch nehmen, sofern Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein sollten. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , 1000 erlin, el.: a : E Mail: beschwerdeersicherungsombudsmann.de Der Versicherungsombudsmann ist für folgende eschwerden u. a. nicht zuständig: Der eschwerdewert übersteigt Euro. Es sind bereits Verfahreneschwerden or einem Gericht, Schiedsgericht, dem Versicherungsombudsmann selbst oder an deren Streitschlichtungseinrichtungen oder der Versicherungs aufsichtsbehörde anhängig. ei einem eschwerdewert bis zu Euro ist eine Entscheidung des Ombudsmanns für uns als Mitglied im Verein Versicherungsom budsmann e. V. bindend. ür den eschwerdeführer ist die Entschei dung nicht bindend. ei einem eschwerdewert ab ,01 Euro bis zu Euro spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus, die weder für Sie noch für uns bindend ist. Ihr Recht ein Gericht anzu rufen bleibt natürlich unberührt. Weitere Informationen nden Sie im Internet unter www. ersicherungsombudsmann.de. es er e ei er ufsits er e Unser Unternehmen wird durch die undesanstalt für inanzdienst leistungsaufsicht a in beaufsichtigt siehe Nr. 4. Sofern Sie An lass zu einer eschwerde haben, können Sie diese an die undes anstalt für inanzdienstleistungsaufsicht richten. Weitere Informationen nden Sie im Internet unter n.de. 5

6 ei 2. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftp icht ersicherung AH Seite Seite mfang es Versierungssutzes 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall 7 2 Vermögensschäden, Abhandenkommen 7 on Sachen 3 Versichertes Risiko 7 4 Vorsorge ersicherung 7 5 Leistungen der Versicherung 7 egrenzung der Leistungen 7 Ausschlüsse eginn es Versierungssutzes eitragszaung eginn des Versicherungsschutzes 10 9 Zahlung und olgen erspäteter Zahlung erster oder einmaliger eitrag Zahlung und olgen erspäteter Zahlung olgebeitrag Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA Lastschriftmandat eilzahlung und olgen bei erspäteter Zahlung eitragsregulierung eitrag bei orzeitiger Vertragsbeendigung eitragsangleichung 11 auer un n e es Vertrages n igung 1 Dauer und Ende des Vertrages Wegfall des ersicherten Risikos 11 1 Kündigung nach eitragsangleichung Kündigung nach Versicherungsfall Kündigung nach Veräußerung ersicherter Unternehmen Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund nderung oder Erlass on Rechts orschriften Mehrfach ersicherung 12 iegen eiten es Versierungsne mers 23 Vor ertragliche Anzeigep ichten des Ver sicherungsnehmers Obliegenheiten or Eintritt des Versiche rungsfalles Obliegenheiten nach Eintritt des Versiche rungsfalles 13 2 Rechtsfolgen bei Verletzung on Obliegenheiten 13 eitere estimmungen 27 Mit ersicherte Personen 13 2 Abtretungs erbot Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriften änderung Ver ährung Zuständiges Gericht Anzuwendendes Recht Anpassung der edingungen 14

7 mfang es Versierungssutzes egenstan er Versierung Versierungsfa 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des ersicher ten Risikos für den all, dass der Versicherungsnehmer we gen eines während der Wirksamkeit der Versicherung einge tretenen Schadenereignisses Versicherungsfall, das einen Personen, Sach oder sich daraus ergebenden Vermögens schaden zur olge hatte, aufgrund gesetz ier aftit estimmungen ri atret ien In a ts on einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen olge die Schädi gung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schaden erur sachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. 1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, 1 auf Erfüllung on Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst or nahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung 2 wegen Schäden, die erursacht werden, um die Nacherfül lung durchführen zu können 3 wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertrags leistung geschuldeten Erfolges 4 auf Ersatz ergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung 5 auf Ersatz on Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er satzleistungen. 1.3 Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts, Han dels oder inanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der undesrepublik Deutschland entgegenstehen. Verm genssa en an en ommen on aen Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Verein barung erweitert werden auf die gesetzliche Haftp icht pri at rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen 2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen noch durch Sachschäden entstanden sind 2.2 Schäden durch Abhandenkommen on Sachen hierauf nden dann die estimmungen über Sachschäden Anwendung. Versiertes isi o 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftp icht 1 aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, 2 aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versiche rungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Ri siken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Ge brauch on ersicherungsp ichtigen Kraft, Luft oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Ver sicherungs oder Deckungs orsorgep icht unterliegen, 3 aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Ab schluss der Versicherung neu entstehen Vorsorge ersi cherung und die in Ziffer 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des ersicherten Risikos durch nderung bestehender oder Erlass neuer Rechts orschriften. Der Versicherer kann den Vertrag edoch unter den Voraussetzungen on Ziffer 21 kündi gen Vorsorge ersierung 4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs ertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort ersichert. 1 Der Versicherungsnehmer ist erp ichtet, nach Aufforde rung des Versicherers edes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der eitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungs nehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. ritt der Versicherungsfall ein, be or das neue Risiko an gezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu bewei sen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Ver sicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht erstrichen war. 2 Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen eitrag zu erlangen. Kommt eine Eini gung über die Höhe des eitrags innerhalb einer rist on einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rück wirkend ab dessen Entstehung. 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist on ihrer Ent stehung bis zur Einigung im Sinne on Ziffer auf den etrag on EUR für Personenschäden und EUR für Sachschäden und soweit ereinbart EUR für Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festge setzt sind. 4.3 Die Regelung der Vorsorge ersicherung gilt nicht für Risiken 1 aus dem Eigentum, esitz, Halten oder ühren eines Kraft, Luft oder Wasserfahrzeugs, soweit diese ahr zeuge der Zulassungs, ührerschein oder Versiche rungsp icht unterliegen 2 aus dem Eigentum, esitz, etrieb oder ühren on ah nen 3 die der Versicherungs oder Deckungs orsorgep icht un terliegen 4 die kürzer als ein ahr bestehen werden und deshalb im Rahmen on kurzfristigen Versicherungs erträgen zu er sichern sind. eistungen er Versierung 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftp icht frage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die reistellung des Versicherungsnehmers on berech tigten Schadensersatz erp ichtungen. erechtigt sind Schadensersatz erp ichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisse oder Vergleiches zur Entschädigung erp ichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die om Versicherungsneh mer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder ge schlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatz erp ichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen om Anspruch des Dritten freizustellen. 5.2 Der Versicherer ist be ollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweck mäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versiche rungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsneh mer, ist der Versicherer zur Prozessführung be ollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten. 5.3 Wird in einem Straf erfahren wegen eines Schadensereig nisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftp ichtanspruch zur olge haben kann, die estellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer on dem Versiche 7

