STUDIENPLAN FÜR DEN AKADEMIELEHRGANG GEOMETRISCHES ZEICHNEN

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1 STUDIENPLAN FÜR DEN AKADEMIELEHRGANG GEOMETRISCHES ZEICHNEN der Pädagogischen Akademie des Bundes in der Steiermark der Pädagogischen Akademie der Diözese Graz-Seckau des Pädagogischen Institutes des Bundes in Steiermark Gilt ab Wintersemester 2005/06 Grundlage dieses Studienplanes ist das Akademie-Studiengesetz 1999 (AStG, BGBl. I Nr. 94/1999) und die Akademie-Studienordnung (AStO, BGBl. II Nr. 2/2000)

2 Teil A: Studienordnung 1. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL DES AKADEMIELEHRGANGES Die Studierenden des Akademielehrganges "Geometrisches Zeichnen" sollen die für eine Konstruktion und Darstellung von ebenen und räumlichen Objekten notwendigen Werkzeuge, Hilfsmittel und Verfahren kennen lernen, geometrische Fragestellungen eigenständig bearbeiten können sowie ein ausgeprägtes Raumvorstellungsvermögen entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden einen sicheren Umgang mit den im 2D- und 3D-CAD-Bereich verwendeten neuen Medien erlernen und die erworbenen Kenntnisse möglichst praxisnah im Unterricht einsetzen. Die Studierenden sollen schließlich durch eine fundierte didaktisch-methodische Ausbildung die Kompetenz erwerben, ihren Unterricht eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. 2. DAUER UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS Der Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" besteht aus sechs Modulen (12 Semesterwochenstunden) in geblockter Form, die auch im Rahmen der Lehrerinnenfortbildung / Lehrerfortbildung einzeln und voneinander unabhängig absolviert werden können. Die Module sind auf drei Studiensemester verteilt; einer Semesterwochenstunde entsprechen 16 Unterrichtseinheiten. Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen der Module, deren Zuordnung zu den Studiensemestern sowie die Bewertungen nach dem ECTS-System sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt: Module SWSt I II III EC Fundamentum: Raumorientierung, Darstellung, Ausführung 3 1,5 Vi 1,5 ÜV *) Didaktik I: Unterrichtsplanung, Methodenkonzepte 1 1,0 SP 1 Ebenflächig begrenzte Objekte 2 Ebene Geometrie 2 Krummflächige Objekte 2 Didaktik II: Medieneinsatz, Teamarbeit, Projekte, Unterrichtspraktikum 2 1,0 Vi 1,0 ÜV *) 1,0 Vi 1,0 ÜV *) 1,0 Vi 1,0 ÜV *) 1,0 W 1,0 ÜP *) Summen Abschlüsse Abschlussarbeit 3 Mündliche kommissionelle Abschlussprüfung 4 Summen / EC 19 Legende: SWSt Semesterwochenstunden Vi, ÜV, SP, W, ÜP Vorlesung interaktiv, Übung zur Vorlesung, Pädagogisches Seminar, Werkstatt, Praktische Übung I, II, III Studiensemester des Akademielehrganges EC Zuordnung von European Credits nach ECTS (European Credit Transfer System) *) die positive Absolvierung von 1 SWSt mit abschließender Beurteilung entspricht 1,0 EC-Punkten die positive Absolvierung von 1 SWSt ohne Beurteilung entspricht 0,5 EC-Punkten Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 2

3 3. ARTEN VON LEHRVERANSTALTUNGEN Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind Gestaltungsformen des Lehrbetriebes für den Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen": Art und Beschreibung der Lehrveranstaltungen Vorlesung interaktiv: Vorlesungen führen in geeigneter methodisch-didaktischer Form in Teilbereiche eines Fachgebietes und dessen Methoden ein und vermitteln systematisches Grundlagenwissen. Sie geben einen Überblick über größere Themenkomplexe und Problembereiche oder informieren über historische Entwicklungen und den aktuellen Forschungsstand des Faches. Die Umsetzung erfolgt in effizienter, lehrerinnenzentrierter / lehrerzentrierter Vortragsform, ergänzt