Vergütungsbericht Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergütungsbericht 2010. Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München"

Transkript

1 Vergütungsbericht 2010 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München (gemäß Offenlegungspflichten nach 7 der Instituts-Vergütungsverordnung)

2 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der Stadtsparkasse München (2010) 0. Präambel Die Finanzmarktkrise hatte offenbart, dass eine fehlgeleitete Vergütungspolitik dazu führen kann, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, gab es verschiedene internationale und nationale Initiativen. Die Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur schnellstmöglichen Umsetzung dieser neuen Anforderungen. Obwohl die Sparkassen von dieser Entwicklung nicht betroffen waren, gelten für sie die gleichen aufsichtlichen Anforderungen. Mit den nachfolgenden Ausführungen legt die Stadtsparkasse München die Ausgestaltung der Vergütungssysteme, den Gesamtbetrag aller Vergütungen und die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung in der Stadtsparkasse München gem. 7 InstitutsVergV offen. 1. Grundsätzliches Bei der Stadtsparkasse München handelt es sich nicht um ein bedeutendes Institut i.s.v. 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Dies ist das Ergebnis der eigenverantwortlich durchgeführten Risikoanalyse. Folglich finden die Voraussetzungen der 5, 6 und 8 InstitutsVergV keine Anwendung. Die Vorstandsmitglieder der Stadtsparkasse München sind Angestellte auf Zeit der Stadt München (Träger). Ihre Vergütung richtet sich nach den Richtlinien des Sparkassenverband Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Die Beschäftigten der Stadtsparkasse München sind Angestellte und Beamte der Stadt München. Die Stadt München ist über den kommunalen Arbeitgeberverband tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. In Fällen, in denen das tarifliche Entgelt bzw. die Beamtenbesoldung für die Rekrutierung von qualifizierten n in ausgewählten Positionen nicht ausreicht, gewährt die Stadtsparkasse München zusätzliche Funktionszulagen, um eine marktübliche Entlohnung zu ermöglichen. Nach 2 Nr. 6 InstitutsVergV werden als nur solche Personen erfasst, die beim Betreiben von Bankgeschäften oder dem Erbringen von Finanzdienstleistungen erforderlich sind. Sparkassenmitarbeiter, die dauerhaft an Dritte überlassen sind und keine derartigen Tätigkeiten für die Sparkasse erbringen, fallen daher nicht unter die InstitutsVergV. Dies betrifft bei der Stadtsparkasse München die dauerhaft an die DSGF, Landeshauptstadt München, SIS und SVS überlassenen. 3

3 2. Ausgestaltung der Vergütungssysteme Die Vergütung der enthält neben der Festvergütung (Jahresgrundbetrag, Zulage, Sonderzahlung und Dienstaufwandsentschädigung) auch eine variable Komponente (Verbundprämie). Die können zusätzlich zu der Tarifvergütung und etwaiger Funktionszulagen in untergeordnetem Umfang Provisionen insbesondere aus der Versicherungsvermittlung und der Immobilienvermittlung sowie Zahlungen aus den zielorientierten Vergütungssystemen erhalten. Den zielorientierten Vergütungssystemen liegen aus der Unternehmensstrategie abgeleitete Ziele zugrunde, die im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Stabs- bzw. Vertriebsmitarbeiters heruntergebrochen sind. Weiterhin erhalten Führungskräfte für die Erfüllung ihrer Führungsaufgaben eine Dienstaufwandsentschädigung. Im Falle von herausragenden Leistungen kann der Vorstand Einmalzahlungen an besondere Leistungsträger veranlassen. Wegen besonders guter Geschäftsentwicklung hat die Stadtsparkasse München zudem einen bonus ausgeschüttet, durch den alle Beschäftigten am Erfolg der Stadtsparkasse München partizipierten Vergütungsparameter Die Zahlung der Verbundprämie ist einerseits von dem Erfolg mit den Verbundpartner abhängig. Zusätzlich ist die Ausschüttung an nachhaltigen Performance- und Risikoparametern sowie deren Ranking unter ausgewählten Vergleichssparkassen ausgerichtet. Die variable Vergütung ist auf max. 25 % des Jahresgrundbetrages zzgl. Zulage begrenzt. Die Vergütungsparameter der zielorientierten Vergütungssysteme sind die Gesamtzielerreichungsgrade, die sich aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen ergeben. Der Gesamterreichungsgrad wird aus einer Summe von mindestens vier und höchstens 16 Einzelzielen gebildet, ist auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigt im Stab/Marktfolgebereich insbesondere qualitative Ziele. Das Festlegen der Dienstaufwandsentschädigung durch den Vorgesetzten erfolgt anhand der leistungsbezogenen Erfüllung der Führungsaufgaben und ist betraglich begrenzt. Im Bereich der Versicherungs- und Immobilienvermittlung wurden die anteilig an den Abschlussprovisionen beteiligt. Bei Vermittlungsmisserfolgen (z.b. Storno des Versicherungsvertrags) erfolgte eine anteilige Rückbelastung der gezahlten Provision. 4