8 rer gewünscht und genehmigt, so trägt der Versicherer die ge bührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders erein barten höheren Kosten des Verteidigers. 5.4 Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mit ersicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts be ollmächtigt. egrenzung er eistungen.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei edem Versicherungsfall auf die ereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs schutz auf mehrere entschädigungsp ichtige Personen er streckt..2 Sofern nicht etwas anderes ereinbart wurde, sind die Entschä digungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfäl le eines Versicherungs ahres auf das 2 fache der ereinbarten Versicherungssummen begrenzt..3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre tende Ver sicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach lichem und zeitlichem, Zusammenhang oder auf der Lieferung on Waren mit gleichen Mängeln beruhen..4 alls besonders ereinbart, beteiligt sich der Versicherungs nehmer bei edem Versicherungsfall mit einem im Versiche rungsschein festgelegten etrag an der Schadensersatzlei stung Selbstbehalt. Soweit nicht etwas anderes ereinbart wurde, ist der Versiche rer auch in diesen ällen zur Abwehr unberechtigter Schadens ersatzansprüche erp ichtet..5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.. bersteigen die begründeten Haftp ichtansprüche aus einem Ver sicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versiche rer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche..7 Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Renten zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Ren te die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch erblei benden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente om Versi cherer erstattet.. ür die erechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug Haftp icht ersicherung in der eweils gültigen assung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. ei der erechnung des eitrages, mit dem sich der Versiche rungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen erbleibende Rest ersi cherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem ollen etrag on der Versicherungssumme abge setzt. alls die on dem Versicherer erlangte Erledigung eines Haft p ichtanspruchs durch Anerkenntnis, efriedigung oder Ver gleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den on der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. usssse alls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind on der Versi cherung ausgeschlossen: 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden or sätzlich herbeigeführt haben. 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden da durch erursacht haben, dass sie in Kenntnis on deren Man gelhaftigkeit oder Schädlichkeit Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. 7.3 Haftp ichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zu sagen über den Umfang der gesetzlichen Haftp icht des Versi cherungsnehmers hinausgehen. 7.4 Haftp ichtansprüche 1 des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 be nannten Personen gegen die Mit ersicherten, 2 zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungs ertrages, 3 zwischen mehreren Mit ersicherten desselben Versiche rungs ertrages. 7.5 Haftp ichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer 1 aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi cherungs ertrag mit er sicherten Personen gehören Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adopti eltern und kinder, Schwiegereltern und kinder, Stiefeltern und kinder, Großeltern und Enkel, Ge schwister sowie P egeeltern und kinder Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander erbunden sind. 2 on seinen gesetzlichen Vertretern oder etreuern, wenn der Ver sicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, be schränkt geschäfts fähige oder betreute Person ist 3 on seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versiche rungsnehmer eine uristische Person des pri aten oder öf fentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist 4 on seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesell schaft bürgerlichen Rechts ist 5 on seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist on seinen Li uidatoren, Zwangs und Insol enz erwal ten. Zu Ziff. 7.4 und Ziff. 7.5: Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer bis er strecken sich auch auf Haftp ichtansprüche on Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge meinschaft leben. 7. Haftp ichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, ge pachtet, geliehen, durch erbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungs ertrages sind. 7.7 Haftp ichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn 1 die Schäden durch eine gewerbliche oder beru iche ä tigkeit des Versicherungsnehmer an diesen Sachen e arbeitung, Reparatur, eförderung, Prüfung und derglei chen entstanden sind bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als diesen Sachen oder eile on ihnen unmittelbar on der ätigkeit betroffen wa ren

