Erläuterungen der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)

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1 en zu der TAB 2007 Blatt 1 Erläuterungen der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) 1 von 39

2 en zu der TAB 2007 Blatt 2 Inhaltsverzeichnis Zu 1 Zu 2 Zu 3 Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Zu 5 Netzanschluss Zu 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Zu 5.4 Kabelhausanschluss Zu 6 Hauptstromversorgung Zu Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Zu Überstromschutz Zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Zu 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen Zu 7.2 Ausführung der Zählerplätze Zu Ausführung von Zählerplätzen bei elektronischen Haushaltszählern (ehz) Zu 7.3 Anordnung der Zählerschränke Zu 7.6 Besondere Anforderungen Zu 9 Zu 10 Zu 11 Zu 12 Zu 13 Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Zu Motoren Zu Elektrowärmegeräte Zu Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Zu Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb 2 von 39

3 Geltungsbereich TAB Ziff. 1 Blatt 1 Zu 1 Allgemeines In diesen Erläuterungen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen Erläuterungen für die elektrische Installation aller an das Niederspannungsnetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH, der Elektrizitätsversorgung Werther GmbH und des gemeindeeigenen Niederspannungs-Ortsnetzes der Gemeindewerke Steinhagen zusammengefasst. Die Erläuterungen dienen einer einheitlichen Ausführung der Elektroinstallationen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen und den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) sowie anderen Bestimmungen und Normen. Sie gelten ab dem 01. Januar Elektroinstallateure, die im Niederspannungs-Ortsnetz der Gemeindewerke Steinhagen Arbeiten ausführen, werden gebeten, sich dort vor Beginn der Arbeiten über abweichende Regelungen zu informieren. Gemeindewerke Steinhagen GmbH Westernkamp Steinhagen Telefon: / von 39

4 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte TAB Ziff. 2 Blatt 1 Zu 2 Allgemeines Für das Anmeldeverfahren sind folgende Vordrucke zu verwenden: - Anmeldung eines Neuanschlusses (bis 3 Wohneinheiten, ohne Gewerbe) - Anmeldung zum Netzanschluss (ab 4 Wohneinheiten bzw. Gewerbe) Um das Verteilungsnetz, den Netzanschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auszulegen, sind folgende Anlagen und Verbrauchsgeräte rechtzeitig bei der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH anzumelden: - Neuanlagen (als neue Kundenanlagen gelten auch zusätzlich geschaffene Wohneinheiten in bestehenden Objekten) - Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.b. für Baustellen und Festanschlüsse - Eigenerzeugungsanlagen, z.b. Photovoltaikanlagen Zur Festsetzung der Anschlusskosten (Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschuss) sind folgende Unterlagen bei der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH einzureichen: - Lageplan, im Maßstab 1:500 - Grundrissplan, aus dem der gewünschte Anbringungsort des Netzanschlusses ersichtlich ist - Die folgenden Angaben sind in den Anmeldevordrucken der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH anzugeben: Für Wohngebäude Anzahl der Wohneinheiten. Zustimmungspflichtige Anlagen, wie z.b. Geräte zur Warmwasserbereitung, Geräte zur Raumheizung oder Klimatisierung u.a. Für sonstige Bauvorhaben (Gewerbe, Allgemein etc.) Anschlusswerte aller vorgesehenen Geräte und Anlagen, sowie deren Gleichzeitigkeitsfaktor. Bei Bedarf sind die Geräte und Anlagen auf einem Beiblatt aufzulisten. Dies gilt insbesondere, wenn deren Anschluss der Zustimmung von der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH bedarf. Zustimmung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der Elektrotechniker bzw. der Anschlussnehmer von den Stadtwerken Bielefeld Netz GmbH eine Zustimmung. Sie enthält u. a. Angaben über die Messeinrichtung, die Netzform und den Netzanschluss. Stilllegung von Kundenanlagen Werden Kundenanlagen stillgelegt, z. B. wegen Abbruch eines Gebäudes, sind die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH vom Anschlussnehmer bzw. Grundstückseigentümer zwecks Ausbau der Messeinrichtungen und der Demontage des Netzanschlusses rechtzeitig schriftlich zu unterrichten. Voraussetzung für das Abtrennen des Anschlusses ist, dass für das Objekt sämtliche Versorgungsund Anschlussverträge gekündigt sind. 4 von 39

5 Anmeldung eines Neuanschlusses (bis 3 Wohneinheiten, ohne Gewerbe) 1 Stromanschluss (Niederspannung) Gasanschluss (Niederdruck) Wasseranschluss Eingegangen bei NV2 Adresse des Neubaus (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.) gewünschter Versorgungstermin Anzahl der Wohnungen 2 3 AnschlussnehmerIn GrundstückseigentümerIn (wenn abweichend vom ArchitektIn Name, Vorname, ggf. Firma Name, Vorname, ggf. Firma AnschlussnehmerIn) Name, Vorname, ggf. Firma Geburtsdatum Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer ggf. Handelregister-Nr./Name Registergericht Postleitzahl/Ort Postleitzahl/Ort Straße, Hausnummer Telefon/Telefax Telefon/Telefax Postleitzahl/Ort Datum, Unterschrift GrundstückseigentümerIn Telefon/Telefax 4 Das Angebot soll gerichtet werden an AnschlussnehmerIn GrundstückseigentümerIn Angaben zur Kundenanlage Strom (Anmeldung gemäß TAB) Gas Wasser Gasgeräte Nennwärme- Trinkwasser (Gesamtbedarf) Anzahl (müssen für Erdgas LL leistung ausgestattet sein) Spül-, Waschtisch, Bidet Wanne, Dusche Anzahl Einsatz für Anzahl kw Geschirrspüler Wohnung Heizung Waschmaschine Gemeinschaftsanlage Warmwasser WC-Spülkasten Erzeugungsanlage Heizung und Warmwasser WC-Druckspüler _ Kochen benötigte Leistung Sonstiges Verbrauchsgeräte Anzahl (in kw) Gesamt kw Regenwassernutzung ja nein NV /07 PS.012-7/04 Durchlauferhitzer Wärmepumpe Warmwasserspeicher Speicherheizung Sauna Gesamtanschlussleistung (kw) Raum für Bemerkungen Datum Unterschrift AnschlussnehmerIn/ggf. Stempel Stadtwerke Bielefeld GmbH Kundenanschlüsse (NV2) Schildescher Straße Bielefeld Telefon (05 21) Telefax (05 21) Bitte beachten Sie, dass der Hausanschluss auf der Basis Ihrer Angaben dimensioniert wird. Sollten sich in Ihrem Bauvorhaben mehr als drei Wohneinheiten oder ein Gewerbe befinden, darf Ihre Anlage nur durch ein bei einem Netzbetreiber (NB) eingetragenes Installationsunternehmen angemeldet werden. Hinweis: Zur Ausführung des Anschlusses ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Achten Sie bitte bei der Herstellung Ihres Kellers bzw. dem Gießen der Bodenplatte auf den Einsatz des Durchführungsrohres für die Hausanschlüsse (sh. unser Merkblatt Richtig planen, sicher versorgen ). Für die Ausführung der Hausanschlüsse benötigen wir zusammen mit der Anmeldung einen amtlichen Lageplan (Maßstab 1:500) und einen Kellerbzw. Erdgeschossgrundriss mit der von Ihnen gewünschten Hauseinführungsstelle. Nach Eingang Ihrer Angebotsannahme und der Terminkarte beginnen wir mit der Ausführung der Arbeiten innerhalb von 10 Werktagen. Vorausgesetzt die Hauptversorgungsleitungen sind bereits vorhanden und die Genehmigungen der zuständigen Behörden liegen vor. 6 5 von 39

