Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion und akademische Karrierewege neben der Professur

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1 Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion und akademische Karrierewege neben der Professur Stand Februar 2015

2 Übersicht 1 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept Postdoc-Initiative - Early Career Postdoctoral Positions Postdoc-Initiative- PLUS Maßnahmen der zentralen Forschungsförderung Eigene Projekte für Post-Docs Fokusprojekte neben der Professur Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept Kooperative Nachwuchsgruppen Zukunftsfonds Strukturmaßnahmen Die Bremer Perspektive - Modell für Juniorprofessuren Universitätslektorate (HEP-V) Senior Researcher und Senior Lecturer an der Universität Bremen Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und personeller Vielfalt in der Wissenschaft Das Professorinnen-Programm des Zukunftskonzepts Strukturmaßnahmen Grete-Henry-Programm Plan-m Rahmenbedingungen Zusatzqualifikationen & Personalentwicklung Zertifikatsprogramm "Hochschuldidaktische Qualifizierung" Personalentwicklung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen Vereinbarung über die Dauer von Arbeitsverträgen

3 1 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion 1.1 Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept Postdoc-Initiative - Early Career Postdoctoral Positions Durch zusätzliche, wettbewerblich vergebene Stellen mit eigenem Budget wird für Post-Docs schon früh Freiraum geschaffen und selbständiges Forschen ermöglicht. Speziell für Post-Docs entwickelte Angebote unterstützen den nächsten Karriereschritt. Die Maßnahme zielt darauf, dass die jungen Post-Docs eine zweijährige Einstiegsstelle nutzen, um sich dem wissenschaftlichen Wettbewerb zu stellen und eine externe Anschlussfinanzierung einzuwerben. WER KANN SICH BEWERBEN? Doktorandinnen und Doktoranden deutscher und ausländischer Hochschulen, deren Promotionsurkunde zum Einstellungstermin (spätestens zehn Monate nach Bewerbungsschluss) vorliegen wird oder zum Bewerbungsschluss nicht länger als vor eineinhalb Jahre ausgestellt wurde (Datum der Promotionsurkunde). Die Promotion darf nicht an der Universität Bremen erlangt worden sein. Für interne Antragsteller/-innen steht die Zentrale Forschungsförderung zur Verfügung. Fortgeschrittene und international rekrutierte Post-Docs können eigene Stellen mit vierjähriger Laufzeit erhalten, wenn dadurch die Universität in exzellenten Forschungsgebieten ergänzt wird. Um die internationale Rekrutierung voranzutreiben, können Bremer Professorinnen und Professoren auf Tagungen direkt und unkompliziert Nachwuchstalente für zwei Wochen nach Bremen einladen; die Kosten dafür werden zentral übernommen. WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Überdurchschnittliche Publikationsleistungen, eine innovative und eigenständige Projektidee für die Post-Doc-Phase und hohes Potenzial zur Erreichung des Förderziels. Die Einbindung in einen Forschungszusammenhang der Universität Bremen bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenständigkeit ist durch eine ausführliche Stellungnahme eines/einer hauptamtlich an der Universität Bremen forschenden Professors/Professorin (aufnehmende Arbeitsgruppe) zu erläutern. Dieser Forschungszusammenhang ist ebenfalls Gegenstand der Bewertung. Die Förderung umfasst nach abgeschlossener Promotion eine Post-Doc-Stelle der Entgeltgruppe E 13 TV-L für 24 Monate und Sachmittel bis zu jährlich beispielsweise für studentische Hilfskräfte, Publikationen und internationale Mobilität. Die Stelle kann nur zeitnah nach Bewilligung angetreten werden. Innerhalb der ersten 16 Monate muss ein Drittmittelantrag zur Anschlussfinanzierung der eigenen Stelle bei einem externen Drittmittelgeber eingereicht werden. Post-Docs erhalten ein Karriere-Coaching mit intensiver Beratung durch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 2

