Fachliche Beschreibung der. verschiedenen Formulare des. Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH & Co. KG

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1 Fachliche Beschreibung der verschiedenen Formulare des Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH & Co. KG Seite 1/8

2 Inhaltsverzeichnis Fachliche Beschreibung der verschiedenen Formulare des Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein- Main-Neckar GmbH & Co. KG...1 Inhaltsverzeichnis Allgemein Neu Wechsel des Anschlussnutzers (Endkunde) Strom Die nachfolgenene Punkte beschreiben, welche Detailfälle unter der entsprechenen Rubrik abgewickelt werden sollen Neuanschluss Privat Neuanlage nach Trennung Neue Wärmepumpe Neuanlage Privat (nach Umstellung Speicherheizung auf Direktheizung) Neuanlage Gewerbe Leistungsangaben Neuanlage nach Trennung Leistungsänderung Privat / Gewerbe Umstellung von E-Heizung auf Direktheizung bei Doppeltarif (Bitte Hinweis unter Bemerkungen angeben) Anmeldepflichtige Geräte Leistungsänderung der Heizung Umstellung von Doppeltarif- auf Eintarifzähler Temporäre Anschlüsse Baustrom Zählerausbau Zusammenlegung Heizungsstillegung Stillegung des Hauses Temporäre Anschlüsse Zählerwechsel WS- auf DS-Zähler DS- auf DS-Zähler Plombierungen Gas Neuanlage Neuanlage Wiederinbetriebnahme Leistungs- bzw. Druckänderung Leistungsänderung bei Gasgerätetausch Druckänderung Änderung der Anlage Zählerausbau Änderung der Anlage Wasser Neuanlage / Anlagenänderung Neuanlage Temporärer Anschluss Anlagenänderung Zählerausbau...8 Seite 2/8

3 1. Allgemein Neu 1.1. Sicht je Zähler Ab sofort gilt pro Zähler eine An- und eine Fertigmeldung 1.2. Leistungsänderung Es ist immer der vorhandene Zähler (auf den sich die Meldung bezieht) anzugeben Neuanlage Anschluss vorhanden Dieses Feld fragt ab, ob bereits ein Netzanschluss vorhanden ist oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird für die Herstellung des Netzanschlusses noch ein Angebot und der dazugehörige Netzanschlussvertrag erstellt und an den Anschlussnehmer geschickt. Bevor nicht dieser unterzeichnet und das Angebot beauftragt ist, wird der Netzanschluss nicht hergestellt und die An-/Fertigmeldung nicht freigegeben Heizungen, Wärmepumpen etc. Der Verbrauch von Elektro-, Direktheizungen sowie Wärmepumpen wird immer über einen eigenen Zähler mit dazugehörigem Rundsteuerempfänger gemessen Wechsel des Anschlussnutzers (Endkunde) Wechselt innerhalb einer Anlage der Anschlussnutzer (z. B. Mieterwechsel) so ist das nicht über eine Fertigmeldung abzuwickeln. Der neue Anschlussnutzer muss zeitnah (innerh. von 6 Wochen) einen Energielieferanten mit einem Lieferanten abschließen. Der alte Anschlussnutzer muss den Auszug bei seinem Lieferanten melden. 2. Strom Die nachfolgenene Punkte beschreiben, welche Detailfälle unter der entsprechenen Rubrik abgewickelt werden sollen Neuanschluss Privat Neuanlage nach Trennung Für die Wohnung die abgetrennt wurde, wird ein neuer Zähler benötigt. Da die Betrachtungsweise immer Meldung pro Zähler ist und es für diese Wohnung noch keinen Zähler gibt, wird der Fall wie eine Neuanlage behandelt. Seite 3/8

