Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende

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1 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Fachbereich Wirtschaftswissenschaften i Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende

2 Inhalt 1. Die Struktur des Prüfungswesens Prüfungsformen Bewertung von Prüfungen Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung Liebe Studentinnen und Studenten, im Studium erwarten Sie außer interessanten Einsichten und vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen auch nicht wenige Prüfungen, mit denen Sie den erreichten Leistungsstand dokumentieren. Die hier vorliegende Broschüre soll Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihren Prüfungen beantworten und als eine Art»Nachschlagewerk«im Studienverlauf dienen. Daneben stehen Ihnen auch die Studienbüros mit Rat und Tat zur Seite. 4.1 Nachprüfung und Wiederholungsprüfung Kompensation und Ersatzmodul Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2013/2014 oder später aufgenommen haben: Ersatzmodul Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben: Kompensation Prof. Dr. Susanne Meyer Vorsitzende Prüfungsausschuss Bachelor FB1 5. Krank zum Prüfungstermin Auslandsaufenthalte und Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen Übergang in den zweiten Studienabschnitt Vertiefungen und interdisziplinäres Themenfeld Abschlussprüfung Zulassung zur Abschlussprüfung Inhalt der Abschlussarbeit und Bewertung Mündliche Abschlussprüfung Einhaltung der Regelstudienzeit Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2013/2014 oder später aufgenommen haben: verpflichtende Studienberatung Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben: Mindestpunktzahlen Für alle: Ausnahmeregelungen im Einzelfall Praktikum Ansprechpartner Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 3

3 1. Die Struktur des Prüfungswesens Für alle Studiengänge der HWR Berlin gilt eine Rahmenstudien- und prüfungsordnung. Diese regelt die für alle Studiengänge übergreifenden Fragen der Prüfungen und gilt für alle an der Hochschule immatrikulierten Student/ innen. Darüber hinaus ergänzen einzelne Studien- und Prüfungsordnungen die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung: Rahmenstudien- und prüfungsordnung der HWR (RStuPrO) Mitteilungsblatt 70/2012 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge am Fachbereich 1 (StuPrO Bachelor), Mitteilungsblatt 44/2013 Hinweis: Diese Ordnungen gelten für alle, die ihr Studium zum Wintersemester 2013/2014 oder später aufgenommen haben Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor Studiengänge Mitteilungsblatt 25/2011 Einzelprüfungsordnungen für die Bachelor-Studiengänge am Fachbereich 1 Hinweis: Diese Regelungen sind für Sie nur gültig, sofern Sie Ihr Studium bis zum Sommersemester 2013 begonnen haben! Regelungen zum Auslandsstudium, zu Prüfungsformen, Bewertung und Wiederholung von Prüfungsleistungen sind allerdings in der StuPrO Bachelor (Mitteilungsblatt 44/2013) geregelt und gelten für alle, unabhängig vom Beginn des Studiums. 2. Prüfungsformen Sie können aus Ihrem Studienplan und aus den für Ihren Studiengang geltenden Modulbeschreibungen ersehen, welche Prüfungsform für Ihren jeweiligen Kurs vorgesehen ist. Diese Festlegungen sind verbindlich und können weder vom Prüfer noch von Ihnen einseitig geändert werden. Folgende Prüfungsformen kommen in Ihrem Studium vor: Klausur (K) Klausuren dauern zwei bis drei Zeitstunden, je nachdem, ob der Stoff einer zweistündigen oder einer vierstündigen Veranstaltung abgefragt wird. Klausuren werden im Prüfungszeitraum geschrieben, der die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit erfasst. Für jede Klausur wird nur ein Termin angeboten, den Sie wahrnehmen müssen. Mündliche Prüfung (M) In der mündlichen Prüfung werden Sie von der Dozentin/dem Dozenten und einer weiteren Person, einem/einer Beisitzer/in, geprüft. Die mündliche Prüfung dauert i. d. R. 20 bis 30 Minuten pro Fach. Der Termin wird von den Lehrenden festgesetzt. Auch die mündliche Prüfung findet in der Regel während des Klausurzeitraums statt. Hausarbeit (H) Hausarbeiten bearbeiten Sie außerhalb der Hochschule. Die Bearbeitungszeit wird von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin festgelegt und darf nicht mehr als sechs Wochen betragen. Der Umfang Ihrer Hausarbeit soll zwischen Wörtern (reiner Text, ohne Deckblatt, Gliederung etc.) liegen. Sie geben ein ausgedrucktes Exemplar ab, das mit dem ausgefüllten Formular»Deckblatt für Hausarbeiten«versehen ist. Wenn es von den Lehrenden gefordert wird, ist zusätzlich eine digitale Version über ein Plagiaterkennungssystem (z. B. Turnitin) einzureichen. Die Hausarbeit können Sie an der HWR Berlin abgeben oder per Post übermitteln. Dann gilt das Datum des Poststempels als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe der Hausarbeit. 4 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 5

