Allgemeine Geschäftsbedingungen der MWP Mietwertpartner GmbH zur Mietervorteilskarte

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der MWP Mietwertpartner GmbH zur Mietervorteilskarte (Stand: ) 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Kunden der Mietervorteilskarte haben Zugang zu umfassenden Vorteilen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der Mietervorteilskarte Leistungen und die durch die MWP Mietwertpartner GmbH erbrachten Leistungen. Der Vertrag zwischen Ihnen als zugangsberechtigter Person und der MWP Mietwertpartner GmbH,Hermannstr. 1, Bielefeld, Deutschland, Telefon: 0800/ , servicecenter@mietervorteilskarte.de, eingetragen beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 39385, Geschäftsführer: Frank Hippen, USt-ID: DE (nachfolgend Mietwertpartner) geschlossen. 2. Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist Mietwertpartner. Die Abwicklung erfolgt für und im Auftrag der Mietwertpartner derzeit durch die MEHRWERK GmbH, Hermannstr. 1, Bielefeld (nachfolgend MEHRWERK) und die jeweiligen Kooperationspartner. MEHRWERK erbringt selbst und/ oder mit Hilfe von Dritten die Vermittlung und Abwicklung der Serviceleistungen im Namen von Mietwertpartner. Soweit die Leistungen durch Dritte erfolgen, entsteht ein Vertragsverhältnis mit diesen Dritten, die bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung deutlich kommuniziert werden.für die Erbringung der versicherungsartigen Leistungen wird die MEHRWERK GmbH (als Erfüllungsgehilfe der Mietwertpartner unter dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag) einen Gruppenversicherungsvertrag mit Versicherern abschließen. Träger des versicherten Risikos ist derzeit die ROLAND Schutzbrief- Versicherung AG, Deutz-Kalker Straße 46, Köln und die Schweizer-National Versicherungs-AG, Querstrasse 8-10, Frankfurt. 2 Zugang und Registrierung 1. Sie können die Mietervorteilskarte abschließen, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind und sich Ihr Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland befindet und Sie im Besitz einer gültigen Mietervorteilskarte-Urkunde sind sich entweder in einem Probe- oder Premiumzeitraum befinden sowie bei Vertragsverlängerung die Jahresgebühr gezahlt haben. 2. Der Vertrag kann über die Webseite, über , Fax, Brief oder Telefon zustande kommen. Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Anmeldung auf der Webseite erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf Anmelden unterbreiten Sie ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang Ihres Angebots bei Mietwertpartner erhalten Sie eine automatisch generierte , die den Eingang der Anmeldung und deren Einzelheiten aufführt. Sofern Sie eine verbindliche Anfrage über die Leistungen per , Fax oder Brief senden, stellt dies Ihr Angebot dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung durch Mietwertpartner. Der Vertragstext wird von Mietwertpartner gespeichert und Ihnen nebst einbezogener AGB zugesandt. 3 Leistungsumfang und Vertragsschluss 1. Die Mietervorteilskarte bietet Ihnen die Möglichkeit zur Kosteneinsparung durch Serviceleistungen und Preisvorteile. Darüber hinaus erhalten Sie weitere versicherungsartige Leistungen.

