Förderinstrumente fu r die. gewerbliche Wirtschaft, fu r das Handwerk. und die Freien Berufe. sowie fu r kommunale. und private Investoren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderinstrumente fu r die. gewerbliche Wirtschaft, fu r das Handwerk. und die Freien Berufe. sowie fu r kommunale. und private Investoren"

Transkript

1 für die gewerbliche Wirtschaft, für das Handwerk und die Freien Berufe sowie für kommunale und private Investoren in Mecklenburg-Vorpommern

2 Förderinstrumente fu r die gewerbliche Wirtschaft, fu r das Handwerk und die Freien Berufe sowie fu r kommunale und private Investoren in Mecklenburg-Vorpommern Stand: Januar

3 2 Förderinstrumente

4 Sehr geehrte Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wirtschaftsstandort mit hervorragenden Perspektiven. In den vergangenen Jahren haben bei uns im Land das produzierende Gewerbe, das Handwerk, der Baubereich, unternehmensnahe Dienstleistungen und die Gesundheitswirtschaft insgesamt ordentlich zugelegt. Es tut sich eine Menge hier im Nordosten Deutschlands. Unser Land punktet mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und ausreichend Gewerbeflächen. Ziel unserer Politik ist es weiterhin, durch die Ansiedlung von zukunftsfähigen Unternehmen insbesondere hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und damit die wirtschaftliche Basis im Land zu verbreitern. Wir müssen die Wirtschaftskraft unseres Landes weiter so stärken, dass Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich und finanziell spätestens 2020 auf eigenen Füßen stehen kann, da die überdurchschnittlichen Transfers für unser Land in den nächsten Jahren zurückgehen werden. Mit den zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten wollen wir auch Herausforderungen, wie beispielsweise Unternehmensnachfolgen, Fachkräftesicherung sowie Neuansiedlungen oder Erweiterungen von Firmen anpacken. Die vorliegende Förderbroschüre soll Ihnen einen schnellen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Vorhaben zu verwirklichen. Lernen Sie Land und Leute kennen. Wir laden Sie ein. Kommen Sie zu uns. Mecklenburg-Vorpommern heißt Sie herzlich willkommen. Harry Glawe Minister fu r Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern 3

5 Inhaltsverzeichnis 1. Gewerbliche Investitionen/Existenzgru nder/netzwerke Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW): Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des gewerblichen Tourismus Ergänzende Gewährung von Darlehen für Vorhaben gemäß der GRW - Ergänzungsfinanzierungsprogramm Vorfristige Bereitstellung von Darlehen für Vorhaben der GRW - Zwischenfinanzierungsprogramm Förderung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Freien Berufe Kleindarlehensprogramm für KMU Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie) Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) ERP-Gründerkredit - StartGeld - KfW ERP-Gründerkredit Universell - KfW ERP - Kapital für Gründung - KfW KfW-Unternehmerkredit Fremdkapital KfW-UnternehmerKredit - Nachrangkapital ERP-Regionalförderprogramm - KfW Förderung von regionalen Netzwerken Förderung von Maßnahmen/Netzwerken in der Gesundheitswirtschaft Arbeitsmarktförderung Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Förderung des lebenslangen Lernens Förderung der Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben Arbeitsmarktpolitische Hilfen des Bundes Eingliederungszuschüsse ( 88 bis 92, 131 und 73 Abs. 3 SGB III) Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ( 90 SGB III) Gründungszuschuss Einstiegsgeld Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) Förderung der beruflichen Weiterbildung

6 3. Kommunale Infrastruktur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW): Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Mecklenburg- Vorpommern Kommunaler Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern Förderung des Sportstättenbaus in Mecklenburg-Vorpommern IKK - Investitionskredit Kommunen - KfW IKU - Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen - KfW IKK - Barrierearme Stadt - KfW IKU - Barrierearme Stadt - KfW Technologie und Innovation Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Unternehmensgründungen für Hochschulabsolventen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt (Gründerstipendium) in Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Netzwerken Wirtschaft Wissenschaft Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Förderinitiative KMU-Innovativ Innovative regionale Wachstumskerne, mit Modul WK Potential EXIST-Gründerstipendium EXIST-Forschungstransfer SIGNO- Erfinderfachauskunft SIGNO-KMU-Patentaktion ERP-Innovationsprogramm - KfW Zwanzig20 Partnerschaft für Innovation Bu rgschaften und Beteiligungen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Ausfallbürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften des Bundes Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh Beteiligungskapital der Technologiefonds MV GmbH ERP-Startfonds - KfW High-Tech Gründerfonds Landwirtschaft Förderung von Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung Investitionen

7 6.1.2 Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen (Organisationskosten) Vermarktungskonzeptionen Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern Aquakultur Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Fischerei und der Aquakultur Beratung/Schulung Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe - BAFA BMWi-Innovationsgutscheine Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops - BAFA Gründercoaching Deutschland - KfW Runder Tisch - KfW Turn Around Beratung - KfW Energieberatung Mittelstand - KfW Energieberatung Vor-Ort-Beratung - BAFA Aus- und Weiterbildung Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in Mecklenburg-Vorpommern Förderung der Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks Förderung des Unternehmergeistes Förderung der Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern aus Mecklenburg-Vorpommern an einer Hochschule Meister-BAFöG - KfW KfW - Studienkredit Bildungskredit Bildungsprämie Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen Umwelt/Energie Förderung von Investitionen zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern Darlehen zur Förderung von Investitionen zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern Marktanreizprogramm -BAFA KfW-Energieeffizienzprogramm Erneuerbare Energien - Standard - KfW Erneuerbare Energien - Premium - KfW KfW-Umweltprogramm