um einen Interaktionsanteil mit den Studierenden in Form von Anfragen, Rückmeldungen, Diskussionen und materialgestützten Arbeitsphasen. Übung zur Vorlesung: Übungen zu Vorlesungen stehen im engen Zusammenhang mit Vorlesungen. Sie sollen den Studierenden durch Bearbeitung exemplarischer Problemstellungen die Gelegenheit zur Anwendung und Vertiefung der in der betreffenden Vorlesung behandelten Stoffgebiete und zur Selbstkontrolle geben. Pädagogisches Seminar: Das pädagogische Seminar dient der fachlich fundierten und praxisbezogenen Auseinandersetzung mit relevanten Inhalten, wobei sich lehrerinnenzentrierte / lehrerzentrierte und studierendenzentrierte Arbeitsformen abwechseln. Der Einsatz vielfältiger Interaktionsformen und unterschiedlicher Methoden ist auch ein Modell für einen zeitgemäßen Unterricht. Von den Studierenden sind eigene mündliche und schriftliche Beiträge zu erbringen. Werkstatt: Die Werkstatt dient dem produktorientierten und eventuell teamorientierten Erarbeiten und Vertiefen von Kenntnissen und Fertigkeiten in offenen Lernformen durch selbstbestimmtes Lernen sowie in vorbereiteten Lernumgebungen. Sequentielle Input- und Beratungsphasen der / des Lehrenden begleiten die Lehrveranstaltungen. Praktische Übung: Praktische Übungen bieten Gelegenheit zum Erlernen und Vertiefen berufsrelevanter kognitiver, motorischer und kreativer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Sie erfordern ein hohes Maß an intensiver Begleitung auf Grund eines hohen Anteils an Selbsttätigkeit. Legende: LP Lehrveranstaltungsprüfung ip immanenter Prüfungscharakter pa produktbestimmte Abschlussarbeit 4. BILDUNGSZIELE UND BILDUNGSINHALTE DER LEHRVERANSTALTUNGEN Kurzzeichen Vi ÜV SP W ÜP Prüfungstypus LP ip ip+pa ip+pa ip FACHWISSENSCHAFTEN Fundamentum: Raumorientierung, Darstellung, Ausführung Entwicklung und Vertiefung eines ausgeprägten Raumvorstellungsvermögens / Eigenständiges und kreatives Lösen problemorientierter Geometrieaufgaben / Kennenlernen der gebräuchlichen Abbildungsverfahren / Ausführungsrichtlinien und Werkzeuge für Konstruktion und Modellierung Erkennen räumlicher Strukturen / Möglichkeiten des Raumvorstellungstrainings / Verwendung virtueller Modelle / Projektionsbegriff / Axonometrie, Normalrisse in den Koordinatenebenen, Perspektive / Darstellung einfacher geometrischer Objekte / Grundlagen und Richtlinien zur Ausführung geometrischer Zeichnungen / Geometrisch richtiges Freihandzeichnen / Vorstellen der aktuellen Geometrie-Software (2D- und 3D-CAD-Systeme), Einführung in das computerunterstützte Konstruieren / Möglichkeiten der Dokumentation Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 3

4 Ebenflächig begrenzte Objekte Kennenlernen und Beherrschen der notwendigen Grundkonstruktionen / Anwenden bei ebenen Schnitten und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper / Vertiefung 3D-CAD Lagebeziehungen zwischen geometrischen Objekten / Verfahren zur Rekonstruktion der Länge bzw. unverzerrten Gestalt von Strecken bzw. ebenen Figuren / Anwendung bei einfachen Maß- und Lageaufgaben / Ermittlung von Körpernetzen / Seitenrisse / Ebener Schnitt und Durchdringung ebenflächig begrenzter Körper (praxisnahe Objekte) Ebene Geometrie Beherrschen elementarer Grundkonstruktionen der ebenen Geometrie / Vertiefung 2D-CAD / Kennenlernen von Möglichkeiten zur (dynamischen) Visualisierung / Modellierung und Simulation mit Hilfe von Dynamischen Geometrie Systemen Planimetrische Konstruktionen / Eigenschaften der Kegelschnittslinien, elementare Konstruktionen / Nachbearbeiten von Ergebnissen der 3D-Modellierung / Handhabung von Dynamischen Geometrie Systemen / Verwendung geeigneter Software