6 Hinweise zum Formblatt Anmeldung Es gelten die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) und für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie deren Ergänzende Bestimmungen. Für die Errichtung/den Betrieb der Anlagen sind die geltenden technischen Regeln einzuhalten, soweit die Anpassung an neue Regeln nicht gefordert ist. Für elektrische Anlagen gelten z. Zt. die DIN VDE, TAB, etc., für Gasanlagen die DVGW/TRGI und für Trinkwasserinstallationen die DIN Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durch geführt werden (s. 13 NAV/NDAV und 12 AVBWasserV). 1 Angaben zum Bauvorhaben 3 Die Angaben zum geplanten Bauvorhaben sind vollständig auszufüllen. 2 Angaben zum Anschlussnehmer 3 Die Angaben zum/zur Anschlussnehmerln sind vollständig auszufüllen. 3 Zustimmung des Grundstückseigentümers 3 Sind AnschlussnehmerIn und GrundstückseigentümerIn nicht die gleiche Person, ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) des Grundstückseigentümers erforderlich. [It. 2,12 NAV und NDAV, sowie 8 AVBWasserV (z. B. Grundstücksbenutzung)] Bei Grundstücken auf Erbpacht ist die Unterschrift des Anschlussnehmers ausreichend. 3 Kreuzen Sie bitte an, an wen das Angebot zu richten Ist. 4 Angaben zur Kundenanlage 3 Strom Geben Sie bitte an, um welche Art und Anzahl von Kundenanlagen es sich handelt! Im Feld Verbrauchsgeräte tragen Sie bitte die Anzahl und benötigte Leistung ein. 3 Gas Geben Sie bitte an, welche Gasgeräte mit welcher Leistung (in kw) in der Kundenanlage installiert werden sollen! Wichtig ist die Angabe der Anzahl und der Gesamtleistung! 3 Wasser Geben Sie bitte Art und Zahl der Entnahmestellen Ihrer Kundenanlage an. 3 Bemerkung Zusätzliche Informationen zur Kundenanlage tragen Sie bitte im Bemerkungsfeld ein! 5 Hinweis zur Ausführung des Anschlusses 3 Bitte fügen Sie die aufgeführten Unterlagen bei. 6 Rechtsverbindliche Unterschrift des Anschlussnehmers 3 Die Unterschrift des Anschlussnehmers ist in jedem Fall erforderlich. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für die Herstellung und den Betrieb der Strom- und Gasnetze inklusive der Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber. lm Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bielefeld und der Elektrizitätsversorgung Werther ist dies die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH. Datenschutzhinweis: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden, personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt. 6 von 39

7 Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) 1 (ab 4 Wohneinheiten bzw. Gewerbe) Angaben zum Netzanschluss Straße/Hausnummer Eingegangen bei NV2 Postleitzahl/Ort Ortsteil/Flurstück-Nr./Etage Bei vorhandener Anlage: NB-Kundennummer oder Zählernummer 2 Angemeldet wird nach TAB: Terminwunsch Neuanschluss Anschluss-/Anlagenveränderung zeitlich befristeter Anschluss (Baustrom, Schaustellerbetriebe...) Stilllegung Anschluss weiterer Anlagen/ Erzeugungsanlagen Leistungserhöhung Notstromanlagen Veränderung Hausanschluss Zustimmungspflichtige Geräte: Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kw) Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kw) Raum für sonstige Bemerkungen 3 Für folgende Anlagen: Art Messeinrichtung (Art/Anzahl) Gleichzeitig Zugeordnete Benötigte Erwarteter a) Baustelle (zeitl. befristet) WS: Wechselstromzähler DS: Drehstromzähler benötigte Überstrom- Haus- Jahresverbrauch b) Wohnung MZ: Mehrtarifzähler LGZ: Lastgangzähler Leistung (kva) schutz- anschluss- (kwh) c) Gewerbe m. Branche MW: Messwandler TSG: Tarifschaltgerät einrich- sicherung d) Gemeinschaftsanlage tung (A) e) Erzeugungsanlage vor Messung f) _ Anzahl im End- Einbau Ausbau im End- Art bisher neu ausbau Anzahl Art Anzahl Art bisher neu ausbau bisher neu (A) je Kundenanlage 4 5 Das Angebot soll gerichtet werden an: AnschlussnehmerIn GrundstückseigentümerIn AnschlussnehmerIn Name, Vorname bzw. Firmenname 6 Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn abweichend vom/von AnschlussnehmerIn) Name, Vorname bzw. Firmenname Geburtsdatum bei Privatpersonen bzw. Registergericht/Register-Nr. bei Firmen Registergericht/Register-Nr. bei Firmen Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon, Fax, Telefon, Fax, Datum Unterschrift Name in Druckschrift Datum Unterschrift Name in Druckschrift 7 Eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen Eingetragen bei: Firmenname Firmenstempel NB Straße, Hausnummer Ausweisnummer PLZ, Ort Telefon, Fax, Datum Unterschrift NV /07 8 PS.012-7/04 Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften der SWBN von mir/uns errichtet, geprüft und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß 14 NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung zugleich im Namen des/der Anschlussnehmers beantragt. Ort, Datum Unterschrift der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft Name in Druckschrift Stadtwerke Bielefeld GmbH Kundenanschlüsse (NV2) Schildescher Straße Bielefeld Telefon (05 21) Telefax (05 21) von 39

