CEMEX Umweltservice GmbH. Preisliste 2014 ABFALLWIRTSCHAFT

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1 CEMEX Umweltservice GmbH Preisliste 2014 ABFALLWIRTSCHAFT

2 CEMEX Umweltservice GmbH A-8642 St. Lorenzen, Bundesstraße 3 Ing. Herwig Glössl / Geschäftsführer Telefon: +43 (0) 3862/53400 Mobil: +43 (0) 664/ herwig.gloessl@cemex.com Sibylle Riedl / Büro Telefon: +43 (0) 3862/ office@cuws.at Andreas Willhuber / Leiter Eingangskontrolle Telefon: +43 (0) 3862/53400 Mobil: +43 (0) 676/ Container, Entsorgung: Beratung und Verkauf: Wolfgang Wagner Telefon: +43 (0) 3862/53400 w.wagner@cuws.at Mobil: +43 (0) 676/ Disposition: Klaus Schweighofer Telefon: +43 (0) 3862/53400 dispo@cuws.at Mobil: +43 (0) 676/ Kompost, Erde und Entsorgung: Beratung und Verkauf: Dalibor Bosnjak Telefon: +43 (0) 3862/53400 d.bosnjak@cuws.at Mobil: +43 (0) 676/ CONTAINER / LKW / ANHÄNGER Container aufstellen u. entleeren Artikel Zone 1 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 90,00 Zone 2 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 113,00 Zone 3 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 134,00 Zone 4 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 157,00 Zone 5 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 175,00 Zone 6 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 194,00 Zone 7 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 224,00 Zone 8 Container aufstellen, entleeren, inkl. Maut Z+PLZ Stück 273,00 (siehe Zoneneinteilung) Aufzahlung Großcontainer oder Deckelcontainer S55 Stück 30,00 Containermiete Artikel Mietfrei bis 7 Tage die Containermiete wird mit jeder Entleerung neu berechnet! Miete ab dem 8 Tag: Containermiete 7-10 m 3 S56 Tag 3,00 Containermiete m 3 S57 Tag 4,00 Containermiete m 3 S58 Tag 5,00 Miete Presscontainer/Mon. S36 Stück 350,00 Regie Lkw und Anhänger exkl. Maut Artikel 2-Achser Container-Lkw T13 Stunde 65,00 3-Achser Container-Lkw T14 Stunde 69,00 2-Achser Container-Lkw + Anhänger T16 Stunde 82,00 3-Achser Container-Lkw + Anhänger T17 Stunde 82,00 3-Achser Container-Lkw + Kran T18 Stunde 77,00 4-Achser Container-Lkw T15 Stunde 73,00 LKW Kippsattel T23 Stunde 82,00-2-

3 ZONENEINTEILUNG 8010 Graz Gössendorf Graz Graz Graz Kainbach bei Graz Hart bei Graz Graz Graz Pirka Seiersberg St. Radegund bei Graz Kumberg Vasoldsberg Fernitz Feldkirch bei Graz Raaba Hart bei Graz Heiligenkreuz Gratkorn Semriach Rein Strassengel Gratwein Gschnaidt St. Bartholomä Großstübing Peggau Deutschfeistritz Übelbach Frohnleiten Mixnitz Röthelstein Pernegg Unterpremstätten Semriach Bruck an der Mur Kapfenberg St. Katharein a.d. Laming Tragöß Breitenau Gasen Thörl Etmißl Aflenz Kurort Aflenz Land Turnau Mariazell Gusswerk Gollrad Seewiesen St. Marein im Mürztal St. Lorenzen Allerheiligen Mürzhofen Kindberg Stanz Fischbach Wartberg Mitterdorf Veitsch Großveitsch Langewang Krieglach Alpl St. Kathrein/Hauenstein Ratten Rettenegg Mürzzuschlag Hönigsberg Spital am Semmering Steinhaus am Semmering Altenberg an der Rax Neuberg an der Mürz Mürzsteg Frein an der Mürz Leoben Niklasdorf St. Stefan ob Leoben Kraubath an der Mur Feistritz bei Knittelfeld Knittelfeld Spielberg Gaal Seckau St. Marein bei Knittelfeld Großlobming Zeltweg Weißkirchen Obdach Judenburg Fohnsdorf Pöls St. Peter ob Judenburg St. Georgen ob Judenburg Pöls Oberzeiring St. Oswald-Möderbrugg Pusterwald St. Johann am Tauern St. Michael Traboch Kammern Mautern Kalwang Wald am Schoberpaß Treglwang Gaishorn am See Trieben Hohentauern Rottenmann Eisenerz St. Peter Freienstein Trofaiach Vordernberg Radmer 8 Recyclingbaustoffe Artikel CE-Konforme Bezeichnung Rec. Asphaltgranulat R13 RA II 0/32 A to 10,00 Rec. Hochbauziegelsand R17 RHZ III 0/16 A to 5,00 Rec. Hochbauziegelsand R18 RHZ IV 0/8 A to 6,00 Rec. Mischgranulat Beton-Gestein R19 RM IV 0/8 A to 7,00 Rec. Mischgranulat Beton-Gestein R20 RM II 0/63 A to 7,00 Rec. miner. Hochbaurestmassen R21 RMH III 0/63 A to 4,00 Preise für Sonderkörnungen auf Anfrage. Auf Wunsch kann die Zustellung übernommen werden. Lieferungen werden nur gegen Barzahlung ausgefolgt, sofern nicht gesonderte Vereinbarungen bestehen. Preise fahrzeugverladen ab Werk zuzüglich 20 % MWST. -3-