8 9.8 IKK - Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren - KfW IKU - Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren - KfW KfW - Investitionskredit Kommunen Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung BMU-Umweltinnovationsprogramm - KfW IKK - Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung - KfW IKU - Energetische Stadtsanierung Energieeffiziente Quartiersversorgung - KfW Energetische Stadtsanierung Zuschuss - KfW Denkmalschutz/Kulturhistorische Bausubstanz Landesprogramm Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Aufwertung kulturhistorischer Bausubstanz zum Schutz und der Erhaltung des ländlichen Kulturerbes bei Schlössern, Gutsanlagen und Parks Messeförderung Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Messeprogramm des Bundes für innovative Unternehmen Auslandsmessebeteiligungen des Bundes Wohnungs- und Städteförderprogramme Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren, des barrierefreien und Barrieren reduzierenden Umbaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie der Nachrüstung von Personenaufzügen in Wohngebäuden Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen im privaten Eigentum und Neubau von Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung und Instandsetzung von Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in Mecklenburg - Vorpommern Stadtumbau Ost - Förderprogramm Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung in Mecklenburg-Vorpommern Altersgerecht umbauen - KfW Energieeffizient Bauen - KfW Energieeffizient Sanieren- Kredit und Zuschuss - KfW KFW-Wohneigentumsprogramm Förderung der Umru stung auf digitale Kinotechnik

9 Ansprechpartner Kammern Kreisfreie Städte und Landkreise Regionale und kommunale Wirtschaftsförderer Erläuterungen zu den Fußnoten Impressum Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern Investorenportal Mecklenburg-Vorpommern Existenzgründer und junge Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Förderdatenbank des Bundes 8

10 Förderinstrumente 9

11 1. Gewerbliche Investitionen/ Existenzgru nder/netzwerke 1.1 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW): Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des gewerblichen Tourismus Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus), die dauerhafte Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern. Es muss sich um eines der folgenden Erstinvestitionsvorhaben handeln: Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebstätte in neue, zusätzliche Produkte grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50 % der Umsätze) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinausgehend, absetzen, außerdem Tourismusbetriebe, die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für den Tourismus erzielen. Folgende Branchen/Sektoren werden, neben den bereits durch den Koordinierungsrahmen der GRW ausgeschlossenen Wirtschaftsbereichen, grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen: betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung Markt- und Meinungsforschung Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen Garten- und Landschaftsbau Kranunternehmen und sonstige Unternehmen, die mit Fahrzeugen oder sonstigen mobilen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen erbringen (mobile Dienstleister) Asphalt- und Betonmischanlagen Abfallentsorgung Verlage Medienanstalten, Radio- und TV-Sender u. ä. Stadthallen u. ä. für regionale oder kommunale Zwecke mitgenutzte Veranstaltungsstätten Druckereien Großhandel, Versandhandel Herstellung von Kraftstoffen bzw. Ersatzkraftstoffen sowie Biogas, sofern sie nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen Ferienwohnungen und Ferienhäuser Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Bowlingcenter und Kegelbahnen sowie ähnliche Einrichtungen Gaststätten Kombi-, Erlebnis-, Spaß- und Freizeitbäder in Trägerschaft von Kommunen oder städtischen Betrieben 10

12 Die Förderung wird grundsätzlich als sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt. Es gelten folgende Basisfördersätze: Große Unternehmen: 15 % Mittlere Unternehmen: 20 % Kleine Unternehmen: 25 % Die Basisfördersätze können im Einzelfall durch Aufschläge angehoben werden. Die dafür maßgeblichen Kriterien sind in der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW festgelegt. Als Höchstfördersätze (entsprechend GRW-Koordinierungsrahmen) gelten: Große Unternehmen: 30 % Mittlere Unternehmen: 40 % Kleine Unternehmen: 50 % Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU 1. Grundsätzlich ist auch bei Erhöhung des Basisfördersatzes ein Pauschalabzug von 5-Prozentpunkten vom jeweiligen Höchstfördersatz in Ansatz zu bringen. Der Subventionswert aller in Anspruch genommenen öffentlichen Beihilfen darf die im Koordinierungsrahmen der GRW genannten Förderhöchstsätze nicht überschreiten. Anhand der Zahl der zu schaffenden und zu sichernden Dauerarbeitsplätze wird der Anteil der förderfähigen Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben gemäß den Festlegungen in der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW bestimmt. Dabei werden nur die Arbeitsplätze berücksichtigt, bei denen die Stundenvergütung die Lohnuntergrenze von 8,50 EUR (Arbeitnehmerbrutto) nicht unterschreitet. Arbeitsplätze, die für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind, werden bei der Ermittlung der Anzahl geschaffener Arbeitsplätze nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage der Förderung wie folgt eingeschränkt: Die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grund und Boden und Eigenleistungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich nicht gewährt. Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten werden nicht gefördert. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen sind bei Vorliegen besonderer Struktur- und Beschäftigungseffekte möglich. 1 siehe Erläuterungen Seite

13 Ergänzende Darlehen: (siehe auch unter Ziffern 1.2) Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismus können zusätzlich zur Zuschussförderung Investitionsdarlehen gewährt werden. Beim Darlehenszinssatz ist eine Subventionierung bis zum Ausschöpfen der beihilferechtlichen Höchstsätze möglich. Beihilfefreier Eigenanteil: Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenbeitrag von mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben leisten, entweder aus eigenen Mitteln oder aus Fremdmitteln, die keinerlei öffentliche Förderung enthalten. Formgebundener Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens an das Landesförderinstitut MV. Investitionsbeginn ist der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages, bei Baumaßnahmen auch der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten. Planungsleistungen, die Einleitung von Genehmigungsverfahren oder der Erwerb von Grund und Boden gehören noch nicht zum Beginn des Investitionsvorhabens. Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Bestätigung durch die bewilligende Stelle begonnen werden. Bewilligungsbehörde und weitere Informationen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach Schwerin 12

14 1.2 Ergänzende Gewährung von Darlehen fu r Vorhaben gemäß der GRW - Ergänzungsfinanzierungsprogramm Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzungen können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien gefördert werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die GRW-förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50 % der Umsätze) überregional über einen Radius von 50 km absetzen; außerdem Tourismusbetriebe, die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für den Tourismus erzielen. Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen. Es können Darlehen zu folgenden Konditionen gewährt werden: Finanzierungsanteil: grundsätzlich höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5 Mio. EUR je Vorhaben Mindestbetrag: EUR Auszahlung: 100 % Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe und gegebenenfalls des Beihilfewertes des Zinssatzes erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission Laufzeit: höchstens 20 Jahre Zinsbindung: höchstens 10 Jahre Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, höchstens fünf tilgungsfreie Jahre; vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit vorhanden Das Darlehen kann zusätzlich zu einem GRW-Investitionszuschuss ausgereicht werden. Bei Kombination des Darlehens mit einem abgesenkten GRW-Investitionszuschuss ist eine Subventionierung des Darlehens über den Zinssatz bis zum Ausschöpfen der beihilferechtlichen Höchstfördersätze möglich. Die Gewährung des Darlehens erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Hausbank. Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. 13