4 Erweiterte Hausarbeit (EH) Diese Prüfungsform kommt in den Studiengängen vor, in denen im 2. Studien abschnitt ein interdisziplinäres Themenfeld vorgesehen ist. Sie soll Wörter umfassen und muss außerdem interdisziplinär sein, das bedeutet, dass sie nicht nur ein Fachgebiet sondern mindestens ein weiteres, im Themenfeld angesprochenes, Sachgebiet enthalten muss. Der erweiterten Hausarbeit geht eine Präsentation voraus, die bei der Bewertung mit berücksichtigt werden kann (aber nicht muss). Die Entscheidung hierüber treffen die Prüfer/innen. Die erweiterte Hausarbeit wird durch zwei Prüfer/innen bewertet. Kombinierte Prüfung (KP) Diese Prüfung besteht aus mehreren Leistungsteilen, deren inhaltliche und formale Anforderungen die jeweiligen Dozent/innen festlegen. Es müssen dabei mindestens zwei Leistungsteile erbracht werden, von denen mindestens eine schriftlich und eine weitere mündlich sein muss. Für den schriftlichen Teil kann eine Gewichtung zwischen 40 und 80 Prozent festgelegt werden. Die Art der Leistungen und die Gewichtung der einzelnen Komponenten teilen die Dozent/innen Ihnen zu Beginn des Semesters mit. Näheres wird in den einzelnen Lehrveranstaltungen zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. Fragen Sie gegebenenfalls nach! Studienleistung (SL) Dies ist eine Prüfungsform, die insbesondere Kurse in den Schlüsselqualifikationen betreffen (darunter fallen in der Regel auch Sprachkurse). Auch hier bestimmen die Dozent/innen die Form der Prüfung. Im Unterschied zu den anderen Prüfungsformen wird die Studien leistung jedoch nicht immer mit Noten, sondern»mit Erfolg«oder»ohne Erfolg«bewertet. Lediglich bei den englischen Sprachkursen wird eine Note erteilt (die allerdings bei der Berechnung der Abschlussnote nicht berücksichtigt wird). 3. Bewertung von Prüfungen Jede Prüfung wird benotet, nur die Studienleistungen bilden hier eine Ausnahme. Das Bewertungssystem entspricht grundsätzlich dem Schema der Schulnoten. Bei Noten von 1,0 bis 4,0 haben Sie bestanden, ist das Prüfungsergebnis schlechter als 4,0, haben Sie nicht bestanden. Die Dozentinnen und Dozenten haben aber nach ihrem eigenen Ermessen auch die Möglichkeit, die Noten wie Schulnoten mit Erhöhen bzw. Erniedrigen zu wählen, das heißt, es werden die Noten 1,0, 1,3, 1,7, 2,0, 2,3, 2,7 u.s.w. vergeben. Die Bewertung 0,7 ist nicht möglich. Leistungsteile werden gesondert bewertet. Für die Bewertung des gesamten Moduls bestehend aus mehreren Teilnoten, können Teilpunkte aus den einzelnen Leistungsteilen zusammengerechnet werden. Wenn Sie mindestens die Note 4,0 erhalten bzw. bei Studienleistungen die Bewertung»mit Erfolg«erzielt haben, haben Sie die Prüfung bestanden. Darauf, ob alle Prüfungsteile mit Erfolg abgelegt worden sind, kommt es nicht an, sofern die Gesamtnote 4,0 oder besser beträgt. Wenn Sie nicht mindestens die Note 4,0 erhalten bzw. bei Studienleistungen nicht die Bewertung»mit Erfolg«erzielt haben, ist die Prüfung nicht bestanden. Daneben haben Sie in folgenden Fällen die Prüfung nicht bestanden: Unentschuldigtes Fehlen zum Prüfungstermin Erscheinen Sie zur Prüfung nicht oder geben Sie eine Hausarbeit nicht zum Abgabetermin ab, so haben Sie die Prüfung automatisch nicht bestanden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie innerhalb von drei Tagen nachweisen, dass ein triftiger Grund für Ihr Fernbleiben vorliegt. Täuschung Täuschen Sie bei der Erstellung Ihrer Arbeit, indem Sie z. B. unzulässige Hilfsmittel verwenden, Arbeiten (z. B. Hausarbeiten) nicht eigenständig verfassen, wenn Sie andere während einer Klausur abschreiben lassen oder sonst an einer Begünstigung anderer Prüfungsteilnehmer mitgewirkt haben, so haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Außerdem wird es als Täuschung gewertet, wenn Ihre Arbeit als Plagiat einzustufen ist, d. h. nicht angegebene Quellen verwendet wurden. Haben Sie bei einer Teilleistung getäuscht (z. B. bei einer kombinierten Prüfung), so ist die gesamte Leistung nicht bestanden. Bitte beachten Sie auch, dass in besonders schweren Fällen der Täuschung der Prüfungsausschuss ein Modul für endgültig nicht bestanden erklären kann. 6 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 7