zur interaktiven Durchführung geometrischer Konstruktionen und Transformationen von ebenen Figuren / Herstellen von Animationen zur Visualisierung geometrischer Sachverhalte / Experimentelle Methoden in der Geometrie Krummflächige Objekte Anwenden der geometrischen Grundkonstruktionen bei ebenen Schnitten und Durchdringungen von Zylinder-, Kegelund Kugelflächen / Vertiefen der konstruktiven Behandlung spezieller krummflächiger Objekte Darstellung der Kugel, Schnittaufgaben / Ebener Schnitt von Zylinder- und Kegelflächen in besonderer Lage zu den Koordinatenebenen / Netzkonstruktionen / Durchdringung der behandelten Flächen in besonderer Lage zu den Koordinatenebenen (Anwendung bei Rohrverbindungen, Gewölbeformen, Bohrungen usw.) FACHDIDAKTIK Didaktik I: Unterrichtsplanung, Methodenkonzepte Vermittlung wesentlicher Kompetenzen für einen zeitgemäßen Geometrieunterricht / Planung von differenzierten Unterrichtseinheiten unter Anwendung verschiedener Methoden Kennenlernen des Lehrplans / Vertrautwerden mit möglichen Sozialformen des Unterrichts / Differenzierungsproblematik / Fächerübergreifender Unterricht / Leistungsbeurteilungskonzepte Didaktik II: Medieneinsatz, Teamarbeit, Projekte, Unterrichtspraktikum Erstellung und Anwendung von Unterrichtsmaterialien, die das geometrische Verständnis bei den Schülerinnen / Schülern fördern / Kritische Beurteilung und Bewertung von vergleichbaren Medien / Dokumentation und Präsentation der Projektergebnisse / Fähigkeit zum Arbeiten im Team / Eigenständiges Durchführen von Unterrichtseinheiten Anfertigen von Freihand- und Tafelzeichnungen / Erstellung und Einsatz von Folien und Modellen / Sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten der fachspezifischen Software und der gängigen Dynamischen Geometrie Systeme / Entdeckendes Lernen durch Verwendung aktueller Computerprogramme / Kriterien für die Beurteilung (neuer) Geometrie-Software / Teamorientiertes Erarbeiten von Spezialgebieten des Fachbereiches / Dokumentieren und Präsentieren unter Benutzung einer präzisen Fachsprache / Lehrübungen, Lehr- und Unterrichtsbesprechungen Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 4

5 5. ZULASSUNGSKRITERIEN Aufnahmewerberinnen / Aufnahmewerber für den Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" müssen eine abgeschlossene Erstausbildung für ein Lehramt nachweisen. Für den Fall, dass die Anzahl der Anmeldungen für den Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Reihung der Aufnahmewerberinnen / Aufnahmewerber nach dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Akademielehrgang. 6. NACHWEIS BESONDERER VORKENNTNISSE FÜR DIE ANMELDUNG Die sichere Bedienung der in der schulischen Praxis üblichen Computersysteme wird vorausgestzt; insbesondere sind dies die Handhabung der wesentlichen Rechnerkomponenten und der Umgang mit einem (grafisch basierten) Betriebssystem. In den entsprechenden Lehrveranstaltungen wird auf diese Fertigkeiten aufgebaut. 7. VERZEICHNIS DER STUDIEN An der Pädagogischen Akademie des Bundes in der Steiermark und an der Pädagogischen Akademie der Diözese Graz-Seckau wird zu Beginn jedes Studiensemesters das Verzeichnis der Studien in Form eines Studienführers veröffentlicht. Am Pädagogischen Institut des Bundes in Steiermark erfolgt die Veröffentlichung im Rahmen der abteilungsspezifischen Fortbildungsprogramme. Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 5