2 2. Mietwertpartner ist zu Änderungen einzelner Serviceleistungen berechtigt. Mietwertpartner wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Sofern Sie mit der Änderung des Leistungsumfangs nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, gem. 6 zu kündigen. 3. Zu den unter der Mietervorteilskarte inbegriffenen Leistungen gehören: a) aa) Online-Cashback und Online-Gutscheine: Für jeden vollständig abgeschlossenen Kauf erhalten Sie einen zum Kaufzeitpunkt festgelegten Rabatt. Dieser gesammelte Rabatt wird ab einem Betrag von 3,50 EUR auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist die Auszahlung offener Rabatte innerhalb weiterer 60 Tage möglich und kann telefonisch über das ServiceCenter beantragt werden. Wird der Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von 3,50 EUR innerhalb der Mitgliedsdauer nicht erreicht, so verfällt der angesammelte Betrag. ab) Individuelle Produktpreis- und Testrecherchen: Ihr persönlicher Kundenbetreuer recherchiert für Sie nach Anbietern mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Voraussetzung ist die Vorlage eines Vergleichsangebotes ab einem Warenwert von 100,- EUR. Des Weiteren recherchiert er nach Testsiegern aus verschiedenen Produkt- und Warentests. Diese Rechercheleistung erfolgt durch das ServiceCenter. ac) Reparaturservice mit 25% Rabatt: Wir erstatten Ihnen auf die Rechnung eines Reparaturservices für ein E-Gerät 25% der Rechnung, maximal 300,00 EUR pro Vertragsjahr. Voraussetzung ist, Sie melden sich im ServiceCenter und beauftragen den von uns genannten Reparaturdienst. Die Originalrechnung müssen Sie im Anschluss im ServiceCenter einreichen und erhalten anschließend die Rückvergütung auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. b) ba) Reise-Rückvergütung: Wir übernehmen für Sie die Preisrecherche für Reisen und ermitteln nach Ihren Wunschvorgaben die günstigsten Reiseangebote. Sofern Sie das ermittelte Angebot direkt über das MietervorteilskarteReiseCenter buchen, tritt Mietwertpartner als Vermittler auf und Sie erhalten gegen Ende des Folgemonats nach Reiseantritt auf jede Buchung 5 % Rückvergütung auf den Reisepreis. Ausgenommen sind Steuern, Gebühren, Visa, Versicherungen, Charterflüge, Bahn-, Fähren- und Linienflugtickets sowie Zusatzleistungen und stornierte Buchungen. Voraussetzung ist, dass Sie selber Teilnehmer der Reise sind oder für Ihr minderjähriges Kind buchen. Kommt eine Buchung zustande, entsteht der Vertrag, der die Reise betrifft, ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter (z.b. Hotelbetreiber) unter Einbeziehung von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die hiermit verwiesen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisepartners können über das ServiceCenter abgerufen werden. bb) Ticket-Rabatt: Bestellen Sie Ihre Wunschtickets für den privaten Bedarf einfach im Mietervorteilskarte ServiceCenter. Geben Sie den Namen, Art und Ort der Veranstaltung sowie Datum, Ticketanzahl und Platzkategorie an. Sind Ihre Tickets verfügbar, erhalten Sie diese in wenigen Tagen portofrei zugeschickt. Die Abrechnung erfolgt über den Kartenpreis abzüglich 5 % Rabatt und wird per Lastschrift eingezogen. Der Ticketrabatt wird grundsätzlich für max. 6 Tickets pro Kunde und Bestellung gewährt. Bei der Online-Bestellung erfolgt ab einer Rechnungssumme von 250,00 EUR der Ticketversand erst nach Zahlungseingang. bc) Concierge-Service: Als Mietervorteilskarte-Kunde steht Ihnen ein persönlicher Concierge-Service von Mo. - Fr Uhr und am Sa Uhr zur Verfügung. Sie können spezielle

3 Services wie zum Beispiel Informationsbeschaffung, Nachforschungen oder Vermittlung von Dienstleistern innerhalb Deutschlands nutzen. Wir kümmern uns auf Wunsch auch um die Organisation (der Leistung). Ist die Beschaffung externer Leistungen und Produkte ebenfalls gewünscht, wird diese in Rechnung gestellt. Die Kostenübernahme für die Beschaffung externer Leistungen und Produkte garantieren Sie per schriftlicher Auftragsbestätigung. Der jeweilige Betrag wird jedoch erst dann abgebucht, wenn die Leistung erbracht bzw. das Produkt tatsächlich für Sie beschafft wurde. bd) Speditionsvergleich: Das ServiceCenter der Mietervorteilskarte führt auf Ihren Wunsch hin und in Ihrem Auftrag eine Recherche nach einem günstigen Umzugsunternehmen durch. Voraussetzung für die Recherche ist eine Erfassung des geschätzten Aufwands. Dieses ist mittels eines Formulars vorzunehmen, welches Ihnen vom ServiceCenter nach telefonischer Anfrage zugeschickt wird. be) Online Grußkarten: Über das Internetportal können Sie pro Jahr 15 elektronischen Postkarten versenden. Ihnen stehen bis zu 3 unterschiedliche Grußkartenmotive zur Verfügung. c) Als Inhaber einer Mietervorteilskarte erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfällen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Träger des versicherten Risikos bei den Leistungen nach 5 bis 6und 8 bis 9 dieser Versicherungsbedingungen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Deutz- Kalker Straße 46, Köln. Träger des versicherten Risikos für die Leistungen nach 7ist die Schweizer-National Versicherungs-AG, Querstrasse 8-10, Frankfurt. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick über die Inhalte der Mietervorteilskarte dar, sind jedoch nicht abschließend. Maßgeblich für die Vertragserfüllung sind die dem Gruppenversicherungsvertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese können kostenfrei im Mietervorteilskarte-ServiceCenter abgerufen werden. Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Mietervorteilskarte Stand 03/2012: 1 Notfall-Telefon Voraussetzung für versicherten Anspruch auf die Leistungen nach 5 bis 9 ist die Organisation der Hilfeleistung durch den Versicherer. Das Notfall-Telefon von Mietwertpartner steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: Versicherungsfall, versicherte Personen 1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn a) die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß 5 bis 9 vorliegen und b) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird. 2. Versicherungsschutz besteht für einen Kunden der MWP Mietwertpartner GmbH mit einer gültigen Mietervorteilskarte sowie für die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für den Inhaber einer Mietervorteilskarte betroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4 3 Allgemeine Leistungsbegrenzungen 1. Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß 5 bis 9 ist auf insgesamt zwei Versicherungsfälle begrenzt, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim Notfall-Telefon gemeldet werden. Von dieser Jahreshöchstleistung unberührt bleiben reine Serviceleistungen. 4 Versicherungsort (versicherte Wohnung) 1. Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - bei Einfamilienhäusern einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein separater Hauseingang existiert der versicherten Person einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). 2. Ziehen Sie um, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, es sei denn, diese liegt nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz mit dem Umzug. 5 Schlüsseldienst im Notfall 1. Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhanden gekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben. 4 der AGB gilt entsprechend. 2. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 150,00 EUR je Versicherungsfall. 4 der AGB gilt entsprechend. 6 Schlüsselfundservice mit Finderlohn Im Rahmen des Fundservice mit Finderlohn trägt der Versicherer die Kosten des Finderlohns i.h.v. 15 EUR für rechtmäßige Finder. Die Organisation der Leistungen erfolgt über das Mietervorteilskarte-ServiceCenter. 7 Stromausfallversicherung (Schäden am Gefriergut) gemäß 5 der VB Mietervorteilskarte Stromausfallversicherung Kommt es aufgrund von Ausfall oder Unregelmäßigkeiten der öffentlichen Elektrizitätsversorgung zu Sach- und Verderbe-Schäden an Kühlgut, übernimmt der Versicherer die hierdurch entstehenden und nachgewiesenen Kosten bis zu 2.500,00 EUR pro Versicherungsjahr, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 50,00 EUR je Schadensfall. 8 Ausfall der Wohnung Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbenutzbar, a) organisiert der Versicherer eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dgl.) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar wurde, maximal jedoch 500 EUR, b) organisiert der Versicherer innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten übernommen werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis maximal 500 EUR übernommen,

5 c) organisiert der Versicherer innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis zu 500 EUR je Versicherungsfall, d) organisiert der Versicherer die Einlagerung Ihrer Möbel und benennt ein geeignetes Speditionsunternehmen. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen. e) organisiert der Versicherer die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung). 9 Versuchter oder vollbrachter Einbruch Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen, a) organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500 EUR je Versicherungsfall, b) organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung von Fenstern durch eine Fachfirma (Glasereibetrieb). Wir übernehmen die Kosten für die Sicherung der Fenster durch den Glasereibetrieb einschließlich mitgeführter Kleinteile, insgesamt jedoch maximal 500 EUR je Versicherungsfall, c) organisieren wir die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Wir erbringen keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung). 2. Der Versicherungsschutz unter 3 Ziffer 1. c. ist Bestandteil eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der MEHRWERK GmbH und der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Deutz- KalkerStr.46, Köln und der National Versicherungs-AG, Querstrasse 8-10, Frankfurt. 3. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die Leistungen der Mietervorteilskarte gekürzt werden, es sei denn Sie können nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, unsere Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.

