Fachliche Beschreibung der. verschiedenen Formulare des. Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH & Co. KG
|
|
- Stanislaus Diefenbach
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachliche Beschreibung der verschiedenen Formulare des Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH & Co. KG Seite 1/8
2 Inhaltsverzeichnis Fachliche Beschreibung der verschiedenen Formulare des Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein- Main-Neckar GmbH & Co. KG...1 Inhaltsverzeichnis Allgemein Neu Wechsel des Anschlussnutzers (Endkunde) Strom Die nachfolgenene Punkte beschreiben, welche Detailfälle unter der entsprechenen Rubrik abgewickelt werden sollen Neuanschluss Privat Neuanlage nach Trennung Neue Wärmepumpe Neuanlage Privat (nach Umstellung Speicherheizung auf Direktheizung) Neuanlage Gewerbe Leistungsangaben Neuanlage nach Trennung Leistungsänderung Privat / Gewerbe Umstellung von E-Heizung auf Direktheizung bei Doppeltarif (Bitte Hinweis unter Bemerkungen angeben) Anmeldepflichtige Geräte Leistungsänderung der Heizung Umstellung von Doppeltarif- auf Eintarifzähler Temporäre Anschlüsse Baustrom Zählerausbau Zusammenlegung Heizungsstillegung Stillegung des Hauses Temporäre Anschlüsse Zählerwechsel WS- auf DS-Zähler DS- auf DS-Zähler Plombierungen Gas Neuanlage Neuanlage Wiederinbetriebnahme Leistungs- bzw. Druckänderung Leistungsänderung bei Gasgerätetausch Druckänderung Änderung der Anlage Zählerausbau Änderung der Anlage Wasser Neuanlage / Anlagenänderung Neuanlage Temporärer Anschluss Anlagenänderung Zählerausbau...8 Seite 2/8
3 1. Allgemein Neu 1.1. Sicht je Zähler Ab sofort gilt pro Zähler eine An- und eine Fertigmeldung 1.2. Leistungsänderung Es ist immer der vorhandene Zähler (auf den sich die Meldung bezieht) anzugeben Neuanlage Anschluss vorhanden Dieses Feld fragt ab, ob bereits ein Netzanschluss vorhanden ist oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird für die Herstellung des Netzanschlusses noch ein Angebot und der dazugehörige Netzanschlussvertrag erstellt und an den Anschlussnehmer geschickt. Bevor nicht dieser unterzeichnet und das Angebot beauftragt ist, wird der Netzanschluss nicht hergestellt und die An-/Fertigmeldung nicht freigegeben Heizungen, Wärmepumpen etc. Der Verbrauch von Elektro-, Direktheizungen sowie Wärmepumpen wird immer über einen eigenen Zähler mit dazugehörigem Rundsteuerempfänger gemessen Wechsel des Anschlussnutzers (Endkunde) Wechselt innerhalb einer Anlage der Anschlussnutzer (z. B. Mieterwechsel) so ist das nicht über eine Fertigmeldung abzuwickeln. Der neue Anschlussnutzer muss zeitnah (innerh. von 6 Wochen) einen Energielieferanten mit einem Lieferanten abschließen. Der alte Anschlussnutzer muss den Auszug bei seinem Lieferanten melden. 2. Strom Die nachfolgenene Punkte beschreiben, welche Detailfälle unter der entsprechenen Rubrik abgewickelt werden sollen Neuanschluss Privat Neuanlage nach Trennung Für die Wohnung die abgetrennt wurde, wird ein neuer Zähler benötigt. Da die Betrachtungsweise immer Meldung pro Zähler ist und es für diese Wohnung noch keinen Zähler gibt, wird der Fall wie eine Neuanlage behandelt. Seite 3/8
4 Neue Wärmepumpe Für eine Wärmepumpe wird grundsätzlich immer ein eigener Zähler mit Rundsteuerempfänger benötigt. Da pro Zähler eine Meldung eingereicht werden muss und es für die Wärmepumpe noch keinen Zähler gibt, wird der Fall wie eine Neuanlage gesehen. Bei der Leistungsangabe ist auch die Leistung der Zusatzheizung zu berücksichtigen. Wichtig ist hierbei, dass meist ein Zähler für den Allgemeinbedarf vorhanden ist, dem die Wärmpumpe zugeordnet werden soll. Diese Zählernummer bitte unter Bemerkungen mit angeben. Wenn es sich um einen Neubau handelt, ist auch für den zugehörigen neu benötigten Allgemeinbedarf eine eigene Meldung zu erstellen Neuanlage Privat (nach Umstellung Speicherheizung auf Direktheizung) Wird eine Speicherheizung in eine Direktheizung umgewandelt, so wird i. d. R. ein Doppeltarifzähler ausgebaut und es müssen zwei Eintarifzähler eingebaut werden. Für den neu benötigten Zähler der Direktheizung ist eine eigene Meldung einzureichen (Siehe 2.3.1). Dieser Zähler wird über den Rundsteuerempfänger gesteuert Neuanlage Gewerbe Leistungsangaben Bei einer Neuanlage Gewerbe wird die Höhe der in der Anlage installierten Leistung und der dazugehörige Gleichzeitigkeitsfakor benötigt. Die sich daraus ableitende bereitzustellende Leistung wird vom System berechnet Neuanlage nach Trennung Auch bei der Trennung einer Gewerbe-Anlage muss für den neu benötigten Zähler eine Meldung erstellt werden. Seite 4/8
