Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1. Konzept der Praxisphasen. 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen. 3. Praxisphase im Studienprojekt 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1. Konzept der Praxisphasen. 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen. 3. Praxisphase im Studienprojekt 1"

Transkript

1 Praxisordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und den Bachelorstudiengang Heilpädagogik im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2011 Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen erlässt gemäß 5 Abs. 5 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und 5 Abs. 5 der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom in der Fassung vom und gemäß 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik vom in der Fassung vom folgende Praxisordnung: 1

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Konzept der Praxisphasen 1.1 Ziele 1.2 Aufbau und Funktion 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen 2.1 Anerkennung von Praxisstellen 2.2 Anforderungen an die Praxisanleitung 2.3 Organisation der Praxisphasen 2.4 Praxiskoordination 2.5 Arbeitszeiten und Hochschultage 2.6 Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegetätigkeit 2.7 Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten 2.8 Vergütung 2.9 BAföG 2.10 Versicherungsschutz 3. Praxisphase im Studienprojekt Struktur 3.2 Ziele und Inhalte 3.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Praxisanleiterinnen und anleiter 4. Praxisphase im Studienprojekt Struktur 4.2 Ziele und Inhalte 4.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Aufgaben der Supervisorinnen und Supervisoren 4.4 Praxisphasen im Ausland 2

3 Einleitung Die Studiengänge im Fachbereich Sozialwesen der Katholischen Hochschule NRW orientieren sich an der Praxis in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik. Die zur Bewältigung der beruflichen Herausforderungen erforderlichen Kompetenzen sind somit die zentralen Bezugspunkte der Curricula. Praxisorientierung wird für die genannten Studiengänge und im Selbstverständnis der Hochschule als Querschnittsthema verstanden; Praxisbezüge der Hochschule werden auch über Bachelor-Studiengänge hinaus aktiv gestaltet (Bsp. Masterstudiengänge, Forschungsprojekte, Beratung, Vorträge). Die Praxisordnung für die Studiengänge Soziale Arbeit (BA) und Heilpädagogik (BA) regelt gemäß der Studienordnungen im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen die Ziele, Inhalte, Anforderungen und Organisation der Praxisphasen im Verlauf des Studiums. Zudem regelt die Praxisordnung die enge Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rollenträgern der Praxis. Abteilungsspezifische Regelungen sind ggf. ergänzend zu berücksichtigen. 1. Konzept der Praxisphasen 1.1 Ziele Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW) geht von dem Grundgedanken aus, dass jedes berufliche Handeln in der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Diese werden durch den Austausch zwischen reflektierten Praxiserfahrungen, angewandter Praxisforschung und deren Verknüpfung mit Theorien und Konzepten gewonnen. Studierende werden im Studium motiviert und angeleitet, sich wissenschaftliche Erkenntnisse selbstständig anzueignen. Dabei wird eine Verknüpfung des Lernens in beruflichen Handlungsfeldern und dem Lernen in den Begleitseminaren an der Hochschule hergestellt. In den Praxisphasen der Studienprojekte 1 und 2 werden die beruflichen Handlungskompetenzen der Studierenden ausgebildet, die Berufsrolle reflektiert sowie die Fähigkeit zur Praxisforschung in den Feldern der Sozialen Arbeit entwickelt. Durch die kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschule und Praxiseinrichtungen werden die Professionen in Theorie und Praxis weiter entwickelt. 3