6 Teil B: Prüfungsordnung 1. BEURTEILUNGEN VON LEHRVERANSTALTUNGEN 1.1 Beurteilungen von Lehrveranstaltungen können nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleiterinnen / Lehrveranstaltungsleiter durch schriftliche, mündliche oder praktische Lehrveranstaltungsprüfungen oder Beurteilungen in Form des immanenten Prüfungscharakters nach den spezifischen Vorgaben der Lehrveranstaltungsbeschreibung erfolgen. 1.2 Die Lehrveranstaltungsprüfungen sind in der Regel als Semesterprüfungen abzulegen. Im Rahmen einzelner Fächer können Bündelungen von mehreren Lehrveranstaltungsprüfungen vorgesehen werden (Fachprüfungen). 1.3 Die Lehrveranstaltungen eines Faches können hinsichtlich der abschließenden Beurteilung (Prüfungsbestätigung) zusammengefasst werden, setzen allerdings die positive Beurteilung jeder einzelnen Lehrveranstaltung voraus. 1.4 Werden Teile einer Lehrveranstaltung von mehreren Lehrveranstaltungsleiterinnen / Lehrveranstaltungsleitern abgehalten, so müssen die Beurteilungen der einzelnen Teile von den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterinnen / Lehrveranstaltungsleitern durchgeführt werden. Bei negativen Beurteilungen einzelner Teilbereiche ist nur die Wiederholung dieser einzelnen Teilbereiche notwendig. Die Lehrveranstaltung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilbereiche positiv beurteilt sind. Für jeden Teilbereich gelten die in dieser Prüfungsordnung festgelegten Bestimmungen zu den Lehrveranstaltungsprüfungen. 1.5 Die Lehrveranstaltungsprüfungen werden von den Leiterinnen / Leitern der jeweiligen Lehrveranstaltung durchgeführt und beurteilt. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt durch die Leiterinnen / Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung. 1.6 Die Studierenden haben sich entsprechend den durch die Lehrveranstaltungsleiterinnen / Lehrveranstaltungsleiter festgesetzten und durch Aushang bekanntgemachten Terminen rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin, zu den vorgesehenen Prüfungen anzumelden. Wird der Prüfungstermin nicht wahrgenommen, ist eine nachweisliche, rechtzeitige Abmeldung (mindestens 2 Tage vorher) erforderlich und eine neuerliche Anmeldung zur Prüfung notwendig. Die Prüferinnen / Prüfer haben ausreichend Termine zur Verfügung zu stellen. 1.7 Lehrveranstaltungsprüfungen können erst nach Beendigung der jeweiligen Lehrveranstaltung abgelegt werden. Studierende, die später als 2 Semester nach Beendigung der Lehrveranstaltung antreten, haben sich an einer analogen aktuellen Lehrveranstaltung zu orientieren. 1.8 Führt die Lehrveranstaltungsprüfung zu einem negativen Ergebnis, ist zunächst eine zweimalige Wiederholung der Prüfung möglich. Die dritte und letzte Wiederholung ist als kommissionelle Prüfung abzuhalten. Für die Prüfungskommission bestellt die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter zwei weitere Fachprüferinnen / Fachprüfer. Die Kommission entscheidet über die endgültige Beurteilung, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Kandidatin / der Kandidat ist auch berechtigt, die betreffende Lehrveranstaltung neuerlich zu besuchen; dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen. Wiederholungen von Lehrveranstaltungsprüfungen sind frühestens nach 2 Wochen möglich. 1.9 Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter haben die Studierenden alle für die Beurteilung der Teilnahme an der Lehrveranstaltung zusätzlich zu erbringenden Anforderungen (darunter sind alle nicht im Rahmen der Lehrveranstaltung zu erbringenden Leistungen zu verstehen, z.b. eine produktorientierte Abschlussarbeit) spätestens bis zum Ende des der Lehrveranstaltung folgenden Semesters nachzuweisen. Bei negativer Beurteilung oder Versäumnis der zusätzlich zu erbringenden Anforderungen ist die nochmalige Inskription und der Besuch dieser Lehrveranstaltung erforderlich. Die Wiederholung der Lehrveranstaltung ist maximal zweimal möglich Mündliche Prüfungen sind öffentlich Studierende können auf Antrag an die Lehrveranstaltungsleiterin / den Lehrveranstaltungsleiter und Bestätigung durch die Abteilungsleiterin / den Abteilungsleiter den Nachweis über bereits erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Erreichung des Ausbildungszieles als auch die Erfüllung der Beurteilungsanforderungen am Semesterbeginn erbringen ("Dispensprüfung"). Eine Wiederholung der Dispensprüfung ist nicht möglich. 