8 Hinweise zum Formblatt Anmeldung zum Netzanschluss Anschlussnehmer bzw. Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage für den Netzanschlussvertrag die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) ist. Dem Grundstückseigentümer obliegt es nach der NAV u. a. das Anbringen und Verlegen von Leitungen und Leitungsträgern zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität und sonstiger Einrichtungen für die Zwecke der örtlichen Versorgung mit elektrischer Energie auf seinem Grundstück zu dulden ( 2,6,8,10,12 NAV). Die NAV ist bei der Stadtwerke Bielefeld Netz (SWBN) und im Internet auf der Homepage der Stadtwerke Bielefeld erhältlich. Die elektrische Anlage ist von einem eingetragenen Elektro installationsunternehmen unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zu errichten und in Betrieb zu setzen. Wird kein Stromlieferant benannt, erfolgt die Stromlieferung gemäß 36, 38 EnWG durch den Grundversorger. 1 Angaben zum Bauvorhaben (Netzanschluss) 3 Die Angaben zum Bauvorhaben (Netzanschluss) sind vollständig auszufüllen. 2 Angaben zur Kundenanlage 3 Bei Bedarf sind gem. TAB gesonderte Datenerfassungsblätter beizufügen (z. B. bei Erzeugungsanlagen). Bei einem Gewerbe fügen Sie bitte eine Leistungsaufstellung bei. 3 Angaben zur gewünschten Messeinrichtung 3 Für die Branchenangabe bei c) Gewerbe ist das Bemerkungsfeld Raum für sonstige Bemerkungen zu verwenden. 3 Die Angabe des erwarteten Jahresverbrauchs je Kundenanlage ist aufgrund der Netzzugangsverordnung zur Festlegung der Messeinrichtung notwendig ( kwh = Lastgangmessung). 4 Angebot 3 Kreuzen Sie bitte an, an wen das Angebot zu richten ist. 5 Angaben zum Anschlussnehmer 3 Die Angaben zum/zur AnschlussnehmerIn sind vollständig auszufüllen. 6 Zustimmung des Grundstückseigentümers 3 Sind AnschlussnehmerIn und GrundstückseigentümerIn nicht die gleiche Person, ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) des Grundstückseigentümers erforderlich. [It. 2,12 NAV (z. B. Grundstücksbenutzung)] Bei Grundstücken auf Erbpacht ist die Unterschrift des Anschlussnehmers ausreichend. 7 Angaben zum Elektroinstallationsunternehmen 3 Im Installateurverzeichnis eines NB eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen gemäß NAV 13 (2). 8 Erklärung des Installateurs 3 Bei Verwendung des Vordrucks als Inbetriebsetzung ist die aufgeführte Haftungserklärung von der verantwortlichen Elektrofachkraft zu unterschreiben. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für die Herstellung und den Betrieb der Stromnetze inklusive der Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber. lm Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bielefeld und der Elektrizitätsversorgung Werther ist dies die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH. Datenschutzhinweis: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden, personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt. 8 von 39

9 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage TAB Ziff. 3 Blatt 1 Zu 3 Allgemeines Die elektrische Anlage wird nur nach Eingang des Formulars "Inbetriebsetzung Strom-Kundenanlage" unter Spannung gesetzt. Das Unterspannungsetzen der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Kunden durch den VNB oder dessen Beauftragten beschränkt sich nur auf den Teil der Anlage, der ungemessene elektrische Energie führt, d. h. vom Hausanschlusskasten bis zur Messeinrichtung. Mit dem "lnbetriebsetzungsantrag" bestätigt der Elektrotechniker, dass er die Anlage nach den einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen, den TAB und diesen Erläuterungen errichtet und geprüft hat. Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage nach der Messeinrichtung ist der verantwortliche Elektrotechniker oder sein sachkundiger Vertreter zuständig. Falls der Elektrotechniker wegen Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen auch andere Kundenanlagen vorübergehend außer Betrieb setzen muss, so hat er davon die betroffenen Kunden rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. 9 von 39

10 1 Inbetriebsetzung Strom-Kundenanlagen (Bitte für jeden Zähler einen eigenen Vordruck in Großbuchstaben ausfüllen.) AnschlussnutzerIn/Anschlussobjekt Name, Vorname Telefon-Nr. Eingegangen bei NV2 Straße/Hausnummer Geschoss Anzahl der Wohneinheiten Postleitzahl/Ort Wohnungs-/Laden-Nr., Lagebezeichnung Name und Anschrift AnschlussnehmerIn Anschrift AnschlussnutzerIn (falls von der Abnahmestelle abweichend) Datum 2 Rechtsverbindliche Unterschrift AnschlussnutzerIn/ggf. Fa.-Stempel Kundenanlage (Anmeldung gemäß TAB) Bedarfsart: Neuanschluss Umstellung von Freileitung auf Kabel zeitlich befristeter Anschluss (max. 18 Monate) (Baustrom, Festanschluss...) Erzeugungsanlagen Art: Notstromanlagen Anschluss-/Anlagenveränderung Austausch von Messeinrichtungen Anschluss weiterer Anlagen/Leistungserhöhung Anlagentrennung Anlagenzusammenlegung Veränderung Hausanschluss Wiederinbetriebsetzung Zustimmungspflichtige elektrische Geräte nach TAB: Terminwunsch Für folgende Kundenanlagen: Art Messeinrichtung (Art/Anzahl) Gleichzeitig a) Baustelle (zeitl. befristet) WS: Wechselstromzähler DS: Drehstromzähler benötigte b) Wohnung MZ: Mehrtarifzähler LGZ: Lastgangzähler Leistung (kw) c) Gewerbe MW: Messwandler TSG: Tarifschaltgerät d) Gemeinschaftsanlage e) Erzeugungsanlage f) _ Anzahl im End- Einbau Ausbau im End- Art bisher neu ausbau Anzahl Art Anzahl Art bisher neu ausbau Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kw) Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kw) Bemerkungen zur Kundenanlage 6 Rechnungsrelevante Daten Die Rechnung ist zu richten an: AnschlussnehmerIn AnschlussnutzerIn GrundstückseigentümerIn AnschlussnehmerIn Name, Vorname bzw. Firmenname 7 Zustimmung des/der GrundstückseigentümerIn (wenn abweichend vom/von AnschlussnehmerIn) Name, Vorname bzw. Firmenname Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer Postleitzahl/Ort Postleitzahl/Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Datum Rechtsverbindliche Unterschrift 8 Erklärung des Installateurs Eingetragen unter Nr. NB Name der verantwortlichen Fachkraft NV /07 PS.012-7/04 Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften der SWB von mir/uns errichtet, geprüft und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Die Anlage kann gemäß 14 NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung zugleich im Namen des/der Anschlussnehmers beantragt. Ort, Datum Unterschrift des verantwortlichen Fachinstallateurs Firmenstempel Stadtwerke Bielefeld GmbH Kundenanschlüsse (NV2) Schildescher Straße Bielefeld Telefon (05 21) Telefax (05 21) von 39