4 Neue Wärmepumpe Für eine Wärmepumpe wird grundsätzlich immer ein eigener Zähler mit Rundsteuerempfänger benötigt. Da pro Zähler eine Meldung eingereicht werden muss und es für die Wärmepumpe noch keinen Zähler gibt, wird der Fall wie eine Neuanlage gesehen. Bei der Leistungsangabe ist auch die Leistung der Zusatzheizung zu berücksichtigen. Wichtig ist hierbei, dass meist ein Zähler für den Allgemeinbedarf vorhanden ist, dem die Wärmpumpe zugeordnet werden soll. Diese Zählernummer bitte unter Bemerkungen mit angeben. Wenn es sich um einen Neubau handelt, ist auch für den zugehörigen neu benötigten Allgemeinbedarf eine eigene Meldung zu erstellen Neuanlage Privat (nach Umstellung Speicherheizung auf Direktheizung) Wird eine Speicherheizung in eine Direktheizung umgewandelt, so wird i. d. R. ein Doppeltarifzähler ausgebaut und es müssen zwei Eintarifzähler eingebaut werden. Für den neu benötigten Zähler der Direktheizung ist eine eigene Meldung einzureichen (Siehe 2.3.1). Dieser Zähler wird über den Rundsteuerempfänger gesteuert Neuanlage Gewerbe Leistungsangaben Bei einer Neuanlage Gewerbe wird die Höhe der in der Anlage installierten Leistung und der dazugehörige Gleichzeitigkeitsfakor benötigt. Die sich daraus ableitende bereitzustellende Leistung wird vom System berechnet Neuanlage nach Trennung Auch bei der Trennung einer Gewerbe-Anlage muss für den neu benötigten Zähler eine Meldung erstellt werden. Seite 4/8

5 2.3. Leistungsänderung Privat / Gewerbe Umstellung von E-Heizung auf Direktheizung bei Doppeltarif (Bitte Hinweis unter Bemerkungen angeben) Es wird eine Speicherheizung ausgebaut und eine elektrische Direktheizung eingebaut. Der Doppeltarifzähler wird ausgebaut und durch zwei Eintrarifzähler ersetzt. Die verbrauchte Energie für die Direktheizung wird über einen zweiten (neuen) Zähler erfasst und über ein Rundsteuergerät geregelt. Da dieser aber bisher nicht vorhanden war, wird eine zweite Meldung Neuanlage benötigt (siehe 2.1.3) Anmeldepflichtige Geräte Werden in einer Anlage (pro Zähler) zusätzliche Geräte installiert, die anmeldepflichtig sind, ändert sich die bereitzustellende Leistung und es ist eine entsprechende Meldung einzureichen Leistungsänderung der Heizung Wird aufgrund einer Veränderung der Speicherheizung eine Tarifänderung und damit verbunden der Wechsel des Rundsteuerempfängers nötig, ist dies über eine Leistungsänderung mitzuteilen Umstellung von Doppeltarif- auf Eintarifzähler Bspw. wird eine Speicherheizung in einem Haus stillgelegt/ausgebaut. Somit entfällt der Doppeltarifzähler sowie das dazugehörige Rundsteuergerät und ein Eintarifzähler wird benötigt. Für den tatsächlichen Ausbau der Heizung ist vom Installateur ein Nachweis zu erbringen. Eine Zusammenlegung des Heizungs- und des Allgemeinbedarfs auf einen Zähler ist nicht zulässig Temporäre Anschlüsse Baustrom Hier gibt es zwei grundsätzliche Unterscheidungen darin, wer den Baustromanschluss an das Netz herstellt: a) Installateur stellt die Baustromversorgung aus einem vorhanden Netzanschlusskasten her Ausführender: Installateur Seite 5/8