6 d) Mietwertpartner bietet Ihnen optional kostenpflichtige Exklusiv-Angebote an. Diese werden Ihnen für eine bestimmte Dauer (mindestens vier Wochen) kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt. Sie werden auf das jederzeitige Widerrufsrecht und die Bedeutung Ihres Schweigens hingewiesen. Falls Sie die angebotenen Exklusiv-Angebote NICHT wünschen, müssen Sie per vorfrankierter Postkarte, gebührenfreien Anruf oder per an entsprechend reagieren. Geschieht dies nicht und zahlen Sie nach Ablauf der Probezeit die Gebühr für das Exklusiv- Angebot, so gilt das Angebot als angenommen. Neben dem Mietervorteilskarte-Vertrag kommt somit ein unabhängiger Vertrag zustande. Die Nutzungsbedingungen für diese Zusatzleistungen erhält der Mietervorteilskarte Inhaber mit separater Post. Sie können diese kostenpflichtigen Exklusiv-Angebote jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, ohne dass dadurch die Gültigkeit Ihrer Mietervorteilskarte berührt wird. Umgekehrt können Sie die Mietervorteilskarte jederzeit im Rahmen der Kündigungsfrist kündigen, ohne dass dadurch die gegebenenfalls zusätzlich abgeschlossenen Verträge berührt werden. Sollten Sie generell kein Interesse an kostenpflichtigen Exklusiv-Angeboten haben, können Sie sich einfach für diese Angebote sperren lassen. 4 Ihre Verpflichtung bei der Leistungsinanspruchnahme 1. Die Leistungen können nur in Verbindung mit Ihrer Mietervorteilskarte Kunden-Nummer genutzt werden. 2. Sollte sich Ihr Name bzw. Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, müssen Sie Mietwertpartner die neuen Daten mitteilen. 3. Alle Aufträge sind ordnungsgemäß, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die telefonische Auftragserteilung im ServiceCenter. 4. Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt oder Ihnen als Darlehen gegeben haben, z.b. die Verauslagung von Tickets, werden unverzüglich nach der Rechnungsstellung durch Dritte von Ihrem hinterlegten Girokonto per Lastschrift eingezogen. 5 Folgen, falls Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen: Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt oder werden wir arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verlieren Sie den Mietervorteilskarte-Schutz für den geltend gemachten Schaden. 6 Beendigung des Vertrages Die Mietervorteilskarte und Mietwertpartner stehen für hohe Kundenzufriedenheit! Daher gewähren wir Ihnen in der Probezeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Nach Ablauf des Probezeitraums verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um den gemäß Ihrer Mietervorteilskarte-Urkunde vereinbarten Zeitraum, wenn er nicht innerhalb von acht Wochen vor Vertragsjahresende gekündigt wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung an das ServiceCenter Mietervorteilskarte, Postfach , Bielefeld. 7 Beiträge 1. Jahresbeitrag: Für den Fall einer Veränderung der Kostensituation, beispielsweise durch Änderung der Einkaufspreise der Lieferanten/Kooperationspartner und/oder der Mehrwertsteuer und/oder der erheblichen Intensität von Inanspruchnahmen von Leistungen hat Mietwertpartner das Recht, die Jahresgebühren für die Mitgliedschaft mit Angabe des Grundes/der Gründe anzupassen. Rückwirkende Anpassungen sind nicht erlaubt. Sofern Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, außerordentlich fristlos zu kündigen.