5 Dann ist Ihr Studium automatisch beendet, denn Sie müssen alle Module bestehen, um den Abschluss zu erhalten. Anwesenheit Nichtbeachtung der Anwesenheitsregel führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Eine Anwesenheitspflicht können Ihre Prüfer für alle Kurse begründen, bei denen nicht Klausur als Prüfungsform vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen Sie mindestens 80 % der Kurszeit anwesend sein. Fazit»5 ist 5«und führt unabhängig vom Grund des Nichtbestehens zur Nachprüfung (ausgenommen sind besonders schwere Fälle der Täuschung, welche rechtfertigen können, dass die Prüfung insgesamt als nicht bestanden gewertet werden kann). 4. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung Haben Sie eine Prüfung aus welchem Grund auch immer nicht bestanden, so werden Sie automatisch zur Nachprüfung angemeldet, haben aber bereits einen Prüfungsversuch verwirkt. Bitte bedenken Sie, dass die Form der Nachprüfung (z. B. als mündliche Prüfung) variabel festgelegt werden kann. Die Nachprüfung kann eine mündliche Prüfung, eine Hausarbeit oder eine Klausur sein. Wurde die Nachprüfung bestanden, so haben Sie den Kurs bestanden. 4.1 Nachprüfung und Wiederholungsprüfung Die Möglichkeiten zur Wiederholung von Prüfungen richten sich somit nach folgendem Ablauf: 1. Belegung des Kurses = Anmeldung zur Prüfung Prüfung nicht bestanden Nachprüfung bestanden Prüfung nicht bestanden 2. Belegung des Kurses Wiederholungsprüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Nachprüfung zur Wiederholungsprüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Prüfung endgültig nicht bestanden, eine dritte Belegung des Kurses ist nicht möglich Es findet außer im Fall einer schweren Täuschung immer eine Nachprüfung statt. Die Wiederholungsprüfung ist nur erforderlich, sofern die Nachprüfung nicht bestanden wurde. Eine erneute Belegung von Kursen zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Die Note der Wiederholungsprüfung ersetzt wie bei der Nachprüfung die Note der ersten Prüfung, es wird also kein Mittelwert gebildet. 8 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 9

6 4.2 Kompensation und Ersatzmodul Weil zum Wintersemester einige Regelungen neu gefasst wurden, gibt es Regelungsbereiche, die sich danach unterscheiden, wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben. Unterschiedliche Regelungen gelten, wenn Sie ein Modul endgültig nicht bestanden haben Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2013/2014 oder später aufgenommen haben: Ersatzmodul Sind Sie auch nach Ausschöpfung aller Prüfungsversuche für ein Modul endgültig gescheitert, haben Sie noch die Möglichkeit, mit der Studiengangsleitung ein anderes Modul zu vereinbaren, welches stattdessen zu bestehen ist. Eine Kompensation mit einem bereits bestandenen Modul ist hingegen nicht möglich. Sollten Sie auch das»ersatzmodul«nicht bestehen, ist das Studium beendet Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben: Kompensation Haben Sie ein Modul endgültig nicht bestanden, können Sie einmalig die Leistungspunkte für dieses Modul dennoch erhalten, wenn Sie ansonsten einen Notendurchschnitt von 3.0 oder besser aufweisen. Die Beantragung kann allerdings nur noch bis zum Ende des Wintersemesters 2013/2014 erfolgen. Ab dem Sommersemester 2014 entfällt diese Möglichkeit (Beschluss Prüfungs ausschuss). Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit von der Regelung aus Gebrauch zu machen. 