6 b) HSE Technik stellt die Baustromversorgung aus einem Kabelverteilerschrank, einer Ortsnetzstation o. ä. her: Ausführender: HSE-Technik Das Formular Auftrag für zeitl. befristeten Stromanschluss muss unbedingt unterschrieben mit der Meldung eingereicht werden! 2.5. Zählerausbau Zusammenlegung Wird aufgrund einer Zusammenlegung von zwei Zählern einer davon nicht mehr benötigt, so ist dafür eine Meldung einzureichen. Bitte unbedingt der Grund für den Zählerausbau angeben. Eine Zusammenlegung von Heizungs- und Allgemeinbedarf ist nicht möglich! Heizungsstillegung Wird z. B. aufgrund einer Umstellung von Elektroheizung auf einen anderen Energieträger die Elektroheizung stillgelgt, muss auch entsprechend der Zähler ausgebaut werden. Für den tatsächlichen Ausbau der Heizung ist vom Installateur ein Nachweis zu erbringen. Eine Zusammenlegung des Heizungs- und des Allgemeinbedarfs auf einen Zähler ist nicht zulässig Stillegung des Hauses Wird aufgrund eines Abrisses oder ein Grundsanierung der Netzanschluss eines Hauses stillgelegt (d. h. an der Straße abgetrennt), und der Zähler wird/wurde vom Installateur ausgebaut, so ist für den Zählerausbau (und dessen Rückgabe) eine An- und Fertigmeldung zu erstellen. Übernimmt die Ausbautätigkeiten die HSE- Technik, ist das nicht notwendig. Für die Anschlussabtrennung wird unbedingt ein schriftlicher Auftrag des Anschlussnehmers benötigt (bitte ggf. mit der Meldung einreichen). Hinweis: Wird für das Gebäude erneut Strom benötigt, so muss dieser als Neuanschluss angemeldet werden Temporäre Anschlüsse Wird der Zähler in einem temporären Anschluss nicht mehr benötigt, ist der Ausbau über eine Meldung anzustoßen. Bitte unbedingt den Grund für den Zählerausbau angeben. Eine Zählerrückgabe ohne dazugehörige Meldung ist nicht mehr möglich. Seite 6/8

7 2.6. Zählerwechsel 3. Gas WS- auf DS-Zähler DS- auf DS-Zähler 10/30 auf 10/ Plombierungen Im Feld Bemerkungen bitte bennen, was in der Anlage gearbeitet wurde, bzw. der Auslöser für die Plombierung war Neuanlage Neuanlage Für z. B. einen Neubau wird ein Netzanschluss und damit verbunden ein Zähler benötigt. Auch bei einer Umstellung von Öl auf Gas wird eine An-/ Fertigmeldung benötigt Wiederinbetriebnahme Wird eine vorübergehend stillgelegte Anlage wieder an das Gasnetz angeschlossen, ist eine An-/ Fertigmeldung einzureichen Leistungs- bzw. Druckänderung Leistungsänderung bei Gasgerätetausch Wird in einer Heizungsanlage z. B. der alte Gasbrenner gegen einen neuen getauscht und ändert sich dabei die Leistung (meist niedriger als zuvor), ist eine Meldung beim VNB einzureichen Druckänderung Wird für den Betrieb einer Anlage ein anderer (als der Vorhandene) Fließdruck benötigt, ist dieser über eine Anmeldung anzufragen Änderung der Anlage Zählerausbau Soll ein Zähler ausgebaut werden, ist dieser Ausbau über eine entsprechende Meldung zu melden. Wichtig ist die Angabe der Zählernummer und der Grund für den Zählerausbau (Stillegung, Abriss, Umstellung auf Öl, etc). Seite 7/8

8 4. Wasser Änderung der Anlage Wird in einer Anlage z. B. ein Rohrstück getauscht, so sind diese Arbeiten innerhalb der Anlage ebenfalls meldepflichtig. Wichtig ist auch hier die Angabe, was genau sich geändert hat bzw. woran gearbeitet wurde Neuanlage / Anlagenänderung Neuanlage Ein neuer Wasseranschluss ist über dieses Formular anzumelden. Sind Brandschutzauflagen von amtlicher Seite gefordert, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder aus und reichen die entsprechenden Unterlagen mit ein Temporärer Anschluss Um einen zeitl. begrenzt benötigten Anschluss zu melden, ist das Formular Neuanlage / Anlagenänderung zu verwenden und das Feld Temporärer Anschluss auszuwählen Anlagenänderung Werden Änderungen in einer bestehenden Anlage gemeldet, so ist das Feld Änderung des Anschlusses / Anlage auszuwählen und unbedingt die Zählernummer der Anlage anzugeben Zählerausbau Für einen Zählerausbau ist die Angabe der entsprechenden Zählernummer notwendig. Bitte geben Sie in der Fertigmeldung den Grund für den Zählerausbau an. Seite 8/8

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