4 2.2. Zusammensetzung der Vergütungen Die erhalten die aus dem Jahresgrundbetrag, der Zulage, der Sonderzahlung und der Dienstaufwandsentschädigung bestehende Festvergütung. Einziger variabler Vergütungsbestandteil ist die Verbundprämie. Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung / Beamtenbesoldung sowie ggf. eine mit ihrer Position/Funktion einhergehende Funktionszulage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, variable Entgelte aus der Dienstaufwandsentschädigung, den zielorientierten Vergütungssystemen, Provisionen und Einmalzahlungen zu erzielen Art und Weise der Gewährung Die Auszahlung der Festvergütung (Ausnahme: Sonderzahlung) erfolgt monatlich. Die Auszahlung der variablen Verbundprämie erfolgt jährlich; gleiches gilt für die Sonderzahlung. Die Auszahlung der Dienstaufwandsentschädigung und der Provisionen erfolgt monatlich. Die Auszahlung der Prämien aus den zielorientierten Vergütungssystemen erfolgt im Bereich des Vertriebs unterjährig, im Bereich Marktfolge/Stab einmal pro Jahr. Die Einmalzahlungen erfolgen einmal jährlich Gesamtbetrag aller Vergütungen 2010 Geschäftsbereich Gesamtbetrag der fixen Vergütungen in TEUR* Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen Harald Strötgen (Stab) , ,3 469 Dr. Thomas Grützemacher (Stab, Marktfolge) , ,5 487 Adolf Strack (Markt) , ,6 231 Joachim Ebener (Stab, Treasury) ,7 902,9 348 Marlies Mirbeth (Markt) , , * Tarifliche Vergütungen und Festvergütungen Die hohe Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen ergibt sich durch den unspezifisch gewährten, hausweiten bonus. 3. Externe Berater Es erfolgte keine Beteiligung externer Berater bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Jedoch unterliegen die Sparkassen seit langem auch in der Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme engen allgemeinen sowie sparkassenrechtlichen Vorgaben. Diese werden ergänzt durch die regionalen und überregionalen Empfehlungen der Sparkassenverbände, welche über Schulungen, Informationsbereitstellung und direkte Kontakte in die Umsetzungen der Sparkassen mit einließen. 5

5 Glossar DSGF Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbh gem. gemäß InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung i.s.v. im Sinne von SIS S-ImmobilienService der Stadtsparkasse München GmbH SVS S-VersicherungsService der Stadtsparkasse München GmbH TVöD-S Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S) 6

6 Herausgeber Stadtsparkasse München Anschrift Stadtsparkasse München München Telefon Telefax Internet Bankleitzahl S.W.I.F.T/BIC-Code SSKM DE MM

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2015 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben....

