LWL-Messe Die Förderung der Aktion Mensch im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung. Stefan Burkhardt. Münster, 22.

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1 LWL-Messe 2012 Die Förderung der Aktion Mensch im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt Münster, 22. März

2 Gliederung Aktion Mensch Allgemeines Förderbereich Arbeit Intentionen Fördervoraussetzungen Förderkonditionen Projektförderung Integrations- und Beschäftigungsprojekte Investitionsförderung Förderung von Investitionen Zins- / Tilgungszuschüsse Tipps & Informationen Antragstellung & Antragverfahren Literatur, Links Veranstaltungen 2

3 Intentionen 1. Nachhaltige Erhöhung der Chancen von Menschen mit Behinderung auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 2. Bereitstellung und/oder Vermittlung von dauerhaften Beschäftigungssowie sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen 3. Maßnahmen, die mit der Förderung individueller Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme in Zusammenhang stehen 4. Unterstützung bewährter wie innovativer, neuer Ideen 5. Multiplikatorische Maßnahmen zur Entwicklung, Verbreitung und Stärkung neuer Konzepte 6. Schaffung differenzierter Angebote für individuelle Bedürfnisse Dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben 3

4 Fördervoraussetzungen Zielgruppe: Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung Nachrangigkeit: Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig Antragsberechtigte Träger: anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland Mögliche Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften, gemn. Unternehmergesellschaften 4

5 Fördervoraussetzungen Selbstkontrahierungsverbot: die Geschäftsführer dürfen nicht allgemein vom 181 BGB befreit sein. Möglich jedoch: entweder für ein einzelnes Rechtsgeschäft oder Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen. Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband ist nicht zwingend: eine Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband bzw. einem Kuratoriumsverband als antragsannehmende Stelle ist nicht Vorraussetzung für eine Antragstellung bei der Aktion Mensch 5

6 Förderfähige Personalkosten Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften: Projekt-/Betriebsleiter Geschäftsführer, soweit sie überwiegend im operativen Geschäft eingebunden sind Anleiter Verwaltungskräfte Förderung zusätzlicher Personalkosten Aufstockung vorhandener Stellen bereits beschäftigtes Personal Hinweis: nicht bei Integrations- und Beschäftigungsprojekten! wenn, dann Einsetzung bereits vorhandenen Personals, bei Einstellung einer neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld 6

7 Förderfähige Personalkosten Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als Leitungs- oder Koordinierungskräfte dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse ( 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden. Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen. Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung! 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber 7

8 Differenzierung Beschäftigungsprojekte Zuverdienstprojekte /-firmen bzw. Beschäftigungsprojekte am Markt tätige Wirtschaftsbetriebe Personenkreis: überwiegend Zuverdiener (EU-Rentner), geringfügige Beschäftigung Förderschwerpunkt Integrations- und Beschäftigungsprojekte (max. 5 Jahre, ) Niederschwellige Beschäftigungsprojekte bzw. Arbeitsprojekte Projekte, die an Beschäftigung heranführen marktwirtschaftliche Tätigkeit steht nicht im Vordergrund häufig in Form von Zweckbetrieben eines e.v. oder tagesstrukturierendem Angebot Förderschwerpunkt Neue Arbeitsmöglichkeiten (max. 3 Jahre, ) 8

9 Bausteine der Förderung von Integrationsprojekten I. Projektförderung Personal-, Honorar- u. Sachkosten [Impulsförderung] Differenzierte Förderung - Vorlauf- und Planungsaktivitäten - Auf- und Ausbau - Sicherung & Stabilisierung II. Investitionsförderung Erwerb Grundstück, Objekt, Umbau etc. [Basisförderung] Tilgungs- und Zinszuschüsse [Stiftung Deutsche Behindertenhilfe] 9