2. GENERELLE BEURTEILUNGSKRITERIEN 2.1 Grundlage für die Beurteilung der Lehrveranstaltungen sind die durch die Lehrveranstaltungsleiterinnen / Lehrveranstaltungsleiter definierten Inhalte und Anforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen. Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 6

7 2.2 Positive Beurteilungen über Lehrveranstaltungen und von Teilen der Abschlussprüfung erfolgen durch ausreichenden Nachweis der Kenntnisse von Lehrveranstaltungsinhalten und der vertieften Auseinandersetzung mit diesen, insbesondere in Hinblick auf die berufsfeldbezogene Umsetzung. Im Falle der schulpraktischen Studien sind zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Interaktion, Didaktik-Methodik sowie des Einsatzes von adäquaten Arbeitstechnologien ausreichend nachzuweisen. 2.3 Für alle Beurteilungen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen. 3. BEKANNTGABE VON BEURTEILUNGSFORM UND BEURTEILUNGSKRITERIEN 3.1 Die Leiterinnen / Leiter der Lehrveranstaltungen haben die Ziele und Inhalte, die Beurteilungsform, die Beurteilungsanforderungen und die Beurteilungskriterien zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt zu geben. 3.2 Für die abschließenden Prüfungen/Arbeiten sind von den zuständigen Lehrkräften die Beurteilungsanforderungen und Beurteilungskriterien zeitgerecht bekannt zu geben. 4. ANRECHNUNG VON PRÜFUNGSANTRITTEN 4.1 Auf die höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten ist anzurechnen: die negative Beurteilung einer Prüfung, der Abbruch bzw. die Nichtbeurteilung einer Prüfung infolge der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, der ungerechtfertigte Rücktritt von einer Prüfung (Studierende erscheinen ohne ausreichende Hinderungsgründe nicht zu einer Prüfung oder treten vor oder während der Prüfung zurück, ohne an ihrer Fortsetzung gehindert zu sein). 4.2 Auf die höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten ist der gerechtfertigte Rücktritt von einer Prüfung nicht anzurechnen (Studierende erscheinen durch unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse nicht zu einer Prüfung, treten infolge solcher Ereignisse vor oder während der Prüfung zurück oder melden sich rechtzeitig von der Prüfung ab). 5. EINSICHTSRECHT DER STUDIERENDEN Den Studierenden ist auf ihr Ansuchen Einsicht in die sie betreffenden Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Von diesem Einsichtsrecht sind jene Teile der Beurteilungsunterlagen ausgenommen, deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. 6. RECHTSSCHUTZ BEI PRÜFUNGEN 6.1 Gegen das Ergebnis einer Prüfung ist kein Rechtsmittel zulässig. 6.2 Wenn die Durchführung einer Prüfung einen Mangel aufweist oder eine objektive Beurteilung der Leistung nicht zulässt, hat die zuständige Abteilungsleiterin / der zuständige Abteilungsleiter diese Prüfung auf Antrag der / des Studierenden aufzuheben. Die / Der Studierende hat den begründeten Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen. Für ungültig erklärte Prüfungen sind nicht auf die zulässige Anzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. 