15 Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder Postanschrift: Postfach: Schwerin 14

16 1.3 Vorfristige Bereitstellung von Darlehen fu r Vorhaben der GRW - Zwischenfinanzierungsprogramm Wer oder was wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, denen gemäß der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in MV für Vorhaben eine Bewilligung ausgesprochen wurde, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht ausgezahlt werden kann. Es können Darlehen in Höhe des Umfangs der GRW-Bewilligung zu folgenden Konditionen gewährt werden: Mindestbetrag: Auszahlung: Zinssatz: Laufzeit: Tilgung: EUR 100 % entsprechend dem Projektfortschritt fest, mindestens der EU-Referenzzinssatz zuzüglich eines risikoorientierten Ausfallaufschlags bis zur Fälligkeit des bewilligten Zuschusses mindestens entsprechend der Bereitstellung der Jahresscheiben im Zuwendungsbescheid; eine frühere Tilgung ist möglich Die Gewährung des Darlehens erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Hausbank. Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 15

17 1.4 Förderung der Gru ndung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Investitionsvorhaben von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, die dauerhafte Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern. Es muss sich um eine Erstinvestition in Form der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte handeln. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet): des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei und mit Ausnahme der Wirtschaftsbereiche Abbau von Sand und Kies sowie Transport- und Lagerwirtschaft des in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbes und des Einzelhandels mit Dingen des täglichen Bedarfs auf einer Verkaufsfläche von weniger als 400 qm, die ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben und soweit diese keinen Primäreffekt (überwiegend überregionalen Absatz) erzielen. Förderfähig sind Investitionen von Kleinstunternehmen mit einer Betriebsstätte: in Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns mit bis zu Einwohnern und außerhalb von Oberzentren einschließlich der Stadt-Umland-Gebiete außerhalb von Mittelzentren und den direkt angrenzenden Gemeinden sowie außerhalb von Gemeinden mit Kur- bzw. Seebadstatus Investitionen des Einzelhandels können nur in ländlichen Orten bzw. Gemeindeteilen mit weniger als 500 Einwohnern gefördert werden Mit dem Investitionsvorhaben muss mindestens ein neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen werden. Die Förderung erfolgt als sachkapitalbezogener Zuschuss. Der Höchstfördersatz beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Kosten bei einer Begrenzung der Fördersumme auf EUR je geschaffenen Arbeitsplatz. Existenzgründungsvorhaben und mit einer Unternehmensnachfolge verbundene Existenzgründungen können mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Eine Begrenzung des Förderhöchstbetrages auf EUR je geschaffenen Arbeitsplatz besteht nicht. 16

18 Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder Postanschrift: Postfach: Schwerin 17

19 1.5 Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Freien Berufe Kleindarlehensprogramm fu r KMU Finanzierung von Investitionen, Beteiligungen oder Betriebsmitteln, soweit diese im Zusammenhang mit Investitionen oder Beteiligungen stehen oder der Erschließung neuer Geschäftsfelder dienen, mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Innerhalb dieses Rahmens ist vorgesehen, dass die Darlehen auch für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien eingesetzt werden können. Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 1 einschließlich der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Ein überwiegend überregionaler Absatz der hergestellten Produkte oder angebotenen Leistungen (siehe Ziffern 1.1 und 1.2) ist nicht erforderlich. Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Es können Darlehen zu folgenden Konditionen gewährt werden: Finanzierungsanteil: höchstens EUR, bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors höchstens EUR Mindestbetrag EUR Auszahlung: 100 % Zinssatz fest, die Festlegung der Höhe und gegebenenfalls des Beihilfewertes des Zinssatzes erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission, im Einzelfall kann der Zinssatz um 400 Basispunkte abgesenkt werden Laufzeit höchstens 20 Jahre, bzw. 8 Jahre bei Betriebsmitteldarlehen Zinsbindung: höchstens 10 Jahre, bzw. 8 Jahre bei Betriebsmitteldarlehen Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, maximal zwei tilgungsfreie Jahre; vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten; soweit nicht ausreichend vorhanden, vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses Die Gewährung des Darlehens erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Hausbank. Die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers ist durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch den Antragsteller sicherzustellen. Gegebenenfalls vorhandene Eigenmittel sind in angemessenem Umfang einzusetzen siehe Erläuterungen Seite 134

20 Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder Postanschrift: Postfach: Schwerin 19

21 1.6 Förderung von Existenzgru ndern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) erhalten vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und/oder innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Natürliche Personen, auch wenn sie Gesellschafter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind, die ein Unternehmen neu gründen wollen. verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf, wenn zusätzlich ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen wird verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu EUR je Unternehmensgründung bei Beteiligung einer Geschäftsbank an der Finanzierung des bestehenden Fehlbedarfs verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu EUR bei Betriebsübernahmen Die Darlehen können einzeln beantragt oder bis zur Erreichung des Höchstbetrages von EUR miteinander kombiniert werden. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 5 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 5 % pro Jahr auf die Restschuld. Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an die Gesellschaft für Strukturund Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach Schwerin 20