11 Hinweise zum Formblatt Inbetriebsetzung Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie deren Ergänzende Bestimmungen. Elektrische Kundenanlagen dürfen nur von einem im Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installateurs errichtet, erweitert und geändert werden. Für elektrische Anlagen sind die bei Errichtung/Betrieb der Anlagen geltenden technischen Regeln (DIN VDE, TAB etc.) maßgebend, soweit die Anpassung an neue Regeln nicht gefordert ist. 1 AnschlussnutzerIn/Anschlussobjekt 3Die Angaben zum Anschlussobjekt und Anschlussnutzerln sind vollständig auszufüllen. 3Bei der Lagebezeichnung (der Kundenanlage) links, rechts etc. erfolgt die Festlegung immer aus der Sicht von außen auf die Haustür. Diese Angabe muss identisch sein mit der Zählerplatzbeschriftung. 2 Rechtsverbindliche Unterschrift des Anschlussnutzers 3Die Unterschrift des/der Anschlussnutzerln ist in jedem Fall erforderlich. 3 Kundenanlage 3Bedarfsart Hier kreuzen Sie bitte an, um welche Art von Anschluss bzw. Anschlussveränderung es sich handelt! 3Erzeugungsanlagen Bitte geben Sie die Art der Erzeugungsanlage an, die installiert werden soll (nach EEG oder KWK). Bitte berücksichtigen Sie hierbei zwingend die TAB des NB mit der jeweiligen Richtlinie des BDEW. Setzen Sie sich darüber hinaus bitte rechtzeitig mit der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH in Verbindung. Zustimmungspflichtige Geräte nach TAB müssen einzeln aufgelistet werden! Gegebenenfalls als Anlage! 4 Für folgende Kundenanlagen 3Anzahl und Art der Kundenanlagen sind anzugeben; die Verbrauchsstellen sind möglichst genau zu definieren. Die detaillierten Angaben werden von den SWBN für die Ermittlung der vorzuhaltenden elektrischen Leistung bzw. der Dimensionierung des Stromanschlusses und Bestimmung der Messeinrichtungen sowie deren eindeutige Zuordnung innerhalb der Kundenanlage benötigt. 3Die Angaben zu den Messeinrichtungen sind entsprechend den Vorgaben der SWBN zu berücksichtigen. 3Falls zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte nach Abschnitt 2 (3) TAB angeschlossen werden sollen (z. B. Elektroheizungen, Aufzüge, Durchlauferhitzer, Erzeugungsanlagen, u. a.) sind diese zu benennen. Die zur Anschlussbeurteilung notwendigen Datenblätter sind beizufügen. 5 Terminwunsch / Bemerkung 3Zusätzliche Informationen zur Kundenanlage bzw. den Terminwunsch tragen Sie bitte im Bemerkungsfeld ein! 6 Rechnung 3Kreuzen Sie bitte an, an wen die Rechnung zu richten ist. 7 Zustimmung des/der Grundstückseigentümerln 3Sind Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer nicht die gleiche Person, ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) des Grundstückseigentümers erforderlich, 2,12 NAV (z. B. Grundstücksbenutzung). 8 Erklärung des Installateurs 3Im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) eingetragenes Installationsunternehmen gemäß NAV 13 (2). 9 Unterschrift des verantwortlichen Fachinstallateurs 3Die aufgeführte Haftungserklärung ist in jedem Fall von der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft zu unterschreiben. Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für die Herstellung und den Betrieb der Stromnetze inklusive der Netzanschlüsse dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber. lm Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bielefeld und der Elektrizitätsversorgung Werther ist dies die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH. Datenschutzhinweis: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden, personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt. 11 von 39

12 Netzanschluss (Hausanschluss) TAB Ziff. 5 Blatt 1 Zu 5 Allgemeines zum Netzanschluss Siehe 6 (Herstellung des Netzanschlusses) in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV). Zu 5.3 Kann der Anschlussnehmer entgegen 6 Abs. 3 Satz 5 NAV keinen geeigneten Raum für den Netzanschluss zur Verfügung stellen, z.b. Wochenendhäuser, wird von dem verantwortlichen Elektrotechniker eine Hausanschlusssäule an die Grundstücksgrenze gestellt. Der Elektrotechniker hat zwecks Abstimmung unverzüglich eine Skizze der Hausanschlusssäule an die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH zu senden. Zu 5.4 Voraussetzungen/Hauseinführung Voraussetzungen Für eine termingerechte Ausführung der Hausanschlüsse, beachten Sie bitte unsere Checkliste Auf einen Blick: Ihre persönliche Checkliste. Hauseinführung Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Richtig planen, sicher versorgen. 12 von 39

13 Netzanschluss (Hausanschluss) TAB Ziff. 5 Blatt 2 Hauseinführung Netzanschlüsse werden als Kabelanschlüsse ausgeführt. Es werden dabei folgende Hausanschlusskästen verwendet: a) Hausanschlusskasten 1 x 3 x NH00 bis max. 100 A b) Hausanschlusskasten 1 x 3 x NH1 bis max. 160 A c) Hausanschlusskasten 1 x 3 x NH2 bis max. 250 A Nähere Einzelheiten sind den Blättern 3-5 zu entnehmen. Für Wochenendhäuser wird von dem verantwortlichen Elektrotechniker eine Hausanschlusssäule geliefert und montiert. Die Hausanschlusssäule geht in das Eigentum des Kunden über. Davon ausgenommen ist der eingebaute Netzanschluss, die Messeinrichtung und das Schaltgerät der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH. Kabelhausanschlüsse können in Ausnahmefällen (z. B. bei größeren Objekten) auch in eine Hausanschluss-Hauptverteiler-Kombination integriert werden. Folgende Bedingungen sind dabei einzuhalten: - Hausanschlüsse und Hauptverteiler müssen in der Schutzart IP 54 ausgeführt werden. - Eine Aufbauskizze in zweifacher Ausführung im Maßstab 1 : 10 ist vor Baubeginn bei den Stadtwerken Bielefeld Netz GmbH zwecks Zustimmung einzureichen - Sicherungsunterteile sind in der Größe NH 1/NH 2 einpolig einzubauen. - Als Anschlussklemmen für das Hausanschlusskabel sind so genannte Bockklemmen bis 150 mm² AL zu verwenden. - Die Anschlusseinheit muss plombierbar sein. 13 von 39

14 Netzanschluss (Hausanschluss) TAB Ziff. 5 Blatt 3 Isolierstoff-Kabel-Hausanschlusskasten 100A Höhe 398 mm Breite 244 mm Tiefe 134 mm Ausführung/ Bestückung: Kabel-Hausanschlusskasten 100A, Größe 00, 1x3xNH00 nach DIN 43627, VDE 0660 Teil 505. Glasfaserverstärktes Vollpolyestergehäuse (Typ 803). RAL 7035, hellgrau oder ähnlich, durchgefärbt. Schutzart IP 54 Eingangs- und Abgangsseitig: U-Direkt-Anschlussklemmen 10-95mm² 1 PE/N-Schiene mit Eingangsseitig 1 und Abgangsseitig 2 U-Direkt-Anschlussklemmen. 2-teilige, steckbare Primärklemmenabdeckung aus Kunststoff, durchsichtig oder EVU-Abdeckung - Jean Müller Type: KH00/KU5 - nkt Type: HAK NH von 39