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2016 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3 1.1 Allgemeine

Mehr

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung. zum 31.12.2013 S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Institutsvergütungs verordnung a. F. zum 31.12.2013 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV a. F. 3 2.1 Ostsächsische

Mehr

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012

S Sachsen-Finanzgruppe. Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012 S Sachsen-Finanzgruppe Bericht zur Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung zum 31.12.2012 Inhalt 1 Vorbemerkung 3 2 Offenlegungsberichte gemäß 7 InstitutsVergV 3 2.1 Ostsächsische Sparkasse

Mehr

Vergütungsbericht der Investitionsbank Berlin für das Geschäftsjahr 2013 Offenlegung nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsbericht der Investitionsbank Berlin für das Geschäftsjahr 2013 Offenlegung nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht der Investitionsbank Berlin für das Geschäftsjahr 2013 Offenlegung nach 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) Ausgestaltung der Vergütungssysteme in der IBB... 1 1. Fixes Vergütungssystem...

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung

Mehr

Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Seite 1 von 6. Inhalt

Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Seite 1 von 6. Inhalt Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Vergütungsbericht 2015 der Süd Beteiligungen GmbH und der LBBW Venture Capital GmbH

Vergütungsbericht 2015 der Süd Beteiligungen GmbH und der LBBW Venture Capital GmbH Vergütungsbericht 2015 der Süd Beteiligungen GmbH und der LBBW Venture Capital GmbH 1 Einführung Als Unternehmen im Konzern der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) fallen beide Gesellschaften in den Geltungsbereich

Mehr

Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Vergütungsbericht 2013 Deka-Gruppe Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV

Vergütungsbericht 2013 Deka-Gruppe Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV Vergütungsbericht 2013 Deka-Gruppe Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung und Überblick 3 2. Vergütungsphilosophie und Vergütungsgrundsätze 3 3.

Mehr

Offenlegung nach 16 InstitutsVergV. Trianel Finanzdienste GmbH

Offenlegung nach 16 InstitutsVergV. Trianel Finanzdienste GmbH Offenlegung nach 16 InstitutsVergV 2014 Trianel Finanzdienste GmbH Trianel Finanzdienste GmbH - Offenlegungsbericht InstitutsVergV 2 Inhaltsverzeichnis 1. Zum Unternehmen 3 2. Ausgestaltung des Vergütungssystems

Mehr

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

Vergütungsbericht 2016

Vergütungsbericht 2016 Vergütungsbericht 2016 der (Bechtle FS) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014

Mehr

Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung

Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung Vergütungsbericht der TARGOBANK AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2011 - gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung 1. Einleitung Die TARGOBANK hat mit ihrer Unternehmensgröße und ihrer klaren Geschäftsausrichtung

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) S-Kreditpartner GmbH Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: Mai 2015 Die S-Kreditpartner GmbH (SKP) ist eine gemeinsame Tochter der Landesbank

Mehr

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegung des Vergütungssystems der Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015/2016-1 - Präambel... 3 1. Governance Strukturen... 4 2.

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der

Mehr

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2016

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2016 sbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2016 1. Einleitung abcfinance GmbH (nachfolgend abcfinance) ist eine Leasing- und Factoringgesellschaft für den Mittelstand

Mehr

Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG gem. 7 InstitutsVergV a.f.

Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG gem. 7 InstitutsVergV a.f. Offenlegungsbericht der Santander Consumer Bank AG gem. 7 InstitutsVergV a.f. Die Bank ist seit dem 1. Januar 2014 bedeutendes Institut im Sinne des 17 der seit dem 01.01.2014 geltenden Fassung der InstitutsVergV.

Mehr

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) S-Kreditpartner GmbH Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: Oktober 2016 Die S-Kreditpartner GmbH (SKP) ist eine gemeinsame Tochter der Landesbank

Mehr

Monatslohntarifvertrag Nr. 5 zum MTArb vom 31. Januar Zwischen. und

Monatslohntarifvertrag Nr. 5 zum MTArb vom 31. Januar Zwischen. und Monatslohntarifvertrag Nr. 5 zum MTArb vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch

Mehr

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Beschreibung der Änderungen des Vergütungssystems für den Vorstand der E.ON SE Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems

Mehr

Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV

Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV Vergütungsbericht 2015 Offenlegung gemäß 16 InstitutsVergV 30.06.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund des Berichts... 3 2. Vergütungspolitik und praxis... 3 2.1. Ausgestaltung des Vergütungssystems:...