22 1.7 Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie) Die Meisterprämie ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt für Meister im Zusammenhang mit einer erstmaligen Existenzgründung durch eine Betriebsübernahme. Natürliche Personen, auch als Gesellschafter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen im Sinne einer Vollexistenz übernehmen und damit erstmalig eine Existenz gründen. Erfolgt die Betriebsübernahme gemeinsam durch mehrere Meister, so wird nur eine Meisterprämie pro Betriebsübernahme gewährt. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz und seinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und über eine abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, über eine abgelegte Industriemeisterprüfung oder über einen gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss verfügen oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zur vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung vorlegen. Im Zuge der Betriebsübernahme muss die überwiegende Zahl der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebs für die Dauer von mindestens zwölf Monaten im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten und damit gesichert werden. Für den Fall, dass in dem zu übernehmenden Betrieb keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze vorhanden sind, muss zusätzlich zum Arbeitsplatz des Unternehmensnachfolgers mindestens ein weiterer Arbeitsplatz geschaffen werden. Dabei muss es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von mindestens zwölf Monaten handeln. Ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Betriebsübergeber wird hierbei nicht berücksichtigt. Bei dem zu schaffenden Arbeitsplatz muss die Entlohnung zu tariflichen oder ortsüblichen Konditionen erfolgen. Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden Betriebes muss dem Inhalt der Meisterausbildung des Unternehmensnachfolgers entsprechen. Zuschuss in Höhe von einmalig EUR. Formgebundener Antrag an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Bestimmungen Auskünfte erteilt. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder Postanschrift: Postfach: Schwerin 21

23 1.8 Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören und mindestens fünf Jahre (bei KMU drei Jahre) nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens zum Anlagevermögen des begünstigten Betriebes des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet gehören und dort auch verbleiben sowie in jedem Jahr zu nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt werden. Begünstigt sind auch die Anschaffung und Herstellung von neuen Gebäuden, wenn sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, sich im Fördergebiet befinden und mindestens fünf Jahre (bei KMU drei Jahre) in einem begünstigten Betrieb verwendet werden. Erstinvestitionsvorhaben sind die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder die grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Für Investitionen in den sogenannten sensiblen Sektoren sind bestehende Fördereinschränkungen und Förderausschlüsse zu beachten (Stahl- und Kunstfaserindustrie, Fischerei- und Aquakultur, Schiffbau usw.). Zum Fördergebiet gehört Mecklenburg-Vorpommern. Zu den nach dem InvZulG 2010 begünstigten Betrieben gehören die Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes. Die Zuordnung eines Betriebes zu einem begünstigten Wirtschaftszweig ist nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes Ausgabe 2008 vorzunehmen. Die Investitionszulage beträgt bei Beginn des Erstinvestitionsvorhabens: im Jahr 2012 grundsätzlich 5 %, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 10 % im Jahr 2013 grundsätzlich 2,5 %, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten. KMU = Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU¹ Der Antrag ist nach amtlichem Vordruck beim zuständigen Finanzamt zu stellen, das auch weitere Auskünfte zur Anwendung des InvZulG 2010 erteilt siehe Erläuterungen Seite 134

24 1.9 ERP-Gru nderkredit - StartGeld - KfW Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt; ebenso Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen sowie kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU 1, die weniger als 3 Jahre am Markt sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt. Langfristiges Darlehen Höhe von bis zu EUR, (Investitionen und Betriebsmittel) davon Betriebsmittel maximal EUR. Finanzierunganteil bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungbedarfs. Eine zweite Antragstellung ist möglich, solange der Darlehensbetrag nicht überschritten wird. Für Vorhaben mit einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf steht der ERP-Gründerkredit Universell zur Verfügung (siehe folgende Seite). Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite

25 1.10 ERP-Gru nderkredit Universell - KfW Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt; ebenso Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen. Der Existenzgründer muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen Freiberuflich Tätige und Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der EU 1 erfüllen Bei Vorhaben im Ausland sind mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe aus Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland antragsberechtigt. Langfristiges Darlehen in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR je Vorhaben. Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite 134

26 1.11 ERP - Kapital fu r Gru ndung - KfW Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen. Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen. Die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 1 müssen erfüllt werden. Langfristige Darlehen in Höhe von bis zu EUR je Antragsteller. In den neuen Bundesländern: die eingesetzten eigenen Mittel sollen 10% der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 50% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite

27 1.12 KfW-Unternehmerkredit Fremdkapital Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittelständischer Unternehmen und Freiberufler im In- und Ausland. In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Bei verbundenen Unternehmen darf der Jahresgruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigen. Auch Privatpersonen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, können Vorhaben aus diesem Programm finanzieren. Im Ausland werden zusätzlich Töchter deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 30-prozentiger deutscher Beteiligung gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU 1 können besonders günstige Konditionen erhalten. Langfristiges Darlehen mit günstigen Konditionen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel. Kreditbetrag maximal 25 Mio. EUR je Vorhaben. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU 1 können besonders günstige Konditionen erhalten. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite 134

28 1.13 KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU 1 im In- und Ausland. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Definition der EU 1, die über ausreichende Bonität verfügen und seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind sowie Freiberuflich Tätige. Im Ausland werden zusätzlich Töchter deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 30-prozentiger deutscher Beteiligung gefördert. Langfristiges Darlehen in Höhe von bis zu 4 Mio. EUR je Vorhaben. Finanzierungsanteil 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite

29 1.14 ERP-Regionalförderprogramm - KfW Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 1 in deutschen Regionalfördergebieten. Dazu zählen u.a. alle Standorte in den neuen Bundesländern. Kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 1 Existenzgründer, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen Freiberuflich Tätige Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten Kleine Unternehmen können dabei besonders günstige Konditionen erhalten. Langfristige Darlehen in Höhe von max. 3 Mio. EUR pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 85 % der förderfähigen Investitionskosten in den neuen Bundesländern. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilen. Weitere Informationen: Infocenter der KfW-Bankengruppe Tel.: siehe Erläuterungen Seite 134