4 Von 2012 bis 2015 sind jährliche Ausschreibungen im Rahmen der Post-Doc-Initiative vorgesehen. Die verfügbaren Stellen werden sowohl im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften als auch der Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben. Zeiten der Kindererziehung werden bei der Bewertung bisheriger Leistungen berücksichtigt. Die zuständige Bereichsforschungskommission empfiehlt dem Rektorat auf Basis externer Gutachten Anträge zur Förderung. DIE AUSWAHLENTSCHEIDUNG Das Rektorat entscheidet über die Vergabe dieser Stellen Postdoc-Initiative- PLUS Post-Docs sollen an der Universität Bremen so optimal wie möglich forschen können. Hierzu können sie kurzfristig Unterstützungsmittel erhalten. Die Mittel sollen für Aktivitäten zur Verfügung stehen, die die selbständige Forschung der Post-Docs erleichtern oder verbessern. Dies kann zum einen durch die Internationalisierung und Vernetzung ihrer Forschung geschehen, indem sie an renommierten Institutionen im Ausland forschen. Zum anderen sind alle Aktivitäten förderungswürdig, die den Post-Docs zusätzliche Qualifikationen vermitteln beispielsweise das Erlernen neuer Methoden, interdisziplinäre Arbeiten und das Ausrichten von Tagungen in Bremen. Die Unterstützung der optimalen Forschung kann auch durch die Mittelbereitstellung für Forschungsgeräte erfolgen. WER KANN SICH BEWERBEN? Alle Post-Docs der Universität Bremen, bis zu sechs Jahre nach Abschluss der Promotion. Die Antragsteller müssen einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben, der bis zum Abschluss der zu finanzierenden Aktivität noch besteht. WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein exzellentes eigenes Forschungsvorhaben betreiben. Die zu fördernde Aktivität soll dieses Forschungsvorhaben erleichtern oder verbessern, indem sie die internationale Ausrichtung der Forschung stärkt, die Forschungsausstattung verbessert oder den Post-Docs zusätzliche Qualifikationen vermittelt. Hierdurch soll die berufliche Entwicklung des Post-Docs erkennbar gefördert werden. Daneben sind die Realisierbarkeit und hohe Qualität der zu fördernden Aktivität ausschlaggebend. Finanzierbar sind Aktivitäten von mindestens bis zu , die innerhalb der Laufzeit des Arbeitsvertrages des/der Antragstellers/in abgeschlossen werden. Förderungen sind mehrmals bis zu möglich. Eine erneute Antragstellung setzt den formalen Abschluss der vorherigen Förderung voraus. Teilfinanzierungen sind möglich. Eine Förderung mit Bezug zu laufenden Drittmittelprojekten, in denen entsprechende Mittel verfügbar sind, ist nicht möglich. Reine Konferenz- und Tagungsreisen können ausschließlich und jederzeit über die Förderlinie Impulse/Tagungs- und Kongressreisen der Zentralen Forschungsförderung beantragt werden. 3

5 Post-Doc-Initiative PLUS- Anträge können dreimal im Jahr gestellt werden. Sie werden von der Nachwuchs-Kommission dem Konrektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zur Entscheidung empfohlen. 1.2 Maßnahmen der zentralen Forschungsförderung Eigene Projekte für Post-Docs Fortgeschrittene PostdoktorandInnen sollen mit einem eigenständigen Projekt ihre Forschung in einem hochproduktiven Umfeld betreiben können, sich international in ihrer jeweiligen Scientific Community vernetzen und die Voraussetzungen zur Berufung auf eine Lebenszeitprofessur schaffen. Die Entwicklung weiterer individueller Kompetenzen erfolgt durch ein maßgeschneidertes Angebot der Personalentwicklung. WER KANN SICH BEWERBEN? Alle promovierten WissenschaftlerInnen, auch aus dem Ausland, deren Promotion mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre zurückliegt (Datum der Promotionsurkunde). WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Weit überdurchschnittliche Publikationsleistungen, exzellentes eigenes Forschungsvorhaben und hohes Potenzial zur Erreichung der Förderziele (Zeiten der Kindererziehung werden bei der Bewertung bisheriger Leistungen berücksichtigt). Die Einbindung in einen Forschungszusammenhang der Universität Bremen bei gleichzeitig hohem Maß an Eigenständigkeit ist durch eine ausführliche Stellungnahme des/der hauptamtlich an der Universität Bremen forschenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin zu erläutern. Dieser Forschungszusammenhang ist ebenfalls Gegenstand der Bewertung. Post-DoktorandInnen-Stelle bis Entgeltgruppe E 14 TV-L für 48 Monate zuzüglich Sachmittel von bis zu jährlich sowie Angebote der Personalentwicklung und Antrags-Coaching. Bis zu neun Monate insgesamt können zur Forschung im Ausland verbracht werden. Auf ganze Stellen der Zentralen Forschungsförderung sollen bei einer Befristung i. d. R. 2 Lehrveranstaltungsstunden übertragen werden. Anträge können mit Stellungnahme eines/einer hauptamtlich an der Universität Bremen forschenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin in der Regel einmal jährlich gestellt werden. Die zuständige BFK empfiehlt auf Basis externer Gutachten förderwürdige KandidatInnen dem Rektorat zur Förderung. Die verfügbaren Stellen werden sowohl im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften als auch der Sozial- und Geisteswissenschaften vergeben. Sie werden jeweils zu mindestens 50% an Frauen vergeben. 4