4 NICHT GEFÄHRLICHE ABFÄLLE BAURESTMASSEN Artikel ÖNORM S 2100 Übernahme nur mit Abfallinformation bzw. grundlegender Charakterisierung! Bauschutt verunreinigt (Holz, Plastik, Müll usw.) A to 60,00 Bauschutt unsortiert A to 39,00 Bauschutt - Ziegelabbruch sortiert A to 27,00 Asphaltabbruch sortiert A to 16,00 Betonabb. Kantenlänge unter 80 cm A to 16,00 Betonabb. Kantenlänge über 80 cm oder stark armiert A to 27,00 Tondachziegel A to 16,00 Bodenaushub Kleinmenge bis to A to 7,50 Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten Bodenaushub A to je nach Gutachten sonstige verunreinigte Böden A to 36,00 Asbestzement A to 85,00 Gips-Mauersteine auf Gipsbasis A to 105,00 Gipskartonplatten sortenrein A to 105,00 Mineralfaser (Glas-, Steinwolle) A to 120,00 Holzspanbeton zementgebunden, Holzwolledämmb. A to 120,00 Glas (z.b.: Flachglas) A to 39,00 SONSTIGE ABFÄLLE Artikel ÖNORM S 2100 Gewerbemüll A to 205,00 Baustellenabfälle (kein Bauschutt) A to 205,00 Sperrmüll A to 205,00 Teerpappe und bitumen getränktes Papier A to 205,00 Kunststoffe ARA lizensierte Verpackungen A to kostenlos Eisen/Stahlabfälle A to 20,00 Blechabfälle A to 35,00 Holz unbehandelt A to 25,50 Holzabfälle behandelt A to 56,50 Strauchschnitt/Astwerk A to 35,00 Mähgut, Laub A to 125,00 Wurzkörper < 30 cm A to 49,00 Wurzkörper > 30 cm A to 125,00 Strauchschnitt-Wurzkörper-Gemisch < 30 cm A to 30,50 Strauchschnitt-Wurzkörper-Gemisch > 30 cm A to 80,50 Rechengut aus Kraftwerken A to 187,00 Rechengut aus Kläranlagen A to 198,00 Altfenster aus Holz A to 105,00 Altfenster aus Kunststoff A to 205,00 Altfenster aus Metall A to 95,00 Altpapier / Kartonagen A kg 0,10 Altreifen ohne Felgen A kg 0,20 Altreifen mit Felgen A kg 0,30 GEBÜHREN Artikel Wiegegebühr S1 Stück 7,00 Fremdverwiegung je Stück S20 Stück 10,00 Begleitscheingebühr S3 Stück 10,00 Abfallbilanz S20 to 0,50 Abfallinformation S43 Stück 20,00 Sortierkostenpauschale S17 Pauschale 200,00 Fehlende grundlegende Charakterisierung S59 Pauschale 3.000,00-4-

5 GEFÄHRLICHE ABFÄLLE / GERÄTE RESTSTOFFE Übernahme nur mit grundlegender Charakterisierung und nach Vereinbarung! Deponiegebühr to 67,00 GEFÄHRLICHE ABFÄLLE Artikel ÖNORM S 2100 Altlacke, Altfarben A kg 1,60 Holz verunreinigt z.b.: mit Mineralöle, Lösemittel A kg 0,50 Werkstättenabfälle A kg 1,60 Altöle A kg 0,70 Spraydosen A kg 1,60 Ölverunreinigte Böden A to 368,00 Altmedikamente A kg 2,80 Laborabfälle / Chemikalienreste A kg 4,60 Öl- und Luftfilter A kg 1,60 Kleinbatterien Zink Kohle A kg 2,40 Bleiakkumulatoren A kg 0,25 Eisenbahnschwellen A to 177,00 Fette (z.b.: Frittieröle) A kg 0,50 Der Abfallbesitzer hat den Abfall zu deklarieren und die nach den geltenden Rechtsvorschriften notwendigen Unterlagen beizubringen. Der Auftraggeber haftet allein für Folgen und Schäden, die infolge ungeeigneter oder unrichtiger Kennzeichnung entstehen. RADLADER Artikel Liebherr 544 (Schaufelinhalt 3,0 m 3 ) T4 Stunde 94,00 Liebherr 564 (Schaufelinhalt 4,0 m 3 ) T5 Stunde 107,00 Liebherr 574 (Schaufelinhalt 5,0 m 3 ) T6 Stunde 110,00 Volvo L120 (Schaufelinhalt 3,0 m 3 ) T7 Stunde 94,00 Volvo L150 (Schaufelinhalt 4,0 m 3 ) T8 Stunde 107,00 BAGGER Artikel Kettenbagger (Einsatzgew kg) T9 Stunde 89,00 Kettenbagger (Einsatzgew kg) T35 Stunde 85,00 Kettenbagger (Einsatzgew kg) T36 Stunde 81,00 Hydraulikmeißel T37 Stunde 45,00 GERÄTE zur Abfallbehandlung Artikel Schredder Crambo 3400 ohne Personal T10 Stunde 270,00 Trommelsiebmaschine MAXX T11 Stunde 180,00 Kompostwendemaschine X 53 T12 Stunde 190,00 Arbeitskraft Artikel Personal ArbeiterIn P1 Stunde 45,00 Personal Angestellte(r) P2 Stunde 90,00 Kilometer-Weiterverrechnung Pkw P3 km 0,50-5-

