Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1. Konzept der Praxisphasen. 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen. 3. Praxisphase im Studienprojekt 1
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- Kristian Kuntz
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1 Praxisordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und den Bachelorstudiengang Heilpädagogik im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2011 Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen erlässt gemäß 5 Abs. 5 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und 5 Abs. 5 der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom in der Fassung vom und gemäß 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik vom in der Fassung vom folgende Praxisordnung: 1
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Konzept der Praxisphasen 1.1 Ziele 1.2 Aufbau und Funktion 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen 2.1 Anerkennung von Praxisstellen 2.2 Anforderungen an die Praxisanleitung 2.3 Organisation der Praxisphasen 2.4 Praxiskoordination 2.5 Arbeitszeiten und Hochschultage 2.6 Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegetätigkeit 2.7 Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten 2.8 Vergütung 2.9 BAföG 2.10 Versicherungsschutz 3. Praxisphase im Studienprojekt Struktur 3.2 Ziele und Inhalte 3.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Praxisanleiterinnen und anleiter 4. Praxisphase im Studienprojekt Struktur 4.2 Ziele und Inhalte 4.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Aufgaben der Supervisorinnen und Supervisoren 4.4 Praxisphasen im Ausland 2
3 Einleitung Die Studiengänge im Fachbereich Sozialwesen der Katholischen Hochschule NRW orientieren sich an der Praxis in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik. Die zur Bewältigung der beruflichen Herausforderungen erforderlichen Kompetenzen sind somit die zentralen Bezugspunkte der Curricula. Praxisorientierung wird für die genannten Studiengänge und im Selbstverständnis der Hochschule als Querschnittsthema verstanden; Praxisbezüge der Hochschule werden auch über Bachelor-Studiengänge hinaus aktiv gestaltet (Bsp. Masterstudiengänge, Forschungsprojekte, Beratung, Vorträge). Die Praxisordnung für die Studiengänge Soziale Arbeit (BA) und Heilpädagogik (BA) regelt gemäß der Studienordnungen im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen die Ziele, Inhalte, Anforderungen und Organisation der Praxisphasen im Verlauf des Studiums. Zudem regelt die Praxisordnung die enge Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rollenträgern der Praxis. Abteilungsspezifische Regelungen sind ggf. ergänzend zu berücksichtigen. 1. Konzept der Praxisphasen 1.1 Ziele Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW) geht von dem Grundgedanken aus, dass jedes berufliche Handeln in der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Diese werden durch den Austausch zwischen reflektierten Praxiserfahrungen, angewandter Praxisforschung und deren Verknüpfung mit Theorien und Konzepten gewonnen. Studierende werden im Studium motiviert und angeleitet, sich wissenschaftliche Erkenntnisse selbstständig anzueignen. Dabei wird eine Verknüpfung des Lernens in beruflichen Handlungsfeldern und dem Lernen in den Begleitseminaren an der Hochschule hergestellt. In den Praxisphasen der Studienprojekte 1 und 2 werden die beruflichen Handlungskompetenzen der Studierenden ausgebildet, die Berufsrolle reflektiert sowie die Fähigkeit zur Praxisforschung in den Feldern der Sozialen Arbeit entwickelt. Durch die kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschule und Praxiseinrichtungen werden die Professionen in Theorie und Praxis weiter entwickelt. 3