Mehr

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM

Mehr

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2015

Vergütungsbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2015 sbericht der abcfinance GmbH gem. 7 Institutsvergütungsverordnung für das Jahr 2015 1. Einleitung abcfinance GmbH (nachfolgend abcfinance) ist eine Leasing- und Factoringgesellschaft für den Mittelstand

Mehr

Hamburger Monatslohntarifvertrag Nr. 28

Hamburger Monatslohntarifvertrag Nr. 28 Seite 1 Hamburger Monatslohntarifvertrag Nr. 28 zum MTArb, MTV Arbeiter II, BMT-G Zwischen Arbeitsrechtlicher Vereinigung Hamburg e.v., vertreten durch den Vorstand, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Monatslohntarifvertrag Nr. 7 zum MTArb-O vom 31. Januar Zwischen. und

Monatslohntarifvertrag Nr. 7 zum MTArb-O vom 31. Januar Zwischen. und Monatslohntarifvertrag Nr. 7 zum MTArb-O vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG. zum 31. Dezember 2012

Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG. zum 31. Dezember 2012 Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2012 gem. 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht 1. Grundzüge der Vergütungssysteme... 3 2. Vergütungs-Governance...

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT I. S. D. INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG

OFFENLEGUNGSBERICHT I. S. D. INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG OFFENLEGUNGSBERICHT I. S. D. INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG I. Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 2011 100 Mio.

Mehr

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht. Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht. Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht 2010 Ein Unternehmen der Bayerischen Landesbank Inhalt Vergütungssystem 3 Jahresfestgehalt 3 Erfolgsabhängige, variable Vergütung 3 Nebenleistungen

Mehr

Vergütungsbericht 2016 der Mercedes-Benz Bank AG

Vergütungsbericht 2016 der Mercedes-Benz Bank AG Vergütungsbericht 2016 der Veröffentlichung gemäß 16 (2) Instituts-Vergütungsverordnung in Verbindung mit Art. 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1 Einleitung und Überblick Die ist eine Tochter

Mehr

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2015 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung Gemäß 16 Offenlegung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. vom 31.

Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. vom 31. Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung

InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung InstitutsVergütungsVerordnung - Offenlegungsbericht 2014 gemäß Art. 450 der EU Verordnung 575/2013 i.v.m. 16 Abs. 1 InstitutsVergütungsVerordnung Gemäß 16 Offenlegung der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) S-Kreditpartner GmbH Informationen zum Vergütungssystem nach 16 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: November 2017 Die S-Kreditpartner GmbH (SKP) ist eine gemeinsame Tochter der Landesbank

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das

Mehr

Rundschreiben 12/2004

Rundschreiben 12/2004 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 08.11.2004 050 Rundschreiben 12/2004 Tarifvertrag zur Einführung des KTD in der Ev. Stiftung Alsterdorf Tarifvertrag zur Einführung

Mehr

Offenlegung quirin bank AG

Offenlegung quirin bank AG Offenlegung gemäß 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten für das Jahr 2013 quirin bank AG Seite 2/6 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Die aktuellen Vergütungssysteme

Mehr

Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende. vom 31. Januar Zwischen

Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende. vom 31. Januar Zwischen Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 9. Juni 2010 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August

Mehr

Vergütungsbericht 2012 DekaBank-Konzern Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV

Vergütungsbericht 2012 DekaBank-Konzern Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV Vergütungsbericht 2012 DekaBank-Konzern Veröffentlichung gemäß InstitutsVergV Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2012 1. Einleitung 3 2. Vergütungsphilosophie und Vergütungsgrundsätze 3 3. Compensation