5. Krank zum Prüfungstermin Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, haben Sie nicht bestanden. Um diese Folge zu vermeiden, müssen Sie innerhalb von 3 Tagen auf dem dafür vorgesehenen Formular eine Entschuldigung vorlegen. bei Krankheit innerhalb dieser Frist ein Attest vorlegen. sonst den Entschuldigungsgrund innerhalb der Frist von 3 Tagen anders nachweisen. Eine Entschuldigung kann insbesondere auf Krankheit, aber auch die Krankheit naher Angehöriger, insbesondere gegebenenfalls Ihrer eigenen Kinder, gestützt werden. Verhinderungen aus beruflichen Gründen gelten nicht als triftiger Grund. Für den Nachweis einer Krankheit zum Prüfungszeitpunkt müssen Sie innerhalb von 3 Tagen ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit dem vorgesehenen Antragsformular vorlegen. Sind Sie entschuldigt, so werden Sie behandelt, als hätten Sie den Prüfungstermin nicht versäumt, müssen aber am Ersatztermin teilnehmen. Die Regelungen zur Nachprüfung gelten entsprechend. Die Teilnahme zum Ersatztermin ist verpflichtend. Studentinnen, die wegen einer Schwangerschaft einen Prüfungstermin nicht einhalten, können einen abweichenden Termin oder ausnahmsweise auch einmal eine abweichende Prüfungsform erhalten. Wenden Sie sich bitte, wenn dies für Sie zutrifft, rechtzeitig an Ihre Dozentin/Ihren Dozenten. 10 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 11

7 6. Auslandsaufenthalte und Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen Quereinsteiger, die Leistungen aus anderen Hochschulen oder aus anderen Studiengängen der HWR Berlin mitbringen, können diese für den gewählten Studiengang anerkennen lassen. Bei Anerkennung von gleichwertigen Leistungsteilen ist die jeweilige Studiengangsleitung Ihres Studiengangs zuständig. Sie beantragen die Anerkennung Ihrer Leistungen, die Sie an einer anderen Hochschule im Inland erbracht haben, im für Sie zuständigen Studienbüro. Dabei verwenden Sie bitte das vorgesehene Formular. Damit die Gleichwertigkeit überprüft werden kann, legen Sie den Nachweis der Leistung und Belege dafür vor, dass der Kurs inhaltlich und vom Umfang her dem zu ersetzenden Modul entspricht. Die erbrachten Leistungen können nur anerkannt werden, wenn die gleiche Zahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die HWR Berlin fördert Ihr Studium im Ausland. Das International Office, das auch im Internet und im Moodle umfangreiche Informationen zu der Thematik veröffentlicht hat, ist dazu Ihr wichtigster Ansprechpartner. Im Ausland erbrachte Leistungen müssen für die Anrechnung in Ihrem Studiengang anerkannt werden. Voraussetzung: Modul ist als Auslandsmodul im Studienplan mit»a«gekennzeichnet In diesem Fall können Sie auch inhaltlich abweichende Kurse, zu Ihrem Studien gang fachlich passende Kurse im Ausland belegen und sich anerkennen lassen. Diese werden auf dem Zeugnis als»auslandsstudium«ausgewiesen. Hier können Sie auch Kurse anerkennen lassen, die weniger oder mehr als 5 Leistungspunkte umfassen, also nicht in die übliche Modulstruktur der HWR Berlin passen. Kommt eine durch fünf teilbare Zahl von Leistungspunkten zusammen, können Sie die Punkte einbringen und entsprechend mit»a«gekennzeichnete Kurse nicht absolvieren. Bitte informieren Sie sich vor einem eventuellen Auslandsstudium über diese Möglichkeit genauer. Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie im Internet, insbesondere auch zur Umrechnung der Noten. Bitte bedenken Sie, dass Sie auch bei einem Auslandsaufenthalt der Studienund Prüfungsordnung der HWR Berlin unterliegen. Die Termine für Ersatzoder Nachprüfungen gelten für Sie verpflichtend. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie bei Nichtbestehen eines Moduls u. U. einen möglichen Prüfungsversuch verwirkt. Dafür schließen Sie vor der Abreise ins Ausland ein»learning Agreement«ab, in dem verbindlich festgehalten wird, welche Module Sie bei Ihrem Auslandsaufenthalt belegen und für welche Module aus dem hiesigen Studiengang diese anerkannt werden können. Das»Learning Agreement«unterschreiben Sie, die HWR Berlin und die aufnehmende Hochschule im Ausland. Nachdem Sie zurückgekehrt sind, legen Sie das»learning Agreement«und die erbrachten Leistungsnachweise vor und es erfolgt eine Anerkennung. Für ab dem Wintersemester 2013/2014 im Ausland erbrachte Leistungen kann die Anerkennung der Leistungen dabei teilweise ohne Überprüfung der inhaltlichen Vergleichbarkeit erfolgen. 12 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 13