6 ERDSORTEN Artikel Siebung RASENERDE - Anwendung: Herstellung von neuen Rasenflächen. Herstellung von Pflanzbeeten. Empfohlene Schichtstärke: min. 10 cm bis max. 20 cm HUMUS-KOMPOSTERDE - Anwendung: Humus-Komposterde ist das Massenprodukt zum Humusieren von Hausgärten und Böschungen. Zur Pflanzung von Hecken, Bäumen und Sträuchern ist diese Erde ebenfalls geeignet. Bei einer Siebung mit 32 mm wird zur exakten Herstellung von Rasenflächen die zusätzliche Ausbringung von 5 cm Rasenerde empfohlen! GARTENERDE - Anwendung: Fertigerde für den Gemüsegarten. Herstellung mit Biokompost. Kann direkt mit Gemüse besät oder bepflanzt werden. Empfohlene Schichtstärke: bis zu 30 cm PFLANZERDE - Anwendung: Fertigerde für Pflanzbeete im Freien (wegen Verzicht auf Weißtorf nicht geeignet für Balkonkisten und Blumenbeete). Empfohlene Schichtstärke: bis zu 20 cm. KOMPOST - Anwendung: Kompost ist biologisch hoch aktiv und ein sehr guter Nährstofflieferant. Pflanzen sollten deshalb nie direkt reinem Kompost ausgesetzt werden! Empfohlene Düngung: 5-10 Liter pro m2 oberflächlich aufbringen; seicht einrechen. Bei Neuanlage kann bis zu 10 cm Kompost aufgebracht und in die oberste Bodenschicht eingefräst werden. Nicht für Gemüse anwenden. (Trotz 2/3 Grün- und 1/3 für Landwirtschaft geeignetem Klärschlammkompost, empfehlen wir die Anwendung von Biokompost!) Nicht für Moorbeetpflanzen anwenden. (Enthält viel Kalk!) BIOKOMPOST - Anwendung: Biokompost hat einen höheren Nährstoffgehalt (vor allem Stickstoff) und einen deutlich höheren Gehalt an organischer Masse. Durch den äußerst guten Düngungseffekt wird Biokompost bei stark zehrenden Kulturen (z. B.: Gemüse) eingesetzt. Empfohlene Düngung: 4-5 Liter pro m2 oberflächlich aufbringen; seicht einrechen. Reiner Biokompost ist ein sehr guter Langzeitdünger; Pflanzen dürfen aber nie direkt reinem Biokompost ausgesetzt werden! Entweder in den bestehenden Boden einarbeiten oder eine fertige Gartenerde verwenden! LEHMPRODUKTE Lehm Lehm Lehm R1 16 mm to 28,00 R2 16 mm to 18,00 R3 32 mm to 12,00 R4 16 mm to 30,00 R5 16 mm to 30,00 R6 16 mm to 18,00 R7 16 mm to 36,00 S28 ungesiebt to 9,00 S19 0/63 to 11,50 S18 0/20 to 14,00 Aufpreis bei Abholung in unserem Lager: Bruck an der Mur, Einödstraße 37 to 3,00 Je nach Einsatz kann die Zugabe von Naturdünger erforderlich sein. Genaueres erfahren Sie kostenlos von unserem Verkaufsberater, Herrn Dalibor Bosnjak, Mobil 0676/ Sondermischungen auf Bestellung! Bei Bestellungen über 50 m 3 bitten wir um Vorbestellung! -6-

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen der CEMEX Umweltservice GmbH im Folgenden kurz Umweltservice genannt Gültig ab Geltungsbereich: 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: "AGB") von Umweltservice gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende (Geschäfts-) Bedingungen der Vertragspartner von Umweltservice gelten auch dann nicht, wenn Umweltservice derartigen abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. In diesem Sinne gelten insbesondere auch Vertragserfüllungshandlungen durch Umweltservice nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden (Geschäfts-)Bedingungen der Vertragspartner von Umweltservice Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, im schriftlichen Einvernehmen mit Umweltservice die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist Sämtliche, in diesen AGB verwendeten, Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nach der letzten geltenden Fassung des Abfallwirtschaftsgesetz. 