9 2 die Schäden dadurch entstanden sind, dass der Versiche rungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner ge werblichen oder beru ichen ätigkeit als Werkzeug, Hilfs mittel, Materialablage äche und dergleichen benutzt hat bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur in soweit, als diese Sachen oder eile on ihnen unmittelbar on der enutzung betroffen waren 3 die Schäden durch eine gewerbliche oder beru iche ä tigkeit des Versicherungsnehmer entstanden sind und sich diese Sachen oder sofern es sich um unbewegliche Sa chen handelt deren eile im unmittelbaren Einwirkungs bereich der ätigkeit befunden haben dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutz orkehrungen zur Vermeidung on Schäden getrof fen hatte. Zu Ziff. 7. und Ziff. 7.7: Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in Ziffer 7. und Zif fer 7.7 in der Person on Angestellten, Arbeitern, ediensteten, e ollmächtigten oder eauftragten des Versicherungsneh mers gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die durch den Versicherungs ertrag etwa mit ersicherten Per sonen. 7. Haftp ichtansprüche wegen Schäden an om Versicherungs nehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe rung oder Leistung liegenden Ur sache und alle sich daraus er gebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur eschädi gung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Dieser Ausschluss ndet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben. 7.9 Haftp ichtansprüche aus im Ausland orkommenden Schaden ereignissen Ansprüche aus 110 Sozialgesetzbuch VII sind edoch mit ersichert a Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder ande rer auf der EU Umwelthaftungsrichtlinie EG basie renden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht wer den. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer on einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftp ichtbestimmungen pri atrechtlichen Inhalts auf Erstattung der durch solche Um weltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche er halten, die auch ohne estehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU Umwelthaftungsrichtlinie EG basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits auf grund gesetzlicher Haftp ichtbestimmungen pri atrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wer den könnten. Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung pri ater Haftp ichtrisiken b Haftp ichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwir kung. Dieser Ausschluss gilt nicht 1 im Rahmen der Versicherung pri ater Haftp ichtrisiken oder 2 für Schäden, die durch om Versicherungsnehmer herge stellte oder gelieferte Erzeugnisse auch Abfälle, durch Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach Abschluss der Arbeiten entstehen Produkthaftp icht. Kein Versicherungsschutz besteht edoch für Schäden durch Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstel lung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung on Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu erarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu be fördern oder wegzuleiten WHG Anlagen Anlagen gemäß Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungs gesetz UmweltHG Anlagen Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden estim mungen einer Genehmigungs oder Anzeigep icht unter liegen Abwasseranlagen oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen be stimt sind Haftp ichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbest haltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind Haftp ichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen z.. Strahlen on radioakti en Stoffen oder Röntgenstrahlen Haftp ichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf 1 gentechnische Arbeiten, 2 gentechnisch eränderte Organismen GVO, 3 Erzeugnisse, die estandteile aus GVO enthalten, aus oder mit Hilfe on GVO hergestellt wurden Haftp ichtansprüche aus Sachschäden, welche entstehen durch 1 Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt. 2 Senkungen on Grundstücken oder Erdrutschungen, 3 berschwemmungen stehender oder ießender Gewäs ser Haftp ichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der bermittlung und der ereitstellung elektronischer Daten, so weit es sich handelt um Schäden aus 1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung on Daten, 2 Nichterfassung oder fehlerhaftem Speichern on Daten, 3 Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus tausch, 4 bermittlung ertraulicher Daten oder Informationen. 7.1 Haftp ichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits oder Namensrechts erletzungen Haftp ichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schika ne, elästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskrimi nierungen. 7.1 Haftp ichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der bertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resul tieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, on ihm gehal tenen oder eräußerten Tiere entstanden sind. In beiden ällen besteht Versi cherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder orsätzlich noch grob fahrlässig gehan delt hat. 9

10 eginn es Versierungssutzes eitragszaung eginn es Versierungssutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs schein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsneh mer den ersten oder einmaligen eitrag rechtzeitig im Sinne on Ziff. 9.1 zahlt. Der in Rechnung gestellte eitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der e weils om Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. aung un o gen ersteter aung erster o er einma iger eitrag 9.1 Der erste oder einmalige eitrag ist unabhängig on dem e stehen eines Widerrufsrechts un erzüglich nach dem Zeit punkt des ereinbarten und im Versicherungsschein abgege benen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der ereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns or Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige eitrag un erzüglich nach Vertrags schluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht un erzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versiche rungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht der Versicherungsschein om Antrag des Versiche rungsnehmers oder getroffener Vereinbarungen ab, ist der er ste oder einmalige eitrag frühestens einen Monat nach Zu gang des Versicherungsscheines zu zahlen. Ist die Zahlung des ahresbeitrages in Raten ereinbart, gilt als erster eitrag nur die erste Rate des ersten ahresbeitrages. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen eitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu ertreten hat. ür Versicherungs fälle, die bis zur Zahlung des eitrags eintreten, ist der Versi cherer nur dann nicht zur Leistung erp ichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Te tform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des eitrags aufmerk sam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen eitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer om Vertrag zu rücktreten, solange der eitrag nicht gezahlt ist. Der Versiche rer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu ertreten hat. aung un o gen ersteter aungo ge eitrag 10.1 Die olgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des ereinbarten eitragszeitraums fäl lig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Ver sicherungsschein oder in der eitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt Wird ein olgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Ver sicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die erspätete Zahlung nicht zu ertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu erlangen. Wird ein olgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versiche rungsnehmer auf dessen Kosten in Te tform eine Zahlungs frist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die estimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen eträge des eitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif fert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziffern 10.3 und 10.4 mit dem ristablauf erbunden sind Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs frist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeit punkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Absatz 3 darauf hin gewiesen wurde Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Ver trag ohne Einhaltung einer rist kündigen, wenn er den Ver sicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Absatz 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsneh mer danach innerhalb eines Monats den angemahnten etrag, besteht der Vertrag fort. ür Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht edoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 beibt unberührt. etzeitig eit er aung ei astsrift man at Ist die Einziehung des eitrags on einem Konto ereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der eitrag zum ällig keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsneh mer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige eitrag ohne Verschulden des Versicherungsneh mers om Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zah lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un erzüglich nach einer in Te tform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige eitrag nicht eingezo gen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA Last schriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsneh mer aus anderen Gründen zu ertreten, dass der eitrag nicht einge zogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künf tig Zahlung außerhalb des Lastschrift erfahrens zu erlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur bermittlung des eitrags erst erp ichtet, wenn er om Versicherer hierzu in Te tform auf gefordert worden ist. ei zaung un o gen ei ersteter aung Ist die Zahlung des ahresbeitrags in Raten ereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versiche rungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. erner kann der Versicherer für die Zukunft ährliche eitragszahlung erlangen. eitragsregu ierung 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche nderungen des ersicherten Risikos gegen über den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforde rung kann auch durch einen Hinweis auf der eitragsrechnung erfolgen. Die An gaben sind innerhalb eines Monats nach Zu gang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versi cherers nachzuweisen. ei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser om Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten eitrags unterschiedes erlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versiche rungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrich tigkeit der Anga ben kein Verschulden trifft Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger eststellungen wird der eitrag ab dem Zeit punkt der Veränderung berichtigt eitragsregulierung, beim Wegfall ersicherter Risiken edoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der ertraglich er einbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten wer den. Alle entsprechend Ziffer 15.1 nach dem Versicherungs abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mittei lung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die An gaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten eitrages er langen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, ndet eine eitragsregulierung statt. Ein om Versicherungsnehmer zu iel gezahlter eitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Anga ben innerhalb on zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten eitrages erfolgten Die orstehenden estimmungen nden auch Anwendung auf Versicherungen mit eitrags orauszahlung für mehrere ahre. 10