8 7. Übergang in den zweiten Studienabschnitt Ihr Studium ist in den ersten und zweiten Studienabschnitt unterteilt. Der erste Studienabschnitt dient dazu, die Grundlagen für das von Ihnen gewählte Studienfach zu legen. Deshalb bestehen hier auch keine oder wenige Wahlmöglichkeiten. Die Kurse im zweiten Studienabschnitt bauen auf denen im ersten Abschnitt auf. Sie können daher erst nach dem ersten Studienabschnitt belegt werden. Die Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Studienabschnitt ist das Bestehen aller Kurse aus dem ersten Studienabschnitt. Haben Sie alle Kurse bestanden, müssen Sie für den Übergang in den zweiten Studienabschnitt gar nichts tun, Sie dürfen automatisch die Kurse aus dem zweiten Abschnitt belegen. Auch wenn Ihnen einige Kurse aus dem ersten Abschnitt fehlen, dürfen Sie ausnahmsweise Kurse aus dem zweiten Studienabschnitt belegen. Sie müssen die vorläufige Zulassung zum zweiten Studienabschnitt beantragen. Wenn nicht mehr als drei Module (15 Leistungspunkte) fehlen, wird dies in der Regel durch den Prüfungsausschuss genehmigt. Wenn mehr Module fehlen, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Dann allerdings sollten Sie bei Ihrem Antrag darlegen, auf welche Weise Sie die fehlenden Leistungspunkte aufholen werden. Sie müssen dann auch zeigen, dass Sie im zweiten Studienabschnitt nur solche Kurse belegen, die nicht auf den noch fehlenden aufbauen. Jedenfalls wird die Zulassung nur unter einer Auflage erteilt: Sie müssen die noch offenen Kurse im Folgesemester absolvieren. Sollten Sie diese Auflage nicht erfüllen, dürfen Sie im darauffolgenden Semester ausschließlich die fehlenden Kurse aus dem ersten Studienabschnitt belegen. Werden die fehlenden Kurse im Folgesemester nicht angeboten oder haben Sie im Folgesemester z. B. ein Urlaubs- oder Auslandssemester beantragt, schadet das Ihnen nicht. Sie müssen sie dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt absolvieren. 8. Vertiefungen und interdisziplinäres Themenfeld In einigen Bachelor-Studiengängen müssen im zweiten Studienabschnitt eine Haupt- und eine Nebenvertiefung sowie ein interdisziplinäres Themenfeld gewählt werden. Sie wählen in der Hauptvertiefung (Tätigkeitsfeld) vier, in der Nebenvertiefung (Ergänzungsstudium) zwei Module aus den verschiedenen angebotenen Vertiefungsbereichen. Das Tätigkeitsfeld wählen Sie durch Belegen entsprechender Module. Allerdings ist aus dem Belegen nicht immer ersichtlich, ob Sie vorhaben, die belegten Veranstaltungen als Tätigkeitsfeld oder als Ergänzungsstudium zu absolvieren. Maßgeblich ist daher, was Sie zuerst wählen: Dieser Vertiefungsbereich ist dann automatisch Ihr Tätigkeitsfeld. Wählen Sie in einem Folgesemester einen weiteren Vertiefungsbereich, so handelt es sich hierbei automatisch um das Ergänzungsstudium. Für den Fall, dass Sie im selben Semester gleichzeitig aus zwei Tätigkeitsfeldern Module wählen, müssen Sie dem Studienbüro schriftlich mitteilen, welches Fachgebiet Ihr Tätigkeitsfeld, also Ihre Hauptvertiefung, sein soll und welches Ihre Nebenvertiefung, also das Ergänzungsstudium, darstellt. Wenn Sie feststellen, dass die getroffene Wahl nicht Ihren Vorstellungen entspricht, haben Sie einmal die Möglichkeit, auf Antrag in ein anderes Tätigkeitsfeld zu wechseln. Die gewählten Kurse werden als Ergänzungsstudium berücksichtigt. Der Antrag ist an das Studienbüro zu richten. Über den einmaligen Wechsel der Vertiefungen hinaus können Veranstaltungen aus anderen Vertiefungsbereichen nicht belegt werden. Welche interdisziplinären Themenfelder angeboten werden, entscheidet der Fachbereichsrat für jedes Semester neu. In der Regel gibt es Themenfelder aus den Bereichen»Gender and Diversity«,»Internationalisierung der Wirtschaft«,»Nachhaltigkeit«und»Entrepreneurship«, es können aber auch andere Themenfelder angeboten werden. Diese und die Inhalte der Vertiefungskurse werden in der Regel zu Semesterende für das Folgesemester in ausführlichen Informationsveranstaltungen vorgestellt nehmen Sie diese wahr, es lohnt sich! 14 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 15

9 9. Abschlussprüfung Sie beenden Ihr Studium mit der Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung. Im Vorfeld der Anmeldung zur Abschlussprüfung suchen Sie sich Prüfer/innen, die Ihre Arbeit betreuen und korrigieren. Das Thema der Arbeit kann von Ihnen selbst gewählt werden. Die Prüfer müssen das Fachgebiet vertreten, das in Ihrer Arbeit thematisiert wird. Mit der/dem Erstprüfer/in stimmen Sie das Thema ab und schlagen gleichzeitig eine/n Zweitprüfer/in vor. Eine/r der beiden Prüfer/innen muss hauptamtliche/r Professor/in der HWR Berlin sein. Der Zweitprüfer muss gleichfalls Dozent an der HWR sein. Beide Prüfer/ innen bewerten später unabhängig voneinander Ihre Arbeit. Der Mittelwert der beiden Bewertungen ergibt Ihre Note. Wenn Sie alle erforderlichen Leistungspunkte erworben haben, die nach dem Musterstudienplan vor dem Beginn der Abschlussprüfung nötig sind (zu Ausnahmen siehe Kapitel 9.1) und Prüfer/innen für Ihre Abschlussarbeit gefunden haben, können Sie sich im Studienbüro zur Abschlussprüfung anmelden. Mit der Anmeldung zur Prüfung beginnt die in der Regel viermonatige Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit (Achtung, bei manchen Studiengängen ist die Bearbeitungszeit kürzer oder länger). Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht abgegeben haben, beginnt die Bewertungsphase. In der Regel stehen der/dem Erstgutachter/in dafür 6, dem/ der Zweitgutachter/in dann nochmals 2 Wochen dafür zur Verfügung. Im Anschluss findet die mündliche Abschlussprüfung statt, die durch Erstund Zweitprüfer abgenommen wird und etwa 30 Minuten dauert. Die mündliche Abschlussprüfung ist die letzte Prüfung Ihres Studiums, deren Termin erst dann festgelegt werden kann, wenn alle anderen Leistungen (einschließlich Praktikumsleistungen) erfolgreich erbracht wurden. Eine Ausnahme hiervon bildet der Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge, im dem die Bachelor-Thesis in der Regel vorgezogen wird. 9.1 Zulassung zur Abschlussprüfung Sie werden zur Abschlussprüfung auf Antrag zugelassen, wenn alle erforderlichen Bedingungen zur Zulassung erfüllt sind. Das bedeutet, dass Sie alle Leistungspunkte erhalten haben, die bis zum Abschlusssemester vorgesehen sind, so dass Sie nur noch die für das Abschlusssemester vorgesehenen Kurse neben dem Verfassen der Abschlussarbeit absolvieren müssen. Zudem müssen Praktikum und Praxisseminar abgeschlossen sein. Es gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, obwohl Ihnen noch ein Kurs fehlt: Sie können ausnahmsweise zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn Ihnen noch weitere Leistungspunkte fehlen. Diese müssen dann gleichzeitig mit der Abschlussarbeit (und den gegebenenfalls nach Musterstudienplan hier ohnehin zu erbringenden Leistungen) absolviert werden. In der Regel können Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden, wenn noch 5 Leistungspunkte fehlen. Ausnahmsweise kann auch die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, wenn das Praktikum noch aussteht. Das ist aber nur möglich, wenn anderenfalls eine massive Verlängerung des Studiums eintreten würde. Zur Abschlussprüfung melden Sie sich im Studienbüro an. Sie müssen dazu die erbrachten Leistungen nachweisen und den konkreten Titel Ihrer schriftlichen Abschlussarbeit angeben. Die Angabe eines»arbeitstitels«, der sich erst im Verlauf der Bearbeitung der Arbeit zu einem endgültig feststehenden Thema entwickelt, ist nicht erlaubt. Der Anmeldung zur Abschlussprüfung fügen Sie die Bestätigung des/der Erstkorrektor/in bei, dass das Thema der Arbeit abgesprochen wurde und die Arbeit von ihm/ihr betreut wird. Gut ist es, wenn Sie einen Zweitkorrektor vorschlagen und auch mit diesem vor Anmeldung der Arbeit Kontakt aufnehmen. Zwingend erforderlich ist dies allerdings nicht anders als die Angabe eines Erstkorrektors. 16 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 17

10 Bitte beachten Sie: Haben Sie alle Module des Studiengangs absolviert, so sind Sie verpflichtet, sich zur Abschlussprüfung anzumelden. Anderenfalls setzt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Frist zur Anmeldung der Arbeit. Tun Sie dann nichts, so gelten Sie automatisch als angemeldet, die Viermonatsfrist beginnt zu laufen und mit Ablauf der Frist hätten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden. Das vermeiden Sie durch eine rechtzeitige Anmeldung (dafür haben Sie nach Absolvieren aller Module noch ein ganzes Semester Zeit). 9.2 Inhalt der Abschlussarbeit und Bewertung Das Thema Ihrer Abschlussarbeit muss einen engen Bezug zu Ihrem Studiengang aufweisen und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards bearbeitet werden. Die einzelnen Kriterien besprechen Sie mit Ihren Prüfer/ innen. Denken Sie daran, dass der Titel Ihrer Arbeit auf dem Zeugnis auftaucht und daher als so etwas wie Ihre»Visitenkarte«fungiert sie sollten daher große Sorgfalt auf eine gute und präzise Benennung Ihrer Arbeit verwenden. Die Abschlussarbeit muss in schriftlicher Form, gebunden und in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden. Sollten sie einer elektronischen Veröffentlichung zustimmen, müssen Sie die Abschlussarbeit lediglich in zweifacher Form abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zur Länge der Arbeit ebenfalls unterschiedlich sind, je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben: Studienbeginn Wörter Abschlussarbeit ab Wintersemester 2013/ bis spätestens Sommersemester Zudem fügen Sie eine eidesstattliche Erklärung bei, aus der hervorgeht, dass Sie die Arbeit eigenständig erstellt und dabei nur die angegebenen Quellen verwendet haben. Sie müssen hierbei die vom Prüfungsausschuss verbindlich beschlossene Formulierung verwenden, die Ihnen Ihr Studienbüro mitteilt. Zudem erklären Sie, dass Sie die Arbeit nicht bereits anderweitig zu Prüfungszwecken eingereicht haben. Es ist sehr wichtig, dass diese eidesstattliche Erklärung richtig ist, denn Sie würden sich strafbar machen, wenn Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben. Die unterschriebene eidesstattliche Erklärung ist Teil Ihrer Abschlussarbeit. Zusätzlich müssen Sie die Arbeit unter Verwendung eines Plagiatserkennungssystems über das Internet einreichen, wenn der Prüfer/die Prüferin das fordert. Die Arbeit wird durch die beiden Prüfer/innen eigenständig bewertet. Sollten die Bewertungen voneinander abweichen, so wird das Mittel aus den beiden Bewertungen gebildet. Für die Benotung gilt dasselbe wie für die Benotung studienbegleitender Prüfungen: Bei Noten von 1,0 bis 4,0 haben Sie bestanden, ist das Prüfungsergebnis schlechter als 4,0, haben Sie nicht bestanden. Die Notengebung ist wie bei den studienbegleitenden Leistungen geregelt. Bewerten die Prüfer Ihre Abschlussarbeit mit»nicht ausreichend«, so können Sie die Arbeit noch einmal überarbeiten. Das müssen Sie beantragen. Sie haben hierfür drei Wochen Zeit. Die überarbeitete Abschlussarbeit kann bei positiver Bewertung nicht besser als mit 4,0 bewertet werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Abschlussarbeit zu wiederholen. Dann können Sie ein neues Thema und auch andere Prüfer/innen wählen. Die Bewertung der Arbeit erfolgt neu und die beim ersten Versuch erzielte, nicht ausreichende, Note entfällt. 9.3 Mündliche Abschlussprüfung Die mündliche Abschlussprüfung absolvieren Sie bei den beiden Prüfer/ innen Ihrer Abschlussarbeit. Sie dauert in der Regel 30 Minuten und hat das Fachgebiet der Abschlussarbeit zum Thema. Auch die mündliche Abschlussprüfung wird bewertet. Die Gesamtnote Ihrer Abschlussprüfung setzt sich zu 80 % aus der Note der schriftlichen Arbeit und zu 20 % aus der Note der mündlichen Abschlussprüfung zusammen. 18 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 19

11 10. Einhaltung der Regelstudienzeit Sie sollten schon im eigenen Interesse in Ihrem Studium stetig voranschreiten. Es empfiehlt sich, die Kurse in der im Musterstudienplan vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren, da sie zum Teil inhaltlich aufeinander aufbauen. Zudem gilt: Nur ein Studium innerhalb des Musterstudienplans ermöglicht überschneidungsfreie Kurse und Prüfungen. Die Prüfungsordnung hält für Studierende, die die Regelstudienzeit in sehr starkem Maß überschreiten, Sanktionen bereit, die sich danach unterscheiden, ob Sie Ihr Studium vor oder nach dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben. Diese und im Einzelfall mögliche Ausnahmeregelungen sind folgende: 10.1 Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2013/2014 oder später aufgenommen haben: verpflichtende Studienberatung Sie müssen sich einer verpflichtenden Studienberatung unterziehen, wenn Sie nach der Hälfte der Regelstudienzeit nur 1/3 der nach dem Studien- und Prüfungsplan bis dahin zu erbringenden Leistungspunkte erzielt haben. Dazu lädt Sie das Studienbüro gegebenenfalls ein. Es wird eine Studienvereinbarung geschlossen, die Sie einhalten müssen. Gelingt Ihnen das nicht, so gelten die Prüfungen, die nicht rechtzeitig erbracht wurden, als endgültig nicht bestanden. Kommen Sie zum Termin nicht, so setzt die Hochschule fest, in welcher Frist Sie welche Kurse absolvieren müssen. Dies ist verbindlich und innerhalb der Frist nicht absolvierte Kurse sind endgültig nicht bestanden Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben: Mindestpunktzahlen Sie müssen zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums jeweils mindestens die Hälfte der Leistungspunkte erreicht haben, die nach dem Musterstudienplan für diesen Zeitraum erreicht werden können. Nach vier Semestern müssen Sie also auf Leistungspunktestand des zweiten