2. Angebot und Annahme: 2.1. Angebote von Umweltservice erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern Anbote von Umweltservice, die über ein standardisiertes, elektronisches System erfolgen, kommen durch schriftliche Anbotsannahme durch den Auftraggeber zustande. Umweltservice ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen Nicht standardisierte (Projekt-)Geschäfte kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Umweltservice zustande. Umweltservice ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen Unterschriften auf Liefer- bzw. Begleitscheinen gelten jedenfalls als Anbotsannahme Umweltservice ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis des jeweils Unterzeichnenden zu prüfen sondern darf von der Rechtmäßigkeit dessen Vollmacht ausgehen. 3. Kostenvoranschläge, Kostenschätzungen, Kostenüberschreitungen, Auftragsänderungen und Zusatzaufträge: 3.1. Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen werden von Umweltservice nach bestem Fachwissen erstellt. Umweltservice leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Kostenvoranschläge Von Umweltservice erstellte Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis zu 15 % des veranschlagten oder geschätzten Gesamtpreises ergeben, ist eine Verständigung des Vertragspartners nicht erforderlich und ist Umweltservice berechtigt, diese Mehrkosten dem Vertragspartner ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Im Falle von Kostenerhöhungen von über 15 % des veranschlagten Gesamtpreises ist der Vertragspartner von Umweltservice unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Geht Umweltservice innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben oder eine mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, ist Umweltservice berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, Umweltservice die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen. Geht Umweltservice innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über die Kostenerhöhung kein Schreiben oder mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Kostenerhöhungen als genehmigt Ein nach Besichtigung und/oder Probenahme durch Umweltservice veranschlagter oder geschätzter Preis ist insofern verbindlich, als Menge und Qualität der Proben der tatsächlichen Quantität und Qualität des Materials entsprechen. Wenn sich während eines laufenden Auftrages die Mengen oder Qualitäten des Materials ändern, so ist eine Preisanpassung entsprechend der tatsächlichen Mehrkosten jederzeit möglich Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von Umweltservice ohne weiteres zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 4. Behältnisse und andere Betriebsmittel: 4.1. Die von Umweltservice bereitgestellten Behältnisse (Behälter,Container udgl) und anderen Betriebsmittel bleiben in deren Eigentum. Seitens Umweltservice wird für die Reinheit und Dichtheit der Behältnisse keine Haftung übernommen. Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten Behältnisse sowie für die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung derselben haftet der Verwender Erfolgt die Bereitstellung der Abfälle in Behältern des Vertragspartners oder eines Dritten, so müssen diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechend ausgeführt sein. Sollte es sich dabei um Behältnisse im Sinne des 2 VerpackVO handeln, so hat der Vertragspartner vorab für die Lizenzierung bzw. Entpflichtung dieser Behältnisse zu sorgen und Umweltservice diesbezüglich von allen Ansprüchen freizuhalten. Umweltservice ist berechtigt, diese Behältnisse mit eigenen Aufklebern zu versehen Mulden und andere Behälter ohne Abdeckung sind vom Auftragnehmer gegen witterungsbedingte Einflüsse (wie z.b. Regenwasser) zu schützen. 5. Eigentumsverhältnisse: 5.1. Die übernommenen Abfälle gehen mit Einbringen in die bereitgestellten Behälter ersatzlos in das Eigentum von Umweltservice über, sofern keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen dagegen sprechen Beim Handel mit Abfällen geht das Eigentum sofort mit Übergabe des Materials an den Übernehmer über Bei Einkauf oder Verkauf von Waren und Altstoffen geht das Eigentum mit Übergabe der Ware und Kaufpreisbegleichung über, sofern keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen dagegen sprechen An Abfällen, für die Umweltservice keine Sammelerlaubnis hat (insbesondere strahlende oder explosive Stoffe), erlangt Umweltservice kein Eigentum. 6. Preise: 6.1. Sämtliche für die von Umweltservice zu erbringenden Leistungen von Umweltservice genannten oder mit Umweltservice vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Umweltservice oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz Alsag ), sofern nicht anders vereinbart Umweltservice ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.b. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.b. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw., im Umfang dieser Änderungen anzuheben Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von Umweltservice gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch Umweltservice so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren. 7. Zahlung: 7.1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, ist der Vertragspartner nach Leistungserbringung und Rechnungslegung zur vollständigen Bezahlung des Preises für die von Umweltservice erbrachten Leistungen verpflichtet Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund der Wiegescheine, Stundenaufzeichnungen und anderer, von Umweltservice geführten Aufzeichnungen Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt netto zur Zahlung fällig Der Vertragspartner von Umweltservice ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung durch Umweltservice zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles zurückzubehalten. Bietet Umweltservice dem Vertragspartner eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt auch dieses Recht zur teilweisen Zurückbehaltung bzw. Zahlungsverweigerung Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von Umweltservice ausdrücklich schriftlich anerkannt Allfällige dem Vertragspartner von Umweltservice gewährte Rabatte und Skonti stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung Bei (auch unverschuldetem) Zahlungsverzug ist Umweltservice berechtigt 12% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu verrechnen. Der Vertragspartner ist weiters bei jedem Zahlungsverzug verpflichtet, Umweltservice alle in Zusammenhang mit der Einbringlichmachung offener Rechnungsbeträge entstehenden Kosten, wie insbesondere Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten, zu ersetzen An Umweltservice geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von Umweltservice anzurechnen Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners, ist Umweltservice berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauskassa, Barzahlung, Nachnahme oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Weigert sich der Vertragspartner, Vorauskassa, etc. zu leisten, ist Umweltservice berechtigt, ohne weiteres und ohne dass dem Vertragspartner daraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen Umweltservice erwachsen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, Umweltservice die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen Forderungen gegen Umweltservice dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Umweltservice nicht an Dritte abgetreten werden Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist Rechnungen nicht begleichen, so ist Umweltservice berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die weitere Übernahme der Abfälle zu verweigern bzw. die übernommenen Abfälle zurückzustellen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (zb Transport-, Lager- und Manipulationskosten) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 8. Übernahme der Abfälle: 8.1. Umweltservice übernimmt nur Abfälle, gefährliche Abfälle, Altstoffe udgl, die keine strahlenden oder explosiven Stoffe enthalten. Übernommene Altöle dürfen keine giftigen, ätzenden und/oder korrosiv wirkenden Stoffe enthalten. Der Übergeber ist für die richtige Klassifikation des Abfalls verantwortlich und haftet für alle Schäden, die Umweltservice oder Dritten durch falsche und/oder unzureichende Bezeichnung oder Klassifikation und/oder Zuordnung der Abfälle, gefährlichen Abfälle, Altöle, oder Altstoffe entstehen. Im Zweifelsfall erfolgt die endgültige Einordnung in eine der angeführten Abfallgruppen laut Ö-Norm S 2100 und der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen in den jeweils geltenden Fassungen nach einer von Umweltservice auf Kosten des Auftraggebers durchgeführten Laboranalyse. Das Ergebnis der durchgeführten Analyse ist für beide Seiten bindend Prinzipiell sind vom Auftraggeber alle Abfälle in gesetzlich vorgeschriebenen, technisch einwandfreien Behältnissen einschließlich der entsprechenden Dokumentation (z.b. Lieferschein, Mengenaufzeichnungen, Abfallklassifizierung etc.) an Umweltservice zu übergeben. Ist die Dokumentation nicht entsprechend kann seitens Umweltservice die Annahme verweigert werden Umweltservice kann vom Auftraggeber verlangen, dass strahlende oder explosive Stoffe oder Altöle, die giftige, ätzende und/oder korrosiv wirkende Stoffe enthalten und/oder aufgrund von Rechtsnormen geltende Grenzwerte überschreiten, wieder abgeholt werden. Bei Verweigerung der Rücknahme und/oder bei Gefahr in Verzug kann Umweltservice eine Beseitigung oder Verwertung veranlassen. Die damit zusammenhängenden Schäden sowie die Kosten der Sortierung, der Zwischenlagerung und der Ersatzvornahme werden zur Gänze vom Auftraggeber getragen Wenn Umweltservice, aus welchem Grund auch immer, die Berechtigung zur Sammlung, Behandlung oder Verwertung einzelner Stoffe verliert, ist sie berechtigt, die Übernahme dieser Stoffe zu verweigern Im Falle der Anlieferung unrichtig bezeichneter Abfälle hat der Übergeber die Kosten der Sortierung, Zwischenlagerung, Manipulation und der Ersatzvornahme zu tragen Falls bezüglich der richtigen Kennzeichnung des Abfalls Zweifel bestehen, ist Umweltservice berechtigt, den angelieferten bzw. bereitgestellten Abfall auf Kosten des Auftraggebers untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die Entsorgung und Kostenabrechnung verbindlich. Für die Bestimmung der Menge des Abfalls ist die Wiegung durch Umweltservice oder eine von ihr namhaft gemachte dritte Stelle maßgeblich. Eine Preisgruppeneinstufung durch Umweltservice aufgrund eingesandter Muster und Proben ist stets unverbindlich. Die