11 eitrag ei orzeitiger Vertrags een igung ei orzeitiger eendigung des Vertrags hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An spruch auf den Teil des eitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.. eitragsang eiung 15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der eitragsanglei chung. Soweit die eiträge nach Lohn, au oder Umsatz summe be rechnet werden, ndet keine eitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig on der Art der eitragsberechnung der eitragsangleichung Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt ährlich mit Wirkung für die ab dem 1. uli fälligen eiträge, um welchen Prozent satz sich im ergangenen Kalender ahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum etrieb der Allgemeinen Haft p icht ersicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem or ergangenen ahr erhöht oder ermindert hat. Den ermit telten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten da bei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall eran lassten Ausgaben für die Ermittlung on Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender ahres ist die Summe der in diesem ahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu ange meldeten Schadenfälle Im alle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im al le einer Verminderung erp ichtet, den olge ahresbeitrag um den sich aus Ziffer 15.2 ergebenden Prozentsatz zu erändern eitragsangleichung. Der eränderte olge ahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten eitragsrechnung bekannt gegeben. Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versi cherers in edem der letzten fünf Kalender ahre um einen ge ringeren Prozentsatz als den enigen erhöht, den der Treuhän der eweils für diese ahre nach Ziffer 15.2 ermittelt hat, so darf der Versicherer den olge ahresbeitrag nur um den Prozent satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schaden zahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letz ten Kalender ahr erhöht hat diese Erhöhung darf die enige nicht überschreiten, die sich nach dem orstehenden Absatz ergeben würde Liegt die Veränderung nach Ziffer 15.2 oder 15.3 unter 5 Pro zent, entfällt eine eitragsangleichung. Diese Veränderung ist edoch in den folgenden ahren zu berücksichtigen. auer un n e es Vertrages n igung auer un n e es Vertrages 1.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 1.2 ei einer Vertragsdauer on mindestens einem ahr erlängert sich der Vertrag um eweils ein ahr, wenn nicht dem Vertrags partner spätestens drei Monate or dem Ablauf der eweiligen Vertragsdauer eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. 1.3 ei einer Vertragsdauer on weniger als einem ahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum orgese henen Zeitpunkt. 1.4 ei einer Vertragsdauer on mehr als drei ahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des drit ten ahres oder edes darauf folgenden ahres kündigen die Kündigung in Schriftform muss dem Versicherer spätestens drei Monate or dem Ablauf des eweiligen ahres zugegangen sein. egfa es ersierten isi os Wenn ersicherte Risiken ollständig und dauerhaft wegfal len, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der eitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er om Wegfall Kenntnis er langt. n igung na eitragsang eiung Erhöht sich der eitrag aufgrund der eitragsangleichung ge mäß Ziffer 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versiche rungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs ertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühe stens edoch zu dem Zeitpunkt in Schriftform kündigen, in dem die eitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mittei lung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat or dem Wirksamwerden der eitragserhöhung zugehen. Eine Er höhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs recht. n igung na Versierungsfa 19.1 Das Versicherungs erhältnis kann gekündigt werden, wenn om Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftp ichtanspruch ge richtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spä testens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung so fort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versi cherungsnehmer kann edoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens edoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. n igung na Ver u erung ersierter nterne men 20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftp icht ersicherung besteht, an einen Dritten eräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Ei gentums sich aus dem Versicherungs erhältnis ergebenden Rechte und P ichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nieß brauchs, eines Pacht ertrages oder eines ähnlichen Verhält nisses on einem Dritten übernommen wird Das Versicherungs erhältnis kann in diesem alle durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer rist on einem Monat, durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofor tiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versi cherungsperiode in Schriftform gekündigt werden Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats on dem Zeitpunkt an ausübt, in welchem er om bergang auf den Dritten Kenntnis erlangt der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem ber gang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats on dem Zeitpunkt an bestehen bleibt, in dem der Dritte on der Versicherung Kenntnis erlangt. 11

12 20.4 Erfolgt der bergang auf den Dritten während einer laufenden Versicherungsperiode und wird das Versicherungs erhältnis nicht gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als Gesamtschuldner Der bergang eines Unternehmens ist dem Versicherer durch den bis herigen Versicherungsnehmer oder den Dritten un er züglich anzuzeigen. ei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigep icht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzei ge dem Ver sicherer hätte zugehen müssen, und der Versiche rer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Er werber nicht geschlossen hätte. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für alle Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach dem Zeit punkt eintreten, in dem der Versicherer on der Veräußerung Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn der Versicherer in die sem Monat on seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch ge macht hat. Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeige p icht nicht weg, wenn dem Versicherer die Veräußerung in dem Zeitpunkt bekannt war, in dem ihm die Anzeige hätte zu gehen müssen. n igung na isi oer ung aufgrun n erung o er r ass on ets orsriften ei Erhöhungen des ersicherten Risikos durch Änderung be stehender oder Erlass neuer Rechts orschriften ist der Versi cherer berechtigt, das Versicherungs erhältnis unter Einhaltung einer rist on einem Monat zu kündigen. Das Kündigungs recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats on dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer on der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. e rfa ersierung 22.1 Eine Mehrfach ersicherung liegt or, wenn das Risiko in meh reren Versicherungs erträgen ersichert ist Wenn die Mehrfach ersicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages erlangen Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungs nehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nach dem er on der Mehrfach ersicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Er klärung, mit der sie erlangt wird, dem Versicherer in Schrift form zugeht. iegen eiten es Versierungsne mers Vor ertrag ie nzeigeiten es Versierungs ne mers 23.1 Vost n ig eit un itig eit on nga en er gefa r er eie mst n e Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragser klärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te tform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem ereinbarten Inhalt zu schließen. Der Ver sicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige erp ichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber or Vertragsannah me der Versicherer in Te tform ragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Ein uss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem ereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag on einem Vertreter des Versicherungsneh mers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst da on Kenntnis gehabt oder dies arglistig erschwiegen tritt 1 Un ollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrer heblichen Umständen berechtigen den Versicherer, om Versicherungs ertrag zurückzutreten. 2 Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versi cherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder un ollständigen Angaben weder or sätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktritts recht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigep icht besteht nicht, wenn der Versicherungs nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen edingungen, geschlossen hätte. 3 Im all des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Versicherungsschutz nicht ersagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der un ollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die eststel lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem all besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigep icht arglistig erletzt hat. Dem Versicherer steht der Teil des eitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelau fenen Vertragszeit entspricht eitrags n erung o er n igungsret Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigep icht weder auf Vorsatz noch aufgrober ahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer rist on einem Monat in Schrift form kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versi cherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen edingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän de, aber zu anderen edingungen, geschlossen hätte, wer den die anderen edingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsneh mer die P icht erletzung nicht zu ertreten, werden die ande ren edingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Ver tragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der eitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu gang der Mitteilung des Versicherers fristlos in Schriftform kün digen. Der Versicherer muss die ihm nach Ziffer 23.2 und 23.3 zu stehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die rist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er on der Verletzung der Anzeigep icht, die das on ihm geltend ge machte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstän de anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt er darf nach träglich weitere Umstände zur egründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht erstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffer 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch ge sonderte Mitteilung in Te tform auf die olgen einer Anzeige p icht erletzung hingewiesen hat. 12