7. ABSCHLIESSENDE PRÜFUNGEN Der Akademielehrgang schließt mit folgenden Prüfungen ab: Abschlussarbeit und Mündliche kommissionelle Abschlussprüfung Die Zuständigkeit der Abteilungsleiterin / des Abteilungsleiters bezieht sich in weiterer Folge nur auf diejenige Institution (Akademien bzw. Pädagogisches Institut), an der die / der Studierende den Akademielehrgang inskribiert hat. 7.1 ABSCHLUSSARBEIT Art und Umfang der Arbeit, Thema Die Studierenden haben eine möglichst praxisbezogene Abschlussarbeit, in der Inhalte der Studienfächer reflektiert und umgesetzt werden, durchzuführen. Das Thema wird zwischen der / dem Studierenden und einer / einem frei gewählten Lehrerin / Lehrer aus einem die Arbeit betreffenden Lehrveranstaltungsbereich vereinbart, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten können. Die Abschlussarbeit ist nach Absprache mit der Themenstellerin / dem Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 7

8 Themensteller in geeigneter Form schriftlich und/oder elektronisch zu dokumentieren und der Themenstellerin / dem Themensteller und einer Beisitzerin / einem Beisitzer zu präsentieren. Anmeldung, Zulassung, Bestellung der Prüferinnen / Prüfer Das vereinbarte und von der Themenstellerin / vom Themensteller unterzeichnete Thema wird von der / vom Studierenden in der Studienabteilung schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht. Die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter bestellt auf Vorschlag der Themenstellerin / des Themenstellers eine weitere Lehrerin / einen weiteren Lehrer aus einem die Arbeit betreffenden Lehrveranstaltungsbereich und die Themenstellerin / den Themensteller als Mitglieder der Prüfungskommission. Die Einreichung der Themen und die Bekanntgabe der Themenstellerin / des Themenstellers kann frühestens im zweiten Studiensemester erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit ist die positive Beurteilung über Lehrveranstaltungen von mindestens 4 Semesterwochenstunden. Abgabetermin, Beurteilungsverfahren, Prüfungswiederholungen Die Abschlussarbeiten sind bis zu dem von der Abteilungsleiterin / vom Abteilungsleiter festgelegten Termin in der Studienabteilung einzureichen. Jede Prüferin / Jeder Prüfer erstellt ein schriftliches Gutachten und erstattet einen Benotungsvorschlag. Die Kommission hat zu einer gemeinsamen Endbeurteilung zu kommen. Ist dies nicht möglich, ist die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter zur Beratung und gegebenenfalls zur Entscheidung beizuziehen. Wenn nur eine Beurteilung negativ ist, ist von der Abteilungsleiterin / vom Abteilungsleiter eine weitere Fachprüferin / ein weiterer Fachprüfer zum Mitglied der Prüfungskommission zu bestellen. Diese / Dieser hat ohne Stimmenthaltung über die endgültige Note zu beschließen. Die Gesamtbeurteilung nach den Noten der fünfstufigen Notenskala erfolgt einstimmig. Bei negativem Prüfungsergebnis kann die Abschlussarbeit höchstens zwei weitere Male zur Beurteilung vorgelegt werden. Themen- und Themenstellerinnenwechsel / Themenstellerwechsel sind zulässig, führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen. 7.2 MÜNDLICHE KOMMISSIONELLE ABSCHLUSSPRÜFUNG Art und Umfang der Prüfung, Prüfungsstoff, Vertiefungsgebiete Die mündliche kommissionelle Abschlussprüfung umfasst eine Lehrveranstaltungsbereiche übergreifende Prüfung. Die Studierenden haben in Vorbereitung der Prüfung zwei Vertiefungsgebiete aus zwei unterschiedlichen Modulen zu bearbeiten, wobei andere Schwerpunktsetzungen gewählt werden müssen als die der Abschlussarbeit. Unter "Bearbeitung von Vertiefungsgebieten" ist dabei die eigenständige, über Basiskenntnisse hinausgehende vertiefte Auseinandersetzung mit Anforderungen und Inhalten einzelner Lehrveranstaltungen zu verstehen. Der Prüfungsstoff