Checkliste 1. Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen 3. Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 5. Erklärung für das Prüfungsamt 6

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1 Studiengang: Baurecht (Master) Anlagen Seite Checkliste 1 Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen 3 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 5 Erklärung für das Prüfungsamt 6 Erläuterungen zur Beglaubigung 7 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 8 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 10 Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Checkliste) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Khiar Postfach Münster

2 Checkliste Bewerbernummer: Matrikelnummer: bitte freilassen Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Baurecht (Master) Wahl des Studierendenstatus Als Studierende/r in einem Franchise-Masterstudiengang haben Sie die Wahl zwischen Zulassung und Einschreibung. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie eine FH-Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der Fachhochschule Münster (Bibliothek, Lernplattformen, ) haben. Ein FH- -Konto steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung. Bei einer Zulassung werden Sie in der Matrikel als Franchise-Gasthörer/in geführt. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeitraum an der Hochschule keinen aktiven Studierendenstatus haben. Sie besuchen die Veranstaltungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der Fachhochschule Münster zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.). Bei einer Einschreibung werden Sie als Franchise-Studierende/r geführt. Sie zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von ca. 260 Euro. Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile: Sie erhalten das NRW-Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kostenfrei alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website des AStA der Fachhochschule Münster. ( Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die Einschreibung und Rückmeldung in der Regel erforderlich. Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das Studentenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des Studentenwerks. ( Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie direkt an das Studentenwerk. ( Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen. ( Mit welchem Studierendenstatus möchten Sie eingeschrieben werden? Zulassung als Franchise-Gasthörer/in ohne Zahlung des Semesterbeitrags Einschreibung als Franchise-Studierende/r mit Zahlung des Semesterbeitrags Seite 1

3 Die Unterlagen 1. bis 6. müssen von allen eingereicht werden: 1. Checkliste 2. Anmeldeformular - Anmeldung zum Wintersemester 2016/2017 (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 6) Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) b) Bescheinigung des Fachbereichs Bauingenieurwesen mit der Zusage zur Einschreibung/ Zulassung an der Fachhochschule Münster. (einfache Kopie) und gegebenenfalls bei internationalen Studienbewerbern b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 6. Besondere Zugangsvoraussetzungen Nachweis der einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr einer Vollzeittätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe über Ihren Tätigkeitsbereich sowie den Zeitraum Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit) (beglaubigte Kopie) Sollten Sie noch nicht den vollen Umfang der beruflichen Tätigkeit nachweisen können, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, aus der ersichtlich ist, dass Sie spätestens bis zum die erforderliche Stundenzahl abgeleistet haben. Die Unterlagen 7. bis 9. müssen nur von denjenigen eingereicht werden, die die Einschreibung mit Zahlung des Semesterbeitrags beantragen. 7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung) (einfache Kopie) 8. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original oder beglaubigte Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - 9. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5) Seite 2

4 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Checkliste Bewerbernummer: Matrikelnummer: bitte freilassen Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Baurecht (Master) Wahl des Studierendenstatus Als Studierende/r in einem Franchise-Masterstudiengang haben Sie die Wahl zwischen Zulassung und Einschreibung. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie eine FH-Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der Fachhochschule Münster (Bibliothek, Lernplattformen, ) haben. Ein FH- -Konto steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung. Bei einer Zulassung werden Sie in der Matrikel als Franchise-Gasthörer/in geführt. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeitraum an der Hochschule keinen aktiven Studierendenstatus haben. Sie besuchen die Veranstaltungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der Fachhochschule Münster zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.). Bei einer Einschreibung werden Sie als Franchise-Studierende/r geführt. Sie zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von ca. 260 Euro. Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile: Sie erhalten das NRW-Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kostenfrei alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website des AStA der Fachhochschule Münster. ( Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die Einschreibung und Rückmeldung in der Regel erforderlich. Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das Studentenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des Studentenwerks. ( Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie direkt an das Studentenwerk. ( Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen. ( Mit welchem Studierendenstatus möchten Sie eingeschrieben werden? Zulassung als Franchise-Gasthörer/in ohne Zahlung des Semesterbeitrags Einschreibung als Franchise-Studierende/r mit Zahlung des Semesterbeitrags Seite 3