10 Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Förderung des Auf- und Ausbaus von Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX sowie Beschäftigungsprojekten / Zuverdienstfirmen, (am Markt tätige Betriebe) niederschwellige Beschäftigungsprojekte als tagesstrukturierendes Angebot und Hinführung zum Arbeitsmarkt andere Förderkonditionen Förderschwerpunkt Neue Arbeitsmöglichkeiten (max. 3 Jahre, ) 10

11 Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten I. Projektförderung Differenzierte Förderung Vorlauf- und Planungsaktivitäten Auf- und Ausbau Sicherung & Stabilisierung 11

12 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Vorlauf- und Planungsaktivitäten Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie finanziellen Ressourcen eines Trägers für : Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft Entwicklung Konzept/Businessplan Überprüfung von Risiken & Chancen Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten Machbarkeitsstudie Produktentwicklung Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebswirtschaftliches Gutachten etc. max , inkl. 20% VKP, max. 12 Monate (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich) 12

13 Förderung konkret Vorlauf / Planung Förderhöhe: max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten zzgl. 20% Verwaltungskostenpauschale (VKP) (bezogen auf den Zuschuss der Aktion Mensch) Anteilsfinanzierung: Höhe des bewilligten Prozentsatzes ist entscheidend und verbindlich Eigenmittel: 30 % Höchstsumme: (inkl. VKP) Dauer: 12 Monate Förderfähig: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten 13

14 Empfehlungen/Hinweise Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte. Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet. 14

15 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Förderfähig ist sowohl der Aufbau als auch der Ausbau*. Förderfähig: Förderdauer: Fördersumme: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten max. 5 Jahre max Anteilsfinanzierung: Höhe des bewilligten Prozentsatzes ist entscheidend und verbindlich Zuschuss: max. 70% zzgl. Verwaltungskostenpauschale von 20% auf den Zuschuss Eigenmittel: mind. 30% Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50% *eine genaue Abgrenzung zum bisherigen Aufbau ist erforderlich. 15

16 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Aufbau eines Integrations- bzw. Beschäftigungsprojektes Die eigentliche Realisierung des Integrations- oder Beschäftigungsbetriebes Aufbau der erforderlichen Personalstruktur Qualifizierung der erforderlichen Mitarbeiter/innen mit Behinderung Einstellung der behinderten und nicht behinderten Mitarbeiter/innen Marketingmaßnahmen Aufnahme des Betriebes Entwicklung des Geschäftsbereichs Erhöhung der Umsätze Behauptung am Arbeitsmarkt Weitere Einstellungen von Personal Weiterqualifizierung etc. 16

17 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Ausbau eines Integrations- bzw. Beschäftigungsprojektes a) Innerhalb eines bestehenden Integrationsunternehmens entsteht ein neuer abgegrenzter Betrieb (Ausgründung einer neuen Tochter). b) Innerhalb eines bestehenden Integrationsunternehmens entsteht ein neuer, abgrenzbarer Geschäftsbereich. c) Ein bestehendes Integrationsunternehmen erweitert seinen Betrieb im bestehenden Geschäftsfeld durch neuen Standort neue technologische Stufe (Kabelkonfektionierung / Schaltkästen) neue und eigenständige Struktur (Leitung, Organisation, Verwaltung) mindestens 2 der 3 Anforderungen müssen erfüllt sein die reine Umorganisation von Stammkräften ist nicht förderfähig! 17

18 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Ausbau eines Integrations- bzw. Beschäftigungsprojektes Eine reine Vergrößerung eines bestehenden Betriebes, am gleichen Standort, trotz baulicher Erweiterung und zusätzlicher Einstellung von Betriebsleitern, Anleitern und Beschäftigten ist nicht förderfähig. 18

19 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Hinweise Nicht jeder Ausbau von Integrationsunternehmen bzw. Zuverdienstfirmen erfordert eine (zusätzliche) Förderung in voller Höhe der Projektförderung bzw. eine Projektförderung über fünf Geschäftsjahre erfordert das komplette Paket von Projekt- und Investitionsförderung, zzgl. Zinszuschuss. Der Ausbau eines bestehenden Betriebes kann auch lediglich die Förderung von Investitionen erfordern. Bestehende Ressourcen, Strukturen, Kompetenzen etc. des Antragstellers und seiner möglichen Kooperationspartner sollten genutzt und dargestellt werden. 19

20 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Verbindliche Bestandteile des Antrages: Allgemeine Angaben zu Antragsteller und Vorhaben Kurzbeschreibung Vorhabensbeschreibung Kosten- und Finanzierungsplan Externes betriebswirtschaftliches Gutachten (Leitfaden) entweder durch Integrationsamt oder Antragsteller in Auftrag gegeben Stellungnahme des Integrationsamtes (Leitfaden) ggf. weitere Anlagen 20

21 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau II. Investitionsförderung Gefördert werden können Investitionen für Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen Baumaßnahmen: Neu-, Erweiterungs- und Umbauten Nutzfahrzeuge Anschaffung von Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz) Schaffung von Barrierefreiheit (z.b. behindertengerechte Zugänge, Rampen, Aufzüge, Maßnahmen im Sanitärbereich, optische oder akustische Anlagen) bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöchstsumme:

22 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Förderung gemieteter Immobilien Investitionen in gemietete Immobilien können laut Richtlinien nur bei Vorliegen eines Nutzungsvertrages mit mindestens zehnjähriger Laufzeit bei Antragstellung gefördert werden. Ausnahmen können bei Integrations- und Beschäftigungsbetrieben sinnvoll bzw. erforderlich sein. Die Erforderlichkeit einer Ausnahme sollte durch die Antragstellung deutlich werden. 22

23 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Beginn des Vorhabens (Basisförderung) stets nach Antragstellung (auf eigenes Risiko) Ausnahme: Kostenanerkennung vor Antragstellung (Basisförderung) ca. 6 9 Monate vorher für Architektenkosten, Statikerkosten, Vermessungskosten 23

24 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau III. Zins- und/oder Tilgungszuschüsse Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen, die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch Zinszuschüsse Tilgungszuschüsse oder (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der öffentlichen Hand gefördert werden) Förderung von Darlehen bis max Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers. 24

25 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau 2 Arten von Darlehen: 1. Annuitätendarlehen: mind. 2 % Tilgung zzgl. ersparter Zinsen 2. Tilgungsdarlehen: mind. 5% Tilgung Bedingung: Darlehen muss zu 100 % ausgezahlt werden (kein Disagio) Keine tilgungsfreien Zeiten Zinssatz mind. 4% Förderung der Aktion Mensch: 3% 25

26 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Sicherung und Stabilisierung Förderung von bereits bestehenden Integrations- & Beschäftigungsprojekten Kurzfristige Maßnahmen, um die Existenz eines Betriebes durch geeignete Maßnahmen und damit geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen. 26

27 Integrations- & Beschäftigungsprojekte Sicherung und Stabilisierung Mögliches Förderspektrum: externe Beratung Umstrukturierung Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche zusätzliche Marketingmaßnahmen zusätzliche Qualifizierung etc. max , inkl. 20% VKP, max. 12 Monate (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich) 27

28 Wesentliche Hinweise! Bei Kombination von Anträgen für ein Projekt: (Impulsförderung & Basisförderung & Stiftung) 1. Befürwortung des Antrages auf Projektförderung [Impulsförderung] - hier wird das Projekt bewertet 2. Befürwortung des Antrages auf Investitionsförderung [Basisförderung] und/oder Zins- bzw. Tilgungszuschuss [Stiftung] ergänzend - wenn das Projektvorhaben überzeugt, können auch die erforderlichen Investitionen bzw. Darlehen gefördert werden 28