der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung bezieht sich jedoch auch auf die Anforderungen und Inhalte aller Lehrveranstaltungen des Akademielehrganges in ihren wechselseitigen und über den Akademielehrgang hinausgehenden Bezügen. Vereinbarung und Vorlage der Vertiefungsgebiete Die Vertiefungsgebiete sind zwischen den Studierenden und den in den Lehrveranstaltungsbereichen eingesetzten Lehrerinnen / Lehrern zu vereinbaren, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten und die Betreuerinnen / Betreuer der Vertiefungsgebiete unter Berücksichtigung ihrer Belastungsgrenzen frei wählen können. Die Vereinbarungen über die Vertiefungsgebiete sind in der Studienabteilung bis zum festgelegten Termin bekannt zu geben. Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen Die Studierenden haben sich entsprechend dem von der Abteilungsleiterin / vom Abteilungsleiter festgelegten und bekanntgemachten Termin mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin zur mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung anzumelden. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung ist die Absolvierung aller Lehrveranstaltungen, die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungen der Arten Vorlesung interaktiv, Pädagogisches Seminar und Werkstatt (6,5 EC-Punkte) und darüber hinaus für die restlichen Lehrveranstaltungen positive Beurteilungen bzw. die positive Absolvierung im Umfang von mindestens 3,5 EC-Punkten sowie die positive Beurteilung der Abschlussarbeit (3,0 EC-Punkte). Außerdem müssen die Vereinbarungen über die Vertiefungsgebiete von der zuständigen Abteilungsleiterin / vom zuständigen Abteilungsleiter zur Kenntnis genommen worden sein. Bestellung der Prüfungskommissionen Die Prüfungskommissionen bestehen aus je drei Prüferinnen / Prüfern, welche von der Abteilungsleiterin / vom Abteilungsleiter bestellt werden. Dabei sind jedenfalls jene Lehrkräfte heranzuziehen, mit denen die Kandidatinnen / Kandidaten Vereinbarungen über die Vertiefungsgebiete getroffen haben. Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 8

9 Durchführung der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung Den Studierenden werden vor Beginn der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung schriftlich zwei Themen zu den beiden Vertiefungsgebieten vorgelegt, für deren Vorbereitung ihnen Minuten zur Verfügung stehen. Im Prüfungsgespräch haben die Studierenden über die Behandlung der Vertiefungsgebiete hinaus das erforderliche Basiswissen und die Fähigkeit, auf adäquatem Niveau Querverbindungen zu Inhalten anderer Lehrveranstaltungen herzustellen, nachzuweisen. Die Dauer des Prüfungsgesprächs hat im Regelfall 20 Minuten pro Frage nicht zu überschreiten und 10 Minuten nicht zu unterschreiten. Beurteilungsverfahren, Prüfungswiederholung Die mündliche kommissionelle Abschlussprüfung wird mit einer Gesamtnote der fünfstufigen Notenskala beurteilt, wobei jedem Mitglied der Prüfungskommission eine Stimme zukommt, Stimmenthaltung unzulässig ist und stimmenmehrheitlich entschieden wird. Sie ist dann positiv zu beurteilen, wenn jede der beiden Teilprüfungen bzw. Fragestellungen zumindest mit "Genügend" beurteilt wurde. Das Prüfungsergebnis ist den Studierenden nach Beschlussfassung mitzuteilen. Bei negativem Prüfungsergebnis kann die mündliche kommissionelle Abschlussprüfung höchstens drei Mal wiederholt werden. 7.3 ZERTIFIZIERUNG Nach positiver Beurteilung der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung ist der / dem Studierenden ein Zeugnis für den Akademielehrgang auszustellen. Akademielehrgang "Geometrisches Zeichnen" Seite 9

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