30 1.15 Förderung von regionalen Netzwerken Regionale Netzwerke von Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen. Konkreter Gegenstand der Förderung sind die Leistungen eines Netzwerkmanagers. Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die regionalen Netzwerke als Rechtsperson. Ein förderfähiges Netzwerk sollte mindestens 5 kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 1 mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern umfassen. Die Netzwerkpartner sollten im Regelfall in Form eines eingetragenen Vereins organisiert sein. Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung je Netzwerk erfolgt zeitlich befristet, in der Regel für 3 Jahre. Dies stellt eine Anschubfinanzierung dar, mit der sich nach Ablauf der Förderung idealer Weise selbst tragende Strukturen entwickelt haben sollten. Die Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln kann bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen. In besonders komplizierten und zu begründenden Fällen ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich. Für diesen Fall reduziert sich die Förderung im vierten Jahr auf 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Netzwerk kann insgesamt mit bis zu EUR gefördert werden. Für die regionalen Netzwerke ist ein Votum des entsprechenden Regionalbeirates erforderlich. Dieser trifft eine Förderempfehlung unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunktsetzungen. Projektideen und Anträge sind formgebunden vor Beginn des Vorhabens bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einzureichen, die auch Auskünfte zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 1 siehe Erläuterungen Seite

31 1.16 Förderung von Maßnahmen/Netzwerken in der Gesundheitswirtschaft Gefördert werden Netzwerkprojekte und Marketingmaßnahmen in der Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Gesundheitswirtschaft bzw. mit entsprechendem Branchenbezug, welche federführend in einem Netzwerk tätig sind, bestehende und neugegründete Netzwerke vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft (Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mehreren Partnern) oder gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag bis zu EUR. Die Förderung von Netzwerken kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren erfolgen. Die Förderung von Marketingaktivitäten richtet sich im Einzelfall nach dem landespolitischen Interesse an der Maßnahme und kann bis zu 90 % betragen. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus behält sich vor, für speziell zur Zielerreichung geeignete Themen Ideenwettbewerbe auszuschreiben. Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: Erstberatung: oder info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach Schwerin 30

32 2. Arbeitsmarktförderung 2.1 Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen mit Umstrukturierungen oder Veränderungen der Arbeitsorganisation in Unternehmen mit der Optimierung von Ressourcen schonender Verfahren oder der Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur Entwicklung einzelner Branchen oder Regionen Einzelmaßnahmen können zusammengefasst als Aktionsprogramme gefördert werden. Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Durchführung von Aktionsprogrammen können auch Zuwendungen für Koordinierungsund Begleitungsaufgaben an fachkundige Stellen, zum Beispiel Fachverbände, gewährt werden. Antrag/Ansprechpartner Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antragsannehmende und vorprüfende Stelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 31

33 2.1.2 Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Gefördert wird die Teilnahme von in Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Unternehmen als natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. In Form von Bildungschecks, Zuschuss bis zu folgenden Förderhöchstgrenzen: bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 500 EUR pro Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antragsannehmende Stelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 32

34 2.1.3 Förderung des lebenslangen Lernens Gefördert werden können: Projekte und Programme im Bereich der Schule ergänzenden Angebote, durch die Schüler zum selbständigen, forschenden Lernen angeregt und befähigt werden, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Ökonomie, Gesellschaft, Umweltbildung, Neue Medien und Fremdsprachen die Entwicklung und Erprobung von Konzepten, die die gegenseitige Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung verbessern oder die Leistungsfähigkeit der Systeme der Aus- und Weiterbildung erhöhen Maßnahmen der unternehmensunabhängigen, individuellen, beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, insbesondere zur Entwicklung von Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Kommunikations- und Medienkompetenz, Fremdsprachen, Ressourcenschutz und Energieeffizienz Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Zuschuss in Höhe von bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antragsannehmende Stelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 33

35 2.1.4 Förderung der Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere für arbeitslose Fachkräfte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, für Arbeitslose, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) beziehen, für arbeitslose Migrantinnen und Migranten, für Arbeitslose, für die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Förderung des Bundes nicht oder nicht in notwendigem Umgang möglich ist. Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Zuschuss in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit keine Drittoder Eigenmittel zur Verfügung stehen. Stehen Dritt- oder Eigenmittel zur Verfügung, werden Zuwendungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt nachrangig zu Fördermaßnahmen des Bundes. Antrag/Ansprechpartner Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antragsannehmende Stelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 34

36 2.1.5 Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen Gefördert werden Strukturentwicklungsmaßnahmen, die ausgerichtet sind auf: strukturentwickelnde, unternehmensübergreifende Dienstleistungen im Umfeld von Unternehmen die Unterstützung von Unternehmensansiedlungen die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft die Stärkung regionaler Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für die Förderung der Maßnahmen ist ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates notwendig. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Arbeitgeberbruttoausgaben eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung für grundsätzlich ein Beschäftigungsjahr. Eine Projektverlängerung um ein weiteres Förderjahr auf insgesamt 2 Förderjahre ist nach einem erneuten Votum des zuständigen Regionalbeirates möglich. Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antragsannehmende Stelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbh (GSA) Schulstraße Schwerin Tel.: info@gsa-schwerin.de Postanschrift: Postfach: Schwerin Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße Schwerin Tel.: info@lfi-mv.de Postanschrift: Postfach: Schwerin 35

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen

Mehr

Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren?

Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? KFW-UNTERNEHMERKREDIT Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? Die Zukunftsförderer Langfristige Investitionen günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler

Mehr

Fördermittelberatung FÖRDERNOTIZ -

Fördermittelberatung FÖRDERNOTIZ - Fördermittelberatung FÖRDERNOTIZ - Diese Fördernotiz enthält eine kleine Auswahl an Fördermöglichkeiten und wurde sehr gewissenhaft zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keine Haftung und keine Gewähr

Mehr

KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg

KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg Langfristige Investitionen, günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen,

Mehr

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

Übersicht ausgewählter Fördermaßnahmen

Übersicht ausgewählter Fördermaßnahmen Bearbeitungsstand 10/2010 alle Angaben ohne Gewähr Übersicht ausgewählter Wirtschaftsförderung Investitionszuschüsse und -zulagen Investitionen Investitionszuschuss Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

Mehr

EFRE 2007-2013. Regionalisierte Teilbudgets für Landkreise & kreisfreie Städte Niedersachsens. Landkreis Göttingen. Landkreis Göttingen

EFRE 2007-2013. Regionalisierte Teilbudgets für Landkreise & kreisfreie Städte Niedersachsens. Landkreis Göttingen. Landkreis Göttingen Neue hancen für kleine und mittlere Unternehmen Infoveranstaltung am 10.06.2008 Wirtschaftsförderung in Niedersachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der neuen