4 1.2 Aufbau und Funktion Das Studium beinhaltet zwei Praxisphasen. Die erste Praxisphase im Studienprojekt 1 (mindestens 15 Praxistage) findet im 1. und/oder 2. Semester statt. Sie ist die Hinführung zum Prinzip des forschenden Lernens und zur Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Fragestellungen in den verschiedenen Handlungsfeldern. Die Studierenden entwickeln im Rahmen des Studienprojektes 1 die erforderlichen Fähigkeiten, um exemplarisch Probleme und Fragestellungen der Handlungsfelder zu erkunden, zu bearbeiten und zu reflektieren. Die zweite Praxisphase im Studienprojekt 2 (mindestens 79 Praxistage), findet im 4. und 5. Semester statt. Das Studienprojekt 2 ist anwendungsorientiert, indem zentrale Handlungsvollzüge in einem spezifischen Handlungsfeld eingeübt und vertieft werden. Die Studierenden werden befähigt, bisher erworbenes Analyse- und Interventionswissen einzusetzen sowie berufliche Handlungskompetenzen zu entwickeln. Die fachlichen Kompetenzen werden in den Dimensionen des Könnens, der Haltung und des Handelns sichtbar. Die Praxisphasen werden durch spezifische Seminare an der Hochschule vorbereitet, begleitet und ausgewertet. In den Begleitseminaren werden die Ergebnisse dokumentiert, präsentiert und im Rahmen von Modulprüfungen bewertet. Ergänzend zu den Begleitseminaren werden die Praxiserfahrungen der Studierenden im Studienprojekt 2 innerhalb der Supervision bearbeitet und reflektiert. Praxisvertreter/innen, Hochschuldozent/innen und Studierende werden angeregt, sich aktiv und kritisch an dem Dialog zwischen Theorie und Praxis zu beteiligen. 2. Rahmenbedingungen der Praxisphasen 2.1 Anerkennung von Praxisstellen Praxisstellen, die Studierenden die Durchführung der Praxisphasen ermöglichen, werden von der Hochschule anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Praxisstelle ist eine Einrichtung, ein Verband oder ein Projektträger aus einem exemplarischen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik in öffentlicher, freier oder privatgewerblicher Trägerschaft. In der Einrichtung sind BerufskollegInnen tätig, sodass die Studierenden professionelles Handeln modellhaft erleben können. Die Abteilungen treffen ggfs. differenzierte Absprachen zur Anerkennung von Praxisstellen in der Region ( kooperierende Praxisstellen der Katholischen Hochschule ). 2.2 Anforderungen an die Praxisanleitung Die Praxisanleitung der Einrichtung verfügt über ein abgeschlossenes Studium mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/-in / Sozialpädagoge/-in / HeilpädagogIn mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss und mehrjähriger (mind. 2-jähriger) Berufserfahrung in 4

5 den relevanten Praxisfeldern. In Ausnahmefällen können auch Sozialwissenschaftler, Psychologen und Pädagogen die Anleitung übernehmen, sofern eine Qualifikation zur Praxisanleitung vorliegt. 2.3 Organisation der Praxisphasen Der Fachbereichsrat der zuständigen Abteilung der KatHO NRW benennt Modulbeauftragte für die praxisbezogenen Module in den Studiengängen, die in Zusammenarbeit mit der/dem Praxisbeauftragte/n des Fachbereichs die organisatorische Abwicklung, einschließlich der erforderlichen Informationen für Studierende und Praxisinstitutionen, gewährleisten. 2.4 Praxiskoordination Die Fachbereiche sichern die Erfüllung der Aufgaben der Praxiskoordination durch die Benennung von Praxisbeauftragten und die Einrichtung von Praxisreferaten. Die Praxisbeauftragten (hauptamtlich Lehrende) sind für folgende Aufgabenbereiche zuständig: Koordination von Praxis, Praxismodulen, Modulbeauftragten, Praxisreferenten und administrativen tätigen Verwaltungsmitarbeitern Kooperation zwischen Praxis und Hochschule Konzeptionsentwicklung Entwicklung und Leitung des Praxisreferats Leitung von Informations-, Fortbildungs- und Lehrveranstaltungen Der/die Praxisreferent/-in (wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) sichert den kontinuierlichen Kontakt von Hochschule und Praxis. Er/sie unterstützt die Praxisbeauftragten in der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in der Auftragserfüllung der: Beratung und Information von Studierenden zu den praxisbezogenen Studienanteilen Organisation von Veranstaltungen Kommunikation zwischen Hochschule und Praxis Die administrativen Aufgaben zur Durchführung der Praxiselemente werden durch die örtlichen Verwaltungskräfte übernommen. Hierzu gehören die: Erstellung von Flyern und weiterem Informationsmaterial Erstellung und der Versand von Serienbriefen und Mails Administrative Tätigkeiten bei Veranstaltungen 5