7 2. Entgelte für Inanspruchnahmen externer Leistungen von Drittanbietern werden soweit Mietwertpartner eine Zahlung für Sie im Rahmen eines Darlehens übernommen hat und die Entgelte über unser ServiceCenter abgerechnet werden im Lastschriftverfahren eingezogen. 3. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. 8 Haftungsausschluss 1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, dem Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mietwertpartner, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. 2. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Mietwertpartner sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Geld-zurück-Garantie Inhaber der Mietervorteilskarte erhalten telefonisch und im Internet Zugang zu exklusiven Leistungen. Wir sind dafür bekannt, dass ein hoch qualifiziertes und hoch motiviertes Team Ausgezeichnetes leistet. Sollten Sie einmal mit der Betreuung nicht zufrieden sein oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, wenden Sie sich bitte an:serviceleitung(at)mietervorteilskarte.deoder telefonisch an 0800/ Selbstverständlich können Sie jederzeit unter Angabe der fehlenden oder mangelhaften Leistung (schriftlich) unabhängig von der Kündigungsfrist kündigen und erhalten anteilig für die restlichen Monate Ihre Jahresgebühr zurück. Einlösebedingungen für den Haushalstkosten-Analyse-Gutschein mit der 150,00 EUR Spargarantie Ergänzende AGB für die Haushaltskosten-Analyse mit 150 EUR Spargarantie Auf Basis Ihrer aktuellen Daten über die Nebenkosten bezüglich des Stromverbrauchs, der Heizkosten und des Telefonverhaltens wird eine kostenlose Preisrecherche für Sie durch das ServiceCenter der Mietervorteilskarte durchgeführt. Sollten Sie mit einem anderen Anbieter Geld sparen können und wechseln wollen, organisieren wir die Formalitäten und übernehmen die Kosten des Wechsels. Nach erfolgreicher Nutzung dieser Leistung haben Sie Anspruch auf die Spargarantie. Im Rahmen der Spargarantie garantieren wir, dass Sie einen Betrag von 150,- EUR innerhalb von 12 Monaten (ab Gültigkeit Ihrer Mietervorteilskarte) einsparen. Für die Inanspruchnahme der Spargarantie müssen Sie uns mit der Leistung Haushaltskosten-Analyse beauftragen. Für diese unverbindliche Haushaltskosten-Analyse übermitteln Sie uns Ihre relevanten Daten in den Bereichen a) Strom/Gas, b) Festnetztelefon, c) Mobiltelefon. Auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Nutzungsmengen, Vertragsbedingungen und Kosten recherchieren wir nach Anbietern und Tarifen, die bei vergleichbaren Nutzungsmengen und Vertragsbedingungen preisgünstigere Entgelte bieten. Wir übermitteln Ihnen eine Aufstellung der Sparmöglichkeiten bei einem oder mehreren Anbieter- /Tarifwechseln. Bei der Ersparnisberechnung werden alle Verträge berücksichtigt, die Sie in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Übermittlung der Sparmöglichkeiten kündigen könnten. Für die

8 Ersparnisberechnung gelten die aktuellen Tarifbedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung. Diese Rechercheleistung erfolgt durch das ServiceCenter der Mietervorteilskarte. Liegt eine unwiderruflich bezahlte Mitgliedschaft vor, erstatteten wir die Differenz zwischen 150,- EUR und der Ersparnis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Sparmöglichkeiten.

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