Mehr

Existenzgründung finanzieren:

Existenzgründung finanzieren: Existenzgründung finanzieren: Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Sachsen Holger Richter Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kristina Fröhlich Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

Starthilfe durch staatliche Förderkredite und private Beteiligungen

Starthilfe durch staatliche Förderkredite und private Beteiligungen Starthilfe durch staatliche Förderkredite und private Beteiligungen Bank Produkt Inhalt Besonderheiten IBB-Investitionsbank Berlin detaillierte Informationen z.b. über Konditionen auf www.ibb.de oder unter

Mehr

Pro Building Workshop 28.09.2010 Förderung mittelständischer Unternehmen Holger Richter Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Instrumente der Förderung Finanzielle Hilfen Information

Mehr

Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern

Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern Katrin Kuchmetzki Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen 17. April 2013 Agenda Das LFI Einführung in die Struktur

Mehr

KfW-Programm Erneuerbare Energien

KfW-Programm Erneuerbare Energien Stand: 01.12.2008 KfW-Programm Erneuerbare Energien Zusatzinformationen Zum 1.1.2009 bündelt die KfW ihre Programme zur Finanzierung erneuerbarer Energien. Das neu geschaffene Programm Erneuerbare Energien

Mehr

Unterstützung betrieblicher Investitionen

Unterstützung betrieblicher Investitionen Unterstützung betrieblicher Investitionen Betriebliche Investitionen, die der Wettbewerbsfähigkeit der Saarwirtschaft zugute kommen, werden gezielt unterstützt. Damit sorgt die Landesregierung dafür, dass

Mehr

GRÜNDUNGSPROGRAMM FÜR MEISTERINNEN UND MEISTER DES HANDWERKS Informations-Veranstaltung der Lawaetz-Stiftung am 11. April 2013

GRÜNDUNGSPROGRAMM FÜR MEISTERINNEN UND MEISTER DES HANDWERKS Informations-Veranstaltung der Lawaetz-Stiftung am 11. April 2013 GRÜNDUNGSPROGRAMM FÜR MEISTERINNEN UND MEISTER DES HANDWERKS Informations-Veranstaltung der Lawaetz-Stiftung am 11. April 2013 Inhalt 1 Eckdaten der Förderung 2 Berechnungsbeispiele 3 Antragsablauf 4 Weitere

Mehr

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten sich selbstständig machen? KFW-GRÜNDERKREDIT Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten.

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch 20. November 2015, Gründer- und Jungunternehmermesse Leverkusen Tobias Kraus Die Agenda

Mehr

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten sich selbstständig machen? KFW-STARTGELD Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vom 8. Dezember 2008 V 440 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen?

Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? WOHNRAUM BAUEN ODER ERWERBEN Ihr Neubau soll wenig Energie verbrauchen? Die Zukunftsförderer Bauen Sie auf die Zukunft Ihre Motivation der beste Grund Für viele Menschen gehört der Erwerb eines Hauses

Mehr

An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK

An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS-015-2008 Zeichen 102-81230 Gesprächspartner + 49 251 91741-4191 Telefon + 49 251 91741-2609 Telefax michael.hoffmann@nrwbank.de

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von

Mehr

ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee

ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit? Mit dem ERP-Gründerkredit,

Mehr

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz. 09. Juli 2009. Sibylle Schwalie

Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz. 09. Juli 2009. Sibylle Schwalie Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz 09. Juli 2009 Sibylle Schwalie Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter ISB-Darlehen Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen

Mehr

KfW fördert energieeffiziente Beschaffung in Kommunen

KfW fördert energieeffiziente Beschaffung in Kommunen KfW Kommunalbank KfW fördert energieeffiziente Beschaffung in Kommunen Fachkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Städtetages 30.

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Sie planen investitionen in einer förderregion?

Sie planen investitionen in einer förderregion? erp-regionalförderprogramm Sie planen investitionen in einer förderregion? die Zukunftsförderer das Wichtigste auf einen Blick gefördert werden Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten

Mehr

Landesförderprogramme für Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz. Rostock, 28.11.2013

Landesförderprogramme für Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz. Rostock, 28.11.2013 Landesförderprogramme für Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz Rostock, 28.11.2013 Gliederung 1. Einleitung 2. Landesförderung Klimaschutz-Förderrichtlinie 3. Landesförderung Klimaschutz-Darlehensprogramm

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 27.01.201 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für Sie:

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur

Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Kommunaler Breitband Marktplatz 2012 Breitband Kompetenzzentrum Niedersachsen Osterholz-Scharmbeck, 07. Juni 2012 Ute Hauptmann

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Innovations- und Investitionsförderung des Landes Brandenburg

Innovations- und Investitionsförderung des Landes Brandenburg Stephan Worch ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH Innovations- und Investitionsförderung des Landes Brandenburg Information zu ausgewählten Förderprogrammen FÖRDERTAG BERLIN-BRANDENBURG 2014 Donnerstag,

Mehr

Herzlich Willkommen! Faszination Sparkasse. Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft. Landesbank Baden-Württemberg. Förderkreditgeschäft

Herzlich Willkommen! Faszination Sparkasse. Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft. Landesbank Baden-Württemberg. Förderkreditgeschäft Faszination Sparkasse Herzlich Willkommen! Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft Landesbank Baden-Württemberg Förderkreditgeschäft Innovationsfinanzierung Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) Hausbankprinzip

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Technologie.Transfer.Anwendung.