15 Netzanschluss (Hausanschluss) TAB Ziff. 5 Blatt 4 Isolierstoff-Kabel-Hausanschlusskasten 160 A Höhe 415 mm Breite 235 mm Tiefe 159 mm Ausführung/ Bestückung: Gehäuse aus glasfaserverstärktem Polyester, Typ 803 nach DIN 16911, Farbe lichtgrau RAL 7035 Schutzart IP 54 mit getrenntem, plombierbarem Konsumenten- Anschlussraum 1x3 NH1-Sicherungsunterteil + PEN Maximale Sicherung 160 A Zugangsseitig Bockklemmen mm² Al/Cu Abgangsseitig Bockklemmen mm² PEN-Leiter mit zusätzlicher Klemme und Würgenippel für PA (M1) 15 von 39

16 Netzanschluss (Hausanschluss) TAB Ziff. 5 Blatt 5 Isolierstoff-Kabel-Hausanschlusskasten 250 A Höhe 720 mm Breite 416 mm Tiefe 187 mm Ausführung/Bestückung: Hausanschlusskasten 3x250A Kabel-Hausanschlusskasten, Größe 1, DIN 43627; 1x3x250A, NH2, nach VDE 0660 Teil 505. Gehäuse aus Glasfaserverstärktem Polyester; RAL 7035 (hellgrau oder ähnlich), durchgefärbt. Schutzart IP 54 Gehäuse und Innenbefestigung nach DIN Gehäusedeckel mit 2 Plombierbaren Schrauben, EVU-Kabeleinführung als Doppeleinführung. Flach-Direkt-Anschlussklemmen im Zu- und Abgangsbereich. Klemmbereich: mm². Potenzialausgleichsklemme: Prismenklemme 16-70mm². 16 von 39

17 Hauptstromversorgung TAB Ziff. 6 Blatt 1 Zu Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hauptleitungen sind als Drehstromleitungen auszuführen. Die Leitungsquerschnitte sind auf der Grundlage des Diagramms (DIN , Bild 1), jedoch mindestens für eine Belastung von 63 A zu bemessen. Der Leitungsquerschnitt muss mindestens 10 mm² Cu betragen. Hauptleitungen sollen, entsprechend Kurve 1 (mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- und Duschzwecke) mindestens für folgende Strombelastungen ausgelegt werden: Anzahl der Wohneinheiten Strom- Mindestbelastbarkeit in A bis 6 7 bis bis bis A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A Entsprechend Kurve 2 (ohne elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- und Duschzwecke) mindestens für folgende Strombelastungen ausgelegt werden: Anzahl der Wohneinheiten Strom- Mindestbelastbarkeit in A 1 bis 5 6 bis bis bis bis A 80 A 100 A 125 A 160 A Für eine größere Anzahl von Wohneinheiten ist die Mindestabsicherung der Hauptleitung nach DIN , Kurve 1 bzw. Kurve 2, festzustellen. Für die Querschnittsermittlung ist DIN VDE zu berücksichtigen. Für Anlagen mit Elektroheizung, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Anlagen sind Hauptleitungen mindestens nach der höchsten gleichzeitig in Anspruch genommenen Leistung zu bemessen. Die Planungsgrundlage DIN ist u. a. im DIN-Taschenbuch "Normen und technische Regeln für die Elektroinstallation" "Elektrotechniker-Handwerk" enthalten. Dieses Taschenbuch gehört zur Werkstattausrüstung von Elektroinstallationsbetrieben. Hauptverteiler Bei mehreren Hauptleitungen in einem Gebäude sind die zugehörigen Überstromschutzeinrichtungen in einem Hauptverteiler zusammenzufassen. Die Abgänge sind dauerhaft zu kennzeichnen, so dass die Zuordnung zu den jeweiligen Kundenanlagen eindeutig ersichtlich ist. Hauptverteiler können unmittelbar nach dem Hausanschlusskasten installiert werden. Sie können auch in eine Hausanschluss-Hauptverteiler-Kombination integriert werden. Hierfür ist in jedem Fall eine Aufbauskizze im Maßstab 1:10 bei den Stadtwerken Bielefeld Netz GmbH vor Beginn der Arbeiten zur Zustimmung einzureichen. In den Hauptverteilern dürfen nur einpolige NH1/NH2-Sicherungsunterteile verwendet werden. - Hauptverteiler müssen nach DIN VDE geprüft sein. 17 von 39

18 Hauptstromversorgung TAB Ziff. 6 Blatt 2 Zu Überstromschutz Grundsätzlich muss die Selektivität der Überstromschutzeinrichtungen in der Anlage des Kunden gegenüber den unter Plombenverschluss liegenden Überstromschutzeinrichtungen gewährleistet sein. Der Nennstrom der Trennvorrichtung vor einem unmittelbar angeschlossenen Zähler darf 63 A nicht überschreiten. Werden Absicherungen über 63 A benötigt, so sind Zähler für den Anschluss an Stromwandler erforderlich. 18 von 39

19 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 1 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Zu 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen Die nachfolgenden Ausführungen gelten unabhängig davon, wer Messstellenbetreiber für die konkrete Anlage ist. In Einfamilienhäusern kann der Stromkreisverteiler gemeinsam mit dem Zähler im Zählerschrank untergebracht werden. In diesem Fall ist der untere Anschlussraum (300 mm) mit einem mindestens 4-poligen Sammelschienensystem zu bestücken. Für folgende Anlagen sind 2 Zählerfelder vorzusehen: - Wärmepumpen (>4,6 kva) zur Raumheizung (Wohnungszähler und Wärmepumpenzähler). - Elektro-Fußboden-Heizungsanlagen (Wohnungszähler, Zähler für Elektro-Fußboden- Heizung, integriertes Tarifschaltgerät). - Elektro-Zentralspeicher-Heizungen In Anlagen mit Elektrospeicher-Heizgeräten werden Doppeltarifzähler gesetzt. In Mehrfamilienhäusern wird die Anzahl der Tarifschaltgeräte dem Elektrotechniker mit jeder "Zustimmung" mitgeteilt. Zu 7.2 Ausführung von Zählerplätzen bei Direktmessungen bis 63 A Unterer Anschlussraum Vor jeder Messeinrichtung ist eine Trennvorrichtung nach 7.4 vorzusehen. - Zählerplätze (auch im Einfamilienhaus) sind immer mit einem Schienensystem im unteren Anschlussraum auszurüsten. Zu Ausführung von Zählerplätzen bei elektronischen Haushaltszählern (ehz) Die elektronischen Haushaltszähler (ehz) kommen bei den Stadtwerken Bielefeld Netz GmbH ab dem 1. September 2008, für Eintarif- und Zweirichtungszähler (PV-Anlagen) bis 63A, zum Einsatz. Die Übergangsfrist beträgt 6 Monate. Fragen zum ehz beantwortet Ihnen Herr Lazdins-Tobusch, Sachbereich Kundenanschlüsse, Telefon: 05 21/ Bitte beachten Sie, dass nur Zählerplatzflächen mit BKE-I und Zählerschränke mit einer Einbautiefe von 205 mm einzusetzen sind. Zu 7.3 Anordnung der Zählerschränke Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass dem Beauftragten des VNB oder des Messstellenbetreibers die Zähler jederzeit zugänglich bleiben. Auf den nachfolgenden Blättern sind die Zählerplätze als "Information für den Elektroinstallateur" farbig abgebildet. 19 von 39