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 604 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter und Angestellte Metallindustrie Abschluss: 29.09.2004 gültig ab: 01.07.2004 kündbar zum: verschiedene

Mehr

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in

Mehr

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Lohn- und Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für die Berliner Hochschulen vom 3. Dezember 2010

Lohn- und Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für die Berliner Hochschulen vom 3. Dezember 2010 Lohn- und Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für die Berliner Hochschulen vom 3. Dezember 2010 Abschluss: 03.12.2010 Gültig ab: 01.06.2009 Kündigungsfrist: Ein Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens

Mehr

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994

MANTELTARIFVERTRAG. für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 MANTELTARIFVERTRAG für die Auszubildenden des privaten Speditions- und Verkehrsgewerbes in Baden-Württemberg vom 25. April 1994 gültig ab 01. Januar 1994 2 Zwischen dem Arbeitgeberverband Verkehr Baden-Württemberg,

Mehr

1. Rechtsgrundlagen der Versicherungsvermittlung und ihre Folgen für die Vertriebssteuerung (letzter Termin)

1. Rechtsgrundlagen der Versicherungsvermittlung und ihre Folgen für die Vertriebssteuerung (letzter Termin) 1. Rechtsgrundlagen der Versicherungsvermittlung und ihre Folgen für die Vertriebssteuerung (letzter Termin) 2. Maßnahmen zur Vertriebsunterstützung (S. 164 172) 2.1 Gewinnung und Verpflichtung von Vermittlern

Mehr

Vergütungsbericht 2014

Vergütungsbericht 2014 Vergütungsbericht 2014 Finanzdienstleistungsinstitute CONLINK Leasing GmbH & Co. KG (CL) AFG Allgemeine Finanzleasing GmbH (AFG) WM Mobilien Leasing GmbH (WMML) AFS Financial Service GmbH & Co. KG (AFS)

Mehr

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 05. Juli 2013

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 05. Juli 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 05. Juli 2013 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der Vitalisklinik Bad Hersfeld (TV-Ärzte Vitalis) vom Januar 2009 Zwischen der Vitalis Klinik Bad Hersfeld GmbH, vertreten

Mehr

SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2016

SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2016 SüdFactoring GmbH Vergütungsbericht 2016 Stand: Juni 2017 1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme 1.1. Grundsätze des Vergütungssystems Die Vergütungsgrundsätze der SüdFactoring GmbH sind Teil der ganzheitlichen

Mehr

Fragebogen zur Ermittlung von Equal Pay

Fragebogen zur Ermittlung von Equal Pay Fragebogen zur Ermittlung von Equal Pay Stand: 20.02.2017 Ermittlung von Equal Pay Das AÜG 2017 sieht vor, dass ab dem 10. Einsatzmonat dem Zeitarbeitnehmer das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters

Mehr

Vergütungsbericht DekaBank-Konzern

Vergütungsbericht DekaBank-Konzern 2009 DekaBank-Konzern Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 Der Vergütungsbericht beschreibt die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1

Mehr

Transparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Transparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutscher Bundestag Drucksache 16/2484 16. Wahlperiode 31. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, weiterer

Mehr

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember

Mehr

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012

Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Entgelttarifvertrag Nr. 4 vom 22. Oktober 2012 Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.v. Kreillerstraße 24 81679 München - nachfolgend Verband - und der Marburger Bund - Verband der angestellten

Mehr

VR Bank eg Dormagen Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts- Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) per

VR Bank eg Dormagen Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts- Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) per VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts- Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3

Mehr

Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer

Mehr

Offenlegungsbericht. (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Köln nach Art. 450 CRR. (Stand: )

Offenlegungsbericht. (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Köln nach Art. 450 CRR. (Stand: ) Offenlegungsbericht (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Köln nach Art. 450 CRR (Stand: 31.12.2016) Inhalt Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR) 1. Vergütungssystem in der Kreissparkasse Köln 1.1 Angaben zur