6 Zentrale Informationsmedien sind die Internetseite und die Praxisstellendatenbank 1 der KatHO NRW. 2.5 Arbeitszeiten und Hochschultage Für die Berechnung der Arbeitszeiten an den Praxistagen wird die Arbeitszeit eines/einer hauptamtlich Vollzeit-Beschäftigten der Einsatzstelle zugrunde gelegt. Die Hochschultage zählen nicht zu den Praxistagen. 2.6 Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegetätigkeit Studierende mit Kindern sowie Studierende, die ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen, wenn dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist, werden bei Bedarf darin beraten und unterstützt, die Praxisphasen in gegebenenfalls veränderter Form (z.b. Teilzeit) durchzuführen. 2.7 Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten Ein Urlaubsanspruch für Studierende besteht während der Praxisphasen nicht. Alle Fehlzeiten, die über den Zeitraum von 10 Arbeitstagen hinausgehen, sind nachzuholen. Im Falle einer Erkrankung ist die Praxisstelle unverzüglich zu informieren. Ab dem 3. Krankheitstag ist der Praxisstelle eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. 2.8 Vergütung Eine Vergütung der studentischen Leistungen wird von der Hochschule als angemessen und wünschenswert angesehen. Sofern keine tariflichen oder tarifähnlichen Regelungen bestehen, gelten Vergütungen als Einzelvereinbarungen zwischen Studierenden und Praxisstellen. 2.9 BAföG Die Zahlung von Vergütungen kann Auswirkung auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Studierende, die gleichzeitig BAföG beziehen, sind verpflichtet, erhaltene Vergütungsleistungen beim BAföG-Amt anzugeben. Vergütungen sind bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei. Es empfiehlt sich vor Aufnahme der vergüteten Praxisphase die jeweiligen Auswirkungen auf den Bezug von BAföG- Leistungen mit dem BAföG-Amt abzuklären. 1 Gemeint ist eine neue Datenbank ab

7 2.10 Versicherungsschutz Auswirkungen von Vergütungen auf das Entstehen von Krankenversicherungspflicht oder auf eine bestehende Krankenversicherung (KV), insbesondere auf die studentische KV, müssen von den Studierenden vor Beginn eigenverantwortlich bei ihrem KV-Träger (z.b. Krankenkasse) geklärt werden. Gleiches gilt für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht im Rahmen der Regelungen des SGB VII. Für die Klärung eines Haftpflichtversicherungsschutzes, insbesondere des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes, sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die KatHO NRW haftet nicht für Schäden, die durch Studierende und im Zusammenhang mit der Durchführung von Studienprojekten entstehen. Praxisstellen sollten einen Haftpflichtversicherungsschutz für Praktikanten sicherstellen. Dieser erfordert ggf., je nach übertragenem Verantwortungsgrad, den Einschluss einer Vermögenshaftpflicht- sowie einer Schlüsselversicherung. Darüber hinaus sollte jeder Student und jede Studentin überprüfen, ob ein Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht, z.b. über die Eltern oder über eine eigens abgeschlossene Versicherung, besteht. 3. Praxisphase im Studienprojekt Struktur Das Studienprojekt 1 / Studieneingangsprojekt StEP gliedert sich in die begleitenden Studienprojektseminare und die Praxisphase. Die Praxisphase im Studienprojekt 1 beinhaltet 15 Praxistage und gibt Gelegenheit zur Hospitation in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik. Zugleich bietet sie eine erste Annäherung an eine konkrete Fragestellung im Sinne angewandter Praxisforschung. Die Praxisphase wird in Teilzeit oder Blockform durchgeführt. 3.2 Ziele und Inhalte Zu Beginn des Studiums setzen die Studierenden sich mit einem exemplarischen Gegenstand aus der Praxis der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik in Theorie und Praxis auseinander. Hierbei werden insbesondere folgende Ziele und Inhalte zugrunde gelegt: Orientierung in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bzw. der Heilpädagogik Erkundung von Institutionen, Zielgruppen, Aufgaben, Konzepten und Methoden Erkennen von Rollen und Funktionen in Institutionen der Sozialen Arbeit und der im Arbeitsfeld erforderlichen beruflichen Kompetenzen Verknüpfung von Fachwissen mit Praxissituationen durch die eigenständige Bearbeitung einer praxisbezogenen Aufgabe oder Fragestellung unter Anleitung durch die BegleitdozentInnen und die AnleiterInnen in den Praxiseinrichtungen 7