13 Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffer 23.2 und 23.3ge nannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeig ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte nfetung Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt, im all der Anfech tung steht dem Ver sicherer der Teil des eitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufe nen Vertragszeit entspricht. iegen eiten or intritt es Versierungsfaes esonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungs nehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemes sener rist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die eseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne wei teres als besonders gefahrdrohend. iegen eiten na intritt es Versierungsfaes 25.1 eder Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadenser satzansprüche erhoben worden sind, ist dem Versicherer in nerhalb einer Woche anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ge gen den Versicherungsnehmer Haftp ichtansprüche geltend gemacht werden Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die Ab wendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den Ver sicherungsnehmer zumutbar ist. Er hat dem Versicherer aus führliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und regulierung zu unter stützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die earbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür ange forderten Schriftstücke übersandt wer den Wird gegen den Versicherungsnehmer ein staatsanwaltschaft liches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit er kündet, hat er dies un erzüglich anzuzeigen Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung on Verwal tungsbehörden auf Schadenersatz muss der Versicherungs nehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers be darf es nicht Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftp ichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er die ührung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angefor derten Unterlagen zur Verfügung stellen. etsfo gen ei Ver etzung on iegen eiten 2.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus die sem Vertrag, die er or Eintritt des Versicherungsfalles zu er füllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis on der Obliegenheits erletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheits er letzung weder auf Vorsatz noch auf grober ahrlässigkeit be ruhte. 2.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag orsätzlich erletzt, erliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. ei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Ver sicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der ollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Ein tritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts oder Auf klärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Te t form auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegen heit nicht grob fahrlässig erletzt hat, bleibt der Versicherungs schutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Ver sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Oblie genheit weder für den Eintritt oder die eststellung des Ver sicherungsfalls noch für die eststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit argli stig erletzt hat. Die orstehenden estimmungen gelten unabhängig da on, ob der Versicherer ein ihm nach Ziffer 2.1 zustehendes Kündi gungsrecht ausübt. eitere estimmungen it ersierte ersonen 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftp ichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden estimmungen auf die Mit ersicher ten entsprechend anzuwenden. Die estimmungen über die Vorsorge ersicherung Ziffer 4. gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mit ersicherers entsteht Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungs ertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mit ersicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten erant wortlich. tretungs er ot Der reistellungsanspruch darf or seiner endgültigen est stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch erpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist z ulässig. nzeigen ienser rungen nsriften n erung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Haupt erwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle in Schriftform gerichtet werden Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklä rung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen riefes an die letz te dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab sendung des riefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den all einer Namensänderung des Ver sicherungsnehmers Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Ge werbebetrieb abgeschlossen, nden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die estimmungen der Ziffer 29.2 entsprechende Anwendung. Ver rung 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungs ertrag er ähren in drei ahren. Die ristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des ürgerlichen Gesetzbuches Ist ein Anspruch aus dem Versicherungs ertrag bei dem Versi cherer angemeldet worden, ist die Ver ährung on der Anmel dung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Te tform zugeht. ust n iges erit 31.1 ür Klagen aus dem Versicherungs ertrag gegen den Versi cherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs ertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen ezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageer hebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 13

14 31.2 Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müs sen Klagen aus dem Versicherungs ertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Er mangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Auf enthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine u ristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsneh mers. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner schaftsgesellschaft ist Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gericht liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungs ertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versi cherers oder seiner für den Versicherungs ertrag zuständigen Niederlassung. nzu en en es et ür diesen Vertrag gilt deutsches Recht. n assung er e ingungen 33.1 Wir sind berechtigt, die eweils betroffenen edingungen des Versicherungs ertrages zu ändern, zu ergänzen oder zu erset zen Anpassung, wenn sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechts orschriften unmittelbar auf sie auswirken, sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen än dert, ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder sie durch das Versicherungsaufsichts oder das Kartellamt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für mit geltendem Recht nicht ereinbar erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser ehörden erstoßen Die Anpassung kommt nur in etracht für folgende estim mungen der Allgemeinen Haftp icht Versicherungsbedingun gen AH 2015 der EUROPA : Ziffer 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall Ziffer 7 Ausschlüsse Ziffer 15 eitragsangleichung Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbe deutendem Maße gestört ist. In den ällen der Unwirksamkeit und der eanstandung einzelner edingungen ist die Anpas sung darüber hinaus nur dann zulässig, wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Re gelungen enthalten, die an die Stelle der unwirksamen oder be anstandeten edingungen treten Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Gesamt betrachtung der Anpassung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden Verschlech terungs erbot. Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer ergänzenden Vertragsaus legung unter Wahrung der beiderseitigen Interessen erfolgen Unsere Anpassungsbefugnis besteht unter den oben genann ten Voraussetzungen für im wesentlichen inhaltsgleiche e dingungen, wenn sich die gerichtlichen und behördlichen Ent scheidungen gegen edingungen anderer Versicherer richten. 33. Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss on einem unabhängigen Treuhänder überprüft und bestätigt wer den. Die estimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die estellung eines Treuhänders gelten entsprechend Die angepassten edingungen werden wir Ihnen schriftlich be kannt geben und erläutern. Sie können den Vertrag bis und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Schriftform kündigen. 14

