Jugend fördern, Erfahrung würdigen

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1 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz l DEUTSCHES INGENIEURBLATT l Ausgabe 03/2015 Erscheinungsdatum: Herausgeber: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des Öffentlichen Rechts Nachwuchsstrategie Jugend fördern, Erfahrung würdigen # 7 Verschiedene Studien der letzten Jahre dokumentieren einen deutlichen Fachkräftemangel in Deutschland. Unser Land hat nicht nur die ältesten Ingenieure in ganz Europa etwa jeder fünfte ist bereits 55 Jahre alt es sind auch nur 18 Prozent der Ingenieure in Deutschland jünger als 34 Jahre. Dem gegenüber stehen zahlreiche offene Ingenieurstellen in der deutschen Wirtschaft, die nach talentierten Hochschulabsolventen im Ingenieurwesen verlangen. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz sieht besonders im Bereich der Nachwuchsförderung zwei zentrale Aufgaben. Zum einen müssen junge Menschen möglichst früh für die Schulfächer im sogenannten MINT-Bereich begeistert werden, um nach der schulischen Laufbahn ein ingenieurwissenschaftliches Studium aufzunehmen. Zum anderen sollten die Akademiker während ihres Studiums mit Berufs- und Lebenserfahrung durch die Mitglieder der Ingenieurkammer begleitet werden. Ziele dieser Maßnahmen sind sowohl die Erhöhung der Absolventenzahlen an rheinland-pfälzischen Hochschulen als auch die Aufnahme von Neumitgliedern in die Kammer. Juniormitgliedschaft Zu diesem Zweck hat die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz seit 2011 die Juniormitgliedschaft für Studierende ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen eingeführt. Für einen geringen jährlichen Grundbeitrag erhalten Studierende sowie Absolventen in den ersten zwei Jahren nach dem Hochschulabschluss viele der Vorteile einer regulären Kammermitgliedschaft. Die Hochschüler profitieren somit bereits während ihrer Ausbildung vom umfassenden Angebot der Ingenieurkammer, erhalten berufsrelevante Informationen, partizipieren im Netzwerk und gestalten ihren Berufsstand Hand in Hand mit erfahrenen Ingenieuren in den Kammergremien mit. Frühe Kontakte und die Nähe zur beruflichen Praxis erleichtern den Juniormitgliedern folglich den Einstieg in ihr Berufsleben. Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz stärken die Juniormitglieder aber auch die Gemeinschaft der hierzulande ansässigen Ingenieure und können durch Zusammenhalt und Engagement die Interessen ihres Berufsstands mit voranbringen. Kammerpräsident Dr.-Ing. Horst Lenz berichtet aus dem Berufsleben eines erfahrenen Ingenieurs an der Hochschule Mainz. Informationsvorträge Weiterhin engagiert sich die Ingenieurkammer mit Hilfe ihrer Mitglieder an Schulen und auf Berufsmessen, um den vielseitigen Ingenieurberuf vorzustellen und für das Ingenieurstudium zu werben. Beispielhaft war der Vortrag: Bauingenieurinnen und Bauingenieure in freien Berufen Selbstständig als Beratender Ingenieur und Bausachverständiger von Vorstandsmitglied Uwe Angnes am an der TU Kaiserslautern, über den wir auf Seite 2 ausführlich berichten. Aufruf Um möglichst viele Schüler und Studierende mit unserem Angebot zu versorgen, sind wir auf die Mitwirkung unserer Mitglieder angewiesen. Befindet sich eine Schule oder Hochschule in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unsere zielgruppenorientierten Vorträge und informieren Sie die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über die Vielfältigkeit und die Chancen Ihres Ingenieurberufs. Wir unterstützen Sie dabei gerne bei der Organisation und stehen Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an! Messen