8 Reflektion eigener Wahrnehmungen, Gefühle, Wertvorstellungen und Kommunikationsformen Einübung in eine Grundhaltung selbständig forschenden Lernens und Annäherung an Forschungsmethoden. 3.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Die Studierenden bearbeiten die ausgewählten Fragestellungen systematisch, thematisieren und reflektieren ihre Lernerfahrungen im Begleitseminar. Dazu gehören: Vereinbarungen über die zeitliche Struktur der Praxisphase, die Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Modalitäten der Praxisanleitung Für die erfolgreiche Modulprüfung erbringen sie folgende Leistungen: Regelmäßige und aktive Teilnahme am Begleitseminar Nachweis über die Durchführung von mind. 15 Praxistagen Präsentation und Dokumentation der Arbeitsergebnisse Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Den Dozentinnen und Dozenten obliegt die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Begleitseminare. Hierzu gehören: Didaktische Planung der Begleitseminare Beratung der Studierenden hinsichtlich der Durchführung der Praxisphase Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und Begründungszusammenhänge Erarbeitung von Fragestellungen für die Praxisphase Theorie-Praxis Transfer Kooperation mit Praxisvertreterinnen und -vertretern Auswertung der Praxiserfahrungen mit den Studierenden Durchführung der Modulprüfung Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Die Praxisanleiterinnen und -anleiter ermöglichen den Studierenden die Durchführung der Praxistage und unterstützen deren Lernprozess hinsichtlich der genannten Ziele und Inhalte. Hierzu gehören: Kooperation mit der Hochschule Gewährleistung eines umfassenden Einblicks in die Arbeitsbereiche der Institution 8

9 Begleitung und Reflektion des studentischen Lernprozesses und der vereinbarten Praxisaufgabe / des vereinbarten Projektes 4. Praxisphase im Studienprojekt 2 (Praxisphase II) 4.1 Struktur Das Studienprojekt 2 gliedert sich in die abzuleistenden Praxistage in den Einrichtungen, die begleitenden Seminare und die Supervision. Die 79 Praxistage (630 Stunden) werden von den Studierenden in anerkannten Praxiseinrichtungen durchgeführt. Die zeitliche Struktur der Praxisphase II (Blockform oder Teilzeitform) wird auf Abteilungsebene abgestimmt. Der konkrete zeitliche Ablauf wird zwischen Studierenden, Dozentinnen und Dozenten und Praxisanleiterinnen und -anleitern vereinbart (Praxisvertrag). Die Aneignung und Vertiefung anwendungsorientierter Kompetenzen in den Dimensionen des Wissens, des Könnens und der Haltung stellen in Verbindung mit Forschung und Entwicklung die Schwerpunkte der zweiten Praxisphase dar und werden supervisorisch begleitet. 4.2 Ziele und Inhalte Die Studierenden nutzen die Möglichkeit in dieser Praxisphase das bisher erworbene Wissen und die entwickelten Kompetenzen in konkreten Arbeitssituationen anzuwenden, einzuüben, zu überprüfen und zu reflektieren. Mit den Praxisstellen wird ein Praxisvertrag sowie ein auf die Studierenden individuell zugeschnittener Ausbildungsplan geschlossen, der sich auf folgende Lernziele bezieht: Analyse von Konzeptionen, Strukturen und Prozessen Untersuchung von Zielgruppen und Lebensräumen Reflexion von bestehenden Arbeitssituationen Entwicklung von Handlungskonzepten Anwendung von Methoden der Sozialen Arbeit Durchführung einer selbstständigen Projektarbeit oder einer eigenständigen Aufgabe im Rahmen der professionstypischen Aufgaben in der Institution 4.3 Aufgaben Aufgaben der Studierenden Die Studierenden stimmen alle erforderlichen Vereinbarungen mit den seminarleitenden Dozentinnen und Dozenten sowie den Praxisanleiterinnen und anleitern ab. Dazu gehören: Zuordnung zu einem Begleitseminar, 9