6 DIE AUSWAHLENTSCHEIDUNG Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über den Antrag auf Basis definierter Kriterien Fokusprojekte ZIEL Fokusprojekte bieten die Chance, gemeinsam mit Promovierenden Forschungsprojekte umzusetzen und damit die Chancen für spätere Drittmitteleinwerbungen zu erhöhen. Der Fokus liegt bei entsprechender Qualität auf Projekten zur erstmaligen Etablierung von internationalen Kooperationen und auf Projekten jüngerer WissenschaftlerInnen, die auf diese Weise Erfahrungen in der eigenständigen Leitung von Forschungsprojekten sammeln können. Ein Förderschwerpunkt sind geisteswissenschaftliche Projekte. WER KANN SICH BEWERBEN? Promovierte WissenschaftlerInnen mit einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Bremen mindestens für die Laufzeit des beantragten Projekts. WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Innovatives Forschungsvorhaben von hoher Qualität, das sowohl für ein neues Promotionsvorhaben als auch zur Vorbereitung weiterer Drittmitteleinwerbungen geeignet ist. Gefördert wird eine Stelle der Entgeltgruppe E 13 TV-L (voll- oder teilzeit) für drei Jahre sowie Sachmittel von in der Regel jährlich. Tagungs- und Kongresskosten sind ausgeschlossen und können über die Förderlinie 1 der ZF "Impulse/Tagungs- und Kongressreisen" beantragt werden. Eine Aufstockung der Stelle seitens des Antragstellers ist möglich. Ein Fokusprojekt kann nur bewilligt werden, wenn ein zuvor bewilligtes Promotions-/Fokusprojekt abgeschlossen ist. Anträge können einmal jährlich gestellt werden. Die zuständige BFK empfiehlt auf Basis externer Gutachten förderwürdige Vorhaben dem Rektorat zur Förderung. Die Hälfte der verfügbaren Mittel ist für geisteswissenschaftliche Projekte im engeren Sinne vorgesehen. DIE AUSWAHLENTSCHEIDUNG Die Bereichsforschungskommission und das Rektorat der Universität Bremen entscheiden über den Antrag auf Basis definierter Kriterien. 5