20 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 2 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Zu 7.3 Zählerplatz nach DIN 43870, DIN VDE 0603 Beispiel eines Zählerplatzes als Direktmessung bis 63 A zzgl. Wärmepumpe oder PV-Anlage bis 4,6 kva. 20 von 39

21 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 3 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Zählerzu- und ableitungen Für die Verbindung von der Trennvorrichtung zum Zähler, sowie vom Zähler zum Betriebsmittel im oberen Anschlussraum sind flexible Aderleitungen H07V-K10, die beidseitig mit 18 mm langen Aderendhülsen, Al 0-18 nach DIN , versehen sein müssen, zu verwenden. Das gleiche gilt auch für den Neutralleiter (blau) und den PEN-Leiter (grün-gelb). Für die Ausführung der Zähleranschlussleitungen gilt DIN , Teil 3: Z ählerzuleitung - Außenleiter Aderfarbe Kennzeichnung schwarz 1 für L 1 2 für L 2 3 für L 3 - Neutralleiter blau N Zählerableitung -Außenleiter braun 1 für L 1 2 für L 2 3 für L 3 Die Zähleranschlussleitungen sind dauerhaft zu kennzeichnen. Die Isolation darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Anschlussdrähte für den Zähler und Rundsteuerempfänger müssen mindestens 20 cm aus den Ausbruchöffnungen der Zählerfelder herausragen. 21 von 39

22 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 4 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Zu 7.5 Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung Allgemeines Ist in der Anlage des Kunden ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so werden vom Messstellenbetreiber Messwandlerzähler eingesetzt. Als Betriebsstrom ist der im ungestörten Betrieb tatsächlich auftretende Strom zu verstehen. Die Wandlermessung (Wandler- und Zählerschrank) ist grundsätzlich an einem geeigneten Ort unterzubringen. Der vorzusehende Zählerplatz soll trocken, staub- und erschütterungsfrei und nicht zu großen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein (die Umgebungstemperatur sollte 30 C nicht übersteigen). Die Raumgröße sollte mindestens der Größe eines Hausanschlussraumes nach DIN entsprechen (siehe auch Ziffer 7.3). Die Messeinrichtung (Wandler, Wechselplatte mit Zähler, Tarifschaltgerät und Modem) wird vom VNB ggf. Messstellenbetreiber bereit gestellt. Der Wandler- sowie der Zählermesssatzschrank sind vom Kunden zu stellen. Sofern die Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH Messstellenbetreiber ist, können die Stromwandler in dem Sachbereich Messdienstleistungen Strom, Miele Str. 9, Bielefeld, Telefon: 05 21/ , abgeholt werden. Im übrigen ist der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig. Es stehen Schienenstromwandler mit einem primären Nennstrom von 250 A, 500 A und 1000 A zur Verfügung Messsatz Messwandler Die Messwandler sind grundsätzlich so in der Schaltanlage anzuordnen, dass sie leicht zugänglich und die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind. Werknummern, Leistungsschilder und Eichmarken an Messwandlern dürfen nicht überdeckt, beschädigt oder entfernt werden. Bei beschädigter oder entfernter Eichmarke verliert der Wandler seine Eichgültigkeit und muss ausgetauscht werden. Messwandler sind in eine Mehrkundenanlage so zu integrieren, dass sie ohne eine Abschaltung der gesamten Anlage gewechselt oder ausgebaut werden können Zählerplatz Die Montage der Zähler und Zusatzeinrichtungen mit Sichttür bzw. Modem erfolgt auf einer Zählerwechselplatte der Größe 2 (Abbildung Nr. 1). Zur Aufnahme der Zählerwechselplatte ist grundsätzlich ein plombierbarer und schutzisolierter Zählerschrank (DINVDE 0603) z.b. der Firma Deppe oder baugleich Größe 2 (Abbildung Nr. 3) mit Abdeckung zu installieren. Der Zählerschrank ist nach Abbildung Nr. 3 mit folgenden Komponenten bauseitig zu stellen und anzuschließen: Steckklemme für Zählerwechselplatte Sollten auf Wunsch des Kunden oder Lieferanten zusätzliche Anforderungen an die Messeinrichtung gestellt werden so ist eine Absprache mit dem Messstellenbetreiber erforderlich. 22 von 39

23 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 5 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Sichtfensters des Zählerschrankes darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein freier Arbeits- und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von min. 1,20 m zur Verfügung stehen Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte Zur gefahrlosen Auswechslung der Zähler während des Betriebes oder einer Überprüfung der Zähler vor Ort wird jeder Zähler mit einer Steckklemmenleiste und einem Sicherungsautomaten (B6 3-polig / 25 ka) für die Zählerwechselplatte versehen. Diese Klemmenleiste ermöglicht, die Stromwandler kurzzuschließen und die Verbindung der Leitungen vom Wandler zum Zähler zu unterbrechen Messleitungen Die Strom- und Spannungsleitungen sind gemäß DIN VDE 0100 Teil 430 von den Wandlern bzw. Spannungsabgriffen zu einer Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte zu führen. Zwischenklemmen sind nicht zulässig Inbetriebsetzung Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formblatt Inbetriebsetzung - Strom-Kundenanlage") werden zur Disposition der Messeinrichtungen ca. 5 Arbeitstage benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung nur nach Fertigstellung der gesamten Kundenanlage erfolgt Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung) Allgemeines Die Wandleranlage beinhaltet Wandlerplatz/-schrank, Messleitungen und Zählerschrank. Ein Wandlerplatz besteht aus (in Energieflussrichtung gesehen) gemäß Abbildung 6: (Gleiches gilt für Erzeugungsanlagen) - Überstrom-Schutzeinrichtung (Bei Einkundenanlagen kann dies die Hausanschlusssicherung sein, bei Mehrkundenanlagen ist hier eine zusätzliche Schutzeinrichtung erforderlich.) Die Sicherungsunterteile sind in der Größe NH 00, NH 1 oder NH 2 zu wählen. - Zentrale Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen Sollte die Überstrom-Schutzeinrichtung diese Anforderungen erfüllen und ohne eine Plombenöffnung bedient werden können, kann auf eine separate Trennvorrichtung verzichtet werden. Die Trennvorrichtung kann sich auch innerhalb der Kundenanlage befinden (z. B. Hauptschalter) Stromwandler Die Stromwandler sind in den Phasen L 1, L 2 und L 3 mit Rechten Drehfeld einzubauen. Die eingesetzten Stromwandler sind Primärschienen-Stromwandler. Diese sind in einem Wandlerschrank (schutzisoliert), welcher unmittelbar in der Nähe des Zählerschrankes angebracht werden sollte, zu montieren Messleitungen für den Strompfad Von Stromwandler bis zur Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte sind Mantelleitungen (3 x 2 x 4 mm 2 NYM), Kunststoffkabel (3 x 2 x 4mm 2 NYY) oder bei geschlossener Verlegeart Kunststoffaderleitungen (H05V-U/H05V-K) mit Aderendhülsen 10 mm lang zu verwenden und unterbrechungsfrei zu verlegen. Die Länge der Messleitungen sollte bei Verwendung von Stromwandlern mit einer Nennleistung 5 VA (Wandler 250/5 A) mit Rücksicht auf die Bürde höchstens 25 m (1-fache Länge) betragen. Die von jedem Stromwandler zur Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte führende "k"-leitung sollte in der Kennfarbe schwarz verlegt werden. Für die 23 von 39