Technologie.Transfer.Anwendung. Technologie.Transfer.Anwendung. Gute Ideen finanzieren Weitere Innovationsförderprogramme des Bundes SIGNO-Erfinderfachauskunft SIGNO-KMU-Patentaktion go-innovativ go-effizient KMU-innovativ Adolph Jetter

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Erneuerbare Energien KfW-Förderung zur Nutzung natürlicher Ressourcen

Erneuerbare Energien KfW-Förderung zur Nutzung natürlicher Ressourcen Erneuerbare Energien KfW-Förderung zur Nutzung natürlicher Ressourcen Weitblick lohnt sich für alle Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft! Ihre Nutzung ist klimafreundlich und sicher und schont zudem

Mehr

Informationsveranstaltung für Unternehmen der Fischverarbeitung und -vermarktung

Informationsveranstaltung für Unternehmen der Fischverarbeitung und -vermarktung Informationsveranstaltung für Unternehmen der Fischverarbeitung und -vermarktung Schwerin, 9.11.2009 Helga Dempzin Förderdarlehen Ausgewählte Darlehensprogramme der Wirtschaftsförderung Mikrodarlehen Darlehensfonds

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 08.01.2014) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Bürgschaften als Beitrag zur Liquiditätssicherung idität i / Kreditfinanzierung Erweiterte Angebote der Bürgschaftsbank Sachsen 03. März 2009 Handwerkskammer Dresden Referent:

Mehr

Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung

Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung SIE SIND ERFOLG- REICH GESTARTET? Beim Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up- Phase müssen junge Technologieunternehmen hohe Hürden überwinden,

Mehr

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 19.03.201 Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 05.05.201 Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Was wird gefördert? Mit dem Nachrangdarlehen werden Investitionen, die

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Themenschwerpunkte Tipps für das Kreditgespräch Öffentliche Finanzierungshilfen 2 Regeln

Mehr

Beispiel einer Konditionenübersicht "Risikogerechtes Zinssystem"

Beispiel einer Konditionenübersicht Risikogerechtes Zinssystem 1 Beispiel einer Konditionenübersicht "Risikogerechtes Zinssystem" Unser Service für Sie: Konditionen-Faxabruf: ab dem 01.04.2005 Konditionenübersicht für Neuzusagen in den Förderprogrammen der KfW Mittelstands-

Mehr

Überblick kommunale Förderprogramme

Überblick kommunale Förderprogramme KfW Kommunalbank KfW-Förderprogramme für Kommunen und kommunale Unternehmen Workshop Stadtumbau im Land Sachsen-Anhalt Axel Papendieck, Key Account Manager, Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Kreditgeschäft,

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 23.09.2014) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg 1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 10.02.2016) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 19.05.201 Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 01.02.2012) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen Ergänzende Informationen zum Rundschreiben vom 29.02.2008

Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen Ergänzende Informationen zum Rundschreiben vom 29.02.2008 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 16.04.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem

Mehr

Sie möchten natürliche Energien nutzen?

Sie möchten natürliche Energien nutzen? ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Die Zukunftsförderer Weitblick belohnen wir mit langfristigen Finanzspritzen Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine Initiative, die sich

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 02.02.2016) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie

ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finan- ziellen Einsatz verbunden.

Mehr

Universalkredit Innovativ

Universalkredit Innovativ Universalkredit Innovativ Fördermitteltag der IHK Würzburg-Schweinfurt Referent: Herbert Antes 21.07.2014 Universalkredit Innovativ Was wird gefördert? Finanziert werden Investitionen sowie der allgemeine

Mehr

Laufzeit Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre Investitionsfinanzierungen: bis zu 20 Jahre mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung

Laufzeit Betriebsmittelfinanzierungen: bis zu 5 Jahre Investitionsfinanzierungen: bis zu 20 Jahre mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung KfW-Unternehmerkredit (Programm-Nr. 037. 047) I< -\V. Anlage Sitz in Deutschland, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (30

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 01.07.2014) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 16.05.2014) Bestellnr. 600 000 0034 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die

Mehr

Sie investierenwir finanzieren: KfW!

Sie investierenwir finanzieren: KfW! Sie investierenwir finanzieren: KfW! CEP Stuttgart, 29. 31. Januar 2009 Stephan Gärtner Unsere Leistung Wir, die KfW, sind ein wichtiger Finanzpartner für Sie als zukunftsorientierte Unternehmer! 2 KfW

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

5. November 2012. Planen, analysieren, strukturieren, optimieren Unternehmenssteuerung einfach gemacht. Finanz- und Förderinstrumente für Unternehmen

5. November 2012. Planen, analysieren, strukturieren, optimieren Unternehmenssteuerung einfach gemacht. Finanz- und Förderinstrumente für Unternehmen Planen, analysieren, strukturieren, optimieren Unternehmenssteuerung einfach gemacht 5. November 2012 Finanz- und Förderinstrumente für Unternehmen Dorrit Mai Gesellschaft für Unternehmensberatung und

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur 208 Kredit Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft Förderziel Mit dem erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit

Mehr

Förderung für Gründer und innovative Unternehmen Das Angebot der KfW Mittelstandsbank

Förderung für Gründer und innovative Unternehmen Das Angebot der KfW Mittelstandsbank Förderung für Gründer und innovative Unternehmen Das Angebot der KfW Mittelstandsbank Potsdam, 31. März 2010 Finanzforum BPW Stephan Gärtner KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Sitz in Frankfurt, Niederlassungen

Mehr

Thüringer Aufbaubank Fördermöglichkeiten (Überblick)

Thüringer Aufbaubank Fördermöglichkeiten (Überblick) Thüringer Aufbaubank Fördermöglichkeiten (Überblick) 29.Januar 2014 Gliederung I. Die Thüringer Aufbaubank Überblick II. III. Zuschüsse (1) Investitionsförderung (2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Mehr

Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderziel Die ISB vergibt im Rahmen dieses Programmes zinsgünstige Kommunaldarlehen, mit welchen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden. Wer kann Anträge stellen? - Gebietskörperschaften

Mehr

Inhalt 01.04.2015. Gründercoaching Deutschland (GCD)

Inhalt 01.04.2015. Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 01.04.2015 Inhalt 1. 2. 3. Produkte Gründercoaching Deutschland (GCD) Gründercoaching Deutschland (GCDneu) Gründercoaching Deutschland (GCD neu) Turn

Mehr

Unternehmensförderung in Brandenburg. IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015

Unternehmensförderung in Brandenburg. IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015 Unternehmensförderung in Brandenburg IHK Potsdam RC Teltow-Fläming Dietmar Koske, Luckenwalde, 19. Februar 2015 Die Förderbereiche der ILB Zentrale Förderbereiche Wirtschaft Arbeit Infrastruktur Wohnungsbau