Mehr

Tarifvertrag zum Bruttoaufstockungsmodell Altersteilzeit

Tarifvertrag zum Bruttoaufstockungsmodell Altersteilzeit METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., SÜDWESTMETALL - Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie

Mehr

Offenlegungsbericht Vergütungssystem. gemäß 16 InstitutsVergV

Offenlegungsbericht Vergütungssystem. gemäß 16 InstitutsVergV Offenlegungsbericht Vergütungssystem gemäß 16 InstitutsVergV Leerseite Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Präambel... 4 1 Grundsätze der Vergütung... 5 2 Governance Strukturen... 6 3 Vergütungssystem

Mehr

1 Vergütungsgrundsätze der apobank 3

1 Vergütungsgrundsätze der apobank 3 Offenlegung gemäß 7 und 8 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung InstitutsVergV) 2012 Inhalt 1 Vergütungsgrundsätze

Mehr

Vergütungsbericht 2014

Vergütungsbericht 2014 Vergütungsbericht 2014 der (CSS.AG) gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung-InstitutsVergV) vom 17.12.2014 INHALT

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich

Mehr

Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A. - Ersetzte Tarifverträge -

Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A. - Ersetzte Tarifverträge - Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A - Ersetzte Tarifverträge - Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A 1. Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch den 78. Tarifvertrag zur Änderung des

Mehr

SCHWERPUNKTFRAGEN 2013

SCHWERPUNKTFRAGEN 2013 SCHWERPUNKTFRAGEN 2013 Auch in diesem Jahr hat der IVA 10 Schwerpunktfragen ausgearbeitet und lädt die börsenotierten Unternehmen zur Beantwortung ein. Die Antworten der Unternehmen werden im Internet

Mehr

Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH

Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH www.ww-ag.com Offenlegungsbericht W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2016 Inhaltsverzeichnis Offenlegung der Vergütungspolitik 2 Einleitung 2 Offenlegungsanforderungen

Mehr

Offenlegung Vergütungsbericht 2017

Offenlegung Vergütungsbericht 2017 Offenlegung Vergütungsbericht 2017 Grundsätze über die Vergütungssysteme der Wirecard Bank AG gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-

Mehr

Vergütungsbericht 2016

Vergütungsbericht 2016 Vergütungsbericht 2016 UniCredit Leasing GmbH UniCredit Leasing Finance GmbH BaLea Soft GmbH & Co. KG Offenlegung gemäß 16 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Selbsteinschätzung Die UniCredit

Mehr

TARIFVEREINBARUNG. über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks in Bayern

TARIFVEREINBARUNG. über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks in Bayern TARIFVEREINBARUNG über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks in Bayern Seite 2 von 5 TARIFVEREINBARUNG über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks

Mehr

INHALTSÜBERSICHT. Vergütungsbericht der ECC AG, 2012

INHALTSÜBERSICHT. Vergütungsbericht der ECC AG, 2012 VERGÜTUNGSBERICHT 2012 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht... 2 2. Höhe der Gehalts- und Tantieme-Zahlungen für das Geschäftsjahr 2012... 3 3. Allgemeine Vergütungsstruktur... 3 4. Vorstandsvergütung...

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8. April 2008 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und KAV Nds. R K 9/2016 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte (Altersvorsorge TV-Kommunal Ärzte ATV-K-Ärzte/VKA)

Mehr

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Mehr

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht

Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Vergütungsbericht 01 INHALT Vergütungssystem Jahresfestgehalt Erfolgsabhängige, variable Vergütung Nebenleistungen 3 3 3 4 Regulatorische Anforderungen, Stand der Umsetzung

Mehr

Vergütungsbericht. gemäß 16 InstitutsVergV

Vergütungsbericht. gemäß 16 InstitutsVergV 2015 Vergütungsbericht gemäß 16 InstitutsVergV 1 Einführung Vergütung ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Düsseldorfer Hypothekenbank AG und bildet ein wichtiges Element des Strategieprozesses.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr