Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015

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1 Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV) und die sprinzipien des Financial Stability Board (FSB) sowie die Verpflichtungserklärung der Portigon AG nach Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz gegenüber der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom Der Bericht entspricht den Vorgaben des deutschen Handelsrechts (HGB) und berücksichtigt die Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Regelungen zur in der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ssysteme von Instituten (InstitutsVergV).

2 sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Der vorliegende sbericht bezieht sich auf die der Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Portigon AG für das Geschäftsjahr Selbstverpflichtungserklärung der Portigon zur Umsetzung der FSB-Standards und Instituts-sverordnung Bereits im Dezember 2009 hat sich die Portigon AG zur Beachtung der Principles for Sound Compensation Practices des Financial Stability Board der Staaten der G-20 verpflichtet. Auf dieser Basis wurde das bereits 2009 überarbeitete ssystem weiter entwickelt. Für alle Geschäftsaktivitäten des Unternehmens wurden weltweit die Regelungen zur in der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ssysteme von Instituten (InstitutsVergV) einschließlich der Gestaltung der Deferral-Regelungen umgesetzt. Zudem werden auch die Vorschriften des Restrukturierungsgesetzes zur Begrenzung der beachtet. Besonderheiten des Geschäftsjahres 2015 Das Geschäftsjahr 2015 der Portigon AG war geprägt durch die weitere Transformation des Unternehmens als Folge der Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011; dementsprechend wurde die Restrukturierung der Portigon AG mit einem deutlichem Abbau von Mitarbeitern weiter vorangetrieben. Grundsätze der Im Rahmen der Transformation und Restrukturierung der Portigon AG wurde bereits in den Vorjahren die Komplexität der sstrukturen deutlich reduziert. Das ssystem basiert auf einer fixen sowie marktüblichen Sozial- und Nebenleistungen. Das ssystem ist so gestaltet, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Anreize zum Eingehen unangemessener Risiken bestehen. 1 Das ssystem des Vorstandes bzw. die Bezüge des Vorstandes werden getrennt im Geschäftsbericht 2015 ausgewiesen

3 Fixvergütung Die Fixvergütung der außertariflichen Angestellten im Inland bzw. der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ausland besteht in der Regel aus 12 Bruttomonatsgehältern. Bei den inländischen Tarifangestellten werden 12 Bruttomonatsgehälter sowie die tarifliche Sonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes ( Weihnachtsgeld ) gewährt. Erfolgsunabhängige sbestandteile Neben der Grundvergütung bietet das Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an seinen verschiedenen Standorten marktkonforme Sozial- und Nebenleistungen. Bei der betrieblichen Altersversorgung setzt die Portigon dabei auf die Kombination von arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Zusagen. Weiterhin gewährt das Unternehmen Sozial- und Nebenleistungen im marktüblichen Rahmen. Erfolgsabhängige variable sbestandteile Auch für das Geschäftsjahr 2015 wurde in der Portigon AG keine variable gezahlt. Die Portigon Financial Services GmbH (PFS) beabsichtigt für 2015 variable en zu zahlen. Da die PFS am 4. April 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf die EAA übertragen wurde, fällt die Entscheidung über die individuelle Verteilung der variablen in der PFS für das Geschäftsjahr 2015 nicht mehr in die Zuständigkeit der Portigon AG. sstrukturen und Ermittlung von Risk Takern gemäß InstitutsVergV Bereits 2010 wurden anhand der Kategorien der InstitutsVergV und CEBS-Guidelines alle Funktionen in der Portigon AG überprüft und dabei als Risk-Taker-Funktionen oder Non-Risk-Taker-Funktionen klassifiziert; diese Definition der Risk-Taker wird jedes Jahr so auch in 2015 überprüft. Da für das Geschäftsjahr 2015 keine variable gewährt wurde, war keine Systematik zur verzögerten Auszahlung einer variablen bei Risk Takern in der Portigon AG erforderlich. Governance-Struktur im Bereich (sausschuss) Im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes hat die Portigon AG eine zweistufige Organ- bzw. Führungsstruktur. Diese besteht aus dem Aufsichtsrat als - 3 -