10 Vereinbarungen über die zeitliche Struktur der Praxisphase, die Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Modalitäten der Praxisanleitung, Kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung der im Ausbildungsplan vereinbarten Aufgaben und Ziele, Bearbeitung der im Begleitseminar entwickelten und mit der Praxisanleitung abgestimmten Fragestellungen und Aufgaben, Für die erfolgreiche Modulprüfung erbringen die Studierenden folgende Leistungen: Regelmäßige und aktive Teilnahme am Begleitseminar Reflexion der Entwicklung von Handlungskompetenzen und Berufsrollenidentität innerhalb der Supervision. Nachweis über die Durchführung von mind. 79 Praxistagen Planung und Durchführung einer eigenständigen Aufgabe/Projektarbeit Präsentation der Lernergebnisse der Praxisphase Dokumentation der Verknüpfung von Praxiszusammenhängen und deren wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten Den Dozentinnen und Dozenten obliegt die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Begleitseminare. Hierzu gehören: Beratung und Unterstützung der Studierenden bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle Genehmigung der Praxisstellen (Praxisvertrag) und Ausbildungspläne Anregungen und Hilfestellungen zur Entwicklung von eigenständigen Aufgaben/Projektarbeiten Beratung während des Praxiseinsatzes Kooperation mit den Praxisvertreterinnen und vertretern Auswertung der Praxiserfahrungen mit den Studierenden Planung und Durchführung der Modulprüfung 10

11 4.3.3 Aufgaben der Praxisanleiterinnen und -anleiter Die Praxisanleiterinnen und anleiter gewährleisten die professionelle Begleitung der praktischen Arbeit der Studierenden. Dies betrifft folgende Aufgaben: Entwicklung und Vereinbarung der Ausbildungsinhalte Unterstützung bei der Umsetzung der im Ausbildungsplan vereinbarten Aufgaben und Ziele Regelmäßige Durchführung von Anleitungsgesprächen Fachliche Begleitung der eigenständigen Aufgabe/Projektarbeit Beurteilung in Form eines qualifizierten Zeugnisses über die Tätigkeit in der Praxisphase Kooperation mit den Dozentinnen und Dozenten Aufgaben der Supervisorinnen und Supervisoren Supervision als spezifische Beratungsform in beruflichen Zusammenhängen findet kontinuierlich während der Praxisphase statt. Sie dient der Reflexion von Erfahrungen und der Entwicklung einer professionellen Identität. Supervisorinnen und Supervisoren ermöglichen die Reflexion von Erfahrungen im Dreieck von Person, Rolle und Organisation bringen die Studierenden über Ihre Erfahrungen in Gruppensettings miteinander in Kommunikation und nutzen diese Reflexion (stellvertretend?) zum Erkennen und Verstehen von Beziehungsdynamiken in beruflichen Zusammenhängen initiieren die Reflexion praktischer Erfahrungen in Bezug auf theoretische Grundlagen regen professionsethische und gesellschaftspolitische Reflexionen an fordern durch diese Reflexionen die Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses ein 4.4 Praxisphasen im Ausland Die Praxisphasen können im Ausland abgeleistet werden. Der zeitliche Umfang richtet sich nach den BAföG-Vorgaben und EU-Förderrichtlinien. Die Studierenden sollen über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Bezüglich der Betreuung und Begleitung während der Praxisphase im Ausland gelten die Regelungen der jeweiligen Fachbereiche. Ansprechpartner/in für Fragen zum Auslandsstudium ist der/die durch den/die Dekan/in der jeweiligen Abteilung benannte Auslandsbeauftragte. Er/sie koordiniert in Zusammenarbeit mit der/dem zuständigen Praxisbeauftragten und ggf. dem Auslandsbüro in der Abteilung die organisatorische Abwicklung einschließlich der erforderlichen Informationen für Studierende 11

12 und Praxisinstitutionen im Ausland. Für die Koordination von Förderprogrammen ist das International Office der Zentralverwaltung zuständig. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gesamtfachbereichsrates der Fachbereiche Sozialwesen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom Köln, Prof. Dr. Peter Berker - Rektor - 12

Praxis-Rahmenvereinbarung

Praxis-Rahmenvereinbarung Praxis-Rahmenvereinbarung für die Bachelorstudiengänge in den Fachbereichen Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen vom 23. November 2015 Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen

Mehr

Praxis-Rahmenvereinbarung

Praxis-Rahmenvereinbarung Praxis-Rahmenvereinbarung für die Bachelorstudiengänge in den Fachbereichen Sozialwesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen erlässt gemäß 4

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Praktikumsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education. Bildung und Erziehung im Kindesalter

Praktikumsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education. Bildung und Erziehung im Kindesalter Anlage 2 zur Studienordnung Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zielsetzungen und Inhalte der Praktika