Weiterhin plant die Ingenieurkammer im Spätsommer und Herbst dieses Jahres, an drei verschiedenen Messen in Rheinland- Pfalz teilzunehmen: 25./ Sprungbrett Die Ludwigshafener Messe für Ausbildung, Studium & Weiterbildung Eberthalle, Ludwigshafen am Rhein Ignition Die Gründermesse für Existenzgründer und Selbstständige, Mainz 07./ HORIZON Messe für Studium und Absolventenausbildung in Mainz THEMEN Nachwuchsförderung S. 1 Schülerwettbewerb S. 3 Fort- und Weiterbildung S. 3 AHO informiert S. 4 Veranstaltungen S. 5 Mitglieder S. 6

2 2 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz März 2015 Durch die Teilnahme an diesen Messen möchten wir Studierende ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge in ihrer Entscheidung für ihr Studium bestärken sowie als Berater für Absolventen, Existenzgründer und Selbstständige auftreten. Außerdem möchten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Vorteilen der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz vertraut machen und die Kammer in der Öffentlichkeit weiter bekannt machen. Aufruf Um die Betreuung der Messestände zu sichern und für Fragen und Beratung zur Verfügung zu stehen, benötigen wir die tatkräftige Unterstützung unserer Mitglieder. Wenn Sie Interesse daran haben, uns beim Thema Nachwuchsförderung zu unterstützen, merken Sie sich einen dieser Termine vor und senden uns eine an: oder rufen Sie uns an: Schülerwettbewerb Zur Gewinnung des Ingenieurnachwuchses lobt die Kammer bereits zum achten Mal in Kooperation mit anderen Ingenieurkammern und unter der Schirmherrschaft der Rheinland-Pfälzischen Bildungsministerin einen Schülerwettbewerb aus. Beim jährlichen Modell-Bau eines Ingenieurbauwerks sollen logisches Denken und Kreativität gefördert werden. Zum aktuellen Stand des diesjährigen Wettbewerbs lesen Sie bitte weiter auf Seite 3. Praktikumsbörse Auf den Internetseiten der Kammer finden Schüler und Studierende, aber auch Mitglieder und Seniormitglieder eine Praktikums-, Stellen- und Büroübernahmebörse, die einerseits der Suche nach Praktikumsplätzen und Mitarbeitern, andererseits der Nachfolgeakquisition dient. Aufruf Möchten Sie uns auch hierbei unterstützen? Dann freuen wir uns auf das Angebot Ihrer Praktikumsplätze. Schreiben Sie uns bitte an ob Sie ein Schülerpraktikum ein studienvorbereitendes oder studienbegleitendes Praktikum anbieten. Benennen Sie bitte die Voraussetzungen, die Sie von den Teilnehmern erwarten sowie den Zeitraum, für den Sie das Praktikum anbieten. Skizzieren Sie kurz, auf welchen Fachgebieten die Praktikanten ihr theoretisches Wissen umsetzen können und benennen Sie eine/n Ansprechpartner/in in Ihrem Unternehmen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Bei aller Wichtigkeit der Nachwuchsförderung möchten wir jedoch betonen, dass wir das Fachwissen, die jahrelange Weiterbildung und die Berufspraxis unserer erfahrenen Mitglieder besonders schätzen. Viele der Mitglieder setzen auch mit über 65 Jahren ihr Berufsleben fort und arbeiten weiter an ihren Projekten. Einige Mitglieder engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich für die Kammer und setzen sich gemeinsam mit den Kammerrepräsentanten für die Förderung von angehenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie für die Juniormitglieder ein. Die Ingenieur-Generation 50+ wird daher auch in Zukunft sowohl für den Nachwuchs als auch für den wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess eine große und wichtige Rolle spielen. Ihr Martin Böhme Geschäftsführer Hochschule aktiv Berufsbilder im Bauingenieurwesen Der Alumni-Verein und der Fachschaftsrat Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern luden am 4. Februar 2015 interessierte Studierende zur Veranstaltung Berufsbilder des Bauingenieurwesens Berichte aus der Praxis ein. Das Ziel dieser 2014 ins Leben gerufenen Vortragsreihe ist, Studierende vom ersten bis zum Abschlusssemester darüber zu informieren, wie angehende Bauingenieure ihren Beruf ausüben und in welchen Bereichen sie ihr theoretisches Wissen später praktisch umsetzen können. Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Uwe Angnes M. Eng. gab dabei einen spannenden Einblick in seinen Berufsalltag mit dem Vortrag Bauingenieurinnen und Bauingenieure in freien Berufen Selbstständig als Beratender Ingenieur und Bausachverständiger. Herr Angnes stellte nach einem kurzen Überblick über den eigenen beruflichen Werdegang sein Ingenieurbüro mit den vier Kernkompetenzen Tragwerksplanung, Sachverständigenwesen und Gutachten, Objektplanung sowie Energieeffizienzplanung und -beratung vor. Mit Bildmaterial und vielen Beispielen aus der Praxis veranschaulichte Angnes seinen vielfältigen Berufsalltag. Insbesondere das Sachverständigenwesen und die Erstellung von Gutachten waren Themen seines Vortrags, welche bei den Studierenden auf besonderes Interesse stießen. Uwe Angnes erläuterte die Wichtigkeit von Ingenieuren für die Gesellschaft, gab Empfehlungen für die Auswahl späterer Arbeitgeber und zeigte mögliche Entscheidungskriterien auf, die für oder gegen eine Selbstständigkeit im Ingenieurberuf sprechen könnten. Er erklärte, was bei einer Bürogründung oder -übernahme zu beachten sei und nannte zwei entscheidende Faktoren für erfolgreiches Arbeiten: Stetige Weiterbildung sowie ein starkes und weit gefächertes Netzwerk. In diesem Zusammenhang stellte Herr Angnes die Arbeit der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ihre Aufgaben und Projekte sowie ihre Fachgruppen vor. Er warb für die Juniormitgliedschaft in der Kammer und stand abschließend dem Publikum Rede und Antwort. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bedankt sich sehr herzlich bei Herrn Angnes für seinen Vortrag und sein Engagement für die Nachwuchsförderung im Ingenieurwesen. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Angnes M. Eng. bei seinem Vortrag Selbstständig als Beratender Ingenieur und Bausachverständiger.

3 März 2015 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 3 Schülerwettbewerb 2014/15 Bauen mit Weitblick Mit dem Einsendeschluss am 19. Februar 2015 wurde die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu einem großen Ausstellungsraum für Ingenieurbauwerke im Miniformat. 175 Modelle von Aussichtstürmen verschönern seitdem die Besprechungsräume in Mainz und müssen sich nun am 3. März dem Urteil der fachkundigen Jury stellen. Dipl.-Ing. Uwe Angnes M. Eng. (Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz), Barbara Mathea (Abteilungsleiterin aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz), Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Kurz (Technische Universität Kaiserslautern) sowie Prof. Dr. Martin Dossmann (Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz) haben nun die schwere Aufgabe, aus allen eingereichten Modellen, die jeweils 15 Besten in zwei Alterskategorien auszuwählen. Prämiert werden die Gewinner dann am 20. März 2015 von 14 bis 16 Uhr bei der Preisverleihung im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz, zu der wir Sie, liebe Mitglieder heute sehr herzlich einladen. Anmeldung Wenn Sie dabei sein möchten, um die Leistungen unseres Ingenieurnachwuchses zu würdigen, freuen wir uns auf eine kurze Anmeldung per an: info@ing-rlp.de. Über die Gewinner werden wir Sie in der nächsten Ausgabe informieren. Fort- und Weiterbildung Seminarprogramm April / Mai Datum Seminar Seminar-Nr Vorbereitungs-Workshop zur Prüfung der Besonderen Sachkunde im Fachgebiet SVVS-04-E01-MZ Schäden an Gebäuden Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement für Architekten und Ingenieure ZUSM-08-E01-MZ Ergebnisorientiert kommunizieren für Ingenieure und Architekten EKAI-03-E01-MZ Energieeffizientes Sanieren in der Praxis wo stehen wir heute und was hilft im Bauherrengespräch Atmende Wände, Fassadenbrände und andere Skandale nur Probleme um das energiesparende Bauen und Sanieren? bis Sachverständige/-r für Schäden an Gebäuden ESIP-03-E01-MZ AWFB-02-E01-MZ SVSG MZ Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz erhalten 25 % Teilnehmerrabatt. Weitere Informationen, Seminarinhalte sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter:

4 4 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz März 2015 Rechtliches Gesamtschuldnerische Haftung: Haftung für jeden Überwachungsfehler? Gerade in Vergabeverfahren stellt sich die Frage, ob insolvente Bieter bzw. solchen, denen die Insolvenz droht, wegen mangelnder Eignung auszuschließen sind. Hierzu hat zuletzt das OLG Celle, Beschluss vom VerG 1/13 entschieden, dass die allgemeinen Risiken, insbesondere das erheblich gestiegene Ausfallrisiko, die bei einem insolventen Unternehmen immer bestehen, alleine nicht ausreichen, um den Ausschluss des Bieters zu ermöglichen. Ähnlich hat auch das OLG Schleswig, Beschluss vom VerG 2/12 entschieden. Das faktische Tatbestandsmerkmal der Insolvenz bedeute nicht zwingend den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Tatsächlich werden diese Probleme wegen der gesamtschuldnerischen Haftung falsch eingeschätzt. Der ausführende Unternehmer und der ihn überwachende Ingenieur haften gegenüber dem Auftraggeber als unechte Gesamtschuldner, wenn der Mangel am Werk des Unternehmers auch auf einen Mangel in der Planung und/oder Bauüberwachung zurückzuführen ist. Letztlich kann aber der Ingenieur einen unzuverlässigen Unternehmer nicht rund um die Uhr überwachen. Dennoch schuldet der Ingenieur eine Bauüberwachung, die geeignet ist, das Entstehen von Mängeln zu verhindern. Das OLG München hat nunmehr mit Urteil vom U 3291/13 Bau zumindest ansatzweise eine Haftungseinschränkung zugunsten des Ingenieurs angedeutet. Das während der Bauausführung in Insolvenz gefallene Unternehmen könne Rügen der Bauüberwachung wegen seiner mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglicherweise nicht befolgen. Sei der Auftraggeber jedoch von Anfang an über die mangelnde Leistungsfähigkeit und die Risiken, die sich mit der Beauftragung eines solchen Unternehmens ergeben informiert gewesen und habe gleichwohl auf die Beauftragung dieses Unternehmens bestanden, habe er damit solche Risiken in Kauf genommen. Eine Mithaftung komme auch in Betracht, wenn der AG auf Weiterarbeit des Unternehmens besteht und nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. In diesen Fällen könne, so das OLG München ein erhebliches Mitverschulden Mitgliederinformation des AHO vom Aktuelle Entscheidung des BGH zur stufenweisen Beauftragung: Abrufzeitpunkt bestimmt anzuwendende Honorarordnung! Am 18. Dezember 2014 hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, welche HOAI-Fassung bei stufenoder phasenweiser Beauftragung von Ingenieur- und Architektenleistungen auf die nach dem Abruf noch zu erbringenden Leistungen Anwendung findet, dahingehend entschieden, dass der Abrufzeitpunkt die anzuwendende Honorarordnung bestimmt (Az. VII ZR 350/13). Der Zeitpunkt des Abschlusses des Ausgangsvertrags ist nicht maßgebend. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der beiden Vorinstanzen des OLG Koblenz (Urt. v U 344/13) und LG Koblenz (Urt. v O 103/12). des Auftraggebers angenommen werden, da die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens die Schadenskausalität einer etwaigen Überwachungspflichtverletzung ausschließen könne. Damit ist aber die entscheidende Frage, ob der bauüberwachende Ingenieur den Unternehmer von mangelhaften Leistungen abhalten muss (was teilweise gar nicht möglich ist) oder ob er nur verpflichtet ist, im Falle der mangelhaften Leistung diese Mängel zu rügen und deren Beseitigung zu überwachen, nicht entschieden. Das Dilemma für den Bauüberwachenden bleibt. Entscheidet sich der Auftraggeber für ein leistungsschwaches Unternehmen, welches auch noch in die Insolvenz fällt, führt dies zu erhöhten Überwachungspflichten beim Bauüberwachenden. Auch wenn hier das OLG München ein Mitverschulden für möglich hält, weil der Auftraggeber der Fortführung des Vertrages mit dem Insolvenzunternehmen bestanden hat, bleiben erhöhte Haftungsrisiken für den Ingenieur. Ob dem Bauüberwachenden in diesem Fall ein Leistungsverweigerungsrecht bzw. ein Teilkündigungsrecht aus wichtigem Grund zusteht, ist fraglich. gez. Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Entscheidend ist ( ) allein der Zeitpunkt der Beauftragung der Leistungen und nicht der Zeitpunkt einer vorab getroffenen Honorarvereinbarung für später zu beauftragende Leistungen. Auch wenn die Parteien für den Fall der späteren Beauftragung schon konkrete Festlegungen zu den beabsichtigten Leistungen und zum hierfür geschuldeten Honorar getroffen haben,

5 März 2015 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 5 kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Ausgangsvertrages an, sondern darauf, wann der Vertrag über die weiteren Leistungen letztlich geschlossen wird., so der BGH in dem gestern veröffentlichten Urteil. In seiner Entscheidung berücksichtigt der BGH historische und systematische Gesichtspunkte und nimmt zudem folgende Bewertung nach dem Sinn und Zweck der Regelung der HOAI vor: Die HOAI enthält für die in ihren Anwendungsbereich fallenden Architekten- und Ingenieurleistungen öffentlich-rechtliches zwingendes Preisrecht. Mit der Festlegung von Mindestsätzen soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar gesichert und auf diese Weise die Qualität der Architekten- und Ingenieurleistungen durch Verhinderung eines ruinösen Preiswettbewerbs gewährleistet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April VII ZR 164/13, BGHZ 201, 32 Rn. 16 m.w.n.). Wenn der Verordnungsgeber nach Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Tafelwerte zur Erreichung dieses Ziels angehoben werden müssen, ist es nicht sinn- und zweckwidrig, das neue Preisrecht für alle nach Inkrafttreten geschlossenen Verträge umzusetzen. Gleiches gilt im Hinblick auf den mit der Einführung der HOAI (2009) verbundenen weiteren Zweck, durch stärkere Abkoppelung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten ( 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI [2009] Kostenberechnungsmodell) und Aufnahme neuer kostensparender Anreize eine weitere Begrenzung der Baukosten zu erreichen. Schließlich befasst er sich auch mit den Regelungen des Vergabe- und Europarechts: Entgegen der Auffassung der Revision führen auch das für öffentliche Auftraggeber geltende Vergaberecht oder die dem zugrunde liegenden europäischen Richtlinien zu keiner anderen Beurteilung. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI eröffnet ist, erkennen diese Vorschriften vielmehr den zwingenden Charakter des Preisrechts als vorrangig an ( ). So ist gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 VOF (2006) bei der Auftragserteilung der Preis im Anwendungsbereich der HOAI nur in dem dort vorgesehenen Gebührenrahmen zu berücksichtigen. Aus der nachfolgenden Fassung der VOF, vgl. 11 Abs. 5 Satz 3 VOF (2009), sowie aus der von der Revision in Bezug genommenen, derzeit noch nicht umgesetzten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG /24/EU ( ), vgl. Art. 67 Abs. 1, ergibt sich nichts anderes. Die Entscheidung betrifft zwar die HOAI Angesichts der Wortgleichheit der Übergangsregelung in 57 HOAI 2013 ist die Rechtsauffassung des BGH entsprechend übertragbar. Die Entscheidung des BGH im Wortlaut finden Sie unter ibr-online.de, IBRRS 2015, Veranstaltungshinweis Hochwasserrisikomanagement Eine Aufgabe für Architekten und Ingenieure? Diese Frage kann eindeutig mit JA beantwortet werden sie muss es sogar. Das nächste Hochwasser kommt bestimmt und grundsätzlich kann jede Region, jede Kommune, jedes Gebäude betroffen sein. Die Bilder der jüngsten Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 an Elbe und Donau sind allgegenwärtig, ebenso wie die durch Starkniederschläge verursachten immensen Schäden u.a. in Rockenhausen oder Münster. Neben dem staatlichen Hochwasserschutz besteht die gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge. Diese wird in vielfältiger Form durch Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und andere umgesetzt. Die Fachveranstaltung thematisiert die aktuellen Entwicklungen in diesem Kontext und geht insbesondere auf die rechtlichen Aspekte z.b. die Haftung von Architekten und Ingenieuren ein. Berücksichtigung finden dabei jüngste höchstinstanzliche Rechtsprechungen. Wie geht das Land Rheinland-Pfalz mit diesem Thema um? Dargestellt werden einerseits grundsätzliche Ansätze der Landespolitik im Hochwasserrisikomanagement, als auch konkrete Umsetzungen innerhalb des Kompetenzzentrums für Hochwasserrisikomanagement und Bauvorsorge. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz möchte Sie als Mitveranstalter herzlich zu dieser kostenlosen Fachtagung einladen. Sie findet am Mittwoch, den 22. April Hochwasser am Rhein (Bildquelle: Umweltministerium (MULEWF) Rheinland-Pfalz) 2015 von 13:00 bis 17:00 Uhr an der TU Kaiserslautern in der Rotunde, Gebäude 57 (Erwin-Schrödinger-Straße) statt. Das detaillierte Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter

6 6 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz März 2015 Mitglieder Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir gratulieren allen Mitgliedern, die im Januar, Februar und März Geburtstag hatten oder noch haben und wünschen Ihnen Gesundheit und beruflichen Erfolg sowie persönlich alles Gute. 30. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Nils Linnenboden Dipl.-Ing. Mikail Ciftci 40. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Andrea Merkelbach Dipl.-Ing. (FH) Christian Schweppenhäuser Dipl.-Ing. (FH) Markus Schneider Dipl.-Ing. Timo Frambach, M. Eng. Dipl.-Ing. Martin Baitinger 50. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Arndt Feltens Dipl.-Ing. Gabriele Lehr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Groß Dipl.-Ing. Ulrich Knoll Dipl.-Ing. (FH) Roland Alt Dietmar Flesch Dipl.-Ing. Christian Herget IMPRESSUM Herausgeber Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident: Dr.