4 unabhängigem Aufsichtsgremium und dem Vorstand, der die Geschäftsleitung des Unternehmens verantwortet. Entsprechend obliegen die Entscheidungen zu dem Vorstand. Aufgrund der Transformation der Portigon AG und des damit verbundenen Rückbaus der Organisation und der Komplexität ist die Portigon in Abstimmung mit der BaFin der Auffassung, dass eine angemessene und wirksame Kontrolle der der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Portigon-Gruppe am besten durch den seit 2010 bestehenden sausschuss sichergestellt wird. Der sausschuss war in 2015 durch Führungskräfte der 2. Ebene der Portigon AG und der PFS besetzt. Damit ist die Einbindung wesentlicher Entscheidungsträger in die Abstimmung und Kontrolle der spolitik in der Gruppe global sichergestellt. Die Vorsitzende des sausschusses berichtet in dieser Funktion an den Aufsichtsrat der Portigon AG, der die Aufgaben des skontrollausschusses wahrnimmt. In 2015 setzte sich dieser Ausschuss zusammen aus Vertretern der Portigon AG (GB Human Resources, GB Finance, Controlling & Steuern, GB Corporate Services / Compliance, GB Audit) und der PFS (Bereich Strategische Projekte / Generalsekretariat, Bereich Human Resources). Bei Bedarf wird der Compliance Officer der Portigon AG eingebunden. Der sausschuss begleitet die Weiterentwicklung der ssysteme und überwacht die Angemessenheit der. Insbesondere achtet der sausschuss darauf, dass: die Regelungen der ssystematik dem Geschäftsmodell und den regulatorischen Anforderungen entsprechen, eine transparente Kommunikation der ssystematik erfolgt, eine angemessene Berichterstattung zur an den Aufsichtsrat erfolgt. Der sausschuss hat im Jahr 2015 in mehreren Sitzungen die Arbeit des Unternehmens kritisch begleitet. Der sausschuss begleitete in 2015 die Betriebsvereinbarung der PFS, welche in 2015 für das Geschäftsjahr 2015 eingeführt wurde. Im Bericht des sausschusses an den Aufsichtsrat der Portigon AG und der PFS wurde die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen aus Sicht des sausschusses bestätigt

5 Offenlegung von sdaten gemäß InstitutsVergV Die Verteilung der (Bruttovergütung ohne Aufwendungen für Altersvorsorge und Sozialabgaben und sonstige Nebenleistungen) auf die verschiedenen Regionen stellte sich in der Portigon AG und der PFS in 2015 wie folgt dar: Gesamtvergütung 2015 Mitarbeiter ohne Vorstand Anzahl Mitarbeiter Fixvergütung Gesamtvergütung (Mio. ) (Zahlung 2015) (Zahlung 2015) (Zahlung 2015) (Rückstellung 2015) Portigon AG ,4-45,4 - Deutschland ,3-31,3 - London 30 3,7-3,7 - NASA 37 5,7-5,7 - Europa 30 2,8-2,8 - APAC 17 1,9-1,9 - PFS GmbH ,5-44,5 2,0 Deutschland ,5-34,5 1,6 London 82 7,9-7,9 0,4 NASA 15 2,1-2,1 0,1 Portigon Gruppe ,8-89,8 2,0 (Stand der Daten: ) Davon entfielen auf Risk-Taker gemäß InstitutsVergV: 2015 Risk Taker ohne Vorstand (Mio. ) Fixvergütung Anzahl Mitarbeiter Portigon Gruppe 6,5-6,5 31 (Stand der Daten: ) Am 4. April 2016 wurde die PFS rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf die EAA übertragen; daher fällt die Entscheidung über die individuelle Verteilung der variablen in der PFS für das Geschäftsjahr 2015 nicht mehr in die Zuständigkeit der Portigon AG. Neueinstellungsprämien wurden im Geschäftsjahr 2015 nicht gewährt und nicht gezahlt. Im Jahr 2015 wurden mit Risk Takern keine Abfindungszahlungen im Rahmen der Restrukturierung vereinbart. Weder bei Portigon AG noch bei PFS gab es individuelle Jahresvergütungen von MitarbeiterInnen von 500 T oder mehr. Düsseldorf, im Mai 2016 Portigon AG - 5 -

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