7 2 neben der Professur 2.1 Maßnahmen aus dem Zukunftskonzept Kooperative Nachwuchsgruppen Kooperative Nachwuchsgruppen arbeiten an der Schnittfläche von Universität und außeruniversitären Forschungsinstituten. Die Gruppen sind selbständige Einheiten, die von einer herausragenden Nachwuchskraft geleitet werden. Kooperative Nachwuchsgruppen stärken die Innovationsfähigkeit der Universität durch die Kooperation mit Forschungspartnern. Zugleich sind sie ein ungewöhnliches und herausforderndes Angebot für den exzellenten Forschungsnachwuchs. WER KANN SICH BEWERBEN? Kooperative Nachwuchsgruppen werden an der Universität Bremen gemeinsam mit außeruniversitären Instituten vor Ort eingerichtet. Sie arbeiten zu Zukunftsthemen in Schnittbereichen beider Einrichtungen; die internationale Ausschreibung erfolgt auf Initiative der Universität. Bewerben können sich Postdocs mit in der Regel zwei bis vier Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion. Gefördert werden die Stelle der Nachwuchsgruppenleiterin bzw. des Nachwuchsgruppenleiters, Sach- und Investivmittel, studentische Hilfskräfte, Sekretariat sowie 2,5 Mitarbeiterstellen pro Gruppe für die Dauer von fünf Jahren. Leiter/-innen von Nachwuchsgruppen können in Bremen schon gegenwärtig den Titel eines Professors und alle entsprechenden Rechte erhalten. Ohne Tenure-Track-Option, dafür mit sehr geringem Lehrdeputat sind auch diese Positionen sehr geeignet, um sich für eine Professur zu qualifizieren. Mit allen außeruniversitären Partnern ist vereinbart, dass sie ein Viertel der Kosten tragen werden. Nachwuchsgruppen können Geräte und Infrastruktur beider Einrichtungen nutzen. Auswahlverfahren und Ausstattung entsprechen den Emmy-Noether-Nachwuchsgruppen der DFG Zukunftsfonds Der Zukunfts-Fonds bietet ausgewählten, dynamischen Bereichen der Universität W2-Professuren auf Zeit, um dort einen weiteren Entwicklungsschub zu erzeugen. Im Erfolgsfall können diese Bereiche nach 2017 in die langfristige Entwicklungsplanung aufgenommen und dauerhaft mit neuen Professuren ausgestattet werden. WER KANN SICH BEWERBEN? Bewerben können sich Fachbereiche mit einer Darstellung des Bereichs in dem je zwei Professuren angesiedelt sein sollen. Dazu gehören die Einordnung in die nationale und/oder internationale Forschungslandschaft, eine Einschätzung der Dynamik und der Zukunftsfähigkeit. Erwartet werden Aussagen darüber, wie der Bereich als neues Forschungsfeld gestärkt werden kann, damit er in 6

8 kurzer Zeit für das Universitätsprofil von bedeutsam wird, wie die zwei Professuren denominiert sein sollen und wie die langfristige Perspektive gesichert ist. Das Rektorat wählt die Bereiche zur Förderung aus dem Zukunftsfond aus. Gefördert werden je Bereich zwei auf fünf Jahre befristete W2-Professuren mit je einer Mitarbeiterstelle, nicht-wissenschaftlichem Personal in geringem Umfang und Sachmitteln. Nach der Entscheidung über die zu fördernden Bereiche werden reguläre Berufungsverfahren eingeleitet. Es wird international ausgeschrieben. 2.2 Strukturmaßnahmen Die Bremer Perspektive - Modell für Juniorprofessuren Die Universität hat 2001 als erste deutsche Universität zur Nachwuchsförderung einen kompetitiven Tenure-Track für Juniorprofessuren eingeführt. Diese Bremer Perspektive bietet JuniorprofessorInnen die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs Jahren im Wettbewerb mit Externen chancenreich auf eine Dauerstelle zu bewerben. Vorzeitige Rufe anderer Universitäten an mehr als die Hälfte der bisherigen JuniorprofessorInnen zeigen, dass sich die Bremer Perspektive als erfolgreicher Karriereweg bewährt hat. Liegt ein externer Ruf vor, verhandelt die Universität auch schon vorzeitig über eine Lebenszeitprofessur und hält so den besten Nachwuchs. Die Personalausstattung sowie die sächliche und apparative Ausstattung richten sich nach den Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall. Die Regelausstattung liegt zwischen 0,5 und 1,0 Stelle. Wegen der Befristung der Juniorprofessur (2x3 Jahre) wird besonderes Augenmerk auf die möglichst rasche Herstellung einer angemessenen Arbeitsfähigkeit gerichtet. Die Bremer Juniorprofessur bietet außerdem ein verringertes Lehrdeputat sowie Forschungssemester. Um eine gleichberechtigte Integration der Juniorprofessuren in den Lehrkörper sicher zu stellen, übernimmt die jeweilige Dekanin/der jeweilige Dekan gegenüber den Juniorprofessorinnen/ Juniorprofessoren eine Mentorenfunktion. ZWISCHENEVALUATION Die Zwischenevaluation entscheidet nach den ersten drei Jahren über die Verlängerung des Dienstverhältnisses als Juniorprofessor/Juniorprofessorin. Die Ergebnisse der Zwischenevaluation sind ein wichtiger Baustein bei der späteren Einschätzung zur Realisierung der Tenure-Option. Bereits während der Zwischenevaluation soll es für die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor einen deutlichen Hinweis darauf geben, ob und wann ein Tenure-Antrag gestellt werden sollte. 7