-Ing. Horst Lenz Geschäftsführer: Martin Böhme Löwenhofstraße 5, Mainz Tel.: / Fax: / info@ing-rlp.de Internet: Redaktion Bianca Konrath, M. A., Martin Böhme (V. i. S. d. P.) Redaktionsschluss: Die Beilage ist das Nachrichtenblatt der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und Bestandteil der Ausgabe Rheinland-Pfalz des Deutschen IngenieurBlattes. Fachliche Beiträge Ihre fachlichen Beiträge oder Manuskripte senden Sie bitte bis zum Redaktionsschluss am an konrath@ing-rlp.de. Wir behalten uns vor, Ihre Beiträge redaktionell zu bearbeiten und ggf. zu kürzen. Urheberrecht Die in der Länderbeilage Rheinland-Pfalz publizierten Artikel und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Dipl.-Ing. Ernst-Heinrich Schotten Dipl.-Ing. (FH) Gerald Hain Dipl.-Ing. Siegmar Huntke Bernd May Dipl.-Ing. (FH) Ralf Spies Dipl.-Ing. (FH) Ralf Szontag Dipl.-Ing. (FH) Bernd Sauter Dipl.-Ing. Johannes Dillig 60. Geburtstag Dipl.-Ing. Klaus Elsen Dipl.-Ing. (FH) Helmut Stoffel Josef Falkenberg Ralf-Harald vom Felde Dr. Dipl.-Ing. (FH) Helmut Nikolay Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Schröder Dipl.-Ing. Karl-Peter Englert Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Schweickart Dipl.-Ing. Bernhard Gillich Dipl.-Ing. (FH) Peter Gries Dipl.-Ing. (FH) Werner Hentges Dipl.-Ing. Rolf Walk Dipl.-Ing. Reinhold Frank Gerhard Bibus Jürgen Steinbach Dipl.-Ing. Reinhold Witan Dipl.-Ing. Thomas Loerke Dipl.-Ing. (FH) Albert Schäfer Dipl.-Geologe Dr. Lutz Gärtner Dipl.-Ing. Wolfgang Thiel Dipl.-Ing. (FH) Mamadou Bah 70. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Alfred Zerbe Dipl.-Ing. (FH) Erich Weinbrenner Dipl.-Ing. (FH) Franz-Josef Schurb Theo Teunissen Dipl.-Ing. Falko Mende Ludwig Müller Dipl.-Ing. (FH) Georg Alfter Helmut Baschab 75. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Hermann Terporten Werner Göbel Günther Schmitt Dipl.-Ing. (FH) Josef Rittgen Bernd Meuthen Dipl.-Ing. Leo Max Horst Haber 81. Geburtstag Dipl.-Ing. Siegfried Janz Dipl.-Ing. Otto Rudolf Traute 82. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Rainer Witzel Dipl.-Ing. (FH) Anton Bock 83. Geburtstag Dipl.-Ing. Otmar Bergmann 84. Geburtstag Dr.-Ing. Gerhard Björnsen 86. Geburtstag Dipl.-Ing. Horst Emde Neueintragungen Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder: Dipl.-Ing. (FH) Nils Linnenboden, Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Ries, Dipl.-Ing. Michael Mangold Dipl.-Ing. (FH) Mathias Mathes, Torsten Oehme M. Eng., Dipl.-Ing. (FH) Daniel Riedel und Dipl.-Ing. (FH) Christian Stapf als Beratende Ingenieure Alexander Brödel und Annika Kloos, B. Eng. als Juniormitglieder Löschungen Wir verabschieden uns von folgenden Kolleginnen und Kollegen, deren Mitgliedschaft gelöscht wurde: Dipl.-Wirt.-Ing. Gregor Weber, Breunigweiler Thorsten Heck M. Sc., Winterspelt Kündigungen Wir verabschieden uns von folgenden Kolleginnen und Kollegen, die ihre Mitgliedschaft zum gekündigt haben: Dr. Dr. rer. nat. Frank Aschenbrenner, Buseck Dipl.-Ing. Bodo Büsgen, Mainz Dipl.-Ing. Josef Christiany, Neustadt / Wstr. Dipl.-Ing. Horst Herbst, Schmallenberg Dipl.-Ing. (FH) Volker Jakoby, Kirchberg Herbert Kron, Rhens Dipl.-Ing. Rudi Lehnert, Karlsruhe Dipl.-Ing. Wolfgang Ohler, Schifferstadt Dipl.-Ing. (FH) Martin Schießl, Regensburg Dipl.-Ing. (FH) Norbert Specht, Mainz Dipl.-Ing. Rainer Wolf, Mainz Verstorbene Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz trauert um ihren geschätzten Kollegen Armin Rief aus Limburgerhof, verstorben am Wir sprechen allen Angehörigen unsere tiefe Anteilnahme aus und bewahren dem Verstorbenen in Dankbarkeit für die Jahre der Zusammenarbeit stets ein ehrendes Andenken.

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