24 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 6 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 "l"-leitungen sollte die Kennfarbe blau verwendet werden. Niederspannungs-Stromwandler dürfen nicht geerdet werden Messleitungen für den Spannungspfad Die Messleitungen für den Spannungspfad sind gemäß DIN VDE 0100 Teil 430 und 520 gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen! Der Motorschutzschalter ist unmittelbar am Messspannungsabgriff (Wandler) anzuordnen. Sämtliche Leitungen zu den Messspannungssicherungen sind gemäß DIN VDE 0100 Teil 430 erd- und kurzschlusssicher zu verlegen. Bis zur Absicherung der Messleitung ist eine Leitung des Typs NSGAFÖU (kurzschlussfest) zu verwenden. Bezüglich der Farbwahl zur Aderkennzeichnung ist DIN VDE zu berücksichtigen. Grün-Gelb wird nicht aufgelegt. Leitungsquerschnitte für die Niederspannungswandlermessung: Einfache Länge bis 25 Meter Strom-Messwandlerleitungen in 4 mm² und Spannungsleitungen bis 25 m in 2,5 mm². 24 von 39

25 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 7 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Zählerwechselplatte Höhe: 535 mm Breite: 480 mm Tiefe: 25 mm Wandmontagetafel Abbildung Nr. 1 Höhe: 796 mm Breite: 498 mm Tiefe: 182 mm Abbildung Nr von 39

26 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 8 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Schutzisolierter Zählerschrank mit Zählertafel Höhe: 800 mm Breite: 550 mm Tiefe: 225 mm Wandlerschrank Abbildung Nr. 3 Höhe: 550 mm Breite: 550 mm Tiefe: 225 mm Abbildung Nr von 39

27 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 9 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Hausanschlusskasten mit integriertem Wandler für eine Einkundenanlage Höhe: 800 mm Breite: 550 mm Tiefe: 225 mm Abbildung Nr von 39

28 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Blatt 10 Ausgabe 2008 TAB Ziff. 7 Beispiel einer Wandleranschlussskizze mit Steckklemmenleiste L1 L2 L3 N Steckklemmenleiste F4 X1 k l k l k l L1 L2 L3 N K L K L K L k l k l l k 4mm² F3 2,5mm² F2 kurzschlusssichere Verlegung mit Leitungstyp NSGAFÖU/2,5mm² F1 L1 L2 L3 N F1 F2 F3 F4 T1-T3 X1 Hauanschlusskasten plombierbare Überstromschutzeinrichtung vor der Wandlermessung nur bei Mehrkundenanlage plombierbare Absicherung des Spannungspfades durch Motorschutzschalter Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen Stromwandler zur Unterbringung in einem plombierbaren Gehäuse Steckklemme für die Zählerwechselplatte Hausanschlusskasten HA-Kabel Abbildung Nr von 39

29 Steuerung und Datenübertragung TAB Ziff. 9 Blatt 1 Zu 9 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen Die Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) legt fest, dass der Messstellenbetreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass eine einwandfreie Messung der Elektrizität sowie die Datenübertragung unter Berücksichtigung netzwirtschaftlicher Belange zur Höhe des Verbrauchs gewährleistet ist. Bereitstellung eines Telekommunikationsanschlusses Für Lastgangzählungen bei einem Jahresverbrauch über kwh ist eine Zählerdatenfernübertragung (ZFÜ) notwendig. Der Netzkunde muss dafür dauerhaft und kostenfrei einen durchwahlfähigen analogen Telekommunikations-Endgeräteanschluss (TAE) bereitstellen. Bei fehlendem oder nicht termingerecht verfügbarem Telekommunikationsanschluss wird der Netzbetreiber das Verfahren zur Ab-/Auslesung festlegen. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen für GSM, GPRS usw. werden dem Netznutzer bzw. Anschlussnutzer in Rechnung gestellt. Fernauslesung von ELT-, Fernwärme, Wasser- und Gaszählern über M-Bus 29 von 39

30 Elektrische Verbrauchsgeräte TAB Ziff. 10 Blatt 1 zu Motoren Aufzugsanlagen Beim Betrieb von Aufzugsanlagen kann es zu unerwünschten Netzrückwirkungen kommen. Es sind die von der VDEW e. V. und dem Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau-VDMA herausgegebenen Richtlinien zu beachten (siehe Hauptregister "Richtlinien der VDEW"). zu Elektrowärmegeräte Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ausgenommen Wärmepumpen ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, z.b. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais zu verhindern, wenn die Summe der Anschlusswerte von Durchlauferhitzern und Elektroheizungen im Haushaltsbereich 40 kw überschreitet. zu Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Vor Errichtung einer elektrischen Heizungsanlage muss deren Versorgungsmöglichkeit von dem VNB geprüft und schriftlich zugestimmt sein. Gleiches gilt auch für Wärmepumpenanlagen. Heizungsanlagen sind auf der Grundlage einer Wärmebedarfsrechnung nach DIN 4701 unter Berücksichtigung der Freigabezeiten der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH zu dimensionieren. Heizungsanlagen sind mit einer Aufladesteuerung zu betreiben. Folgende Steuerungsarten sind zu verwenden: 1. Die Vorwärtssteuerung ohne Zeitglied bei elektrischen Wärmespeicher- Heizgeräten 2. Die Rückwärtssteuerung bei elektrischen Fußbodenheizungen. Der Einbau von Umgehungsschaltern z.b. zur Tagesnachladung ist unzulässig. Niedertarifzeiten Als Niedertarifzeiten gelten entsprechend der Außentemperatur max. 8 Stunden, mindestens 2 Stunden nach Wahl der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH, z. Z. zwischen Uhr und 8.00 Uhr. Falls Nachladezeit am Tage vereinbart wurde: Zusätzlich 2 Stunden nach Wahl des VNB während der übrigen Tageszeit. Für elektrische Fußbodenheizungen zusätzlich 4 Stunden nach Wahl des VNB, wenn der Wärmeverbrauch separat gemessen wird. 30 von 39