9 Die Berufung erfolgt nach dem gleichen Verfahren, wie die Berufung von LebenszeitprofessorInnen, d.h. die Überprüfung der außerfachlichen Qualifikation ist auch Teil des Berufungsverfahrens von JuniorprofessorInnen. Es gilt die Berufungsordnung. Spätestens fünf Jahre nach dem Dienstantritt der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors wird ein reguläres Berufungsverfahren zur unbefristeten Besetzung des Fachgebietes eingeleitet, bei dem sie/er sich unter Konkurrenzbedingungen bewerben kann. Bei einem auswärtigen Ruf bietet die Universität der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor Bleibeverhandlungen an, außer bei drittmittelfinanzierten Stellen Universitätslektorate (HEP-V) Universitätslektorate decken einen langfristigen, strukturellen Bedarf in einem Fach. Der Hochschulentwicklungsplan der Universität Bremen sieht als Ergebnis eines gesamtuniversitären Entscheidungsprozesses mehrere Lektorate mit festgelegtem Fachgebiet vor. Diese Stellen gehören zum Akademischen Mittelbau. Voraussetzungen sind eine fachlich einschlägige Promotion, weitere einschlägige Qualifikationen in Forschung und Lehre, die durch entsprechende Veröffentlichungen und eine einschlägige wissenschaftliche Berufspraxis zu belegen sind, sowie die pädagogische Eignung. In der Regel ist eine Vergütung nach E 15 vorzusehen. Wie HEP V-LektorInnen an der Mittelverteilung im Fachbereich teilnehmen, entscheidet der Fachbereich selbst. Auch über die Grundausstattung (u.a. Sekretariat) entscheidet der Fachbereich. HEP V-LektorInnen haben keinen Anspruch auf ein Forschungsfreisemester. Dies ist nach Hochschulrecht nur HochschullehrerInnen vorbehalten. Die Hochschulleitung empfiehlt ausdrücklich, dass UniversitätslektorInnen nicht nur selbständig lehren sondern im Rahmen ihrer Aufgabenübertragung auch selbständige Forschung betreiben, damit eine wissenschaftsbasierte Lehre gegeben ist. Wegen der herausgehobenen Position dieser Lektorenstellen muss das Auswahlverfahren besonderen Regeln unterliegen, die die Qualität der Besetzung sichern. In einer Freigabevereinbarung zwischen Rektor und Dekanin/Dekan werden die Erwartungen an die Stellenbesetzung sowie das Auswahlverfahren verbindlich verabredet. 8