5 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Die Unterlagen 1. bis 6. müssen von allen eingereicht werden: 1. Checkliste 2. Anmeldeformular - Anmeldung zum Wintersemester 2016/2017 (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 6) Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) b) Bescheinigung des Fachbereichs Bauingenieurwesen mit der Zusage zur Einschreibung/ Zulassung an der Fachhochschule Münster. (einfache Kopie) und gegebenenfalls bei internationalen Studienbewerbern b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 6. Besondere Zugangsvoraussetzungen Nachweis der einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr einer Vollzeittätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe über Ihren Tätigkeitsbereich sowie den Zeitraum Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit) (beglaubigte Kopie) Sollten Sie noch nicht den vollen Umfang der beruflichen Tätigkeit nachweisen können, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung ein, aus der ersichtlich ist, dass Sie spätestens bis zum die erforderliche Stundenzahl abgeleistet haben. Die Unterlagen 7. bis 9. müssen nur von denjenigen eingereicht werden, die die Einschreibung mit Zahlung des Semesterbeitrags beantragen. 7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung) (einfache Kopie) 8. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original oder beglaubigte Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - 9. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5) Seite 4

6 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken (Master) Zu 2. Anmeldeformular Anmeldung zum Wintersemester 2016/2017 Das Formular haben Sie am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Einschreibung auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem Bewerbungsstatus- Account. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per mitgeteilt. Zu 5. b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland sowohl den Schul- als auch den ersten Hochschulabschluss erworben haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. Zu 9. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die Versicherungsbescheinigung und das Formular Meldung an die Krankenkasse oder Bescheinigung für die Krankenkasse. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular Meldung an die Krankenkasse bzw. Bescheinigung für die Krankenkasse wird von der Hochschule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten: Seite 5

7 Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: 2. Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) Seite 6

8 Die Beglaubigung Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an. Seite 7

9 Allgemeine Hinweise zur Studienorganisation 1. Wechsel des Studierendenstatus in der Rückmeldephase Während der Rückmeldephasen (zum Sommersemester: / zum Wintersemester: ) können die Studierenden über eine Änderung des Studierendenstatus entscheiden. Franchise-Gasthörer/innen können in den genannten Zeiträumen ihre Einschreibung beantragen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre Ansprechpartnerin Marina Khiar. khiar@fh-muenster.de Franchise-Studierende (mit Zahlung des Semesterbeitrags) haben folgende Wahlmöglichkeiten: a. Rückmeldung Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldephasen eine Aufforderung zur Rückmeldung per an Ihr FH-Konto. Zusätzlich wird die Rückmeldeaufforderung in Ihr MyFH-Portal unter Studium / Bescheinigungen eingestellt. Mit der Rückmeldeaufforderung informieren wir über die Höhe des Semesterbeitrags und die Zahlungsfrist. Nach Zahlungseingang sind Sie rückgemeldet und erhalten automatisch Ihre Semesterbescheinigungen per und im MyFH-Portal. Das elektronische NRW-Semesterticket behält seine Gültigkeit und Sie genießen weiterhin die Vorteile (Stipendienförderung, BAföG, Hochschulsport, ). b. Franchise-Gasthörer Wenn Sie sich anstelle der Rückmeldung oder Beurlaubung dafür entscheiden sollten, den Status der Franchise-Gasthörerin oder des Franchise-Gasthörers anzunehmen, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Änderung des Studierendenstatus erfolgt automatisch, wenn Sie die Beiträge bis zu dem angegebenen Rückmeldetermin nicht gezahlt haben. Das Semesterticket wird ungültig Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen -Account an der FH Münster. Gemäß Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene -Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen Seite 8

10 haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Daten- verarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / (Münster) +49 (0) 2511 / (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 3. Zentrale Lernplattform ILIAS Die zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten u. a. kostenfreie Selbstlernkurse oder einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung (s. Punkt 1) Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderun- gen können Sie am besten online mitteilen Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), Münster, In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. Dort unter AStA Büro Semesterticket Seite 9

11 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und vielem mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen, und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht.wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter: Seite 10

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