15 ei 3. Hinweise und Erläuterungen zur Haft p icht er sicherung Verhaltensregeln im Schaden fall gemeine in eise Die Haftp icht ersicherung bietet den ersicherten Personen nanzi ellen Schutz. Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der rage, ob und in welcher Höhe eine Verp ichtung zum Schadenersatz besteht der Wiedergutmachung des Schadens in Geld bei berechtigten Schaden ersatzansprüchen der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüchen, notfalls im Prozesswege. Neben dem Antrag und dem Versicherungsschein sind die orlie gende Verbraucherinformation, mit den Allgemeinen Versicherungs bedingungen für die Haftp icht ersicherung AH und den soweit beantragt esonderen edingungen und Risikobeschreibungen für die einzelnen Produkte, die Grund lage des Vertrages. Sie regeln die beiderseitigen Rechte und P ichten. Dazu wollen wir Ihnen unter Verzicht auf die uristische achspra che noch einige Hinweise für die Pra is geben. Wie Sie sich im Schadenfall erhalten sollten: ý Sorgen Sie für weitestgehende Schadenminderung. ý Melden Sie den Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Wo che. ý eantworten Sie alle ragen ausführlich und wahrheitsgemäß. ý Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sa chen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kosten oranschläge bei. ý Die Prüfung der rage, ob und in welcher Höhe eine Verp ichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso er folgt die Zahlung des berechtigten und ersicherten Schadener satzanspruches durch uns. itte setzen Sie sich daher bei allen Themen rund um den Schaden mit uns in Verbindung. ý Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gesetz aufmerksam ge macht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und sen den Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. ý Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens auszubewahren und uns auf Verlangen zuzusen den. inen a enfa meen ie itte an unseren un en ienst aftita en Telefon: Telefa : E Mail: Haftp icht Schaden europa.de eue isi en so ie n erungen in em ersierten isi o ür die im Teil dieser Vertragsinformation genannten Produkte gilt die Vorsorge ersicherung nach Ziffer 4 der Allgemeinen Versiche rungsbedingungen für die Haftp icht ersicherung AH des Teils A. Dadurch genießen Sie für ein während der Wirksamkeit des Ver trages neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der ährlichen eitragsrechnung bitten wir Sie daher, e des ahr uns ein e entuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monates mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versiche rungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahreneintritt, wenn Sie uns in der genannten rist das neue Risiko nicht angezeigt haben. ür etwa eintretende Änderungen Risikoerhöhungen und Risikoer weiterungen in dem bei uns ersicherten Risiko gewähren wir ge mäß Ziffer 4 der AH ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der eitragsrechnung bitten wir Sie auch hier edes ahr uns e entuelle Änderungen in dem bei uns ersicherten Risiko innerhalb eines Mo nates mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz ent sprechend anpassen. eis ie e f r ein neues aftitrisi o ý in der Pri at Haftp icht ersicherung: Anschaffung eines Hundes ý in der Hundehalter Haftp icht ersicherung: Anschaffung eines Pferdes. eis ie e f r eine isi oer eiterung ý in der Hundehalter Haftp icht ersicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes ý in der Single Pri athaftp icht ersicherung: Geburt eines Kindes oder Heirat eis ie e f r eine isi oer ung ý in der Pri at Haftp icht ersicherung: Zwei bisher selbst genutzte erienwohnungen werden etzt er mietet. eitragsang eiung Zum 01. uli eines eden ahres ermittelt ein unabhängiger Treuhän der für alle Versicherungsgesellschaften, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen erändert hat siehe Ziffer 15 der AH. Hierdurch kann es zu einer eitragsanpassung kommen, wenn sich der Prozentsatz um mindestens 5 % erhöht oder ermindert hat. egress erzit er euer ersierer ei ergreifen en a enereignissen Gültig für alle euer ersicherungen: Unser Unternehmen ist dem Ab kommen der euer ersicherer über einen Regress erzicht bei über greifenden euerschäden beigetreten. Nach diesem Abkommen orbehaltlich einer späteren Veränderung, Aufhebung oder Kündi gung können Sie on den übrigen Abkommensunternehmen nur eingeschränkt auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn ein on Ihnen auf dem ersicherten Grundstück erschuldeter rand schaden, für den die EUROPA Versicherung AG bzw. ein Ab kommensunternehmen aufgrund einer euer ersicherung Ersatz zu leisten hat, auch Schäden in der Nachbarschaft angerichtet hat. Der Umfang des Regress erzichts ergibt sich aus den estimmungen für einen Regress erzicht der euer ersicherer bei übergreifenden Schadenereignissen und erfasst Regressforderungen on Euro bis Euro. Auf Regressforderungen unter Euro erzichten die Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss einer Haftp icht ersiche rung selbst schützen können. Grundsätzlich besteht durch diese Haftp icht ersicherung auch Versicherungsschutz für diese Regres se im Rahmen der Versicherungssummen des Vertrages. 15