10 2.2.3 Senior Researcher und Senior Lecturer an der Universität Bremen Selbstständig forschenden und lehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verleiht die Universität Bremen unter bestimmten Voraussetzungen den Titel Senior Researcher oder Senior Lecturer. An den Universitäten leisten Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu Lehre und Forschung. Die Einwerbung von Drittmitteln, Unterstützung bei der Erarbeitung Forschungsanträgen, die Betreuung von Studierenden, Doktorandinnen und Doktoranden sind nur ein kleiner Teil ihrer Aufgabengebiete. Um diese Leistungen zu würdigen und auch für Außenstehende sichtbar anzuerkennen, beschreitet die Universität Bremen innovative Wege der Karriereförderung. Ziel der neu geschaffenen Auszeichnung ist, neben der symbolischen Aufwertung der Stellen unterhalb der Professur, erfolgreich Forschende und Lehrende an der Universität Bremen zu halten und weiter zu fördern. Der Senior-Titel erlaubt der Universität eigenständig Personen zu ehren und auszuzeichnen. Mit der Anerkennung der Leistungen des Akademischen Mittelbaus in Forschung und Lehre soll die personalstrukturelle Lücke zwischen Postdoc-stellen und der Lebenszeitprofessur inhaltlich geschlossen und damit gleichzeitig die Chance für eine erhöhte Selbständigkeit in Forschung und Lehre geschaffen werden. Der Akademische Mittelbau wird damit weiter ausdifferenziert. Zu den Voraussetzungen eines Senior Researcher gehören eine einschlägige Promotion, weitere wissenschaftliche Leistungen belegt durch einschlägige Publikationen, eine mindestens 6-jährige Erfahrungen in Forschung und Lehre nach der Promotion, Drittmittelerfolg bei anerkannten Geldgebern (DFG, VW etc.), Betreuung von DoktorandInnen. Wünschenswert sind Leitungs- und Auslandserfahrung. Zu den Voraussetzungen eines Senior Lecturer gehören eine einschlägige Promotion, weitere wissenschaftliche Leistungen belegt durch einschlägige Publikationen, eine mindestens 6-jährige Berufserfahrung in der Lehre nach der Promotion und pädagogische Eignung. Wünschenswert sind Betreuung von DoktorandInnen und Auslandserfahrungen. HEP-V-Lektorate erfüllen die Anforderungen an einen Senior Lecturer und können bereits dementsprechend ausgeschrieben werden. Die/ der wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterin stellt über das Dekanat einen Antrag an das Dezernat 2 mit den entsprechenden Unterlagen. Das Dezernat 2 prüft unter Beteiligung des Referats 11 anhand der Unterlagen und der Personalakte. Das Rektorat prüft und entscheidet über die Titelverleihung. 9

11 3 Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und personeller Vielfalt in der Wissenschaft 3.1 Das Professorinnen-Programm des Zukunftskonzepts Mit dem Professorinnen-Programm steigert die Universität gezielt den Anteil an Wissenschaftlerinnen auf Professuren. Von diesem neuen Ansatz und den ohnehin stattfindenden Bremer Anstrengungen, Professorinnen zu gewinnen, erwartet sich die Universität ein weiteres, deutliches Ansteigen des Professorinnenanteils. Gleichzeitig verbindet sich mit dieser Maßnahme die Absicht, ein tragfähiges Modell zur Steigerung des Anteils von Professorinnen an deutschen Universitäten zu etablieren. WER KANN SICH BEWERBEN? Anträge auf eine vorgezogene Berufung stellen die Fachbereiche beim Rektorat. Eine vorgezogene Besetzung ist attraktiv, da ein Fachgebiet zeitweise durch eine Doppelbesetzung gestärkt und die Stelle auch längerfristig gesichert werden kann. Professuren können mit Mitteln des Zukunftskonzepts bis zu drei Jahre vorzeitig besetzt werden Gefördert werden Professorinnen mit entsprechender Ausstattung (1,0 Post-Docs, 1,0 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Stellen für Sekretariat und ggf. Technik) sowie Investitionskosten. Die berufenen Professorinnen erhalten eine Startförderung für neue Forschungsvorhaben in Bremen, ihr Lehrdeputat wird in den ersten zwei Jahren auf vier Semesterwochenstunden verringert, und schließlich erhalten sie in den ersten fünf Jahren zusätzlich zum regulären Forschungsfreisemester die Option, einen längeren Auslandsaufenthalt bis zu einem Semester an einem kooperierenden Forschungsinstitut zu verbringen. Hinzu kommt die Unterstützung durch Coaching-Angebote und Führungsnetzwerke der Professorinnen. Die Denomination ist zunächst weit gefasst, und durch ein Scouting werden potenzielle Bewerberinnen direkt angesprochen. Diese Ansprachen werden samt Ergebnis dokumentiert. Nur wenn ausreichend viele listenfähige Kolleginnen eine Bewerbung beabsichtigen, wird die Stelle gewidmet und freigegeben, d.h. es wird ein reguläres Berufungsverfahren eingeleitet. 3.2 Strukturmaßnahmen Grete-Henry-Programm Die Universität Bremen hat sich mit großem Erfolg am Professorinnenprogramm des Bundes und an der Umsetzung der Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beteiligt. Sie wurde von der DFG als eine der zwölf besten Hochschulen ausgezeichnet. Um das gegenüber der DFG angestrebte Niveau zu erreichen und die sehr gute gleichstellungspolitische Position weiter zu verbessern, legt die Universität in Ergänzung ihrer bereits bestehenden vielfältigen Aktivitäten das Grete-Henry-Programm zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und personeller Vielfalt auf. 10