29 Wesentliche Hinweise! Bei Kombination von Anträgen für ein Projekt: (Impulsförderung & Basisförderung & Stiftung) 1. Projektförderung [Impulsförderung] - Beginn nach Bewilligung - Ausnahmen: Projektentwicklung & -sicherung: Beginn nach Antragstellung vor Bewilligung auf eigenes Risiko möglich 2. Investitionsförderung [Basisförderung] - Beginn nach Antragstellung vor Bewilligung möglich 29

30 Das Förderspektrum Projektförderung / Arbeit I. Integrationsprojekte und Beschäftigungsprojekte II. Weitere Förderthemen - Übergang Schule - Beruf - Aus- und Weiterbildung / Qualifizierung - Kooperationsvorhaben (Menschen m. bes. Unterstützungsbedarf) - Neue Arbeitsmöglichkeiten 30

31 Förderung konkret Weitere Förderthemen Personal- und Honorarkosten direkt zurechenbare Sachkosten (projektbezogen) max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten max inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale max. 36 Monate 31

32 Antragstellung ausschließlich online (Internet): umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des Systems Hilfestellung & Antragstellung Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne Spitzenverband) 32

33 Entwicklung eines Antrags Projektidee / Geschäftsidee / Geschäftsfeld Konkretisierung der Idee anhand des Leitfadens Projektbeschreibung Erforderliche Vernetzung / Kommunikationswege Personalplanung / Personalkostenplanung Kostenplanung Finanzierungsplanung Betriebswirtschaftliches Gutachten Stellungnahmen Stimmigkeit der Antragsunterlagen untereinander ggf. Ergänzung bzw. Stellungnahme des Antragstellers zu Brüchen, Unstimmigkeiten oder erklärungsbedürftigen Aussagen einzelner Anlagen 33

34 Qualitätskriterien für einen Antrag Vollständigkeit der Anlagen Kommunizierung besonderer Sachlagen Abweichung von Anforderungen Dringlichkeit im Zeitplan Zusammenhang mit anderen Projekten / Anträgen Projektbeschreibung: Antragsteller (und ggf. Partner) soll klar erkennbar sein Struktur, Hintergrund, Motivation für Projekt Zielgruppe klar beschreiben Zusammenhang zu den Projekt-Anforderungen Bedarf in der Region / Abgrenzung zu bestehenden Angeboten 34

35 Qualitätskriterien für einen Antrag Sichtbarkeit der fachlichen Kompetenz Klare Sprache, Vermittlung von Fakten (keine Prosa!) Beschreibung der Umsetzung Methoden Zeitplan Schlüssigkeit vermittelter Anforderungen, Qualifikationen, Zahlen Kosten-Nutzen-Verhältnis Nachhaltigkeit Überzeugungskraft insgesamt Stimmigkeit der Antragsunterlagen untereinander ggf. Ergänzung bzw. Stellungnahme des Antragstellers zu Brüchen, Unstimmigkeiten oder erklärungsbedürftigen Aussagen einzelner Anlagen 35

36 Empfehlungen aktuelle BIH-Empfehlungen bzw. der jeweiligen regionalen Integrationsämter ABC Behinderung & Beruf (Handbuch für die betriebliche Praxis), BIH Die Entwicklung von Integrationsfirmen (BAG IF) Handbuch für Zuverdienstprojekte (BAG IF) Verzeichnis bestehender Integrations- und Zuverdienstprojekte (BAG IF) Broschüre TEILHABEN der Aktion Mensch kostenlos zu beziehen unter 36

37 Antragstellung Informationen zur Aktion Mensch, ihrer Förderpolitik sowie des gesamten Förderspektrums unter: 37

38 Wir freuen uns auf Ihre Projekte! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 38

39 Förderfähige Personalkosten 39

40 Förderfähige Personalkosten Anklicken der Personalkosten im Kostenplan führt zum Personalkostenrechner

41 Förderfähige Personalkosten Ausschnitt: 1. Teil Personalkostenrechner

42 Förderfähige Personalkosten Ausschnitt: 2. Teil Personalkostenrechner die pauschalierte Personalkostentabelle kann hier auch eingesehen werden

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