16 ei 4. Die Leistungen der Pri at Haftp icht ersicherung im berblick Die wichtigsten Leistungen der Pri at Haftp icht ersicherung der EUROPA entnehmen Sie bitte dieser Aufstellung. Diese Aufstellung ist edoch erkürzt und nicht ollständig wiedergegeben.die genauen Produktbeschreibungen entnehmen Sie bitte dem ei dieser Vertragsinformation für das eweilige Produkt. I asisutz omfortutz remiumutz Versierungssummen Pauschale Versicherungssumme für Personen, Sach und Vermögensschaden ma imal 15 Mio. für die einzelne Person Versicherungssumme für MietsachAllmählichkeitsschäden Versicherungssumme für den Verlust fremder pri ater Schlüssel Versicherungssumme für Schäden durch deliktsunfähige Kinder nur in den amilientarifen ersichert Versicherungssumme für Gefälligkeitsschäden nicht ersichert Versicherungssumme für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen nicht ersichert Versicherungssumme für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG Vorsorge ersicherung für Personen und Sachschäden Versicherungssumme für Kautionsschäden im Ausland nicht ersichert Versicherungssumme für Internetschäden Elektronischer Datenaustausch Versicherungssumme für die orderungsausfall ersicherung mit ersichert mit ersichert mit ersichert Mindestschadenhöhe Versicherungssumme für die Tätigkeit als gewerbsmäßige Tagesmutter nicht ersichert usatz austeine gegen e r eitrag Versicherungssumme für den Verlust fremder irmendienst Vereinsschlüssel Zuschlag mit ersichert mit ersichert Diensthaftp icht für einen Lehrer des öffentlichen Dienstes Zuschlag Zuschlag Zuschlag Diensthaftp icht für einen erwaltend oder nicht erwaltend tätigen eamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes Zuschlag Zuschlag Zuschlag Heizöltank bis.000 Liter oberirdisch auch Kellertank Zuschlag Zuschlag mit ersichert unterirdisch Zuschlag Zuschlag Zuschlag Unbebautes Grundstück bis 2000 m Zuschlag Zuschlag Zuschlag it ersierte ersonen Eine alleinstehende erwandte Person, die im Haushalt des VN lebt nicht Single nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Un erheiratete minder ährige Kinder mit ersichert mit ersichert mit ersichert Un erheiratete oll ährige Kinder während der Schul erufsausbildung mit ersichert mit ersichert mit ersichert Minder ährige Austauschschüler Gastkinder im Haushalt des VN nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Geistig und oder körperlich behinderte oll ährige Kinder mit ersichert mit ersichert mit ersichert P egebedürftige amilienangehörige im Haushalt des VN nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Hausangestellte z.. Putzfrau mit ersichert mit ersichert mit ersichert 1

17 IT asisutz omfortutz remiumutz Ehegatten Lebenspartner des VN mit ersichert mit ersichert mit ersichert Mit ersicherung on Regressansprüchen der Sozial ersicherungsträger bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft mit ersichert mit ersichert mit ersichert Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind nur im amilientarif mit ersichert im Single Tarif ist nur der Versicherungsnehmer ersichert im Paar Tarif sind nur zwei namentlich bekannte Personen einer Ehe Lebensgemeinschaft ohne Kinder ersichert im Single und Paar Tarif ist aber die gelegentlich übernommene or übergehende eaufsichtigung minder ähriger Kinder z.. der Nachbarn mit ersichert igentum iete us an essersen Als Haushüter für Nachbarn reunde nicht gewerbsmäßig mit ersichert mit ersichert mit ersichert Selbstgenutzte Wohnung einschl. erienwohnung, ein Einfamilienhaus und ein Wochenendhaus im Inland einschl. Garagen, Gärten und ein Schreber garten mit ersichert mit ersichert mit ersichert Vermietung einzelner Wohnräume auch an eriengäste Anzahl 3 Stück 5 Stück Stück Eine selbstgenutzte erienwohnung erienhaus im Gebiet der EU nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Sachen in erienhäusern erienwohnungen Hotelzimmern pro ahr nicht ersichert auherrenhaftp icht mit ersichert bis zu einer ausumme on Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit mit ersichert bis zu 2 ahre 3 ahre 3 ahre Unbegrenzter orübergehender Auslandsaufenthalt innerhalb der EU mit ersichert mit ersichert mit ersichert Schäden durch häusliche Abwässer mit ersichert mit ersichert mit ersichert Gewässerschäden Anlagerisiko 50 Liter 50 Liter 50 Liter Kleingebinde e ehälter insges. in Liter 500 Liter 500 Liter 500 Liter SolarPhoto oltaikanlage nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Oberirdischer Heizöltank bis nicht ersichert nicht ersichert.000 Liter Vermietung on 1 Eigentumswohnung oder 1 Einliegerwohnung oder 1 Einfamilienhaus im Inland nicht ersichert nicht ersichert mit ersichert Vermietung on 1 erienwohnunghaus im In oder Ausland nicht ersichert nicht ersichert mit ersichert Tiere Als Reiter fremder Pferde zu pri aten Zwecken ohne Tierhalter oder Tiereigentümer zu sein mit ersichert mit ersichert mit ersichert Als ahrer bei enutzung on fremden uhrwerken zu pri aten Zwecken mit ersichert mit ersichert mit ersichert Als Halter und Hüter on zahmen Haustieren nicht Hunde, Pferde, etc. mit ersichert mit ersichert mit ersichert Als nicht gewerbsmäßiger Hunde oder Pferdehüter mit ersichert mit ersichert mit ersichert raft uft un asserfa rzeuge is zu drei eigene Windsurfbretter nicht ersichert mit ersichert mit ersichert 1 eigenes oot Segelboot bis 5 m Segel äche Motorboot bis 5 PS nicht ersichert mit ersichert mit ersichert Surfbretter, Ruder, Schlauch und Paddelboote mit ersichert mit ersichert mit ersichert Kfz bis km h z.. Kinderfahrzeuge, Krankenfahrstühle etc. mit ersichert mit ersichert mit ersichert Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km h z.. Rasenmäher mit ersichert mit ersichert mit ersichert unbemannte allone, Drachen und lugmodelle die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren luggewicht 5 kg nicht übersteigt die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren luggewicht 100 Gramm nicht übersteigt z.. Minilugmodelle, Mini Hubschrauber, Mini Multicopter, Miniuadrocopter mit ersichert mit ersichert mit ersichert erngelenkte Land und Wassermodellfahrzeuge keine lugmodelle mit ersichert mit ersichert mit ersichert 17