12 Ziel des Programms ist die deutliche Erhöhung der Frauenanteile und eine größere personelle Vielfalt auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Personals im Sinne der DFG-Gleichstellungsstandards. Das Grete-Henry- Programm umfasst: die Werbung für Professuren, die besonders mit exzellenten Frauen besetzt werden sollen die Anwerbung für die Unterstützung von Professorinnen in Leitungsfunktionen der Hochschulselbstverwaltung regelmäßige Ausschreibungen von Postdoc-Stellen für Wissenschaftlerinnen: Zentrale Forschungsförderung eine offensive Dual Career Policy für neuberufene Professorinnen und Professoren sowie herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Mittelbau: Dual Career Welcome Service Plan-m ZIEL plan m Mentoring Programme richten sich an hervorragende Promovendinnen, Post- Doktorandinnen und Habilitandinnen, die Professorin werden möchten oder eine Führungsposition in der Wissenschaft anstreben. Gemeinsam mit ProfessorInnen und ExpertInnen planen sie ihre berufliche Laufbahn, lernen die zentralen Kompetenzfelder des Karrieremanagments in der Wissenschaft kennen und entwickeln ihre Handlungskompetenzen. WER KANN SICH BEWERBEN? Für das Mentoring-Programm können sich Promovendinnen, Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen bewerben. Voraussetzung ist eine Stelle, ein Stipendium oder ein berufliches Netzwerk an der Universität Bremen. Die Arbeitsstelle Chancengleichheit bietet universitätsweit im zweijährigen Wechsel je ein Mentoring- Programm für Sozial- und Geisteswissenschaftlerinnen oder Natur- Technik und Ingenieurwissenschaftlerinnen an. Auf Anfrage entwickelt sie außerdem Mentoring- Programme für Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und Sonderforschungsbereiche der Universität Bremen und führt diese auch durch. Frauen, die in der Wissenschaft eine Professur oder eine andere Führungsposition anstreben, machen oft die Erfahrung, dass eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation allein nicht ausreicht, um erfolgreich zu sein. Insbesondere fehlende persönliche Förderung und mangelnde Einbindung in die scientific community erschweren die gleichberechtigte Präsenz von Frauen auf Professuren und im Mittelbau. Genau hier setzt plan m an. Gemeinsam mit ProfessorInnen als MentorInnen und ExpertInnen werden Optionen geklärt und konkrete berufliche Schritte geplant. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzfelder für das Karrieremanagement in der Wissenschaft und die hierfür notwendigen Handlungskompetenzen. Die Auseinandersetzung mit dem Wissenschaftsysten und seinen genderspezifischen Anforderungen an Frauenspielt dabei eine wichtige Rolle. 11

13 Das plan m - Programm gliedert sich in drei Module, die inhaltlich miteinander korrespondieren: das One-to-one-Mentoring, das Seminarprogramm und die kollegiale Beratung in der Peergroup der Mentees. Dabei geht es um die Themen wie: Klärung der beruflichen Perspektive Individuelle Laufbahnberatung, Karriereplanung und Strategieentwicklung Persönliche und strukturelle Karrierehindernisse für Frauen Spielregeln, Normen und Werte der Wissenschaftskultur Persönliche Einbindung in wichtige Netzwerke und die eigene scientific community Erhöhung der Sichtbarkeit in der scientific community Individuelles Wissenschaftsprofil Kommunikations-, Konfliktmanagement- und Führungskompetenzen Wissenschaftsmanagement wie z.b. Drittmittelakquise Alle Bewerbungen werden von der Programm Leiterin und -Managerin sowie zwei ProfessorInnen des Beirates gesichtet. Zusammen wählen sie die Kandidatinnen aus, die zu einem ausführlichen Bewerbungsgespräch mit den Programm-Veranstalterinnen eingeladen werden. Nach den Gesprächen findet die endgültige Auswahl statt. 12