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift

Mehr

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger

Mehr

PRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines

PRAKTIKUMSORDNUNG. Allgemeines PRAKTIKUMSORDNUNG für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld vom 15. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences 11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011

Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 19. Januar 2011 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praxismoduls 3 Dauer und Gliederung

Mehr

Allgemeine Regelungen. für das studienintegrierte Praxissemester im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit Ausgabe 05-2015

Allgemeine Regelungen. für das studienintegrierte Praxissemester im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit Ausgabe 05-2015 htw saar Rastpfuhl 12a 66113 Saarbrücken Studiengangsleitung Soziale Arbeit/Pädagogik der Kindheit Telefon (0681) 5867-464 Telefax (0681) 5867-463 E-Mail sp-sek@htw-saarland.de Allgemeine Regelungen für

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

20/2011. Amtliches Mitteilungsblatt. Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie

20/2011. Amtliches Mitteilungsblatt. Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie Amtliches Mitteilungsblatt 20/2011 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Gerontologie Vechta, 18.07.2011 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität Vechta Redaktion:

Mehr

Übersicht über die Praxisphasen

Übersicht über die Praxisphasen Im dualen Studium an der Berufsakademie Sachsen spielt die Verzahnung von Theorie und Praxis eine bedeutsame Rolle. Die Studierenden übertragen in der Theorie erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in die

Mehr

Leitfaden für das Förderdiagnostische Praktikum im Förderschwerpunkt Sprache (Sprachtherapiepraktikum) (P.1) im Modul K

Leitfaden für das Förderdiagnostische Praktikum im Förderschwerpunkt Sprache (Sprachtherapiepraktikum) (P.1) im Modul K Leitfaden für das Förderdiagnostische Praktikum im Förderschwerpunkt Sprache (Sprachtherapiepraktikum) (P.1) im Modul K - Informationsblatt für Studierende und Institutionen- Allgemeine Inhalte und Ziele

Mehr

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende

Praktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Fachakademie für Heilpädagogik. HEILPÄDAGOGISCHE FACHPRAXIS I (400 Std.) und II (400 Std.)

Fachakademie für Heilpädagogik. HEILPÄDAGOGISCHE FACHPRAXIS I (400 Std.) und II (400 Std.) HEILPÄDAGOGISCHE FACHPRAXIS I (400 Std.) und II (400 Std.) 1 Vorbemerkungen 2 Formen der heilpädagogischen Fachpraxis 2.1 Hospitationen und Exkursionen 2.2 Projekte und Aktionen 2.3 Unterrichtsbegleitende

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 517 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 139 Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Angewandte Freizeitwissenschaft

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Antrag an den Lehrförderungsfonds Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf

Mehr

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach 301166 04251 Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Praxisreferat. Was ist und wie geht Supervision?

Praxisreferat. Was ist und wie geht Supervision? Praxisreferat Was ist und wie geht Supervision? September 2015 Supervision ist eine eigenständige Beratungsmethode, die ursprünglich in der Sozialen Arbeit entwickelt wurde und heute für viele Menschen

Mehr

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

H9D NR. 413 AMTLICHE MITTEILUNGEN HßD ß. 1 / 7

H9D NR. 413 AMTLICHE MITTEILUNGEN HßD ß. 1 / 7 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H9D NR. 413 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 14.09.2015

Mehr

Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften

Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium

Mehr

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der

Mehr

Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International Human Resources Management (IHRM) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International Human Resources Management (IHRM) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 33 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 6 Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang

Mehr

Praktikumsordnung. für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft. der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie

Praktikumsordnung. für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft. der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie 8/2015 Seite 16 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft der Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie an der Technischen Universität Dortmund vom 15. April

Mehr

Anlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014

Anlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014 Anlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Berufspädagogik für Soziale Arbeit,

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1 Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht)

Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht) Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht) Der Leitgedanke für die Konzeption des Modul 1 im Studiengang Buchkunst/Grafik-Design ist die

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Titel des Moduls Fachwissenschaft Kennnummer.

Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Titel des Moduls Fachwissenschaft Kennnummer. Modulhandbuch für das Fach Englisch im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Titel des Moduls Fachwissenschaft MEd EGM 1 300 h 1.1 Vertiefung Ling: Sprachstruktur, Sprachgebrauch, Spracherwerb

Mehr

Schlüsselqualifikationen

Schlüsselqualifikationen Schlüsselqualifikationen Schlüsselqualifikationen sind erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität

Mehr

Kompetenzorientierter Unterrichtsentwurf zum ersten Lernbaustein des E Learning Moduls: Erstellen einer Broschüre zum Thema,,Allergie

Kompetenzorientierter Unterrichtsentwurf zum ersten Lernbaustein des E Learning Moduls: Erstellen einer Broschüre zum Thema,,Allergie Germanistik David Spisla Kompetenzorientierter Unterrichtsentwurf zum ersten Lernbaustein des E Learning Moduls: Erstellen einer Broschüre zum Thema,,Allergie Thema des Lernbausteins:Was ist eine Allergie?

Mehr

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben

Beratungsgespräch und Motivationsschreiben Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin

Mehr

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich

Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung

Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung Studiengang Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung Informationen zu den Praxisphasen Seite 1 Inhalt Vorbemerkung Zuweisung zu den Praxisphasen Praxisbericht Zusammenfassung Anlagen Auszug aus der Studienordnung

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken.

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken. Evaluationsordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (EvaO-DHPol) Aufgrund 3 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 3 Satz 2 DHPolG hat der Gründungssenat der Deutschen Hochschule der Polizei

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 28 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Neubekanntmachung der Rahmenbestimmungen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 11. April 2012,

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2010 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen

Mehr

Staatsexamen. Jenaer Modell

Staatsexamen. Jenaer Modell Staatsexamen Jenaer Modell wann kann ich und wann soll ich die Staatsprüfung absolvieren? was sind die inhaltliche Anforderungen bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen? Prüfer wer ist für was zuständig?

Mehr

Zertifizierten Praxisanleiter/-in im pädagogischen Bereich

Zertifizierten Praxisanleiter/-in im pädagogischen Bereich Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur Zertifizierten Praxisanleiter/-in im pädagogischen Bereich Februar 2016 bis Juli 2016 Ihr Ansprechpartner Ines Jeske 0951/93224-29 jeske.ines@ba.bbw.de Bildungswerk

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Praxisordnung. für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen

Praxisordnung. für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen Praxisordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit im Fachbereich Sozialwesen an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen vom 11. Juni 2007 Die Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)

Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Informationsbroschüre zur Weiterbildung Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE

ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE Qualitätsentwicklung in Wohnstätten mit dem Instrument LEWO II Qualifizierung von ModeratorInnen ZIELE, INHALTE, METHODEN UND ABLAUFSCHRITTE der 3. LEWO-Moderatorenschulung 2003/2004 1 KONZEPTION DER MODERATORINNENSCHULUNG

Mehr

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 6 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses

Mehr

GewerbekundenBeratung

GewerbekundenBeratung Markt Bank Spezialisierung GewerbekundenBeratung Handlungskompetenz für Führungskräfte und Berater GewerbekundenBeratung Das Marktbearbeitungskonzept Firmenkunden des BVR e.v. geht im Gewerbekundengeschäft

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Informationen zum Praxis- und Bachelormodul im Bachelor-Studiengang (SPO 2007)

Informationen zum Praxis- und Bachelormodul im Bachelor-Studiengang (SPO 2007) Informationen zum Praxis- und Bachelormodul im Bachelor-Studiengang (SPO 2007) Fachbereich Informatik Bachelor-Studiengangskoordinator Prof. Dr. Th. Horsch Oktober 2009 Inhalt der Präsentation Überblick

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 09.12.2013 NR. 366 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

TERMINE FÜR DEN STUDIENJAHRGANG 2016 (Kurse WWI16B1,B2,B3,B4,B5)

TERMINE FÜR DEN STUDIENJAHRGANG 2016 (Kurse WWI16B1,B2,B3,B4,B5) TERMINE FÜR DEN STUDIENJAHRGANG 2016 (Kurse WWI16B1,B2,B3,B4,B5) 1. Studienjahr Kalenderwoche Datum Theoriephase 1. Semester * 40-51 04.10.2016-25.12.2016 Praxisphase 1a Bearbeitung der 1. Projektarbeit

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Entwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und

Entwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und Entwurf Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am... in... (nachfolgend Studierende genannt) wird folgender

Mehr