31 Elektrische Verbrauchsgeräte TAB Ziff. 10 Blatt 2 Elektro- Wärmepumpen Heizungsanlagen 1. Allgemeine Hinweise Die elektrisch betriebene Wärmepumpe dient zur Beheizung eines Gebäudes / einer Wohnung und deckt dabei den Jahreswärmebedarf. Darüber hinaus kann sie zusätzlich zur Warmwasserbereitung im haushaltsüblichen Umfang eingesetzt werden. Die Wärmepumpe gewinnt für Heizzwecke regenerative Energie (Wärme aus Außenluft, Grundwasser, Oberflächenwasser, Solarthermie oder Geothermie), indem sie in einem Kreisprozess das bereits niedrigere Temperaturniveau des Mediums weiter absenkt. Die Wärmepumpe darf vom Anschlussnehmer/-nutzer nur im genehmigten Umfang ausschließlich fest angeschlossen und an einer separaten Kundenanlage betrieben werden. Der Betrieb der Wärmepumpe erfolgt als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung. Die aus dem Netz entnommene Energie wird über einen separaten Eintarifzähler erfasst. An der separaten Kundenanlage dürfen zusätzlich folgende fest angeschlossene elektrische Verbrauchsgeräte betrieben werden. Auch sie unterliegen dem unterbrechbaren Betrieb: Elektrische Zusatzheizung zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Pumpe(n) zur primärseitigen Anströmung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe, Ventilator(en) zur primärseitigen Anströmung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. 2. Voraussetzungen für den Einbau Es sind die jeweiligen behördlichen Vorschriften zu beachten. Der Anschluss einer Wärmepumpe bedarf der Zustimmung der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH kurz -SWN- genannt. Mit der Anfrage an die SWN ist das Datenerfassungsblatt für den Anschluss von Elektro- Wärmepumpenanlagen und die Anmeldung zum Netzanschluss einzureichen. Die technischen Anschlussbedingungen sowie die Erläuterungen zur TAB 2007 sind einzuhalten. 3. Messeinrichtung Die Wärmepumpenanlage ist so zu planen, dass eine störungsfreie Unterbrechung durch die SWN jederzeit möglich ist. Dazu sind Zähler-/ und Steuerplatz nach den Erläuterungen und dem Schaltbild (TAB Ziff. 10 Blatt 4) der SWN zu errichten. Zu den unterbrechbaren Anlagenteilen gehören z. B. folgende Geräte: Verdichterantrieb Ventilator und ggf. Abtauheizung am Verdampfer Sole-Umwälzpumpe oder Grundwasserförderpumpe im Förderbrunnen Ladepumpe für Pufferspeicher und Brauchwasserspeicher Umschaltventile Zusatzdirektheizung (bei monoenergetischer Betriebsweise). 31 von 39

32 Elektrische Verbrauchsgeräte TAB Ziff. 10 Blatt 3 Zu den nicht unterbrechbaren Anlagenteilen gehören z. B. nachstehende Geräte, die einen uneingeschränkten Betrieb erfordern: Regelung (einschl. Stellmotor des Mischventils) für die Wärmepumpenanlage und ggf. den zweiten Wärmeerzeuger Heizungs-Umwälzpumpe Frostschutzheizung für Heizwasserrohre zwischen Gebäude und außen aufgestellten Anlagenteilen der Wärmepumpenanlage. Wird eine elektrische Zusatzdirektheizung eingesetzt, muss diese in das Zentralheizungssystem integriert sein. Die Zusatzdirektheizung hat dieselben Unterbrechungszeiten und wird an den Zähler für die Wärmepumpenanlage angeschlossen. 4. Sperrzeiten/Lastabwurf Die Unterbrechung der Stromlieferung erfolgt ausschließlich zu Netzlastspitzen und nicht länger als zwei Stunden hintereinander bzw. insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb von 24 Stunden. Der Lastabwurf erfolgt nur innerhalb der folgenden Sperrzeiten: 11:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr. Zu Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Als Steuergeräte werden von der Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH Tonfrequenz- Rundsteuergeräte (TRE) mit einer Steuerfrequenz von 283 ⅓ Hz verwendet. 32 von 39

33 Elektrische Verbrauchsgeräte TAB Ziff. 10 Blatt 4 33 von 39

34 Vorübergehend angeschlossene Anlagen TAB Ziff. 11 Blatt 1 Zu 11 Allgemeines Vorübergehend an das Niederspannungsnetz des VNB angeschlossene Anlagen sind z. B. elektrische Anlagen für Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtungen und sonstige Festveranstaltungen. Sie sind auf 18 Monate befristet. Für Anlagen dieser Art ist die Herstellung des Anschlusses beim VNB schriftlich zu beantragen (siehe hierzu Erläuterungen zu den TAB Ziffer 2). In kritischen Anschlusssituationen, z. B. bei Anschluss an eine Freileitung, sind für größere Maschinen oder Baukräne detaillierte Angaben über Nennleistung, Nennstrom, Anlaufstrom und Schalthäufigkeit anzugeben oder Datenblätter der Hersteller mit einzureichen. Der Baustellenschrank ist standsicher und lotrecht aufzustellen und muss mit dem Namen des Antragstellers gekennzeichnet sein. Anlagen für Baustellen sind auf die Dauer des Bauvorhabens begrenzt. Für Anlagen, die regelmäßig wiederkehrend errichtet werden, sind geeignete Räume oder fest an-/eingebaute Anschlussschränke vorzusehen. Die kundeneigene Anschlussleitung H 07 RN-F (früher NSHÖU) vor der Messeinrichtung ist so kurz wie möglich zu halten. Sie darf nicht länger als 30 m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten und nicht über Straßen, Gehwege und Einfahrten geführt werden. Die Anschlussleitungen sind zugentlastet anzuschließen und an Stellen, an denen sie mechanisch beansprucht werden, durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Der VNB schließt die Anlage nach Erhalt des Formulars Inbetriebsetzung Strom-Kundenanlage durch einen in das lnstallateurverzeichnis eingetragenen Elektrotechniker an das Netz an und setzt die Anlage einschließlich der Messeinrichtung unter Spannung. Die weitere Inbetriebsetzung wird durch den Elektrotechniker vorgenommen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb ist der Kunde bzw. der Elektrotechniker. *) Siehe auch die von der VDEW herausgegebenen Richtlinien für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB. BG-Regeln: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 34 von 39

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