14 4 Rahmenbedingungen 4.1 Zusatzqualifikationen & Personalentwicklung Zertifikatsprogramm "Hochschuldidaktische Qualifizierung" PROFESSIONALISIERUNG DER LEHRE Die Debatte um höhere Qualität der Hochschulleistungen und die dazu notwendige Professionalisierung hat dazu geführt, dass qualifizierte Programme zur Kompetenzerweiterung entwickelt wurden. Dazu gehört vor allem die hochschuldidaktische Weiterbildung. Der Nachweis hochschuldidaktischer Fähigkeiten ist inzwischen fester Bestandteil von Berufungsverfahren. Ziel ist es, die Qualität der Lehre an den Universitäten zu sichern. MODULARISIERUNG DES ERWERBS DIDAKTISCHER KOMPETENZ Die Universitäten Oldenburg, Bremen und Osnabrück bieten gemeinsam seit dem Wintersemester 2005/06 und inzwischen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN) an der TU Braunschweig ein modularisiertes Programm zum Erwerb eines Zertifikats Hochschuldidaktische Qualifizierung an. Das Programm ist abgestimmt mit dem Curriculum Weiterbildung in der Hochschullehre (WindH) des KHN und ist von der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik (DGHD) akkreditiert. Ziele der Kooperation sind die Abstimmung der hochschuldidaktischen Weiterbildungs- und Beratungsangebote, die Zertifizierung der hochschuldidaktischen Qualifizierung und die Qualitätssicherung in der Lehre. Das Programm umfasst drei Module mit insgesamt 200 Stunden. Damit entspricht es dem internationalen Standard für den Nachweis von Lehrkompetenz. Die Module bestehen aus jeweils drei Werkstattseminaren (Pflicht- und Wahlbereich) und werden ergänzt durch experimentelle Lehrpraxis, kollegiale Hospitationen und/ oder andere individuelle Leistungen. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Teilnehmen können alle in der universitären Lehre tätigen Wissenschaftler/innen sowie Lehrbeauftragte. Der Teilnahmebeitrag wird für Angehörige der Kooperationspartner bezuschusst. Für Angehörige anderer Hochschulen wird eine höhere Teilnahmegebühr erhoben. Nach erfolgreicher Teilnahme an einzelnen Werkstattseminaren wird eine Teilnahmebescheinigung durch die jeweilige Kooperationshochschule ausgestellt. Ein Abschlusszertifikat erhalten die Teilnehmenden nach der erfolgreichen Teilnahme an allen drei Modulen. Die Qualität und gegenseitige Anerkennung von erbrachten Leistungen ist innerhalb des Kooperationsverbunds gesichert Personalentwicklung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen HERAUSFORDERUNG Die überfachlichen Anforderungen, die im Wissenschaftsbetrieb an wissenschaftliche Mitarbeiter/innen gestellt werden, weisen große Schnittmengen zu Anforderungen an hochqualifizierte Fach- und Führungsnachwuchskräfte in der Wirtschaft auf. Der Nachweis von grundlegendem Methodenwissen und softskills beeinflusst die Chancen für einen langfristigen 13

15 Verbleib im wissenschaftlichen Bereich und begründet qualifizierte Berufschancen außerhalb der Universität. ANGEGOTE Vor diesem Hintergrund hat die Universität ein ständiges, offenes Fortbildungsangebot und zielgruppenbezogene Förderprogramme für die ca wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Promovierenden in der Universität entwickelt. Das offene Programmangebot kann frei genutzt werden, während die Förderprogramme jeweils aktiv und systematisch ausgewählten TeilnehmerInnen vorbehalten sind. Die Teilnahme an Förderprogrammen erfolgt auf der Grundlage jeweils definierter Anforderungen und setzt zusätzlich eine aktive Begleitung durch die jeweils wissenschaftlich verantwortlichen HochschullehrerInnen voraus. ÜBERSICHT 14

16 4.2 Vereinbarung über die Dauer von Arbeitsverträgen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses An der Universität Bremen ist im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen Personalrat und Hochschule im Sinne einer Selbstverpflichtung geschlossen worden. 15

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