18 Tei 5. Hinweise zur Mit ersicherung on Kindern in der Pri at Haftp icht ersicherung im ber blick Das folgende Schaubild gibt Ihnen einen berblick über die Mit ersicherung oll ähriger un er heirateter Kinder im amilientarif der Pri athaftp icht ersicherung der Eltern. mit ersichert Nicht mit ersichert Berufssoldat oder Zeitsoldat Ausbildung oder Studium Ausbildung oder Studium Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Ausbildung als Vorbereitung auf Studium Studium (angestrebte Ausbildung) Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Studium nicht beendet 2. Studium/ Ausbildung Schule Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Ausbildung Studium (Fortbildung) Beruf Wartezeit 1 ) maximal 1 Jahr Ausbildung 2. Ausbildung Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Ausbildung Keine Beschäftigung Freiwilligen Wehrdienst *) oder Bundesfreiwilligendienst Studium Referendarzeit Wartezeit 1 ) maximal 1 Jahr Verlust der Ausbildungsstelle Ausbildung einschließlich des freiwilligen sozialen ahres 1 Eine Aushilfstätigkeit bzw. ein Aushilfs ob innerhalb der Wartezeit schadet der Mit ersicherung nicht. 1

19 Tei Inhalts erzeichnis zu den unterschiedlichen Produkten esondere edingun gen und Risikobeschreibungen im Haft p icht ersicherungsbereich der EUROPA Seite Seite ie untersieien ro u te im aftit ersierungs erei er. ri ataftit ersierung asis 21.1 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem amilientarif 21.2 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Paartarif.3 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Singletarif ri ataftit ersierung omfort esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem amilientarif esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Paartarif esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Singletarif 35. ri ataftit ersierung remium 3.1 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem amilientarif.2 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Paartarif 42.3 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pri at Haftp icht ersicherung nach dem Singletarif us agsrisi en zur ri ataftit esondere edingungen und Risiko beschreibung für die orderungsausfall ersicherung esondere edingungen und Risiko beschreibung für das Schlüssel erlust risiko on irmenvereinsdienst schlüsseln esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Diensthaftp icht ersicherung on einem Lehrer im öffent lichen Dienst esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Diensthaftp icht ersicherung on einem erwaltend tätigen eamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Diensthaftp icht ersicherung on einem nicht erwaltend tätigen eamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst esondere edingungen und Risiko beschreibung für einen Heizöltank bis.000 Liter Oberirdischer Heizöltank auch Kellertank Unterirdischer Heizöltank esondere edingungen und Risiko beschreibung für ein unbebautes Grundstück bis m Tier a teraftit ersierung asis un omfort 10.1 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Hundehalter Haftp icht ersicherung asis 10.2 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Hundehalter Haftp icht ersicherung Komfort 10.3 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pferdehalter Haft p icht ersicherung asis 10.4 esondere edingungen und Risiko beschreibung für die Pferdehalter Haft p icht ersicherung Komfort 11. eson ere e ingungen un isi o esrei ung f r ie au erren aftit ersierung 12. eson ere e ingungen un isi o esrei ung f r ie aus un run esitzeraftit ersierung 13. eson ere e ingungen un isi o esrei ung f r ie essersa en aftit ersierung

20 Vor emer ung as gi t Die eweils ereinbarten Produkte esondere edingungen und Risi kobeschreibungen gelten immer in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftp icht ersicherung AH, Teil A Ziffer 2 dieser Vertragsinformation. Vorsorge ersierung a Abweichend on Ziffer 4.2 AH gelten die ertraglich ereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorge ersicherung on pri aten Haftp ichtrisiken b Die estimmungen der Ziffer und Ziffer 4 AH Vorsor ge ersicherung nden u.a. für die Hunderassen American Staf fordshire Terrier, Staffordshire ullterrier und Pit ull Terrier ein schließlich entsprechender Kreuzungen keine Anwendung. Der Versicherungsschutz für diese Risiken bedarf einer besonderen Vereinbarung. e ens artner Eingetragener Lebenspartner ist der enige, der in einer eingetra genen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsge setzes oder einer ergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht an derer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschafts gesetzes ergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten. ffent i ret ie iten o er ns r e zur anie rung on m e tsen gem m e tsa ensgesetz a 4.1 Mit ersichert sind abweichend on Ziffer 1.1 AH öffentlich rechtliche P ichten und Ansprüche zur Sanierung on Umweltschä den gemäß Umweltschadensgesetz USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungs ertrages die schaden erursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schaden erursachung plötzlich, unfallartig und be stimmungswidrig erfolgt ist. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schaden erursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwen dung oder anderen Umgang on oder mit Erzeugnissen Dritter aus schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions, Produktions oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzu führen ist. edoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der eh ler im Zeitpunkt des In erkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand on Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können Entwicklungsrisiko. Umweltschaden ist eine Schädigung on geschützten Arten und natürlichen Lebens räumen, Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, Schädigung des odens. Mit ersichert sind, teilweise abweichend on Ziffer 7. AH, P ich ten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke om Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. 4.2 it ersiert sind P ichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Per sonen Versicherungsnehmer oder ein Mit ersicherter richten, die den Schaden dadurch erursacht haben, dass sie bewusst on Ge setzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichte ten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt schutz dienen, abweichen P ichten oder Ansprüche wegen Schäden a die durch un ermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen b für die Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs ertrag z.. Gewässerschadenhaftp icht ersicherung Versi cherungs schutz hat oder hätte erlangen können. 4.3 Die ertraglich ereinbarte Versicherungssumme bildet auch gleichzeitig die ahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungs fälle eines Versicherungs ahres. 4.4 us an Versichert sind abweichend on Ziffer 7.9 AH im Umfang dieses Versicherungs ertrages im Geltungsbereich der EU Umwelthaf tungsrichtlinie EG eintretende Versicherungsfälle. Versiche rungsschutz besteht insoweit abweichend on Ziffer 7.9 AH auch für P ichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgeset zen anderer EU Mitgliedstaaten, sofern diese P ichten oder Ansprü che den Umfang der oben genannten EU Richtlinie nicht überschrei ten. 20

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