Semesters sein, nach zehn Semestern auf demjenigen des fünften. Haben Sie die Punktzahlen nicht erreicht, gilt Ihr Studium als nicht bestanden und Sie müssen exmatrikuliert werden Für alle: Ausnahmeregelungen im Einzelfall Beide oben geschilderte Regelungen sind nicht ohne Ausnahme. Haben Sie einen triftigen Grund, aus dem Sie das Studium nicht in der vorgesehenen Zeit absolvieren konnten, so können Sie eine Ausnahme beantragen. Sie erhalten dann eine Frist, innerhalb der sie die fehlenden Leistungspunkte nachholen können. Die Frist stimmen Sie mit dem Prüfungsausschuss ab, indem Sie nicht nur die Gründe für die Verzögerung angeben, sondern auch mitteilen, innerhalb welcher Zeit Sie der Auffassung sind, die Leistungspunkte erbringen zu können. Der Prüfungsausschuss prüft Ihre Angaben auf Nachvollziehbarkeit hin und setzt dann eine Frist fest. Für den Antrag auf eine Ausnahme müssen Sie ein hierfür vorgesehenes Formular nutzen. Darauf geben Sie den Grund für die Verzögerung an und belegen diesen. Zudem teilen Sie mit, innerhalb welcher Frist Sie die fehlenden Leistungspunkte nachholen können. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann auf Basis Ihrer Angaben und evtl. noch einem Gespräch mit Ihnen darüber und setzt Ihnen dabei ggf. eine Frist, die Sie dann aber unbedingt einhalten müssen. 20 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Prüfungshandbuch für Bachelor-Studierende 21

12 11. Praktikum Im zweiten Studienabschnitt ist für Studierende in der Vollzeitform ein Praktikum obligatorischer Bestandteil des Studiums. Dieses wird von einem Praxis seminar an der HWR Berlin begleitet, das Sie belegen müssen. Absolvieren Sie das Praktikum im Ausland oder außerhalb von Berlin, so können Sie das Praxisseminar im Folgesemester nachholen. Einzelheiten zum Praktikum nennt Ihnen das Praxisbüro. In der Regel muss das Praktikum absolviert sein, wenn Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden. Nur in extremen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Praktikum nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung zu absolvieren. Das ist nur der Fall, wenn Sie anderenfalls gezwungen wären, Ihr Studium zu verlängern, weil Kurse, die Sie neben der Abschlussarbeit, nicht aber neben dem Praktikum absolvieren konnten, nur einmal jährlich angeboten werden. Bei der Mehrzahl der Studiengänge tritt dieses Problem nicht auf, weil die Kurse in jedem Semester angeboten werden, so dass das Praktikum in jedem Fall vor der Abschlussarbeit liegen muss. Diesen seltenen Ausnahmen muss der Praxisausschuss und der Prüfungsausschuss zustimmen. 12. Ansprechpartner Neben den Studienbüros ist für Prüfungsangelegenheiten der Prüfungsausschuss zuständig. Dieser setzt sich aus drei Professorinnen und Professoren, einem studentischen Mitglied und einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrbeauftragten zusammen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Beschwerden gegen Prüfungsentscheidungen, er regelt allgemeine Verfahrensfragen der Prüfungen verbindlich und trifft die erforderlichen Entscheidungen. Zusätzlich können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden. Wenn Sie eine Beschwerde beim Prüfungsausschuss einlegen möchten, sind hierfür Fristen zu wahren. Sollten Sie Fehler im Prüfungsverfahren geltend machen, wenn Sie also der Auffassung sind, dass der Ablauf des Verfahrens nicht ordnungsgemäß war, so ist dies sofort zu tun. Es ist also nicht möglich, etwa übermäßigen Lärm im Prüfungsraum noch nach Abschluss der Prüfung oder gar nach Erhalt der Benotung zu beanstanden. Die Beschwerde gegen das Prüfungsverfahren richten Sie direkt an den Prüfer. Möchten Sie sich gegen eine Bewertung Ihrer Prüfungsleistung wenden, so können Sie dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Bewertung tun. Die Beschwerde ist schriftlich oder per beim Prüfungsausschuss einzulegen und zu begründen. Alle Anträge an den Prüfungsausschuss können auch direkt im Studienbüro eingereicht werden. Im Namen aller Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches Studium! 22 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

13 Kontakt FB 1 Prüfungsausschuss Manuela Gerstenberger-Zange Telefon: +49 (0) manuela.gerstenberger-zange@hwr-berlin.de Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Badensche Straße Berlin Anfahrt: 11/2013

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