BetreuerNachrichten. Da sind wir wieder! für ehrenamtliche rechtliche Betreuung. Sie sind herzlich eingeladen
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- Manfred Schräder
- vor 8 Jahren
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1 BetreuerNachrichten für ehrenamtliche rechtliche Betreuung Da sind wir wieder! Liebe Leserinnen und Leser der BetreuerNachichten. Zunächst begrüßen wir Sie in 2015 und hoffen, dass Sie Ihr verantwortungsvolles Ehrenamt weiterhin motiviert und mit viel Freude und führen. Wir bedauern, dass sich eine zweite Ausgabe der BetreuerNachrichten im vergangenen Jahr nicht realisieren ließ. In diesem Jahr erscheinen zwei Ausgaben. Die nächsten BetreuerNachrichten erreichen Sie in der zweiten Jahreshälfte. Wir glauben, dass das Heft ein wertvoller Beitrag ist, Ihnen wichtige Informationen und Praxistipps zukommen zu lassen. Um das Projekt weiterhin fortführen zu können, brauchen wir auch Ihre Unterstützung: Melden Sie sich bei einem Betreuungsverein Ihrer Wahl XXHaus der Diakonie, Wiesenstraße. Foto: H. Scheller und geben die von Ihnen geführte ehrenamtliche Betreuung an. Sie sind herzlich eingeladen Aufgrund Ihrer Angaben erhalten die Betreuungsvereine eine Förderung des Landes zur Stärkung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Angebote für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen in unserer Stadt auch zukünftig zu erhalten. Die Anbindung an die Betreuungsvereine ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Was bekommen Sie dafür? Die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine beraten und unterstützen Sie bei all Ihren Fragen im Rahmen der Ausübung Ihres Ehrenamtes. Die Betreuungsvereine helfen Ihnen bei schwierigen Fällen, bei der Antragsstellung, der Klärung von Ansprüchen Fortsetzung auf Seite 2 1/2015 Betreuung im Todesfall Erfahrungsbericht XXmehr auf Seite 4 Rückblick: Weihnachtsfeier XXFotos auf Seite 9 Portait ehrenamtlicher Betreuer XXBericht ab Seite 10
2 Jahresrückblick Fortsetzung von Seite 1 usw. Sie erhalten Formulare, Praxishilfen und Versicherungsschutz. Sie sind herzlich eingeladen am regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis teilzunehmen. Der Gesprächskreis trifft sich in diesem Jahr einmal monatlich im Haus der Diakonie, Wiesenstraße 44, Dinslaken. Interessierte können sich jederzeit auf Nachfrage Jahresrückblick 2014 Unsere Themenliste für den Gesprächskreis war wieder weit gefächert. Neben dem Erfahrungsaustausch und den Fragestellungen aus der praktischen Arbeit haben wir Referenten zu unterschiedlichen Themen eingeladen. Es besuchte uns Herr Holthaus als Behindertenbeauftragter der Stadt Dinslaken (wir berichteten). Im Mai besuchte uns Frau Dorothea Behma von der Demenzberatung des Caritasverbandes Dinslaken und Wesel (Bericht Seite 7). Zur schönen Tradition zählen wir den Besuch von Herrn Flüchter, Rechtspfleger am Amtsgericht Dinslaken. Herr Flüchter erläuterte das gerichtliche Verfahren, schilderte Probleme und gab Auskünfte über aktuelle Gesetzesänderungen. Besonders hervorgehoben hat er das gute Miteinander aller Akteure in der rechtlichen Betreuung. unsere Termine und die Themenliste aushändigen lassen. Wir haben ein vielseitiges Programm geplant. Ihre Wünsche und Fragen berücksichtigen wir gerne. Ferner bieten Ihnen die Betreuungsvereine die Möglichkeit, sich im Bereich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten zu lassen. Die Vereine danken Ihnen für Ihre Mithilfe! Im September war Frau Martina Kröber vom Caritasverband Dinslaken und Wesel zu Gast. Sie stellte das Sozialpsychiatrische Zentrum vor und vermittelte uns die Aufgaben und Ziele der Kontaktstelle (Bericht S. 6). Wir haben im Gesprächskreis die Patientenverfügung näher beleuchtet. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verfügung, wie formuliert man die eigenen Wünsche rechtswirksam? Die Vorsorgeberatung findet in den Verbänden regelmäßig statt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen oder kommen Sie zur Einzelberatung. Unsere Weihnachtsfeier war vor allem wegen des Schokoladenmannes wieder zu einer gemütlichen und geselligen Runde geworden. Wir sagen allen Beteiligten Danke für das schöne Fest. (Fotos S. 9). Yvonne Schnieder Diakonie BetreuerNachrichten 1/2015 2
3 Fotos: Privat Sommerausflug XXUnser Sommerausflug ging letztes Jahr nach Orsoy. Wir hatten einen kundigen Stadtführer und haben einen rundum schönen Tag verlebt. BetreuerNachrichten 1/2015 3
4 Erfahrungsbericht Betreuung im Todesfall Ein Erfahrungsbericht Die Betreuung endet im Todesfall so habe ich es gesagt bekommen. Doch trifft das zu? Zumindest die Angehörigen wissen vielleicht nicht, dass die Betreuung mit dem Tod endet. Die Angehörigen glauben oft, dass die Betreuung so lange weitergeht, bis alles erledigt ist. Meine Betreute lebte in einem Seniorenstift, wurde krank und verstarb wenig später im Krankenhaus. Rückblick: Meine Betreute stand einer Betreuung von Anfang an äußerst misstrauisch gegenüber. Sie behauptete bis zuletzt, dass sie ständig bestohlen würde. Selbst im Seniorenheim war ständig Geld verschwunden. In Wirklichkeit wurde von ihr das Geld unterm Kopfkissen und Manteltaschen versteckt und vom Personal gefunden. Selbst ich geriet einmal von ihr unter den Verdacht der Entwendung. Noch schlimmer war für mich der Umstand, dass diese Anschuldigungen die Runde machten. Man kennt es ja! Non semper fama erst- nicht immer irrt das Gerücht. Was hat das alles mit dem Todesfall zu tun? Nun, meine Betreute vernichtete diese und jene Unterlagen. So war z.b. das Familienbuch plötzlich verschwunden. Die Erben rufen nunmehr ständig an und fragen, wo bestimmte Dokumente sind. Angeblich gibt es ein Testament ein Testament habe ich nie gesehen. Die Betreute hat auch meines Wissens keines erstellt. Weiter bitten sie um Mithilfe bei: Beerdigung, Sterbeversicherung, Kontensperrung u.a. Nunmehr hat auch das Amtsgericht noch seine Anliegen. So habe ich noch mit den entsprechenden Formularen einzureichen: Entlastungserklärung, Schlussbericht, Namen der Erben, Anschriften, Erbschein, Sterbegeld, Versicherungsleistungen, Be- Fortsetzung auf Seite 5 Übrigens: Die BetreuerNachrichten stehen Ihnen auch im Internet jederzeit zum Download bereit unter: BetreuerNachrichten 1/2015 4
5 Fortsetzung von Seite 4 stattungskosten, Graberstaufmachung, Nachlassverbindlichkeiten, Sparguthaben, Girokonto u.s.w. Es stehen noch an: Die Übergabe der Dokumente an das Nachlassgericht (Sparbücher, Bargeld), diverse Besuche beim Betreuungsgericht, Nachlassgericht und Treffen mit den Erben. Es mag wohl so sein, dass die amtliche Betreuung mit dem Tode der Betreuten endet. Doch die Arbeit des Betreuers nicht! Erfahrungsbericht Persönlicher Zusatz: Obwohl ich die Dame in allen Lebenslagen betreut und beraten habe, einen kompletten Umzug (Wohnungsauflösung) organisiert, den Heimplatz vorbereitet und organisiert, alle bürokratischen Angelegenheiten erledigt, ja selbst die Krankenhausdienste durchgeführt habe, muss ich nunmehr noch um meine Aufwandsentschädigung, bei wem auch immer, bitten. Wilfried Weigle Tod des betreuten Menschen In der Tat endet die rechtliche Betreuung mit dem Tod des betreuten Menschen, dennoch bleiben für den bisherigen Betreuer noch einige Angelegenheiten zu erledigen, die sogenannten Schlusspflichten. So hat er das Gericht und die Angehörigen über den Tod zu informieren, die sich wiederum um die Bestattung zu kümmern haben. Sind keine Angehörigen vorhanden, muss das Ordnungsamt informiert werden, damit von hier aus die Bestattung geregelt werden kann. Muss der Nachlass gesichert werden und die Erben sind nicht bekannt oder nicht eindeutig zu benennen, so muss bei Gericht die Nachlasspflegschaft angeregt werden. Der Betreuer selbst hat keine Berechtigung mehr, über das Vermögen des Verstorbenen zu verfügen. Dem Betreuungsgericht sind der Schlussbericht, die Sterbeurkunde und der Betreuerausweis zu übergeben. Sofern der Betreuer für die Vermögenssorge zuständig war, ist auch eine Schlussrechnung einzureichen. Die Aufwandspauschale ist entweder durch den Nachlasspfleger oder den Erben an den bisherigen Betreuer auszuzahlen. Die Rechtspfleger und die Vereine klären im Einzelfall über die Schlusspflichten auf. Bitte informieren Sie auch den Betreuungsverein über die Beendigung der Betreuung. Yvonne Schnieder Diakonie BetreuerNachrichten 1/2015 5
6 SPZ SPZ - Sozialpsychiatrisches Zentrum Martina Kröber vom Caritasverband der Dekanate Dinslaken und Wesel berichtete, dass das SPZ vor 15 Jahren aufgebaut wurde, um einen sozialpsychiatrischen Ansatz zu verfolgen, der sich deutlich von der behandelnden Psychiatrie abgrenzt. Im SPZ werden Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen in allen lebenspraktischen und alltäglichen Belangen unterstützt und begleitet. Nicht die Diagnose steht hier im Vordergrund, sondern der Mensch mit seinen Nöten, aber auch seinen Ressourcen und Fähigkeiten. In einem ersten Gespräch lernt man sich kennen. Es dient der Beratung, der Vertrauensbildung, dem Austausch über die Wünsche des Betroffenen. Der Verband hält viele unterschiedliche Angebote vor, um Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, deren besondere Verhaltensweisen anderswo zur Ausgrenzung führten. Was den meisten Besuchern fehlt, ist die Tagesstruktur. Die Möglichkeit, einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen, ist für viele nicht gegeben. Der Verband bietet viele Lösungen an. Aufgrund einer guten Vernetzung der Arbeitsgebiete, aber auch mit Ärzten und rechtlichen Betreuern kann eine gute Anbindung erarbeitet werden. Die vielfältigen Angebote wie Café, Gruppen, Frei- zeitgestaltung, unterstütztes Wohnen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen. Hier werden Beziehungen aufgebaut und der gegenseitige Austausch gefördert. Die erkrankten Menschen bekommen so ein Stück Normalität zurück. Zu den maßgeblichen Diagnosen zählen die Psychose, Depression, Persönlichkeitsstörung, Sucht oder Zwang. Jedes der Krankheitsbilder bringt ein bestimmtes eigenes Erleben mit sich und erfordert eine besondere den Erkrankten unterstützende Struktur. Das Ziel der Arbeit ist die gesundheitliche und psychische Stabilisierung, die Überwindung einer Krise oder das Einlassen auf eine Behandlung. Das SPZ richtet sich an erwachsene psychisch erkrankte Menschen. Den Kontakt stellen Sie über den Caritasverband her. Im Rheinland gibt es 67 Sozialpsychiatrische Zentren. Informationen über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie über das Internet (SPZ Rheinland). Yvonne Schnieder Diakonie XXEdith Stein Haus an den Drei Kreuzen. Foto: Scheller BetreuerNachrichten 1/2015 6
7 Im Gesprächskreis war Frau Dorothea Behma von der Demenzberatung des Caritasverbandes Dinslaken zu Gast. Die verschiedenen Ursachen und Krankheitsverläufe einer dementiellen Erkrankung und ihre typischen Symptome standen am Anfang des Vortrages. Die zu erwartenden Erkrankungsraten in einer immer älter werdenden Bevölkerung beeindruckten die Gäste. Depressionen und Demenz sind gerade zu Beginn der Erkrankung dabei schwer zu unterscheiden. Immer wieder imponierend sind daneben die Fähigkeiten der Erkrankten, mit einer guten Fassade die eigene Erkrankung zu verschleiern. Dies ist auch für die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine echte Herausforderung. Große Probleme bereiten den Betroffenen und Angehörigen die verschiedenen Symptome wie Müdigkeit, Weglauftendenzen, Bewegungsstö- Demenzberatung Demenzberatung in Dinslaken Viele Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige rungen, schlechteres räumliches Sehen und mangelnde Hygiene. Dabei durchlaufen die Betroffenen verschiedene Stadien der Erkrankung. Großes Interesse fand die Frage der finanziellen Unterstützung bei der Pflege und der Unterstützung im Alltag. Die Anleitung bei der Pflege und bei der Versorgung nimmt viel Zeit und Kraft in Anspruch, da auch die Alltagskompetenzen beeinträchtigt sind. Auf Antrag bei der Pflegekasse ist dafür eine zusätzliche finanzielle Unterstützung möglich. Die Unterschiede bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege interessierten die Anwesenden sehr. Darüber hinaus waren auch die Verbesserungsmaßnahmen für das Wohnumfeld und die Finanzierung der Hilfsmittel für den täglichen Verbrauch spannende Themen. Frank Egermeier Caritas Foto: Wodicka Ich wünsche dir, dass du die Wartezeiten deines Lebens aushalten kannst. In der Sehnsucht leuchtet auf, was werden soll. Auf dem Boden des Zweifels ruht ein Geheimnis. In der Ungeduld schlummern Kräfte, die Neues schaffen. Tina Willms BetreuerNachrichten 1/2015 7
8 Aufwandspauschale Übrigens Aufwandspauschale nicht vergessen! Für das Führen einer ehrenamtlichen Betreuung erhalten Sie eine jährliche Aufwandspauschale von 399,00 Euro. Sind Ihre Aufwendungen höher, können Sie auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen, benötigen dann aber alle entsprechenden Nachweise. Erstmals 1 Jahr nach der Bestellung ist die Aufwandspauschale fällig- es gilt also nicht das Kalenderjahr. Ihr Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird. D.h., dass jeweils spätestens am des Folgejahres die Pauschale beantragt werden muss. Die Aufwandspauschale (und auch der Aufwendungsersatz nach Einzelabrechnung) kann vom Betreuer unter den nachfolgenden Voraussetzungen aus dem Vermögen des Betreuten entnommen werden, ohne dass es eines vorherigen Gerichtsbeschlusses bedarf: 1. der Betreuer hat den Aufgabenkreis Vermögenssorge 2. der Betreute ist nicht mittellos 3. die Entnahme kann aus einem Guthaben auf einem Girokonto erfolgen, da hierfür keine gerichtliche Genehmigung nötig ist Die Aufwandsentschädigungen für Betreuer sind bis Euro steuerfrei. Hiernach sind jährlich maximal 6 Zahlungen steuerbefreit. Vgl. Wikipedia Onlinelexikon Betreuungsrecht (Y.S.) Gesprächskreis on Tour! Der Gesprächskreis besuchte die Albert-Schweitzer-Einrichtung in Dinslaken, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Hier erfuhren wir, welche Arbeitsbereiche und Teilhabeangebote existieren und wie die Mitarbeitenden in ihren persönlichen Möglichkeiten gefördert und gestärkt werden können. Foto: Privat BetreuerNachrichten 1/2015 8
9 Weihnachtsfeier XXHerr Schneider schneidet den Weckmann an und wir alle freuen uns auf ein Stück vom süßen Kerl. Fotos: Privat BetreuerNachrichten 1/2015 9