4 1.2 Aufbau und Funktion Das Studium beinhaltet zwei Praxisphasen. Die erste Praxisphase im Studienprojekt 1 (mindestens 15 Praxistage) findet im 1. und/oder 2. Semester statt. Sie ist die Hinführung zum Prinzip des forschenden Lernens und zur Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Fragestellungen in den verschiedenen Handlungsfeldern. Die Studierenden entwickeln im Rahmen des Studienprojektes 1 die erforderlichen Fähigkeiten, um exemplarisch Probleme und Fragestellungen der Handlungsfelder zu erkunden, zu bearbeiten und zu reflektieren. Die zweite Praxisphase im Studienprojekt 2 (mindestens 79 Praxistage), findet im 4. und 5. Semester statt. Das Studienprojekt 2 ist anwendungsorientiert, indem zentrale Handlungsvollzüge in einem spezifischen Handlungsfeld eingeübt und vertieft werden. Die Studierenden werden befähigt, bisher erworbenes Analyse- und Interventionswissen einzusetzen sowie berufliche Handlungskompetenzen zu entwickeln. Die fachlichen Kompetenzen werden in den Dimensionen des Könnens, der Haltung und des Handelns sichtbar. Die Praxisphasen werden durch spezifische Seminare an der Hochschule vorbereitet, begleitet und ausgewertet. In den Begleitseminaren werden die Ergebnisse dokumentiert, präsentiert und im Rahmen von Modulprüfungen bewertet. Ergänzend zu den Begleitseminaren werden die Praxiserfahrungen der Studierenden im Studienprojekt 2 innerhalb der Supervision bearbeitet und reflektiert. Praxisvertreter/innen, Hochschuldozent/innen und Studierende werden angeregt, sich aktiv und kritisch an dem Dialog zwischen Theorie und Praxis zu beteiligen. 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen 2.1 Anerkennung von Praxisstellen Praxisstellen, die Studierenden die Durchführung der Praxisphasen ermöglichen, werden von der Hochschule anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Praxisstelle ist eine Einrichtung, ein Verband oder ein Projektträger aus einem exemplarischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik in öffentlicher, freier oder privatgewerblicher Trägerschaft. In der Einrichtung sind BerufskollegInnen tätig, sodass die Studierenden professionelles Handeln modellhaft erleben können. Die Abteilungen treffen ggfs. differenzierte Absprachen zur Anerkennung von Praxisstellen in der Region ( kooperierende Praxisstellen der Katholischen Hochschule ). 2.2 Anforderungen an die Praxisanleitung Die Praxisanleitung der Einrichtung verfügt über ein abgeschlossenes Studium mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/-in / Sozialpädagoge/-in / HeilpädagogIn mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss und mehrjähriger (mind. 2-jähriger) Berufserfahrung in 4
5 den relevanten Praxisfeldern. In Ausnahmefällen können auch Sozialwissenschaftler, Psychologen und Pädagogen die Anleitung übernehmen, sofern eine Qualifikation zur Praxisanleitung vorliegt. 2.3 Organisation der Praxisphasen Der Fachbereichsrat der zuständigen Abteilung der KatHO NRW benennt Modulbeauftragte für die praxisbezogenen Module in den Studiengängen, die in Zusammenarbeit mit der/dem Praxisbeauftragte/n des Fachbereichs die organisatorische Abwicklung, einschließlich der erforderlichen Informationen für Studierende und Praxisinstitutionen, gewährleisten. 2.4 Praxiskoordination Die Fachbereiche sichern die Erfüllung der Aufgaben der Praxiskoordination durch die Benennung von Praxisbeauftragten und die Einrichtung von Praxisreferaten. Die Praxisbeauftragten (hauptamtlich Lehrende) sind für folgende Aufgabenbereiche zuständig: Koordination von Praxis, Praxismodulen, Modulbeauftragten, Praxisreferenten und administrativen tätigen Verwaltungsmitarbeitern Kooperation zwischen Praxis und Hochschule Konzeptionsentwicklung Entwicklung und Leitung des Praxisreferats Leitung von Informations-, Fortbildungs- und Lehrveranstaltungen Der/die Praxisreferent/-in (wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) sichert den kontinuierlichen Kontakt von Hochschule und Praxis. Er/sie unterstützt die Praxisbeauftragten in der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in der Auftragserfüllung der: Beratung und Information von Studierenden zu den praxisbezogenen Studienanteilen Organisation von Veranstaltungen Kommunikation zwischen Hochschule und Praxis Die administrativen Aufgaben zur Durchführung der Praxiselemente werden durch die örtlichen Verwaltungskräfte übernommen. Hierzu gehören die: Erstellung von Flyern und weiterem Informationsmaterial Erstellung und der Versand von Serienbriefen und Mails Administrative Tätigkeiten bei Veranstaltungen 5