Mehr

Herzlich Willkommen. Schön, dass Sie da sind. Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse für den Mittelstand

Herzlich Willkommen. Schön, dass Sie da sind. Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse für den Mittelstand Herzlich Willkommen. Schön, dass Sie da sind. 1. Prof. Klaus Weiler 2. Geschäftsführer des efu-instituts und Vorstandssprecher des Bundesverbandes der Fördermittel-Berater e.v. (BvdFB) 3. Dozent bei Universitäten,

Mehr

Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen

Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen» VR-FörderMittel Jochen Oberlack Energiesparinvestitionen sind... Alle Investitionen zur Verbesserung der Umweltsituation Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzung

Mehr

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten Finanzierung von Energieprojekten mit öffentlichen Förderkrediten der KFW KuKo, 17.03.2012, Christian Bürger Agenda 1. Vorteile -allgemein- 2. Energieeffizient Bauen (153) 3. Energieeffizient Sanieren

Mehr

Öffentliche Finanzierungsmittel für f r Existenzgründer. nder. Vortrag von Angela Schütz. am 04. Mai 2013

Öffentliche Finanzierungsmittel für f r Existenzgründer. nder. Vortrag von Angela Schütz. am 04. Mai 2013 Öffentliche Finanzierungsmittel für f r Existenzgründer nder Vortrag von Angela Schütz am 04. Mai 2013 1 01/2013 LfA Förderbank Bayern im Überblick Spezialkreditinstitut des Freistaates Bayern zur Förderung

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Mittelstands und Förderbank (Stand: 22.01.2008) Bestellnr.: 140021 die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage

Mehr

Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung der Mittel

Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung der Mittel Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) 1 Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung

Mehr

IBB wenn es um Wohneigentum geht

IBB wenn es um Wohneigentum geht ANZEIGE IBB wenn es um Wohneigentum geht Geht es um die Schaffung von Wohneigentum, ist die Investitionsbank Berlin (IBB) eine entscheidende Adresse. Mit ihren vielseitigen Programmen und Produkten rund

Mehr

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses

Mehr

Fördergebiete im Saarland

Fördergebiete im Saarland Fördergebiete im Saarland I. Investitionen im GA-Fördergebiet (Regionalfördergebiet) Förderprogramm: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) Antragsberechtigte: KMU und

Mehr

KfW-Information für Multiplikatoren

KfW-Information für Multiplikatoren KfW-Information für Multiplikatoren 07.12.2015 Themen dieser Ausgabe: Wohnwirtschaft Bestandsimmobilie Neubau Inhalt Produkte Themen Wohnwirtschaft, Bestandsimmobilie, Neubau 1. Energieeffizient Sanieren

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit

Mehr

25. Nordfriesischer Existenzgründertag, 29.01.2016 Finanzierung der Existenzgründung Gesa Wichmann, Vertriebsleiterin Firmenkunden

25. Nordfriesischer Existenzgründertag, 29.01.2016 Finanzierung der Existenzgründung Gesa Wichmann, Vertriebsleiterin Firmenkunden Nord-Ostsee Sparkasse 25. Nordfriesischer Existenzgründertag, 29.01.2016 Finanzierung der Existenzgründung Gesa Wichmann, Vertriebsleiterin Firmenkunden Finanzierung Ihrer Existenzgründung Rating Finanzierung

Mehr

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten.

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. 062/072 Kredit Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. Förderziel Das dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Agentur für Technologie und Netzwerke. Gründung innovativ

Agentur für Technologie und Netzwerke. Gründung innovativ Gründung innovativ Förderprogramm des Landes Brandenburg im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Schwerpunkte: 1. Zielgruppe 2. Konditionen 3. Förderfähige Kosten 4. Voraussetzungen

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Mittelstands- und Förderbank (Stand: 04.09.2009) Bestellnr. 140 021 - die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515) 23304 Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Mehr

Gewerblicher Umweltschutz

Gewerblicher Umweltschutz 1 Gewerblicher Umweltschutz Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Der nachhaltige Schutz der Umwelt, sowie der effiziente Umgang mit Strom und Wärme haben sich noch nie so schnell ausgezahlt

Mehr

Aktuelle ILB-Programme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben. Heinrich Weißhaupt, Schönwalde 04.April 2011

Aktuelle ILB-Programme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben. Heinrich Weißhaupt, Schönwalde 04.April 2011 Platz für Foto Aktuelle ILB-Programme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben Vortragende Seite 2 Agenda Aktuelle Änderungen 2011 in der GRW-Förderung der Gewerblichen Wirtschaft Neues zum Brandenburgkredit

Mehr

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer.

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer. Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank - Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juli 2014 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /24 Landwirtschaft Aquakultur

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe (Stand: 25.11.2015) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Unser Service für

Mehr

das KfW - Förderprogramm

das KfW - Förderprogramm Energieberatung für KMU Energieberatung für KMU das KfW - Förderprogramm Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative: Bestandteile des Sonderfonds sind: Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen

Mehr

Öffentliche Fördermittel Forschung und Umweltschutz

Öffentliche Fördermittel Forschung und Umweltschutz Roland Betz Öffentliche Fördermittel Forschung und Umweltschutz Ein ebook über öffentliche Fördermittel Copyright Verlagsgesellschaft Betz 1. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Buches

Mehr

Merkblatt Beratungsförderung

Merkblatt Beratungsförderung Initiative Energieeffizienz im Mittelstand Die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Mittelstands- und Förderbank (Stand: ) Bestellnr.: 140 021 - die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch

Mehr

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland

R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland R I C H T L I N I E Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener

Mehr

Information über das ERP-Innovationsprogramm der KfW

Information über das ERP-Innovationsprogramm der KfW Information über das ERPInnovationsprogramm der KfW Für mittelständische Unternehmen Stand: Juli 2013 ERPInnovationsförderung der KfW Programmstruktur Ab 1,05 % effek. Jahreszins Stand 26.07.2013 Wer kann

Mehr