10 Portrait Portrait eines ehrenamtlichen Betreuers Name: Michael Klenner Alter: 61 Jahre Beruf: Verwaltungsangestellter UKD, (Betriebswirt) Familienstand: verheiratet 2 Kinder Wohnort: Voerde Guten Tag Herr Klenner Seit wann sind Sie als Betreuer tätig? Im Jahr 2001 habe ich erste Erfahrungen mit einer Vorsorgevollmacht für meinen Vater (Demenz) gesammelt. Er lebte bis zu seinem Tode 2003 im Pflegeheim in Düsseldorf. Von stand ich meiner Schwester, auch mit einer Vorsorgevollmacht zur Seite. Nach einem Unfall kam Sie in ein Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass Sie keine eigene Krankenversicherung hat. Auch war Sie nie selbst versichert. All die Jahre hat Sie bei meinen Eltern gelebt und war über unseren Vater versichert. Einen Beruf hat sie nicht erlernt. BetreuerNachrichten 1/ Wie haben Sie Kontakt mit der Betreuerbehörde aufgenommen? Nach Ihrem Unfall wurde ich von einer Behörde angerufen, ob ich sie unterstützen könnte, zunächst mit einer Vorsorgevollmacht. Bei meiner Schwester wurden schon früh psychische Störungen mit Panikattacken festgestellt. Sie geht nie alleine aus dem Haus, zu Ärzten oder Behörden, nur in mit meiner Begleitung, aber sehr ungern. Sie wurde oft vom Jobcenter, Arge, Sozialamt vorgeladen, es sollte überprüft werden, ob sie einer Arbeit nachgehen könnte. Gutachter bestätigen die Erwerbsunfähigkeit. Welche Erfahrungen haben Sie als ehrenamtlicher Betreuer gemacht? Im Juni 2013 wurde mir vom Amtsgericht Düsseldorf, die Betreuerbestellung für alle Bereiche zugeschickt. Jetzt ist es für mich einfacher, mich noch intensiver um die Angelegenheiten meiner Schwester zu kümmern. Es war ein mühsamer Weg, sich durch Akten und Formulare zu lesen und Fortsetzung auf Seite 11
11 Portrait Fortsetzung von Seite 10 Behördengespräche zu führen. Doch ich habe es geschafft. Sie hat nun ihre eigene Krankenversicherung und bekommt ihre Grundsicherung vom Amt, Sie lebt weiterhin bei unserer Mutter im Haus, in Düsseldorf. Herr Klenner, einen letzten Satz. Durch eine Tageszeitung habe ich vom Betreuungsverein erfahren, und bin hingegangen. Die bunten Themen und Gespräche, haben mir weitergeholfen, meine Abrechnungen und Berichtspflichten besser zu verstehen, um so den Amtsschimmel zu zähmen. Mein Motto: die Welt besser verlassen, als man sie vorgefunden hat. (LBP) Vielen Dank für das Interview, Herr Klenner. Das Interview führte Ingrid Hahn (ehrenamtliche Betreuerin) Foto: Privat XXMichael Klenner BetreuerNachrichten 1/
12 Beratung Kostenlose Online-Beratung im Internet Ansprechpartner Adress-Aufkleber Der Betreuungsverein der Caritasverbandes Dinslaken und Wesel bietet nun auch die Möglichkeit an, sich online beraten zu lassen. Sie haben eine Frage zur Rechtlichen Betreuung? Sie möchten eine Vollmacht aufsetzen? Sie suchen einen Betreuungsverein? Sie haben Fragen zum rechtlichen Verfahren? Sie benötigen Unterstützung bei einer Entscheidung als ehrenamtlicher Betreuer? Ab sofort können sich Interessierte und Betroffene auf der Seite beraten lassen. Diakonisches Werk Dinslaken - Wiesenstraße Dinslaken Telefon / yvonne.schnieder@diakonie-din.de - frank.decker@diakonie-din.de Stadt Dinslaken, Betreuungsstelle Wilhelm-Lantermann-Straße Dinslaken - Telefon / Fritz.Guenzel@dinslaken.de - Barbara.Brockof@dinslaken.de Caritas Dekanat Dinslaken Duisburger Straße Dinslaken - Telefon / f.egermeier@caritas-voerde.de Sprechstunden Regelmäßige Sprechstunden zur Beratung, Fallbesprechung und Unterstützung bei der Bearbeitung von Formularen bieten: Die Betreuungsbehörde täglich unter / oder Herr Günzel, Frau Brockof Diakonisches Werk nach telefonischer Vereinbarung unter / , oder Herr Decker, Frau Schnieder, Frau Kravagna Caritas Verband nach telefonischer Vereinbarung unter / sowie DI Uhr und DO Uhr unter / Herr Egermeier, Herr Storm Impressum V.i.S.d.P.: AK der Betreuungsvereine der Caritas, der Diakonie, der Betreuungsstelle Dinslaken Erscheinungsweise: 2x jährlich - Verteilung: kostenlos Layout: Heinz Scheller - Druck: cewe-print BetreuerNachrichten 1/
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