6 Zentrale Informationsmedien sind die Internetseite und die Praxisstellendatenbank 1 der KatHO NRW. 2.5 Arbeitszeiten und Hochschultage Für die Berechnung der Arbeitszeiten an den Praxistagen wird die Arbeitszeit eines/einer hauptamtlich Vollzeit-Beschäftigten der Einsatzstelle zugrunde gelegt. Die Hochschultage zählen nicht zu den Praxistagen. 2.6 Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegetätigkeit Studierende mit Kindern sowie Studierende, die ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen, wenn dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist, werden bei Bedarf darin beraten und unterstützt, die Praxisphasen in gegebenenfalls veränderter Form (z.b. Teilzeit) durchzuführen. 2.7 Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten Ein Urlaubsanspruch für Studierende besteht während der Praxisphasen nicht. Alle Fehlzeiten, die über den Zeitraum von 10 Arbeitstagen hinausgehen, sind nachzuholen. Im Falle einer Erkrankung ist die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Ab dem 3. Krankheitstag ist der Praxisstelle eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. 2.8 Vergütung Eine Vergütung der studentischen Leistungen wird von der Hochschule als angemessen und wünschenswert angesehen. Sofern keine tariflichen oder tarifähnlichen Regelungen bestehen, gelten Vergütungen als Einzelvereinbarungen zwischen Studierenden und Praxisstellen. 2.9 BAföG Die Zahlung von Vergütungen kann Auswirkung auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Studierende, die gleichzeitig BAföG beziehen, sind verpflichtet, erhaltene Vergütungsleistungen beim BAföG-Amt anzugeben. Vergütungen sind bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei. Es empfiehlt sich vor Aufnahme der vergüteten Praxisphase die jeweiligen Auswirkungen auf den Bezug von BAföG- Leistungen mit dem BAföG-Amt abzuklären. 1 Gemeint ist eine neue Datenbank ab
7 2.10 Versicherungsschutz Auswirkungen von Vergütungen auf das Entstehen von Krankenversicherungspflicht oder auf eine bestehende Krankenversicherung (KV), insbesondere auf die studentische KV, müssen von den Studierenden vor Beginn eigenverantwortlich bei ihrem KV-Träger (z.b. Krankenkasse) geklärt werden. Gleiches gilt für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht im Rahmen der Regelungen des SGB VII. Für die Klärung eines Haftpflichtversicherungsschutzes, insbesondere des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes, sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die KatHO NRW haftet nicht für Schäden, die durch Studierende und im Zusammenhang mit der Durchführung von Studienprojekten entstehen. Praxisstellen sollten einen Haftpflichtversicherungsschutz für Praktikanten sicherstellen. Dieser erfordert ggf., je nach übertragenem Verantwortungsgrad, den Einschluss einer Vermögenshaftpflicht- sowie einer Schlüsselversicherung. Darüber hinaus sollte jeder Student und jede Studentin überprüfen, ob ein Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht, z.b. über die Eltern oder über eine eigens abgeschlossene Versicherung, besteht. 3. Praxisphase im Studienprojekt Struktur Das Studienprojekt 1 / Studieneingangsprojekt StEP gliedert sich in die begleitenden Studienprojektseminare und die Praxisphase. Die Praxisphase im Studienprojekt 1 beinhaltet 15 Praxistage und gibt Gelegenheit zur Hospitation in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik. Zugleich bietet sie eine erste Annäherung an eine konkrete Fragestellung im Sinne angewandter Praxisforschung. Die Praxisphase wird in Teilzeit oder Blockform durchgeführt. 3.2 Ziele und Inhalte Zu Beginn des Studiums setzen die Studierenden sich mit einem exemplarischen Gegenstand aus der Praxis der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik in Theorie und Praxis auseinander. Hierbei werden insbesondere folgende Ziele und Inhalte zugrunde gelegt: Orientierung in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik Erkundung von Institutionen, Zielgruppen, Aufgaben, Konzepten und Methoden Erkennen von Rollen und Funktionen in Institutionen der Sozialen Arbeit und der im Arbeitsfeld erforderlichen beruflichen Kompetenzen Verknüpfung von Fachwissen mit Praxissituationen durch die eigenständige Bearbeitung einer praxisbezogenen Aufgabe oder Fragestellung unter Anleitung durch die BegleitdozentInnen und die AnleiterInnen in den Praxiseinrichtungen 7