5 2.3. Leistungsänderung Privat / Gewerbe Umstellung von E-Heizung auf Direktheizung bei Doppeltarif (Bitte Hinweis unter Bemerkungen angeben) Es wird eine Speicherheizung ausgebaut und eine elektrische Direktheizung eingebaut. Der Doppeltarifzähler wird ausgebaut und durch zwei Eintrarifzähler ersetzt. Die verbrauchte Energie für die Direktheizung wird über einen zweiten (neuen) Zähler erfasst und über ein Rundsteuergerät geregelt. Da dieser aber bisher nicht vorhanden war, wird eine zweite Meldung Neuanlage benötigt (siehe 2.1.3) Anmeldepflichtige Geräte Werden in einer Anlage (pro Zähler) zusätzliche Geräte installiert, die anmeldepflichtig sind, ändert sich die bereitzustellende Leistung und es ist eine entsprechende Meldung einzureichen Leistungsänderung der Heizung Wird aufgrund einer Veränderung der Speicherheizung eine Tarifänderung und damit verbunden der Wechsel des Rundsteuerempfängers nötig, ist dies über eine Leistungsänderung mitzuteilen Umstellung von Doppeltarif- auf Eintarifzähler Bspw. wird eine Speicherheizung in einem Haus stillgelegt/ausgebaut. Somit entfällt der Doppeltarifzähler sowie das dazugehörige Rundsteuergerät und ein Eintarifzähler wird benötigt. Für den tatsächlichen Ausbau der Heizung ist vom Installateur ein Nachweis zu erbringen. Eine Zusammenlegung des Heizungs- und des Allgemeinbedarfs auf einen Zähler ist nicht zulässig Temporäre Anschlüsse Baustrom Hier gibt es zwei grundsätzliche Unterscheidungen darin, wer den Baustromanschluss an das Netz herstellt: a) Installateur stellt die Baustromversorgung aus einem vorhanden Netzanschlusskasten her Ausführender: Installateur Seite 5/8
6 b) HSE Technik stellt die Baustromversorgung aus einem Kabelverteilerschrank, einer Ortsnetzstation o. ä. her: Ausführender: HSE-Technik Das Formular Auftrag für zeitl. befristeten Stromanschluss muss unbedingt unterschrieben mit der Meldung eingereicht werden! 2.5. Zählerausbau Zusammenlegung Wird aufgrund einer Zusammenlegung von zwei Zählern einer davon nicht mehr benötigt, so ist dafür eine Meldung einzureichen. Bitte unbedingt der Grund für den Zählerausbau angeben. Eine Zusammenlegung von Heizungs- und Allgemeinbedarf ist nicht möglich! Heizungsstillegung Wird z. B. aufgrund einer Umstellung von Elektroheizung auf einen anderen Energieträger die Elektroheizung stillgelgt, muss auch entsprechend der Zähler ausgebaut werden. Für den tatsächlichen Ausbau der Heizung ist vom Installateur ein Nachweis zu erbringen. Eine Zusammenlegung des Heizungs- und des Allgemeinbedarfs auf einen Zähler ist nicht zulässig Stillegung des Hauses Wird aufgrund eines Abrisses oder ein Grundsanierung der Netzanschluss eines Hauses stillgelegt (d. h. an der Straße abgetrennt), und der Zähler wird/wurde vom Installateur ausgebaut, so ist für den Zählerausbau (und dessen Rückgabe) eine An- und Fertigmeldung zu erstellen. Übernimmt die Ausbautätigkeiten die HSE- Technik, ist das nicht notwendig. Für die Anschlussabtrennung wird unbedingt ein schriftlicher Auftrag des Anschlussnehmers benötigt (bitte ggf. mit der Meldung einreichen). Hinweis: Wird für das Gebäude erneut Strom benötigt, so muss dieser als Neuanschluss angemeldet werden Temporäre Anschlüsse Wird der Zähler in einem temporären Anschluss nicht mehr benötigt, ist der Ausbau über eine Meldung anzustoßen. Bitte unbedingt den Grund für den Zählerausbau angeben. Eine Zählerrückgabe ohne dazugehörige Meldung ist nicht mehr möglich. Seite 6/8
7 2.6. Zählerwechsel 3. Gas WS- auf DS-Zähler DS- auf DS-Zähler 10/30 auf 10/ Plombierungen Im Feld Bemerkungen bitte bennen, was in der Anlage gearbeitet wurde, bzw. der Auslöser für die Plombierung war Neuanlage Neuanlage Für z. B. einen Neubau wird ein Netzanschluss und damit verbunden ein Zähler benötigt. Auch bei einer Umstellung von Öl auf Gas wird eine An-/ Fertigmeldung benötigt Wiederinbetriebnahme Wird eine vorübergehend stillgelegte Anlage wieder an das Gasnetz angeschlossen, ist eine An-/ Fertigmeldung einzureichen Leistungs- bzw. Druckänderung Leistungsänderung bei Gasgerätetausch Wird in einer Heizungsanlage z. B. der alte Gasbrenner gegen einen neuen getauscht und ändert sich dabei die Leistung (meist niedriger als zuvor), ist eine Meldung beim VNB einzureichen Druckänderung Wird für den Betrieb einer Anlage ein anderer (als der Vorhandene) Fließdruck benötigt, ist dieser über eine Anmeldung anzufragen Änderung der Anlage Zählerausbau Soll ein Zähler ausgebaut werden, ist dieser Ausbau über eine entsprechende Meldung zu melden. Wichtig ist die Angabe der Zählernummer und der Grund für den Zählerausbau (Stillegung, Abriss, Umstellung auf Öl, etc). Seite 7/8
8 4. Wasser Änderung der Anlage Wird in einer Anlage z. B. ein Rohrstück getauscht, so sind diese Arbeiten innerhalb der Anlage ebenfalls meldepflichtig. Wichtig ist auch hier die Angabe, was genau sich geändert hat bzw. woran gearbeitet wurde Neuanlage / Anlagenänderung Neuanlage Ein neuer Wasseranschluss ist über dieses Formular anzumelden. Sind Brandschutzauflagen von amtlicher Seite gefordert, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder aus und reichen die entsprechenden Unterlagen mit ein Temporärer Anschluss Um einen zeitl. begrenzt benötigten Anschluss zu melden, ist das Formular Neuanlage / Anlagenänderung zu verwenden und das Feld Temporärer Anschluss auszuwählen Anlagenänderung Werden Änderungen in einer bestehenden Anlage gemeldet, so ist das Feld Änderung des Anschlusses / Anlage auszuwählen und unbedingt die Zählernummer der Anlage anzugeben Zählerausbau Für einen Zählerausbau ist die Angabe der entsprechenden Zählernummer notwendig. Bitte geben Sie in der Fertigmeldung den Grund für den Zählerausbau an. Seite 8/8
Technische Mindestanforderungen. für den Anschluss und Betrieb. elektrischer Systeme zur Raumheizung. und zur Aussteuerung von Verbrauchsgeräten
Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Betrieb elektrischer Systeme zur Raumheizung und zur Aussteuerung von Verbrauchsgeräten im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG Gültig ab Oktober
MehrEnergiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Elektro
16.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Elektro Netzgesellschaft Halle Festlegungen im EnWG vom 07. Juli 2005 zur: 1 (2) Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze
MehrErläuterungen zum Formular
Stand 01.01.2015 Erstellt: Armin Dürr Die seitens des Netzbetreibers benötigten Angaben sowie die vollständig ausgefüllte Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung zur Inbetriebsetzung Gas. 1. Exemplar:
MehrVerfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation
Stand 01.08.2016 Änderung des Formblattes Anmeldung für die Ausführung einer Gasanlage Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Änderungen des Formblattes für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Diez
MehrErgänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand
Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Stand 01.03.2016 Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit
MehrErläuterungen zur Gasanmeldung. für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG
Erläuterungen zur Gasanmeldung für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG - Anmeldevordruck des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
MehrNetzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und
MehrBauherren Information
Bauherren Information Als Bauherr stehen Sie vor vielen wichtigen Entscheidungen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie sicher, zuverlässig und vor allem umweltbewusst mit Strom zu versorgen. Unser
MehrPreisblatt Netznutzung (Strom)
Gültig ab 01.01.2009 Die nachfolgend genannten Preise gelten bis zur nächsten Preisanpassung. Die aktuellen Preise veröffentlicht der VNB im Internet. 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)
MehrPreisblatt Netznutzung (Strom)
Gültig ab 01.01.2011 Die nachfolgend genannten Preise gelten bis zur nächsten Preisanpassung. Die aktuellen Preise veröffentlicht der VNB im Internet. 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)
Mehr23.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Gas Informationen zu Netzanschlüssen
23.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Gas Informationen zu Netzanschlüssen Statistik Netzanschlüsse Gas 2008 Anzahl Abnahmestellen (Kunden): 42.037 davon fremdversorgt : 1.050
MehrAntrag auf Inbetriebsetzung Strom Netzanschluss Messeinrichtung
Antrag auf Inbetriebsetzung Strom Netzanschluss Messeinrichtung Hertener Stadtwerke www.hertener-stadtwerke.de Bitte mit Kugelschreiber ausfüllen Straße und Hausnummer des Objekts Postleitzahl und Ort
Mehr1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS-
1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS- 1.1 Herstellung von Netzanschlüssen Der Herstellung der Netzanschlüsse von Entnahmestellen im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung, im Mittelspannungsnetz
MehrBeschreibung Strom Gas Wasser
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, Sie haben sich entschieden, in der Gemeinde Grefrath einen Neubau zu errichten oder möchten die Hausanschlüsse in einem bereits bestehenden Objekt verändern
MehrBauherren Information Mindelheim
Bauherren Information Mindelheim Als Bauherr stehen Sie vor vielen wichtigen Entscheidungen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie sicher, zuverlässig und vor allem umweltbewusst mit Strom zu versorgen.
MehrBauherren Information - Marktoberdorf
Bauherren Information - Marktoberdorf Als Bauherr stehen Sie vor vielen wichtigen Entscheidungen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie sicher, zuverlässig und vor allem umweltbewusst mit Strom zu
MehrTechnische Vorgaben für die Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (uve) in Niederspannung
Technische Vorgaben für die Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (uve) in Niederspannung 1. Voraussetzungen und Rechtsposition Folgende Bedingungen sind für die Anerkennung als uve im
MehrEntgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung
MehrAuftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen
Kopie für Ihre Unterlagen Auftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen für Strom Erdgas Wasser (bitte ankreuzen) (falls abweichend vom Auftraggeber) /Ortsteil (falls
MehrFördergesuche 2015-2018
Fördergesuch Gebäude Fördergesuche 2015-2018 Die detaillierten Bestimmungen zum Förderprogramm sind im «Förderreglement Energie 2015-2018» vom 1. Januar 2015 geregelt. VORGEHEN Schritt 1 Einreichung des
MehrInbetriebsetzung einer Trinkwasseranlage
Inbetriebsetzung einer Trinkwasseranlage Herr Frau Firma Straße, Hausnummer und und Ortsteil Wünscht/Wünschen die Inbetriebsetzung für die neu installierte erweiterte überprüfte Wasseranlage in Etagenbez.
Mehrfür das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Ergänzende Anschlussund Baubedingungen für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH -nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt- Stand 12/2016 Version_1.0 NB-EM/SZ Stadtwerke Ingolstadt Netze
Mehrzu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard-Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung
MehrTechnische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz
der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer
MehrPreisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung
Preisblätter der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der ESWE Versorgungs AG Stadtgebiete Wiesbaden und Taunusstein Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechnungspreise
MehrPreisblatt (Anlage 1)
Preisblatt (Anlage 1) zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur Netzanschlussverordnung NAV gültig ab 01.01.2012 1. Netzanschlusskosten (Ziffer 2. der Ergänzenden Bedingungen) Herstellung
MehrNetzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2014 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit
MehrSmart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.
Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger
MehrBis zu. pro Objekt. Fax: 2 Objekt, das gefördert werden soll. Öl Holz Kohle. Elektro Flüssiggas Sonstiges:
Förderantrag Bis zu 600 pro Objekt Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen: Kaminkehrer-Bescheinigung über die bisherige Heizungs- und Abgasanlage (entfällt bei Neubau) Kaminkehrer-Messprotokoll
MehrStromeffizienzprogramm Zürich
1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 1.2.2016) 1. Der Fördergegenstand befindet sich in einem Gebäude im Gebiet des Kantons Zürich. 2. Förderbeiträge können nur so lange gewährt werden, bis das
MehrTechnische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand
Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH Stand 06.2009 1 Gasinstallation Für die Herstellung von Gasinstallationen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik
MehrIhr Weg zum Anschluss einer Erzeugungsanlage. Sonne, Wind und Wasser an unser Netz
Ihr Weg zum Anschluss einer Erzeugungsanlage Sonne, Wind und Wasser an unser Netz Eisenhans - Fotolia.com Wie richte ich eine Erzeugungsanlage ein? Für den Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage (Photovoltaik,
MehrERLÄUTERUNGEN DER ALBWERK GMBH & CO. KG ZU DEN TAB 2007 AUSGABE 2011
ERÄUTERUNGEN DER ABWERK GMBH & CO. KG ZU DEN TAB 00 AUSGABE 0 GmbH & Co. KG Eybstr. 98 0 Geislingen Telefon: (0) 09 0 Telefax: (0) 09 0 E-Mail: info@albwerk.de Internet: www.albwerk.de NETZSERVICE UND
MehrDer Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung oder Veränderungen des Netzanschlusses die ausgewiesenen Beträge, sofern es sich um
Preisblatt zu Ergänzenden Bedgungen von ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Zu Ziffer 1 Netzanschluss Der Anschlussnehmer zahlt dem Netzbetreiber für Herstellung
MehrFerner möchten wir Sie auf die Änderungen in den einschlägigen Regelwerken hinweisen.
, Haugerring 6, 97070 Würzburg Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen NF-M/li-ra Ihr Ansprechpartner Herr Link Telefon 0931 361457 Telefax 0931 361490 E-Mail gerhard.link@mainfrankennetze.de Datum
MehrBestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm
Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag
MehrTarifblatt gültig ab 1. Januar 2014 Niederspannungskunden
Haushaltkunden und Kleingewerbe Dieser Tarif gilt für Haushaltungen, elektrische Heizungen, Wärmepumpen und Kleingewerbe, welche nicht leistungsintensive Verbraucher sind (z.b. Büros). Wo der Strom für
MehrTECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.12.2015 Als Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de
MehrNetzanschlusskosten -Preisregelungen-
Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab 01.03.2014 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse
MehrFertigmeldung/Inbetriebsetzung einer:
Anmeldung einer: Strom-Anschluss/Anlage Trinkwasser-Anschlusses/Anlage Fertigmeldung/Inbetriebsetzung einer: Gas-Anschluss/Anlage Wärme-Anschluss/Anlage Prozess-Nr.: Angaben zum Netzanschluss (Bauvorhaben/Abnahmestelle)
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Harz Energie Netz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.
MehrAn Max Mustermann Musterstraße Musterstadt. Michaela Musterfrau, Musterweg 5, Musterdorf 4
7 8 1 An Max Mustermann Musterstraße 23 12345 Musterstadt Michaela Musterfrau, Musterweg 5, 54123 Musterdorf 4 123456 6 11 3 5 2 9 10 1 Rechnungsanschrift: An diese Adresse wird die Rechnung versendet.
Mehr1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze
Ergänzende technische Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH (VNB) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz 1. Geltungsbereich
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
MehrBestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm
Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Sie können diese Bestätigung zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW einreichen oder der KfW die Angaben im Kreditantrag mitteilen.
MehrNetzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers
Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon
MehrStadtwerke Tornesch-Netz GmbH
Ergänzende Bedingungen Gas der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Gültig
Mehrhausanschluss Netzanschluss bei der Vereinigte Stadtwerke Netz Ihre Versorgung www.vereinigte-stadtwerke.de fair günstig Regional
hausanschluss www.vereinigte-stadtwerke.de Netzanschluss bei der Vereinigte Stadtwerke Netz Strom, Gas, Wasser und Breitband Ihre Versorgung fair günstig Regional Ihr Netzanschluss bei der Vereinigte Stadtwerke
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom
Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Mainz.
MehrBauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz
Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische
MehrHandbuch Anmeldung einer Photovoltaikanlage im Online-Portal. Inhaltsverzeichnis
Handbuch Anmeldung einer Photovoltaikanlage im Online-Portal Inhaltsverzeichnis 1.Registrierung des Elektrofachbetriebes im Webportal 2.Anmeldung einer Photovoltaikanlage über das Onlineportal 3.Anmeldung
MehrAnfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses
Anfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses Seite 2 Seite 3 Formular FNN Antrag Erläuterungen zum Vordruck Anmeldung eines Netzanschlusses Seite 4 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Ergänzungen zum Antrag FNN Anlage
MehrEDL21-Zähler - Häufig gestellte Fragen
Ist der Wechsel zu einem EDL21-Zähler jederzeit möglich? Was kostet der Austausch des Zählers auf Kundenwunsch? Wie wird der Austausch beauftragt? Welche Leistungen beinhaltet der Austausch? Ist der EDL21-Zähler
MehrWie komme ich zu einem Netzanschluss Erdgas? Wegleitung
Wie komme ich zu einem Netzanschluss Erdgas? Wegleitung Inhaltsverzeichnis Seite 2 1. Zweck der Wegleitung 1.1. Einleitung Seite 3 2. Begriffserklärung rund um den Netzanschluss 2.1. Netzanschlussstelle
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe
MehrIhr Stromanschluss Mit uns können Sie entspannen
Ihr Stromanschluss Mit uns können Sie entspannen Die MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Stromversorgung. Für den Anschluss an das allgemeine
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab 01.03.2016 1. Netzanschlusskosten (Ziffer I. 3. der Ergänzenden Bedingungen)
MehrSatzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung
Satzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung Aufgrund des 4 Absatz 1 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GOSH) vom 23. Juli 1996 (GVOBl. S. 529) wird nach Beschlussfassung
MehrStadtwerke Norderney GmbH
Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Norderney GmbH TAB NS Nord 2012 (BDEW) 1 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen
MehrPreisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg
Preisblatt der Elektrizitätswerk Hindelang eg Anlagen zu den ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsverordnung (NAV) gültig ab April 2015 1 Das Preisblatt Netzanschlüsse der Elektrizitätswerk Hindelang
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrStadtwerke Tornesch-Netz GmbH
Ergänzende Bedingungen Strom der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrStrom Gas Fernwärme Wasser Hausanschluss
Strom Gas Fernwärme Wasser Hausanschluss Informationen für Bauherren, Architekten und Planungsbüros Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Die Stadtwerke Detmold bieten Ihnen Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasseranschlüsse
MehrAUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT
AUSWIRKUNGEN DES MESSSTELLENBETRIEBSGESETZES AUF GEWERBE UND WOHNUNGSWIRTSCHAFT Energieforum Rhein-Neckar Mannheim, 19.04.2016 01.10.2010 VOLTARIS GMBH VORNAME NAME 1 / 40 28.09.2011 VOLTARIS GnbH Peter
Mehr1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der
MehrInformationen für unsere Kunden Unser Strom Unser Gas Unser Wasser
Informationen für unsere Kunden Unser Strom Unser Gas Unser Wasser Unsere Stadtwerke Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH Salinenstraße 36 67098 Bad Dürkheim www.sw-duerkheim.de KUNDEN-Informations-Zentrum Unser
MehrErläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Ab dem 1. Januar 2009 sind gemäß 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Betreiberinnen und Betreiber
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom
Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: ab 01.01.2015) e-rp GmbH inkl. vorgelagerter Netze Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01.01.2017
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrAnlagen zum Datenerfassungsblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen:
Anmeldung zustimmungspflichtiger elektrischer Anlagen und Verbrauchsgeräte nach TAB 2007 Zusätzliche Datenblätter zur Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) Datenerfassungsblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
MehrNetzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
MehrErgänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit
MehrAntrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV
Geb.- Geb.- des Anschlussnehmers / Bevollmächtigten / des Anschlussnutzers / Bevollmächtigten / Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anschlusswert-Minderung Austausch Gasgerät Sonstige Änderung MKN Main-Kinzig
MehrInformationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner
MehrAnmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)
Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Erläuterungen zu den BDEW-Anmeldeformularen Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) der
MehrZu 10.2.4 der TAB 2007 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpe
Zu 10.2.4 der TAB 2007 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpe Hinweise für den Anschluss von elektr. Raumheizung und Warmwasserbereitung Für den Anschluss von Geräten zur elektrischen
MehrAnlage 3 Mindestanforderungen Datenumfang und Datenqualität
Anlage 3 Mindestanforderungen Datenumfang und Datenqualität Legende MDLA: Messdienstleister alt MSBA: Messtellenbetreiber alt MDLN: Messdienstleister neu MSBN: Messtellenbetreiber neu VNB: MDL MSB Verteilnetzbetreiber
MehrNetzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH
Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH gültig ab 01.01.2011 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Gemeindewerke Umkirch GmbH sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt
MehrNetzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz
Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz zwischen EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und Anschlussnehmer Anschrift
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Hausanschlussprodukten INHALT Stilllegung von Wasser-Hausanschlüssen der SWM Versorgungs GmbH Vorübergehender Hausanschluss
MehrBaukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (gültig ab 01.12.2015) 1. Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,
MehrHilfe zur Verwendung digitaler Formulare
Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines
MehrNetzanschlussvertrag Gas
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für den Kunden der TWS) Netzanschlussvertrag Gas Zwischen TWS Netz GmbH (Netzbetreiber) Schussenstr. 22 88212 Ravensburg und Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon/Fax Eheleuten/
MehrRegelung der Kostenerstattung. durch Anschlussnehmer für Trink- und Abwasser
Regelung der Kostenerstattung durch Anschlussnehmer für Trink- und Abwasser Gültig ab 1. Januar 2015 Inhalt Seite Regelung der Kostener stattung durch Anschlussnehmer für Trinkwasser 1. Grundsätze 3 2.
MehrAntrag auf Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems
Formular drucken Mustervordruck Antrag auf Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anlagenänderung ohne Anschlusswerterhöhung 5) EEG-Anlage KWK-Anlage Notstrom-Anlage
Mehrfür Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten
Merkblatt Der Netzanschluss Hausanschluss Strom, Gas, Wasser und Fernwärme für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
MehrCheckliste für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage
Checkliste für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage Nach erfolgtem Netzanschlussvertrag sind folgende Formulare auszufüllen und einzureichen: Antrag auf Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems
MehrInfo-Veranstaltung zur Wechselmöglichkeit in die neue Studienordnung 2013 Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Beispielbild Info-Veranstaltung zur Wechselmöglichkeit in die neue Studienordnung 2013 Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 15. Oktober 2013 16.15 Uhr Foto: Freie Universität
MehrEntgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer
Mehrc) für jeden laufenden Meter auf dem Kundengrundstück im unbefestigten Bereich 28,00
Preisblatt Kostenpauschalen Strom-Hausanschlüsse gültig ab 01.01.2015 1. Neuanschluss Kabel /Freileitung bei Standard-Kabelhausanschlüssen mit einer Absicherung bis 3x80A a.) Grundbetrag beim Schließen
MehrAngegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer)
Allgemeines Tarifblatt für die Stromversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrErläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Ab dem 1. Januar 2009 sind gemäß 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Betreiberinnen und Betreiber
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrEntgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Külsheim GmbH gültig ab 1. Januar 2013
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Külsheim GmbH gültig ab 1. Januar 2013 Stadtwerk Külsheim GmbH Am E-Werk 8 97900 Külsheim Ruf 07931 491-0 Fax 07931 491-383 1. Entgelte für Jahresleistungspreissystem
Mehr1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden,
Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Eutin GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
MehrPreisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife
Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1.1.2016 Preisblatt 2016 Energie Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin
MehrHausanschlussmappe. Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für. Strom. Gas. Wasser. Abwasser
anschlussmappe Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für Strom Gas Wasser Abwasser Inhalt 1. Einführung 2. Wichtige Hinweise für den anschluss 2.1. Organisatorische Hinweise 2.2.
Mehr