Entsorgungskosten werden auf Basis des Bruttogewichtes berechnet. Erfolgt die Übernahme von Abfällen, gefährlichen Abfällen und Altölen in Fässern oder sonstigen Gebinden berechnen sich die Entsorgungskosten auf Basis des Bruttogewichtes inklusive Fässern oder Gebinden. Verbindliche Anbote können ausschließlich nach von Umweltservice selbst durchgeführten Probenahmen abgegeben werden Bei abzulagernden Abfällen ist der Auftraggeber verpflichtet eine vollständige und gültige grundlegende Charakterisierung nach geltender Deponieverordnung an Umweltservice unentgeltlich zu übergeben. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die grundlegende Charakterisierung von einer hiezu befugten Fachperson oder Fachanstalt mit entsprechender Akkreditierung erstellt wurde. 9. Abholung und Eigenanlieferung: 9.1. Im Falle einer vereinbarten Abholung durch Umweltservice erfolgt diese durch LKW, Tankwagen, Saugtankwagen, Waggon oder Kesselwaggon. Hiebei steht es Umweltservice frei, die Abholung selbst durchzuführen oder diese durch einen Dritten durchführen zu lassen Die abzuholenden Abfälle, gefährlichen Abfälle oder Altöle müssen den Erfordernissen des 4.2 entsprechen und gut zugänglich sein. Handelt es sich um gefährliche Güter im Sinne des ADR, GGBG und/oder RID haben diese den jeweiligen Verpackungsvorschriften zu entsprechen Mehrkosten für Warte- und Stehzeiten bei der Abholung, der Übernahme oder der Entladung der Abfälle, sowie die Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Leerfahrten sind von diesem zu tragen Eine Eigenanlieferung durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Abstimmung und Terminvereinbarung mit Umweltservice möglich. Die angelieferten Abfälle müssen hinsichtlich Transport und Verpackung den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ungeeignete und/oder beschädigte Behältnisse werden von Umweltservice nicht übernommen. Ungeeignete und/oder undichte Verpackungen werden von Umweltservice gegen geeignete Verpackungen auf Kosten des Auftraggebers getauscht. Diese Kosten umfassen Regiezeiten, Neuverpackungen und der ungeeigneten/undichten Verpackung. 10. Gewährleistung und Schadenersatz: Der Auftraggeber haftet allein für die Folgen und Schäden, die in Folge ungeeigneter Behältnisse und/oder fehlender, unleserlicher oder unrichtiger Kennzeichnung sowie durch Einbringung falscher Abfälle entstanden sind bzw. entstehen werden Der Vertragspartner von Umweltservice ist zur sofortigen Überprüfung der von Umweltservice erbrachten Leistungen verpflichtet und hat Umweltservice etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mit zuteilen, andernfalls sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Vertragspartners erlöschen Umweltservice ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel nach ihrer Wahl durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Ein Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle einer Mängelbehebung durch Umweltservice tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein Behebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist (welche einvernehmlich 6 Monate beträgt) einen Mangel selbst, hat Umweltservice für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn Umweltservice dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat Gerichtsstand ist 8700 Leoben.

8 CEMEX Umweltservice GmbH Sie erreichen uns unter: A-8600 Bruck/ Mur Einödstraße 37 Telefon: +43 (0) 3862/53400 Fax: +43 (0) 3862/ Rechnungsanschrift: A-8642 St. Lorenzen Bundesstraße 3 Tel / Besuchen Sie uns auch im Internet unter Satz- und Druckfehler vorbehalten. PL28 A

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