8 Reflektion eigener Wahrnehmungen, Gefühle, Wertvorstellungen und Kommunikationsformen Einübung in eine Grundhaltung selbständig forschenden Lernens und Annäherung an Forschungsmethoden. 3.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Die Studierenden bearbeiten die ausgewählten Fragestellungen systematisch, thematisieren und reflektieren ihre Lernerfahrungen im Begleitseminar. Dazu gehören: Vereinbarungen über die zeitliche Struktur der Praxisphase, die Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Modalitäten der Praxisanleitung Für die erfolgreiche Modulprüfung erbringen sie folgende Leistungen: Regelmäßige und aktive Teilnahme am Begleitseminar Nachweis über die Durchführung von mind. 15 Praxistagen Präsentation und Dokumentation der Arbeitsergebnisse Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Den Dozentinnen und Dozenten obliegt die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Begleitseminare. Hierzu gehören: Didaktische Planung der Begleitseminare Beratung der Studierenden hinsichtlich der Durchführung der Praxisphase Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und Begründungszusammenhänge Erarbeitung von Fragestellungen für die Praxisphase Theorie-Praxis Transfer Kooperation mit Praxisvertreterinnen und -vertretern Auswertung der Praxiserfahrungen mit den Studierenden Durchführung der Modulprüfung Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Die Praxisanleiterinnen und -anleiter ermöglichen den Studierenden die Durchführung der Praxistage und unterstützen deren Lernprozess hinsichtlich der genannten Ziele und Inhalte. Hierzu gehören: Kooperation mit der Hochschule Gewährleistung eines umfassenden Einblicks in die Arbeitsbereiche der Institution 8
9 Begleitung und Reflektion des studentischen Lernprozesses und der vereinbarten Praxisaufgabe / des vereinbarten Projektes 4. Praxisphase im Studienprojekt 2 (Praxisphase II) 4.1 Struktur Das Studienprojekt 2 gliedert sich in die abzuleistenden Praxistage in den Einrichtungen, die begleitenden Seminare und die Supervision. Die 79 Praxistage (630 Stunden) werden von den Studierenden in anerkannten Praxiseinrichtungen durchgeführt. Die zeitliche Struktur der Praxisphase II (Blockform oder Teilzeitform) wird auf Abteilungsebene abgestimmt. Der konkrete zeitliche Ablauf wird zwischen Studierenden, Dozentinnen und Dozenten und Praxisanleiterinnen und -anleitern vereinbart (Praxisvertrag). Die Aneignung und Vertiefung anwendungsorientierter Kompetenzen in den Dimensionen des Wissens, des Könnens und der Haltung stellen in Verbindung mit Forschung und Entwicklung die Schwerpunkte der zweiten Praxisphase dar und werden supervisorisch begleitet. 4.2 Ziele und Inhalte Die Studierenden nutzen die Möglichkeit in dieser Praxisphase das bisher erworbene Wissen und die entwickelten Kompetenzen in konkreten Arbeitssituationen anzuwenden, einzuüben, zu überprüfen und zu reflektieren. Mit den Praxisstellen wird ein Praxisvertrag sowie ein auf die Studierenden individuell zugeschnittener Ausbildungsplan geschlossen, der sich auf folgende Lernziele bezieht: Analyse von Konzeptionen, Strukturen und Prozessen Untersuchung von Zielgruppen und Lebensräumen Reflexion von bestehenden Arbeitssituationen Entwicklung von Handlungskonzepten Anwendung von Methoden der Sozialen Arbeit Durchführung einer selbstständigen Projektarbeit oder einer eigenständigen Aufgabe im Rahmen der professionstypischen Aufgaben in der Institution 4.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Die Studierenden stimmen alle erforderlichen Vereinbarungen mit den seminarleitenden Dozentinnen und Dozenten sowie den Praxisanleiterinnen und anleitern ab. Dazu gehören: Zuordnung zu einem Begleitseminar, 9
10 Vereinbarungen über die zeitliche Struktur der Praxisphase, die Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Modalitäten der Praxisanleitung, Kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung der im Ausbildungsplan vereinbarten Aufgaben und Ziele, Bearbeitung der im Begleitseminar entwickelten und mit der Praxisanleitung abgestimmten Fragestellungen und Aufgaben, Für die erfolgreiche Modulprüfung erbringen die Studierenden folgende Leistungen: Regelmäßige und aktive Teilnahme am Begleitseminar Reflexion der Entwicklung von Handlungskompetenzen und Berufsrollenidentität innerhalb der Supervision. Nachweis über die Durchführung von mind. 79 Praxistagen Planung und Durchführung einer eigenständigen Aufgabe/Projektarbeit Präsentation der Lernergebnisse der Praxisphase Dokumentation der Verknüpfung von Praxiszusammenhängen und deren wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Den Dozentinnen und Dozenten obliegt die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Begleitseminare. Hierzu gehören: Beratung und Unterstützung der Studierenden bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle Genehmigung der Praxisstellen (Praxisvertrag) und Ausbildungspläne Anregungen und Hilfestellungen zur Entwicklung von eigenständigen Aufgaben/Projektarbeiten Beratung während des Praxiseinsatzes Kooperation mit den Praxisvertreterinnen und vertretern Auswertung der Praxiserfahrungen mit den Studierenden Planung und Durchführung der Modulprüfung 10
11 4.3.3 Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Die Praxisanleiterinnen und anleiter gewährleisten die professionelle Begleitung der praktischen Arbeit der Studierenden. Dies betrifft folgende Aufgaben: Entwicklung und Vereinbarung der Ausbildungsinhalte Unterstützung bei der Umsetzung der im Ausbildungsplan vereinbarten Aufgaben und Ziele Regelmäßige Durchführung von Anleitungsgesprächen Fachliche Begleitung der eigenständigen Aufgabe/Projektarbeit Beurteilung in Form eines qualifizierten Zeugnisses über die Tätigkeit in der Praxisphase Kooperation mit den Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Supervisorinnen und Supervisoren Supervision als spezifische Beratungsform in beruflichen Zusammenhängen findet kontinuierlich während der Praxisphase statt. Sie dient der Reflexion von Erfahrungen und der Entwicklung einer professionellen Identität. Supervisorinnen und Supervisoren ermöglichen die Reflexion von Erfahrungen im Dreieck von Person, Rolle und Organisation bringen die Studierenden über Ihre Erfahrungen in Gruppensettings miteinander in Kommunikation und nutzen diese Reflexion (stellvertretend?) zum Erkennen und Verstehen von Beziehungsdynamiken in beruflichen Zusammenhängen initiieren die Reflexion praktischer Erfahrungen in Bezug auf theoretische Grundlagen regen professionsethische und gesellschaftspolitische Reflexionen an fordern durch diese Reflexionen die Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses ein 4.4 Praxisphasen im Ausland Die Praxisphasen können im Ausland abgeleistet werden. Der zeitliche Umfang richtet sich nach den BAföG-Vorgaben und EU-Förderrichtlinien. Die Studierenden sollen über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Bezüglich der Betreuung und Begleitung während der Praxisphase im Ausland gelten die Regelungen der jeweiligen Fachbereiche. Ansprechpartner/in für Fragen zum Auslandsstudium ist der/die durch den/die Dekan/in der jeweiligen Abteilung benannte Auslandsbeauftragte. Er/sie koordiniert in Zusammenarbeit mit der/dem zuständigen Praxisbeauftragten und ggf. dem Auslandsbüro in der Abteilung die organisatorische Abwicklung einschließlich der erforderlichen Informationen für Studierende 11
12 und Praxisinstitutionen im Ausland. Für die Koordination von Förderprogrammen ist das International Office der Zentralverwaltung zuständig. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gesamtfachbereichsrates der Fachbereiche Sozialwesen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom Köln, Prof. Dr. Peter Berker - Rektor - 12
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